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Direktvermarktung Strom
Ob Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse oder KWK Strom - Wir vermarkten Ihre erzeugte Energie optimal an der Börse, auch mit Eigenverbrauch.
- Wir vermarkten Ihre Energie auch bei Eigenverbrauch.
- Zuverlässiger Partner: Mit rund 3.492 MW sind wir einer der größten Direktvermarkter in Deutschland.
- Der Anlagenbetreiber hat durch gesetzliche Regelungen kein finanzielles Risiko, sondern immer einen Zusatzertrag.
- Transparente Vermarktung: Mit unserem Kundenportal haben Sie jederzeit Einsicht in alle relevanten Leistungsdaten.
- Flexibles Angebot: Direktvermarktung für EEG-Anlagen lohnt sich bereits ab 60 kW Leistung.
- Plug’n’Play Anschluss-Service: Wir testen und realisieren die Anbindung Ihrer Anlage an das Virtuelle Kraftwerk.
Direktvermarktung Strom:
Unser Portfolio in Zahlen
Warum lohnt sich Strom Direktvermarktung?
1. Durch das Marktprämienmodell
Auch wenn die Börsenpreise schwanken entsprechen die spezifischen Erlöse aus der Direktvermarktung mindestens der Höhe der EEG-Vergütung.
2. Durch die gesetzliche Verpflichtung
Seit 2016 ist die Direktvermarktung für Neuanlagen ab 100kW gesetzlich verpflichtend. Bei Nichteinhaltung fällt die EEG-Einspeisevergütung gegenüber der Direktvermarktung deutlich zurück.
3. Zur Vorbereitung auf die Zeit nach dem EEG
Bereiten Sie sich schon heute auf die Zeit nach dem Auslaufen Ihrer EEG-Förderung vor. Ob Sie Ihren Strom selbst nutzen oder zukünftig an Dritte verkaufen wollen, wir bieten Ihnen dazu einen transparenten Überblick über Ihre Leistungsdaten und ihrer monatlichen Vergütung.
Was ist Strom Direktvermarktung?
Als Direktvermarktung wird der direkte Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Solarenergie‚ Windenergie, Biogas oder Wasserkraft) an der Strombörse über einen Vermarkter bezeichnet. Ziel ist eine bedarfsgerechtere Erzeugung des Stroms.
Von Ihrem Direktvermarkter erhalten Sie als Vergütung den sogenannten Marktwert abzüglich eines Dienstleistungsentgelts. Vom Netzbetreiber erhalten Sie zusätzlich die Marktprämie.
Anlagenbesitzer ab 100 kWp müssen in die Strom Direktvermarktung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung und durch Kombination aus Marktwert und Marktprämie erhalten Besitzer von direktvermarkteten Anlagen immer mindestens die EEG-Vergütung – trotz schwankender Strompreise an der Börse.
Sie benötigen mehr Informationen zur Direktvermarktung und wollen Fragen stellen? Nehmen Sie kostenlos an unserer digitalen Produktvorstellung teil.
Was versteht man unter Strom-Direktvermarktung und worin unterscheiden sich die einzelnen Varianten? Antworten dazu und viele weitere Informationen gibt es in unserem Whitepaper zum Thema Direktvermarktung.
Sonstige Direktvermarktung
Die sonstige Direktvermarktung ist eine Vermarktungsform, bei welcher der Anlagenbetreiber seinen Strom, ohne Inanspruchnahme einer Förderung durch das EEG, an der Börse oder an einen Direktvermarkter verkauft.
Die sonstige Direktvermarktung wird i.d.R. angewendet, wenn
- Anlagen auf nicht-förderfähigen Flächen gebaut werden (z.B. auf landwirtschaftlich benachteiligten Flächen),
- Anlagen nicht an der Ausschreibung teilnehmen, oder
- die EEG-Förderung ausläuft (siehe das Post-EEG Zeitalter)
Vergütungsmodelle
Analog der klassischen Direktvermarktung, wird in der sonstigen Direktvermarktung entweder der Börsen Spotpreis oder der technologiespezifische Monatsmarktwert vergütet. Zusätzlich gibt es noch Festpreisvergütungsmodelle (Power Purchase Agreements), welche trotz ausbleibender Förderung für stabile und planbare Erlöse sorgen. Mehr zu den sogenannten PPAs erfahren sie unter https://www.interconnector.de/power-purchase-agreement/
Direktvermarktung nach Ende
der EEG Förderung – Das Post-EEG Zeitalter
§
Was passiert, wenn die EEG-Vergütung meiner Anlage ausläuft?
