Direkt­vermarktung Strom

Ob Photo­vol­taik, Windkraft, Wasser­kraft, Biomasse oder KWK Strom - Wir vermarkten Ihre erzeugte Energie optimal an der Börse, auch mit Eigenverbrauch. 

Vorteile der Strom Direktvermarktung

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzep­tieren Sie die Daten­schutz­er­klä­rung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Direkt­vermarktung Strom:
Unser Portfolio in Zahlen

wind Created with Sketch.
0 MW
Windenergie
solar Created with Sketch.
0 MW
Solar­energie
0 MW
Wasser­kraft
0 MW
Biomasse

Warum lohnt sich Strom Direktvermarktung? 

1. Durch das Marktprämienmodell

Auch wenn die Börsen­preise schwanken, entspre­chen die spezi­fi­schen Erlöse aus der Direkt­ver­mark­tung mindes­tens der Höhe der EEG-Vergütung. 

2. Durch die gesetz­liche Verpflichtung

Seit 2016 ist die Direkt­ver­mark­tung für Neuan­lagen ab 100kW gesetz­lich verpflich­tend. Bei Nicht­ein­hal­tung fällt die EEG-Einspei­se­ver­gü­tung gegen­über der Direkt­ver­mark­tung deutlich zurück.

3. Zur Vorbe­rei­tung auf die Zeit nach dem EEG

Bereiten Sie sich schon heute auf die Zeit nach dem Auslaufen Ihrer EEG-Förde­rung vor. Ob Sie Ihren Strom selbst nutzen oder zukünftig an Dritte verkaufen wollen, wir bieten Ihnen dazu einen trans­pa­renten Überblick über Ihre Leistungs­daten und ihre monat­li­chen Vergütung.

Schaubild EEG-Direktvermarktung Zusammensetzung
direktvermarktung strom

Was ist Strom Direktvermarktung?

Als Direkt­ver­mark­tung wird der direkte Verkauf von Strom aus erneu­er­baren Energie­quellen (Solar­energieWindenergie, Biogas oder Wasser­kraft) an der Strom­börse über einen Vermarkter bezeichnet. Ziel ist eine bedarfs­ge­rech­tere Erzeu­gung des Stroms.

Von Ihrem Direkt­ver­markter erhalten Sie als Vergü­tung den sogenannten Markt­wert abzüg­lich eines Dienst­leis­tungs­ent­gelts. Vom Netzbe­treiber erhalten Sie zusätz­lich die Marktprämie.

Anlagen­be­sitzer ab 100 kWp müssen in die Strom Direkt­ver­mark­tung. Die freiwil­lige Direkt­ver­mark­tung gilt für Bestands­an­lagen, die vor dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden oder die eine Leistung kleiner als 100kW aufweisen. Sie befinden sich in der EEG-Vergü­tung und sind von der Pflicht der Direkt­ver­mark­tung ausgenommen.

Das Erneu­er­bare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergü­tung und durch Kombi­na­tion aus Markt­wert und Markt­prämie erhalten Besitzer von direkt­ver­mark­teten Anlagen immer mindes­tens die EEG-Vergü­tung – trotz schwan­kender Strom­preise an der Börse.

Was sind die Voraus­set­zungen für die Direktvermarktung?

Um Ihre Erneu­er­bare Energien Anlage vollständig in das Virtu­elle Kraft­werk zu integrieren muss diese mit einer Fernsteue­rung ausge­stattet werden. Nur über die gewähr­leis­tete Fernsteu­er­bar­keit durch den Direkt­ver­markter ist eine Auszah­lung der Markt­prämie durch den Verteil­netz­be­treiber garantiert.

Diese Voraus­set­zung ist gesetz­lich im Erneu­er­bare Energien Gesetz (EEG) geregelt. Im Kunden­portal können Sie einen unserer Partner-Anbin­dungs­dienst­leister auswählen und den Prozess für die Herstel­lung der Fernsteu­er­bar­keit starten.

