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FAQ zur Batteriespeichervermarktung

Allge­meine Fragen 

Eignet sich mein Speicher für die Batteriespeichervermarktung? 

Für die Vermark­tung Ihres Batte­rie­spei­chers sollte dieser als Richt­wert basie­rend auf unseren Erfah­rungen mindes­tens 1,35 MW vermarkt­bare Leistung bzw. 1,35 MWh Speicher­ka­pa­zität besitzen, um auch an allen relevanten Märkten einschließ­lich der Regel­en­ergie teilnehmen zu können. Wichtiger als die Größe, ist jedoch der ausschließ­liche Zweck des Einsatzes an den Strom­märkten, d.h. ohne indus­tri­ellen Eigen­ver­brauch oder andere lokale Anwen­dungs­fälle im Hintergrund.

Was sind die Erfah­rungen, ob Batte­rie­spei­cher hinsicht­lich Techno­logie, Geschäfts- und Vergü­tungs­mo­dell von Banken finan­ziert werden? 

Die Erfah­rung zeigt, dass finan­zie­rende Banken bezüg­lich dem Thema Batte­rie­spei­cher oft (aber nicht immer) erlös­seitig und techno­lo­gie­be­zogen gewisse Sicher­heiten für eine Finan­zie­rung fordern. Durch entspre­chende Vergü­tungs­mo­delle mit garan­tierten jährli­chen Mindest­ver­gü­tungen, der Einhal­tung von indivi­du­ellen projekt­spe­zi­fi­schen Restrik­tionen bei der Fahrweise, ausge­wie­sener langjäh­riger Erfah­rung und Kompe­tenz in der techni­schen Betriebs­füh­rung und einem starken Partner wie der EnBW mit hoher Banka­bi­lity im Hinter­grund kann den Anfor­de­rungen der finan­zie­renden Banken oft hinrei­chend entspro­chen werden.

Ich betreibe noch keinen Batte­rie­spei­cher aber plane ein solches Projekt in Zukunft zu reali­sieren. Wie kann ich auch in diesem Fall von den Batte­rie­sys­tem­lö­sungen profitieren? 

Über unsere ausge­wie­sene Kompe­tenz in der Planung, Reali­sie­rung und dem Betrieb von Batte­rie­spei­chern unter­stützt die EnBW Sie gerne auch bei der Planung, Ausle­gung und Wirtschaft­lich­keits­be­rech­nung Ihres Batteriespeicherprojekts.

Wie verdiene ich Geld in der Batterievermarktung?

Die EnBW handelt den Strom auf verschie­denen Märkten, die alle in der Rubrik “Strom­märkte” erklärt werden.
Dabei gibt es zwei verschie­dene Konzepte.

  1. Arbitrage-Handel auf den Spotmärkten (Großhan­dels­märkten):
    Hier geht es darum, Preis­un­ter­schiede auszu­nutzen. In Zeiten niedriger Preise lädt die Batterie und in Zeiten hoher Preise wird der Strom mit Gewinn verkauft.

    Die Preis­dy­namik wird an folgendem Beispiel erklärt:

    • Niedrige Preise während der Mittags­stunden: Mittags, insbe­son­dere an sonnigen Tagen, produ­zieren Solar­an­lagen in Deutsch­land viel Strom, was zu einem hohen Angebot am Spotmarkt führt.
      Außerdem ist die Nachfrage geringer, da die Menschen nicht zu Hause sind und beispiels­weise weniger Energie für Licht gebraucht wird.
      Eine geringe Nachfrage und ein hohes Angebot führt auf den Spotmärkten zu niedrigen Preisen. In den Mittags­stunden lohnt es sich daher oft, Strom billig einzu­kaufen und in der Batterie einzuspeichern.
    • Hohe Preise während der Abend­stunden: Abends sinkt die Produk­tion aus erneu­er­baren Quellen wie Solar­energie, da die Sonne unter­geht. Auch die Windpro­duk­tion kann je nach Wetter­lage schwanken.
      Gleich­zeitig steigt die Nachfrage nach Strom, wenn die Menschen nach Hause kommen, kochen, Licht einschalten und mögli­cher­weise auch Klima­an­lagen oder Heizungen nutzen.
      Die Kombi­na­tion aus niedrigem Angebot und hoher Nachfrage führt zu einem Anstieg der Strom­preise. In dieser Zeit kann die in Batte­rie­spei­chern gespei­cherte Energie oft zu einem höheren Preis am Spotmarkt verkauft werden.
  2. Handel auf den Regel­en­er­gie­märkten:
    Die Regel­en­er­gie­märkte sind für die Netzsta­bi­li­sie­rung zuständig. In den Batte­rien gespei­cherte Energie wird dazu verwendet, um das Strom­netz zu stabilisieren.
Wie lange dauert die Reali­sie­rung eines Projektes? Also von Anfrage bis Inbetriebnahme?

Die Dauer der Reali­sie­rung eines Batte­rie­spei­cher­pro­jektes kann sehr unter­schied­lich sein, abhängig von ihrem Projekt­status. Die Erfah­rung zeigt, dass mit Vorliegen aller Geneh­mi­gungen, Netzzu­sage und Finan­zie­rung zwischen Bestel­lung beim Liefe­ranten und Inbetrieb­nahme ein- bis einein­halb Jahre liegen können. Das liegt vor allem an der zum Teil sehr langen Liefer­zeit von Batterie, Trafo und Wechsel­richter, welche alleine schon 30-40 Wochen betragen kann, aber auch an der anschlie­ßenden Bauphase selbst.

Gibt es die Möglich­keit “klein” anzufangen und das Batte­rie­spei­cher­pro­jekt im Nachhinein zu skalieren?

Aus Sicht der EnBW gibt es damit kein Problem, solange Fläche und Netzan­schluss vorhanden sind.

Was ist der Vorteil vom Batte­rie­spei­cher-Index der EnBW?
  • Unser Batte­rie­spei­cher-Index ist maximal trans­pa­rent: Die Abrech­nung ist jeder­zeit einfach nachvollziehbar. 
  • Unser Index ist maximal diskri­mi­nie­rungs­frei: Wir behan­deln alle Speicher in unserem Portfolio gleich, unabhängig von den Kondi­tionen. Auch machen wir so keinen Unter­schied zwischen EnBW-eigenen Speichern und Anlagen von Dritten. Je größer das Portfolio des Vermark­ters ist, desto wichtiger ist die Einsatz­rei­hen­folge der Speicher. Insbe­son­dere in den PRL- und SRL-Märkten ergeben sich daraus sonst schnelle preis­set­zende Effekte (da diese Märkte im Vergleich sehr klein sind). Der Speicher der zuerst einge­setzt wird, erzielt den höchsten Preis. Der Vermarkter kann sich hier also bewusst gegen Sie optimieren, das ist nicht fair und auch nicht unser Vorhaben.
  • Bestpreis­ga­rantie: Wir bilden für Sie inner­halb der vorge­ge­benen Speicher­spe­zi­fi­ka­tionen immer die besten Preis­paare an Intraday und Day-Ahead und tragen dafür das volle Risiko. Insofern haben Sie eine gewisse Sicher­heit, dass Sie immer die besten Spreads pro Tag erhalten. Außerdem profi­tieren Sie schon von Tag 1 an von allen Märkten, auch PRL und SRL – selbst wenn Ihr Batte­rie­spei­cher erst später präqua­li­fi­ziert werden sollte. Dies ist insofern relevant, da die Konkur­renz Ihren Speicher sonst gerne in der Regel­en­ergie als Besiche­rung für andere Speicher im Portfolio einsetzen kann, was für Sie eine Benach­tei­li­gung darstellen würde. Das ist bei uns nicht der Fall: Sie profi­tieren immer von allen Märkten, unabhängig davon ob der Speicher dort auch tatsäch­lich einge­setzt wird.
Vermarktet die EnBW auch Batte­rie­spei­cher außer­halb Deutschlands?

Als EnBW bieten wir Batte­rie­ver­mark­tungs­lö­sungen auch in Großbri­tan­nien an. Zusätz­lich prüfen wir aktuell den Einstieg in die Märkte anderer europäi­scher Länder.

Was ist der Multi-Market-Ansatz?

Bei der Vermark­tung von Batte­rie­spei­chern reicht es heutzu­tage wirtschaft­lich nicht mehr aus, die Batterie alleine in einem einzigen Markt einzu­setzen. Um das maximale Erlös­po­ten­zial mit Ihrem Batte­rie­spei­cher zu erzielen, sollte ein Multi-Market-Ansatz verfolgt werden. In diesem wird ein Batte­rie­spei­cher über verschie­dene Märkte wie die Spotmärkte, Day-Ahead und Intraday (Arbitrage) sowie die Regel­en­ergie (Primär- und Sekun­dä­re­gel­re­serve) einge­setzt. Hierbei wird auf Basis intel­li­genter Algorithmen des Vermark­ters täglich und unter­tägig auf Basis von Preis­pro­gnosen und einer Optimie­rung laufend neu entschieden, in welchen Stunden des jewei­ligen Tages die Batterie am besten in welchem Markt einge­setzt wird, um das maximale Erlös­po­ten­zial zu realisieren.