Zum Ende des Jahres endet für die ersten Anlage nach 20 Jahren Förderzeitraum die EEG-Vergütung. Doch auch ohne die EEG-Vergütung können Sie weiterhin von Ihrem Solarstrom profitieren. Im Allgemeinen haben Sie die Möglichkeit ihren Strom selbst zu verbrauchen oder im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung weiterhin ins Netz einzuspeisen und zu verkaufen. Hierbei müssen jedoch einige Anforderungen erfüllen wie beispielsweise den fristgerechte Wechsel der Veräußerungsform und die Ausstattung der Anlagen mit einer Messeinrichtung auf Viertelstundenbasis.
Da diese Anforderungen für vielen Anlagenbetreiber eine große (finanzielle) Herausforderung darstellen, werden derzeit auf politischer Ebene Alternative Anschlussregelungen diskutiert.
Unabhängig davon arbeiten auch wir gerade mit Hochdruck an attraktiven Lösungen, wie Sie ihre Anlage auch nach Auslauf der EEG-Förderung wirtschaftlich weiterbetreiben können.
Bleiben Sie über unsere und die politischen Weiterentwicklungen immer auf dem neuesten Stand und informieren Sie sich auf unserer Wissensseite Post EEG.
Das sagen unsere Kunden





Wie läuft die Strom Direktvermarktung ab?
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Direktvermarktungserlöse erhalten

Welche Erzeugungsanlagen können in die Strom Direktvermarktung?
Solaranlagen
Solaranlagen können nicht nur über die EEG-Einspeisevergütung sondern auch risikolos direkt an der Strombörse per Direktvermarktung verkauft werden. Dadurch können attraktive Mehrerlöse erzielt werden. Für Neuanlagen ab 100kW ist seit 2016 die Direktvermarktung sogar gesetzlich verpflichtend. Dies ist auch für Anlagen mit Eigenverbrauch rentabel.
Der Direktvermarkter übernimmt für Sie sämtliche Aufgaben, die bei der Direktvermarktung anfallen und unterstützen Sie auch darüber hinaus z.B. im Abstimmungsprozess mit finanzierenden Banken sowie Netzbetreibern.
Windkraftanlagen
Nach den Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) können Windanlagen direkt an der Strombörse vermarktet werden.
Als Marktteilnehmer profitieren Sie dabei auch von möglichen Handelsgewinnen und machen Erfahrungen mit einem Marktumfeld, das nach Auslaufen der fixen EEG-Einspeisevergütung immer wichtiger für die Vermarktung von Windenergie sein wird.
Im Rahmen der Direktvermarktung erhalten Sie von Ihrem Direktvermarkter für jede eingespeiste kWh eine Vergütung in Höhe des energieträgerspezifischen Marktwertes für Wind (Onshore) abzüglich einer vertraglich vereinbarten Preiskomponente. Der Direlktvermarkter kann dabei die Risiken aus der Profilwertigkeit Ihrer Anlage übernehmen (Garantiemodell) oder Sie an Ihrer Profilwertigkeit teilhaben lassen (Chancen-Risiko-Modell).
Der Direktvermarkter übernimmt für Sie sämtliche Aufgaben, die bei der Direktvermarktung anfallen und unterstützen Sie auch darüber hinaus z.B. im Abstimmungsprozess mit finanzierenden Banken sowie Netzbetreibern.
Wasserkraftanlagen
Mit dem Direktvermarktungs-Modell erhalten Sie für ihre Wasserkraftanlage eine vertraglich festgelegte Vergütung und erwirtschaften damit einen sicheren und planbaren Erlös.
Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gibt es für Grünstromproduzenten zur Stromvermarktung die Möglichkeit, eine sogenannte optionale Marktprämie in Anspruch zu nehmen. Betreiber einer Anlage zur regenerativen Stromerzeugung können dabei monatlich entscheiden, ob sie den Strom über das EEG vergüten lassen oder den Strom selbst vermarkten.
