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FAQ zur Batteriespeichervermarktung

Allgemeine Fragen

Eignet sich mein Speicher für die Batteriespeichervermarktung?

Für die Vermarktung Ihres Batteriespeichers sollte dieser als Richtwert basierend auf unseren Erfahrungen mindestens 1 MW vermarktbare Leistung bzw. 1 MWh Speicherkapazität besitzen, um auch an allen relevanten Märkten einschließlich der Regelenergie teilnehmen zu können. Wichtiger als die Größe, ist jedoch der ausschließliche Zweck des Einsatzes an den Strommärkten, d.h. ohne industriellen Eigenverbrauch oder andere lokale Anwendungsfälle im Hintergrund.

Was sind die Erfahrungen, ob Batteriespeicher hinsichtlich Technologie, Geschäfts- und Vergütungsmodell von Banken finanziert werden?

Die Erfahrung zeigt, dass finanzierende Banken bezüglich dem Thema Batteriespeicher oft (aber nicht immer) erlösseitig und technologiebezogen gewisse Sicherheiten für eine Finanzierung fordern. Durch entsprechende Vergütungsmodelle mit garantierten jährlichen Mindestvergütungen, der Einhaltung von individuellen projektspezifischen Restriktionen bei der Fahrweise, ausgewiesener langjähriger Erfahrung und Kompetenz in der technischen Betriebsführung und einem starken Partner wie der EnBW mit hoher Bankability im Hintergrund kann den Anforderungen der finanzierenden Banken oft hinreichend entsprochen werden.

Ich betreibe noch keinen Batteriespeicher aber plane ein solches Projekt in Zukunft zu realisieren. Wie kann ich auch in diesem Fall von den Batteriesystemlösungen profitieren?

Über unsere ausgewiesene Kompetenz in der Planung, Realisierung und dem Betrieb von Batteriespeichern unterstützt die EnBW Sie gerne auch bei der Planung, Auslegung und Wirtschaftlichkeitsberechnung Ihres Batteriespeicherprojekts. Bei Bedarf übernehmen wir auch gerne die weitere schlüsselfertige Projektierung des Batteriespeichers, von Flächensicherung über Genehmigungsverfahren bis hin zu Bau und Inbetriebnahme.

Wie verdiene ich Geld in der Batterievermarktung?

Die EnBW handelt den Strom auf verschiedenen Märkten, die alle in der Rubrik „Strommärkte“ erklärt werden.
Dabei gibt es zwei verschiedene Konzepte.

  1. Arbitrage-Handel auf den Spotmärkten (Großhandelsmärkten):
    Hier geht es darum, Preisunterschiede auszunutzen. In Zeiten niedriger Preise lädt die Batterie und in Zeiten hoher Preise wird der Strom mit Gewinn verkauft.

    Die Preisdynamik wird an folgendem Beispiel erklärt:

    • Niedrige Preise während der Mittagsstunden: Mittags, insbesondere an sonnigen Tagen, produzieren Solaranlagen in Deutschland viel Strom, was zu einem hohen Angebot am Spotmarkt führt.
      Außerdem ist die Nachfrage geringer, da die Menschen nicht zu Hause sind und beispielsweise weniger Energie für Licht gebraucht wird.
      Eine geringe Nachfrage und ein hohes Angebot führt auf den Spotmärkten zu niedrigen Preisen. In den Mittagsstunden lohnt es sich daher oft, Strom billig einzukaufen und in der Batterie einzuspeichern.
    • Hohe Preise während der Abendstunden: Abends sinkt die Produktion aus erneuerbaren Quellen wie Solarenergie, da die Sonne untergeht. Auch die Windproduktion kann je nach Wetterlage schwanken.
      Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Strom, wenn die Menschen nach Hause kommen, kochen, Licht einschalten und möglicherweise auch Klimaanlagen oder Heizungen nutzen.
      Die Kombination aus niedrigem Angebot und hoher Nachfrage führt zu einem Anstieg der Strompreise. In dieser Zeit kann die in Batteriespeichern gespeicherte Energie oft zu einem höheren Preis am Spotmarkt verkauft werden.
  2. Handel auf den Regelenergiemärkten:
    Die Regelenergiemärkte sind für die Netzstabilisierung zuständig. In den Batterien gespeicherte Energie wird dazu verwendet, um das Stromnetz zu stabilisieren.
Wie lange dauert die Realisierung eines Projektes? Also von Anfrage bis Inbetriebnahme?

Die Dauer der Realisierung eines Batteriespeicherprojektes kann sehr unterschiedlich sein, abhängig von ihrem Projektstatus. Die Erfahrung zeigt, dass mit Vorliegen aller Genehmigungen, Netzzusage und Finanzierung zwischen Bestellung beim Lieferanten und Inbetriebnahme ein- bis eineinhalb Jahre liegen können. Das liegt vor allem an der zum Teil sehr langen Lieferzeit von Batterie, Trafo und Wechselrichter, welche alleine schon 30-40 Wochen betragen kann, aber auch an der anschließenden Bauphase selbst.

Gibt es die Möglichkeit "klein" anzufangen und das Batteriespeicherprojekt im Nachhinein zu skalieren?

Aus Sicht der EnBW gibt es damit kein Problem, solange Fläche und Netzanschluss vorhanden sind.

Vermarktet die EnBW auch Batteriespeicher außerhalb Deutschlands?

Als EnBW bieten wir Batterievermarktungslösungen auch in Großbritannien an. Zusätzlich prüfen wir aktuell den Einstieg in die Märkte anderer europäischer Länder.

Was ist der Multi-Market-Ansatz?