Bei einer Intraday-Vermark­tung wird ein „Stand-alone“ Speicher mehr belastet als bei einer Vermark­tung in der Regel­en­ergie. Wer sichert mir zu, dass die Batterie durch die höhere Beanspru­chung nicht zu schnell „kaputt­ge­fahren“ wird? 

Die höhere zykli­sche Beanspru­chung der Batterie im konti­nu­ier­li­chen Intraday-Handel etwa gegen­über der Regel­en­ergie ist richtig. Damit der Speicher hierdurch nicht zu schnell degra­diert und sein Lebens­ende früher als in der Ausle­gung geplant erreicht, bieten wir zum Beispiel Sicher­heiten durch eine indivi­duell festge­legte Anzahl an jährli­chen nutzbaren Volla­de­zy­klen und vertrag­lich indivi­duell verein­barte Zykluskosten.

Techni­sche Fragen

Was bedeutet Round-Trip-Efficiency?

Die Round-Trip-Effici­ency (RTE) beschreibt den Gesamt­wir­kungs­grad des Batte­rie­spei­chers. Er gibt an, wie viel der ursprüng­lich gespei­cherten Energie nach einem vollstän­digen Lade- und Entla­de­zy­klus (Volla­de­zy­klus) wieder nutzbar ist. Es ist ein Maß dafür, wie effizient die Batterie Energie speichert und wieder abgibt.

Aus Sicht des Vermark­ters ist vor allem die Round-Trip-Effici­ency bezogen auf den Netzan­schluss relevant. Dies ist wichtig um zu bestimmen, welche Gesamt­ver­luste ein Speicher­vor­gang z.B. im Rahmen eines Handels­ge­schäftes an den Strom­märkten hat, da hier u.a. auch Leitungs­ver­luste mit berück­sich­tigt werden.

Was bedeuten die Einheiten “Leistung (MW)” und “Kapazität (MWh)” im Zusam­men­hang mit der Batte­rie­ver­mark­tung und was davon wird gehandelt?

Leistung: Leistung wird bei Großbat­te­rie­spei­chern in Megawatt (MW) gemessen und gibt an, wie viel Energie zu einem bestimmten Zeitpunkt erzeugt oder verbraucht wird. Ein Megawatt entspricht 1.000 Kilowatt. In der Batte­rie­ver­mark­tung beschreibt die Leistung die maximale Menge an Energie, die eine Batterie zu einem bestimmten Zeitpunkt liefern kann, um auf Markt­be­darfe oder Netzan­for­de­rungen zu reagieren. Nimmt eine Batterie beispiels­weise an einem der Regel­leis­tungs­märkte teil, entscheidet die bereit­ge­stellte Leistung über die Höhe der Vergütung.

Kapazität: Die Kapazität wird gewöhn­lich in Megawatt­stunden (MWh) gemessen und gibt die Gesamt­menge an Energie an, die eine Batterie über einen bestimmten Zeitraum speichern oder liefern kann. Eine Megawatt­stunde entspricht der Energie­menge, die bei einer Leistung von 1 MW inner­halb einer Stunde umgesetzt wird. Die Kapazität einer Batterie beschreibt also, wie viel Energie die Batterie insge­samt speichern kann.

Das Verhältnis zwischen Leistung und Kapazität ist dabei entschei­dend für die Speicher­dauer der jewei­ligen Batterie. Eine Batterie mit 1 MW Leistung und 1 MWh Kapazität gilt als sogenannter “1-Stunden Speicher”. Eine Batterie mit 1 MW Leistung und 2 MWh Kapazität kann die Energie 2 Stunden speichern. Hat die Batterie 1 MW Leistung und 4 MWh Kapazität gilt sie als “4-Stunden Speicher” und kann entspre­chend nochmal mehr Energie aufnehmen. Das Verhältnis zwischen Leistung und Kapazität kann ebenfalls als C-Rate definiert werden. So haben “4-Stunden-Speicher” eine C-Rate von 0,25, “2-Stunden-Speicher” eine C-Rate von 0,5 und “1-Stunden-Speicher” eine C-Rate von 1,0. Eine hohe Speicher­ka­pa­zität ist beson­ders wichtig für die Strom­han­dels­ge­schäfte am DA & ID-Markt, da durch eine längere Speicher­dauer mehr Flexi­bi­lität im Handel ermög­licht wird. Und ein größeres Flexi­bi­li­täts­po­ten­tial bedeutet am Ende auch mehr Erlös­mög­lich­keiten für den Betreiber.

Eine gute Analogie hierzu zur Verbild­li­chung ist ein Wasser­tank:
Die Leistung reprä­sen­tiert den Wasser­hahn und gibt an, wie viel Wasser auf einmal aus dem Tank fließen kann.
Die Kapazität gibt an, wieviel Wasser in den Tank passt (Ein großer Tank kann viel Wasser speichern, ein kleinerer Tank kann weniger Wasser speichern).

Was ist die C-Rate und was bedeutet sie?

Die C-Rate ist eine Kennzahl, um die Lade- oder Entla­de­ge­schwin­dig­keit einer Batterie im Verhältnis zu ihrer Gesamt­ka­pa­zität zu beschreiben.
Wenn eine Batterie eine C-Rate von 1C (“1h-System”) hat, bedeutet das, dass sie inner­halb von einer Stunde vollständig geladen oder entladen werden kann.
Eine C-Rate von 0,5C (“2h-System”) bedeutet, dass die Batterie inner­halb von zwei Stunden vollständig geladen oder entladen werden kann.
Bei einer C-Rate von 2C würde die Batterie in 30 Minuten vollständig geladen oder entladen werden.

Die C-Rate hat einen Einfluss auf die Lebens­dauer und die Effizienz:
Hohe Lade- und Entla­de­raten führen zu stärkeren chemi­schen Reaktionen und erhöhter Wärme­ent­wick­lung, was die Materia­lien der Batterie stärker beansprucht und zu schnel­lerem Kapazi­täts­ver­lust und gerin­gerer Lebens­dauer führen kann. Zusätz­lich sinkt die Effizienz, da Energie in Form von Wärme verloren geht.

Was ist der Vollladezyklus?

Ein Vollla­de­zy­klus beschreibt das einma­lige Laden, Speichern und Entladen des Speichers bei Ausnut­zung der gesamten nutzbaren Kapazität, d.h. die Beladung von 0 % auf 100 % und anschlie­ßende Entla­dung von 100 % auf 0 %. Bei nicht vollstän­diger Be- oder Entla­dung können mehrere Teilla­de­zy­klen zusammen auch einen Vollla­de­zy­klus ergeben.

Beispiel: Zwei Beladungen/Entladungen von jeweils 50 % entspre­chen einem Vollladezyklus.

Die Anzahl der Vollla­de­zy­klen gibt Aufschluss über die Alterung und den Verschleiß einer Batterie. Je mehr Zyklen ein Batte­rie­spei­cher durch­laufen hat, desto näher ist er an seinem Lebens­ende. Hersteller definieren ihre Garan­tien häufig auf Basis von Zyklen oder der verblei­benden nutzbaren Restka­pa­zität nach einer bestimmten Anzahl von Zyklen. Deshalb ist es wichtig, zusammen mit dem Vermarkter die durch ihn zuläs­sigen nutzbaren Vollla­de­zy­klen pro Tag und Jahr festzu­legen, damit diese Garan­tie­be­din­gungen nicht unabsicht­lich verletzt werden.

Was bedeutet “Anlagen­zer­ti­fikat” im Kontext von Batteriespeichern?

Ein Anlagen­zer­ti­fikat ist ein techni­scher Nachweis, der bestä­tigt, dass eine Anlage, wie z.B. ein Batte­rie­spei­cher­system, die Anfor­de­rungen für einen sicheren und netzkon­formen Betrieb gemäß den deutschen Netzan­schluss­richt­li­nien erfüllt. Es ist Voraus­set­zung für den Netzan­schluss und die Inbetrieb­nahme größerer Speicheranlagen.

Bei Anlagen mit einer Anschluss­leis­tung > 950 kW ist dies das Anlagen­zer­ti­fikat Typ A.
In dem Zerti­fikat werden die elektri­schen Eigen­schaften der Anlage auf Basis detail­lierter Planungs­un­ter­lagen und Simula­tionen bewertet. Es wird durch eine akkre­di­tierte Zerti­fi­zie­rungs­stelle ausge­stellt und ist Teil eines mehrstu­figen Prozesses. Dieser wird mit einer Konfor­mi­täts­er­klä­rung abgeschlossen, die bestä­tigt, dass die Anlage wie geplant umgesetzt wurde.

(Quelle: Prüfung statio­närer Energie­spei­cher nach IEC 62619, TÜV Süd)

Was muss ich bei der Kühlung von Batte­rie­spei­chern beachten?

Die Kühlung von Batte­rie­spei­chern ist entschei­dend für deren Sicher­heit, Effizienz und Lebens­dauer. Während des Betriebs entsteht Wärme, die abgeführt werden muss, um Überhit­zung und Zellschäden zu vermeiden. Zwei Kühlme­thoden kommen haupt­säch­lich zum Einsatz: Luftküh­lung und Flüssigkeitskühlung.

Luftküh­lung ist einfach und kosten­günstig, eignet sich beson­ders für kleinere Speicher und Systeme mit geringer Leistungs­dichte. Sie nutzt Venti­la­toren oder natür­liche Luftzir­ku­la­tion, hat aber eine begrenzte Kühlleis­tung und kann zu ungleich­mä­ßiger Tempe­ra­tur­ver­tei­lung führen.

