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Messlo­ka­tion

Lesezeit: 3 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Messlokation? 

Die Messlo­ka­tion ist der Ort, an dem Energie gemessen wird. Es handelt sich also um die Messstelle, die sämtliche techni­schen Einrich­tungen umfasst, welche benötigt werden zur Ermitt­lung und ggf. Übermitt­lung der Messwerte.
Eine Messlo­ka­tion wird heran­ge­zogen zur Ermitt­lung physi­ka­li­scher Größen (Messwerte). Dabei wird jede physi­ka­li­sche Größe maximal einmal zu einem Zeitpunkt ermit­telt. So wird beim Strom etwa die elektri­sche Energie gemessen und bei Gas das Volumen ermit­telt. Die unter­schied­li­chen Messwerte der Messlokation(-en) bilden die Grund­lage zur Ermitt­lung der erzeugten bzw. verbrauchten Energie in einer oder mehrerer Markt­lo­ka­tionen.

Wer ist für die Messlo­ka­tion verantwortlich?

Verant­wort­lich sind hierfür zwei verschie­dene Partien: Zum einen ist der Netzbe­treiber invol­viert, welcher den Identi­fi­kator zur Messlo­ka­tion zuordnet und die techni­schen Anfor­de­rungen vorgibt. Zum anderen spielt der Messstel­len­be­treiber eine wichtige Rolle, da er die Messlo­ka­tion betreibt und somit für die vorhan­dene Mess- und Kommu­ni­ka­ti­ons­technik zuständig ist. 

Auf was müssen Strom­pro­du­zenten und -kunden im Zuge dessen achten? 

Für Strom­pro­du­zenten und -kunden hat sich seit dem 01.02.2018 kaum etwas geändert: Die Verein­heit­li­chung der Begriffe anhand der Vorgaben zur elektri­schen Markt­kom­mu­ni­ka­tion vonseiten der Bundes­netz­agentur wird für sie nur auf ihren Abrech­nungen deutlich. Zu sehen ist hier jetzt die Marklo­ka­tions-Identi­fi­ka­ti­ons­nummer (MaLo-ID) anstelle der alten Zählpunkt­be­zeich­nung. Gleich­zeitig wird dabei die zugehö­rige Messlo­ka­tion bzw. ggf. mehrere Messlo­ka­tionen angegeben. Behörden, Unter­nehmen sowie andere Strom­pro­du­zenten und -kunden bekommen die Änderungen durch die standar­di­sierten Bezeich­nungen also ledig­lich auf der Strom­ab­rech­nung zu spüren. Im Gegen­satz dazu müssen aller­dings Netzbe­treiber und Liefe­ranten aktiv werden, da sie gewähr­leisten müssen, dass ein reibungs­loser Transfer der Zuord­nungen zu ihren jewei­ligen Kunden vollzogen wird. 

Wo finde ich die Messlokationsnummer?

Zur Kennzeich­nung wird wie bereits vor den Änderungen am 01.02.2018 immer noch die Zählpunkt­be­zeich­nung (ZPB), eine 33-stellige alpha­nu­me­ri­sche Codenummer, heran­ge­zogen. Die Zählpunkt­be­zeich­nung wird dabei auf der der jährli­chen Strom­rech­nung oder dem Netznut­zungs­ver­trag vermerkt. Falls diese Dokumente nicht vorliegen, kann die Zählpunkt­be­zeich­nung auch direkt beim Netzbe­treiber in Erfah­rung gebracht werden. Nicht zu verwech­seln ist diese Codenummer mit der Zähler­nummer: Während die Zählpunkt­be­zeich­nung sozusagen die Strom­an­schluss­nummer darstellt, liefert die Zähler­nummer Auskunft über die Nummer des Strom­zäh­lers. Die Zählpunkt­be­zeich­nung kann dabei also mit einer Konto­nummer vergli­chen werden – ohne diese Angabe kann der Strom­an­bieter den jewei­ligen Anschluss nicht zuordnen. Die Identi­fi­zie­rung läuft also vom Liefe­ranten an den Netzbe­treiber nur noch über die Markt­lo­ka­tions-ID bzw. die Zähler­nummer. Die Messlo­ka­tions-ID (Zählpunkt­be­zeich­nung) wird dem Liefe­ranten dann vonseiten des Netzbe­trei­bers bei der Bestä­ti­gung der Anmel­dung mitgeteilt. 

Was ist der Zusam­men­hang zwischen Mess- und Marktlokation? 

Im Zuge von Mess- und Markt­lo­ka­tionen sind unter­schied­liche Zusam­men­hangs­formen möglich, je nachdem ob eine oder mehrere unter­schied­liche Lokationen invol­viert sind. Messlo­ka­tionen, welche zur Messung einer oder mehrere Markt­lo­ka­tionen heran­ge­zogen werden, sind in einem Lokati­ons­bündel zusam­men­ge­fasst. Die Verant­wor­tung für das Lokati­ons­bündel trägt der Netzbe­treiber. Dieser muss sicher­stellen, dass die Betreiber von Messstellen stets über sämtliche Messlo­ka­tionen inner­halb eines Lokati­ons­bün­dels Bescheid wissen. Zudem muss unver­züg­lich mitge­teilt werden, falls es dabei zu Verän­de­rungen kommt. Anhand der Lokati­ons­bündel kann man also erkennen, wie die Lokationen zusam­men­hängen. Grund­le­gend können dabei folgende drei Bezie­hungs­formen unter­schieden werden: 1. 1:1 Bezie­hung zwischen Markt- und Messlo­ka­tion Eine einzelne Messlo­ka­tion ist für die Messung der Energie einer Markt­lo­ka­tion zuständig. 2. 1:n Bezie­hung zwischen Markt- und Messlo­ka­tion Charak­te­ris­tisch für diese Bezie­hungs­form ist die Messung der Energie einer Markt­lo­ka­tion, die mithilfe mehrerer Messlo­ka­tionen durch­ge­führt wird. Als Beispiel kann an dieser Stelle ein Mehrfa­mi­li­en­haus heran­ge­zogen werden: Für eine Markt­lo­ka­tion gibt es hier mehrere Unter­mes­sungen, die sich durch unter­schied­liche Messlo­ka­tionen auszeichnen. 3. n:1 Bezie­hung zwischen Markt- und Messlo­ka­tion Durch den Einbau eines Zweirich­tungs­zäh­lers entsteht diese Form des Zusam­men­hangs. Die Energie­er­zeu­gung sowie der Verbrauch der produ­zierten Energie erfolgt in der Markt­lo­ka­tion. Die Messung des tatsäch­li­chen Energie­ver­brauchs sowie die Messung der erzeugten Energie wird dabei in der Messlo­ka­tion vorge­nommen. Dabei werden sowohl für die Energie­er­zeu­gung als auch für den Energie­ver­brauch unter­schied­liche MaLo-IDs zugeteilt. 

Was ist der Unter­schied zwischen Mess- und Marktlokation? 

An der Messlo­ka­tion findet die tatsäch­liche physi­ka­li­sche Messung jegli­cher erzeugten und verbrauchten Energie statt. Im Zuge von bilan­zi­ellen und abrech­nungs­tech­ni­schen Zwecken spielt im Gegen­satz dazu die Markt­lo­ka­tion die entschei­dende Rolle. 

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Pierre Fees, Head of Renewa­bles Sales 

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