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Was ist bei der Fernsteuerbarkeit von PV-Anlagen zu beachten?

Lesezeit: 8 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wer nachhaltigen Strom in die Direktvermarktung geben möchte, dessen Anlage muss vom Direktvermarkter fernsteuerbar sein – zusätzlich zur verpflichtenden Fernsteuerung des Netzbetreibers. Was genau das bedeutet, wie Sie die Fernsteuerbarkeit herstellen können und welche Rolle unser Kundenportal dabei spielt, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Was ist die Fernsteuerbarkeit?

Die Fernsteuerbarkeit ist eine technisch notwendige Voraussetzung für die Direktvermarktung: Anlagen, deren Strom direktvermarktet wird, müssen durch den Direktvermarkter fernsteuerbar sein, denn dieser muss die Einspeisung der Anlage anhand der Preisschwankungen an der Börse regulieren können.

Für Neubauanlagen ab 100kWp ist die Direktvermarktung seit 2017 verpflichtend. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde die Direktvermarktung nach dem sogenannten Marktprämienmodell eingeführt: Anlagenbetreibende erhalten vom Direktvermarkter monatlich den Marktwert und vom Netzbetreiber die Marktprämie. Allerdings werden Anlagenbetreibende durch den Netzbetreiber pönalisiert, wenn diese nicht über eine Fernsteuerung für den Direktvermarkter verfügen. Mit der sogenannten Erklärung zur Fernsteuerbarkeit erteilen Anlagenbetreibende dem Direktvermarkter die Befugnis, die Ist-Einspeisung ihrer Anlage jederzeit abzurufen und sie bei Bedarf ferngesteuert reduzieren oder erhöhen zu können. Daher ist die Fernsteuerbarkeit der Anlage die Grundvoraussetzung für den Erfolg der Direktvermarktung.

Warum ist Fernsteuerbarkeit überhaupt notwendig?

Wenn es um die Menge an produziertem Strom durch Photovoltaik-Anlagen geht, spielt das Wetter eine große Rolle. In der Funktion eines Händlers vermittelt der Direktvermarktungspartner den eingespeisten Strom an die Strombörse, an welcher die Preise wie üblich durch Angebot und Nachfrage bestimmt sind. Treffen hohe und unkalkulierbare Erzeugungsmengen auf eine geringe Nachfrage, fallen an der Strombörse die Preise. Im drastischen Fall sinken diese sogar auf null oder in den negativen Bereich.

Um dies zu verhindern, muss es dem Direktvermarkter jederzeit möglich sein, die Ist-Einspeisung, d.h. die erzeugte Strommenge abzüglich des Eigenbedarfs, abzurufen und gegebenenfalls ferngesteuert zu reduzieren. Dadurch kann der Direktvermarkter in Echtzeit auf Preisschwankungen am Markt reagieren und die Einspeisemenge der Anlage anpassen. Um die Fernsteuerbarkeit für den Direktvermarkter sicherzustellen, muss der Anlagenbetreiber die erforderliche Technik rechtzeitig einrichten. Wie genau dieser Prozess abläuft, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ausführliche Informationen zu unseren Fernsteuerbarkeits-Partnern finden Sie hier

Welche Arten der Fernsteuerbarkeit gibt es?

Es gibt zwei Arten der Fernsteuerbarkeit. Die Herstellung der Fernsteuerbarkeit mit dem Netzbetreiber und die Herstellung der Fernsteuerbarkeit mit dem Direktvermarkter.

Was ist die Fernsteuerbarkeit mit dem Netzbetreiber?

Die Steuerung einer Anlage erfolgt in erster Linie nach den Vorgaben des Netzbetreibers. Üblicherweise betrachtet der Netzbetreiber dabei jedoch bloß den Netzzustand und verantwortet zudem, dass die eingespeiste Energie an die Verbraucher weitergeleitet werden kann. Die Anlagensteuerung durch den Netzbetreiber funktioniert in der Regel über Funkrundsteuerempfänger, Fernwerktechnik, analoge Signale oder digitale Signale. Anlagenbetreibende sind zum technischen Einbau einer solchen Steuerung verpflichtet. Sie ist gleich nach Errichtung der Anlage herzustellen und Grundvoraussetzung, bevor eine Anlage ans Netz der öffentlichen Versorgung angeschlossen werden kann.

Wie wird die Fernsteuerbarkeit mit dem Direktvermarkter hergestellt?