Mehr Infor­ma­tionen zur Fernsteu­er­bar­keit und unseren Anbin­dungs­part­nern finden Sie hier.

Voraussetzungen

Digitale Produkt­vor­stel­lung: Direkt­ver­mark­tung & Reststrom

Sie benötigen mehr Infor­ma­tionen zur Direkt­ver­mark­tung und wollen Fragen stellen?
Nehmen Sie kostenlos an unserer digitalen Produkt­vor­stel­lung teil. 

White­paper: Direktvermarktung

Was versteht man unter Strom-Direkt­ver­mark­tung und worin unter­scheiden sich die einzelnen Varianten? Antworten dazu und viele weitere Infor­ma­tionen gibt es in unserem White­paper zum Thema Direktvermarktung.

Sonstige Direkt­ver­mark­tung

Die Sonstige Direkt­ver­mark­tung ist eine Vermark­tungs­form, bei der Anlagen­be­treiber ihren Strom ohne Inanspruch­nahme einer Förde­rung durch das EEG an der Börse oder an einen Direkt­ver­markter verkauft.

Die sonstige Direkt­ver­mark­tung wird i.d.R. angewendet, wenn

  • Anlagen auf nicht-förder­fä­higen Flächen gebaut werden (z.B. auf landwirt­schaft­lich benach­tei­ligten Flächen),
  • Anlagen nicht an der Ausschrei­bung teilnehmen, oder 
  • die EEG-Förde­rung ausläuft (siehe das Post-EEG Zeitalter)
Die Unter­schiede zwischen der klassi­schen Direkt­ver­mark­tung und der sonstigen Direkt­ver­mark­tung sind sehr gering. Die Anlagen werden in unter­schied­li­chen Bilanz­kreisen geführt (was jedoch nur für Direkt­ver­markter und Netzbe­treiber relevant ist) und das Doppel­ver­mark­tungs­verbot für die Grünstrom­ei­gen­schaft des Stroms entfällt. Das bedeutet, dass in der sonstigen Direkt­ver­mark­tung durch den Verkauf von Herkunfts­nach­weisen zusätz­liche Erlöse erzielt werden können. 

Vergü­tungs­mo­delle

Analog zur klassi­schen Direkt­ver­mark­tung wird in der Sonstigen Direkt­ver­mark­tung entweder der Börsen Spotpreis oder der techno­lo­gie­spe­zi­fi­sche Monats­markt­wert vergütet. Zusätz­lich gibt es noch Festpreis­ver­gü­tungs­mo­delle (Power Purchase Agree­ments), welche trotz ausblei­bender Förde­rung für stabile und planbare Erlöse sorgen. Mehr zu den sogenannten PPAs erfahren sie unter https://www.interconnector.de/power-purchase-agreement/

Sonstige Direkt­ver­mark­tung:
Welche Erlöse können Anlagen ohne
EEG-Förde­rung erzielen?

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzep­tieren Sie die Daten­schutz­er­klä­rung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Direkt­ver­mark­tung nach Ende der EEG Förde­rung – Das Post-EEG Zeitalter

§

Was passiert, wenn die EEG-Vergü­tung meiner Anlage ausläuft?

Zum Ende des Jahres 2020 endet für die ersten Anlage nach 20 Jahren Förder­zeit­raum die EEG-Vergü­tung. Doch auch ohne die EEG-Vergü­tung können Sie weiterhin von Ihrem Solar­strom profi­tieren. Im Allge­meinen haben Sie die Möglich­keit, ihren Strom selbst zu verbrau­chen oder im Rahmen der Sonstigen Direkt­ver­mark­tung weiterhin ins Netz einzu­speisen und zu verkaufen. Hierbei müssen jedoch einige Anfor­de­rungen erfüllt werden, beispiels­weise den frist­ge­rechte Wechsel der Veräu­ße­rungs­form oder die Ausstat­tung der Anlagen mit einer Messein­rich­tung auf Viertel­stun­den­basis.
Da diese Anfor­de­rungen für viele Anlagen­be­treiber eine große (finan­zi­elle) Heraus­for­de­rung darstellen, werden derzeit auf politi­scher Ebene Alter­na­tive Anschluss­re­ge­lungen disku­tiert.
Unabhängig davon arbeiten auch wir gerade mit Hochdruck an attrak­tiven Lösungen, wie Sie ihre Anlage auch nach Auslauf der EEG-Förde­rung wirtschaft­lich weiter­be­treiben können.

