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Energiewende 2020: News, Fakten & Prognosen

Lesezeit: 4 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Auch im Jahr 2020 gibt es einige Änderungen und News zum Thema Direktvermarktung, Photovoltaik und die Energiewende im Allgemeinen. Wie hoch ist die EEG-Umlage in diesem Jahr, wie steht es um Smart Meter und was bedeutet der Paradigmenwechsel in den Strommärkten? Wir haben uns für Sie schlau gemacht und alle interessanten Fakten und Neuigkeiten für Anlagenbesitzer sowie Projektierer zur Energiewende für 2020 zusammengefasst.

Die EEG-Umlage ist in diesem Jahr gestiegen

Im Gegensatz zum Jahr 2019, in dem die EEG-Umlage 6,64 ct/kWh betrug, hat sie sich im Jahr 2020 um 5,5% auf 6,76 ct/kWh gesteigert. Die EEG-Umlage dient zur Deckung der Kosten, die durch den erzeugten Strom anfällt, der nach dem EEG vergütet wird. Veröffentlicht wird die EEG-Umlage immer im Oktober des jeweiligen Vorjahres. Ermittelt wird diese durch die Übertragungsnetzbetreiber anhand von gutachterlichen Prognosen, die wiederum von der Bundesnetzagentur geprüft werden.

Für das Jahr 2020 liegen der prognostizierte Zubau von EEG-Anlagen (5,6 GW) sowie die erwartete Stromerzeugung (226 TWh) knapp unter (5,8 GW) bzw. über den Werten des Vorjahres (ca. 217 TWh). Was die Ausgaben für den Zubau von EE-Anlagen angeht, ist perspektivisch mit einer Senkung zu rechnen. Hier werden die niedrigen Ausschreibungsergebnisse nach und nach ihre Wirkung auf die EEG-Umlage ausüben. Die Höhe der Kosten für den Zubau von EEG-Anlagen ist allerdings nicht der einzige Faktor, der Einfluss auf die Höhe der EEG-Umlage hat. Hinzu kommen der erwartete Börsen-Strompreis, die Höhe des Letztverbrauchs, der aktuelle EEG-Kontostand und eine Liquiditätsreserve.

Weiteres zum Thema EEG-Umlage können Sie auf der Website der Bundesnetzagentur lesen.

Intelligente Strommesssysteme werden Pflicht

Die Nutzung intelligenter Strommesssysteme, also Smart Meter mit Smart-Meter-Gateway, für private Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6000 kWh im Jahr wird ab 2020 verpflichtend. Dies sieht das “Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende”, welche bereits 2016 in Kraft trat, vor. Die Voraussetzung für das Einführen der Pflicht wurde 2019 endgültig erfüllt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – kurz BSI – musste insgesamt von drei verschiedenen Herstellern Smart-Meter-Gateways zertifizieren und genehmigen. Kurz bevor das Jahr 2020 begann, wurde das letzte Produkt erfolgreich angenommen.
Betroffen sind zunächst Haushalte mit einem jährlichen Verbrauch an Strom von mehr als 6000 kWh. Haushalte mit weniger als 6000 kWh Verbrauch und analogen Stromzählern, welche noch in Gebrauch oder geeicht sind, haben noch etwas mehr Zeit – bis 2032 müssen diese mit digitalen Stromzählern ausgetauscht werden. Dank der Smart Meter sollen Stromnetze effizienter genutzt und dadurch der Energieverbrauch gemindert werden, da die intelligenten Strommesssysteme Geräte mit besonders hohen Stromverbrauch sofort erkennbar machen.

Förderdeckel für Photovoltaik wird abgeschafft – oder doch nicht?

Der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gab auf dem ‘Handelsblatt-Energiegipfel 2020’ Ende Januar bekannt, dass der 52-Gigawatt-Förderdeckel für Photovoltaik aufgehoben wird. Die Deckelung wurde aufgrund der damals hohen Kosten für Photovoltaik eingeführt. Mittlerweile sind aber die Kosten für neue Photovoltaikanlagen auf Dächern und Freifläche deutlich gesunken – demnach ist die 52-Gigawatt-Grenze nicht länger notwendig.

Würde aber die Grenze fortan bestehen und die Photovoltaikleistung die 52 Gigawatt erreichen, so würde die feste Einspeisevergütung für Kleinanlagen bis 750 kWp wegfallen. Das würde schon nach kurzer Zeit enorme Folgen für die PV-Branche und den Ausbau von PV-Anlagen mit sich bringen. Und damit auch dem Pariser Klimaschutzabkommen entgegenarbeiten, denn nur mit einem Ausbau von regenerativen Energien kann die globale Erwärmung auf 1,5°C begrenzt werden.

Fraglich ist jedoch, wann dieses Vorhaben umgesetzt werden soll. Bislang hat das Bundeswirtschaftsministerium noch nichts unternommen und der Druck wächst zunehmend. Es fehlen nämlich nur noch etwas mehr als 2 Gigawatt, bis der Deckel erreicht ist. Auch am 12. März 2020 konnten sich Vertreter von Bund- und Ländern auf keine endgültige Abschaffung des 52 Gigawatt-Förderdeckels einigen. Die Abschaffung wird an die Einigung zum Thema “Abstandsregelung von Windkraftanlagen gekoppelt”, die es bislang nicht gegeben hat. Eins ist sicher: Die Zeit bis zum Erreichen der 52 GW Grenze wird immer kürzer.

Der dynamische Stromtarif, der sich am Börsenpreis orientiert

Stromtarif und Direktvermarktung aus einer Hand

Paradigmenwechsel in den Strommärkten – PPAs mehr als nur Post-EEG-Alternative

Weltweit findet in den Strommärkten ein Paradigmenwechsel statt. Power Purchase Agreements (PPA) nehmen immer mehr zu und bieten eine attraktive Alternative zu der EEG-Förderung. Mittels dieser langfristigen Stromlieferverträge, die zwischen dem Anlagenbetreiber und einem Käufer – hier ein Verbraucher oder ein Energieversorgungsunternehmen – abgeschlossen werden, werden EE-Anlagen ohne eine Förderung gebaut und betrieben. In diesen Verträgen wird die Lieferung einer bestimmten Strommenge zu einem festgelegten Preis über einen oft längeren Zeitraum bestimmt.
Dieser Paradigmenwechsel kommt u.a. zustande, weil die Stromgestehungskosten für neue PV-Anlagen und auch Windparks in Europa ca. 3 und 6 Cent/kWh betragen und weit unter den Kosten für Kohle-/Atomkraftwerke liegen. Demnach sind beide regenerativen Technologien mittlerweile wettbewerbsfähig und unterstützen zusätzlich die steigende Nachfrage nach grünem Strom. Zudem können langfristig fixierte Vergütungen Erlösschwankungen am stark volatilen Strommarkt entgegenwirken und dadurch Investitionen in neue EE-Anlagen finanziell absichern.
PPAs sind nicht nur für Neuanlagen wichtig. Schließlich kommt 2021 die 20-jährige EEG-Förderung zu einem Ende – und das für alle EEG-Anlagen, die 2000 oder gar früher in Betrieb gegangen sind. Das bedeutet, dass auch hier ein PPA Vorteile mit sich bringt. Die Anlagenbetreiber können hierfür einen Weiterbetrieb der Anlage außerhalb der Förderung mittels kurzfristigem PPA beantragen.
Weitere Informationen zum Thema PPAs finden Sie in unserem Blogbeitrag “PPA: Preisbildung, Weg & Vertragsregelungen”.

Sie haben noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Pierre Fees, Head of Sales

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