Für die Fernsteuerbarkeit des Direktvermarkters wird eine weitere Schnittstelle eingerichtet, sodass der Direktvermarkter einen direkten Zugriff auf die Anlagensteuerung erhält. Die größte Schwierigkeit bei der Direktvermarktung besteht darin, die richtige Einspeiseleistung auszuweisen. Hierfür gibt es unterschiedliche Messverfahren. Bei der Volleinspeisung entspricht die eingespeiste Energie der erzeugten Energie, sodass der Wert direkt aus der Anlagensteuerung entnommen werden kann. Besteht ein Eigenverbrauch, muss dieser gemessen und schließlich ausgewiesen werden. Für Neubeantragungen über 135kWp gilt seit 28.04.2019 eine neue Norm des Verbands VDE. Anlagenbetreibende müssen demnach eine Anlagensteuerung mit integrierter DV-Schnittstelle zur Verfügung stellen. Im Folgenden sowie in all unseren Beiträgen sprechen wir immer von der Fernsteuerbarkeit des Direktvermarkters.

Welche Voraussetzungen müssen bei der Fernsteuerbarkeit für eine Direktvermarktungsschnittstelle geschaffen sein?

Internetanschluss

Monatlich wird etwa 1 GB Datenvolumen durch die Direktvermarktung beansprucht. Zusätzliches Datenvolumen wird benötigt, wenn auch das Anlagenmonitoring über den Internetanschluss läuft.  Viele der Anlagen sind in das Mobilfunknetz eingebunden. Wir empfehlen folglich ein LTE Modem, da Deutschland auch zukünftig auf LTE setzen wird, während man das UMTS-Netz mit der Zeit abbaut. 

Anlagensteuerung / Wechselrichter

Anlagensteuerungen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Dieser Punkt muss direkt mit dem Anlagenerrichter geklärt werden. Es muss beachtet werden, die Anlagensteuerung dazu zu befähigen, den zweiten Steuerungsrichter miteinzuschließen. 

Eigenverbrauch 

Zur Berechnung des Eigenverbrauchs und der sich daraus erschließenden Einspeiseleistung kommen Möglichkeiten wie eine eingebaute Messung der Anlagensteuerung zur Übertragung von Verbrauchs-Messwerten zum Einsatz. Das Setzen eines gewissen Wandlerplatzes geht dabei mit entsprechenden Investitionen einher. 

Einbauplatz 

Zusätzliche Geräte benötigen in Folge auch eine entsprechende Einbauplatz-Möglichkeit. 

Was müssen Anlagenbetreibende für die Fernsteuerbarkeit in der Direktvermarktung erledigen?

Schritt 1: Fernsteuerbarkeit Direktvermarktung im Portal abschließen
Schritt 2: Fernsteuerbarkeit Direktvermarktung im Portal abschließen
Schritt 3: Fernsteuerbarkeit Direktvermarktung im Portal abschließen
Schritt 4: Fernsteuerbarkeit Direktvermarktung im Portal abschließen
Schritt 5: Fernsteuerbarkeit Direktvermarktung im Portal abschließen
Fernsteuerbarkeit zusammengefasst:
Ihre To-dos, um den Fernsteuerbarkeitsnachweis zu erhalten
Checkliste zum Ausdrucken jetzt kostenfrei herunterladen

Wie läuft die Fernsteuerbarkeit bei Neuanlagen ab?

Direkt im Anschluss an die Planung der Anlage geht es um das Festlegen der Steuerungstechnik. Wer von einer Direktvermarktung seines Stroms profitieren möchte, sollte bereits sehr frühzeitig den Direktvermarktungspartner einbinden, da dieser Aspekt bei der Auswahl der Steuerungstechnik eine wichtige Rolle spielt. Je frühzeitiger Sie uns bzw. unsere Fernsteuerbarkeits-Partner also in die Planung einbinden und uns Informationen zur Verfügung stellen, desto schneller können wir Ihnen mit Tipps für eine preiswerte und gut funktionierende Lösung helfen.
Parallel dazu erfolgt die Aufsetzung des Direktvermarktungsvertrags und die Eintragung in das dafür vorhergesehene Kundenportal. Mit uns als Ihr Direktvermarktungspartnerpartner sollten Sie etwa 2-6 Wochen für diesen Prozess vorsehen. 

Die darauffolgende Bestellung der Direktvermarktungs-Technik bei unserem Partner dauert im Normalfall etwa zwei Wochen. Es folgt die Montage der Technik, welche von Ihrem gewünschten Techniker in der Regel ohne Schwierigkeiten installiert werden kann. Vereinbaren Sie dann mit etwa zwei Wochen Vorlauf einen Termin bei Ihrem Technik-Partner, um die anschließende Inbetriebnahme der Anlage mit einem Test der Fernwirkanbindung durch den Energieversorger durchzuführen. So zeigt sich direkt, ob die verbaute Technik korrekt funktioniert. Mit dem Abregelungstest erfolgt schließlich der Startschuss für die Direktvermarktung. Dieser Test liefert den Nachweis für den Netzbetreiber, dass die Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage über den Direktvermarkter funktioniert und ist insofern sehr wichtig, da es ansonsten zu Pönalisierungen kommen kann. Mit der finalen Errichterbestätigung bzw. dem Inbetriebnahmeprotokoll Ihres Technik-Partners sowie dem Fernsteuerbarkeitsnachweis Ihres Direktvermarkters erbringen sie den Nachweis zur Vermeidung von Pönalisierungen (§ 10b EEG 2023) und bekommen somit die volle Vergütung. 

