ZEREZ: Neue Pflicht für Hersteller und Netzbetreiber 4.8 (22)

ZERES Zertifikat

Ab dem 01. Februar 2025 dürfen Erzeugungsanlagen ohne gültiges ZEREZ-Zertifikat nicht mehr an das Stromnetz angeschlossen werden. Was ist ZEREZ und gilt die Registrierung auch für Sie?  Wir klären Sie auf.

Was ist ZEREZ?

Das Zentralregister für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) ist ein System, in dem Hersteller von Einheiten oder Komponenten für Stromerzeugungsanlagen ihre Zertifikate registrieren müssen. Als zentrale Datenbank digitalisiert und vereinheitlicht ZEREZ die Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien bei der Zertifizierung von Einheiten und Komponenten und bei der Beantragung von Betriebsgenehmigungen. ZEREZ wurde auf Initiative und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Gruppen von Marktteilnehmern wie Netzbetreibern und Herstellern umgesetzt. 

ZEREZ verknüpft alle Einheitenzertifikate mit einer eindeutigen Registernummer. Die ZEREZ-Registernummer (ZEREZ-ID) dient dazu, den Netzanschlussprozess effizienter zu gestalten. Zukünftig genügt die Angabe dieser Registernummer im Netzanschlussprozess und der Netzbetreiber kann die notwendigen Daten abrufen. 

Das Register umfasst Zertifikate aller Spannungsebenen und ist bis zum 31.01.2025 noch freiwillig. Die Registrierungspflicht ergibt sich aus der Verordnung über den Nachweis elektrotechnischer Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV).  

Die Einheiten- und Komponentenzertifikate sind Nachweise über die elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und elektrischen Komponenten, die von akkreditierten Zertifizierungsstellen ausgestellt werden. Diese Zertifikate spielen eine entscheidende Rolle im Netzanschlussprozess und bei der Anlagenzertifizierung, da sie sicherstellen, dass nur konforme Anlagen an das Stromnetz angeschlossen werden. Darüber hinaus bilden sie eine wesentliche Grundlage für die Netzberechnungen und die Auslegung der Netzanschlusspunkte. 

Für wen gilt die ZEREZ-Pflicht?

Für Sie als Betreiber einer PV-Anlage oder einer anderen Bestandsanlage ergeben sich durch ZEREZ keine neuen Pflichten. Die Registrierungspflicht gilt nur für Hersteller von Energieerzeugungseinheiten, nicht für Betreiber von Bestandsanlagen (vgl. § 4 Abs. 3 NELEV). Ihr Netzbetreiber möchte zukünftig im Rahmen des Netzanschlussverfahrens nur noch die ZEREZ-ID der von Ihnen geplanten Einheiten und Komponenten wissen. Mit dieser ZEREZ-ID kann er dann alle für seine Netzplanung notwendigen Informationen abrufen. Damit soll der Netzanschlussprozess für alle Beteiligten vereinfacht und beschleunigt werden. 

Hersteller von Anlagen oder Komponenten für Stromerzeugungsanlagen sind ab dem 01.02.2025 verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Zertifikate in ZEREZ zu registrieren (§ 4 Abs. 3 NELEV). Netzbetreiber sind ab dem 01.02.2025 verpflichtet, beim Anschluss von Stromerzeugungsanlagen an das Stromnetz nur noch die Registrierungsnummern (ZEREZ-ID) aus dem ZEREZ zu verwenden. 

Die Überprüfung der Gültigkeit von Einheiten- bzw. Komponentenzertifikaten sowie die Übermittlung von Leistungsparametern im Rahmen des Inbetriebnahmeverfahrens erfolgt zukünftig nur noch über ZEREZ. Die Netzbetreiber sind jedoch nicht berechtigt, Informationen über Einheiten- und Komponentenzertifikate auf anderem Wege als über das Register anzufordern (§ 4 Abs. 10 NELEV). Entsprechend müssen Anlagenbetreiber, die eine neue Energieerzeugungsanlage ans Netz bringen wollen, diese Registernummer im Rahmen des Inbetriebnahmeverfahrens mitteilen (§ 4 Abs. 9 NELEV). Damit wird das bisherige Verfahren vereinfacht und der Versand von physischen Dokumenten zwischen den Anlagenbetreibern, Zertifizierungsstellen und Netzbetreibern entfällt.

