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Power Purchase Agree­ment (PPA)

Lesezeit: 10 Minuten

Was ist ein Power Purchase Agree­ment (PPA)?

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Infografik: Was ist ein Power-Purchase-Agreement?
Infografik: Was ist ein Power-Purchase-Agreement?

Power-Purchase-Agree­ment (kurz: “PPA”), bedeutet übersetzt „Strom­kauf­ver­ein­ba­rung“ und ist im aktuellen energie­wirt­schaft­li­chen Kontext ein langfris­tiger Strom­lie­fer­ver­trag. Grund­sätz­lich sind PPAs techno­lo­gie­neu­tral – sie regeln den Verkauf von Strom zwischen zwei Parteien. Das Vertrags­ver­hältnis kann entweder zwischen Energie­er­zeu­gern und Energie­händ­lern, zwischen Energie­er­zeu­gern und Endver­brau­chern oder zwischen Energie­händ­lern und Endver­brau­chern geschlossen werden. In der aktuellen öffent­li­chen Diskus­sion wird über PPAs von erneu­er­baren Energien Anlagen (EE-Anlagen) gespro­chen. Dieses Verständnis gilt auch für den vorlie­genden Beitrag. Vertrag­lich zugrun­de­lie­gende Strom­mengen werden demnach nicht durch konven­tio­nelle Kraft­werke, sondern durch EE-Anlagen erzeugt. 

Charak­te­ris­tisch für PPAs sind die Modali­täten der Energie­lie­fe­rung, die vergleichs­weise langen Laufzeiten und die Risiko­ver­tei­lung zwischen den Vertrags­part­nern. Im Unter­schied zur Direkt­ver­mark­tung von Strom ist die staat­liche Förde­rung nicht Bestand­teil eines PPA. Ein PPA wird i.d.R. zwischen zwei „freien“ Akteuren geschlossen und ein fester Vergü­tungs­satz über einen vertrag­lich festge­legt Zeitraum wird verein­bart. Neben einem Festpreis können die Vertrags­par­teien jedoch auch einen flexi­blen Preis, bspw. durch eine Börsen­preis­bin­dung (Spotpreise), verein­baren. Dadurch soll Anlagen­be­sit­zern Planungs­si­cher­heit bei der Refinan­zie­rung einer Inves­ti­tion in EE-Anlagen oder dem Post-EEG Betrieb gegeben werden. Da es sich um einen bilate­ralen Vertrag handelt, können die PPAs unter­schied­lichste Ausprä­gungen haben und indivi­duell auf die Vertrags­partner abgestimmt werden. 

Anders als in Deutsch­land sind PPAs in den USA und auch anderen europäi­schen Ländern bereits schon weit verbreitet. Vor allem die großen Player im Markt wie Google, Micro­soft, Facebook oder Johnson&Johnson setzen bereits seit einer Weile auf das Modell. Sie gehören auch zu den gut 200 namhaften Unter­nehmen, die sich der Initia­tive „RE100“ angeschlossen und somit zu 100% Ökostrom verpflichtet haben. Es ist anzunehmen, dass mit der absin­kenden staat­li­chen Förde­rung, dem nahenden Auslaufen des 20-jährigen EEG-Förder­zeit­raums und dem regula­to­ri­schen Aufwand PPAs immer mehr in den Fokus rücken.

Inhalts­ver­zeichnis

Welche Vertrags­par­teien sind bei einem Power Purchase Agree­ment (PPA) involviert?

Beim Abschluss eines Strom­lie­fer­ver­trags sind in der Regel zwei Parteien invol­viert. Zum einen der Strom­ab­nehmer (buyer), ein Unter­nehmen, das mit Strom seine eigenen Bedürf­nisse oder, im Falle eines Liefe­ranten, das seiner Kunden zufrie­den­stellt. Zum anderen der Erzeuger (seller), der das Projekt i.d.R. initi­iert.  Beide Vertrags­par­teien verkaufen bzw. kaufen vertrag­lich festge­hal­tene Strom­mengen voneinander. 

Welche Vertrags­lauf­zeiten hat ein Power Purchase Agree­ment (PPA)?