Bei der Vermarktung von Batteriespeichern reicht es heutzutage wirtschaftlich nicht mehr aus, die Batterie alleine in einem einzigen Markt einzusetzen. Um das maximale Erlöspotenzial mit Ihrem Batteriespeicher zu erzielen, sollte ein Multi-Market-Ansatz verfolgt werden. In diesem wird ein Batteriespeicher über verschiedene Märkte wie die Spotmärkte, Day-Ahead und Intraday (Arbitrage) sowie die Regelenergie (Primär- und Sekundäregelreserve) eingesetzt. Hierbei wird auf Basis intelligenter Algorithmen des Vermarkters täglich und untertägig auf Basis von Preisprognosen und einer Optimierung laufend neu entschieden, in welchen Stunden des jeweiligen Tages die Batterie am besten in welchem Markt eingesetzt wird, um das maximale Erlöspotenzial zu realisieren.

Bei einer Intraday-Vermarktung wird ein „Stand-alone“ Speicher mehr belastet als bei einer Vermarktung in der Regelenergie. Wer sichert mir zu, dass die Batterie durch die höhere Beanspruchung nicht zu schnell „kaputtgefahren“ wird?

 

Die höhere zyklische Beanspruchung der Batterie im kontinuierlichen Intraday-Handel etwa gegenüber der Regelenergie ist richtig. Damit der Speicher hierdurch nicht zu schnell degradiert und sein Lebensende früher als in der Auslegung geplant erreicht, bieten wir zum Beispiel Sicherheiten durch eine individuell festgelegte Anzahl an jährlichen nutzbaren Volladezyklen und vertraglich individuell vereinbarte Zykluskosten.

Technische Fragen

Was bedeutet Round-Trip-Efficiency?

Die Round-Trip-Efficiency (RTE) beschreibt den Gesamtwirkungsgrad des Batteriespeichers. Er gibt an, wie viel der ursprünglich gespeicherten Energie nach einem vollständigen Lade- und Entladezyklus (Volladezyklus) wieder nutzbar ist. Es ist ein Maß dafür, wie effizient die Batterie Energie speichert und wieder abgibt.

Aus Sicht des Vermarkters ist vor allem die Round-Trip-Efficiency bezogen auf den Netzanschluss relevant. Dies ist wichtig um zu bestimmen, welche Gesamtverluste ein Speichervorgang z.B. im Rahmen eines Handelsgeschäftes an den Strommärkten hat, da hier u.a. auch Leitungsverluste mit berücksichtigt werden.

Was ist die C-Rate und was bedeutet sie?

Die C-Rate ist eine Kennzahl, um die Lade- oder Entladegeschwindigkeit einer Batterie im Verhältnis zu ihrer Gesamtkapazität zu beschreiben.
Wenn eine Batterie eine C-Rate von 1C („1h-System“) hat, bedeutet das, dass sie innerhalb von einer Stunde vollständig geladen oder entladen werden kann.
Eine C-Rate von 0,5C („2h-System“) bedeutet, dass die Batterie innerhalb von zwei Stunden vollständig geladen oder entladen werden kann.
Bei einer C-Rate von 2C würde die Batterie in 30 Minuten vollständig geladen oder entladen werden.

Die C-Rate hat einen Einfluss auf die Lebensdauer und die Effizienz:
Hohe Lade- und Entladeraten führen zu stärkeren chemischen Reaktionen und erhöhter Wärmeentwicklung, was die Materialien der Batterie stärker beansprucht und zu schnellerem Kapazitätsverlust und geringerer Lebensdauer führen kann. Zusätzlich sinkt die Effizienz, da Energie in Form von Wärme verloren geht.

Fragen zu unseren Anlagenkonstellationen

Was ist der Unterschied zwischen Stand-alone Batteriespeichern, Co-Location in der Innovationsausschreibung oder förderfrei?

„Stand-alone“ Speicher besitzen einen eigenen Netzanschluss und teilen sich diesen nicht mit einem Solar- oder Windpark. Batteriespeicher in Co-Location wiederum besitzen einen gemeinsamen Netzanschluss mit einem Solar- oder Windpark. Für diese Anlagenkombinationen ist es möglich, eine EEG-Förderung im Rahmen der Innovationsausschreibung zu erhalten. Sie können aber auch außerhalb der Innovationsausschreibung förderfrei errichtet werden.

Was ist Co-Location und wann bietet sie sich an?

Co-Location bedeutet immer ein Batteriespeicher in Verbindung mit einer EE-Anlage. Für Co-Location gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen die Förderung im Rahmen der Innovationsausschreibungen, dies gilt allerdings nur für Neuanlagen. Zum anderen eine förderfreie Realisierung, z. B. durch die Nachrüstung von Batterien an Bestandsanlagen. Co-Location bietet zahlreiche Vorteile: Zum einen kann sie bereits bestehende Flächen in Anspruch nehmen (nur förderfrei), außerdem erfordert sie nur ein Genehmigungsverfahren und besitzt geringere Kosten pro Assets. Zudem sind Synergien in der Betriebsführung möglich, sowie Entlastung beim Netzanschluss (z. B. durch Einspeisebegrenzung).

Welche Laufzeiten haben die Vermarktungsverträge?

Wir bieten für „Stand-alone“ und Co-Location Speicher standardmäßig Vermarktungsverträge innerhalb des liquiden Horizonts von einem bis hin zu fünf Jahren an. In Einzelfällen sind jedoch auch Gespräche über eine längere Laufzeit bis maximal 10 Jahre möglich. Für Parks im Rahmen der Innovationsausschreibung bieten wir standardmäßig Vertragslaufzeiten von ein bis fünf Jahren an.

Fragen zu den verschiedenen Strommärkten

Auf welchen Märkten wird der Strom der Batterievermarktung gehandelt?

Wir handeln an den kurzfristigen Spotmärkten (Day Ahead & Intraday) und auf den Regelenergiemärkten (Primärregelleistungs- & Sekundärregelleistungsmarkt).

Was ist der Spotmarkt für den Stromhandel?