Habe ich als Anlagenbetreiber eine ZEREZ-Pflicht?

Nein, für Sie als Betreiber einer PV-Anlage oder einer anderen Bestandsanlage ergeben sich durch ZEREZ keine neuen Pflichten.

Was muss ich noch über ZEREZ wissen?

  • ZEREZ ist aufgrund der Vorgaben der Neuregelung durch die NELEV-Änderungsverordnung bisher kostenlos. Für die Registrierung und die Nutzung der Basisfunktionen des Registers fallen keine Gebühren an.  
  • In ZEREZ werden nur Einheiten- und Komponentenzertifikate von Erzeugungsanlagen gelistet, die Registrierung von Erzeugungsanlagen erfolgt im Marktstammdatenregister.  
  • Sollte ein Zertifikat nicht im ZEREZ gelistet sein, müssen Sie sich an den jeweiligen Hersteller wenden.  
  • Je nach Art des Zertifikats und des zertifizierten Gerätes ist die Angabe bestimmter Parameter verpflichtend, um das Zertifikat in das Register eintragen zu können. 
  • Zusätzlich gibt es eine digitale Schnittstelle zum ZEREZ, die derzeit nur für Netzbetreiber zur Verfügung steht. 

Richtige Entscheidungen treffen: Ein Leitfaden für die Auswahl nachhaltiger Stromtarife im Gewerbebereich 4.5 (11)

Richtige Entscheidungen treffen: Ein Leitfaden für die Auswahl nachhaltiger Stromtarife im Gewerbebereich

Nachhaltigkeit gewinnt zunehmend an Bedeutung in unserem Alltag – und das gilt natürlich auch für den Industrie- und Gewerbesektor. Hier ist es besonders entscheidend, einen Energielieferanten zu wählen, der ökologisch nachhaltig arbeitet. Aber wie findet man einen solchen Anbieter? Worauf sollte man bei der Auswahl des richtigen Ökostromtarifs achten? Welche Rolle spielt der eigene Energiebedarf? Und wie können Photovoltaikanlagen dazu beitragen, die laufenden Stromkosten zu senken?

Das Verstehen der Bedeutung von Ökostrom

Um zu verstehen, warum die Nutzung von nachhaltig produziertem Strom so wichtig ist, sollte man zunächst klären, was genau diese Art der erneuerbaren Energie ausmacht. Grüner Biostrom, oft auch Öko- oder Naturstrom genannt, wird vollständig aus regenerativen Quellen gewonnen. Dazu zählen in der Regel Wind- und Wasserkraft, Solarenergie, Erdwärme (Geothermie) und Biomasse. Der entscheidende Vorteil dabei ist, dass bei der Stromerzeugung nahezu keine Kohlendioxid-Emissionen freigesetzt werden. Im Vergleich zu herkömmlichem Strom aus fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl und Erdgas ist Ökostrom somit deutlich umweltfreundlicher und trägt wesentlich zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei. Da in der Industrie und im Gewerbebereich besonders viel Energie benötigt wird, ist es hier besonders wichtig, auf einen nachhaltigen Stromanbieter zu setzen.

Die Integration von Photovoltaikanlagen

Wer als Gewerbetreibender einen umweltbewussten Stromanbieter und den passenden Ökostromtarif wählt, trifft eine gute und weitsichtige Entscheidung. Allerdings gibt es unter bestimmten Bedingungen eine weitere, langfristig kostengünstigere Alternative: Die Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen. Dabei hängt viel vom eigenen Energiebedarf ab, denn gerade bei größeren Betrieben kann die Installation von Solarmodulen teuer sein. Für kleine und mittelständische Unternehmen hingegen amortisiert sich diese Investition oft schon nach wenigen Jahren, sofern der Energiebedarf vollständig durch Eigenversorgung gedeckt werden kann. Seit Anfang 2024 können die Kosten für Installation, Wartung und Reparatur von PV-Anlagen zudem steuerlich geltend gemacht werden, was den Umstieg auf Eigenversorgung erleichtert.