Flüssig­keits­küh­lung bietet eine höhere Effizienz und gleich­mä­ßige Tempe­ra­tur­re­ge­lung, ist jedoch technisch komplexer und wartungs­in­ten­siver. Sie wird vor allem bei großen Speicher­sys­temen oder Anwen­dungen mit hoher Lade-/Entla­de­leis­tung eingesetzt.

Die Wahl der Kühlme­thode hängt von der Speicher­größe, den Umgebungs­be­din­gungen und den techni­schen Anfor­de­rungen ab. Eine sorgfäl­tige Planung ist entschei­dend für den zuver­läs­sigen Betrieb.

Als Vermarkter empfehlen wir für die Batte­rie­ver­mark­tung flüssig­keits­ge­kühlte Systeme zu nehmen. Grund ist hierfür insbe­son­dere die Arbitrage-Vermark­tung über die Day-Ahead- und Intraday-Märkte. Gerade bei luftge­kühlten Systemen kann es bei hohen Lade-/Entla­de­leis­tungen zu drohenden Überhit­zungen kommen, was dann Pausen­zeiten von bis zu mehreren Stunden zwischen zwei Zyklen erfor­dern kann, in welchem der Batte­rie­spei­cher zusätz­lich abkühlen muss, bevor ein neuer Zyklus gefahren werden kann (sogenannte “Cooldown-Zeiten”). Solche Cooldown-Zeiten schränken den Flexi­bi­li­täts­grad in der Vermark­tung und somit das Erlös­po­ten­zial zusätz­lich ein und können bei flüssig­keits­ge­kühlten Systemen i.d.R. vermieden bzw. reduziert werden.

Was passiert zwischen “Inbetrieb­nahme” und “Vermark­tungs­start”?

Bevor wir als EnBW mit der Vermark­tung einer Batterie starten können, müssen wir einige Testfahrten durch­führen. Diese sollen sicher­stellen, dass…

  • …die Batterie die techni­sche Spezi­fi­ka­tion erfüllt, die uns als Vermarkter gegen­über angegeben ist, und so reagiert, wie wir es erwarten.
  •  …die Batterie auch in der Regel­en­ergie vermarktet werden kann. Hierfür muss die Batterie einige Anfor­de­rungen erfüllen, die wir mit diesen Testfahrten u.a. auch gegen­über dem Übertra­gungs­netz­be­treiber im Rahmen der Präqua­li­fi­ka­tion nachweisen müssen.

Diese sind von der Idee also vergleichbar mit dem Fernsteu­er­bar­keits­test in der Direkt­ver­mark­tung, nur deutlich umfang­rei­cher.
Die Erfah­rung von uns als Vermarkter zeigt, dass sich hier verschie­dene Systeme unter­schied­lich verhalten. Eine Testfahrt alleine reicht oft nicht aus, hier sind üblicher­weise mehrere Fahrten nötig. 
Im Umkehr­schluss bedeutet das, dass die Batterie nicht direkt mit Inbetrieb­nahme auch in die Vermark­tung geht. Vielmehr ist der Ablauf folgender:

  1. Batterie wurde durch den Anschluss­netz­be­treiber abgenommen (Signal­test erfolgreich)
  2. Batterie wurde durch den Hersteller abgenommen, Site Accep­tance Test (SAT) erfolgreich
  3. Testbe­trieb durch EnBW ist erfolgreich
  4. Start der Vermark­tung (Alle erfor­der­li­chen Geneh­mi­gungen, Zulas­sungen und Unter­lagen wie Netzan­schluss­ver­trag, Netznut­zungs­ver­trag, Anlagen­zer­ti­fikat Typ A etc. liegen vor)

Fragen zu unseren Anlagenkonstellationen

Was ist der Unter­schied zwischen Stand-alone Batte­rie­spei­chern, Co-Location in der Innovations­ausschreibung oder förderfrei?

„Stand-alone“ Speicher besitzen einen eigenen Netzan­schluss und teilen sich diesen nicht mit einem Solar- oder Windpark. Batte­rie­spei­cher in Co-Location wiederum besitzen einen gemein­samen Netzan­schluss mit einem Solar- oder Windpark. Für diese Anlagen­kom­bi­na­tionen ist es möglich, eine EEG-Förde­rung im Rahmen der Innova­ti­ons­aus­schrei­bung zu erhalten. Sie können aber auch außer­halb der Innova­ti­ons­aus­schrei­bung förder­frei errichtet werden.

Was ist Co-Location und wann bietet sie sich an? 

Co-Location bedeutet immer ein Batte­rie­spei­cher in Verbin­dung mit einer EE-Anlage. Für Co-Location gibt es zwei Möglich­keiten: Zum einen den Co-Location Grünstrom­spei­cher, bei dem der Batte­rie­spei­cher seinen Strom ausschließ­lich aus der EE-Anlage bezieht. Hier kann die Anlagen­kom­bi­na­tion im Rahmen der EEG-Innova­ti­ons­aus­schrei­bung geför­dert werden, dies gilt aller­dings nur für Neuan­lagen. Zum anderen den Co-Location Graustrom­spei­cher, z. B. durch die Nachrüs­tung von Batte­rien an Bestands­an­lagen. Hierbei wird der Speicher nur aus dem Netz geladen. Co-Location bietet zahlreiche Vorteile: Zum einen kann sie bereits bestehende Flächen in Anspruch nehmen, außerdem erfor­dert sie nur ein Geneh­mi­gungs­ver­fahren und besitzt gerin­gere Kosten pro Assets. Zudem sind Syner­gien in der Betriebs­füh­rung möglich, sowie Entlas­tung beim Netzan­schluss (z. B. durch Einspeisebegrenzung).

Welche Laufzeiten haben die Batterievermarktungsverträge?

Wir bieten für „Stand-alone“ und Co-Location Speicher standard­mäßig Vermark­tungs­ver­träge inner­halb des liquiden Horizonts von einem bis hin zu fünf Jahren an. In Einzel­fällen sind jedoch auch Gespräche über eine längere Laufzeit bis maximal 10 Jahre möglich. Für Parks im Rahmen der Innova­ti­ons­aus­schrei­bung bieten wir standard­mäßig Vertrags­lauf­zeiten von ein bis fünf Jahren an.

Fragen zu den verschie­denen Strommärkten

Auf welchen Märkten wird der Strom der Batte­rie­ver­mark­tung gehandelt?

Wir handeln an den kurzfris­tigen Spotmärkten (Day Ahead & Intraday) und auf den Regel­en­er­gie­märkten (Primär­re­gel­leis­tungs- & Sekundärregelleistungsmarkt).

Was ist der Spotmarkt für den Stromhandel?

Der Spotmarkt im Strom­handel ist ein Handels­platz, an dem Strom für die Liefe­rung u.a. am selben Tag (Intraday-Markt) oder für den nächsten Tag (Day-Ahead-Markt) gehan­delt wird. Dabei treffen Angebot und Nachfrage direkt aufein­ander. Der Spotmarkt ist ein wesent­li­cher Bestand­teil des Energie­marktes und spielt eine zentrale Rolle bei der Preis­bil­dung und dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage im Strom­netz.
Für den Handel von Strom in der Europäi­schen Union gibt es u.a. die Strom­börse “European Power Exchange” (EPEX SPOT) in Paris. Dieser Strom-Spotmarkt belie­fert viele europäi­sche Länder. Neben Deutsch­land und Luxem­burg, die eine Preis­zone bilden, liefert die EPEX Spot auch Strom an Öster­reich, die Schweiz, Frank­reich, Belgien, Dänemark, die Nieder­lande, Schweden, Norwegen, Finnland, Polen und das Verei­nigte Königreich.

Was ist der Day-Ahead-Markt?

Am Day-Ahead-Markt werden Strom­lie­fe­rungen für jede Stunde des Folge­tages (0 bis 24 Uhr) gehan­delt. Käufer und Verkäufer müssen im Rahmen einer Auktion ihre Gebote bis 12 Uhr des Vortages abgeben. Die Börse ermit­telt dann aus den abgege­benen Geboten den Markt­preis und veröf­fent­licht täglich um 12:40 Uhr die entspre­chenden Zuschläge.
Aus der Schnitt­menge von angebo­tener und nachge­fragter Strom­menge ergibt sich schließ­lich der für alle Anbieter gleicher­maßen geltende Einheits­preis, auch Market Clearing Price (MCP) genannt, für das jewei­lige Produkt des Day-Ahead-Handels (z. B. für eine konkrete Stunde des Folge­tages). Der MCP ist im Wesent­li­chen das letzte Gebot, das im Rahmen der Auktion einen Zuschlag erhält. Dieses letzte und damit teuerste Gebot bestimmt letzt­lich den Strom­preis, den alle Markt­teil­nehmer für das jewei­lige Produkt zahlen. Dieses Preis­be­stim­mungs-Verfahren wird auch “Merit-Order” genannt.

Was ist der Intraday-Markt?