Welche Fristen müssen bei der Fernsteuerbarkeit beachtet werden?

Bereits vor Vertragsabschluss kann die Fernsteuerbarkeit in unserem Portal angegangen werden. Was kostet die Fernsteuerbarkeit und was kommt alles auf Sie zu? Treten Sie hierzu rechtzeitig in Kontakt mit Ihrem Technik-Partner.
Die Fernsteuerbarkeit muss bis Ende des Folgemonats der EEG-Inbetriebnahme (d.h. der erstmaligen Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft) oder bis spätestens zum Start der Direktvermarktung hergestellt werden. Wenn Sie sich fragen, welches Datum beim Netzbetreiber gilt, wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber, um die genaue Frist zur Herstellung der Fernsteuerbarkeit zu erfahren. In unserem zum Thema „Fristen: Bis wann muss ich meine Anlage für die Direktvermarktung anmelden?“ erfahren Sie außerdem alles zu den Fristen für den Fernsteuerbarkeitsnachweis.

Was passiert, wenn die Fernsteuerbarkeit nicht rechtzeitig hergestellt wird?

Bei einer Fristverzögerung – sprich Sie befinden sich bereits in der Direktvermarktung, die Fernsteuerbarkeit ist aber noch nicht hergestellt – ist es möglich, dass Ihnen der Netzbetreiber für den angefangenen Monat keine Marktprämie erstattet. Wir empfehlen Ihnen folglich die unbedingte Einhaltung der Fristen. 

Fernsteuerbarkeit: FAQ

Die Fernsteuerbarkeit ist eine technisch notwendige Voraussetzung für die Direktvermarktung: Nur wenn diese über einen Partner von Interconnector GmbH hergestellt wurde und wir als Direktvermarkter die Anlage fernsteuern können, kann die Marktprämie vom Verteilnetzbetreiber ausgezahlt werden.

Der Direktvermarkter kann die Leistung der Anlage fernsteuern. Er kann die Anlage herunterregeln und die Leistung auch wieder hochfahren. Dies geschieht selten, ist aber essenziell, um negative Strompreise vermeiden zu können und den Strom zu besten Preisen zu vermarkten.
Dass Anlagen in der Direktvermarktung fernsteuerbar sein müssen, ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesetzlich vorgeschrieben. Der Direktvermarkter muss die Fernsteuerbarkeit der Anlage beim Netzbetreiber (VNB) nachweisen. Nur dann erhalten Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber die Marktprämie ausbezahlt. Es gilt dringend zu beachten, dass die Fernsteuerbarkeit des Netzbetreibers (VNB) unabhängig von der Fernsteuerbarkeit des Direktvermarkters ist.
  • Im Kundenportal unter dem Punkt „Fernsteuerbarkeit“ einen unserer Partner-Fernsteuerbarkeits-Dienstleister auswählen
  • Nach Auswahl im Portal wird der Anlagenbetreibende bzw. der Ansprechpartner für die leittechnische Anbindung durch den Partner kontaktiert, um die Herstellung der Fernsteuerbarkeit zu beauftragen (Es handelt sich hierbei um eine gesonderte Beauftragung bei einem separaten Fernsteuerbarkeits-Dienstleister.)
  • Termin vereinbaren, um einen Techniker des Anbieters die Fernsteuerbarkeit überprüfen zu lassen
  • Der Partner für die Fernsteuerbarkeit meldet uns die Anlage anschließend als testbereit und es wird durch uns ein finaler Fernsteuertest durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit nachzuweisen und bei Erfolg wird der Nachweis in das Portal hochgeladen
  • Im Portal im letzten Schritt die Vorlage „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit“ herunterladen, diese unterschreiben und wieder hochladen
  • Interconnector GmbH versendet den Nachweis sowie die unterschrieben Erklärung zur Fernsteuerbarkeit an den zuständigen Verteilnetzbetreiber.

Bei Interconnector GmbH ist derzeit nur ein RLM-Zähler zulässig, kein Smart Meter.
Außerdem ist die Fernsteuerbarkeit der Anlage durch den Direktvermarkter Pflicht, um eine Auszahlung des Erlöses zu erhalten.

Ihr Ansprechpartner für alle technischen Fragen ist Ihr ausgewählter Fernsteuerbarkeits-Partner. Jetzt Kontakt aufnehmen. Erste Informationen finden Sie hier.

Alle Fragen rund um das Portal beantwortet Interconnector GmbH. Bitte senden Sie eventuelle Fragen an anbindung@interconnector.de

Solar-Log, Amperecloud und ServiceZeit.com/IntegraSUN sind unsere Partner für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit. Alle Informationen finden Sie hier.

Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!
Pierre Fees, Head of Sales

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