Bereits zu Beginn des Beitrages werden PPAs als langfris­tige Strom­lie­fer­ver­träge bezeichnet. Das Wort langfristig beschreibt das Thema Vertrags­lauf­zeit sehr treffend. Bei der Refinan­zie­rung einer Inves­ti­tion in eine Neuan­lage beträgt die Dauer eines solchen Vertrages meist zwischen mindes­tens fünf und 20 Jahre. Handelt es sich bei dem Vertrags­ge­gen­stand um eine Bestands­an­lage, welche bereits durch das Erneu­er­bare Energie Gesetz (EEG) subven­tio­niert wurde, kann im Anschluss durch ein PPA der Weiter­be­trieb gesichert werden. Die Vertrags­lauf­zeiten bei Post-EEG Anlagen betragen je nach Anlagen­technik und Zustand der Anlagen meist zwischen ein und fünf Jahren. 

Welche Arten von Power Purchase Agree­ments (PPA) gibt es? 

Dass die Vertrags­aus­ge­stal­tung von PPAs äußerst vielfältig ist, zeigen die vorigen Zeilen. Diese Tatsache erschwert die Defini­tion der verschie­denen Arten von PPAs.

Wenn Strom nicht selbst verbraucht, sondern an Dritte weiter­ge­geben wird – wie es z.B. Stadt­werke oder das Virtu­elle Kraft­werk der EnBW als Direkt­ver­markter macht – so spricht man üblicher­weise von einem Utility. Weiterhin gibt es Corpo­rate PPAs, die mit den Letzt­ver­brau­chern, (Großkunden oder Großab­nehmer), direkt abgeschlossen werden (deshalb auch oft „direct PPA“ genannt. Der Strom wird direkt an einen Verbrau­cher gelie­fert). Hier wird der Strom also unmit­telbar vom EE-Produ­zenten an den Endab­nehmer gelie­fert, was oftmals ohne die Nutzung des öffent­li­chen Strom­netzes statt­findet (betrifft nur On-site PPAs). Corpo­rate PPAs können nochmals in verschie­dene Arten aufge­teilt werden: 

Man nennt die ersten drei Arten auch physi­sche PPAs, die sich ledig­lich hinsicht­lich des Liefer­weges unter­scheiden. Weiterhin gibt es synthe­ti­sche PPAs, auch finan­cial PPAs genannt. Bei dieser Form wird der Strom nicht physisch, sondern virtuell gelie­fert. Der Handel des grünen Stroms verläuft hier klassisch, also vor allem über die Strom­börse, wobei Markt­preis­ri­siken des Stroms vertrag­lich abgesi­chert werden und die Eigen­schaft der Strom­lie­fe­rung durch Herkunfts­nach­weise gekenn­zeichnet ist.

Welche Anwen­dungs­fälle bei Power Purchase Agree­ments (PPA) in Deutsch­land gibt es – Post-EEG oder Neubau? 

Grund­sätz­lich gibt es in Deutsch­land aktuell zumeist zwei Anwen­dungs­fälle für das Thema PPA. Zum einen betrifft das Modell Anlagen, deren EEG Förde­rung ausläuft und somit vor der Frage stehen, wie es weiter­gehen soll. Zum anderen geht es um Neubau­an­lagen, die ohne EEG-Förde­rung gebaut werden sollen. 

Ist ein Power Purchase Agree­ment (PPA) für Post-EEG-Anlagen möglich? 

2021 werden die ersten Anlagen keine EEG-Förde­rung mehr vom Staat erhalten, was auch mit dem mittler­weile populären Begriff „Post-EEG-Welle“ verbild­licht wird. Zwischen 2021 und 2031 werden rund 900.000 Anlagen aus der EEG-Förde­rung fallen - darunter viele Klein­an­lagen. Eine Möglich­keit ist es in diesem Fall, durch das Abschließen eines PPA weiterhin Erlöse für die abgeschrie­benen oder finan­zierte EE-Anlagen zu erzielen, diese somit weiter­zu­treiben und noch dazu die Energie­wende weiterhin anzutreiben. Der Start­schuss für diese Art Finan­zie­rung wird 2021 sein und vorwie­gend eine kürzere Vertrags­lauf­zeit von etwa 1 bis 5 Jahren betragen. 

Ist ein Power Purchase Agree­ment (PPA) für Neuan­lagen sinnvoll?