Bleiben Sie über unsere und die politi­schen Weiter­ent­wick­lungen immer auf dem neuesten Stand und infor­mieren Sie sich auf unserer Wissens­seite Post EEG.

Das sagen unsere Kunden

Wie läuft die Strom Direkt­ver­mark­tung ab?

Mehrerlöse berechnen & Angebot anfordern

Sie berechnen Ihre Mehrerlöse und stellen eine unver­bind­liche Anfrage an uns: Einfach! Online!

Sie erhalten
ein Vertragsangebot

Auf Basis Ihrer Angabe erhalten Sie ein auf Sie zugeschnit­tenes Vertragsangebot.

Vertrags­abschluss

Sie unter­schreiben das Angebot, wir kümmern uns um den Rest. 

Portal-Zugang

Sie erhalten Ihre Zugangs­daten zu unserem Online-Portal. Über Ihr Dashboard können Sie alle Daten selbst verwalten sowie visua­li­sieren und bleiben stets über den aktuellen Liefer­status informiert. 

Direkt­vermarktungs­erlöse erhalten

Sie erhalten monat­lich Ihre Erlöse und haben im Portal alles im Blick. 

Sie haben Rückfragen zur Strom Direkt­ver­mark­tung?
Kontak­tieren Sie uns.

Pierre Fees, Head of Sales

Welche Erzeu­gungs­an­lagen können in die Strom Direktvermarktung?

Solar­strom kann nicht nur über die EEG-Einspei­se­ver­gü­tung, sondern auch risikolos direkt an der Strom­börse per Direkt­ver­mark­tung verkauft werden. Dadurch können attrak­tive Mehrerlöse erzielt werden. Für Neuan­lagen ab 100kW ist seit 2016 die Direkt­ver­mark­tung sogar gesetz­lich verpflich­tend. Dies ist auch für Anlagen mit Eigen­ver­brauch rentabel.

Der Direkt­ver­markter übernimmt für Sie sämtliche Aufgaben, die bei der Direkt­ver­mark­tung anfallen und unter­stützen Sie auch darüber hinaus z.B. im Abstim­mungs­pro­zess mit finan­zie­renden Banken sowie Netzbetreibern.

Nach den Erneu­er­bare Energien Gesetz (EEG) können Windan­lagen direkt an der Strom­börse vermarktet werden.
Als Markt­teil­nehmer profi­tieren Sie dabei auch von mögli­chen Handels­ge­winnen und machen Erfah­rungen mit einem Markt­um­feld, das nach Auslaufen der fixen EEG-Einspei­se­ver­gü­tung immer wichtiger für die Vermark­tung von Windenergie sein wird.

Im Rahmen der Direkt­ver­mark­tung erhalten Sie von Ihrem Direkt­ver­markter für jede einge­speiste kWh eine Vergü­tung in Höhe des energie­trä­ger­spe­zi­fi­schen Markt­wertes für Wind (Onshore) abzüg­lich einer vertrag­lich verein­barten Preis­kom­po­nente. Der Direlkt­ver­markter kann dabei die Risiken aus der Profil­wer­tig­keit Ihrer Anlage übernehmen (Garan­tie­mo­dell) oder Sie an Ihrer Profil­wer­tig­keit teilhaben lassen (Chancen-Risiko-Modell).

