Was ist die Fernsteuerbarkeit?
Die Fernsteuerbarkeit ist eine technisch notwendige Voraussetzung für die Direktvermarktung: Anlagen, deren Strom direktvermarktet wird, müssen durch den Direktvermarkter fernsteuerbar sein, denn dieser muss die Einspeisung der Anlage anhand der Preisschwankungen an der Börse regulieren können.
Für Neubauanlagen ab 100kWp ist die Direktvermarktung seit 2017 verpflichtend. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde die Direktvermarktung nach dem sogenannten Marktprämienmodell eingeführt: Anlagenbetreibende erhalten vom Direktvermarkter monatlich den Marktwert und vom Netzbetreiber die Marktprämie. Allerdings werden Anlagenbetreibende durch den Netzbetreiber pönalisiert, wenn diese nicht über eine Fernsteuerung für den Direktvermarkter verfügen. Mit der sogenannten Erklärung zur Fernsteuerbarkeit erteilen Anlagenbetreibende dem Direktvermarkter die Befugnis, die Ist-Einspeisung ihrer Anlage jederzeit abzurufen und sie bei Bedarf ferngesteuert reduzieren oder erhöhen zu können. Daher ist die Fernsteuerbarkeit der Anlage die Grundvoraussetzung für den Erfolg der Direktvermarktung.
Warum ist Fernsteuerbarkeit überhaupt notwendig?
Wenn es um die Menge an produziertem Strom durch Photovoltaik-Anlagen geht, spielt das Wetter eine große Rolle. In der Funktion eines Händlers vermittelt der Direktvermarktungspartner den eingespeisten Strom an die Strombörse, an welcher die Preise wie üblich durch Angebot und Nachfrage bestimmt sind. Treffen hohe und unkalkulierbare Erzeugungsmengen auf eine geringe Nachfrage, fallen an der Strombörse die Preise. Im drastischen Fall sinken diese sogar auf null oder in den negativen Bereich.
Um dies zu verhindern, muss es dem Direktvermarkter jederzeit möglich sein, die Ist-Einspeisung, d.h. die erzeugte Strommenge abzüglich des Eigenbedarfs, abzurufen und gegebenenfalls ferngesteuert zu reduzieren. Dadurch kann der Direktvermarkter in Echtzeit auf Preisschwankungen am Markt reagieren und die Einspeisemenge der Anlage anpassen. Um die Fernsteuerbarkeit für den Direktvermarkter sicherzustellen, muss der Anlagenbetreiber die erforderliche Technik rechtzeitig einrichten. Wie genau dieser Prozess abläuft, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Welche Arten der Fernsteuerbarkeit gibt es?
Was ist die Fernsteuerbarkeit mit dem Netzbetreiber?
Wie wird die Fernsteuerbarkeit mit dem Direktvermarkter hergestellt?
Welche Voraussetzungen müssen bei der Fernsteuerbarkeit für eine Direktvermarktungsschnittstelle geschaffen sein?
Internetanschluss
Anlagensteuerung / Wechselrichter
Eigenverbrauch
Einbauplatz
Was müssen Anlagenbetreibende für die Fernsteuerbarkeit in der Direktvermarktung erledigen?
- Sobald Sie im Kundenportal eingeloggt sind, klicken Sie in der Übersicht Ihrer Anlage auf den Button „Fernsteuerbarkeit“.
- Wählen Sie nach Angabe Ihres Anlagenstandorts einen unserer Partner-Dienstleister für die Fernsteuerbarkeit aus. Den Dienstleister Ihrer Wahl beauftragen Sie somit über das Kundenportal mit der Herstellung der Fernsteuerbarkeit. Es handelt sich hierbei um eine gesonderte Beauftragung bei einem separaten Fernsteuerbarkeits-Dienstleister.
- Wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung Ihrer Anlage im Kundenportal noch keinen individuellen Anbindungsprozess abgestimmt haben, hinterlegen Sie den leittechnischen Ansprechpartner im Kundenportal unter dem Schritt „Fernsteuerbarkeit abstimmen“, sodass ihr ausgewählter Partner sich mit Ihnen oder dem zuständigen Elektriker in Verbindung setzen kann. Wenn Sie die Freigabe erteilen, erhält der Fernsteuerbarkeits-Partner die Daten und der Anbindungsprozess beginnt. Teil des Anbindungsprozesses ist die Abstimmung der technischen Voraussetzungen vor Ort, die individuelle Lösung für Ihre Anlage sowie die tatsächliche Herstellung/Umsetzung der Fernsteuerbarkeit. Ansprechpartner ist für Sie immer unser Partner-Dienstleister.
- Sobald uns der Anbindungsparter meldet, dass die Anlage testbereit ist, führen wir zeitnah einen finalen Fernsteuertest durch. Bitte beachten Sie, dass der Zeitpunkt zur Durchführung eines nachvollziehbaren Tests von den Wetterbedingungen und dem Einspeiseverhalten Ihrer Anlage abhängig sein kann.
- Nach erfolgreichem Test der Abrufbarkeit Ihrer Anlage wird das Protokoll des Tests automatisch im Kundenportal hinterlegt. Unter “Fernsteuerbarkeit fertigstellen” können Sie im Kundenportal das Testprotokoll ansehen. Nun wird lediglich noch die Dokumentation Ihrer Anlage auf Vollständigkeit überprüft.
- Im letzten Schritt „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit einreichen“ können Sie nun die Fernsteuerbarkeitserklärung herunterladen und unterschrieben wieder im Kundenportal hochladen. Somit erklären Sie, dass Ihre Anlage durch uns, den zukünftigen Direktvermarktungspartner, fernsteuerbar und abrufbar ist. Hiermit ist ihr Part zur Herstellung der Fernsteuerbarkeit abgeschlossen.
- Die Fernsteuerbarkeit schließen wir als Direktvermarkter endgültig ab, indem wir das Abnahmeprotokoll mit Ihrer Fernsteuerbarkeitserklärung an den für Sie zuständigen Netzbetreiber senden. Dieser bestätigt die Fernsteuerbarkeit und die Direktvermarktung mit der Auszahlung der Marktprämie startet.
Ihre To-dos, um den Fernsteuerbarkeitsnachweis zu erhalten
Wie läuft die Fernsteuerbarkeit bei Neuanlagen ab?
Direkt im Anschluss an die Planung der Anlage geht es um das Festlegen der Steuerungstechnik. Wer von einer Direktvermarktung seines Stroms profitieren möchte, sollte bereits sehr frühzeitig den Direktvermarktungspartner einbinden, da dieser Aspekt bei der Auswahl der Steuerungstechnik eine wichtige Rolle spielt. Je frühzeitiger Sie uns bzw. unsere Fernsteuerbarkeits-Partner also in die Planung einbinden und uns Informationen zur Verfügung stellen, desto schneller können wir Ihnen mit Tipps für eine preiswerte und gut funktionierende Lösung helfen.
Parallel dazu erfolgt die Aufsetzung des Direktvermarktungsvertrags und die Eintragung in das dafür vorhergesehene Kundenportal. Mit uns als Ihr Direktvermarktungspartnerpartner sollten Sie etwa 2-6 Wochen für diesen Prozess vorsehen.
Die darauffolgende Bestellung der Direktvermarktungs-Technik bei unserem Partner dauert im Normalfall etwa zwei Wochen. Es folgt die Montage der Technik, welche von Ihrem gewünschten Techniker in der Regel ohne Schwierigkeiten installiert werden kann. Vereinbaren Sie dann mit etwa zwei Wochen Vorlauf einen Termin bei Ihrem Technik-Partner, um die anschließende Inbetriebnahme der Anlage mit einem Test der Fernwirkanbindung durch den Energieversorger durchzuführen. So zeigt sich direkt, ob die verbaute Technik korrekt funktioniert. Mit dem Abregelungstest erfolgt schließlich der Startschuss für die Direktvermarktung. Dieser Test liefert den Nachweis für den Netzbetreiber, dass die Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage über den Direktvermarkter funktioniert und ist insofern sehr wichtig, da es ansonsten zu Pönalisierungen kommen kann. Mit der finalen Errichterbestätigung bzw. dem Inbetriebnahmeprotokoll Ihres Technik-Partners sowie dem Fernsteuerbarkeitsnachweis Ihres Direktvermarkters erbringen sie den Nachweis zur Vermeidung von Pönalisierungen (§ 10b EEG 2023) und bekommen somit die volle Vergütung.