Der Intraday-Markt ist ein Teil des Strom­han­dels­marktes, auf dem Strom inner­halb eines Tages gehan­delt wird. Er bietet Flexi­bi­lität für Strom­erzeuger, Strom­händler und Verbrau­cher, um auf kurzfris­tige Schwan­kungen in Angebot und Nachfrage zu reagieren. Zum Beispiel können unvor­her­ge­se­hene Ereig­nisse wie plötz­liche Wetter­än­de­rungen oder techni­sche Störungen in Kraft­werken ausge­gli­chen werden.
Der Handel erfolgt dabei sowohl für Stunden-, als auch insbe­son­dere Viertel­stun­den­pro­dukte und besteht aus einer Intraday-Auktion sowie einem konti­nu­ier­li­chen Intraday-Markt.

Was ist der Unter­schied zwischen der Intraday-Auktion und dem konti­nu­ier­li­chen Intraday Handel?

Bei der Intraday-Auktion geben Markt­teil­nehmer ihre Gebote zu festge­legten Zeitpunkten ab, und der Preis wird für alle erfolg­rei­chen Gebote nach dem Merit-Order-Verfahren einheit­lich bestimmt, äquiva­lent wie bei der Day-Ahead-Auktion auch. Die Intraday-Auktion bietet gegen­über der Day-Ahead-Auktion eine struk­tu­rier­tere Möglich­keit zum Handel, da bei der Intraday-Auktion auch Viertel­stun­den­pro­dukte gehan­delt werden können, jedoch ohne die Flexi­bi­lität für kurzfris­tige Anpas­sungen. Intraday-Auktionen finden jeweils um 15 Uhr und um 22 Uhr am Vortag sowie um 10 Uhr am Liefertag statt.

Im Gegen­satz dazu ermög­licht der konti­nu­ier­liche Intraday-Handel den Markt­teil­neh­mern, Strom in Echtzeit konti­nu­ier­lich und rund um die Uhr zu handeln. Trans­ak­tionen werden sofort ausge­führt, sobald Angebot und Nachfrage überein­stimmen, was eine hohe Flexi­bi­lität bietet. Ab 16 Uhr des Vortages können jeweils die neuen Handels­pro­dukte für den Folgetag gehan­delt werden, und das bis 5 Minuten vor Liefer­zeit­punkt. Die Preise variieren ständig und spiegeln die aktuellen Markt­be­din­gungen wider.

Was sind die Regelenergiemärkte?

Regel­en­ergie ist Energie, die kurzfristig bereit­ge­stellt wird, um das Strom­netz stabil zu halten. Diese Energie wird benötigt, wenn es im Strom­netz zu Abwei­chungen zwischen Erzeu­gung und Verbrauch kommt. Ein stabiles Strom­netz erfor­dert eine konstante Netzfre­quenz (in Europa 50 Hz), und jede Abwei­chung von dieser Frequenz kann zu Netzin­sta­bi­li­täten oder sogar Strom­aus­fällen führen.

Je nachdem, wie schnell die Regel­en­ergie für den Ausgleich der Netzfre­quenz­schwan­kungen bereit­ge­stellt werden muss, unter­scheidet man die Primär­re­gel­en­ergie, die Sekun­där­re­gel­en­ergie sowie die Minutenreserve.

Diese drei Märkte für Regel­en­ergie werden von den vier deutschen Übertra­gungs­netz­be­trei­bern (ÜNB) organi­siert und verwaltet (www.regelleistung.net). Um Regel­en­ergie zu erbringen, werden von den ÜNBs beson­dere Anfor­de­rungen an die jewei­lige Anlage gestellt, welche inner­halb eines definierten Verfah­rens geprüft werden (sogenannte “Präqua­li­fi­ka­tion”).

Wieso sind gerade Batte­rien so gut für Regelmärkte?
  • Schnelle Reakti­ons­zeiten: Batte­rien können inner­halb von Milli­se­kunden Energie bereit­stellen oder aufnehmen, was sie ideal für Primär­re­gel­en­ergie macht.
  • Zwei-Wege-Funktio­na­lität: Batte­rien können sowohl Energie liefern als auch speichern, was bedeutet, dass sie sowohl bei einem Über- als auch bei einem Unter­an­gebot an Strom einge­setzt werden können.
  • Effizienz: Batte­rien sind sehr effizient im Vergleich zu tradi­tio­nellen Kraft­werken, die Regel­en­ergie bereitstellen.
  • Kosten­günstig: Batte­rien können im Vergleich zu anderen Anlagen sehr kosten­günstig Regel­en­ergie bereit­stellen, da sie beim Hoch- und/oder Runter­fahren deutlich weniger Kosten verur­sa­chen als z. B. ein konven­tio­nelles Kohle- oder Gaskraftwerk
Was ist die Präqua­li­fi­ka­tion für den Regel­en­er­gie­markt und wann muss diese erfolgen?

Um am Regel­en­er­gie­markt teilnehmen zu können, müssen die Betreiber und Betrei­be­rinnen sicher­stellen, dass die Anlagen die techni­schen Anfor­de­rungen der Übertra­gungs­netz­be­treiber (ÜNB) und die regula­to­ri­schen Rahmen­be­din­gungen erfüllen. (Anfor­de­rungen hier zu finden: www.regelleistung.net).Dieser Prozess wird auch “Präqua­li­fi­ka­tion” genannt.

Die Präqua­li­fi­ka­tion sollte in der Regel vor der Inbetrieb­nahme starten. Die Dauer der Präqua­li­fi­ka­tion ist vor allem abhängig vom ÜNB und dauert erfah­rungs­gemäß etwa 2-3 Monate.

Können alle Anlage­kon­stel­la­tionen (Stand-Alone, Co-location & Innovations­ausschreibung) am Regel­en­er­gie­markt teilnehmen?

Stand-Alone Batte­rie­spei­cher und Co-Location Batte­rie­spei­cher außer­halb der Innova­ti­ons­aus­schrei­bung können grund­sätz­lich am Primär­re­gel­en­ergie- als auch Sekun­där­re­gel­en­er­gie­markt teilnehmen.
Bei Innova­ti­ons­aus­schrei­bungen ist es recht­lich nicht möglich am Primär­re­gel­en­er­gie­markt teilzu­nehmen, da die Batte­rien nur ins Netz einspeisen und nicht aus dem Netz beziehen dürfen.

Theore­tisch kann ein Park im Rahmen der Innova­ti­ons­aus­schrei­bung jedoch positive Sekun­där­re­gel­en­ergie erbringen. Aufgrund von starken Einschrän­kungen beim Ladever­halten, wie beispiels­weise die Beladung des Batte­rie­spei­chers nur aus der benach­barten EE-Anlage oder einer benötigten Leistungs­er­brin­gung von über mind. vier Stunden, ist dies praktisch jedoch selten wirtschaft­lich lohnend.

Bei einer Intraday-Vermark­tung wird ein „Stand-alone“ Speicher mehr belastet als bei einer Vermark­tung in der Regel­en­ergie. Wer sichert mir zu, dass die Batterie durch die höhere Beanspru­chung nicht zu schnell „kaputt­ge­fahren“ wird? 

Die höhere zykli­sche Beanspru­chung der Batterie im konti­nu­ier­li­chen Intraday-Handel etwa gegen­über der Regel­en­ergie ist richtig. Damit der Speicher hierdurch nicht zu schnell degra­diert und sein Lebens­ende früher als in der Ausle­gung geplant erreicht, bieten wir zum Beispiel Sicher­heiten durch eine indivi­duell festge­legte Anzahl an jährli­chen nutzbaren Volla­de­zy­klen und vertrag­lich indivi­duell verein­barte Zyklus­kosten. Grund­sätz­lich stellen wir gemeinsam mit Ihnen sicher, dass im Rahmen der Vermark­tung stets alle verein­barten Garan­tie­be­din­gungen des Herstel­lers erfüllt werden.

FAQ zur Strom Direktvermarktung

Allge­meine Fragen 

Wieso habe ich in der Rechnung einen negativen Betrag?

Steht in Ihrer Rechnung als Endsumme ein negativer Betrag, dann haben Sie eine Gutschrift. Das bedeutet, dass wir Ihnen diesen Betrag auszahlen. Haben Sie am Ende Ihrer Rechnung eine positive Summe, so müssen Sie diesen Betrag an uns auszahlen.

Weshalb erhalte ich nicht meinen vollen anzule­genden Wert als Entschä­di­gung für eine markt­be­dingte Steuerung?

Der in Ihrer Abrech­nung ausge­wie­sene Einzel­be­trag kann von Ihrer eigent­li­chen EEG-Einspei­se­ver­gü­tung bzw. dem anzule­genden Wert abwei­chen, da Ihre Anlage zeitweise unter die Regelung des § 51 des EEG gefallen ist.

Gemäß § 51 EEG verrin­gert sich der anzule­gende Wert einer Erzeu­gungs­an­lage auf null, wenn die Spotmarkt­preise in gewissen Zeiträumen negativ sind. Wenn wir Ihre Anlage während eines solchen Zeitraums steuern, kompen­sieren wir trotzdem weiter den Monats­markt­wert. Außer­halb § 51 Zeiträumen kompen­sieren wir den vollstän­digen anzule­genden Wert bzw. die EEG-Einspei­se­ver­gü­tung Ihrer Anlage.

Die im Abrech­nungs­zeit­raum ermit­telte Misch­ver­gü­tung ergibt sich aus einer antei­ligen Gewich­tung von Monats­markt­wert und anzule­gendem Wert bzw. EEG-Einspei­se­ver­gü­tung in Relation zu den zugrun­de­lie­genden Kompensations-Mengen.