Der Direkt­ver­markter übernimmt für Sie sämtliche Aufgaben, die bei der Direkt­ver­mark­tung anfallen und unter­stützen Sie auch darüber hinaus z.B. im Abstim­mungs­pro­zess mit finan­zie­renden Banken sowie Netzbetreibern.

Mit dem Direkt­ver­mark­tungs-Modell erhalten Sie für ihre Wasser­kraft­an­lage eine vertrag­lich festge­legte Vergü­tung und erwirt­schaften damit einen sicheren und planbaren Erlös.

Laut dem Erneu­er­bare-Energien-Gesetz (EEG) gibt es für Grünstrom­pro­du­zenten zur Strom­ver­mark­tung die Möglich­keit, eine sogenannte optio­nale Markt­prämie in Anspruch zu nehmen. Betreiber einer Anlage zur regene­ra­tiven Strom­erzeu­gung können dabei monat­lich entscheiden, ob sie den Strom über das EEG vergüten lassen oder den Strom selbst vermarkten.

Der Direkt­ver­markter übernimmt für Sie sämtliche Aufgaben, die bei der Direkt­ver­mark­tung anfallen und unter­stützen Sie auch darüber hinaus z.B. im Abstim­mungs­pro­zess mit finan­zie­renden Banken sowie Netzbetreibern.

Biogas-Anlagen können nicht nur über die EEG-Einspei­se­ver­gü­tung sondern auch risikolos direkt an der Strom­börse per Direkt­ver­mark­tung verkauft werden. Dadurch können attrak­tive Mehrerlöse erzielt werden. Dies ist auch für Anlagen mit Eigen­ver­brauch möglich. Für Neuan­lagen ab 100kW ist seit 2016 die Direkt­ver­mark­tung sogar gesetz­lich verpflich­tend. Sollte Ihre Anlage über Flexi­bi­lität wie beispiels­weise einem Gasspei­cher erfügen, kann diese an den Strom­märkten optimiert werden. Der Direkt­ver­markter übernimmt für Sie sämtliche Aufgaben, die bei der Direkt­ver­mark­tung anfallen und unter­stützen Sie auch darüber hinaus z.B. im Abstim­mungs­pro­zess mit finan­zie­renden Banken sowie Netzbetreibern.

Auch Anlagen die nach dem KWK-Gesetz geför­dert werden, können risikolos direkt an der Strom­börse per Direkt­ver­mark­tung verkauft werden. Dadurch können attrak­tive Mehrerlöse erzielt werden. Dies ist auch für Anlagen mit Eigen­ver­brauch möglich. Für Neuan­lagen ab 100kW ist seit 2016 die Direkt­ver­mark­tung sogar gesetz­lich verpflich­tend. Sollte Ihre Anlage über Flexi­bi­lität wie beispiels­weise einem Gasspei­cher verfügen, kann diese an den Strom­märkten optimiert werden. Der Direkt­ver­markter übernimmt für Sie sämtliche Aufgaben, die bei der Direkt­ver­mark­tung anfallen und unter­stützen Sie auch darüber hinaus z.B. im Abstim­mungs­pro­zess mit finan­zie­renden Banken sowie Netzbetreibern.

FAQ zur Strom Direktvermarktung

Steht in Ihrer Rechnung als Endsumme ein negativer Betrag, dann haben Sie eine Gutschrift. Das bedeutet, dass wir Ihnen diesen Betrag auszahlen. Haben Sie am Ende Ihrer Rechnung eine positive Summe, so müssen Sie diesen Betrag an uns auszahlen.

