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Power Purchase Agreement (PPA)

Lesezeit: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Power Purchase Agreement (PPA)?

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Infografik: Was ist ein Power-Purchase-Agreement?
Infografik: Was ist ein Power-Purchase-Agreement?

Power-Purchase-Agreement (kurz: „PPA“), bedeutet übersetzt „Stromkaufvereinbarung“ und ist im aktuellen energiewirtschaftlichen Kontext ein langfristiger Stromliefervertrag. Grundsätzlich sind PPAs technologieneutral – sie regeln den Verkauf von Strom zwischen zwei Parteien. Das Vertragsverhältnis kann entweder zwischen Energieerzeugern und Energiehändlern, zwischen Energieerzeugern und Endverbrauchern oder zwischen Energiehändlern und Endverbrauchern geschlossen werden. In der aktuellen öffentlichen Diskussion wird über PPAs von erneuerbaren Energien Anlagen (EE-Anlagen) gesprochen. Dieses Verständnis gilt auch für den vorliegenden Beitrag. Vertraglich zugrundeliegende Strommengen werden demnach nicht durch konventionelle Kraftwerke, sondern durch EE-Anlagen erzeugt. 

Charakteristisch für PPAs sind die Modalitäten der Energielieferung, die vergleichsweise langen Laufzeiten und die Risikoverteilung zwischen den Vertragspartnern. Im Unterschied zur Direktvermarktung von Strom ist die staatliche Förderung nicht Bestandteil eines PPA. Ein PPA wird i.d.R. zwischen zwei „freien“ Akteuren geschlossen und ein fester Vergütungssatz über einen vertraglich festgelegt Zeitraum wird vereinbart. Neben einem Festpreis können die Vertragsparteien jedoch auch einen flexiblen Preis, bspw. durch eine Börsenpreisbindung (Spotpreise), vereinbaren. Dadurch soll Anlagenbesitzern Planungssicherheit bei der Refinanzierung einer Investition in EE-Anlagen oder dem Post-EEG Betrieb gegeben werden. Da es sich um einen bilateralen Vertrag handelt, können die PPAs unterschiedlichste Ausprägungen haben und individuell auf die Vertragspartner abgestimmt werden. 

Anders als in Deutschland sind PPAs in den USA und auch anderen europäischen Ländern bereits schon weit verbreitet. Vor allem die großen Player im Markt wie Google, Microsoft, Facebook oder Johnson&Johnson setzen bereits seit einer Weile auf das Modell. Sie gehören auch zu den gut 200 namhaften Unternehmen, die sich der Initiative „RE100“ angeschlossen und somit zu 100% Ökostrom verpflichtet haben. Es ist anzunehmen, dass mit der absinkenden staatlichen Förderung, dem nahenden Auslaufen des 20-jährigen EEG-Förderzeitraums und dem regulatorischen Aufwand PPAs immer mehr in den Fokus rücken.

Welche Vertragsparteien sind bei einem Power Purchase Agreement (PPA) involviert?

Beim Abschluss eines Stromliefervertrags sind in der Regel zwei Parteien involviert. Zum einen der Stromabnehmer (buyer), ein Unternehmen, das mit Strom seine eigenen Bedürfnisse oder, im Falle eines Lieferanten, das seiner Kunden zufriedenstellt. Zum anderen der Erzeuger (seller), der das Projekt i.d.R. initiiert.  Beide Vertragsparteien verkaufen bzw. kaufen vertraglich festgehaltene Strommengen voneinander.

Welche Vertragslaufzeiten hat ein Power Purchase Agreement (PPA)?

Bereits zu Beginn des Beitrages werden PPAs als langfristige Stromlieferverträge bezeichnet. Das Wort langfristig beschreibt das Thema Vertragslaufzeit sehr treffend. Bei der Refinanzierung einer Investition in eine Neuanlage beträgt die Dauer eines solchen Vertrages meist zwischen mindestens fünf und 20 Jahre. Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um eine Bestandsanlage, welche bereits durch das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) subventioniert wurde, kann im Anschluss durch ein PPA der Weiterbetrieb gesichert werden. Die Vertragslaufzeiten bei Post-EEG Anlagen betragen je nach Anlagentechnik und Zustand der Anlagen meist zwischen ein und fünf Jahren.  

Welche Arten von Power Purchase Agreements (PPA) gibt es?

Dass die Vertragsausgestaltung von PPAs äußerst vielfältig ist, zeigen die vorigen Zeilen. Diese Tatsache erschwert die Definition der verschiedenen Arten von PPAs.