Der Direktvermarkter übernimmt für Sie sämtliche Aufgaben, die bei der Direktvermarktung anfallen und unterstützen Sie auch darüber hinaus z.B. im Abstimmungsprozess mit finanzierenden Banken sowie Netzbetreibern.
Biogasanlagen
Biogas-Anlagen können nicht nur über die EEG-Einspeisevergütung sondern auch risikolos direkt an der Strombörse per Direktvermarktung verkauft werden. Dadurch können attraktive Mehrerlöse erzielt werden. Dies ist auch für Anlagen mit Eigenverbrauch möglich. Für Neuanlagen ab 100kW ist seit 2016 die Direktvermarktung sogar gesetzlich verpflichtend. Sollte Ihre Anlage über Flexibilität wie beispielsweise einem Gasspeicher erfügen, kann diese an den Strommärkten optimiert werden. Der Direktvermarkter übernimmt für Sie sämtliche Aufgaben, die bei der Direktvermarktung anfallen und unterstützen Sie auch darüber hinaus z.B. im Abstimmungsprozess mit finanzierenden Banken sowie Netzbetreibern.
KWK-Anlagen
Auch Anlagen die nach dem KWK-Gesetz gefördert werden, können risikolos direkt an der Strombörse per Direktvermarktung verkauft werden. Dadurch können attraktive Mehrerlöse erzielt werden. Dies ist auch für Anlagen mit Eigenverbrauch möglich. Für Neuanlagen ab 100kW ist seit 2016 die Direktvermarktung sogar gesetzlich verpflichtend. Sollte Ihre Anlage über Flexibilität wie beispielsweise einem Gasspeicher verfügen, kann diese an den Strommärkten optimiert werden. Der Direktvermarkter übernimmt für Sie sämtliche Aufgaben, die bei der Direktvermarktung anfallen und unterstützen Sie auch darüber hinaus z.B. im Abstimmungsprozess mit finanzierenden Banken sowie Netzbetreibern.
FAQ zur Strom Direktvermarktung
Wieso habe ich in der Rechnung einen negativen Betrag?
Steht in Ihrer Rechnung als Endsumme ein negativer Betrag, dann haben Sie eine Gutschrift. Das bedeutet, dass wir Ihnen diesen Betrag auszahlen. Haben Sie am Ende Ihrer Rechnung eine positive Summe, so müssen Sie diesen Betrag an uns auszahlen.
Was ist Direktvermarktung?
Als Direktvermarktung wird der direkte Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen an der Strombörse über einen Vermarkter bezeichnet. Das bedeutet, dass erzeugter Strom von einem Anlagenbetreiber direkt an einen Abnehmer verkauft wird. Dieser Abnehmer, der Direktvermarkter, vermarktet den Strom an der Börse und zahlt dem Anlagenbetreiber den Marktwert abzüglich einer Dienstleistungspauschale aus.
Seit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 ist die Direktvermarktung für Neuanlagen ab 100 kW verpflichtend. Für Bestandsanlagen ist sie optional. Der Unterschied zum EEG-Regime liegt darin, dass Anlagenbetreiber ihren Strom bislang an den Netzbetreiber verkauft haben und dafür die EEG-Vergütung erhalten haben. In der Direktvermarktung erfolgt die Abgabe des Stroms nicht an den Netzbetreiber, sondern an einen Direktvermarkter.
Die EEG-Direktvermarktung folgt dem sogenannten Marktprämienmodell: Vom Direktvermarkter erhalten Anlagenbetreiber jeden Monat den Marktwert. Vom Netzbetreiber erhalten sie die Marktprämie. Beide zusammen ergeben den anzulegenden Wert – analog der EEG-Vergütung, der dem Anlagenbetreiber eine Vergütung über 20 Kalenderjahre garantiert. Dank der im anzulegenden Wert enthaltenen Managementprämie liegt der Direktvermarktungserlös beim freiwilligen Wechsel in die Direktvermarktung immer über der EEG-Vergütung.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die Direktvermarktung ist die Fernsteuerbarkeit der EE-Anlage. So kann der Direktvermarkter die Leistung der Anlage regulieren. Fehlt der Fernsteuerbarkeitsnachweis, bekommen Anlagenbetreiber die Marktprämie nicht vom Netzbetreiber ausbezahlt.
