Der Zubau von PV-Anlagen nimmt stetig zu, was wiederum die Zunahme negativer Preise am Strommarkt bedeuten kann. Um diese negativen Strompreise zu vermeiden und das Meiste aus Ihrer PV-Anlage herauszuholen, erklären wir in diesem Beitrag das PV-Anlagensplitting sowie die Unterschiede zwischen Voll- und Überschusseinspeisung.
Was ist der Unterschied zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung?
Die Wahl des richtigen Einspeisemodells ist entscheidend, um den größtmöglichen Nutzen aus Ihrer PV-Anlage zu ziehen. Grundsätzlich gibt es zwei Modelle , die für PV-Anlagenbetreiber infrage kommen: Überschusseinspeisung und Volleinspeisung.
Volleinspeisung
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte von Ihrer PV-Anlage erzeugte Strom ins Netz eingespeist. Der Betreiber der PV-Anlage verbraucht den erzeugten Strom nicht, sondern verkauft ihn komplett an den Netzbetreiber. Der Netzbetreiber vergütet ihm im Gegenzug eine Einspeisevergütung. Der Anlagenbetreiber hingegen bezieht den Strom aus dem öffentlichen Netz.
Überschusseinspeisung
Bei der Überschusseinspeisung, oder Teileinspeisung, wird der von Ihrer PV-Anlage produzierte Strom primär für den Eigenverbrauch genutzt. Der überschüssige Strom, der nicht verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist und entsprechend vergütet. Dieses Modell ist sinnvoll, wenn Ihre PV-Anlage mehr Strom produziert, als Sie selbst verbrauchen können, und Sie dennoch eine attraktive Vergütung für den eingespeisten Strom erzielen möchten.
Wann lohnt sich Überschusseinspeisung, wann Volleinspeisung?
Wenn der erzeugte Strom der PV-Anlage komplett in das Stromnetz eingespeist werden soll, spricht man von Volleinspeisung. Sobald jedoch der erzeugte PV-Strom auch vor Ort genutzt wird, handelt es sich um eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch.
Bei Anlagen größer 100 kW(p) besteht seit 2016 die Direktvermarktungspflicht – egal ob in der Voll- oder Überschusseinspeisung. Ist der Eigenverbrauch über 30 %, wird die PV-Anlage bei uns über den Spotmarktpreis vergütet. Nun kann es aber passieren, dass PV-Anlagen mit Eigenverbrauch eine geringere Vergütung erhalten, wenn der Spotmarktpreis für eine längere Zeit negativ ausfällt. Wie Sie dennoch eine positive Vergütung für Ihre PV-Anlage mit Überschusseinspeisung erhalten, ist mit dem sogenannten PV-Anlagensplitting möglich.
Was bedeutet PV-Anlagensplitting und welche Vorteile bietet es?
Die EEG-Novelle 2023 hat einige Änderungen in der Photovoltaik mit sich gebracht. Mit der Einführung des §51 EEG 2023 verringert sich der anzulegende Wert auf null, wenn der Spotmarktpreis im Jahr 2024 mindestens 3 Stunden lang ununterbrochen negativ ausfällt, für die Jahre 2026-2027 verringert sich die Anzahl der Negativstunden sogar weiter. Diese Werte können sich jedoch noch ändern. Das betrifft aber nur PV-Anlagen größer 400 kWp (§51 Absatz 2 EEG), PV-Anlagen die unter die Grenze von 400 kWp installierter Leistung fallen, sind nicht von den negativen Strompreisen betroffen.
Durch das PV-Anlagensplitting können nicht nur die negativen Strommarktpreise auch für Anlagen größer 400 kWp vermieden, sondern auch ein höherer anzulegender Wert bei der Volleinspeisung realisiert werden. An folgendem Beispiel wird das PV-Anlagensplitting erklärt:
Sie besitzen eine Aufdach-Anlage mit 600 kWp mit Überschusseinspeisung und sind in der Direktvermarktung. Das bedeutet, dass ein Teil eigenverbraucht und der Rest ins Stromnetz eingespeist wird. Bei der Überschusseinspeisung erhalten Sie zwischen 100 und 1000 kWp eine Vergütung von 6,2 Cent/kWh. Jedoch wären Sie aktuell bei dieser Konstellation von den negativen Strompreisen betroffen.
