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Energie­wende 2020: News, Fakten & Prognosen

Lesezeit: 4 Minuten

Auch im Jahr 2020 gibt es einige Änderungen und News zum Thema Direkt­ver­mark­tung, Photo­vol­taik und die Energie­wende im Allge­meinen. Wie hoch ist die EEG-Umlage in diesem Jahr, wie steht es um Smart Meter und was bedeutet der Paradig­men­wechsel in den Strom­märkten? Wir haben uns für Sie schlau gemacht und alle inter­es­santen Fakten und Neuig­keiten für Anlagen­be­sitzer sowie Projek­tierer zur Energie­wende für 2020 zusammengefasst.

Die EEG-Umlage ist in diesem Jahr gestiegen 

Im Gegen­satz zum Jahr 2019, in dem die EEG-Umlage 6,64 ct/kWh betrug, hat sie sich im Jahr 2020 um 5,5% auf 6,76 ct/kWh gestei­gert. Die EEG-Umlage dient zur Deckung der Kosten, die durch den erzeugten Strom anfällt, der nach dem EEG vergütet wird. Veröf­fent­licht wird die EEG-Umlage immer im Oktober des jewei­ligen Vorjahres. Ermit­telt wird diese durch die Übertra­gungs­netz­be­treiber anhand von gutach­ter­li­chen Prognosen, die wiederum von der Bundes­netz­agentur geprüft werden.

Für das Jahr 2020 liegen der prognos­ti­zierte Zubau von EEG-Anlagen (5,6 GW) sowie die erwar­tete Strom­erzeu­gung (226 TWh) knapp unter (5,8 GW) bzw. über den Werten des Vorjahres (ca. 217 TWh). Was die Ausgaben für den Zubau von EE-Anlagen angeht, ist perspek­ti­visch mit einer Senkung zu rechnen. Hier werden die niedrigen Ausschrei­bungs­er­geb­nisse nach und nach ihre Wirkung auf die EEG-Umlage ausüben. Die Höhe der Kosten für den Zubau von EEG-Anlagen ist aller­dings nicht der einzige Faktor, der Einfluss auf die Höhe der EEG-Umlage hat. Hinzu kommen der erwar­tete Börsen-Strom­preis, die Höhe des Letzt­ver­brauchs, der aktuelle EEG-Konto­stand und eine Liquiditätsreserve.

Weiteres zum Thema EEG-Umlage können Sie auf der Website der Bundes­netz­agentur lesen.

Intel­li­gente Strom­mess­sys­teme werden Pflicht 

Die Nutzung intel­li­genter Strom­mess­sys­teme, also Smart Meter mit Smart-Meter-Gateway, für private Haushalte mit einem Strom­ver­brauch von mehr als 6000 kWh im Jahr wird ab 2020 verpflich­tend. Dies sieht das “Gesetz zur Digita­li­sie­rung der Energie­wende”, welche bereits 2016 in Kraft trat, vor. Die Voraus­set­zung für das Einführen der Pflicht wurde 2019 endgültig erfüllt. Das Bundesamt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­technik – kurz BSI – musste insge­samt von drei verschie­denen Herstel­lern Smart-Meter-Gateways zerti­fi­zieren und geneh­migen. Kurz bevor das Jahr 2020 begann, wurde das letzte Produkt erfolg­reich angenommen.
Betroffen sind zunächst Haushalte mit einem jährli­chen Verbrauch an Strom von mehr als 6000 kWh. Haushalte mit weniger als 6000 kWh Verbrauch und analogen Strom­zäh­lern, welche noch in Gebrauch oder geeicht sind, haben noch etwas mehr Zeit – bis 2032 müssen diese mit digitalen Strom­zäh­lern ausge­tauscht werden. Dank der Smart Meter sollen Strom­netze effizi­enter genutzt und dadurch der Energie­ver­brauch gemin­dert werden, da die intel­li­genten Strom­mess­sys­teme Geräte mit beson­ders hohen Strom­ver­brauch sofort erkennbar machen.

Förder­de­ckel für Photo­vol­taik wird abgeschafft – oder doch nicht? 

