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Die 6 Schritte bis zur Strom Direktvermarktung

Lesezeit: 3 Minuten

Anlagen mit einer Energie­er­zeu­gung über 100 kWp sind seit dem EEG 2016 dazu verpflichtet, ihren Strom in die Direkt­ver­mark­tung zu geben und ihn somit von einem Direkt­ver­markter an der Börse verkaufen zu lassen. Aber auch Anlagen, die kleiner als 100 kWp sind oder solche, die keinen Anspruch (mehr) auf eine gesetz­liche Förde­rung haben, können von der Direkt­ver­mark­tung profi­tieren. Dabei sorgen wir als Direkt­ver­markter dafür, einen guten Preis für Ihren Strom an der Börse zu erzielen. In den folgenden sechs Schritten zeigen wir Ihnen, wie Sie den Strom Ihrer Anlage schnell und einfach in die Direkt­ver­mark­tung bringen. Außerdem haben wir eine Check­liste mit allen wichtigen Schritten erstellt, die Sie sich am Ende des Blogbei­trags kostenlos herun­ter­laden können.

Schritt 1: Erlöse berechnen und Angebot anfordern

Über unsere Homepage gelangen Sie direkt zur Angebots­strecke mit unserem Erlös­rechner. Dort geben Sie nur wenige Anlage­daten ein, wie beispiels­weise Leistung und Erzeu­gungs­tech­no­logie und lassen Ihre geschätzten Direkt­ver­mark­tungs­er­löse berechnen. In der Übersicht wird Ihnen ebenfalls die Höhe des Vermark­tungs­ent­gelts angezeigt. In nur 4 Schritten erhalten Sie ein unver­bind­li­ches Angebot.

Ihr unver­bind­li­ches Direktvermarktungsangebot

Jetzt unsere Angebots­strecke ausfüllen und Ihr indivi­du­el­less Angebot erhalten 

Schritt 2: Angebot und Zugang zum Kunden­portal erhalten

Wir erstellen auf Basis der von Ihnen angege­benen Daten ein indivi­du­elles Angebot. Dieses Direkt­ver­mark­tungs­an­gebot sowie die erstma­ligen Login-Daten für das Kunden­portal erhalten Sie über zwei separate E-Mails von uns.

Schritt 3: Vertrag abschließen und Stamm­daten ergänzen

Entscheiden Sie sich für unser Angebot, können Sie das unter­schrie­bene Dokument direkt im Kunden­portal hochladen. In diesem Zuge benötigen wir weitere Infor­ma­tionen zu Ihrer Anlage, die Sie im Anschluss direkt im Kunden­portal hinter­legen. Gleich­zeitig haben Sie hier alle Vertrags­daten, offenen Aufgaben und Fristen im Überblick.

Schritt 4: Fernsteue­rung für die Direkt­ver­mark­tung herstellen

Jede EE-Anlage, die in der Direkt­ver­mark­tung ist, benötigt eine für uns als Direkt­ver­markter zugäng­liche Fernsteu­er­ein­rich­tung. Hierzu geben Sie einfach die im Kunden­portal angefragten Infor­ma­tionen an und entscheiden sich für einen unserer drei Fernsteu­er­bar­keits-Dienst­leister. Die von Ihnen hinter­legten Kontakt­daten der zustän­digen Person für die Fernsteu­er­bar­keit werden an den entspre­chend ausge­wählten Service­partner weiter­ge­leitet, der Sie für einen Termin kontak­tiert. Es erfolgt eine techni­sche Abstim­mung bzgl. der Anbin­dung und Fernsteu­er­bar­keit Ihrer Anlage.

Sobald die Fernsteu­er­bar­keit herge­stellt ist, erhalten Sie vom Anbin­dungs­partner ein Testpro­to­koll. Danach müssen Sie die “Erklä­rung der Fernsteu­er­bar­keit” im Kunden­portal herun­ter­laden und unter­schrieben wieder hochladen. Wir leiten das Formular an den Netzbe­treiber weiter, damit Sie zum Direkt­ver­mark­tungs­start Ihre volle Vergü­tung erhalten.

Bitte berück­sich­tigen Sie die Einhal­tung der Frist zum Nachweis der Fernsteu­er­bar­keit. Nach der Neure­ge­lung im Rahmen des EEG 2021 sind die Vorgaben zur Direkt­ver­mark­tung aus § 10b EEG 2021 direkt bei der Inbetrieb­nahme der Anlage zu erfüllen. Damit entfällt die „Gnaden­frist“ (bis zum Ende des auf die Inbetrieb­nahme folgenden Monats) aus dem EEG 2017.

Schritt 5: Anlage zur Anmel­dung beim Netzbe­treiber freigeben

Sobald Sie alle notwen­digen Daten im Kunden­portal vervoll­stän­digt haben, geben Sie die Anlage zur Anmel­dung an den Netzbe­treiber frei.

Die Anmel­dung führen wir zum nächst­mög­li­chen Zeitpunkt durch. Um die Direkt­ver­mark­tung zu Ihrem gewünschten Termin zu starten, müssen Sie bestimmte Anmel­de­fristen einhalten. Weitere Infor­ma­tionen finden Sie in unserem Blogbei­trag zu den Fristen für die Direkt­ver­mark­tung.

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Schritt 6: Erlöse erhalten

Bestä­tigt der Netzbe­treiber die Anmel­dung der Anlage in die Direkt­ver­mark­tung, infor­mieren wir Sie über das Portal darüber.

Nun befindet sich Ihre Anlage in der Direkt­ver­mark­tung und Sie erhalten ab dem Folge­monat Ihre Erlöse aus der Direkt­ver­mark­tung. Dabei bekommen Sie von dem Netzbe­treiber die Markt­prämie und von uns den Markt­wert ausbezahlt.

To-do während der Direkt­ver­mark­tung: Redis­patch-Pflichten erfüllen

Nachdem Sie im dritten Schritt einmalig Ihre Stamm­daten in unserem Kunden­portal gemeldet haben, können wir für Sie die verpflich­tende Rolle als EIV & BTR übernehmen. Sie müssen zukünftig ledig­lich Ihre Nicht­ver­füg­bar­keiten über das Kunden­portal an uns melden, damit wir diese an den zustän­digen Netzbe­treiber weiter­geben können. 

Ihr Weg in die Direktvermarktung!

Mit diesen Schritten steht Ihnen und der Direkt­ver­mark­tung mit dem Virtu­ellen Kraft­werk der EnBW nichts mehr im Weg! Für eine schnelle Übersicht haben wir alle Schritte in einer Check­liste zusam­men­ge­fasst, die Sie sich nachfol­gend kostenlos herun­ter­laden können. 

Alle 6 Schritte in die Direkt­ver­mark­tung finden Sie in dieser Check­liste zum kosten­losen Download.

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Virtuelles Kraftwerk der EnBW

Virtuelles Kraftwerk der EnBW

Das Virtuelle Kraftwerk der EnBW verbindet Erzeuger und Verbraucher von erneuerbarer Energie mit Märkten und Möglichkeiten der Digitalisierung. Hierfür stellen wir als digitale Plattform Lösungen für eine dezentrale, digitale und sektorübergreifende Energiewelt zur Verfügung. Ziel ist es, den Energiebedarf und die Energieerzeugung optimal aufeinander abzustimmen und je nach Stromangebot und -nachfrage flexibel zu steuern.
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