Wichtig zu wissen: Sobald die Leistung der Photovoltaikanlage 30 kWp (Kilowattpeak) übersteigt, gilt sie als gewerblich.

Die Berücksichtigung des Energiebedarfs und der Kosten

Bei einem Wechsel des Energieanbieters oder Stromtarifs ist es entscheidend, den eigenen Bedarf zu berücksichtigen, da dieser maßgeblich die Kosten beeinflusst. Es empfiehlt sich daher, den Energie- und insbesondere den Stromverbrauch etwas genauer unter die Lupe zu nehmen, um dem zukünftigen Anbieter die Auswahl des passenden Tarifs zu erleichtern. Diese Bewertung bietet auch die Möglichkeit, ineffiziente Geräte zu erkennen und zu optimieren, um die Kosten zu senken. Grundsätzlich gilt: Je niedriger der Energiebedarf, desto vorteilhafter der Ökostromtarif. Zudem bieten viele Anbieter individuelle Sonderkonditionen und spezielle dynamische Tarifoptionen für Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch unter 100.000 kWh an. Durch eine vorab optimierte Nutzung können Unternehmen von günstigeren Konditionen und dem Einsatz eines nachhaltig produzierten Naturstroms profitieren.

Die Evaluierung von Lieferanten und Tarifoptionen

Angesichts der steigenden Bedeutung von nachhaltigem Ökostrom – insbesondere im Gewerbesektor aufgrund aktueller und zukünftiger Auflagen – ist es kaum überraschend, dass es eine Fülle von Anbietern und Tarifoptionen gibt. Vor einem Wechsel des Anbieters oder Tarifs ist es daher ratsam, alle Optionen gründlich zu prüfen, um von den bestmöglichen Konditionen zu profitieren. Das Internet bietet hierbei eine hervorragende Informationsquelle, um nicht nur Einblicke in die Arbeitsweise der Anbieter zu erhalten, sondern auch einen Überblick über verschiedene Tarifoptionen und Angebote zu gewinnen. Viele Energielieferanten stellen zudem detaillierte Informationen auf ihren Websites bereit, sodass man leicht erkennen kann, aus welchen Quellen der Naturstrom stammt und an welchen Standorten er produziert wird. Ein Vergleich der Stromtarife lohnt sich daher in vielerlei Hinsicht.

Die Überwachung und Anpassung

Nach der Auswahl eines geeigneten Anbieters und des entsprechenden Ökostromtarifs steht als nächster Schritt die Überprüfung des eigenen Verbrauchs und gegebenenfalls die Anpassung der zuvor gewählten Tarifoptionen an. Es ist wichtig zu wissen, dass die meisten Gewerbetarife für nachhaltig erzeugten Naturstrom in der Regel eine feste Grenze für den jährlichen Verbrauch festlegen, z. B. 50.000 kWh. Durch die Überwachung und Optimierung des Stromverbrauchs über einen bestimmten Zeitraum (z. B. mithilfe von smarten Monitoringsystemen) kann es jedoch möglich sein, den Verbrauch so weit zu senken, dass ein anderer Tarif mit attraktiveren Konditionen genutzt werden kann. Der Stromverbrauch lässt sich am einfachsten mit einem handelsüblichen Strommessgerät ermitteln. Darüber hinaus kann es sich finanziell lohnen, veraltete Elektrogeräte und Maschinen zu optimieren und technisch auf den neuesten Stand zu bringen oder gegen modernes und energieeffizienteres Equipment auszutauschen, da sich die Anschaffungskosten in der Regel innerhalb weniger Jahre vollständig amortisieren.

Solarpaket 1: Ein neuer Horizont für die Photovoltaik 4.5 (29)

Solarpaket 1

Mit dem Solarpaket 1, das am 26.04.2024 im Bundestag beschlossen wurde und am 16.05.2024 mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt offiziell in Kraft getreten ist, ist der nächste wichtige Schritt zur Erfüllung des Pariser Klimaabkommens genommen worden.