Der Spotmarkt im Stromhandel ist ein Handelsplatz, an dem Strom für die Lieferung u.a. am selben Tag (Intraday-Markt) oder für den nächsten Tag (Day-Ahead-Markt) gehandelt wird. Dabei treffen Angebot und Nachfrage direkt aufeinander. Der Spotmarkt ist ein wesentlicher Bestandteil des Energiemarktes und spielt eine zentrale Rolle bei der Preisbildung und dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage im Stromnetz.
Für den Handel von Strom in der Europäischen Union gibt es u.a. die Strombörse „European Power Exchange“ (EPEX SPOT) in Paris. Dieser Strom-Spotmarkt beliefert viele europäische Länder. Neben Deutschland und Luxemburg, die eine Preiszone bilden, liefert die EPEX Spot auch Strom an Österreich, die Schweiz, Frankreich, Belgien, Dänemark, die Niederlande, Schweden, Norwegen, Finnland, Polen und das Vereinigte Königreich.

Was ist der Day-Ahead-Markt?

Am Day-Ahead-Markt werden Stromlieferungen für jede Stunde des Folgetages (0 bis 24 Uhr) gehandelt. Käufer und Verkäufer müssen im Rahmen einer Auktion ihre Gebote bis 12 Uhr des Vortages abgeben. Die Börse ermittelt dann aus den abgegebenen Geboten den Marktpreis und veröffentlicht täglich um 12:40 Uhr die entsprechenden Zuschläge.
Aus der Schnittmenge von angebotener und nachgefragter Strommenge ergibt sich schließlich der für alle Anbieter gleichermaßen geltende Einheitspreis, auch Market Clearing Price (MCP) genannt, für das jeweilige Produkt des Day-Ahead-Handels (z. B. für eine konkrete Stunde des Folgetages). Der MCP ist im Wesentlichen das letzte Gebot, das im Rahmen der Auktion einen Zuschlag erhält. Dieses letzte und damit teuerste Gebot bestimmt letztlich den Strompreis, den alle Marktteilnehmer für das jeweilige Produkt zahlen. Dieses Preisbestimmungs-Verfahren wird auch „Merit-Order“ genannt.

Was ist der Intraday-Markt?

Der Intraday-Markt ist ein Teil des Stromhandelsmarktes, auf dem Strom innerhalb eines Tages gehandelt wird. Er bietet Flexibilität für Stromerzeuger, Stromhändler und Verbraucher, um auf kurzfristige Schwankungen in Angebot und Nachfrage zu reagieren. Zum Beispiel können unvorhergesehene Ereignisse wie plötzliche Wetteränderungen oder technische Störungen in Kraftwerken ausgeglichen werden.
Der Handel erfolgt dabei sowohl für Stunden-, als auch insbesondere Viertelstundenprodukte und besteht aus einer Intraday-Auktion sowie einem kontinuierlichen Intraday-Markt.

Was ist der Unterschied zwischen der Intraday-Auktion und dem kontinuierlichen Intraday Handel?

Bei der Intraday-Auktion geben Marktteilnehmer ihre Gebote zu festgelegten Zeitpunkten ab, und der Preis wird für alle erfolgreichen Gebote nach dem Merit-Order-Verfahren einheitlich bestimmt, äquivalent wie bei der Day-Ahead-Auktion auch. Die Intraday-Auktion bietet gegenüber der Day-Ahead-Auktion eine strukturiertere Möglichkeit zum Handel, da bei der Intraday-Auktion auch Viertelstundenprodukte gehandelt werden können, jedoch ohne die Flexibilität für kurzfristige Anpassungen. Intraday-Auktionen finden jeweils um 15 Uhr und um 22 Uhr am Vortag sowie um 10 Uhr am Liefertag statt.

Im Gegensatz dazu ermöglicht der kontinuierliche Intraday-Handel den Marktteilnehmern, Strom in Echtzeit kontinuierlich und rund um die Uhr zu handeln. Transaktionen werden sofort ausgeführt, sobald Angebot und Nachfrage übereinstimmen, was eine hohe Flexibilität bietet. Ab 16 Uhr des Vortages können jeweils die neuen Handelsprodukte für den Folgetag gehandelt werden, und das bis 5 Minuten vor Lieferzeitpunkt. Die Preise variieren ständig und spiegeln die aktuellen Marktbedingungen wider.

Was sind die Regelenergiemärkte?

Regelenergie ist Energie, die kurzfristig bereitgestellt wird, um das Stromnetz stabil zu halten. Diese Energie wird benötigt, wenn es im Stromnetz zu Abweichungen zwischen Erzeugung und Verbrauch kommt. Ein stabiles Stromnetz erfordert eine konstante Netzfrequenz (in Europa 50 Hz), und jede Abweichung von dieser Frequenz kann zu Netzinstabilitäten oder sogar Stromausfällen führen.

Je nachdem, wie schnell die Regelenergie für den Ausgleich der Netzfrequenzschwankungen bereitgestellt werden muss, unterscheidet man die Primärregelenergie, die Sekundärregelenergie sowie die Minutenreserve.

Diese drei Märkte für Regelenergie werden von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) organisiert und verwaltet (www.regelleistung.net). Um Regelenergie zu erbringen, werden von den ÜNBs besondere Anforderungen an die jeweilige Anlage gestellt, welche innerhalb eines definierten Verfahrens geprüft werden (sogenannte „Präqualifikation“).

Wieso sind gerade Batterien so gut für Regelmärkte?
  • Schnelle Reaktionszeiten: Batterien können innerhalb von Millisekunden Energie bereitstellen oder aufnehmen, was sie ideal für Primärregelenergie macht.
  • Zwei-Wege-Funktionalität: Batterien können sowohl Energie liefern als auch speichern, was bedeutet, dass sie sowohl bei einem Über- als auch bei einem Unterangebot an Strom eingesetzt werden können.
  • Effizienz: Batterien sind sehr effizient im Vergleich zu traditionellen Kraftwerken, die Regelenergie bereitstellen.
  • Kostengünstig: Batterien können im Vergleich zu anderen Anlagen sehr kostengünstig Regelenergie bereitstellen, da sie beim Hoch- und/oder Runterfahren deutlich weniger Kosten verursachen als z. B. ein konventionelles Kohle- oder Gaskraftwerk
Was ist die Präqualifikation für den Regelenergiemarkt und wann muss diese erfolgen?

