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Sonstige
Direktvermarktung

Die Sonstige Direkt­ver­mark­tung (§21a EEG 2021) ist eine Vermark­tungs­form, bei der Anlagen­be­treiber ihren Strom ohne Inanspruch­nahme einer Förde­rung durch das EEG an der Börse oder an einen Direkt­ver­markter verkaufen. Mit dem Virtu­ellen Kraft­werk der EnBW an Ihrer Seite erhalten Sie als Betreiber einer EE-Anlage in der Direkt­ver­mark­tung auch ohne Förder­an­spruch stabile und planbare Erlöse. 

Vorteile der Sonstigen Direktvermarktung

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Was ist die Sonstige Direktvermarktung?

Die sonstige Direkt­ver­mark­tung ist eine Vermark­tungs­form von Strom, bei der Anlagen­be­sitzer den erzeugten Strom entweder selbst oder durch einen Direkt­ver­markter an der Börse vermarkten. Anders, als bei der EEG-Direkt­ver­mark­tung nach dem Markt­prä­mi­en­mo­dell haben Anlagen­be­treiber bei der Sonstigen Direkt­ver­mark­tung von Strom aller­dings keinen Anspruch (mehr) auf die Förde­rung nach dem Erneu­er­bare-Energien-Gesetz (EEG). Darunter fallen Anlagen, die 
Eine weitere Beson­der­heit der Sonstigen Direkt­ver­mark­tung ist der Wegfall des Doppel­ver­mark­tungs­ver­bots: Das bedeutet, dass in der Sonstigen Direkt­ver­mark­tung die Grünstrom­ei­gen­schaft des Stroms in Form von Herkunfts­nach­weisen separat vermarktet werden kann. 

Sonstige Direkt­ver­mark­tung und das Post EEG Zeitalter

Mit dem Auslaufen der EEG-Vergü­tung werden Anlagen zu Post-EEG-Anlagen und können in die Sonstige Direkt­ver­mark­tung wechseln. Bis 2025 betrifft dies rund 200.000 Anlagen. Das Ende der EEG-Förde­rung bedeutet nicht das Ende der Anlagen, denn im EEG 2021 ist weiterhin vorge­sehen, dass betrof­fene Anlagen den Anspruch auf vorran­gige Einspei­sung behalten. Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Anlagen einer Veräu­ße­rungs­form gemäß § 21b EEG 2021 zugeordnet werden können, wie der Sonstigen Direkt­ver­mark­tung oder der Einspei­se­ver­gü­tung für Strom aus aus-geför­derten Anlagen (§ 21 Abs. 1 Nr. 3). Mit der Sonstigen Direkt­ver­mark­tung können auch nach Ende der Förde­rung Erlöse für den einge­speisten Strom erzielt werden. Betreiber müssen sich selbst­ständig um einen Direkt­ver­markter kümmern. 

Welche Erlöse erhalte ich in der Sonstigen Direktvermarktung?

Analog zur klassi­schen Direkt­ver­mark­tung wird in der Sonstigen Direkt­ver­mark­tung entweder der Börsen Spotpreis oder der techno­lo­gie­spe­zi­fi­sche Monats­markt­wert vergütet. Dieser Monats­markt­wert ist unter www.netztransparenz.de veröf­fent­licht. Die Unter­schiede zwischen der geför­derten Direkt­ver­mark­tung und der sonstigen Direkt­ver­mark­tung sind sehr gering: Die Einspei­se­ver­gü­tung bzw. Förde­rung in Form der Markt­prämie entfällt, dafür kann aber die Grünstrom­ei­gen­schaft des Stroms in Form von Herkunfts­nach­weisen zusätz­lich vermarktet werden. In unserem Rechner werden die Erlöse aus dem Verkauf von Grünstrom­zer­ti­fi­katen noch nicht mitein­be­rechnet. Der Erlös dieser Herkunfts­nach­weise wird in Zukunft im Zuge der sonstigen Direkt­ver­mark­tung mitge­kauft, damit sich Anlagen­be­trei­bende nicht um eine separate Vermark­tung kümmern müssen.

Ebenso gehören zur Sonstigen Direkt­ver­mark­tung auch Festpreis­ver­gü­tungs­mo­delle (Power Purchase Agree­ments), die trotz ausblei­bender Förde­rung für stabile und planbare Erlöse sorgen. Mehr zu den sogenannten PPAs erfahren sie unter https://www.interconnector.de/power-purchase-agreement/

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Was sind die Voraus­set­zungen
für die Sonstige Direktvermarktung?

Für die erfolg­reiche Vermark­tung ist ein frist­ge­rechter Wechsel in die Direkt­ver­mark­tung sowie die Ausstat­tung der Anlage mit einer entspre­chenden Messein­rich­tung essen­tiell. Prinzi­piell kann beim Virtu­ellen Kraft­werk der EnBW jede Anlage in die Sonstige Direkt­ver­mark­tung eintreten.Während die Herstel­lung der Fernsteu­er­bar­keit für die Sonstige Direkt­ver­mark­tung nicht gesetz­lich verpflich­tend ist (von uns als Direkt­ver­markter aber gefor­dert wird), müssen Anlagen mit mehr als 7 kWp mit einer Messein­rich­tung zur viertel­stünd­li­chen Messung und Bilan­zie­rung ausge­rüstet sein (z.B. RLM- Zähler). 
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Voraus­set­zung für den Start in die Sonstige Direkt­ver­mark­tung des virtu­ellen Kraft­werks ist eine gewähr­leis­tete Fernsteu­er­bar­keit Ihrer Erneu­er­baren Anlage. Für die techni­sche Anbin­dung haben wir Partner an der Seite, an die Sie sich wenden können.

Mehr Infor­ma­tionen zur Fernsteu­er­bar­keit und unseren Anbin­dungs­part­nern finden Sie hier.

Hinweis
Damit sich der Mehrerlös für Anlagen­be­sitzer auszahlt, sollten diese frühzeitig in die Direkt­ver­mark­tung wechseln. Denn: Anlagen­be­trei­bende, die ihre Anlage noch zu Förde­rungs­zeit in die Direkt­ver­mark­tung beim Virtu­ellen Kraft­werk der EnBW angemeldet haben, bekommen auch nach 20 Jahren eine Vergü­tung ausge­zahlt. Nach dem Ablauf der 20-jährigen Förde­rung läuft der Direkt­ver­mark­tungs­ver­trag automa­tisch weiter. 

Wie läuft die Sonstige
Direkt­vermarktung ab?

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FAQ KWK Direktvermarktung?

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Pierre Fees, Head of Sales

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