Was ist ein Netzbetreiber?
Ein Netzbetreiber ist in seinem klar definierten Gebiet zuständig für:
- den Auf- und Ausbau von Strom- und Gasnetzen,
- die Instandhaltung von Strom- und Gasnetzen,
- die Netzstabilität,
- den sicheren Betrieb der Strom- und Gasnetze und
- den Anschluss von Verbrauchsstellen an die Strom- und Gasnetze.
Netzbetreiber lassen sich in Übertragungsnetzbetreiber und Verteilernetzbetreiber einteilen, welche auf verschiedenen Ebenen wirken. Der Übertragungsnetzbetreiber ist für überregionale Übertragungsnetze zuständig. Hierbei stellt Deutschland mit insgesamt vier Übertragungsnetzbetreibern europaweit eine Ausnahme dar, da in der Regel nur einer existiert. Der Verteilernetzbetreiber hingegen betreut die Verteilernetze auf regionaler und lokaler Ebene.
Beide agieren als Verbindungsglied zwischen den Stromproduzenten und Stromverbrauchern. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, eine stabile Infrastruktur zu gewährleisten und diese stetig zu erweitern.
Worin liegt der Unterschied zwischen Netzbetreibern und Direktvermarktern?
Netzbetreiber und Strom Direktvermarkter haben unterschiedliche Aufgabenbereiche. Der Netzbetreiber ist für die Wartung des Stromnetzes, die Betreuung der Stromzähler und die Stromversorgung sowie den kontinuierlichen Netzausbau zuständig. Die Netzanbindung von Erneuerbaren-Energie-Anlagen spielt dabei eine zentrale Rolle. Für eine erfolgreiche Inbetriebnahme einer EE-Anlage mit einer Leistung von über 100 kWp ist neben dem Netzbetreiber ein Direktvermarkter im Rahmen der Direktvermarktung gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn der selbsterzeugte Strom von Anlagen mit erneuerbaren Energiequellen direkt vermarktet werden soll, wird ein Direktvermarkter benötigt. Hierfür legt der Netzbetreiber zunächst den Anzulegenden Wert fest. Diesen Wert braucht der Direktvermarkter, um die Anlage in den Prozess der Direktvermarktung zu bringen. Dabei übernimmt er den gesamten Abwicklungs- sowie Anbindungsprozess bis hin zur Vermarktung des erzeugten Stroms an der Energiebörse (EEX). Die Vergütung des Anlagenbetreibers setzt sich zum einen aus dem Marktwert abzüglich eines Dienstleistungsentgelts zusammen. Hierfür ist der Direktvermarkter zuständig. Zum anderen erfolgt die Auszahlung der Marktprämie an den Anlagenbetreiber basierend auf der Vermarktungsform durch den Netzbetreiber.
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