Wenn Sie aber wissen, dass Ihnen eigentlich 250 kWp für den Eigenverbrauch ausreichen, können Sie Ihre PV-Anlage aufsplitten in Voll- und Überschusseinspeisung. Das bedeutet, dass Sie für die 250 kWp Überschusseinspeisung nach wie vor 6,2 ct/kWh erhalten, für die restlichen 350 kWp in der Volleinspeisung dann 9,4 ct/kWh und unter der 400 kWp Grenze liegen, womit §51 Absatz 2 EEG für Sie greifen würde. Demnach wäre der anzulegende Wert bei mehr als 3 Stunden negativer Spotpreise nicht gleich null und sie bekämen weiterhin die volle Vergütung.
Mit dem PV-Anlagensplitting erhalten Sie also in Summe mehr vom anzulegenden Wert. Wenn Ihre PV-Anlage in der Volleinspeisung eine Größe unter 400 kWp hat, ist sie von den negativen Spotmarktpreisen ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen müssen für ein PV-Anlagensplitting vorliegen?
Um sowohl eine Volleinspeisungsanlage und eine Überschusseinspeisungsanlage parallel in Betrieb zu nehmen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Für das Anlagensplitting braucht es pro Anlage ein Messkonzept für den Messtellenbetreiber, das die abrechnungs- und bilanzierungsrelevanten Strommengen genau erfassen kann. Überdies benötigt der Direktvermarkter eine Direktvermarktungsschnittstelle pro Anlagenteil. Die PV-Anlagen(teile) stehen dann für sich und werden nicht zusammengefasst.
Für die erhöhte Vergütung in der Volleinspeisung muss außerdem die PV-Anlage ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder an einer Lärmschutzwand angebracht sein. Wurde die PV-Anlage nach dem 01. Januar 2023 in Betrieb genommen, darf sie eine installierte Leistung von bis zu 1 MW haben, damit eine Volleinspeisevergütung beansprucht werden kann. Die Höhe des anzulegenden Wertes können Sie auch in unserem Beitrag zur EEG-Novelle 2023 einsehen. Außerdem haben mit Verabschiedung des Solarpakets I PV-Anlagen ab einer installierten Leistung von 750 kWp eine Ausschreibungspflicht.
Um das PV-Anlagensplitting durchführen zu können, muss der Anlagenbetreibende die Beantragung direkt beim zuständigen Verteilnetzbetreiber einreichen und ihm mitteilen, welche Anlage für die Überschuss- und Volleinspeisung geplant ist. Dabei muss bereits vor Inbetriebnahme der zweiten Anlage die Entscheidung mitgeteilt werden.
Die Vergütung beider Anlagen erfolgt dann getrennt voneinander.
Der Gesetzgeber ermöglicht den jährlichen Wechsel zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung.
Gut zu wissen: Mit dem Solarpaket I entfällt die Voraussetzung, dass beide PV-Anlagen(teile) sich auf demselben Gebäude befinden müssen!
Lohnt sich die Direktvermarktung für meine PV-Anlage überhaupt?
Wenn Sie Ihre PV-Anlage volleinspeisen, lohnt sich die Direktvermarktung nach wie vor, da Sie hier einen höheren anzulegenden Wert erhalten und auch attraktivere Erlöspotenziale haben – berechnen Sie hierzu einfach Ihr Ertragspotenzial mit unserem Rechner:
Für PV-Anlagen in der Überschusseinspeisung kommt es auf den Eigenverbrauchs-Anteil an. PV-Anlagen mit einem Eigenverbrauch bis zu 30 % haben mehr Vorteile in der Direktvermarktung, da sie wie für Volleinspeiser einen höheren anzulegenden Wert pro kWh erhalten als mit der EEG-Vergütung. Für Anlagen mit 30 % bis 90 % Eigenverbrauch kann das PV-Anlagensplitting attraktiver sein, wenn die Voraussetzungen für ein Splitting gegeben sind, da Sie sowohl die Vorteile in der Volleinspeisung genießen als auch den Eigenverbrauch nicht missen müssen! Nutzen Sie bei PV-Anlagen <= 200 kWp mehr als 90 % für den Eigenverbrauch, sollten Sie sich überlegen, ob es sich mehr lohnt über den zuständigen Netzbetreiber unentgeltlich einzuspeisen – nicht zu vergessen ist aber die dennoch einzuhaltende Redispatch 2.0-Pflicht.
Wie hilfreich war dieser Artikel?
Zum Bewerten auf die Sterne klicken
Durchschnittliche Bewertung 4.8 / 5. Anzahl Bewertungen: 15
Noch keine Bewertung, sei der Erste!