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Strom­markt

Lesezeit: 4 Minuten

Was ist der Strommarkt?

Als Strom­markt wird der Markt für elektri­sche Energie bezeichnet, der ein beson­ders wichtiger Markt ist. Inner­halb dieses Marktes werden Energie­mengen von unter­schied­li­chen Akteuren (Konzerne, Regio­nal­ver­sorger, Stadt- und Gemein­de­werke sowie Energie­händler) gekauft und verkauft. Der Strom­markt besteht dabei aus unter­schied­li­chen Teilmärkten mit eigener Preis­dy­namik, die als Orien­tie­rung zur Planung für Erzeuger und Verbrau­cher dient. Wie auf jedem Markt gilt auch hier, dass Angebot und Nachfrage letzten Endes den Preis bestimmen. Dem Strom­markt kommt durch die Schwan­kungen in Erzeu­gung und Verbrauch an dieser Stelle jedoch eine beson­dere Bedeu­tung zu, da sich somit das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage jeder­zeit verän­dern kann. 

Wie funktio­niert der Strommarkt?

Dem Strom­markt kommen im Wesent­li­chen zwei zentrale Funktionen zu: Hier erfolgt erstens die fortlau­fende Synchro­ni­sie­rung von Erzeu­gung und Verbrauch von Strom. Eine Heraus­for­de­rung ist im Zuge dessen die begrenzten Speicher­bar­keit von Strom. Inner­halb der zweiten grund­le­genden Aufgabe stellt der Strom­markt deshalb sicher, dass jeder­zeit ausrei­chend Kapazi­täten zur Verfü­gung gestellt werden können, um Angebot und Nachfrage auszu­glei­chen. Die Gewähr­leis­tung einer perma­nenten Versor­gungs­si­cher­heit ist nämlich insbe­son­dere an einem hoch entwi­ckelten Indus­trie­standort wie Deutsch­land immens wichtig.Diese Funktionen werden durch zwei Mecha­nismen angetrieben: Hier spielt zum einen die freie Preis­bil­dung der Strom­preise am Strom­markt eine Rolle. Die Preis­schwan­kungen liefern nämlich Aufschluss über die Knapp­heit von Strom zu einem bestimmten Zeitpunkt. Zum anderen kommt hier die Verpflich­tung der Liefe­ranten ins Spiel hinsicht­lich dessen, dass sie ihre Liefer­ver­pflich­tungen erfüllen. Durch zusätz­liche Maßnahmen soll der Strom­markt zuneh­mend flexi­bi­li­siert und eine kosten­güns­tige Integra­tion von erneu­er­baren Energien ermög­licht werden. 

Wer ist am Strom­markt beteiligt?

Inner­halb des Strom­marktes sind als Anbieter insbe­son­dere die sog. “Energie­riesen” in Form von namhaften Unter­nehmen, die Kraft­werke betreiben, aktiv. Dazu zählen bspw. RWE, EnBW und Vatten­fall. Diese hatten früher eine regel­rechte Monopol­stel­lung inne, seit der Libera­li­sie­rung des Strom­marktes etablieren sich hier aller­dings auch zuneh­mend kleinere Strom­pro­du­zenten. Grund dafür ist bspw. das steigende Angebot von Strom aus erneu­er­baren Energien.
Im Zuge der Energie­wende erhalten erneu­er­bare Energien, welche überwie­gend aus dezen­tralen Erzeu­gungs­an­lagen, wie beispiels­weise PV-Anlagen, stammen, immer mehr Aufwind. Im Vergleich dazu verlieren Großkraft­werke, welche auf fossilen Energie­träger, wie beispiels­weise Kohle zurück­greifen, zuneh­mend an Bedeu­tung. Durch diese gegen­läu­figen Entwick­lungen können sogar Privat­per­sonen einen wesent­li­chen Beitrag im Strom­markt leisten: Mittler­weile kann jeder selbst Strom erzeugen und ins Strom­netz einspeisen. Somit wird die Energie­wende immer mehr voran­ge­trieben. Dabei spielen auch kleine und mittlere Strom­un­ter­nehmer eine Rolle, die sich oftmals mit vereinten Kräften inner­halb eines Netzwerkes zusam­men­schließen. Diese Verän­de­rungen bekommen die herkömm­li­chen Energie­mo­no­po­listen deutlich zu spüren. Dementspre­chend versu­chen auch sie “Kurs zu halten” und auf die neuen Entwick­lungen inner­halb der Energie-Branche angemessen zu reagieren. Insge­samt ist heutzu­tage also deutlich mehr Bewegung im Strommarkt.

