FAQ
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FAQ zur Batteriespeichervermarktung
Allgemeine Fragen
Für die Vermarktung Ihres Batteriespeichers sollte dieser als Richtwert basierend auf unseren Erfahrungen mindestens 1 MW vermarktbare Leistung bzw. 1 MWh Speicherkapazität besitzen, um auch an allen relevanten Märkten einschließlich der Regelenergie teilnehmen zu können. Wichtiger als die Größe, ist jedoch der ausschließliche Zweck des Einsatzes an den Strommärkten, d.h. ohne industriellen Eigenverbrauch oder andere lokale Anwendungsfälle im Hintergrund.
Die Erfahrung zeigt, dass finanzierende Banken bezüglich dem Thema Batteriespeicher oft (aber nicht immer) erlösseitig und technologiebezogen gewisse Sicherheiten für eine Finanzierung fordern. Durch entsprechende Vergütungsmodelle mit garantierten jährlichen Mindestvergütungen, der Einhaltung von individuellen projektspezifischen Restriktionen bei der Fahrweise, ausgewiesener langjähriger Erfahrung und Kompetenz in der technischen Betriebsführung und einem starken Partner wie der EnBW mit hoher Bankability im Hintergrund kann den Anforderungen der finanzierenden Banken oft hinreichend entsprochen werden.
Über unsere ausgewiesene Kompetenz in der Planung, Realisierung und dem Betrieb von Batteriespeichern unterstützt die EnBW Sie gerne auch bei der Planung, Auslegung und Wirtschaftlichkeitsberechnung Ihres Batteriespeicherprojekts. Bei Bedarf übernehmen wir auch gerne die weitere schlüsselfertige Projektierung des Batteriespeichers, von Flächensicherung über Genehmigungsverfahren bis hin zu Bau und Inbetriebnahme.
Die EnBW handelt den Strom auf verschiedenen Märkten, die alle in der Rubrik „Strommärkte“ erklärt werden.
Dabei gibt es zwei verschiedene Konzepte.
- Arbitrage-Handel auf den Spotmärkten (Großhandelsmärkten):
Hier geht es darum, Preisunterschiede auszunutzen. In Zeiten niedriger Preise lädt die Batterie und in Zeiten hoher Preise wird der Strom mit Gewinn verkauft.Die Preisdynamik wird an folgendem Beispiel erklärt:
- Niedrige Preise während der Mittagsstunden: Mittags, insbesondere an sonnigen Tagen, produzieren Solaranlagen in Deutschland viel Strom, was zu einem hohen Angebot am Spotmarkt führt.
Außerdem ist die Nachfrage geringer, da die Menschen nicht zu Hause sind und beispielsweise weniger Energie für Licht gebraucht wird.
Eine geringe Nachfrage und ein hohes Angebot führt auf den Spotmärkten zu niedrigen Preisen. In den Mittagsstunden lohnt es sich daher oft, Strom billig einzukaufen und in der Batterie einzuspeichern. - Hohe Preise während der Abendstunden: Abends sinkt die Produktion aus erneuerbaren Quellen wie Solarenergie, da die Sonne untergeht. Auch die Windproduktion kann je nach Wetterlage schwanken.
Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Strom, wenn die Menschen nach Hause kommen, kochen, Licht einschalten und möglicherweise auch Klimaanlagen oder Heizungen nutzen.
Die Kombination aus niedrigem Angebot und hoher Nachfrage führt zu einem Anstieg der Strompreise. In dieser Zeit kann die in Batteriespeichern gespeicherte Energie oft zu einem höheren Preis am Spotmarkt verkauft werden.
- Niedrige Preise während der Mittagsstunden: Mittags, insbesondere an sonnigen Tagen, produzieren Solaranlagen in Deutschland viel Strom, was zu einem hohen Angebot am Spotmarkt führt.
- Handel auf den Regelenergiemärkten:
Die Regelenergiemärkte sind für die Netzstabilisierung zuständig. In den Batterien gespeicherte Energie wird dazu verwendet, um das Stromnetz zu stabilisieren.
Die Dauer der Realisierung eines Batteriespeicherprojektes kann sehr unterschiedlich sein, abhängig von ihrem Projektstatus. Die Erfahrung zeigt, dass mit Vorliegen aller Genehmigungen, Netzzusage und Finanzierung zwischen Bestellung beim Lieferanten und Inbetriebnahme ein- bis eineinhalb Jahre liegen können. Das liegt vor allem an der zum Teil sehr langen Lieferzeit von Batterie, Trafo und Wechselrichter, welche alleine schon 30-40 Wochen betragen kann, aber auch an der anschließenden Bauphase selbst.