Als Direkt­ver­mark­tung wird der direkte Verkauf von Strom aus erneu­er­baren Energie­quellen an der Strom­börse über einen Vermarkter bezeichnet. Das bedeutet, dass erzeugter Strom von einem Anlagen­be­treiber direkt an einen Abnehmer verkauft wird. Dieser Abnehmer, der Direkt­ver­markter, vermarktet den Strom an der Börse und zahlt dem Anlagen­be­treiber den Markt­wert abzüg­lich einer Dienst­leis­tungs­pau­schale aus.Seit der Novelle des Erneu­er­bare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 ist die Direkt­ver­mark­tung für Neuan­lagen ab 100 kW verpflich­tend. Für Bestands­an­lagen ist sie optional. Der Unter­schied zum EEG-Regime liegt darin, dass Anlagen­be­treiber ihren Strom bislang an den Netzbe­treiber verkauft haben und dafür die EEG-Vergü­tung erhalten haben. In der Direkt­ver­mark­tung erfolgt die Abgabe des Stroms nicht an den Netzbe­treiber, sondern an einen Direkt­ver­markter.Die EEG-Direkt­ver­mark­tung folgt dem sogenannten Markt­prä­mi­en­mo­dell: Vom Direkt­ver­markter erhalten Anlagen­be­treiber jeden Monat den Markt­wert. Vom Netzbe­treiber erhalten sie die Markt­prämie. Beide zusammen ergeben den anzule­genden Wert – analog der EEG-Vergü­tung, der dem Anlagen­be­treiber eine Vergü­tung über 20 Kalen­der­jahre garan­tiert.Eine gesetz­lich vorge­schrie­bene Voraus­set­zung für die Direkt­ver­mark­tung ist die Fernsteu­er­bar­keit der EE-Anlage. So kann der Direkt­ver­markter die Leistung der Anlage regulieren. Fehlt der Fernsteu­er­bar­keits­nach­weis, bekommen Anlagen­be­treiber die Markt­prämie nicht vom Netzbe­treiber ausbe­zahlt.Ziel der Direkt­ver­mark­tung ist es, eine bedarfs­ge­rechte Erzeu­gung des Stroms sowie einen wettbe­werbs­fä­higen Markt für Erneu­er­bare Energien zu schaffen. Direkt­ver­mark­tung sichert den Weg zu einer förde­rungs­freien Versor­gung mit EE-Strom, bietet neue Erlös­ch­ancen sowie die Möglich­keit, ohne Risiko am freien Strom­markt teilzunehmen.

Haben Sie eine EEG-Anlage (Neubau- oder Bestands­an­lagen, die zukünftig nach dem EEG in Betrieb genommen werden oder dies bereits sind) und wollen deren Strom bei uns in die Direkt­ver­mark­tung geben, müssen Sie ihre Anlage bis spätes­tens 1 Monat und 5 Werktage vor dem gewünschten Direkt­ver­mark­tungs­start in unserem Portal anmelden. Haben Sie eine Anlage, die sich in der Ausfall­ver­gü­tung befindet oder wechseln Sie von einem anderen Direkt­ver­markter zu uns, müssen Sie ihre Anlage bis spätes­tens 10 Tage vor dem gewünschten Direkt­ver­mark­tungs­start in unserem Portal anmelden.

Die Fernsteu­er­bar­keit muss in allen diesen Fällen vor dem Start der Direkt­ver­mark­tung nachge­wiesen werden, außer wenn sich der Direkt­ver­mark­tungs­start und das EEG-Inbetrieb­nah­me­datum im selben Monat befinden. Dann kann der Fernsteu­er­bar­keits­nach­weis bis zum Ende des Folge­mo­nats nachge­reicht werden.

Abrech­nungen werden von uns jeweils zum 11. Werktag eines Monats für den Vormonat erstellt. Sie bekommen die Abrech­nung entweder per E-Mail zugeschickt oder – falls Sie Ihre EE-Anlagen bereits in unserem Direkt­ver­mark­tungs­portal regis­triert haben – sehen diese in unserem Portal ein.

Sie bekommen jeweils zwei Abrech­nungen. Von uns erhalten Sie die monat­liche Vergü­tung vom Markt­wert bzw. Index Spot.