Wenn Strom nicht selbst verbraucht, sondern an Dritte weitergegeben wird – wie es z.B. Stadtwerke oder das Virtuelle Kraftwerk der EnBW als Direktvermarkter macht – so spricht man üblicherweise von einem Utility. Weiterhin gibt es Corporate PPAs, die mit den Letztverbrauchern, (Großkunden oder Großabnehmer), direkt abgeschlossen werden (deshalb auch oft „direct PPA“ genannt. Der Strom wird direkt an einen Verbraucher geliefert). Hier wird der Strom also unmittelbar vom EE-Produzenten an den Endabnehmer geliefert, was oftmals ohne die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes stattfindet (betrifft nur On-site PPAs). Corporate PPAs können nochmals in verschiedene Arten aufgeteilt werden: 

Man nennt die ersten drei Arten auch physische PPAs, die sich lediglich hinsichtlich des Lieferweges unterscheiden. Weiterhin gibt es synthetische PPAs, auch financial PPAs genannt. Bei dieser Form wird der Strom nicht physisch, sondern virtuell geliefert. Der Handel des grünen Stroms verläuft hier klassisch, also vor allem über die Strombörse, wobei Marktpreisrisiken des Stroms vertraglich abgesichert werden und die Eigenschaft der Stromlieferung durch Herkunftsnachweise gekennzeichnet ist.

Welche Anwendungsfälle bei Power Purchase Agreements (PPA) in Deutschland gibt es – Post-EEG oder Neubau?

Grundsätzlich gibt es in Deutschland aktuell zumeist zwei Anwendungsfälle für das Thema PPA. Zum einen betrifft das Modell Anlagen, deren EEG Förderung ausläuft und somit vor der Frage stehen, wie es weitergehen soll. Zum anderen geht es um Neubauanlagen, die ohne EEG-Förderung gebaut werden sollen.

Ist ein Power Purchase Agreement (PPA) für Post-EEG-Anlagen möglich?

2021 werden die ersten Anlagen keine EEG-Förderung mehr vom Staat erhalten, was auch mit dem mittlerweile populären Begriff „Post-EEG-Welle“ verbildlicht wird. Zwischen 2021 und 2031 werden rund 900.000 Anlagen aus der EEG-Förderung fallen – darunter viele Kleinanlagen. Eine Möglichkeit ist es in diesem Fall, durch das Abschließen eines PPA weiterhin Erlöse für die abgeschriebenen oder finanzierte EE-Anlagen zu erzielen, diese somit weiterzutreiben und noch dazu die Energiewende weiterhin anzutreiben. Der Startschuss für diese Art Finanzierung wird 2021 sein und vorwiegend eine kürzere Vertragslaufzeit von etwa 1 bis 5 Jahren betragen.

Ist ein Power Purchase Agreement (PPA) für Neuanlagen sinnvoll?

PPA´s sind nicht nur beim Thema Post-EEG interessant, sondern vor allem auch bezüglich des Baus von neuen Anlagen, um diese außerhalb der EEG-Förderung finanzieren oder bauen zu können. Da sich solche Projekte i.d.R. über einen längeren Zeitraum erstrecken und mit großen Investitionen verbunden sind, spricht man bei diesem Anwendungsfall meist von 5-20 Jahren Vertragslaufzeit. Im Fall einer Fremdfinanzierung kommt hier zu den üblichen zwei Parteien, die ein PPA abschließen, noch ein Dritter wichtiger dazu: Die Bank bzw. der Finanzierer. Denn am Ende hat bei solch großen Projekten immer die Bank ein entscheidendes Mitspracherecht, wenn es um die Vergabe von Kapital,somit die Realisierung von Projekten geht.  
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Welche Gründe gibt es für Power Purchase Agreements?

Bisher wurden PPA-Verträge schwerpunktmäßig in den USA, in Großbritannien, Norwegen, Schweden und Niederlande abgeschlossen, aber auch in Deutschland werden vermehrt Vertragsabschlüsse bekannt gegeben. 

Aufgrund der vielseitigen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Verträge gibt es sowohl bei den Erzeugern als auch bei den Energieabnehmer verschiedene Beweggründe für einen PPA. Zu den häufigsten gehören die Refinanzierung einer Investition in eine EE-Neuanlage oder die Anschlussfinanzierung einer auslaufenden EEG-Anlage. Somit wird der Weiterbetrieb dieser Anlagen ermöglicht, die wiederum zu einer erneuerbaren Stromerzeugung beitragen. Zudem ist es durch PPAs möglich, dass Verbraucher direkt mit EE-Strom beliefert werden können.

