Redispatch 2.0
Ihre Pflichten - Unsere Lösungen

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Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Sorgenfrei durch den Redispatch 2.0
- Wir übernehmen die Rolle EIV und BTR für Sie
- Stammdaten schnell und einfach im übersichtlichen Tool melden
- Sie erhalten Mehrerlöse für Ihren Strom in der Direktvermarktung
- Keine bösen Überraschungen: Wir halten Sie up-to-date
- Transparent und unkompliziert: Wir stehen Ihnen bei allen Fragen als zuverlässiger Partner zur Seite


Das sind die Voraussetzungen für Redispatch 2.0:
- Nur wenn ein Direktvermarktungsvertrag mit dem Virtuellen Kraftwerk besteht oder abgeschlossen wird, kann die Redispatch 2.0 Dienstleistung in Anspruch genommen werden
- Für Redispatch 2.0 ist die Herstellung der Fernsteuerbarkeit durch den Anlagenbetreibenden Voraussetzung für die erfolgreiche Direktvermarktung und Übernahme der Redispatch 2.0 Pflichten. Dabei können einmalige Kosten auf Sie zukommen. Gerne vermitteln wir Sie hier an unsere kompetenten Partner.
- Es wird eine Fernsteuerbarkeit mit Schnittstelle zum Direktvermarkter benötigt. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber nicht für den Zugriff durch den Direktvermarkter geeignet ist.
Weitere Informationen & Veranstaltungen
Redispatch 2.0 kurz erklärt
Die Synchronisation von Angebot und Nachfrage im Stromnetz wird zunehmend zur Herausforderung. Veränderte Lastflüsse durch den Ausbau erneuerbarer Energien, der Ausstieg aus der Kernenergie und die Integration europäischer Strommärkte sind nur einige der Gründe, warum zunehmend mehr für die Erhaltung der Netz- und Systemstabilität getan werden muss. Der Redispatch 2.0 soll hier Abhilfe schaffen.
Mit der Einführung müssen auch Betreibende von Anlagen der erneuerbaren Energien eine Verschiebung ihrer geplanten Stromproduktion zur Vermeidung von Netzengpässen vornehmen. Konkret bedeutet das, dass auch Erneuerbare-Energien-Anlagen künftig im Falle eines drohenden Netzengpasses abgeregelt werden können. Ziel ist es somit, die Netzführung zu optimieren und Kosten für die Behebung von Netzengpässen zu reduzieren.

Mit der Direktvermarktung
durch den Redispatch 2.0
Neue Aufgaben für Anlagenbetreibende
Anlagenbetreibende bleiben vom Redispatch 2.0 nicht unverschont. Eine wesentliche Aufgabe wird die Mitteilung der Stammdaten, Stammdatenänderungen und Nichtverfügbarkeiten Ihrer Anlage an den Netzbetreiber sein. Auch Prognosefahrpläne ihrer Stromerzeugung sowie das zugehörige Redispatch-Potenzial müssen in Zukunft an den Übertragungsnetzbetreiber gemeldet werden.
Wir kümmern uns für Sie um den Redispatch 2.0
Ihre neuen Aufgaben erfordern fachkundiges Wissen. Bei Fehlern oder Missachtung Ihrer neuen Pflichten können sonst schnell hohe Strafen auf Sie zukommen. Ihre neue Verantwortung hinsichtlich der komplexen, energiewirtschaftlichen Aufgaben können Sie durch einen Wechsel in die Direktvermarktung ganz einfach auf uns als Einsatzverantwortlichen (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR) übertragen. Nachdem Sie einmalig Ihre Stammdaten in unserem übersichtlichen Tool gemeldet haben, müssen Sie zukünftig lediglich Ihre Nichtverfügbarkeiten an uns melden.
Ihr Einstieg in die Direktvermarktung
Weniger Sorgen - Mehr Erlöse
Alle Sorgen um die komplizierte Umsetzung im Rahmen des Redispatch 2.0 sind passé. Als Ihr Direktvermarkter übernehmen wir für Sie die Rolle des EIV und BTR.
Zudem erwarten Sie in der freiwilligen Direktvermarktung weitere Mehrerlöse im Vergleich zur EEG-Einspeisevergütung. Mit jeder eingespeisten Kilowattstunde erhalten Sie zusätzlich die sogenannte Managementprämie in Höhe von 0,4 Cent. Bei einer Nennleistung Ihrer Anlage von bspw. 200 kWp bringt Ihnen das Mehrerlöse in Höhe von 800 Euro pro Jahr – und das völlig risikofrei.