Die Summe unserer Gutschrift errechnet sich aus dem im Internet veröf­fent­lichten Markt­wert (https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte) multi­pli­ziert mit den ¼-Stunden Einspei­se­werten abzüg­lich der Dienstleistungspauschale.

Beim Index Spot vergüten wir den mengen­ge­wich­teten Preis der Stunden­kon­trakte der EPEX SPOT Day-Ahead-Auktion in Deutsch­land (veröf­fent­licht unter www.epexspot.com). Das bedeutet, wir stellen die ¼-Stunden Einspei­se­werte der entspre­chenden EPEX SPOT Stunden­kon­trakte gegenüber.

Für die Markt­prämie erhalten die Kunden eine weitere Abrech­nung von Ihrem Netzbe­treiber, auf welche wir keinen Einfluss haben. Dafür können Sie sich direkt an Ihren Netzbe­treiber wenden. Wir erhalten aufgrund der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) keine Auskunft.

Wir berechnen den Erlös anhand der ¼-Stunden Einspei­se­werte, auch Lastgänge genannt, die uns vom Netzbe­treiber via EDIFACT (Electronic Data Inter­ch­ange for Adminis­tra­tion, Commerce and Trans­port; ein branchen­über­grei­fender Standard für elektro­ni­sche Daten) übermit­telt werden.

Bitte warten Sie 5-10 Minuten, bevor Sie den Link nochmal aufrufen – Das Einspielen der Daten­an­hänge braucht manchmal etwas Zeit.

Wir rechnen immer für den voran­ge­gan­genen Monat ab.Beispiel: Sie haben eine Abrech­nung im Februar erhalten, der Abrech­nungs­zeit­raum dafür war der Januar.
Durch die hohe Standar­di­sie­rung der Prozesse ist es uns ausschließ­lich möglich, die Abrech­nung elektro­nisch zu übermitteln.
Wir zahlen nur den Markt­wert bzw. Index Spot aus, welcher monat­lich schwankt.Um auf den anzule­genden Wert zu kommen, zahlt Ihnen der Netzbe­treiber die Diffe­renz zum Markt­wert in Form der Markt­prämie aus. Dabei wird der jeweils aktuell Index Spotpreis vom Netzbe­treiber nicht berück­sich­tigt.Beispiel: Der anzule­gende Wert liegt bei 10ct. Somit haben wir einen Markt­wert von 3 ct. Der Index Spotpreis liegt bei 4 ct. Die Markt­prämie entspricht dennoch 7 ct, da nur auf den Markt­wert geschaut wird. 
Bevor wir Ihre Abrech­nung an Sie schicken, benötigen wir die Messwerte vom Netzbe­treiber. Sollten Sie keine Abrech­nung in Ihrem Portal oder per E-Mail bekommen haben, könnte ein mögli­cher Grund sein, dass wir die benötigten Messwerte noch nicht erhalten haben. Natür­lich können Sie uns per E-Mail oder telefo­nisch kontaktieren.

Die Gesetz­ge­bung besagt, dass eine Förde­rung der in den Anwen­dungs­be­reich des EEG fallenden Anlagen ledig­lich in Form der Zahlung einer EEG-Vergü­tung erfolgt. Voraus­set­zung für deren Zahlung ist die Einspei­sung des in der Anlage erzeugten Stroms (Einspei­se­ver­gü­tung). Die Liefe­rung des Stroms an den Händler, also uns, erfolgt im Rahmen eines Leistungs­aus­tausch­ver­hält­nisses. Wir zahlen Ihnen, dem Anlagen­be­treiber, ein markt­üb­li­ches Entgelt für die Liefe­rung des Stroms. Demnach unter­liegt unsere Zahlung an Sie der Umsatzsteuer.