Um am Regelenergiemarkt teilnehmen zu können, müssen die Betreiber und Betreiberinnen sicherstellen, dass die Anlagen die technischen Anforderungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und die regulatorischen Rahmenbedingungen erfüllen. (Anforderungen hier zu finden: www.regelleistung.net).Dieser Prozess wird auch „Präqualifikation“ genannt.

Die Präqualifikation sollte in der Regel vor der Inbetriebnahme starten. Die Dauer der Präqualifikation ist vor allem abhängig vom ÜNB und dauert erfahrungsgemäß etwa 2-3 Monate.

Können alle Anlagekonstellationen (Stand-Alone, Co-location & Innovationsausschreibung) am Regelenergiemarkt teilnehmen?

Stand-Alone Batteriespeicher und Co-Location Batteriespeicher außerhalb der Innovationsausschreibung können grundsätzlich am Primärregelenergie- als auch Sekundärregelenergiemarkt teilnehmen.
Bei Innovationsausschreibungen ist es rechtlich nicht möglich am Primärregelenergiemarkt teilzunehmen, da die Batterien nur ins Netz einspeisen und nicht aus dem Netz beziehen dürfen.

Theoretisch kann ein Park im Rahmen der Innovationsausschreibung jedoch positive Sekundärregelenergie erbringen. Aufgrund von starken Einschränkungen beim Ladeverhalten, wie beispielsweise die Beladung des Batteriespeichers nur aus der benachbarten EE-Anlage oder einer benötigten Leistungserbringung von über mind. vier Stunden, ist dies praktisch jedoch selten wirtschaftlich lohnend.

Bei einer Intraday-Vermarktung wird ein „Stand-alone“ Speicher mehr belastet als bei einer Vermarktung in der Regelenergie. Wer sichert mir zu, dass die Batterie durch die höhere Beanspruchung nicht zu schnell „kaputtgefahren“ wird?

Die höhere zyklische Beanspruchung der Batterie im kontinuierlichen Intraday-Handel etwa gegenüber der Regelenergie ist richtig. Damit der Speicher hierdurch nicht zu schnell degradiert und sein Lebensende früher als in der Auslegung geplant erreicht, bieten wir zum Beispiel Sicherheiten durch eine individuell festgelegte Anzahl an jährlichen nutzbaren Volladezyklen und vertraglich individuell vereinbarte Zykluskosten. Grundsätzlich stellen wir gemeinsam mit Ihnen sicher, dass im Rahmen der Vermarktung stets alle vereinbarten Garantiebedingungen des Herstellers erfüllt werden.