PPA´s sind nicht nur beim Thema Post-EEG inter­es­sant, sondern vor allem auch bezüg­lich des Baus von neuen Anlagen, um diese außer­halb der EEG-Förde­rung finan­zieren oder bauen zu können. Da sich solche Projekte i.d.R. über einen längeren Zeitraum erstre­cken und mit großen Inves­ti­tionen verbunden sind, spricht man bei diesem Anwen­dungs­fall meist von 5-20 Jahren Vertrags­lauf­zeit. Im Fall einer Fremd­fi­nan­zie­rung kommt hier zu den üblichen zwei Parteien, die ein PPA abschließen, noch ein Dritter wichtiger dazu: Die Bank bzw. der Finan­zierer. Denn am Ende hat bei solch großen Projekten immer die Bank ein entschei­dendes Mitspra­che­recht, wenn es um die Vergabe von Kapital,somit die Reali­sie­rung von Projekten geht. 
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Welche Gründe gibt es für Power Purchase Agreements? 

Bisher wurden PPA-Verträge schwer­punkt­mäßig in den USA, in Großbri­tan­nien, Norwegen, Schweden und Nieder­lande abgeschlossen, aber auch in Deutsch­land werden vermehrt Vertrags­ab­schlüsse bekannt gegeben. 

Aufgrund der vielsei­tigen Ausge­stal­tungs­mög­lich­keiten der Verträge gibt es sowohl bei den Erzeu­gern als auch bei den Energie­ab­nehmer verschie­dene Beweg­gründe für einen PPA. Zu den häufigsten gehören die Refinan­zie­rung einer Inves­ti­tion in eine EE-Neuan­lage oder die Anschluss­fi­nan­zie­rung einer auslau­fenden EEG-Anlage. Somit wird der Weiter­be­trieb dieser Anlagen ermög­licht, die wiederum zu einer erneu­er­baren Strom­erzeu­gung beitragen. Zudem ist es durch PPAs möglich, dass Verbrau­cher direkt mit EE-Strom belie­fert werden können.

Was sind die Vor- und Nachteile bei Power Purchase Agree­ments (PPA)?

PPAs bieten Vorteile, von denen bereits einige im vorlie­genden Glossar aufge­griffen wurden. Jedoch können sich je nach Regulie­rung oder Markt­si­tua­tion auch Nachteile für die verschie­denen Betei­ligten ergeben. Positive sowie auch negative Aspekte haben wir im Folgenden etwas genauer für Sie beleuchtet. 

Vor- und Nachteile eines Power Purchase Agreement (PPA)
Vor- und Nachteile eines Power Purchase Agree­ment (PPA)

Was sind die Vorteile von Power Purchase Agree­ments (PPA)?

Durch PPAs, bzw. den Erwerb von Herkunfts­nach­weisen, kann ein Unter­nehmen seinen ökolo­gi­schen Fußab­druck verbes­sern sowie durch die ökolo­gi­sche Nachhal­tig­keit dieser die eigene Marke bilden bzw. stärken. Nicht nur die aktive Teilhabe an der Energie­wende, sondern auch die finan­zi­ellen Aspekte sprechen für PPAs. Denn sie können eine langfris­tige Preis­ab­si­che­rung bzw.  Kalku­la­ti­ons­si­cher­heit bieten und bilden außerdem die Grund­lage für die Finan­zie­rung neuer EE-Projekte. Derzeit beson­ders promi­nent ist die Post-EEG-Debatte, da ab 2021 der EEG-Förder­zeit­raum auslaufen wird. Deshalb gewinnen gerade PPAs als vielver­spre­chendes Geschäfts­mo­dell an Bedeu­tung. So bieten die vielsei­tigen Strom­lie­fer­ver­träge eine finan­zi­elle Absiche­rung des Weiter­be­triebs bestehender Anlagen. Auch stellen sie für Unter­nehmen ein Kunden­bin­dungs­in­stru­ment durch die Vergü­tungs­fort­füh­rung nach dem EEG dar. Durch standar­di­sierte Verträge ergibt sich ein weiterer Vorteil: Komple­xität kann in der Abwick­lung reduziert werden. Verbrau­chern von Strom aus PPAs wird eine vertrag­liche Absiche­rung gegen steigende Strom­preise geboten. Auf der anderen Seite können Anlagen­be­treiber auf eine Teilnahme an den aufwen­digen Ausschrei­bungen für die EEG-Förde­rung verzichten, da man den Strom direkt an den PPA-Partner verkauft und somit autark von den Förder­re­gimen ist.