Der Bundes­wirt­schafts­mi­nister Peter Altmaier gab auf dem ‘Handels­blatt-Energie­gipfel 2020’ Ende Januar bekannt, dass der 52-Gigawatt-Förder­de­ckel für Photo­vol­taik aufge­hoben wird. Die Decke­lung wurde aufgrund der damals hohen Kosten für Photo­vol­taik einge­führt. Mittler­weile sind aber die Kosten für neue Photo­vol­ta­ik­an­lagen auf Dächern und Freifläche deutlich gesunken – demnach ist die 52-Gigawatt-Grenze nicht länger notwendig.

Würde aber die Grenze fortan bestehen und die Photo­vol­ta­ik­leis­tung die 52 Gigawatt errei­chen, so würde die feste Einspei­se­ver­gü­tung für Klein­an­lagen bis 750 kWp wegfallen. Das würde schon nach kurzer Zeit enorme Folgen für die PV-Branche und den Ausbau von PV-Anlagen mit sich bringen. Und damit auch dem Pariser Klima­schutz­ab­kommen entge­gen­ar­beiten, denn nur mit einem Ausbau von regene­ra­tiven Energien kann die globale Erwär­mung auf 1,5°C begrenzt werden.

Fraglich ist jedoch, wann dieses Vorhaben umgesetzt werden soll. Bislang hat das Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­rium noch nichts unter­nommen und der Druck wächst zuneh­mend. Es fehlen nämlich nur noch etwas mehr als 2 Gigawatt, bis der Deckel erreicht ist. Auch am 12. März 2020 konnten sich Vertreter von Bund- und Ländern auf keine endgül­tige Abschaf­fung des 52 Gigawatt-Förder­de­ckels einigen. Die Abschaf­fung wird an die Einigung zum Thema “Abstands­re­ge­lung von Windkraft­an­lagen gekop­pelt”, die es bislang nicht gegeben hat. Eins ist sicher: Die Zeit bis zum Errei­chen der 52 GW Grenze wird immer kürzer.

Der dynami­sche Strom­tarif, der sich am Börsen­preis orientiert

Strom­tarif und Direkt­ver­mark­tung aus einer Hand 

Paradig­men­wechsel in den Strom­märkten – PPAs mehr als nur Post-EEG-Alternative 

Weltweit findet in den Strom­märkten ein Paradig­men­wechsel statt. Power Purchase Agree­ments (PPA) nehmen immer mehr zu und bieten eine attrak­tive Alter­na­tive zu der EEG-Förde­rung. Mittels dieser langfris­tigen Strom­lie­fer­ver­träge, die zwischen dem Anlagen­be­treiber und einem Käufer – hier ein Verbrau­cher oder ein Energie­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen – abgeschlossen werden, werden EE-Anlagen ohne eine Förde­rung gebaut und betrieben. In diesen Verträgen wird die Liefe­rung einer bestimmten Strom­menge zu einem festge­legten Preis über einen oft längeren Zeitraum bestimmt.
Dieser Paradig­men­wechsel kommt u.a. zustande, weil die Strom­ge­ste­hungs­kosten für neue PV-Anlagen und auch Windparks in Europa ca. 3 und 6 Cent/kWh betragen und weit unter den Kosten für Kohle-/Atom­kraft­werke liegen. Demnach sind beide regene­ra­tiven Techno­lo­gien mittler­weile wettbe­werbs­fähig und unter­stützen zusätz­lich die steigende Nachfrage nach grünem Strom. Zudem können langfristig fixierte Vergü­tungen Erlös­schwan­kungen am stark volatilen Strom­markt entge­gen­wirken und dadurch Inves­ti­tionen in neue EE-Anlagen finan­ziell absichern.
PPAs sind nicht nur für Neuan­lagen wichtig. Schließ­lich kommt 2021 die 20-jährige EEG-Förde­rung zu einem Ende – und das für alle EEG-Anlagen, die 2000 oder gar früher in Betrieb gegangen sind. Das bedeutet, dass auch hier ein PPA Vorteile mit sich bringt. Die Anlagen­be­treiber können hierfür einen Weiter­be­trieb der Anlage außer­halb der Förde­rung mittels kurzfris­tigem PPA beantragen.
Weitere Infor­ma­tionen zum Thema PPAs finden Sie in unserem Blogbei­trag “PPA: Preis­bil­dung, Weg & Vertrags­re­ge­lungen”.

Sie haben noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Pierre Fees, Head of Sales

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