FAQ
Was ist Redispatch 2.0?
Unter Redispatch versteht man Eingriffe in die Erzeugungsleistung von konventionellen Kraftwerken (bisher mit einer installierten Leistung größer 10 MW), um Leitungsabschnitte oder Trafos vor einer Überlastung zu schützen. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, werden Kraftwerke angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln oder zu erhöhen. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entgegenwirkt.
Redispatch 2.0 steht für die neuen Regelungen zum Umgang mit Engpässen im Stromnetz. Durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) verschmelzen das bisherige Redispatch und Einspeisemanagement zum Redispatch 2.0. Hiernach sind ab dem 1. Oktober 2021 alle konventionellen Anlagen und Anlagen der Erneuerbaren Energien ab 100 kW installierter Leistung sowie alle Verteilnetzbetreiber (VNB) verpflichtet, am Redispatch teilzunehmen.
Mit Redispatch 2.0 sollen die Gesamtkosten aus dem konventionellen Redispatch und dem Einspeisemanagement optimiert und damit die Netzentgelte gesenkt werden.
Wie kommt es zu Netzengpässen?
Brauche ich als Anlagenbetreiber*in zusätzliche Zertifikate, die zeigen, dass ich die Anforderungen für den Redispatch 2.0 erfülle?
Was muss ich als Anlagenbetreiber*in tun, um die Anforderungen des Redispatch 2.0 zu erfüllen?
- Fahrbare Mindesterzeugungswirkleistung in MW
- Wirkungsgrad des Speichers in Prozent (im Falle eines Batteriespeichers)
- Mindestbetriebszeit einer Strom-Erzeugungseinheit (SEE), die mit thermischen Prozessen betrieben wird
Übernimmt das Virtuelle Kraftwerk für mich die Dienstleistung als Einsatzverantwortlicher und Betreiber der technischen Ressource?
Als zuverlässiger Partner in der Direktvermarktung übernehmen wir für unsere bestehenden Kunden die Rollen als Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR).
Wenn auch Ihr Netzbetreiber Sie kontaktiert hat, dann setzen Sie diesen gerne darüber in Kenntnis, dass wir als Direktvermarkter die Rollen EIV und BTR für Ihre Anlage übernehmen und übermitteln die folgenden Codes:
Global Location Number (GLN) – EIV: 9979483000005
Global Location Number (GLN) – BTR: 9979619000001
Sie sind noch kein Kunde bei uns, möchten aber unsere Redispatch-Dienstleistung in Anspruch nehmen? Das ist kein Problem. Holen Sie sich jetzt direkt ein Angebot und wechseln Sie einfach zu uns in die Direktvermarktung: https://www.interconnector.de/direktvermarktung-strom/direktvermarktungsangebot-anfordern/
Den komplexen energiewirtschaftlichen Part von Redsipatch 2.0 übernehmen wir gerne für Sie.
Was sind die nächsten Schritte für mich als Anlagenbetreiber*in?
Gerne übernehmen wir für Sie kostenlos die Rollen des EIV und BTR. Als zuständiger EIV übermitteln wir die relevanten Daten an den DataProvider Connect+. Zusätzlich übernehmen wir als BTR für Sie die Ermittlung und Abstimmung abrechnungsrelevante Ausfallarbeit mit dem Netzbetreiber.
Damit diese Prozesse korrekt umgesetzt werden können, wird es erforderlich sein, dass wir verschiedene Daten wie Änderungen der Stammdaten oder Störungen/Wartungen der Anlage rechtzeitig von Ihnen mitgeteilt bekommen. Hierfür bieten wir Ihnen eine komfortable Möglichkeit, mit der Sie uns die Daten mitteilen und zugleich Ihre Meldepflichten erfüllen können. Zum konkreten Vorgehen werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Auch Ihr zuständiger Anschlussnetzbetreiber wird Sie in der kommenden Zeit zum Redispatch 2.0 informieren. Als unser Kunde teilen Sie diesem bitte mit, dass wir die Rollen des EIV und BTR in Ihrem Fall übernehmen. Unterstützen Sie Ihren Netzbetreiber dabei, die Fristen einzuhalten, indem Sie die notwendigen Daten zeitnah an ihn übermitteln.
Was ist der Data Provider Connect+?
Der Data Provider ist eine neu geschaffene Marktrolle, die durch die Netzbetreiberkooperation namens Connect+ wahrgenommen wird. Die Aufgaben des Data Providers sind:
- Datenweiterleitung und Verteilung
- Datenaustausch an der Schnittstelle zwischen Markt und Netzbetreiber
- Datenaustausch zwischen Netzbetreibern
Als zentrale Informationsverteilungsstelle bietet Connect+ somit eine deutschlandweit einheitliche Schnittstelle für den Austausch von Redispatch2.0-Daten.
