Partner für die Fernsteu­er­bar­keit in der Direktvermarktung

Das Virtu­elle Kraft­werk der EnBW arbeitet aktuell mit drei Partnern zusammen, um Kunden eine indivi­du­elle Lösung für die Herstel­lung der Fernsteu­er­bar­keit anzubieten.

Infor­mieren Sie sich über die Angebote der Fernsteue­rungs­partner und nehmen Sie direkt Kontakt auf, um den Start der Direkt­ver­mark­tung nicht zu verzögern.

Hardware 

Noch keine Hardware für die Direkt­ver­mark­tungs­an­bin­dung verbaut 

ServiceZeit.com / IntegraSUN 

IntegraSUN Box in 3 Varianten 
Inklu­sive
Separat erhält­lich

Solar-Log

Solar-Log Base in 3 Varianten 
Parkregler (VDE4110 zerti­fi­ziert) Daten­logger und Regler in einem Gerät 
Inklu­sive
Separat erhält­lich

ampere.cloud

cloud.log

Parkregler (VDE4110 & VDE4120 zerti­fi­ziert) und
Daten­logger in einem Gerät



Inklu­sive
In der Anlage ist bereits Hardware für die Direkt­ver­mark­tungs­an­bin­dung verbaut 

ServiceZeit.com / IntegraSUN 

Voraus­set­zung

Solar-Log

Keine Fernsteue­rung über fremde Hardware möglich 

ampere.cloud

Voraus­set­zung

Individuallösung 

ServiceZeit.com/ IntegraSUN

Ja
Netzwerk­technik, Steue­rungs­technik u.a.

Solar-Log

Ja
Einzel­pro­jek­tie­rung nach Bedarf möglich 

ampere.cloud

Ja
Einzel­pro­jek­tie­rung nach Bedarf möglich 

Instal­la­tion vor Ort 

ServiceZeit.com / IntegraSUN 

Ja

Nach Absprache (gebüh­ren­pflichtig)

Solar-Log

Ja

Über Fachpart­ner­netz­werk (gebüh­ren­pflichtig)

ampere.cloud

Ja

Nach Absprache (gebüh­ren­pflichtig)

Kontakt 

ServiceZeit.com / IntegraSUN 

IntegraSUN Serien­nummer zur
Identi­fi­ka­tion bereithalten. 

Solar-Log

Gerne auch über das Kontakt­for­mular:
solar-log.com
* Zum Direkt­ver­mark­tungs­team: die „1“ und dann die „3“ wählen. 

ampere.cloud

Gerne auch über das Kontakt­for­mular: ampere.cloud

Ihre Schritte in die Fernsteuerbarkeit 

Schritte zur Fernsteuerbarkeit
Fernsteu­er­bar­keit: To-dos, um den Fernsteu­er­bar­keits­nach­weis zu erhalten
Check­liste zum Ausdru­cken jetzt kosten­frei herunterladen 

FAQ zur Fernsteu­er­bar­keit (bzw. Anbindung) 

Die Fernsteu­er­bar­keit ist eine technisch notwen­dige Voraus­set­zung für die Direkt­ver­mark­tung: Nur wenn diese über einen Partner von Inter­con­nector GmbH herge­stellt wurde und wir als Direkt­ver­markter die Anlage fernsteuern können, kann die Markt­prämie vom Verteil­netz­be­treiber ausge­zahlt werden.

Der Direkt­ver­markter kann die Leistung der Anlage fernsteuern. Er kann die Anlage herun­ter­re­geln und die Leistung auch wieder hochfahren. Dies geschieht selten, ist aber essen­ziell, um negative Strom­preise vermeiden zu können und den Strom zu besten Preisen zu vermarkten. 
Dass Anlagen in der Direkt­ver­mark­tung fernsteu­erbar sein müssen, ist im Erneu­er­bare-Energien-Gesetz (EEG) gesetz­lich vorge­schrieben. Der Direkt­ver­markter muss die Fernsteu­er­bar­keit der Anlage beim Netzbe­treiber (VNB) nachweisen. Nur dann erhalten Anlagen­be­treiber vom Netzbe­treiber die Markt­prämie ausbe­zahlt. Es gilt dringend zu beachten, dass die Fernsteu­er­bar­keit des Netzbe­trei­bers (VNB) unabhängig von der Fernsteu­er­bar­keit des Direkt­ver­mark­ters ist. 
  • Im Kunden­portal unter dem Punkt „Fernsteu­er­bar­keit“ einen unserer Partner-Fernsteu­er­bar­keits-Dienst­leister auswählen
  • Nach Auswahl im Portal wird der Anlagen­be­trei­bende bzw. der Ansprech­partner für die leittech­ni­sche Anbin­dung durch den Partner kontak­tiert, um die Herstel­lung der Fernsteu­er­bar­keit zu beauf­tragen (Es handelt sich hierbei um eine geson­derte Beauf­tra­gung bei einem separaten Fernsteuerbarkeits-Dienstleister.)
  • Termin verein­baren, um einen Techniker des Anbie­ters die Fernsteu­er­bar­keit testen, proto­kol­lieren und somit nachweisen zu lassen
  • Nachweis über die Fernsteu­er­bar­keit wird i.d.R vom Fernsteu­er­bar­keits­partner im Portal hochgeladen
  • Im Portal im letzten Schritt die Vorlage „Erklä­rung zur Fernsteu­er­bar­keit“ herun­ter­laden, diese unter­schreiben und wieder hochladen
  • Inter­con­nector GmbH versendet den Nachweis sowie die unter­schrieben Erklä­rung zur Fernsteu­er­bar­keit an den zustän­digen Verteil­netz­be­treiber. Erst dann erfolgt die Auszah­lung der Markt­prämie durch den Verteilnetzbetreiber

Bei Inter­con­nector GmbH ist derzeit nur ein RLM-Zähler zulässig, kein Smart Meter.
Außerdem ist die Fernsteu­er­bar­keit der Anlage durch den Direkt­ver­markter Pflicht, um eine Auszah­lung des Erlöses zu erhalten.

Ihr Ansprech­partner für alle techni­schen Fragen ist Ihr ausge­wählter Fernsteu­er­bar­keits-Partner. Jetzt Kontakt aufnehmen. Erste Infor­ma­tionen finden Sie hier.

Alle Fragen rund um das Portal beant­wortet Inter­con­nector GmbH. Bitte senden Sie eventu­elle Fragen an anbindung@interconnector.de

Solar-Log, ampere.cloud und ServiceZeit.com/IntegraSUN sind unsere Partner für die Herstel­lung der Fernsteu­er­bar­keit. Alle Infor­ma­tionen finden Sie hier.