Aus Sicht der EnBW gibt es damit kein Problem, solange Fläche und Netzanschluss vorhanden sind.
Als EnBW bieten wir Batterievermarktungslösungen auch in Großbritannien an. Zusätzlich prüfen wir aktuell den Einstieg in die Märkte anderer europäischer Länder.
Bei der Vermarktung von Batteriespeichern reicht es heutzutage wirtschaftlich nicht mehr aus, die Batterie alleine in einem einzigen Markt einzusetzen. Um das maximale Erlöspotenzial mit Ihrem Batteriespeicher zu erzielen, sollte ein Multi-Market-Ansatz verfolgt werden. In diesem wird ein Batteriespeicher über verschiedene Märkte wie die Spotmärkte, Day-Ahead und Intraday (Arbitrage) sowie die Regelenergie (Primär- und Sekundäregelreserve) eingesetzt. Hierbei wird auf Basis intelligenter Algorithmen des Vermarkters täglich und untertägig auf Basis von Preisprognosen und einer Optimierung laufend neu entschieden, in welchen Stunden des jeweiligen Tages die Batterie am besten in welchem Markt eingesetzt wird, um das maximale Erlöspotenzial zu realisieren.
Die höhere zyklische Beanspruchung der Batterie im kontinuierlichen Intraday-Handel etwa gegenüber der Regelenergie ist richtig. Damit der Speicher hierdurch nicht zu schnell degradiert und sein Lebensende früher als in der Auslegung geplant erreicht, bieten wir zum Beispiel Sicherheiten durch eine individuell festgelegte Anzahl an jährlichen nutzbaren Volladezyklen und vertraglich individuell vereinbarte Zykluskosten.
Technische Fragen
Die Round-Trip-Efficiency (RTE) beschreibt den Gesamtwirkungsgrad des Batteriespeichers. Er gibt an, wie viel der ursprünglich gespeicherten Energie nach einem vollständigen Lade- und Entladezyklus (Volladezyklus) wieder nutzbar ist. Es ist ein Maß dafür, wie effizient die Batterie Energie speichert und wieder abgibt.
Aus Sicht des Vermarkters ist vor allem die Round-Trip-Efficiency bezogen auf den Netzanschluss relevant. Dies ist wichtig um zu bestimmen, welche Gesamtverluste ein Speichervorgang z.B. im Rahmen eines Handelsgeschäftes an den Strommärkten hat, da hier u.a. auch Leitungsverluste mit berücksichtigt werden.
Die C-Rate ist eine Kennzahl, um die Lade- oder Entladegeschwindigkeit einer Batterie im Verhältnis zu ihrer Gesamtkapazität zu beschreiben.
Wenn eine Batterie eine C-Rate von 1C („1h-System“) hat, bedeutet das, dass sie innerhalb von einer Stunde vollständig geladen oder entladen werden kann.
Eine C-Rate von 0,5C („2h-System“) bedeutet, dass die Batterie innerhalb von zwei Stunden vollständig geladen oder entladen werden kann.
Bei einer C-Rate von 2C würde die Batterie in 30 Minuten vollständig geladen oder entladen werden.
Die C-Rate hat einen Einfluss auf die Lebensdauer und die Effizienz:
Hohe Lade- und Entladeraten führen zu stärkeren chemischen Reaktionen und erhöhter Wärmeentwicklung, was die Materialien der Batterie stärker beansprucht und zu schnellerem Kapazitätsverlust und geringerer Lebensdauer führen kann. Zusätzlich sinkt die Effizienz, da Energie in Form von Wärme verloren geht.
Fragen zu unseren Anlagenkonstellationen
„Stand-alone“ Speicher besitzen einen eigenen Netzanschluss und teilen sich diesen nicht mit einem Solar- oder Windpark. Batteriespeicher in Co-Location wiederum besitzen einen gemeinsamen Netzanschluss mit einem Solar- oder Windpark. Für diese Anlagenkombinationen ist es möglich, eine EEG-Förderung im Rahmen der Innovationsausschreibung zu erhalten. Sie können aber auch außerhalb der Innovationsausschreibung förderfrei errichtet werden.