Was sind die Nachteile von Power Purchase Agree­ments (PPA)?

Neben den vielen Vorteilen von PPAs gibt es auch einige Nachteile, die nicht außer Acht gelassen werden sollten. Aufgrund der Komple­xität der Verträge benötigt die Erstel­lung von PPAs oft viel Zeit sowie Absprache, um einen tatsäch­li­chen Vertrags­ab­schluss zu erzielen. Zum einen können die langfris­tigen Verträge vor allem ein Vorteil sein, zum anderen jedoch bringt das auch Nachteile mit sich: zukünf­tige Preis­ent­wick­lungen müssen im Voraus prognos­ti­ziert werden und das Risiko einer davon abwei­chenden Entwick­lung fair auf die Vertrags­par­teien verteilt werden. Deshalb beinhalten Festpreis­ver­träge einen Risiko­ab­schlag. Übernimmt man einen Teil der Risiken selbst, z.B. in Form eines Spotpreis­ver­trages, unter­liegt man zu einem gewissen Maße den Markt­preis­schwan­kungen (was jedoch auch eine Chance sein kann). Als ein weiterer Nachteil, der aller­dings stark von den Vertrags­be­din­gungen abhängt, sollte auch die fluktu­ie­rende Strom­pro­duk­tion insbe­son­dere von Photo­vol­taik- und Windan­lagen erwähnt werden. Denn stehen eventuell nicht die lange im Voraus verein­barten und somit erwar­teten Strom­mengen zum Liefer­zeit­punkt zur Verfü­gung, müssen Anlagen­be­treiber dies finan­ziell oder physisch ausglei­chen können oder an eine dritte Partei, wie bspw. einen Strom­händler, auslagern. 

Welche Beispiele gibt es für Power Purchase Agree­ments (PPA)?

Vor allem die USA, aber auch europäi­sche Länder wie Norwegen, Irland, Portugal oder Schweden sind in Sachen PPAs Vorreiter. Hiermit geben wir einen kleinen Überblick über Beispiele von bereits abgeschlos­senen PPA´s im Bereich Photo­vol­taik und Wind. 

Abgeschlossene Power Purchase Agreements weltweit
Abgeschlos­sene Power Purchase Agree­ments weltweit

Wie sehen Power Purchase Agree­ments (PPA) in Deutsch­land aus?

Bei uns in Deutsch­land gilt das Thema PPA oft noch als hinterher hinkend. Das kommt mitunter auch dadurch zustande, dass hierzu­lande ganz andere Förder­struk­turen für erneu­er­bare Energien bestehen. Jedoch werden PPA´s in kommender Zeit auch hier immer relevanter werden. In ihrer Vorrei­ter­rolle hat die EnBW AG bereits 2019 das erste PPA in Deutsch­land für eine Vertrags­dauer von 15 Jahren mit der Energie­kontor AG abgeschlossen. Es handelt sich um einen 0,08 GW großen Solar­park in Mecklen­burg-Vorpom­mern, der ohne staat­liche Förde­rungen errichtet wird und dessen Inbetrieb­nahme für Ende 2020 geplant ist. Jährlich soll dieser etwa 88 GWh produ­zieren. Über die gesamte Vertrags­lauf­zeit sind das rund 1,3 TWh. 

Wie sehen Power Purchase Agree­ments (PPA) in den USA aus?

Von Google abgeschlossene Power Purchase Agreements in den USA
Von Google abgeschlos­sene Power Purchase Agree­ments in den USA

In den USA boomt der Markt für PPAs, mit dem klaren Fokus auf Corpo­rate PPAs. Ein bekanntes Beispiel ist Google. In seiner Unter­neh­mens­stra­tegie hat das Unter­nehmen festge­legt, sich nur noch mit Strom aus Erneu­er­baren Energien zu versorgen. Das tut es laut eigenen Angaben schon seit 2017. Mit diesem klaren Bekenntnis zur Nachhal­tig­keit hat Google eine Vielzahl an PPAs abgeschlossen – von in Summe etwa 1,8 GW.

Den ersten PPA in den USA hat aller­dings Amazon in Texas abgeschlossen. Das Unter­nehmen hat von einer Wind Farm mit 0,25 GW etwa 90% des Outputs einge­kauft. Auch Johnson & Johnson hat 2016 einen 12 Jahres PPA-Vertrag abgeschlossen.