Was genau das Solarpaket 1 beinhaltet und welche Folgen das insbesondere für das Photovoltaik-Gewerbe (PV), die Direktvermarktung und neuerdings auch für Großbatteriespeicher hat, erläutern wir im Folgenden.

Was ist das Solarpaket 1?

Das Solarpaket 1 ist ein umfassendes Maßnahmenbündel, das darauf abzielt, die Nutzung von Solarenergie zu fördern und deren Integration in das bestehende Energieversorgungssystem zu verbessern. Ehemals bekannt als „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ wurde das Solarpaket 1 im August 2023 von der Bundesregierung entworfen. Aufgrund des sogenannten Resilienzbonus, der Anlagenbetreibenden bei Nutzung europäischer PV-Komponenten zusätzliche Einspeisevergütungen versprechen soll, konnte das Gesetzespaket nicht wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten. Nun ist der vom Bundestag verabschiedete Entwurf mit Ergänzungen – aber ohne Resilienzbonus – am 16. Mai 2024 in Kraft getreten.

Im Wesentlichen umfasst das Paket eine Reihe von technischen, regulatorischen und finanziellen Neuerungen, die darauf ausgerichtet sind, Hürden für die Installation von PV-Anlagen zu minimieren und deren Effizienz zu maximieren. Insbesondere die bisher undurchsichtige Bürokratie rund um die Installation und Inbetriebnahme der PV-Anlagen soll einfacher und transparenter gestaltet werden. Zudem wird das ganze Spektrum der Photovoltaik betrachtet – von kleinen Balkonanlagen oder PV-Dachanlagen für Einfamilienhäuser bis hin zu großen Dachanlagen für Industriegebäude und Freiflächenanlagen. Außerdem sind Regelungen unter anderem für Speicher hinzugekommen.

Warum wurde das Solarpaket 1 verabschiedet?

Mit dem Ziel des Pariser Klimaabkommens, die globale Erwärmung auf unter 1,5 °C zu bringen, wurde ebenfalls mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) gesetzlich vereinbart, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 80 % des Bruttostromverbrauchs zu maximieren.
Besonders für den Ausbau der Photovoltaik-Anlagen bedeutet das eine Erhöhung auf 215 GW bis 2030. Bereits im Jahr 2023 wurden statt 9 GW PV-Anlagen mit einer Leistung von 14,6 GW zugebaut, dieses Jahr sind 13 GW an weiterer Solarleistung geplant. Für die Jahre 2025-2026 sollen jeweils 18 GW und 22 GW an PV-Anlagen hinzukommen. Die zugebauten PV-Anlagen sollen zu 50 % aus Freiflächen- und zu 50 % aus Dachanlagen bestehen.

Um diese enormen Ziele erreichen zu können und den Zubau zu vereinfachen und zu beschleunigen, wurde das Solarpaket 1 ins Leben gerufen, denn: Eines der größten Hindernisse im Prozess des PV-Ausbaus sind die bürokratischen Anforderungen. Außerdem bietet das Maßnahmenpaket wirtschaftliche Anreize für Haushalte und Unternehmen, in Solarenergie zu investieren, was die Energieversorgung diversifiziert und weniger abhängig von fossilen Brennstoffen macht.

Mit den beschlossenen Maßnahmen trägt das Paket dazu bei, die Kosten für Solarenergie zu senken, was sie zu einer noch attraktiveren Option für Verbraucher und Unternehmen macht. Darüber hinaus fördert es die Forschung und Entwicklung im Bereich der Solartechnologie, was langfristig zu noch effizienteren und kostengünstigeren Lösungen führen kann.

Welche Maßnahmen wurden im Solarpaket 1 beschlossen?

Für Photovoltaik-Anlagen im Gewerbe und in der Industrie wurden folgende Maßnahmen verabschiedet:

Ausbau von PV-Gewerbedach-Anlagen fördern

Für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von 40 bis 750 kW wird aufgrund der angestiegenen Baukosten die Einspeisevergütung um 1,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben. EE-Anlagen größer 750 kW müssen an Ausschreibungen teilnehmen, um eine Förderung erhalten zu können. Früher lag diese Grenze bei Anlagen größer 1000 kW. Dafür werden jedoch die Ausschreibungsmengen für Dachanlagen auf 2,3 GW pro Jahr ab 2026 erhöht.