Co-Location bedeutet immer ein Batteriespeicher in Verbindung mit einer EE-Anlage. Für Co-Location gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen die Förderung im Rahmen der Innovationsausschreibungen, dies gilt allerdings nur für Neuanlagen. Zum anderen eine förderfreie Realisierung, z. B. durch die Nachrüstung von Batterien an Bestandsanlagen. Co-Location bietet zahlreiche Vorteile: Zum einen kann sie bereits bestehende Flächen in Anspruch nehmen (nur förderfrei), außerdem erfordert sie nur ein Genehmigungsverfahren und besitzt geringere Kosten pro Assets. Zudem sind Synergien in der Betriebsführung möglich, sowie Entlastung beim Netzanschluss (z. B. durch Einspeisebegrenzung).
Wir bieten für „Stand-alone“ und Co-Location Speicher standardmäßig Vermarktungsverträge innerhalb des liquiden Horizonts von einem bis hin zu fünf Jahren an. In Einzelfällen sind jedoch auch Gespräche über eine längere Laufzeit bis maximal 10 Jahre möglich. Für Parks im Rahmen der Innovationsausschreibung bieten wir standardmäßig Vertragslaufzeiten von ein bis fünf Jahren an.
Fragen zu den verschiedenen Strommärkten
Wir handeln an den kurzfristigen Spotmärkten (Day Ahead & Intraday) und auf den Regelenergiemärkten (Primärregelleistungs- & Sekundärregelleistungsmarkt).
Der Spotmarkt im Stromhandel ist ein Handelsplatz, an dem Strom für die Lieferung u.a. am selben Tag (Intraday-Markt) oder für den nächsten Tag (Day-Ahead-Markt) gehandelt wird. Dabei treffen Angebot und Nachfrage direkt aufeinander. Der Spotmarkt ist ein wesentlicher Bestandteil des Energiemarktes und spielt eine zentrale Rolle bei der Preisbildung und dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage im Stromnetz.
Für den Handel von Strom in der Europäischen Union gibt es u.a. die Strombörse „European Power Exchange“ (EPEX SPOT) in Paris. Dieser Strom-Spotmarkt beliefert viele europäische Länder. Neben Deutschland und Luxemburg, die eine Preiszone bilden, liefert die EPEX Spot auch Strom an Österreich, die Schweiz, Frankreich, Belgien, Dänemark, die Niederlande, Schweden, Norwegen, Finnland, Polen und das Vereinigte Königreich.
Am Day-Ahead-Markt werden Stromlieferungen für jede Stunde des Folgetages (0 bis 24 Uhr) gehandelt. Käufer und Verkäufer müssen im Rahmen einer Auktion ihre Gebote bis 12 Uhr des Vortages abgeben. Die Börse ermittelt dann aus den abgegebenen Geboten den Marktpreis und veröffentlicht täglich um 12:40 Uhr die entsprechenden Zuschläge.
Aus der Schnittmenge von angebotener und nachgefragter Strommenge ergibt sich schließlich der für alle Anbieter gleichermaßen geltende Einheitspreis, auch Market Clearing Price (MCP) genannt, für das jeweilige Produkt des Day-Ahead-Handels (z. B. für eine konkrete Stunde des Folgetages). Der MCP ist im Wesentlichen das letzte Gebot, das im Rahmen der Auktion einen Zuschlag erhält. Dieses letzte und damit teuerste Gebot bestimmt letztlich den Strompreis, den alle Marktteilnehmer für das jeweilige Produkt zahlen. Dieses Preisbestimmungs-Verfahren wird auch „Merit-Order“ genannt.
Der Intraday-Markt ist ein Teil des Stromhandelsmarktes, auf dem Strom innerhalb eines Tages gehandelt wird. Er bietet Flexibilität für Stromerzeuger, Stromhändler und Verbraucher, um auf kurzfristige Schwankungen in Angebot und Nachfrage zu reagieren. Zum Beispiel können unvorhergesehene Ereignisse wie plötzliche Wetteränderungen oder technische Störungen in Kraftwerken ausgeglichen werden.
Der Handel erfolgt dabei sowohl für Stunden-, als auch insbesondere Viertelstundenprodukte und besteht aus einer Intraday-Auktion sowie einem kontinuierlichen Intraday-Markt.
Bei der Intraday-Auktion geben Marktteilnehmer ihre Gebote zu festgelegten Zeitpunkten ab, und der Preis wird für alle erfolgreichen Gebote nach dem Merit-Order-Verfahren einheitlich bestimmt, äquivalent wie bei der Day-Ahead-Auktion auch. Die Intraday-Auktion bietet gegenüber der Day-Ahead-Auktion eine strukturiertere Möglichkeit zum Handel, da bei der Intraday-Auktion auch Viertelstundenprodukte gehandelt werden können, jedoch ohne die Flexibilität für kurzfristige Anpassungen. Intraday-Auktionen finden jeweils um 15 Uhr und um 22 Uhr am Vortag sowie um 10 Uhr am Liefertag statt.