Wie sehen Power Purchase Agree­ment (PPA) in Skandi­na­vien aus?

Skandi­na­vien ist, was das Thema PPAs betrifft, ebenfalls hoch im Kurs. In den vergan­genen zwei Jahren wurden allein dort PPAs für eine Kraft­werks­leis­tung von rund 4,3 GW abgeschlossen. Darunter befindet sich auch der weltweit bislang größte PPA-Abschluss, mit dem sich der norwe­gi­sche Alumi­ni­um­her­steller Norsk Hydro für 19 Jahre den Strom aus dem schwe­di­schen 0,65 GW Onshore-Windpark “Markbygden” sichert.

Wie sehen Power Purchase Agree­ment (PPA) in Spanien aus?

Auch in Spanien wurden PPAs in den letzten Jahren immer bedeu­tender. Erst kürzlich haben Luxcara und ein schweizer Energie­un­ter­nehmen mit dem Solar­pro­jekt Guillena-Salteras ein PPA abgeschlossen. Das Solar­pro­jekt Guillena-Salteras befindet sich in Andalu­sien, nördlich von Sevilla, einer der sonnen­reichsten Regionen Europas. Mit einer Leistung von etwa 0,12 GW wird der Solar­park rechne­risch mehr als 53.000 spani­sche Haushalte mit Solar­strom versorgen können. Luxcara hat das Solar­pro­jekt Guillena-Salteras im Dezember 2018 für ein Portfolio für insti­tu­tio­nelle Inves­toren akqui­riert. Der Bau des Projektes begann direkt nach der Akqui­si­tion und verläuft nach Unter­neh­mens­an­gaben plangemäß. Der Produk­ti­ons­start ist für die erste Hälfte des Jahres 2020 geplant.

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Wie bildet sich der PPA-Preis einer Anlage?

Zunächst muss der eigent­liche Markt­wert der Anlage ermit­telt werden. Dies geschieht, indem von den zukünf­tigen Termin­markt­preis­er­war­tungen die Profil­wer­tig­keit, sprich der Wert des einge­speisten Stroms der Anlage im Vergleich zum monat­li­chen Monats­markt­wert, abgezogen wird. Bei einem Photo­vol­taik-Park, der nach Süden ausge­richtet wurde, ist beispiels­weise davon auszu­gehen, dass die Profil­wer­tig­keit geringer ist als bei einer Anlage mit Ost-West Ausrichtung.

Von diesem Markt­wert der Anlage werden schließ­lich Kosten für die Vermark­tung, die Anlagen­bi­lan­zie­rung sowie kalku­la­to­ri­sche Sicher­heiten für langfris­tige Wetter­ri­siken abgezogen. Folglich ergibt sich für uns der Wert der Erzeu­gung einer Anlage.
Die gute Nachricht: es kommt noch was oben drauf. Da die Strom­lie­fe­rung i.d.R. aus zwei Kompo­nenten besteht, nämlich der Liefe­rung des Stroms und der zugehö­rigen Grünstrom­ei­gen­schaft, werden die Herkunfts­nach­weise auch zusätz­lich bepreist und auf dem Gesamt­preis addiert. Im Anschluss wird noch das langfris­tige Preis­ri­siko ermit­telt und abgezogen. Dies gewähr­leistet, dass der Festpreis über den langen Zeitraum gegeben werden kann und zusätz­lich eine Sicher­heit gegen zu erwar­tende Preis­schwan­kungen am Markt bietet. Aus all diesen Faktoren ergibt sich am Ende der finale PPA-Preis.

Als Alter­na­tive zum Festpreis, können insbe­son­dere Post-EEG Anlagen flexibel auf Basis von Spotpreisen oder Monats­markt­werten vergütet werden. Dies führt zu gerin­geren Risiken und Verpflich­tungen der Vertragspartner.

Preisbildung bei einem Power-Purchase-Agreement
Preis­bil­dung bei einem Power-Purchase-Agreement

Wie gestaltet sich der Weg zu einem PPA?

Aufgrund der Komple­xität der langfristen Verträge, unter­scheidet sich die Angebots­le­gung von unseren bishe­rigen Produkten. Aus diesem Grund haben wir für Sie einen übersicht­li­chen Prozess entwi­ckelt, der die Schritte von erster Kontakt­auf­nahme bis zum finalen Liefer­be­ginn struk­tu­riert wiedergibt.