Ziel der Direktvermarktung ist es, eine bedarfsgerechte Erzeugung des Stroms sowie einen wettbewerbsfähigen Markt für Erneuerbare Energien zu schaffen. Direktvermarktung sichert den Weg zu einer förderungsfreien Versorgung mit EE-Strom, bietet neue Erlöschancen sowie die Möglichkeit, ohne Risiko am freien Strommarkt teilzunehmen.
Welche Fristen muss ich im Anmeldeprozess für die Strom Direktvermarktung einhalten?
Haben Sie eine EEG-Anlage (Neubau- oder Bestandsanlagen, die zukünftig nach dem EEG in Betrieb genommen werden oder dies bereits sind) und wollen deren Strom bei uns in die Direktvermarktung geben, müssen Sie ihre Anlage bis spätestens 1 Monat und 5 Werktage vor dem gewünschten Direktvermarktungsstart in unserem Portal anmelden. Haben Sie eine Anlage, die sich in der Ausfallvergütung befindet oder wechseln Sie von einem anderen Direktvermarkter zu uns, müssen Sie ihre Anlage bis spätestens 10 Tage vor dem gewünschten Direktvermarktungsstart in unserem Portal anmelden.
Die Fernsteuerbarkeit muss in allen diesen Fällen vor dem Start der Direktvermarktung nachgewiesen werden, außer wenn sich der Direktvermarktungsstart und das EEG-Inbetriebnahmedatum im selben Monat befinden. Dann kann der Fernsteuerbarkeitsnachweis bis zum Ende des Folgemonats nachgereicht werden.
Wann erhalte ich meine Abrechnung?
Ich habe nur die Gutschrift zum Marktwert bzw. Index Spot erhalten, wann bekomme ich die Marktprämie ausbezahlt?
Sie bekommen jeweils zwei Abrechnungen. Von uns erhalten Sie die monatliche Vergütung vom Marktwert bzw. Index Spot.
Die Summe unserer Gutschrift errechnet sich aus dem im Internet veröffentlichten Marktwert (https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte) multipliziert mit den ¼-Stunden Einspeisewerten abzüglich der Dienstleistungspauschale.
Beim Index Spot vergüten wir den mengengewichteten Preis der Stundenkontrakte der EPEX SPOT Day-Ahead-Auktion in Deutschland (veröffentlicht unter www.epexspot.com). Das bedeutet, wir stellen die ¼-Stunden Einspeisewerte der entsprechenden EPEX SPOT Stundenkontrakte gegenüber.
Für die Marktprämie erhalten die Kunden eine weitere Abrechnung von Ihrem Netzbetreiber, auf welche wir keinen Einfluss haben. Dafür können Sie sich direkt an Ihren Netzbetreiber wenden. Wir erhalten aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) keine Auskunft.
Wie wird der Erlös auf meiner Abrechnung berechnet?
Wo kann ich die Lastgänge meiner Anlagen einsehen? Wie viel hat meine Anlage an Strom produziert?
Ich habe eine E-Mail erhalten in der steht, dass meine Abrechnung im Portal bereit liegt. Jedoch kann ich keine Datei finden.
Bitte warten Sie 5-10 Minuten, bevor Sie den Link nochmal aufrufen – Das Einspielen der Datenanhänge braucht manchmal etwas Zeit.
Für welchen Zeitraum wird jeweils abgerechnet?
Können die Abrechnungen per Post zu mir geschickt werden?
Ich habe nur 2,5 ct pro kW/h ausgezahlt bekommen, warum ist das so wenig?
Warum habe ich keine Abrechnung per E-Mail bekommen?
Warum wird die Abrechnung von euch mit Umsatzsteuer ausgezahlt und die Abrechnung der Marktprämie vom Netzbetreiber ohne?