Was sind die Vor- und Nachteile bei Power Purchase Agreements (PPA)?

PPAs bieten Vorteile, von denen bereits einige im vorliegenden Glossar aufgegriffen wurden. Jedoch können sich je nach Regulierung oder Marktsituation auch Nachteile für die verschiedenen Beteiligten ergeben. Positive sowie auch negative Aspekte haben wir im Folgenden etwas genauer für Sie beleuchtet. 

Vor- und Nachteile eines Power Purchase Agreement (PPA)
Vor- und Nachteile eines Power Purchase Agreement (PPA)

Was sind die Vorteile von Power Purchase Agreements (PPA)?

Durch PPAs, bzw. den Erwerb von Herkunftsnachweisen, kann ein Unternehmen seinen ökologischen Fußabdruck verbessern sowie durch die ökologische Nachhaltigkeit dieser die eigene Marke bilden bzw. stärken. Nicht nur die aktive Teilhabe an der Energiewende, sondern auch die finanziellen Aspekte sprechen für PPAs. Denn sie können eine langfristige Preisabsicherung bzw.  Kalkulationssicherheit bieten und bilden außerdem die Grundlage für die Finanzierung neuer EE-Projekte. Derzeit besonders prominent ist die Post-EEG-Debatte, da ab 2021 der EEG-Förderzeitraum auslaufen wird. Deshalb gewinnen gerade PPAs als vielversprechendes Geschäftsmodell an Bedeutung. So bieten die vielseitigen Stromlieferverträge eine finanzielle Absicherung des Weiterbetriebs bestehender Anlagen. Auch stellen sie für Unternehmen ein Kundenbindungsinstrument durch die Vergütungsfortführung nach dem EEG dar. Durch standardisierte Verträge ergibt sich ein weiterer Vorteil: Komplexität kann in der Abwicklung reduziert werden. Verbrauchern von Strom aus PPAs wird eine vertragliche Absicherung gegen steigende Strompreise geboten. Auf der anderen Seite können Anlagenbetreiber auf eine Teilnahme an den aufwendigen Ausschreibungen für die EEG-Förderung verzichten, da man den Strom direkt an den PPA-Partner verkauft und somit autark von den Förderregimen ist.

Was sind die Nachteile von Power Purchase Agreements (PPA)?

Neben den vielen Vorteilen von PPAs gibt es auch einige Nachteile, die nicht außer Acht gelassen werden sollten. Aufgrund der Komplexität der Verträge benötigt die Erstellung von PPAs oft viel Zeit sowie Absprache, um einen tatsächlichen Vertragsabschluss zu erzielen. Zum einen können die langfristigen Verträge vor allem ein Vorteil sein, zum anderen jedoch bringt das auch Nachteile mit sich: zukünftige Preisentwicklungen müssen im Voraus prognostiziert werden und das Risiko einer davon abweichenden Entwicklung fair auf die Vertragsparteien verteilt werden. Deshalb beinhalten Festpreisverträge einen Risikoabschlag. Übernimmt man einen Teil der Risiken selbst, z.B. in Form eines Spotpreisvertrages, unterliegt man zu einem gewissen Maße den Marktpreisschwankungen (was jedoch auch eine Chance sein kann). Als ein weiterer Nachteil, der allerdings stark von den Vertragsbedingungen abhängt, sollte auch die fluktuierende Stromproduktion insbesondere von Photovoltaik- und Windanlagen erwähnt werden. Denn stehen eventuell nicht die lange im Voraus vereinbarten und somit erwarteten Strommengen zum Lieferzeitpunkt zur Verfügung, müssen Anlagenbetreiber dies finanziell oder physisch ausgleichen können oder an eine dritte Partei, wie bspw. einen Stromhändler, auslagern. 

Welche Beispiele gibt es für Power Purchase Agreements (PPA)?

Vor allem die USA, aber auch europäische Länder wie Norwegen, Irland, Portugal oder Schweden sind in Sachen PPAs Vorreiter. Hiermit geben wir einen kleinen Überblick über Beispiele von bereits abgeschlossenen PPA´s im Bereich Photovoltaik und Wind. 

Abgeschlossene Power Purchase Agreements weltweit
Abgeschlossene Power Purchase Agreements weltweit

Wie sehen Power Purchase Agreements (PPA) in Deutschland aus?