Gemäß der Geset­zes­be­grün­dung unter­liegt die Markt­prämie nicht der Umsatz­steuer. Die Zahlung des Netzbe­trei­bers an den Anlagen­be­treiber stellt einen gesetz­lich angeord­neten Förder­be­trag zugunsten des Anlagen­be­trei­bers, also Ihnen, dar. Sie ist weder einem Leistungs­aus­tausch zwischen Ihnen und Netzbe­treiber zuzuordnen noch stellt sie ein Entgelt von dritter Seite dar. Daher handelt es sich um einen nicht umsatz­steu­er­baren Vorgang. Lesen Sie dazu auch mehr unserem Blogbei­trag.

Folgende Infor­ma­tionen brauchen wir von Ihnen: 
  • Techni­sche Angaben der Anlage (Leistung / Erzeu­gung / Einspei­sung pro Jahr / Ausrichtung) 
  • Angaben zum Verteil­netz­be­treiber (Verteil­netz­be­treiber / Markt­lo­ka­tions-ID / EEG Anlagen­schlüssel / Anmeldenummer) 
  • Ansprech­partner des Anlagenbetreibers
  • Bankdaten
  • Ansprech­partner der leittech­ni­schen Anbin­dung für unseren Partner ‘Service­zeit’ und die Fernsteuerbarkeit.

Wir arbeiten aktuell mit drei Partnern zusammen, um Ihnen eine indivi­du­elle Lösung für die Herstel­lung der Fernsteu­er­bar­keit anzubieten: Ampere.Cloud, Service­Zeit und Solar-Log.

Die Kosten ergeben sich durch den jewei­ligen Dienst­leister und der bereits vorhan­denen Hardware. Infor­mieren Sie sich hier über die Angebote der Fernsteue­rungs­parter und nehmen Sie direkt Kontakt auf, um den Start der Direkt­ver­mark­tung nicht zu verzögern.

Als Messstelle bezeichnet man den Punkt zwischen Netz und Kunden­an­lage, an dem der Strom­ver­brauch gemessen wird. Der Messstel­len­be­treiber instal­liert und betreibt die dortigen Messsys­teme. Bei uns können Sie jeden Messstel­len­be­treiber mitbringen. 
Prinzi­piell sind wir mit allen gängigen Daten­log­gern kompa­tibel. Für konkrete Fragen bezüg­lich der Fernsteu­er­bar­keit stehen Ihnen unsere Service-Partner zur Verfügung.
Es gibt unter­schied­liche Fälle, bei denen der Kunde folgende Fristen beachten muss:

1. Fall: Freiwil­liger Wechsel aus der EEG-Vergü­tung in die Direkt­ver­mark­tung (bei Start im März)

  • Ummel­dung beim Netzbe­treiber bis zum 31. Januar (einen Monat vor dem geplanten Wechsel)
  • Start der Direkt­ver­mark­tung zum 01. März

2. Fall: Bei einem Wechsel des DV-Partner

  • Ummel­dung beim Netzbe­treiber bis 14. Februar (10 Werktage zum Monats­ersten vor dem geplanten Wechsel)
  • Start der Direkt­ver­mark­tung zum 01. März

3. Fall: Neuan­lage mit Inbetrieb­nahme im laufenden Monat

  • Anmel­dung bis 5 Werktage vor Monats­ende, also 24. Januar
  • Direkt­ver­mark­tung beginnt im Februar

4. Fall: Neuan­lage mit Inbetrieb­nahme zu einem zukünf­tigen Zeitpunkt

  • Anmel­dung zum Monats­letzten für den ersten Tag des übernächsten Monats (31. Januar für 01. März)
  • Direkt­ver­mark­tung startet im März
Die Fernsteu­er­bar­keit muss in allen diesen Fällen vor dem Start der Direkt­ver­mark­tung nachge­wiesen werden.Es bedarf einer detail­lier­teren Erklä­rung? In unserem Blogbei­trag “4 Fälle der Frist­ein­hal­tung in der Direkt­ver­mark­tung” steht mehr.
Wenn Sie die Direkt­ver­mark­tung nach dem Markt­prä­mi­en­mo­dell nutzen, bekommen Sie zwei verschie­dene Zahlungen. Der Markt­wert wird Ihnen von uns, Ihrem Direkt­ver­markter gezahlt. Auf diese Abrech­nung, abzüg­lich des Dienst­leis­tungs­ent­geltes, kommt die Umsatz­steuer hinzu. Der Netzbe­treiber hingegen bezahlt Ihnen die Markt­prämie inklu­sive der Manage­ment­prämie jedoch ohne die Umsatz­steuer. Diese Konstel­la­tion nennt sich Zweistrommodell. 



