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Energy-Only-Market

Lesezeit: 2 Minuten

Was ist der Energy-Only-Market?

In Deutsch­land gibt es unter­schied­liche Möglich­keiten, um Strom zu kaufen und zu verkaufen. Es gibt zwei Markt­plätze für den Strom­handel, den Termin­markt (EEX) in Leipzig und den Spotmarkt (EPEX Spot) in Paris. Der Spotmarkt lässt sich weiterhin in die Day-Ahead-Auktion (bzw. den Day-Ahead-Handel), die Intrada-Eröff­nungs­auk­tion und den konti­nu­ier­li­chen Intraday-Handel unter­teilen. Folglich wird im EOM der opera­tive Teil des Strom­marktes abgewi­ckelt. Neben den standar­di­sierten Termin- und Spotmärkten gibt es noch den bilate­ralen Strom­handel, der „Over-the-Counter“ (OTC), also direkt zwischen zwei Markt­teil­neh­mern abgewi­ckelt wird.

Alle diese Märkte sind reine „Energy Only“ Märkte. Es geht auf diesen Markt­plätzen um den Kauf und Verkauf von tatsäch­lich erzeugten Megawatt­stunden (MWh), also nur um die reine Energie und nicht um die Leistungskapazität.

Was ist der Unter­schied zwischen dem Energy-Only-Markt und dem Kapazitätsmarkt?

Anders als bei einem EOM werden auf einem Kapazi­täts­markt die Kraft­werks­be­treiber bereits für die Vorhal­tung und Bereit­stel­lung der Erzeu­gungs­leis­tung des Kraft­werks entlohnt.

Auf einem Kapazi­täts­markt wird also mit der Leistung in Megawatt (MW) gehan­delt, welche ein Kraft­werk bereit­stellen kann. Dabei spielen die tatsäch­li­chen, physi­ka­li­schen Energie­flüsse im Strom­netz eine zentra­lere Rolle.

Im Energy-Only-Markt werden ausschließ­lich durch den Verkauf von erzeugten Strom­mengen Erlöse erzielt. Das bedeutet, dass nur eine tatsäch­lich erzeugte Megawatt­stunde Strom vergütet wird. Die Bereit­hal­tung elektri­scher Energie wird in einem EOM durch andere Mecha­nismen geregelt, die einem Kapazi­täts­markt nahekommen. Beispiels­weise durch die Ausschrei­bung von Regel­en­ergie über den Regel­en­er­gie­markt oder durch Redis­patch.

Was ist die Zukunft des Energy-Only-Markets?

Der Energy-Only-Markt funktio­niert und trägt mit seinen Strom­börsen zur weiteren Libera­li­sie­rung des Strom­marktes bei. Es tendieren immer mehr europäi­sche Länder dazu, ihren Strom­markt als einen EOM zu designen – denn dieses Strom­markt­de­sign treibt die Energie­wende voran.

Wie? Durch die Fokus­sie­rung auf das Grund­prinzip des freien Marktes – Angebot und Nachfrage –ist der EOM effizient und fördert somit die flexible und bedarfs­ori­en­tierte Strom­erzeu­gung sowie das Reduzieren von Überka­pa­zi­täten. So können beispiels­weise ungenutzte Erzeu­gungs­ka­pa­zi­täten abgebaut und somit hohe Unter­halts­kosten verrin­gert werden. Die Strom­erzeuger stehen vermehrt unter Preis­druck und müssen versu­chen, wirtschaft­lich zu bleiben: Anders als im Kapazi­täts­markt bekommen Kraft­werks­be­treiber nicht die Kraft­werks­ka­pa­zität vergütet und verlieren daher zuneh­mend ihre Monopol­stel­lung. Das Erneu­er­bare-Energien-Gesetz (EEG) legt darüber hinaus die bevor­zugte Einspei­sung von Strom aus erneu­er­baren Energie­quellen fest (z.B. aus Windenergie, Photo­vol­taik oder Wasser­kraft). Bei zu wenig Strom im Energie­system, steigen die Strom­preise an den Handels­märkten (insbe­son­dere am Spotmarkt). In der Folge werden Kraft­werke in einem EOM nach dem Merit-Order Prinzip aktiviert.

Dennoch gibt es vermehrt Diskus­sionen über eine Änderung dieses Markt­de­signs. Beschwerden werden einer­seits laut, da die Erneu­er­baren Energien (teils durch die EEG-Umlage) preis­güns­tiger sind und somit den konven­tio­nellen Kraft­werken die Chancen am Markt erschweren. Ein weiterer Kritik­punkt begründet sich aus der Sorge um die Versor­gungs­si­cher­heit: Strom aus erneu­er­baren Energie­quellen ist von den Witte­rungs­ver­hält­nissen und der Tages­zeit abhängig. Betreiber konven­tio­neller, witte­rungs­un­ab­hän­giger Kraft­werke werden aller­dings aufgrund des Markt­de­signs immer weniger Strom stellen können. Wenn konven­tio­nelle Kraft­werke vom Netz gehen, stehen Sie in Zeiten, in denen wenig Energie durch erneu­er­bare Energien erzeugt wird, nicht mehr zur Stabi­li­sie­rung des Strom­netzes zur Verfügung. 

Dem kann aller­dings das Grund­prinzip der Innova­ti­ons­för­de­rung in einem EOM entge­gen­ge­halten werden. Denn, wenn bereits die bloße Bereit­stel­lung von Kapazität für eine Vergü­tung ausreicht, besteht keine Notwen­dig­keit für Innova­tion und die konven­tio­nellen Kraft­werke werden weiterhin so betrieben wie bisher.

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