Schritte zu einem Power-Purchase-Agreement
Schritte zu einem Power-Purchase-Agreement

Welche Punkte müssen in einem PPA geregelt werden?

1. Vertrags­ge­gen­stand

Im Mittel­punkt des Vertrags steht die Erzeu­gungs­an­lage. Um den PPA-Preis bestmög­lich zu berechnen und gleich­zeitig viele Risiken auszu­schließen, werden einige Daten benötigt, die wichtigsten davon sind die Stamm­daten wie u.a. Standort, Anlagen­technik und Ausrich­tung. Bei Post-EEG Anlagen können histo­ri­sche Daten sowohl zu einer verbes­serten Preis­kal­ku­la­tion führen als auch erste Hinweise zur Feststel­lung von Anlagen­pro­blemen oder Wartungs- und Instand­hal­tungs­maß­nahmen liefern.
Neben der Strom­lie­fe­rung aus den vertrags­ge­gen­ständ­li­chen Erzeu­gungs­an­lagen sind die dazuge­hö­rigen Herkunfts­nach­weise Gegen­stand des Vertrags.

2. Rahmen­daten

Unter die Rahmen­daten fällt u.a. die Festle­gung der gewünschten Vertrags­lauf­zeit, der Versi­che­rungs­um­fang der Erzeu­gungs­an­lage, bei Neuan­lagen der Infor­ma­ti­ons­fluss zwischen Vertrags­un­ter­zeich­nung und erstma­liger Strom­lie­fe­rung sowie der Umgang mit Fristen. Insbe­son­dere bei langen Vertrags­bin­dungen müssen die Pflichten der Vertrags­partner klar geregelt sein, aber auch für unvor­her­ge­se­hene Ereig­nisse muss der Vertrag für alle Betei­ligten eine faire Absiche­rung darstellen.

3. Meldungen

Der Infor­ma­ti­ons­fluss zwischen den Vertrags­part­nern ist vor und während der vertrag­li­chen Liefer­zeit von großer Bedeu­tung. Bei Neubau­pro­jekten müssen schon während der Geneh­mi­gungs- und Bauphase Daten übermit­telt werden, da es bereits vor Beginn der Liefe­rung zu Abwei­chungen vom erwar­teten Zeitplan kommen kann. Während der Liefer­zeit spielen insbe­son­dere Meldungen über geplante und ungeplante Nicht­ver­füg­bar­keiten eine wichtige Rolle.

4. Anlagen­steue­rung

In Zeiten großer Einspei­se­mengen von EE-Anlagen kommt es immer häufiger zu stark schwan­kenden Börsen­preisen, nicht selten sind diese auch negativ. Dieses Preis­ri­siko muss in einem PPA berück­sich­tigt werden, gleicher­maßen wie Folgen von Reduzie­rungs­maß­nahmen des zustän­digen Netzbe­trei­bers.
Voraus­set­zung für die Anlagen­steue­rung ist die Fernsteu­er­bar­keit der Erzeugungsanlage.

5. Sicher­heits­kon­zept

Bei Erneu­er­bare-Energien-Projekten kommt es häufig zu hohen Inves­ti­ti­ons­summen. Umso wichtiger ist es, dass der Investor über ein langfris­tiges Finan­zie­rungs­kon­zept und ausrei­chend Sicher­heiten (z.B. in Form einer Bankbürg­schaft) verfügt.
Jedoch spielt für die Bank auch ein gutes Credit-Rating des Direkt­ver­mark­ters eine entschei­dende Rolle. Wir als EnBW können uns mit einem solchen guten Rating sowie der langjäh­rigen, vertrauten Zusam­men­ar­beit mit den Banken auszeichnen, wodurch diese gerne auf die Zusam­men­ar­beit mit uns als Partner setzen.

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Power Purchase Agree­ments: Downloads

White­paper Power Purchase Agree­ment: Was sind PPAs, Vorteile, Preis­bil­dung, Checkliste

Webinar: PPAs - Als EE Erzeuger von steigenden Börsen­preisen profitieren

Webinar Power Purchase Agree­ment (PPA): Ablauf, Voraus­set­zungen, Pflichten

Sie haben Fragen zu Power-Purchase-Agree­ments? Kontak­tieren Sie uns!
Pierre Fees, Head of Sales 

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