Bei uns in Deutschland gilt das Thema PPA oft noch als hinterher hinkend. Das kommt mitunter auch dadurch zustande, dass hierzulande ganz andere Förderstrukturen für erneuerbare Energien bestehen. Jedoch werden PPA´s in kommender Zeit auch hier immer relevanter werden. In ihrer Vorreiterrolle hat die EnBW AG bereits 2019 das erste PPA in Deutschland für eine Vertragsdauer von 15 Jahren mit der Energiekontor AG abgeschlossen. Es handelt sich um einen 0,08 GW großen Solarpark in Mecklenburg-Vorpommern, der ohne staatliche Förderungen errichtet wird und dessen Inbetriebnahme für Ende 2020 geplant ist. Jährlich soll dieser etwa 88 GWh produzieren. Über die gesamte Vertragslaufzeit sind das rund 1,3 TWh.

Wie sehen Power Purchase Agreements (PPA) in den USA aus?

Von Google abgeschlossene Power Purchase Agreements in den USA
Von Google abgeschlossene Power Purchase Agreements in den USA

In den USA boomt der Markt für PPAs, mit dem klaren Fokus auf Corporate PPAs. Ein bekanntes Beispiel ist Google. In seiner Unternehmensstrategie hat das Unternehmen festgelegt, sich nur noch mit Strom aus Erneuerbaren Energien zu versorgen. Das tut es laut eigenen Angaben schon seit 2017. Mit diesem klaren Bekenntnis zur Nachhaltigkeit hat Google eine Vielzahl an PPAs abgeschlossen – von in Summe etwa 1,8 GW.

Den ersten PPA in den USA hat allerdings Amazon in Texas abgeschlossen. Das Unternehmen hat von einer Wind Farm mit 0,25 GW etwa 90% des Outputs eingekauft. Auch Johnson & Johnson hat 2016 einen 12 Jahres PPA-Vertrag abgeschlossen.

Wie sehen Power Purchase Agreement (PPA) in Skandinavien aus?

Skandinavien ist, was das Thema PPAs betrifft, ebenfalls hoch im Kurs. In den vergangenen zwei Jahren wurden allein dort PPAs für eine Kraftwerksleistung von rund 4,3 GW abgeschlossen. Darunter befindet sich auch der weltweit bislang größte PPA-Abschluss, mit dem sich der norwegische Aluminiumhersteller Norsk Hydro für 19 Jahre den Strom aus dem schwedischen 0,65 GW Onshore-Windpark „Markbygden“ sichert.

Wie sehen Power Purchase Agreement (PPA) in Spanien aus?

Auch in Spanien wurden PPAs in den letzten Jahren immer bedeutender. Erst kürzlich haben Luxcara und ein schweizer Energieunternehmen mit dem Solarprojekt Guillena-Salteras ein PPA abgeschlossen. Das Solarprojekt Guillena-Salteras befindet sich in Andalusien, nördlich von Sevilla, einer der sonnenreichsten Regionen Europas. Mit einer Leistung von etwa 0,12 GW wird der Solarpark rechnerisch mehr als 53.000 spanische Haushalte mit Solarstrom versorgen können. Luxcara hat das Solarprojekt Guillena-Salteras im Dezember 2018 für ein Portfolio für institutionelle Investoren akquiriert. Der Bau des Projektes begann direkt nach der Akquisition und verläuft nach Unternehmensangaben plangemäß. Der Produktionsstart ist für die erste Hälfte des Jahres 2020 geplant.

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Wie bildet sich der PPA-Preis einer Anlage?

Zunächst muss der eigentliche Marktwert der Anlage ermittelt werden. Dies geschieht, indem von den zukünftigen Terminmarktpreiserwartungen die Profilwertigkeit, sprich der Wert des eingespeisten Stroms der Anlage im Vergleich zum monatlichen Monatsmarktwert, abgezogen wird. Bei einem Photovoltaik-Park, der nach Süden ausgerichtet wurde, ist beispielsweise davon auszugehen, dass die Profilwertigkeit geringer ist als bei einer Anlage mit Ost-West Ausrichtung.