Weitere Infor­ma­tionen zum Zweistrom­mo­dell und des dazuge­hö­rigen Umsatz­steu­er­rechts erhalten Sie in unserem Blogbei­trag.
Für alle Anlagen die vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen wurden, läuft die EEG-Vergü­tung zum 31.12.2020 aus. Für Anlagen die später In Betrieb genommen wurden, endet Sie nach 20 Jahren. Beispiel: Ihre Anlage ging am 15.05.2004 in Betrieb, so endet ihr Anspruch auf Förde­rung am 31.12.2024.
Als Post-EEG bezeichnet man die Zeit ab dem 01.01.2021, da ab diesem Zeitpunkt für die ersten Erneu­er­bare Energien Anlagen die EEG-Vergü­tung nach 20 Jahren ausläuft. Zu beachten ist jedoch, dass für Anlagen, welche keinen Anspruch mehr auf eine Vergü­tung gem. §19 EEG 2021 haben, dennoch die allge­meinen, nicht zahlungs­be­zo­genen Regelungen des EEG gelten. Ausführ­liche Infos finden Sie unter “Post EEG”. 
In der sonstigen Direkt­ver­mark­tung erhält der Anlagen­be­treiber keine Förde­rung durch das EEG. Er kann seinen Strom dennoch weiterhin über einen Direkt­ver­markter zum Markt­preis an der Börse verkaufen. Vorteil der sonstigen Direkt­ver­mark­tung ist, dass die grüne Eigen­schaft des Stroms in Form von Herkunfts­nach­weisen (HKN) vermarktet werden kann. 
Zunächst einmal müssen Sie sich entscheiden, welche Art des Weiter­be­triebes für Ihre Anlage sinnvoll ist. Im Allge­meinen können Anlagen entweder die Einspei­se­ver­gü­tung für ausge­för­derte Anlagen (Abwick­lung über den Netzbe­treiber) in Anspruch nehmen oder sie haben die Möglich­keit, ihren Strom selbst zu verbrau­chen. Sollten Sie sich für eine Variante entscheiden, bei welcher Ihre Anlage Strom ins öffent­liche Netz einspeist, müssen Sie einen Wechsel in die sonstige Direkt­ver­mark­tung vornehmen.

Folgende Punkte müssen Sie beachten:

  • Frist­ge­rechter Wechsel der Veräu­ße­rungs­form (min. 1 Monat im Voraus)
  • Meldung an Netzbe­treiber über zukünf­tige Vermark­tungs­form und Angabe des zukünf­tigen Bilanzkreises
  • Ausrüs­tung mit Einrich­tung zur ¼-stünd­li­chen Messung/Bilanzierung
Die Direkt­ver­mark­tung beginnt erst, wenn der zustän­dige Netzbe­treiber diese bestä­tigt. Bitte beachten Sie, dass der Beginn der Direkt­ver­mark­tung je Netzbe­treiber unter­schied­lich gehand­habt werden kann. Sollten Sie eine nähere Auskunft über den Start Ihrer bereits angemel­deten Anlage zur Direkt­ver­mark­tung wünschen, dann wenden Sie sich bitte an Ihren zustän­digen Netzbetreiber.

Wie hilfreich war dieser Artikel? 

Zum Bewerten auf die Sterne klicken 

Durch­schnitt­liche Bewer­tung 5 / 5. Anzahl Bewer­tungen: 126

Noch keine Bewer­tung, sei der Erste!