Die Gesetzgebung besagt, dass eine Förderung der in den Anwendungsbereich des EEG fallenden Anlagen lediglich in Form der Zahlung einer EEG-Vergütung erfolgt. Voraussetzung für deren Zahlung ist die Einspeisung des in der Anlage erzeugten Stroms (Einspeisevergütung). Die Lieferung des Stroms an den Händler, also uns, erfolgt im Rahmen eines Leistungsaustauschverhältnisses. Wir zahlen Ihnen, dem Anlagenbetreiber, ein marktübliches Entgelt für die Lieferung des Stroms. Demnach unterliegt unsere Zahlung an Sie der Umsatzsteuer.
Gemäß der Gesetzesbegründung unterliegt die Marktprämie nicht der Umsatzsteuer. Die Zahlung des Netzbetreibers an den Anlagenbetreiber stellt einen gesetzlich angeordneten Förderbetrag zugunsten des Anlagenbetreibers, also Ihnen, dar. Sie ist weder einem Leistungsaustausch zwischen Ihnen und Netzbetreiber zuzuordnen noch stellt sie ein Entgelt von dritter Seite dar. Daher handelt es sich um einen nicht umsatzsteuerbaren Vorgang. Lesen Sie dazu auch mehr unserem Blogbeitrag.
Was muss ich für das Angebot hochladen?
- Technische Angaben der Anlage (Leistung / Erzeugung / Einspeisung pro Jahr / Ausrichtung)
- Angaben zum Verteilnetzbetreiber (Verteilnetzbetreiber / Marktlokations-ID / EEG Anlagenschlüssel / Anmeldenummer)
- Ansprechpartner des Anlagenbetreibers
- Bankdaten
- Ansprechpartner der leittechnischen Anbindung für unseren Partner ‘Servicezeit’ und die Fernsteuerbarkeit.
Wie viel kostet der Service der Fernsteuerbarkeit?
Für die Herstellung der Fernsteuerung arbeiten wir mit zwei Partnern zusammen: ‘Servicezeit’ und ‘Ampere Cloud’. Die Kosten ergeben sich durch den jeweiligen Dienstleister und der bereits vorhandenen Hardware.
Was bedeutet Messstellenbetrieb?
Welchen Datenlogger empfehlt ihr mir für die beste technische Anbindung bei Neubau Anlagen?
Wie sind die Vorlaufzeiten und Fristen zum Einstieg in die Direktvermarktung?
1. Fall: Freiwilliger Wechsel aus der EEG-Vergütung in die Direktvermarktung (bei Start im März)
- Ummeldung beim Netzbetreiber bis zum 31. Januar (einen Monat vor dem geplanten Wechsel)
- Start der Direktvermarktung zum 01. März
2. Fall: Bei einem Wechsel des DV-Partner
- Ummeldung beim Netzbetreiber bis 14. Februar (10 Werktage zum Monatsersten vor dem geplanten Wechsel)
- Start der Direktvermarktung zum 01. März
3. Fall: Neuanlage mit Inbetriebnahme im laufenden Monat
- Anmeldung bis 5 Werktage vor Monatsende, also 24. Januar
- Direktvermarktung beginnt im Februar
4. Fall: Neuanlage mit Inbetriebnahme zu einem zukünftigen Zeitpunkt
- Anmeldung zum Monatsletzten für den ersten Tag des übernächsten Monats (31. Januar für 01. März)
- Direktvermarktung startet im März
Von wem erhalte ich meine Mehrerlöse?

Weitere Informationen zum Zweistrommodell und des dazugehörigen Umsatzsteuerrechts erhalten Sie in unserem Blogbeitrag.
Wann endet für meine Anlage die EEG-Vergütung?
Was bedeutet Post-EEG?
Was ist die sonstige Direktvermarktung?
Was muss ich beachten, wenn meine EEG-Vergütung ausläuft?
Was muss ich bei einem Wechsel in die sonstige Direktvermarktung beachten?
Folgende Punkte müssen Sie beachten:
- Fristgerechter Wechsel der Veräußerungsform (min. 1 Monat im Voraus)
- Meldung an Netzbetreiber über zukünftige Vermarktungsform und Angabe des zukünftigen Bilanzkreises
- Ausrüstung mit Einrichtung zur ¼-stündlichen Messung/Bilanzierung
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