FAQ zur Strom Direktvermarktung

Allgemeine Fragen

Wieso habe ich in der Rechnung einen negativen Betrag?
Steht in Ihrer Rechnung als Endsumme ein negativer Betrag, dann haben Sie eine Gutschrift. Das bedeutet, dass wir Ihnen diesen Betrag auszahlen. Haben Sie am Ende Ihrer Rechnung eine positive Summe, so müssen Sie diesen Betrag an uns auszahlen.
Was ist Direktvermarktung?
Als Direktvermarktung wird der direkte Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen an der Strombörse über einen Vermarkter bezeichnet. Das bedeutet, dass erzeugter Strom von einem Anlagenbetreiber direkt an einen Abnehmer verkauft wird. Dieser Abnehmer, der Direktvermarkter, vermarktet den Strom an der Börse und zahlt dem Anlagenbetreiber den Marktwert abzüglich einer Dienstleistungspauschale aus.Seit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 ist die Direktvermarktung für Neuanlagen ab 100 kW verpflichtend. Für Bestandsanlagen ist sie optional. Der Unterschied zum EEG-Regime liegt darin, dass Anlagenbetreiber ihren Strom bislang an den Netzbetreiber verkauft haben und dafür die EEG-Vergütung erhalten haben. In der Direktvermarktung erfolgt die Abgabe des Stroms nicht an den Netzbetreiber, sondern an einen Direktvermarkter.Die EEG-Direktvermarktung folgt dem sogenannten Marktprämienmodell: Vom Direktvermarkter erhalten Anlagenbetreiber jeden Monat den Marktwert. Vom Netzbetreiber erhalten sie die Marktprämie. Beide zusammen ergeben den anzulegenden Wert – analog der EEG-Vergütung, der dem Anlagenbetreiber eine Vergütung über 20 Kalenderjahre garantiert.Eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die Direktvermarktung ist die Fernsteuerbarkeit der EE-Anlage. So kann der Direktvermarkter die Leistung der Anlage regulieren. Fehlt der Fernsteuerbarkeitsnachweis, bekommen Anlagenbetreiber die Marktprämie nicht vom Netzbetreiber ausbezahlt.Ziel der Direktvermarktung ist es, eine bedarfsgerechte Erzeugung des Stroms sowie einen wettbewerbsfähigen Markt für Erneuerbare Energien zu schaffen. Direktvermarktung sichert den Weg zu einer förderungsfreien Versorgung mit EE-Strom, bietet neue Erlöschancen sowie die Möglichkeit, ohne Risiko am freien Strommarkt teilzunehmen.
Welche Fristen muss ich im Anmeldeprozess für die Strom Direktvermarktung einhalten?
Haben Sie eine EEG-Anlage (Neubau- oder Bestandsanlagen, die zukünftig nach dem EEG in Betrieb genommen werden oder dies bereits sind) und wollen deren Strom bei uns in die Direktvermarktung geben, müssen Sie ihre Anlage bis spätestens 1 Monat und 5 Werktage vor dem gewünschten Direktvermarktungsstart in unserem Portal anmelden. Haben Sie eine Anlage, die sich in der Ausfallvergütung befindet oder wechseln Sie von einem anderen Direktvermarkter zu uns, müssen Sie ihre Anlage bis spätestens 10 Tage vor dem gewünschten Direktvermarktungsstart in unserem Portal anmelden.Die Fernsteuerbarkeit muss in allen diesen Fällen vor dem Start der Direktvermarktung nachgewiesen werden, außer wenn sich der Direktvermarktungsstart und das EEG-Inbetriebnahmedatum im selben Monat befinden. Dann kann der Fernsteuerbarkeitsnachweis bis zum Ende des Folgemonats nachgereicht werden.
Wann erhalte ich meine Abrechnung?
Abrechnungen werden von uns jeweils zum 11. Werktag eines Monats für den Vormonat erstellt. Sie bekommen die Abrechnung entweder per E-Mail zugeschickt oder – falls Sie Ihre EE-Anlagen bereits in unserem Direktvermarktungsportal registriert haben – sehen diese in unserem Portal ein.
Ich habe nur die Gutschrift zum Marktwert bzw. Index Spot erhalten, wann bekomme ich die Marktprämie ausbezahlt?
Sie bekommen jeweils zwei Abrechnungen. Von uns erhalten Sie die monatliche Vergütung vom Marktwert bzw. Index Spot.Die Summe unserer Gutschrift errechnet sich aus dem im Internet veröffentlichten Marktwert (https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte) multipliziert mit den ¼-Stunden Einspeisewerten abzüglich der Dienstleistungspauschale.Beim Index Spot vergüten wir den mengengewichteten Preis der Stundenkontrakte der EPEX SPOT Day-Ahead-Auktion in Deutschland (veröffentlicht unter www.epexspot.com). Das bedeutet, wir stellen die ¼-Stunden Einspeisewerte der entsprechenden EPEX SPOT Stundenkontrakte gegenüber.Für die Marktprämie erhalten die Kunden eine weitere Abrechnung von Ihrem Netzbetreiber, auf welche wir keinen Einfluss haben. Dafür können Sie sich direkt an Ihren Netzbetreiber wenden. Wir erhalten aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) keine Auskunft.
Wie wird der Erlös auf meiner Abrechnung berechnet?
Wir berechnen den Erlös anhand der ¼-Stunden Einspeisewerte, auch Lastgänge genannt, die uns vom Netzbetreiber via EDIFACT (Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport; ein branchenübergreifender Standard für elektronische Daten) übermittelt werden.
Wo kann ich die Lastgänge meiner Anlagen einsehen? Wie viel hat meine Anlage an Strom produziert?
Das kann Ihnen der Netzbetreiber beantworten.
Ich habe eine E-Mail erhalten in der steht, dass meine Abrechnung im Portal bereit liegt. Jedoch kann ich keine Datei finden.
Bitte warten Sie 5-10 Minuten, bevor Sie den Link nochmal aufrufen – Das Einspielen der Datenanhänge braucht manchmal etwas Zeit.
Für welchen Zeitraum wird jeweils abgerechnet?
Wir rechnen immer für den vorangegangenen Monat ab.Beispiel: Sie haben eine Abrechnung im Februar erhalten, der Abrechnungszeitraum dafür war der Januar.
Können die Abrechnungen per Post zu mir geschickt werden?
Durch die hohe Standardisierung der Prozesse ist es uns ausschließlich möglich, die Abrechnung elektronisch zu übermitteln.
Ich habe nur 2,5 ct pro kW/h ausgezahlt bekommen, warum ist das so wenig?
Wir zahlen nur den Marktwert bzw. Index Spot aus, welcher monatlich schwankt.Um auf den anzulegenden Wert zu kommen, zahlt Ihnen der Netzbetreiber die Differenz zum Marktwert in Form der Marktprämie aus. Dabei wird der jeweils aktuell Index Spotpreis vom Netzbetreiber nicht berücksichtigt.Beispiel: Der anzulegende Wert liegt bei 10ct. Somit haben wir einen Marktwert von 3 ct. Der Index Spotpreis liegt bei 4 ct. Die Marktprämie entspricht dennoch 7 ct, da nur auf den Marktwert geschaut wird.
Warum habe ich keine Abrechnung per E-Mail bekommen?
Bevor wir Ihre Abrechnung an Sie schicken, benötigen wir die Messwerte vom Netzbetreiber. Sollten Sie keine Abrechnung in Ihrem Portal oder per E-Mail bekommen haben, könnte ein möglicher Grund sein, dass wir die benötigten Messwerte noch nicht erhalten haben. Natürlich können Sie uns per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.
Warum wird die Abrechnung von euch mit Umsatzsteuer ausgezahlt und die Abrechnung der Marktprämie vom Netzbetreiber ohne?
Die Gesetzgebung besagt, dass eine Förderung der in den Anwendungsbereich des EEG fallenden Anlagen lediglich in Form der Zahlung einer EEG-Vergütung erfolgt. Voraussetzung für deren Zahlung ist die Einspeisung des in der Anlage erzeugten Stroms (Einspeisevergütung). Die Lieferung des Stroms an den Händler, also uns, erfolgt im Rahmen eines Leistungsaustauschverhältnisses. Wir zahlen Ihnen, dem Anlagenbetreiber, ein marktübliches Entgelt für die Lieferung des Stroms. Demnach unterliegt unsere Zahlung an Sie der Umsatzsteuer.Gemäß der Gesetzesbegründung unterliegt die Marktprämie nicht der Umsatzsteuer. Die Zahlung des Netzbetreibers an den Anlagenbetreiber stellt einen gesetzlich angeordneten Förderbetrag zugunsten des Anlagenbetreibers, also Ihnen, dar. Sie ist weder einem Leistungsaustausch zwischen Ihnen und Netzbetreiber zuzuordnen noch stellt sie ein Entgelt von dritter Seite dar. Daher handelt es sich um einen nicht umsatzsteuerbaren Vorgang. Lesen Sie dazu auch mehr unserem Blogbeitrag.
Was muss ich für das Angebot hochladen?
Folgende Informationen brauchen wir von Ihnen:
  • Technische Angaben der Anlage (Leistung / Erzeugung / Einspeisung pro Jahr / Ausrichtung)
  • Angaben zum Verteilnetzbetreiber (Verteilnetzbetreiber / Marktlokations-ID / EEG Anlagenschlüssel / Anmeldenummer)
  • Ansprechpartner des Anlagenbetreibers
  • Bankdaten
  • Ansprechpartner der leittechnischen Anbindung für unseren Partner ‘Servicezeit’ und die Fernsteuerbarkeit.
Wie viel kostet der Service der Fernsteuerbarkeit?
Wir arbeiten aktuell mit drei Partnern zusammen, um Ihnen eine individuelle Lösung für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit anzubieten: Amperecloud, ServiceZeit und Solar-Log.Die Kosten ergeben sich durch den jeweiligen Dienstleister und der bereits vorhandenen Hardware. Informieren Sie sich hier über die Angebote der Fernsteuerungsparter und nehmen Sie direkt Kontakt auf, um den Start der Direktvermarktung nicht zu verzögern.
Was bedeutet Messstellenbetrieb?
Als Messstelle bezeichnet man den Punkt zwischen Netz und Kundenanlage, an dem der Stromverbrauch gemessen wird. Der Messstellenbetreiber installiert und betreibt die dortigen Messsysteme. Bei uns können Sie jeden Messstellenbetreiber mitbringen.
Welchen Datenlogger empfehlt ihr mir für die beste technische Anbindung bei Neubau Anlagen?
Prinzipiell sind wir mit allen gängigen Datenloggern kompatibel. Für konkrete Fragen bezüglich der Fernsteuerbarkeit stehen Ihnen unsere Service-Partner zur Verfügung.
Wie sind die Vorlaufzeiten und Fristen zum Einstieg in die Direktvermarktung?
Es gibt unterschiedliche Fälle, bei denen der Kunde folgende Fristen beachten muss:

1. Fall: Freiwilliger Wechsel aus der EEG-Vergütung in die Direktvermarktung (bei Start im März)

  • Ummeldung beim Netzbetreiber bis zum 31. Januar (einen Monat vor dem geplanten Wechsel)
  • Start der Direktvermarktung zum 01. März

2. Fall: Bei einem Wechsel des DV-Partner

  • Ummeldung beim Netzbetreiber bis 14. Februar (10 Werktage zum Monatsersten vor dem geplanten Wechsel)
  • Start der Direktvermarktung zum 01. März

3. Fall: Neuanlage mit Inbetriebnahme im laufenden Monat

  • Anmeldung bis 5 Werktage vor Monatsende, also 24. Januar
  • Direktvermarktung beginnt im Februar

4. Fall: Neuanlage mit Inbetriebnahme zu einem zukünftigen Zeitpunkt

  • Anmeldung zum Monatsletzten für den ersten Tag des übernächsten Monats (31. Januar für 01. März)
  • Direktvermarktung startet im März
Die Fernsteuerbarkeit muss in allen diesen Fällen vor dem Start der Direktvermarktung nachgewiesen werden.Es bedarf einer detaillierteren Erklärung? In unserem Blogbeitrag “4 Fälle der Fristeinhaltung in der Direktvermarktung” steht mehr.
Von wem erhalte ich meine Mehrerlöse?
Wenn Sie die Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell nutzen, bekommen Sie zwei verschiedene Zahlungen. Der Marktwert wird Ihnen von uns, Ihrem Direktvermarkter gezahlt. Auf diese Abrechnung, abzüglich des Dienstleistungsentgeltes, kommt die Umsatzsteuer hinzu. Der Netzbetreiber hingegen bezahlt Ihnen die Marktprämie inklusive der Managementprämie jedoch ohne die Umsatzsteuer. Diese Konstellation nennt sich Zweistrommodell.Weitere Informationen zum Zweistrommodell und des dazugehörigen Umsatzsteuerrechts erhalten Sie in unserem Blogbeitrag.
Wann endet für meine Anlage die EEG-Vergütung? 
Für alle Anlagen die vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen wurden, läuft die EEG-Vergütung zum 31.12.2020 aus. Für Anlagen die später In Betrieb genommen wurden, endet Sie nach 20 Jahren. Beispiel: Ihre Anlage ging am 15.05.2004 in Betrieb, so endet ihr Anspruch auf Förderung am 31.12.2024.
Was bedeutet Post-EEG?
Als Post-EEG bezeichnet man die Zeit ab dem 01.01.2021, da ab diesem Zeitpunkt für die ersten Erneuerbare Energien Anlagen die EEG-Vergütung nach 20 Jahren ausläuft. Zu beachten ist jedoch, dass für Anlagen, welche keinen Anspruch mehr auf eine Vergütung gem. §19 EEG 2021 haben, dennoch die allgemeinen, nicht zahlungsbezogenen Regelungen des EEG gelten. Ausführliche Infos finden Sie unter „Post EEG“.
Was ist die sonstige Direktvermarktung?
In der sonstigen Direktvermarktung erhält der Anlagenbetreiber keine Förderung durch das EEG. Er kann seinen Strom dennoch weiterhin über einen Direktvermarkter zum Marktpreis an der Börse verkaufen. Vorteil der sonstigen Direktvermarktung ist, dass die grüne Eigenschaft des Stroms in Form von Herkunftsnachweisen (HKN) vermarktet werden kann.
Was muss ich beachten, wenn meine EEG-Vergütung ausläuft?
Zunächst einmal müssen Sie sich entscheiden, welche Art des Weiterbetriebes für Ihre Anlage sinnvoll ist. Im Allgemeinen können Anlagen entweder die Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen (Abwicklung über den Netzbetreiber) in Anspruch nehmen oder sie haben die Möglichkeit, ihren Strom selbst zu verbrauchen. Sollten Sie sich für eine Variante entscheiden, bei welcher Ihre Anlage Strom ins öffentliche Netz einspeist, müssen Sie einen Wechsel in die sonstige Direktvermarktung vornehmen.
Was muss ich bei einem Wechsel in die sonstige Direktvermarktung beachten? 
Folgende Punkte müssen Sie beachten:
  • Fristgerechter Wechsel der Veräußerungsform (min. 1 Monat im Voraus)
  • Meldung an Netzbetreiber über zukünftige Vermarktungsform und Angabe des zukünftigen Bilanzkreises
  • Ausrüstung mit Einrichtung zur ¼-stündlichen Messung/Bilanzierung
Wann beginnt meine Direktvermarktung?
Die Direktvermarktung beginnt erst, wenn der zuständige Netzbetreiber diese bestätigt. Bitte beachten Sie, dass der Beginn der Direktvermarktung je Netzbetreiber unterschiedlich gehandhabt werden kann. Sollten Sie eine nähere Auskunft über den Start Ihrer bereits angemeldeten Anlage zur Direktvermarktung wünschen, dann wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Netzbetreiber.