Beispiel: 100 kWh zu einer EEG-Einspei­se­ver­gü­tung von 4,5ct/kWh und 100kWh zum Markt­wert von 1,5ct/kWh ergeben auf der Abrech­nung eine Menge von 200kWh zu 3,0ct/kWh.

Ausführ­liche Infor­ma­tionen rund um das Thema negative Strom­preise und deren Auswir­kung erhalten Sie in unserem Energie­le­xikon: https://www.interconnector.de/wissen/negative-strompreise/

Was ist Direktvermarktung?

Als Direkt­ver­mark­tung wird der direkte Verkauf von Strom aus erneu­er­baren Energie­quellen an der Strom­börse über einen Vermarkter bezeichnet. Das bedeutet, dass erzeugter Strom von einem Anlagen­be­treiber direkt an einen Abnehmer verkauft wird. Dieser Abnehmer, der Direkt­ver­markter, vermarktet den Strom an der Börse und zahlt dem Anlagen­be­treiber den Markt­wert abzüg­lich einer Dienst­leis­tungs­pau­schale aus.

Seit der Novelle des Erneu­er­bare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 ist die Direkt­ver­mark­tung für Neuan­lagen ab 100 kW verpflich­tend. Für Bestands­an­lagen ist sie optional. Der Unter­schied zum EEG-Regime liegt darin, dass Anlagen­be­treiber ihren Strom bislang an den Netzbe­treiber verkauft haben und dafür die EEG-Vergü­tung erhalten haben. In der Direkt­ver­mark­tung erfolgt die Abgabe des Stroms nicht an den Netzbe­treiber, sondern an einen Direktvermarkter.

Die EEG-Direkt­ver­mark­tung folgt dem sogenannten Markt­prä­mi­en­mo­dell: Vom Direkt­ver­markter erhalten Anlagen­be­treiber jeden Monat den Markt­wert. Vom Netzbe­treiber erhalten sie die Markt­prämie. Beide zusammen ergeben den anzule­genden Wert – analog der EEG-Vergü­tung, der dem Anlagen­be­treiber eine Vergü­tung über 20 Kalen­der­jahre garantiert.

Eine gesetz­lich vorge­schrie­bene Voraus­set­zung für die Direkt­ver­mark­tung ist die Fernsteu­er­bar­keit der EE-Anlage. So kann der Direkt­ver­markter die Leistung der Anlage regulieren. Fehlt der Fernsteu­er­bar­keits­nach­weis, bekommen Anlagen­be­treiber die Markt­prämie nicht vom Netzbe­treiber ausbezahlt.

Ziel der Direkt­ver­mark­tung ist es, eine bedarfs­ge­rechte Erzeu­gung des Stroms sowie einen wettbe­werbs­fä­higen Markt für Erneu­er­bare Energien zu schaffen. Direkt­ver­mark­tung sichert den Weg zu einer förde­rungs­freien Versor­gung mit EE-Strom, bietet neue Erlös­ch­ancen sowie die Möglich­keit, ohne Risiko am freien Strom­markt teilzunehmen.

Welche Fristen muss ich im Anmel­de­pro­zess für die Strom Direkt­ver­mark­tung einhalten?

Haben Sie eine EEG-Anlage (Neubau- oder Bestands­an­lagen, die zukünftig nach dem EEG in Betrieb genommen werden oder dies bereits sind) und wollen deren Strom bei uns in die Direkt­ver­mark­tung geben, müssen Sie ihre Anlage bis spätes­tens 1 Monat und 5 Werktage vor dem gewünschten Direkt­ver­mark­tungs­start in unserem Portal anmelden. Haben Sie eine Anlage, die sich in der Ausfall­ver­gü­tung befindet oder wechseln Sie von einem anderen Direkt­ver­markter zu uns, müssen Sie ihre Anlage bis spätes­tens 10 Tage vor dem gewünschten Direkt­ver­mark­tungs­start in unserem Portal anmelden.

Die Fernsteu­er­bar­keit muss in allen diesen Fällen vor dem Start der Direkt­ver­mark­tung nachge­wiesen werden, außer wenn sich der Direkt­ver­mark­tungs­start und das EEG-Inbetrieb­nah­me­datum im selben Monat befinden. Dann kann der Fernsteu­er­bar­keits­nach­weis bis zum Ende des Folge­mo­nats nachge­reicht werden.

Wann erhalte ich meine Abrechnung?

Abrech­nungen werden von uns jeweils zum 11. Werktag eines Monats für den Vormonat erstellt. Sie bekommen die Abrech­nung entweder per E-Mail zugeschickt oder – falls Sie Ihre EE-Anlagen bereits in unserem Direkt­ver­mark­tungs­portal regis­triert haben – sehen diese in unserem Portal ein.

Ich habe nur die Gutschrift zum Markt­wert bzw. Index Spot erhalten, wann bekomme ich die Markt­prämie ausbezahlt?

Sie bekommen jeweils zwei Abrech­nungen. Von uns erhalten Sie die monat­liche Vergü­tung vom Markt­wert bzw. Index Spot.

Die Summe unserer Gutschrift errechnet sich aus dem im Internet veröf­fent­lichten Markt­wert (https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte) multi­pli­ziert mit den ¼-Stunden Einspei­se­werten abzüg­lich der Dienstleistungspauschale.

Beim Index Spot vergüten wir den mengen­ge­wich­teten Preis der Stunden­kon­trakte der EPEX SPOT Day-Ahead-Auktion in Deutsch­land (veröf­fent­licht unter www.epexspot.com). Das bedeutet, wir stellen die ¼-Stunden Einspei­se­werte der entspre­chenden EPEX SPOT Stunden­kon­trakte gegenüber.

Für die Markt­prämie erhalten die Kunden eine weitere Abrech­nung von Ihrem Netzbe­treiber, auf welche wir keinen Einfluss haben. Dafür können Sie sich direkt an Ihren Netzbe­treiber wenden. Wir erhalten aufgrund der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) keine Auskunft.

Wie wird der Erlös auf meiner Abrech­nung berechnet?

Wir berechnen den Erlös anhand der ¼-Stunden Einspei­se­werte, auch Lastgänge genannt, die uns vom Netzbe­treiber via EDIFACT (Electronic Data Inter­ch­ange for Adminis­tra­tion, Commerce and Trans­port; ein branchen­über­grei­fender Standard für elektro­ni­sche Daten) übermit­telt werden.

Wo kann ich die Lastgänge meiner Anlagen einsehen? Wie viel hat meine Anlage an Strom produziert? 

Das kann Ihnen der Netzbe­treiber beantworten.

Ich habe eine E-Mail erhalten in der steht, dass meine Abrech­nung im Portal bereit liegt. Jedoch kann ich keine Datei finden. 

Bitte warten Sie 5-10 Minuten, bevor Sie den Link nochmal aufrufen – Das Einspielen der Daten­an­hänge braucht manchmal etwas Zeit.

Für welchen Zeitraum wird jeweils abgerechnet?

Wir rechnen immer für den voran­ge­gan­genen Monat ab.

Beispiel: Sie haben eine Abrech­nung im Februar erhalten, der Abrech­nungs­zeit­raum dafür war der Januar.

Können die Abrech­nungen per Post zu mir geschickt werden?

Durch die hohe Standar­di­sie­rung der Prozesse ist es uns ausschließ­lich möglich, die Abrech­nung elektro­nisch zu übermitteln.

Ich habe nur 2,5 ct pro kW/h ausge­zahlt bekommen, warum ist das so wenig?

Wir zahlen nur den Markt­wert bzw. Index Spot aus, welcher monat­lich schwankt.

Um auf den anzule­genden Wert zu kommen, zahlt Ihnen der Netzbe­treiber die Diffe­renz zum Markt­wert in Form der Markt­prämie aus. Dabei wird der jeweils aktuell Index Spotpreis vom Netzbe­treiber nicht berücksichtigt.

Beispiel: Der anzule­gende Wert liegt bei 10ct. Somit haben wir einen Markt­wert von 3 ct. Der Index Spotpreis liegt bei 4 ct. Die Markt­prämie entspricht dennoch 7 ct, da nur auf den Markt­wert geschaut wird.

Warum habe ich keine Abrech­nung per E-Mail bekommen?

Bevor wir Ihre Abrech­nung an Sie schicken, benötigen wir die Messwerte vom Netzbe­treiber. Sollten Sie keine Abrech­nung in Ihrem Portal oder per E-Mail bekommen haben, könnte ein mögli­cher Grund sein, dass wir die benötigten Messwerte noch nicht erhalten haben. Natür­lich können Sie uns per E-Mail oder telefo­nisch kontaktieren.

Warum wird die Abrech­nung von euch mit Umsatz­steuer ausge­zahlt und die Abrech­nung der Markt­prämie vom Netzbe­treiber ohne?

Die Gesetz­ge­bung besagt, dass eine Förde­rung der in den Anwen­dungs­be­reich des EEG fallenden Anlagen ledig­lich in Form der Zahlung einer EEG-Vergü­tung erfolgt. Voraus­set­zung für deren Zahlung ist die Einspei­sung des in der Anlage erzeugten Stroms (Einspei­se­ver­gü­tung). Die Liefe­rung des Stroms an den Händler, also uns, erfolgt im Rahmen eines Leistungs­aus­tausch­ver­hält­nisses. Wir zahlen Ihnen, dem Anlagen­be­treiber, ein markt­üb­li­ches Entgelt für die Liefe­rung des Stroms. Demnach unter­liegt unsere Zahlung an Sie der Umsatzsteuer.