Im Gegensatz dazu ermöglicht der kontinuierliche Intraday-Handel den Marktteilnehmern, Strom in Echtzeit kontinuierlich und rund um die Uhr zu handeln. Transaktionen werden sofort ausgeführt, sobald Angebot und Nachfrage übereinstimmen, was eine hohe Flexibilität bietet. Ab 16 Uhr des Vortages können jeweils die neuen Handelsprodukte für den Folgetag gehandelt werden, und das bis 5 Minuten vor Lieferzeitpunkt. Die Preise variieren ständig und spiegeln die aktuellen Marktbedingungen wider.
Regelenergie ist Energie, die kurzfristig bereitgestellt wird, um das Stromnetz stabil zu halten. Diese Energie wird benötigt, wenn es im Stromnetz zu Abweichungen zwischen Erzeugung und Verbrauch kommt. Ein stabiles Stromnetz erfordert eine konstante Netzfrequenz (in Europa 50 Hz), und jede Abweichung von dieser Frequenz kann zu Netzinstabilitäten oder sogar Stromausfällen führen.
Je nachdem, wie schnell die Regelenergie für den Ausgleich der Netzfrequenzschwankungen bereitgestellt werden muss, unterscheidet man die Primärregelenergie, die Sekundärregelenergie sowie die Minutenreserve.
Diese drei Märkte für Regelenergie werden von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) organisiert und verwaltet (www.regelleistung.net). Um Regelenergie zu erbringen, werden von den ÜNBs besondere Anforderungen an die jeweilige Anlage gestellt, welche innerhalb eines definierten Verfahrens geprüft werden (sogenannte „Präqualifikation“).
- Schnelle Reaktionszeiten: Batterien können innerhalb von Millisekunden Energie bereitstellen oder aufnehmen, was sie ideal für Primärregelenergie macht.
- Zwei-Wege-Funktionalität: Batterien können sowohl Energie liefern als auch speichern, was bedeutet, dass sie sowohl bei einem Über- als auch bei einem Unterangebot an Strom eingesetzt werden können.
- Effizienz: Batterien sind sehr effizient im Vergleich zu traditionellen Kraftwerken, die Regelenergie bereitstellen.
- Kostengünstig: Batterien können im Vergleich zu anderen Anlagen sehr kostengünstig Regelenergie bereitstellen, da sie beim Hoch- und/oder Runterfahren deutlich weniger Kosten verursachen als z. B. ein konventionelles Kohle- oder Gaskraftwerk
Um am Regelenergiemarkt teilnehmen zu können, müssen die Betreiber und Betreiberinnen sicherstellen, dass die Anlagen die technischen Anforderungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und die regulatorischen Rahmenbedingungen erfüllen. (Anforderungen hier zu finden: www.regelleistung.net).Dieser Prozess wird auch „Präqualifikation“ genannt.
Die Präqualifikation sollte in der Regel vor der Inbetriebnahme starten. Die Dauer der Präqualifikation ist vor allem abhängig vom ÜNB und dauert erfahrungsgemäß etwa 2-3 Monate.
Stand-Alone Batteriespeicher und Co-Location Batteriespeicher außerhalb der Innovationsausschreibung können grundsätzlich am Primärregelenergie- als auch Sekundärregelenergiemarkt teilnehmen.
Bei Innovationsausschreibungen ist es rechtlich nicht möglich am Primärregelenergiemarkt teilzunehmen, da die Batterien nur ins Netz einspeisen und nicht aus dem Netz beziehen dürfen.
Theoretisch kann ein Park im Rahmen der Innovationsausschreibung jedoch positive Sekundärregelenergie erbringen. Aufgrund von starken Einschränkungen beim Ladeverhalten, wie beispielsweise die Beladung des Batteriespeichers nur aus der benachbarten EE-Anlage oder einer benötigten Leistungserbringung von über mind. vier Stunden, ist dies praktisch jedoch selten wirtschaftlich lohnend.
