Partner für die Fernsteuerbarkeit in der Direktvermarktung

Das Virtuelle Kraftwerk der EnBW arbeitet aktuell mit drei Partnern zusammen, um Kunden eine individuelle Lösung für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit anzubieten.

Informieren Sie sich über die Angebote der Fernsteuerungspartner und nehmen Sie direkt Kontakt auf, um den Start der Direktvermarktung nicht zu verzögern.

Hardware

Noch keine Hardware für die Direktvermarktungsanbindung verbaut

ServiceZeit.com / IntegraSUN

IntegraSUN Box in 3 Varianten
Inklusive
Separat erhältlich

Solar-Log

Solar-Log Base in 3 Varianten
Parkregler (VDE4110 zertifiziert) Datenlogger und Regler in einem Gerät
Inklusive
Separat erhältlich

Amperecloud

Amperecloud Log

Parkregler (VDE4110 & VDE4120 zertifiziert) und
Datenlogger in einem Gerät



Inklusive
Separat erhältlich
In der Anlage ist bereits Hardware für die Direktvermarktungsanbindung verbaut

ServiceZeit.com / IntegraSUN

Voraussetzung

Solar-Log

Keine Fernsteuerung über fremde Hardware möglich

Amperecloud

Voraussetzung
Keine Fernsteuerung über fremde Hardware möglich

Individuallösung

ServiceZeit.com/ IntegraSUN

Ja
Netzwerktechnik, Steuerungstechnik u.a.

Solar-Log

Ja
Einzelprojektierung nach Bedarf möglich

Amperecloud

Ja
Einzelprojektierung nach Bedarf möglich

Installation vor Ort

ServiceZeit.com / IntegraSUN

Ja

Nach Absprache (gebührenpflichtig)

Solar-Log

Ja

Über Fachpartnernetzwerk (gebührenpflichtig)

Amperecloud

Ja

Nach Absprache (gebührenpflichtig)

Kontakt 

ServiceZeit.com / IntegraSUN

IntegraSUN Seriennummer zur
Identifikation bereithalten.

Solar-Log

Gerne auch über das Kontaktformular:
solar-log.com
* Zum Direktvermarktungsteam: die „1“ und dann die „3“ wählen.

Amperecloud

Gerne auch über das Kontaktformular: Amperecloud 

Ihre Schritte in die Fernsteuerbarkeit

Fernsteuerbarlkeitspartner
Fernsteuerbarkeit: To-dos, um den Fernsteuerbarkeitsnachweis zu erhalten
Checkliste zum Ausdrucken jetzt kostenfrei herunterladen

FAQ zur Fernsteuerbarkeit (bzw. Anbindung)

Die Fernsteuerbarkeit ist eine technisch notwendige Voraussetzung für die Direktvermarktung: Nur wenn diese über einen Partner von Interconnector GmbH hergestellt wurde und wir als Direktvermarkter die Anlage fernsteuern können, kann die Marktprämie vom Verteilnetzbetreiber ausgezahlt werden.

Der Direktvermarkter kann die Leistung der Anlage fernsteuern. Er kann die Anlage herunterregeln und die Leistung auch wieder hochfahren. Dies geschieht selten, ist aber essenziell, um negative Strompreise vermeiden zu können und den Strom zu besten Preisen zu vermarkten.
Dass Anlagen in der Direktvermarktung fernsteuerbar sein müssen, ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesetzlich vorgeschrieben. Der Direktvermarkter muss die Fernsteuerbarkeit der Anlage beim Netzbetreiber (VNB) nachweisen. Nur dann erhalten Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber die Marktprämie ausbezahlt. Es gilt dringend zu beachten, dass die Fernsteuerbarkeit des Netzbetreibers (VNB) unabhängig von der Fernsteuerbarkeit des Direktvermarkters ist.
  • Im Kundenportal unter dem Punkt „Fernsteuerbarkeit“ einen unserer Partner-Fernsteuerbarkeits-Dienstleister auswählen
  • Nach Auswahl im Portal wird der Anlagenbetreibende bzw. der Ansprechpartner für die leittechnische Anbindung durch den Partner kontaktiert, um die Herstellung der Fernsteuerbarkeit zu beauftragen (Es handelt sich hierbei um eine gesonderte Beauftragung bei einem separaten Fernsteuerbarkeits-Dienstleister.)
  • Termin vereinbaren, um einen Techniker des Anbieters die Fernsteuerbarkeit überprüfen zu lassen
  • Der Partner für die Fernsteuerbarkeit meldet uns die Anlage anschließend als testbereit und es wird durch uns ein finaler Fernsteuertest durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit nachzuweisen und bei Erfolg wird der Nachweis in das Portal hochgeladen
  • Im Portal im letzten Schritt die Vorlage „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit“ herunterladen, diese unterschreiben und wieder hochladen
  • Interconnector GmbH versendet den Nachweis sowie die unterschrieben Erklärung zur Fernsteuerbarkeit an den zuständigen Verteilnetzbetreiber.

Bei Interconnector GmbH ist derzeit nur ein RLM-Zähler zulässig, kein Smart Meter.
Außerdem ist die Fernsteuerbarkeit der Anlage durch den Direktvermarkter Pflicht, um eine Auszahlung des Erlöses zu erhalten.

Ihr Ansprechpartner für alle technischen Fragen ist Ihr ausgewählter Fernsteuerbarkeits-Partner. Jetzt Kontakt aufnehmen. Erste Informationen finden Sie hier.

Alle Fragen rund um das Portal beantwortet Interconnector GmbH. Bitte senden Sie eventuelle Fragen an anbindung@interconnector.de

Solar-Log, Amperecloud und ServiceZeit.com/IntegraSUN sind unsere Partner für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit. Alle Informationen finden Sie hier.