Was passiert mit meinem Direktvermarktungsvertrag?
Wo finde ich die allgemeinen, gesetzlichen Regelungen zum Redispatch 2.0?
Alle gesetzlichen Vorgaben zum Redispatch 2.0 befinden sich im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) https://www.gesetze-im-internet.de/nabeg/ und auf der Seite der Bundesnetzagentur (BNetzA) https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK06/BK6_84_Sys_Dienst/844_redispatch/redispatch_node.html.
Das gesetzliche Regelwerk zum Redispatch 2.0 ist jedoch sehr umfangreich, komplex und setzt energiewirtschaftsspezifisches Fachwissen voraus.
Warum sind die initialen Stammdaten meiner Anlage noch nicht an den Netzbetreiber über connect+ übermittelt worden obwohl ich die Daten gepflegt habe?
Fall 1:
Es fehlen noch Stammdaten im Hintergrund, die automatisch befüllt werden. Unsere Entwickler arbeiten mit Hochtouren daran.
Fall 2:
Falls Ihnen zu einer SR-ID mehre TR-IDs zugeordnet worden sind, brauchen Sie noch etwas Geduld. Seit Neuestem sind die Anforderungen für die Übermittlung der Stammdaten geändert worden. Anstatt pro TR-ID eine Stammdatenmeldung zu machen, ist jetzt vorgesehen alle TR-IDs gebündelt pro SR-ID zu melden. Auch hier arbeiten unsere Entwickler mit Hochtouren an einer Lösung.
Welche Modelle und Varianten wählt das Virtuelle Kraftwerk der EnBW?
- Das Prognosemodell als Bilanzierungsmodell: Hier übernimmt der Netzbetreiber die Einspeiseprognose als Grundlage für die Entscheidung über eventuelle Redispatch 2.0 Maßnahmen.
- Den Duldungsfall als Abrufvariante: Der Netzbetreiber setzt hier die Steuersignale im Falle eines Redispatch-Abrufs. Der zuständige EIV „duldet“ diesen Abruf und wird nicht selbst aktiv.
- Das Pauschalverfahren als Abrechnungsverfahren: Im Falle eines Abrufs wird die Einspeiseleistung der letzten Viertelstunde vor der Redispatch-Maßnahme für die Dauer des Abrufs fortgeschrieben (z.B bei KWK-Anlagen oder Wind-Anlagen) bzw. mit einem mathematischen Faktor berechnet (bei PV-Anlagen).
Welche Daten müssen dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden?
Dienen die Daten dazu, dass der Netzbetreiber die Anlage bei Überlastung abschalten kann?
Welchen Prozess müssen Anlagenbetreibende bei Redispatch 2.0 durchlaufen?
Auf Anfrage des Netzbetreibers teilen Sie diesem mit, dass wir als Virtuelles Kraftwerk für Sie die Rollen
des EIV und BTR übernehmen.
Falls der Netzbetreiber daraufhin nach weiteren Daten fragt, verweisen Sie auf das Virtuelle Kraftwerk lim Falle der Übermittlung ungeeigneter Daten, kann das Virtuelle Kraftwerk die Redispatch 2.0-Dienstleistung nicht übernehmen).
Im Juli erfolgt eine Anpassung der Direktvermarktungs-AGBs, um die durch den Redispatch 2.0 benötigten Änderungen zu berücksichtigen. In diesem Zuge werden Sie aufgefordert, eventuell noch benötigte Stammdaten über das Kundenportal an das Virtuelle Kraftwerk mitzuteilen. Dies ist wichtig, damit wir Ihre Pflichten übernehmen können, die mit der ElV-Rolle verbunden sind.
Muss ich meine Anlage bei connect+ registrieren?
In einigen Schreiben von Netzbetreibern steht, dass für Kunden eine Registrierung bei connect+ notwendig sei. Registrieren muss sich dort allerdings nur der EIV. Da das Virtuelle Kraftwerk die EIV-Rolle für alle Kunden übernimmt, müssen Sie sich als Kunde dort NICHT selbst registrieren. Das Virtuelle Kraftwerk ist bereits bei connect+ registriert. Zudem erfolgt die Registrierung einmalig und nicht pro Anlage. Die Stammdatenübermittlung, die das Virtuelle Kraftwerk dann für die Kunden übernimmt, erfolgt hingegen für jede Anlage.
An wen sende ich meine Zuordnungsliste?
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