Welche Fristen müssen bei der Fernsteuerbarkeit beachtet werden?
Bereits vor Vertragsabschluss kann die Fernsteuerbarkeit in unserem Portal angegangen werden. Was kostet die Fernsteuerbarkeit und was kommt alles auf Sie zu? Treten Sie hierzu rechtzeitig in Kontakt mit Ihrem Technik-Partner.
Die Fernsteuerbarkeit muss bis Ende des Folgemonats der EEG-Inbetriebnahme (d.h. der erstmaligen Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft) oder bis spätestens zum Start der Direktvermarktung hergestellt werden. Wenn Sie sich fragen, welches Datum beim Netzbetreiber gilt, wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber, um die genaue Frist zur Herstellung der Fernsteuerbarkeit zu erfahren. In unserem zum Thema „Fristen: Bis wann muss ich meine Anlage für die Direktvermarktung anmelden?“ erfahren Sie außerdem alles zu den Fristen für den Fernsteuerbarkeitsnachweis.
Was passiert, wenn die Fernsteuerbarkeit nicht rechtzeitig hergestellt wird?
Fernsteuerbarkeit: FAQ
Was ist Fernsteuerbarkeit?
Die Fernsteuerbarkeit ist eine technisch notwendige Voraussetzung für die Direktvermarktung: Nur wenn diese über einen Partner von Interconnector GmbH hergestellt wurde und wir als Direktvermarkter die Anlage fernsteuern können, kann die Marktprämie vom Verteilnetzbetreiber ausgezahlt werden.
Warum brauche ich die Fernsteuerbarkeit?
Wie stelle ich die Fernsteuerbarkeit her?
- Im Kundenportal unter dem Punkt „Fernsteuerbarkeit“ einen unserer Partner-Fernsteuerbarkeits-Dienstleister auswählen
- Nach Auswahl im Portal wird der Anlagenbetreibende bzw. der Ansprechpartner für die leittechnische Anbindung durch den Partner kontaktiert, um die Herstellung der Fernsteuerbarkeit zu beauftragen (Es handelt sich hierbei um eine gesonderte Beauftragung bei einem separaten Fernsteuerbarkeits-Dienstleister.)
- Termin vereinbaren, um einen Techniker des Anbieters die Fernsteuerbarkeit überprüfen zu lassen
- Der Partner für die Fernsteuerbarkeit meldet uns die Anlage anschließend als testbereit und es wird durch uns ein finaler Fernsteuertest durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit nachzuweisen und bei Erfolg wird der Nachweis in das Portal hochgeladen
- Im Portal im letzten Schritt die Vorlage „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit“ herunterladen, diese unterschreiben und wieder hochladen
- Interconnector GmbH versendet den Nachweis sowie die unterschrieben Erklärung zur Fernsteuerbarkeit an den zuständigen Verteilnetzbetreiber.
Welche technischen Voraussetzungen für die Direktvermarktung gibt es?
Bei Interconnector GmbH ist derzeit nur ein RLM-Zähler zulässig, kein Smart Meter.
Außerdem ist die Fernsteuerbarkeit der Anlage durch den Direktvermarkter Pflicht, um eine Auszahlung des Erlöses zu erhalten.
Wer beantwortet meine technischen Fragen in Bezug auf die Fernsteuerbarkeit?
Ihr Ansprechpartner für alle technischen Fragen ist Ihr ausgewählter Fernsteuerbarkeits-Partner. Jetzt Kontakt aufnehmen. Erste Informationen finden Sie hier.
Alle Fragen rund um das Portal beantwortet Interconnector GmbH. Bitte senden Sie eventuelle Fragen an anbindung@interconnector.de
Welche Dienstleistungspartner gibt es?
Solar-Log, Amperecloud und ServiceZeit.com/IntegraSUN sind unsere Partner für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit. Alle Informationen finden Sie hier.
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