Gemäß der Geset­zes­be­grün­dung unter­liegt die Markt­prämie nicht der Umsatz­steuer. Die Zahlung des Netzbe­trei­bers an den Anlagen­be­treiber stellt einen gesetz­lich angeord­neten Förder­be­trag zugunsten des Anlagen­be­trei­bers, also Ihnen, dar. Sie ist weder einem Leistungs­aus­tausch zwischen Ihnen und Netzbe­treiber zuzuordnen noch stellt sie ein Entgelt von dritter Seite dar. Daher handelt es sich um einen nicht umsatz­steu­er­baren Vorgang. Lesen Sie dazu auch mehr unserem Blogbei­trag.

Was muss ich für das Angebot hochladen?

Folgende Infor­ma­tionen brauchen wir von Ihnen:

  • Techni­sche Angaben der Anlage (Leistung / Erzeu­gung / Einspei­sung pro Jahr / Ausrichtung)
  • Angaben zum Verteil­netz­be­treiber (Verteil­netz­be­treiber / Markt­lo­ka­tions-ID / EEG Anlagen­schlüssel / Anmeldenummer)
  • Ansprech­partner des Anlagenbetreibers
  • Bankdaten
  • Ansprech­partner der leittech­ni­schen Anbin­dung für unseren Partner ‘Service­zeit’ und die Fernsteuerbarkeit.
Wie viel kostet der Service der Fernsteuerbarkeit?

Wir arbeiten aktuell mit drei Partnern zusammen, um Ihnen eine indivi­du­elle Lösung für die Herstel­lung der Fernsteu­er­bar­keit anzubieten: Amperecloud, Service­Zeit und Solar-Log.

Die Kosten ergeben sich durch den jewei­ligen Dienst­leister und der bereits vorhan­denen Hardware. Infor­mieren Sie sich hier über die Angebote der Fernsteue­rungs­parter und nehmen Sie direkt Kontakt auf, um den Start der Direkt­ver­mark­tung nicht zu verzögern.

Was bedeutet Messstellenbetrieb?

Als Messstelle bezeichnet man den Punkt zwischen Netz und Kunden­an­lage, an dem der Strom­ver­brauch gemessen wird. Der Messstel­len­be­treiber instal­liert und betreibt die dortigen Messsys­teme. Bei uns können Sie jeden Messstel­len­be­treiber mitbringen.

Welchen Daten­logger empfehlt ihr mir für die beste techni­sche Anbin­dung bei Neubau Anlagen?

Prinzi­piell sind wir mit allen gängigen Daten­log­gern kompa­tibel. Für konkrete Fragen bezüg­lich der Fernsteu­er­bar­keit stehen Ihnen unsere Service-Partner zur Verfügung.

Wie sind die Vorlauf­zeiten und Fristen zum Einstieg in die Direktvermarktung?

Es gibt unter­schied­liche Fälle, bei denen der Kunde folgende Fristen beachten muss:

1. Fall: Freiwil­liger Wechsel aus der EEG-Vergü­tung in die Direkt­ver­mark­tung (bei Start im März)

  • Ummel­dung beim Netzbe­treiber bis zum 31. Januar (einen Monat vor dem geplanten Wechsel)
  • Start der Direkt­ver­mark­tung zum 01. März

2. Fall: Bei einem Wechsel des DV-Partner

  • Ummel­dung beim Netzbe­treiber bis 14. Februar (10 Werktage zum Monats­ersten vor dem geplanten Wechsel)
  • Start der Direkt­ver­mark­tung zum 01. März

3. Fall: Neuan­lage mit Inbetrieb­nahme im laufenden Monat

  • Anmel­dung bis 5 Werktage vor Monats­ende, also 24. Januar
  • Direkt­ver­mark­tung beginnt im Februar

4. Fall: Neuan­lage mit Inbetrieb­nahme zu einem zukünf­tigen Zeitpunkt

  • Anmel­dung zum Monats­letzten für den ersten Tag des übernächsten Monats (31. Januar für 01. März)
  • Direkt­ver­mark­tung startet im März

Die Fernsteu­er­bar­keit muss in allen diesen Fällen vor dem Start der Direkt­ver­mark­tung nachge­wiesen werden.

Es bedarf einer detail­lier­teren Erklä­rung? In unserem Blogbei­trag “4 Fälle der Frist­ein­hal­tung in der Direkt­ver­mark­tung” steht mehr.

Von wem erhalte ich meine Mehrerlöse?

Wenn Sie die Direkt­ver­mark­tung nach dem Markt­prä­mi­en­mo­dell nutzen, bekommen Sie zwei verschie­dene Zahlungen. Der Markt­wert wird Ihnen von uns, Ihrem Direkt­ver­markter gezahlt. Auf diese Abrech­nung, abzüg­lich des Dienst­leis­tungs­ent­geltes, kommt die Umsatz­steuer hinzu. Der Netzbe­treiber hingegen bezahlt Ihnen die Markt­prämie inklu­sive der Manage­ment­prämie jedoch ohne die Umsatz­steuer. Diese Konstel­la­tion nennt sich Zweistrommodell.

Weitere Infor­ma­tionen zum Zweistrom­mo­dell und des dazuge­hö­rigen Umsatz­steu­er­rechts erhalten Sie in unserem Blogbei­trag.

Wann endet für meine Anlage die EEG-Vergütung? 

Für alle Anlagen die vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen wurden, läuft die EEG-Vergü­tung zum 31.12.2020 aus. Für Anlagen die später In Betrieb genommen wurden, endet Sie nach 20 Jahren. Beispiel: Ihre Anlage ging am 15.05.2004 in Betrieb, so endet ihr Anspruch auf Förde­rung am 31.12.2024.

Was bedeutet Post-EEG? 

Als Post-EEG bezeichnet man die Zeit ab dem 01.01.2021, da ab diesem Zeitpunkt für die ersten Erneu­er­bare Energien Anlagen die EEG-Vergü­tung nach 20 Jahren ausläuft. Zu beachten ist jedoch, dass für Anlagen, welche keinen Anspruch mehr auf eine Vergü­tung gem. §19 EEG 2021 haben, dennoch die allge­meinen, nicht zahlungs­be­zo­genen Regelungen des EEG gelten. Ausführ­liche Infos finden Sie unter “Post EEG”.

Was ist die sonstige Direktvermarktung? 

In der sonstigen Direkt­ver­mark­tung erhält der Anlagen­be­treiber keine Förde­rung durch das EEG. Er kann seinen Strom dennoch weiterhin über einen Direkt­ver­markter zum Markt­preis an der Börse verkaufen. Vorteil der sonstigen Direkt­ver­mark­tung ist, dass die grüne Eigen­schaft des Stroms in Form von Herkunfts­nach­weisen (HKN) vermarktet werden kann.

Was muss ich beachten, wenn meine EEG-Vergü­tung ausläuft? 

Zunächst einmal müssen Sie sich entscheiden, welche Art des Weiter­be­triebes für Ihre Anlage sinnvoll ist. Im Allge­meinen können Anlagen entweder die Einspei­se­ver­gü­tung für ausge­för­derte Anlagen (Abwick­lung über den Netzbe­treiber) in Anspruch nehmen oder sie haben die Möglich­keit, ihren Strom selbst zu verbrau­chen.
Sollten Sie sich für eine Variante entscheiden, bei welcher Ihre Anlage Strom ins öffent­liche Netz einspeist, müssen Sie einen Wechsel in die sonstige Direkt­ver­mark­tung vornehmen.

Was muss ich bei einem Wechsel in die sonstige Direkt­ver­mark­tung beachten? 

Folgende Punkte müssen Sie beachten:

  • Frist­ge­rechter Wechsel der Veräu­ße­rungs­form (min. 1 Monat im Voraus)
  • Meldung an Netzbe­treiber über zukünf­tige Vermark­tungs­form und Angabe des zukünf­tigen Bilanzkreises
  • Ausrüs­tung mit Einrich­tung zur ¼-stünd­li­chen Messung/Bilanzierung
Wann beginnt meine Direktvermarktung?

Die Direkt­ver­mark­tung beginnt erst, wenn der zustän­dige Netzbe­treiber diese bestä­tigt. Bitte beachten Sie, dass der Beginn der Direkt­ver­mark­tung je Netzbe­treiber unter­schied­lich gehand­habt werden kann. Sollten Sie eine nähere Auskunft über den Start Ihrer bereits angemel­deten Anlage zur Direkt­ver­mark­tung wünschen, dann wenden Sie sich bitte an Ihren zustän­digen Netzbetreiber.

FAQ zu Redis­patch 2.0

Allge­meine Fragen 

An wen sende ich meine Zuordnungsliste?
Wenn Sie als Kunde eine Zuord­nungs­liste (= ID der Techni­schen Ressource zu einer steuer­baren Ressource) erhalten oder aufge­for­dert werden, diese herun­ter­zu­laden, senden Sie diese bitte an service@interconnector.de.