FAQ zu Redispatch 2.0

Allgemeine Fragen

An wen sende ich meine Zuordnungsliste?
Wenn Sie als Kunde eine Zuordnungsliste (= ID der Technischen Ressource zu einer steuerbaren Ressource) erhalten oder aufgefordert werden, diese herunterzuladen, senden Sie diese bitte an service@interconnector.de.

FAQ zur KWK-Betriebsoptimierung

Allgemeine Fragen

Für welche Versorgungsszenarien bzw. Anlagenkonfigurationen kann die Betriebsoptimierung durchgeführt werden?
  • Reine Wärmeversorgung, Strom wird komplett eingespeist (Volleinspeiser)
  • Wärmeversorgung + Eigenstromnutzung (Teileinspeiser)
  • Volleinspeiser ohne zeitlich abhängige Wärmeversorgung (Biogas-Vor-Ort-Verstromung)
Eignet sich meine Anlage für die KWK-Betriebsoptimierung?
Nach Abschicken des Kontaktformulars erhalten Sie einen Link zu einem Formular, bei dem Sie direkt sehen ob sich Ihre Anlage für die KWK-Betriebsoptimierung eignet.
Meine Anlage ist schon lange im Betrieb oder hat nur mehr wenig verbleibenden Förderzeitraum, rechnet sich die Betriebsoptimierung trotzdem?
Die Betriebsoptimierung ist sowohl für geförderte als auch ausgeförderte Anlagen interessant. Gerade bei ausgeförderten Anlagen ändern sich die Rahmenbedingungen, die eine gesamtwirtschaftliche Optimierung notwendig machen, damit die Anlage überhaupt noch wirtschaftlich betrieben werden kann.
Wir können/wollen unsere (Biogas-)Anlage (Volleinspeiser) aufgrund von (zusätzlichen) Auflagen nicht flexibilisieren. Können Sie uns dennoch etwas anbieten?
Solange Sie aktuell nicht 8.760 Vollbenutzungsstunden pro Jahr mit Ihren Erzeugungsanlagen haben, kann es ein Potential für die Betriebsoptimierung geben. Insbesondere bei einer Erzeugung zwischen 4.000-6.000 Vbh/a sehen wir ein erhebliches Potential, Ihre Erzeugung in die Preisspitzen am Spotmarkt zu verlegen.
Welche Daten werden für eine Ermittlung des Mehrerlöspotenzials benötigt?
Lastgänge für Wärme, Strom und ggf. Gaserzeugung; technische und wirtschaftliche Daten zu KWK-Anlagen, Spitzenlastkesseln und Speichern; Konditionen zu Energiebezugsverträgen (inkl. Abgaben, Umlagen, Entgelte und Steuern) sowie zur Förderung nach EEG/KWKG. Einzelne Daten können wir durch plausible Annahmen ersetzen, was allerdings die Güte der Ermittlung senkt.
Ich betreibe noch keine KWK-Anlage aber plane, meine Wärme- und/oder Stromversorgungsaufgabe mittels KWK zu lösen. Wie kann ich auch in diesem Fall von der KWK-Betriebsoptimierung profitieren?
Wenn Sie sich in der Planungsphase für den Neubau oder eine Erweiterung einer KWK-Anlage befinden, bieten wir Ihnen hierfür unsere KWK-Planungsunterstützung an. Wir berücksichtigen hierbei bereits bei der Auslegung der KWK-Anlage die Flexibilitätsanforderungen einschließlich der KWK-Betriebsoptimierung, die sich aus der Versorgungsaufgabe ergeben, und identifizieren darauf basierend die wirtschaftlichste Versorgungsvariante. Hierdurch können Sie bereits mit der Anlagenkonfiguration einen späteren wirtschaftlich optimalen Betrieb sicherstellen. Sprechen Sie uns gerne direkt zum Thema Planungsunterstützung an.
Darf ich das Ergebnis der Planungsunterstützung an meinen Planer weitergeben?
Wir stehen in keiner Konkurrenz zu einem Planer. Wir möchten Planer mit der Planungsunterstützung entlasten, indem wir mehrere Versorgungsvarianten vergleichen, und dabei die Qualität hinsichtlich der Betriebsoptimierungslogik erhöhen. Außerdem bringen wir unsere energiewirtschaftliche Expertise mit ein. Somit dürfen Sie die Ergebnisse Ihrem Planer weitergeben bzw. leiten wir die Ergebnisse auch gerne weiter.
Wie wirkt sich die Betriebsoptimierung auf das Ergebnis der Planungsunterstützung aus?
Uns ist eine Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus wichtig. Die Betriebsoptimierung ist somit auch bei der Planungsunterstützung schon ein wesentlicher Bestandteil. Die Reduktion der Wärmegestehungskosten aufgrund der Betriebsoptimierung wird in dem Kurzbericht separat aufgelistet. In der Regel führt die Betriebsoptimierung zu einer Reduktion von ca. 1,5ct/kWh.