Die höhere zyklische Beanspruchung der Batterie im kontinuierlichen Intraday-Handel etwa gegenüber der Regelenergie ist richtig. Damit der Speicher hierdurch nicht zu schnell degradiert und sein Lebensende früher als in der Auslegung geplant erreicht, bieten wir zum Beispiel Sicherheiten durch eine individuell festgelegte Anzahl an jährlichen nutzbaren Volladezyklen und vertraglich individuell vereinbarte Zykluskosten. Grundsätzlich stellen wir gemeinsam mit Ihnen sicher, dass im Rahmen der Vermarktung stets alle vereinbarten Garantiebedingungen des Herstellers erfüllt werden.
FAQ zur Strom Direktvermarktung
Allgemeine Fragen
- Technische Angaben der Anlage (Leistung / Erzeugung / Einspeisung pro Jahr / Ausrichtung)
- Angaben zum Verteilnetzbetreiber (Verteilnetzbetreiber / Marktlokations-ID / EEG Anlagenschlüssel / Anmeldenummer)
- Ansprechpartner des Anlagenbetreibers
- Bankdaten
- Ansprechpartner der leittechnischen Anbindung für unseren Partner ‘Servicezeit’ und die Fernsteuerbarkeit.
1. Fall: Freiwilliger Wechsel aus der EEG-Vergütung in die Direktvermarktung (bei Start im März)
- Ummeldung beim Netzbetreiber bis zum 31. Januar (einen Monat vor dem geplanten Wechsel)
- Start der Direktvermarktung zum 01. März
2. Fall: Bei einem Wechsel des DV-Partner
- Ummeldung beim Netzbetreiber bis 14. Februar (10 Werktage zum Monatsersten vor dem geplanten Wechsel)
- Start der Direktvermarktung zum 01. März
3. Fall: Neuanlage mit Inbetriebnahme im laufenden Monat
- Anmeldung bis 5 Werktage vor Monatsende, also 24. Januar
- Direktvermarktung beginnt im Februar
4. Fall: Neuanlage mit Inbetriebnahme zu einem zukünftigen Zeitpunkt
- Anmeldung zum Monatsletzten für den ersten Tag des übernächsten Monats (31. Januar für 01. März)
- Direktvermarktung startet im März
- Fristgerechter Wechsel der Veräußerungsform (min. 1 Monat im Voraus)
- Meldung an Netzbetreiber über zukünftige Vermarktungsform und Angabe des zukünftigen Bilanzkreises
- Ausrüstung mit Einrichtung zur ¼-stündlichen Messung/Bilanzierung
FAQ zu Redispatch 2.0
Allgemeine Fragen
FAQ zur KWK-Betriebsoptimierung
Allgemeine Fragen
- Reine Wärmeversorgung, Strom wird komplett eingespeist (Volleinspeiser)
- Wärmeversorgung + Eigenstromnutzung (Teileinspeiser)
- Volleinspeiser ohne zeitlich abhängige Wärmeversorgung (Biogas-Vor-Ort-Verstromung)
FAQ Post EEG
Allgemeine Fragen
- Fristgerechter Wechsel der Veräußerungsform (min. 1 Monat im Voraus)
- Meldung an Netzbetreiber über zukünftige Vermarktungsform und Angabe des zukünftigen Bilanzkreises
- Ausrüstung mit Einrichtung zur ¼-stündlichen Messung/Bilanzierung
FAQ zur Fernsteuerbarkeit bzw. Anbindung
Allgemeine Fragen
- Im Kundenportal unter dem Punkt „Fernsteuerbarkeit“ einen unserer Partner-Fernsteuerbarkeits-Dienstleister auswählen
- Nach Auswahl im Portal wird der Anlagenbetreibende bzw. der Ansprechpartner für die leittechnische Anbindung durch den Partner kontaktiert, um die Herstellung der Fernsteuerbarkeit zu beauftragen (Es handelt sich hierbei um eine gesonderte Beauftragung bei einem separaten Fernsteuerbarkeits-Dienstleister.)
- Termin vereinbaren, um einen Techniker des Anbieters die Fernsteuerbarkeit überprüfen zu lassen
- Der Partner für die Fernsteuerbarkeit meldet uns die Anlage anschließend als testbereit und es wird durch uns ein finaler Fernsteuertest durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit nachzuweisen und bei Erfolg wird der Nachweis in das Portal hochgeladen
- Im Portal im letzten Schritt die Vorlage „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit“ herunterladen, diese unterschreiben und wieder hochladen
- Interconnector GmbH versendet den Nachweis sowie die unterschrieben Erklärung zur Fernsteuerbarkeit an den zuständigen Verteilnetzbetreiber.