Hinzu kommt eine Flexibilisierung der Schwellenwerte. Bislang waren Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW zur Direktvermarktung verpflichtet. Doch nun wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet:
Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW und bis zu 200 kW, die bisher der Direktvermarktungspflicht unterlagen, erhalten die Möglichkeit der sogenannten „unentgeltlichen Abnahme“. Sie können ihre Überschussmengen künftig ohne Vergütung – aber auch ohne Direktvermarktungskosten– an den Netzbetreiber abgeben. Diese Neuregelung ist besonders vorteilhaft für Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch (Teileinspeiser). Für Volleinspeiser zwischen 100 kW und 200 kW ist es dennoch empfehlenswert, in die Direktvermarktung zu gehen, um potenzielle Mehrerlöse erzielen zu können. Nicht zu vergessen ist auch die Redispatch 2.0-Pflicht, die auch für Anlagen gilt, die von der unentgeltlichen Abnahme Gebrauch machen.

In Zukunft wird ein Anlagenzertifikat erst für Anlagen mit einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von über 500 kW verlangt. Bisher mussten PV-Anlagen ab 135 kW installierter Leistung ein Anlagenzertifikat vorlegen. Deshalb konnten in den letzten Jahren viele PV-Anlagen nicht ans Netz gehen, weil die Anlagenzertifikate aufgrund der fehlenden Kapazitäten seitens der Zertifizierer und der unvollständigen Dokumente seitens der Betreiber oft nicht vorlagen. Durch die Anlagenzertifikate wird sichergestellt, dass PV-Anlagen den technischen Anforderungen für eine reibungslose Inbetriebnahme entsprechen und erfolgreich beim Netzbetreiber angebunden werden können. Mit der Verabschiedung des Solarpakets 1 soll dieser Prozess vereinfacht werden, indem die Leistungsgrenze angehoben wird.

Für Anlagen unterhalb der 270 kW Einspeiseleistung bzw. 500 kW installierter Leistung genügt ein einfacher Nachweis mittels Einheitenzertifikaten. Zusätzlich wird das Verfahren für eine breitere Anwendung ausgelegt. Das Solarpaket 1 legt den rechtlichen Rahmen für eine Datenbank für Einheitenzertifikate fest, was eine Ergänzung zu den bestehenden Regelungen für Vereinfachungen bei Anlagenzertifikaten darstellt.

Ausbau von PV-Freiflächenanlagen fördern

Das Maßnahmenpaket verleiht dem Ausbau der Photovoltaik in Freiflächen neue Anreize. Dies wird durch einen zweigleisigen Ansatz erreicht. Zum einen wird die Verfügbarkeit von Flächen zur Förderung von Solarparks erhöht, um die Ausbauziele des EEG zu erreichen.

Zum anderen wird ein verstärkter Fokus auf die Harmonisierung mit landwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Interessen gelegt. Dabei wird angestrebt, Flächen möglichst mehrfach zu nutzen. Des Weiteren wird die Beanspruchung von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt und strenge Schutzgebietstypen für den Naturschutz vom Ausbau ausgeschlossen, um sicherzustellen, dass ökologisch wertvolle Gebiete geschützt bleiben. Dieser Ansatz zielt darauf ab, eine ausgewogene Balance zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien und dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen sowie sensibler Ökosysteme zu gewährleisten.

Um besondere PV-Anlagen, wie Agri-, Floating-, Moor- und Parkplatz-PV, aus der Nische zu ziehen, wird ein Untersegment mit einem eigenen Höchstwert von 9,5 ct/kWh in die Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen eingeführt. Bisherige Boni werden gestrichen, um angemessene Anreize zu setzen.

Außerdem wird die Gebotsmenge für Freiflächenanlagen von 20 MW auf bis zu 50 MW in Ausschreibungen angehoben, was wiederum den kostengünstigen Ausbau gemäß des EEG verstärkt.