FAQ zur KWK-Betriebsoptimierung

Allge­meine Fragen 

Für welche Versor­gungs­sze­na­rien bzw. Anlagen­kon­fi­gu­ra­tionen kann die Betriebs­op­ti­mie­rung durch­ge­führt werden?
  • Reine Wärme­ver­sor­gung, Strom wird komplett einge­speist (Vollein­speiser)
  • Wärme­ver­sor­gung + Eigen­strom­nut­zung (Teilein­speiser)
  • Vollein­speiser ohne zeitlich abhän­gige Wärme­ver­sor­gung (Biogas-Vor-Ort-Verstro­mung)
Eignet sich meine Anlage für die KWK-Betriebsoptimierung?
Nach Abschi­cken des Kontakt­for­mu­lars erhalten Sie einen Link zu einem Formular, bei dem Sie direkt sehen ob sich Ihre Anlage für die KWK-Betriebs­op­ti­mie­rung eignet.
Meine Anlage ist schon lange im Betrieb oder hat nur mehr wenig verblei­benden Förder­zeit­raum, rechnet sich die Betriebs­op­ti­mie­rung trotzdem?
Die Betriebs­op­ti­mie­rung ist sowohl für geför­derte als auch ausge­för­derte Anlagen inter­es­sant. Gerade bei ausge­för­derten Anlagen ändern sich die Rahmen­be­din­gungen, die eine gesamt­wirt­schaft­liche Optimie­rung notwendig machen, damit die Anlage überhaupt noch wirtschaft­lich betrieben werden kann.
Wir können/wollen unsere (Biogas-)Anlage (Vollein­speiser) aufgrund von (zusätz­li­chen) Auflagen nicht flexi­bi­li­sieren. Können Sie uns dennoch etwas anbieten?
Solange Sie aktuell nicht 8.760 Vollbe­nut­zungs­stunden pro Jahr mit Ihren Erzeu­gungs­an­lagen haben, kann es ein Poten­tial für die Betriebs­op­ti­mie­rung geben. Insbe­son­dere bei einer Erzeu­gung zwischen 4.000-6.000 Vbh/a sehen wir ein erheb­li­ches Poten­tial, Ihre Erzeu­gung in die Preis­spitzen am Spotmarkt zu verlegen.
Welche Daten werden für eine Ermitt­lung des Mehrerlös­po­ten­zials benötigt?
Lastgänge für Wärme, Strom und ggf. Gaser­zeu­gung; techni­sche und wirtschaft­liche Daten zu KWK-Anlagen, Spitzen­last­kes­seln und Speichern; Kondi­tionen zu Energie­be­zugs­ver­trägen (inkl. Abgaben, Umlagen, Entgelte und Steuern) sowie zur Förde­rung nach EEG/KWKG. Einzelne Daten können wir durch plausible Annahmen ersetzen, was aller­dings die Güte der Ermitt­lung senkt.
Ich betreibe noch keine KWK-Anlage aber plane, meine Wärme- und/oder Strom­ver­sor­gungs­auf­gabe mittels KWK zu lösen. Wie kann ich auch in diesem Fall von der KWK-Betriebs­op­ti­mie­rung profitieren?
Wenn Sie sich in der Planungs­phase für den Neubau oder eine Erwei­te­rung einer KWK-Anlage befinden, bieten wir Ihnen hierfür unsere KWK-Planungs­un­ter­stüt­zung an. Wir berück­sich­tigen hierbei bereits bei der Ausle­gung der KWK-Anlage die Flexi­bi­li­täts­an­for­de­rungen einschließ­lich der KWK-Betriebs­op­ti­mie­rung, die sich aus der Versor­gungs­auf­gabe ergeben, und identi­fi­zieren darauf basie­rend die wirtschaft­lichste Versor­gungs­va­ri­ante. Hierdurch können Sie bereits mit der Anlagen­kon­fi­gu­ra­tion einen späteren wirtschaft­lich optimalen Betrieb sicher­stellen. Sprechen Sie uns gerne direkt zum Thema Planungs­un­ter­stüt­zung an.
Darf ich das Ergebnis der Planungs­un­ter­stüt­zung an meinen Planer weitergeben?
Wir stehen in keiner Konkur­renz zu einem Planer. Wir möchten Planer mit der Planungs­un­ter­stüt­zung entlasten, indem wir mehrere Versor­gungs­va­ri­anten verglei­chen, und dabei die Qualität hinsicht­lich der Betriebs­op­ti­mie­rungs­logik erhöhen. Außerdem bringen wir unsere energie­wirt­schaft­liche Exper­tise mit ein. Somit dürfen Sie die Ergeb­nisse Ihrem Planer weiter­geben bzw. leiten wir die Ergeb­nisse auch gerne weiter.
Wie wirkt sich die Betriebs­op­ti­mie­rung auf das Ergebnis der Planungs­un­ter­stüt­zung aus?
Uns ist eine Betrach­tung über den gesamten Lebens­zy­klus wichtig. Die Betriebs­op­ti­mie­rung ist somit auch bei der Planungs­un­ter­stüt­zung schon ein wesent­li­cher Bestand­teil. Die Reduk­tion der Wärme­ge­ste­hungs­kosten aufgrund der Betriebs­op­ti­mie­rung wird in dem Kurzbe­richt separat aufge­listet. In der Regel führt die Betriebs­op­ti­mie­rung zu einer Reduk­tion von ca. 1,5ct/kWh.

FAQ Post EEG

Allge­meine Fragen 

Wann endet für meine Anlage die EEG-Förderung?
Für alle Anlagen die vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen wurden, läuft die EEG-Vergü­tung zum 31.12.2020 aus. Für Anlagen die später In Betrieb genommen wurden, endet Sie nach 20 Jahren. Beispiel: Ihre Anlage ging am 15.05.2004 in Betrieb, so endet ihr Anspruch auf Förde­rung am 31.12.2024.
Werde ich über das EEG Förde­r­ende meiner Anlage informiert?
Weder Netzbe­treiber noch Direkt­ver­markter (falls bereits ein Vertrags­ver­hältnis besteht) sind dazu verpflichtet, Sie über den Zeitpunkt des Förde­r­endes Ihrer Anlage zu informieren.
Welche Vergü­tungs­op­tionen gibt es für Post-EEG Anlagen?
Post-EEG Anlagen können im Rahmen der Einspei­se­ver­gü­tung für ausge­för­derte Anlagen oder der sonstigen Direkt­ver­mark­tung auf Grund­lagen von Spotpreisen, des techno­lo­gie­spe­zi­fi­schen Monats­markt­wertes oder eines Festpreises abgerechnet werden (aktuell ausschließ­lich für Anlagen >500kWp).
Welche Optionen habe ich, wenn ich mit meiner Post EEG Anlage nicht in die sonstige Direkt­ver­mark­tung wechseln möchte?
Wenn Sie Ihre Anlage weiterhin betreiben möchten aber nicht die Vorgaben der sonstigen Direkt­ver­mark­tung erfüllen (können), bleibt die Option, die Netzbe­treiber-Option in Anspruch zu nehmen oder die Anlage auf 100% Eigen­ver­brauch umzurüsten und den Strom ausschließ­lich für die Eigen­nut­zung einzu­setzen. Jedoch bleibt zu beachten, dass auch die Umrüs­tung auf Eigen­ver­brauch mit Kosten verbunden ist.
Was ist die sonstige Direktvermarktung?
In der sonstigen Direkt­ver­mark­tung erhält der Anlagen­be­treiber keine Förde­rung durch das EEG. Er kann seinen Strom dennoch weiterhin über einen Direkt­ver­markter zum Markt­preis an der Börse verkaufen. Vorteil der sonstigen Direkt­ver­mark­tung ist, dass die grüne Eigen­schaft des Stroms in Form von Herkunfts­nach­weisen (HKN) vermarktet werden kann.
Was muss ich bei einem Wechsel in die sonstige Direkt­ver­mark­tung beachten?
Folgende Punkte müssen Sie beachten: 
  • Frist­ge­rechter Wechsel der Veräu­ße­rungs­form (min. 1 Monat im Voraus)
  • Meldung an Netzbe­treiber über zukünf­tige Vermark­tungs­form und Angabe des zukünf­tigen Bilanzkreises
  • Ausrüs­tung mit Einrich­tung zur ¼-stünd­li­chen Messung/Bilanzierung
Was muss ich beachten, wenn meine EEG-Vergü­tung ausläuft?
Zunächst einmal müssen Sie entscheiden, welche Art des Weiter­be­triebes für Ihre Anlage sinnvoll ist. Im Allge­meinen kommen vier Optionen in Frage: Einspei­se­ver­gü­tung für ausge­för­derte Anlagen, Vollein­spei­sung, Eigen­ver­brauch + Überschuss-Einspei­sung im Rahmen der sonstigen Direkt­ver­mark­tung oder 100% Eigen­ver­brauch. Sollten Sie sich für eine Variante der sonstigen Direkt­ver­mark­tung entscheiden, müssen Sie recht­zeitig einen Wechsel in diese Vermark­tungs­form vornehmen.

FAQ zur Fernsteu­er­bar­keit bzw. Anbindung

Allge­meine Fragen 

Was ist Fernsteuerbarkeit?