FAQ Post EEG

Allgemeine Fragen

Wann endet für meine Anlage die EEG-Förderung?
Für alle Anlagen die vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen wurden, läuft die EEG-Vergütung zum 31.12.2020 aus. Für Anlagen die später In Betrieb genommen wurden, endet Sie nach 20 Jahren. Beispiel: Ihre Anlage ging am 15.05.2004 in Betrieb, so endet ihr Anspruch auf Förderung am 31.12.2024.
Werde ich über das EEG Förderende meiner Anlage informiert?
Weder Netzbetreiber noch Direktvermarkter (falls bereits ein Vertragsverhältnis besteht) sind dazu verpflichtet, Sie über den Zeitpunkt des Förderendes Ihrer Anlage zu informieren.
Welche Vergütungsoptionen gibt es für Post-EEG Anlagen?
Post-EEG Anlagen können im Rahmen der Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen oder der sonstigen Direktvermarktung auf Grundlagen von Spotpreisen, des technologiespezifischen Monatsmarktwertes oder eines Festpreises abgerechnet werden (aktuell ausschließlich für Anlagen >500kWp).
Welche Optionen habe ich, wenn ich mit meiner Post EEG Anlage nicht in die sonstige Direktvermarktung wechseln möchte?
Wenn Sie Ihre Anlage weiterhin betreiben möchten aber nicht die Vorgaben der sonstigen Direktvermarktung erfüllen (können), bleibt die Option, die Netzbetreiber-Option in Anspruch zu nehmen oder die Anlage auf 100% Eigenverbrauch umzurüsten und den Strom ausschließlich für die Eigennutzung einzusetzen. Jedoch bleibt zu beachten, dass auch die Umrüstung auf Eigenverbrauch mit Kosten verbunden ist.
Was ist die sonstige Direktvermarktung?
In der sonstigen Direktvermarktung erhält der Anlagenbetreiber keine Förderung durch das EEG. Er kann seinen Strom dennoch weiterhin über einen Direktvermarkter zum Marktpreis an der Börse verkaufen. Vorteil der sonstigen Direktvermarktung ist, dass die grüne Eigenschaft des Stroms in Form von Herkunftsnachweisen (HKN) vermarktet werden kann.
Was muss ich bei einem Wechsel in die sonstige Direktvermarktung beachten?
Folgende Punkte müssen Sie beachten:
  • Fristgerechter Wechsel der Veräußerungsform (min. 1 Monat im Voraus)
  • Meldung an Netzbetreiber über zukünftige Vermarktungsform und Angabe des zukünftigen Bilanzkreises
  • Ausrüstung mit Einrichtung zur ¼-stündlichen Messung/Bilanzierung
Was muss ich beachten, wenn meine EEG-Vergütung ausläuft?
Zunächst einmal müssen Sie entscheiden, welche Art des Weiterbetriebes für Ihre Anlage sinnvoll ist. Im Allgemeinen kommen vier Optionen in Frage: Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen, Volleinspeisung, Eigenverbrauch + Überschuss-Einspeisung im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung oder 100% Eigenverbrauch. Sollten Sie sich für eine Variante der sonstigen Direktvermarktung entscheiden, müssen Sie rechtzeitig einen Wechsel in diese Vermarktungsform vornehmen.

FAQ zur Fernsteuerbarkeit bzw. Anbindung

Allgemeine Fragen

Was ist Fernsteuerbarkeit?
Die Fernsteuerbarkeit ist eine technisch notwendige Voraussetzung für die Direktvermarktung: Nur wenn diese über einen Partner von Interconnector GmbH hergestellt wurde und wir als Direktvermarkter die Anlage fernsteuern können, kann die Marktprämie vom Verteilnetzbetreiber ausgezahlt werden.
Warum brauche ich die Fernsteuerbarkeit?
Dass Anlagen in der Direktvermarktung fernsteuerbar sein müssen, ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesetzlich vorgeschrieben. Der Direktvermarkter muss die Fernsteuerbarkeit der Anlage beim Netzbetreiber (VNB) nachweisen. Nur dann erhalten Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber die Marktprämie ausbezahlt. Es gilt dringend zu beachten, dass die Fernsteuerbarkeit des Netzbetreibers (VNB) unabhängig von der Fernsteuerbarkeit des Direktvermarkters ist.
Wie stelle ich die Fernsteuerbarkeit her?
  • Im Kundenportal unter dem Punkt „Fernsteuerbarkeit“ einen unserer Partner-Fernsteuerbarkeits-Dienstleister auswählen
  • Nach Auswahl im Portal wird der Anlagenbetreibende bzw. der Ansprechpartner für die leittechnische Anbindung durch den Partner kontaktiert, um die Herstellung der Fernsteuerbarkeit zu beauftragen (Es handelt sich hierbei um eine gesonderte Beauftragung bei einem separaten Fernsteuerbarkeits-Dienstleister.)
  • Termin vereinbaren, um einen Techniker des Anbieters die Fernsteuerbarkeit überprüfen zu lassen
  • Der Partner für die Fernsteuerbarkeit meldet uns die Anlage anschließend als testbereit und es wird durch uns ein finaler Fernsteuertest durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit nachzuweisen und bei Erfolg wird der Nachweis in das Portal hochgeladen
  • Im Portal im letzten Schritt die Vorlage „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit“ herunterladen, diese unterschreiben und wieder hochladen
  • Interconnector GmbH versendet den Nachweis sowie die unterschrieben Erklärung zur Fernsteuerbarkeit an den zuständigen Verteilnetzbetreiber.
Welche technischen Voraussetzungen für die Direktvermarktung gibt es?
Bei Interconnector GmbH ist derzeit nur ein RLM-Zähler zulässig, kein Smart Meter. Außerdem ist die Fernsteuerbarkeit der Anlage durch den Direktvermarkter Pflicht, um eine Auszahlung des Erlöses zu erhalten.
Wer beantwortet meine technischen Fragen in Bezug auf die Fernsteuerbarkeit?
Ihr Ansprechpartner für alle technischen Fragen ist Ihr ausgewählter Fernsteuerbarkeits-Partner. Jetzt Kontakt aufnehmen. Erste Informationen finden Sie hier.Alle Fragen rund um das Portal beantwortet Interconnector GmbH. Bitte senden Sie eventuelle Fragen an anbindung@interconnector.de
Welche Dienstleistungspartner gibt es?
Solar-Log, Amperecloud und ServiceZeit.com/IntegraSUN sind unsere Partner für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit. Alle Informationen finden Sie hier.

Treten Sie mit uns in Kontakt

Pierre Fees, Head of Renewables Sales