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EEG-Umlage

Lesezeit: 4 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Was ist die EEG-Umlage?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, fördert den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Die EEG-Umlage ist ein Instrument des EEG, um den Ausbau und Fortschritt der erneuerbaren Energien zu finanzieren. Sie ist seit 2000 ein fester Bestandteil des Strompreises, den Endverbraucher monatlich bezahlen.

Warum gibt es die EEG-Umlage?

Strom wird bevorzugt aus erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Windkraft, Geothermie, Biomasse oder Photovoltaik (PV) in das Netz eingespeist. Dafür kaufen Netzbetreiber den Strom bei EE-Stromerzeugern ein und verkaufen ihn an der Strombörse. Dabei entsteht eine Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben, die durch die EEG-Umlage wieder ausgeglichen wird.Um den Zubau an erneuerbaren Energien zu fördern, wurde vom Gesetzgeber Anlagenbetreibenden die feste EEG-Vergütung als Anreiz geboten. Diese Einspeisevergütung lag zu Beginn der Einführung, in den 2000er-Jahren deutlich über den Strombörsenpreisen. Um diese Einspeisevergütung zu finanzieren und die entstehenden Kosten zu solidarisieren wurde die EEG-Umlage eingeführt, die Verbraucher entsprechend ihrem Stromverbrauch bezahlen müssen. Bei der EEG-Umlage gibt es eine Vielzahl von Sonderregelungen und Ausnahmen. Bspw. Können energieintensive Unternehmen, die einen sehr hohen Stromverbrauch haben, sich mit einem Antrag von der EEG-Umlage anteilig befreien lassen, damit sie im internationalen Wettbewerb nicht zu stark benachteiligt werden.Anlagen in der Direktvermarktung, die statt der fixen EEG-Vergütung den selbst erzeugten Strom direkt an der Börse vermarkten, bekommen zur Förderung mit dem Marktprämienmodell eine Managementprämie ausgezahlt. Das heißt, dass auch hier die Auszahlungen an die Anlagenbetreibenden höher sind als die Einnahmen aus dem Stromverkauf. Genauso wird diese Differenz mit der EEG-Umlage ausgeglichen, die die Endverbraucher mit dem Strompreis zahlen.

Wie setzt sich die EEG-Umlage zusammen?

Die EEG-Umlage setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Einer festen und einer variablen Umlage. Die feste Umlage ist ein fixer Betrag, den alle Stromverbraucher zahlen müssen – unabhängig davon, wie viel Strom sie verbrauchen. Die variable Umlage ist ein prozentualer Anteil an der gesamten Stromrechnung, der je nach Stromverbrauch variiert. Derzeit beträgt die EEG-Umlage 36 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Strom. Das bedeutet, dass pro 100 kWh verbrauchten Stroms 0,36 Cent auf die Rechnung aufgeschlagen wird, um erneuerbare Energien zu fördern.

Die EEG-Umlage ist eine variable Umlage, die in Cent/kWh abgerechnet wird. D.h. für jede verbrauchte kWh wird die EEG-Umlage fällig. Mehr Verbrauch = höhere Kosten.

Wie wird die Höhe der EEG-Umlage berechnet?

Die EEG-Umlage wird jährlich zum 15. Oktober von den vier großen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) auf www.netztransparenz.de veröffentlicht. Als Bindeglied zwischen Endverbrauchern und Stromerzeugern ermitteln die ÜNB die Höhe der EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr. Ziel ist es, immer am Ende vom Jahr ein ausgeglichenes EEG-Konto zu haben, damit die Verbraucher nicht zu viel zahlen und andererseits ausreichend finanzielle Mittel zur Förderung der erneuerbaren Stromerzeugung zur Verfügung stehen. Die Höhe der Umlage variiert dabei jährlich: EE-Anlagen, deren Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird, erhalten einen festen Vergütungssatz – die sogenannte Einspeise- oder EEG-Vergütung. Je nach Höhe der Strompreise an der Börse kann der EEG-Vergütungssatz aber auch über dem Vermarktungsniveau des Stroms liegen. Die EEG-Umlage gleicht die zu erwartende Differenz zwischen der EEG-Vergütung und den Einnahmen aus der Stromvermarktung aus. Einflussfaktoren auf die Höhe der EEG-Umlage für das Folgejahr sind deshalb:

  • Die Strombörsenpreise bzw. die Preiserwartung für das Folgejahr
  • Der aktuelle Saldo des EEG-Kontos
  • Die Anzahl, Größe und die Vergütungssätze der EE-Anlagen in Deutschland
  • Die prognostizierten Stromverbräuche in Deutschland und deren Verteilung auf einzelne Verbrauchergruppen (bspw. Privathaushalte, Industrie, Gewerbe etc.)
  • Sonderregelungen vom Gesetzgeber (z.B. die Reduzierung auf 0 ct/kWh –> siehe weiter unten)

Welche Faktoren beeinflussen die EEG-Umlage?