Die Fernsteu­er­bar­keit ist eine technisch notwen­dige Voraus­set­zung für die Direkt­ver­mark­tung: Nur wenn diese über einen Partner von Inter­con­nector GmbH herge­stellt wurde und wir als Direkt­ver­markter die Anlage fernsteuern können, kann die Markt­prämie vom Verteil­netz­be­treiber ausge­zahlt werden.

Warum brauche ich die Fernsteuerbarkeit?

Dass Anlagen in der Direkt­ver­mark­tung fernsteu­erbar sein müssen, ist im Erneu­er­bare-Energien-Gesetz (EEG) gesetz­lich vorge­schrieben. Der Direkt­ver­markter muss die Fernsteu­er­bar­keit der Anlage beim Netzbe­treiber (VNB) nachweisen. Nur dann erhalten Anlagen­be­treiber vom Netzbe­treiber die Markt­prämie ausbe­zahlt. Es gilt dringend zu beachten, dass die Fernsteu­er­bar­keit des Netzbe­trei­bers (VNB) unabhängig von der Fernsteu­er­bar­keit des Direkt­ver­mark­ters ist.

Wie stelle ich die Fernsteu­er­bar­keit her? 
  • Im Kunden­portal unter dem Punkt „Fernsteu­er­bar­keit“ einen unserer Partner-Fernsteu­er­bar­keits-Dienst­leister auswählen
  • Nach Auswahl im Portal wird der Anlagen­be­trei­bende bzw. der Ansprech­partner für die leittech­ni­sche Anbin­dung durch den Partner kontak­tiert, um die Herstel­lung der Fernsteu­er­bar­keit zu beauf­tragen (Es handelt sich hierbei um eine geson­derte Beauf­tra­gung bei einem separaten Fernsteuerbarkeits-Dienstleister.)
  • Termin verein­baren, um einen Techniker des Anbie­ters die Fernsteu­er­bar­keit überprüfen zu lassen
  • Der Partner für die Fernsteu­er­bar­keit meldet uns die Anlage anschlie­ßend als testbe­reit und es wird durch uns ein finaler Fernsteu­er­test durch­ge­führt, um die Funkti­ons­fä­hig­keit nachzu­weisen und bei Erfolg wird der Nachweis in das Portal hochgeladen
  • Im Portal im letzten Schritt die Vorlage „Erklä­rung zur Fernsteu­er­bar­keit“ herun­ter­laden, diese unter­schreiben und wieder hochladen
  • Inter­con­nector GmbH versendet den Nachweis sowie die unter­schrieben Erklä­rung zur Fernsteu­er­bar­keit an den zustän­digen Verteilnetzbetreiber.
Welche techni­schen Voraus­set­zungen für die Direkt­ver­mark­tung gibt es?

Bei Inter­con­nector GmbH ist derzeit nur ein RLM-Zähler zulässig, kein Smart Meter.
Außerdem ist die Fernsteu­er­bar­keit der Anlage durch den Direkt­ver­markter Pflicht, um eine Auszah­lung des Erlöses zu erhalten.

Wer beant­wortet meine techni­schen Fragen in Bezug auf die Fernsteuerbarkeit?

Ihr Ansprech­partner für alle techni­schen Fragen ist Ihr ausge­wählter Fernsteu­er­bar­keits-Partner. Jetzt Kontakt aufnehmen. Erste Infor­ma­tionen finden Sie hier.

Alle Fragen rund um das Portal beant­wortet Inter­con­nector GmbH. Bitte senden Sie eventu­elle Fragen an anbindung@interconnector.de

Welche Dienst­leis­tungs­partner gibt es?

Solar-Log, Amperecloud, ServiceZeit.com/IntegraSUN und ME2C sind unsere Partner für die Herstel­lung der Fernsteu­er­bar­keit. Alle Infor­ma­tionen finden Sie hier.

FAQ zur Markt­be­dingten Abregelung

Allge­meine Fragen 

Wann werde ich gesteuert/abgeregelt?

Wann und ob wir Ihre Anlage steuern, hängt von vielen Faktoren, insbe­son­dere aber den Markt­ge­ge­ben­heiten, dem Vergü­tungs­mo­dell und dem anzule­genden Wert Ihrer Anlage ab. Pauschal lässt sich das also nicht im Voraus sagen, oder ankündigen.

Woran erkenne ich eine Steuerung/Abregelung?

In der Steuerbox Ihrer Anlage sollten Sie sehen, wann der Verteil­netz­be­treiber (netzdien­liche Steuerung/Redispatch) oder der Direkt­ver­markter (markt­be­dingte Abrege­lung) Ihre Erzeu­gungs­an­lage gesteuert hat. Des Weiteren erscheint eine zusätz­liche Position auf Ihrer Abrech­nung, wenn Ihre Anlage von uns gesteuert wurde.

Was passiert mit meinem Eigenverbrauch?

Der Eigen­ver­brauch bleibt von unserer Steue­rung unberührt. Wir steuern ledig­lich die Einspeise-Leistung Ihrer Anlage. Dies ist im Gesetz (EEG 2023 §10b) und im Direkt­ver­mark­tungs­ver­trag (AGB) festge­schrieben und muss von Ihnen technisch vor Ort so umgesetzt sein. 

Was passiert, wenn die Steuerung/Abregelung nicht funktioniert?

Sollten wir feststellen, dass Ihre Anlage nicht auf unser Steuer­si­gnal reagiert hat oder wir keine oder falsche Live-Messwerte erhalten, infor­mieren wir Sie hierüber, damit Sie den Fehler schnellst­mög­lich beheben. Geschieht dies nicht, sind wir verpflichtet 4 Wochen nach Bekannt­gabe diesen Fehler an den zustän­digen Verteil­netz­be­treiber zu melden, was mögli­cher­weise zu einer Pönali­sie­rung führen kann (EEG 2023 §10b). 

Wie berechnet sich meine Entschä­di­gung der Steuerung/Abregelung?

Die Entschä­di­gung erfolgt gemäß der entspre­chenden Ziffer der AGB zu Ihrem Direkt­ver­mark­tungs­ver­trag.  

Wenn es zu einer markt­be­dingten Abrege­lung kommt, erfassen wir den Start-Zeitpunkt der Steue­rung sowie die zuletzt gemes­sene Energie­menge aus Ihrem Einspeis­e­last­gang (MSCONS). Für die markt­be­dingte Ausfall­ar­beit wird dann unter­stellt, dass Sie diese Energie­menge auch die folgenden Viertel­stunden inner­halb des Steue­rungs­zeit­raums erzeugt hätten – das bedeutet also, dass die letzte Messung mit der Anzahl an Viertel­stunden multi­pli­ziert wird, in denen eine Steue­rung statt­ge­funden hat abzüg­lich der Restenergie, die Sie während der Steue­rung einge­speist haben. 

Dies entspricht dem pauschalen Verfahren gemäß geltendem ‘Leitfaden Einspei­se­ma­nage­ment’ der Bundes­netz­agentur. 

Habe ich durch die markt­be­dingte Abrege­lung einen finan­zi­ellen Nachteil?

Nein. Wir entschä­digen Ihnen immer die entgan­genen Erlöse im Vergleich zu einer regulären Einspei­sung, unter Berück­sich­ti­gung Ihres Direkt­ver­mark­tungs­ver­trages. Dort finden Sie auch die Höhe der Kompen­sa­tion in den AGB. 

In Zeiten negativer Strom­preise verrin­gert sich Ihre Vergü­tung (anzule­gender Wert) in Abhän­gig­keit Ihres Inbetrieb­nahme-Datums und des zum Zeitpunkt der Inbetrieb­nahme geltenden EEGs. Dies entspricht dem Vorgehen der Netzbe­treiber, wenn Ihnen zu Zeiten negativer Strom­preise die Markt­prämie nicht ausge­zahlt wird (EEG 2023 §51). Bei unseren Steue­rungen berück­sich­tigen wir diese Zeitfenster separat, sodass Ihnen hier ebenfalls kein Nachteil entsteht. 

Kann ich eine Steuerung/Abregelung verhindern? 

Nein. Vertrag­lich sind wir als Direkt­ver­markter berech­tigt, jeder­zeit steuernd in die Einspei­sung eingreifen zu dürfen.  

Prinzi­piell ist es vertrag­lich nicht gestattet, uns die Möglich­keit zur Steue­rung zu entziehen. Eine regelmäßige/dauerhafte Unter­bin­dung ist ein Kündi­gungs­grund. 

Kann ich eine Steuerung/Abregelung begrenzen (unterer Lastpunkt)?

Nein. Die Einspei­se­leis­tung muss immer vollständig durch uns steuerbar sein.

Erhalte ich eine Auflis­tung der markt­be­dingten Abregelung/Steuerung?

Dies ist aktuell leider nicht möglich. Wir arbeiten aber an einer einfa­chen und kunden­freund­li­chen Lösung Ihnen die Berech­nung der markt­be­dingten Abrege­lung für Ihre Anlage und für den vorher­ge­henden Monat zur Verfü­gung zu stellen.

Wann erhalte ich meine Entschä­di­gung der markt­be­dingten Abregelung?

Die Entschä­di­gung wird als zusätz­liche Position auf Ihrer Direkt­ver­mark­tungs­ab­rech­nung ausge­wiesen. Diese erhalten Sie im Folge­monat des Leistungs­zeit­raums. 

Treten Sie mit uns in Kontakt

Pierre Fees, Head of Renewa­bles Sales