Welche Produkte werden auf dem Strom­markt verhandelt?

Da sich der Strom­markt in Teilmärkte mit unter­schied­li­cher Preis­dy­namik unter­teilt, kommen verschie­dene Handels­pro­dukte zum Einsatz.
Der Termin­markt kennzeichnet sich durch den Handel mit Strom­lie­fe­rungen, die mehrere Jahre im Vorlauf festge­legt werden. Zur Absiche­rung etwaiger risiko­rei­cher Verän­de­rungen in Bezug auf steigende Preise kommen langfris­tige Verträge zum Einsatz. Diese sind zwar mit einem Preis­auf­schlag versehen, gewähr­leisten jedoch eine langfris­tige Planungs­si­cher­heit.
Am Spotmarkt können im Gegen­satz zum Termin­markt deutlich präzi­sere und tages­ak­tu­el­lere Erzeu­gungs- und Verbrauchs­mengen gehan­delt werden. Im Day-Ahead-Markt, der ein Teil des Spotmarktes ist, wird Strom für den Folgetag gehan­delt. Bis 12 Uhr müssen hier die Kaufs- und Verkaufs­an­ge­bote unter Angabe von Menge und Liefer­zeit gemeldet werden. Nachfol­gend ermit­telt schließ­lich die Börse den Großhan­dels­preis für jede einzelne Stunde des kommenden Tages und vergibt den Zuschlag für die zum Zuge kommenden Gebote. Ein weiterer Teilmarkt des Spotmarktes ist der Intraday-Handel: Hier erfolgt der Handel von Strom­mengen bis zu 30 Minuten vor der Liefe­rung.
Am Spotmarkt werden also deutlich kurzfris­ti­gere und sponta­nere Verhand­lungen bezüg­lich der Strom­lie­fe­rungen getätigt. Im Gegen­satz dazu ist der Termin­markt durch eine langfris­tige Planung und eine deutlich längere Vorlaufs­zeit gekenn­zeichnet.
Verbrau­cher müssen sich aller­dings aufgrund dieser dynami­schen Markt­be­din­gungen keine Sorgen um die Qualität ihrer Strom­lie­fe­rungen machen. Strom ist schließ­lich ein homogenes Gut mit gleich­blei­bender Qualität. Demnach spielt es keine Rolle, von welchem Anbieter letzten Endes der Strom bezogen wird. Die Dynamik des Strom­marktes fördert vielmehr eine kosten­güns­tige, sichere und nachhal­tige Energie­ver­sor­gung, von der alle profi­tieren können.

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Was bedeutet Libera­li­sie­rung des Strommarktes?

Seit der Libera­li­sie­rung des Strom­marktes 1998 können Bürger ihre Strom­an­bieter frei wählen. Außerdem wird seit diesem Zeitpunkt der Strom an einer Strom­börse gehan­delt. Strom­preise werden seitdem nicht mehr festge­legt, sondern ergeben sich aus Angebot und Nachfrage. Dementspre­chend bestimmt seit der Libera­li­sie­rung des Strom­marktes nun also der Wettbe­werb das Geschehen. Dank der Libera­li­sie­rung haben Bürger heutzu­tage die Möglich­keit aus einer Vielzahl an Energie­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen und Tarif­op­tionen zu wählen. Bis zur Libera­li­sie­rung wurde der deutsche Strom­markt überwie­gend von staat­li­cher Seite geregelt. In diesen Zeiten hatten oftmals bestimmte Versor­gungs­un­ter­nehmen jahrzehn­te­lang eine Monopol­stel­lung. Dabei legten die Versorger ihre Preise auf Grund­lage der Kosten fest. Die Preise mussten dann wiederum von der jewei­ligen Preis­auf­sicht, wie zum Beispiel dem Wirtschafts­mi­nis­te­rium des jewei­ligen Bundes­landes, geneh­migt werden. 

Wie werden erneu­er­bare Energien am Strom­markt gehandelt?

Das Erneu­er­bare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2012 hat den Anstoß zur Markt­in­te­gra­tion von Erneu­er­baren Energien gegeben. Diese werden seitdem beson­ders geför­dert. Das EEG setzt im Zuge dessen Anreize für die Erzeu­gung von Grünstrom. Dieser Grünstrom kann dann wie der Graustrom an der Strom­börse angeboten und gehan­delt werden.

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Pierre Fees, Head of Sales 

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