Von diesem Marktwert der Anlage werden schließlich Kosten für die Vermarktung, die Anlagenbilanzierung sowie kalkulatorische Sicherheiten für langfristige Wetterrisiken abgezogen. Folglich ergibt sich für uns der Wert der Erzeugung einer Anlage.
Die gute Nachricht: es kommt noch was oben drauf. Da die Stromlieferung i.d.R. aus zwei Komponenten besteht, nämlich der Lieferung des Stroms und der zugehörigen Grünstromeigenschaft, werden die Herkunftsnachweise auch zusätzlich bepreist und auf dem Gesamtpreis addiert. Im Anschluss wird noch das langfristige Preisrisiko ermittelt und abgezogen. Dies gewährleistet, dass der Festpreis über den langen Zeitraum gegeben werden kann und zusätzlich eine Sicherheit gegen zu erwartende Preisschwankungen am Markt bietet. Aus all diesen Faktoren ergibt sich am Ende der finale PPA-Preis.

Als Alternative zum Festpreis, können insbesondere Post-EEG Anlagen flexibel auf Basis von Spotpreisen oder Monatsmarktwerten vergütet werden. Dies führt zu geringeren Risiken und Verpflichtungen der Vertragspartner.

Preisbildung bei einem Power-Purchase-Agreement
Preisbildung bei einem Power-Purchase-Agreement

Wie gestaltet sich der Weg zu einem PPA?

Aufgrund der Komplexität der langfristen Verträge, unterscheidet sich die Angebotslegung von unseren bisherigen Produkten. Aus diesem Grund haben wir für Sie einen übersichtlichen Prozess entwickelt, der die Schritte von erster Kontaktaufnahme bis zum finalen Lieferbeginn strukturiert wiedergibt.

Schritte zu einem Power-Purchase-Agreement
Schritte zu einem Power-Purchase-Agreement

Welche Punkte müssen in einem PPA geregelt werden?

1. Vertragsgegenstand

Im Mittelpunkt des Vertrags steht die Erzeugungsanlage. Um den PPA-Preis bestmöglich zu berechnen und gleichzeitig viele Risiken auszuschließen, werden einige Daten benötigt, die wichtigsten davon sind die Stammdaten wie u.a. Standort, Anlagentechnik und Ausrichtung. Bei Post-EEG Anlagen können historische Daten sowohl zu einer verbesserten Preiskalkulation führen als auch erste Hinweise zur Feststellung von Anlagenproblemen oder Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen liefern.
Neben der Stromlieferung aus den vertragsgegenständlichen Erzeugungsanlagen sind die dazugehörigen Herkunftsnachweise Gegenstand des Vertrags.

2. Rahmendaten

Unter die Rahmendaten fällt u.a. die Festlegung der gewünschten Vertragslaufzeit, der Versicherungsumfang der Erzeugungsanlage, bei Neuanlagen der Informationsfluss zwischen Vertragsunterzeichnung und erstmaliger Stromlieferung sowie der Umgang mit Fristen. Insbesondere bei langen Vertragsbindungen müssen die Pflichten der Vertragspartner klar geregelt sein, aber auch für unvorhergesehene Ereignisse muss der Vertrag für alle Beteiligten eine faire Absicherung darstellen.

3. Meldungen

Der Informationsfluss zwischen den Vertragspartnern ist vor und während der vertraglichen Lieferzeit von großer Bedeutung. Bei Neubauprojekten müssen schon während der Genehmigungs- und Bauphase Daten übermittelt werden, da es bereits vor Beginn der Lieferung zu Abweichungen vom erwarteten Zeitplan kommen kann. Während der Lieferzeit spielen insbesondere Meldungen über geplante und ungeplante Nichtverfügbarkeiten eine wichtige Rolle.

4. Anlagensteuerung

In Zeiten großer Einspeisemengen von EE-Anlagen kommt es immer häufiger zu stark schwankenden Börsenpreisen, nicht selten sind diese auch negativ. Dieses Preisrisiko muss in einem PPA berücksichtigt werden, gleichermaßen wie Folgen von Reduzierungsmaßnahmen des zuständigen Netzbetreibers.
Voraussetzung für die Anlagensteuerung ist die Fernsteuerbarkeit der Erzeugungsanlage.

5. Sicherheitskonzept

Bei Erneuerbare-Energien-Projekten kommt es häufig zu hohen Investitionssummen. Umso wichtiger ist es, dass der Investor über ein langfristiges Finanzierungskonzept und ausreichend Sicherheiten (z.B. in Form einer Bankbürgschaft) verfügt.
Jedoch spielt für die Bank auch ein gutes Credit-Rating des Direktvermarkters eine entscheidende Rolle. Wir als EnBW können uns mit einem solchen guten Rating sowie der langjährigen, vertrauten Zusammenarbeit mit den Banken auszeichnen, wodurch diese gerne auf die Zusammenarbeit mit uns als Partner setzen.

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Pierre Fees, Head of Renewables Sales

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