Für die problemlose automatisierte Abwicklung der Direktvermarktung werden bestimmte Abwicklungszeiten benötigt. Um den Verlauf wie im EEG beschrieben reibungslos sicherzustellen und die volle Direktvermarktungs-Vergütung zu erhalten, erklären wir Ihnen, welche Fristen bei uns zu berücksichtigen sind.
1. Fristen für die Anmeldung in die Direktvermarktung
EEG-Anlagen
Möchten Sie den Strom ihrer EEG-Anlage bei uns in die Direktvermarktung geben, beträgt der Anmeldezeitraum 1 Monat und 5 Werktage. Sie müssen also ihre Anlage bis spätestens 1 Monat und 5 Werktage vor dem gewünschten Startdatum der Direktvermarktung anmelden. Das bedeutet, binnen dieser Frist muss der unterschriebene Direktvermarktungsvertrag in unserem Partner- und Kundenportal hochgeladen werden.
Angenommen, Sie möchten Ihren Strom zum 01.03.2020 direktvermarkten lassen, müssen Sie ihre Anlage bis spätestens 24.01.2020 über unser Partner- und Kundenportal zur Anmeldung freigeben. Der 24.01.2020 ist also der letzte mögliche Tag, um eine Anlage bis zum 01.03.2020 anzumelden.
Gewünschter Direktvermarktungsstart: 01.03.2020
Letzter möglicher Tag der Anmeldung im Portal: 24.01.2020
Die Bearbeitungszeit von 5 Werktagen benötigen wir, um die Anlage beim Netzbetreiber anzumelden und zu prüfen, ob alle relevanten Daten (Stammdaten, technische Daten, ausgefüllter Vertrag) in unserem Portal eingepflegt und freigegeben sind. Durch eine frühzeitige Anmeldung können wir sicherstellen, dass auch Anmeldungen in neuen Netzgebieten rechtzeitig durchgeführt werden, da diese häufig mit höherem Aufwand verbunden sind. Anschließend wird der Netzbetreiber die Anmeldung bearbeiten und uns wiederum die erfolgreiche Anmeldung der Anlage bestätigen.
Dieselbe Frist gilt für Anlagen, die ihren Strom bereits bei einem anderen Direktvermarkter vermarkten lassen und zu uns als neuem Direktvermarkter wechseln möchten.
Ausnahme: Ausfallvergütung
Wenn Sie den Strom ihrer Anlage bis zum 01.03.2020 in die Direktvermarktung geben möchten, müssen Sie ihre Anlage bis spätestens 14.02.2020 in unserem Partner- und Kundenportal zur Anmeldung freigeben. In diesem Fall ist also der 14.02. der letzte Tag für die Anmeldung zum Direktvermarktungsstart am 01.03.2020.
Gewünschter Direktvermarkungsstart: 01.03.2020
Letzter Möglicher Tag der Anmeldung im Portal: 14.02.2020
2. Fristen für den Fernsteuerbarkeitsnachweis
Ist das EEG-Inbetriebnahmedatum beispielsweise der 01.02.2020 und der gewünschte Starttermin der Direktvermarktung der 01.04.2020, muss die Fernsteuerbarkeit bis spätestens 31.03.2020, also einen Tag vor dem Direktvermarktungsstart, hergestellt und nachgewiesen sein.
EEG-Inbetriebnahmedatum: 01.02.20
Direktvermarktungsstart: 01.04.20
Fernsteuerbarkeitsnachweis bis 31.03.20
3. Fristen für die Anmeldung in die Sonstige Direktvermarktung (Post-EEG)
Haben Anlagen keinen Anspruch auf eine gesetzliche Förderung oder ist dieser Anspruch bereits erloschen (Post-EEG), kann der erzeugte Strom im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung vermarktet werden.
Möchten Sie den Strom Ihrer Anlage bei uns die Sonstige Direktvermarktung geben, beträgt der Anmeldezeitraum 1 Monat und 5 Werktage. Sie müssen also Ihre Anlage bis spätestens 1 Monat und 5 Werktage vor dem gewünschten Startdatum der Sonstigen Direktvermarktung anmelden. Das bedeutet, binnen dieser Frist muss der unterschriebene Direktvermarktungsvertrag un unserem Partner- und Kundenportal hochgeladen werden. Es gelten also dieselben Fristen wie für die EE-Anlagen unter Punkt 1.
Angenommen, Sie möchten Ihren Strom zum 01.03.2020 direktvermarkten lassen, müssen Sie ihre Anlage bis spätestens 24.01.2020 über unser Partner- und Kundenportal zur Anmeldung freigeben. Der 24.01.2020 ist also der letzte mögliche Tag, um eine Anlage bis zum 01.03.2020 anzumelden.
Gewünschter Direktvermarktungsstart: 01.03.2020
Letzter möglicher Tag der Anmeldung im Portal: 24.01.2020


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