Nicht nur die zu erwartenden Preise am Day Ahead- und Intraday-Markt der Strombörse beeinflussen die Höhe der EEG-Umlage, sondern auch:

  • Die Höhe des Endverbrauchers
  • Der Zubau an EEG-geförderten Anlagen im Folgejahr/vergangenen Jahr
  • Der aktuelle EEG-Kontostand (der ÜNB, deren Daten ebenfalls auf netztransparenz.de veröffentlicht werden)
  • Eine Liquiditätsreserve, die bei unvorhergesehenen Preisschwankungen ins Spiel kommt.

Wie hat sich die EEG-Umlage in den letzten Jahren entwickelt?

Zwischen 2014 und 2017 rangierte die Höhe der EEG-Umlage stabil zwischen 6 und 7 Cent pro Kilowattstunde, obwohl die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stetig ansteigt. Mit der Stabilisierung der EEG-Umlage haben sich auch die bis 2014 steigenden Strompreise für Endverbraucher stabilisiert. Mit dem Anstieg der Strompreise, deren Entwicklung sich spätestens Ende 2021 abzeichnete, sinkt nun seit 2022 allerdings die Höhe der EEG-Umlage.

Wie hoch ist die EEG-Umlage 2022?

2022 liegt die Höhe der EEG-Umlage bei 3,723 Cent pro Kilowattstunde, so niedrig wie zuletzt 2012. Im Vergleich zu 2021, wo die Umlage noch bei 6,5 ct/kWh lag, hat sich die Höhe der EEG-Umlage binnen eines Jahres fast halbiert – trotz der stark angestiegenen Menge EE-Stroms im deutschen Stromnetz. Diese Entwicklung lässt sich auf die den Aufwärtstrend der Börsenstrompreise sowie auf Bundeszuschüsse zurückführen.

Wie sieht die Zukunft der EEG-Umlage aus?

Bislang gehörte die EEG-Umlage zu den festen Bestandteilen des Strompreises, den Endverbraucher bezahlen müssen. Durch die Zahlung der EEG-Umlage haben alle Verbraucher zur Finanzierung der Energiewende beigetragen und die Erhöhung des EE-Anteils am deutschen Strommix erhöht. Zum 1. Juli 2022 soll die EEG-Umlage allerdings wegfallen, denn hohe Strompreise machen sie als Instrument inzwischen unwirksam. Am 23. Februar 2022 hat der Koalitionsausschluss das frühzeitige Ende der gesetzlichen Maßnahme beschlossen, zumindest für Verbraucher. Die Umlage wird künftig aus Steuergeldern finanziert. An sich bleibt sie zwar erhalten, die Höhe für Verbraucher beläuft sich aber auf 0 ct/kWh.

Was passiert nach Absenkung der EEG-Umlage auf 0 ct/kWh?

Stromanbieter sind folglich verpflichtet, die Entlastungen uneingeschränkt an die Stromverbraucher weiterzugeben. Grund für die Abschaffung ist nicht nur der Anstieg der Strompreise, sondern auch ein Wertanstieg von CO2 Zertifikaten. Ab Juli wird die Umlage nicht mehr auf Verbraucher umgelegt, sondern aus dem Bundeshaushalt gedeckt, der durch den Kauf und Handel mit Emissionszertifikaten gespeist wird.

Was sind die Vorteile der EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage wurde auf nahezu alle Stromverbraucher umgelegt und die Energiewende somit zur Sache und Verantwortung aller. Auch für Anlagenbetreibende bietet die feste Vergütung einen Anreiz. Des Weiteren sind spezielle Unternehmen, mit hohem Stromverbrauch durch Antragsstellung von der EEG-Umlage befreit, damit sie im internationalen Wettbewerb gestärkt werden. Man kann sicherlich sagen, dass das System der EEG-Umlage dazu beigetragen hat, dass der EE-Ausbau in Fahrt kommt und wir heute einen hohen Anteil an EE-Strom in Deutschland haben. Folgerichtig und so wie es geplant war, ist die Umlage zeitlich begrenzt bzw. sinkt über die Zeit, bis sie nicht mehr benötigt wird.

Was sind die Nachteile der EEG-Umlage?

Oft stand die Umlage in der Kritik, nicht zuletzt, weil dank ihr die Strompreise der Endverbraucher gestiegen sind und erneuerbare Energien in erster Linie als teuer betrachtet wurden. Auch zu ihrer Berechnung und Ausnahmeregelungen gab es immer große Diskussionen und Interessenskonflikte.

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