Neue Regelungen für Batteriespeicher

Um die immer wichtiger werdende Flexibilität und Stabilisierung des Stromnetzes während des enormen PV-Ausbaus zu gewährleisten, braucht es im Bereich der Batteriespeicher neue Impulse, die mit der Verabschiedung des Solarpaket 1 gesetzt wurden. Eine neue Regelung des Maßnahmenbündels beinhaltet die flexible Nutzung von Speichern („Multi-Use“): Hierfür wird das Ausschließlichkeitsprinzip angepasst. Dieses Prinzip, das seit den Anfängen des EEG besteht, besagte bisher, dass der in einem Batteriespeicher gespeicherte grüne Strom aus erneuerbaren Energien nur als grün betrachtet werden kann, wenn über das gesamte Kalenderjahr hinweg keine Kilowattstunde Graustrom in den Speicher eingespeist wurde, d.h. der Speicher nicht aus dem Netz geladen wurde.

Deshalb war es bislang nur möglich, die Speicher in Co-Location mit einem PV-Park entweder für die preisgesteuerte Verschiebung der Einspeisung des PV-Parks in die höherpreisigen Stunden oder aber zur Primärregelenergie-Erbringung zu nutzen, da für letzteres der Speicher nicht nur aus dem PV-Park, sondern auch aus dem Netz hätte beladen werden müssen. Eine Beladung des Batteriespeichers mit dem erzeugten PV-Strom hätte in dieser Konstellation bislang dazu geführt, dass die grüne Eigenschaft des Stroms entwertet wird und der Strom bei Wiedereinspeisung keine EEG-Förderung oder Grünstromzertifikate mehr erhalten würde. Beide Anwendungsfälle für die Speichernutzung zu kombinieren war so also bisher nicht möglich. Bislang erfolgte die Vermarktung von PV-Park und Batteriespeicher daher oft nur über einen der beiden Anwendungsfälle.

Mit dem Solarpaket 1 können nun jedoch Speicher, die z. B. im Sommer – wie oben beschrieben – die (grüne) Energieerzeugung von PV-Anlagen preisgesteuert vom Mittag auf den Abend verschieben, auch im Winter gleichzeitig für den Handel mit (grauem) Netzstrom genutzt werden. So wird eine kombinierte Multi-Use-Vermarktung von PV-Park und Batteriespeicher über beide Anwendungsfälle ermöglicht. Hierbei soll laut dem Gesetzespaket weiterhin sichergestellt werden, dass auch nur der Anteil an grünem EE-Strom eine Förderung erhält.

Die Anpassung des Ausschließlichkeitsprinzips soll voraussichtlich jedoch nicht für Batteriespeicher unter der Innovationsausschreibungsverordnung gelten. Für diese soll eine Multi-Use-Vermarktung weiterhin nicht möglich sein, d.h. hier bleibt es bei der preisgesteuerten Verschiebung der Einspeisung des PV-Parks mithilfe des Speichers in die höherpreisigen Stunden.

Zusammenfassend ermöglicht die Neuregelung des Ausschließlichkeitsprinzips eine deutlich flexiblere Nutzung von Batteriespeichern in Co-Location mit PV-Parks über neue Märkte und Anwendungsfälle und verspricht eine weitere Steigerung des Erlöspotenzials der Batterieoptimierung. Gleichzeitig ist hierdurch eine Standardisierung insbesondere der Anforderungen und Regelungen zu den Mess- und Zählkonzepten für Co-Location durch die Bundesnetzagentur für Anlagenbetreiber und Netzbetreiber zu erwarten. Die fehlende Ausweitung des Multi-Use-Vermarktungsansatzes auch auf Anlagen in der Innovationsausschreibung bleibt jedoch ein nicht ausreichend genutztes Potenzial.

Ebenfalls neu geregelt ist die Bevorzugung von Speichern beim Netzanschluss. Bisher sind Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, erneuerbare Energien bei der Vergabe von Netzanschlüssen bevorzugt zu behandeln. Mit dem Solarpaket 1 wird nun angestrebt, dass Speicher ebenfalls das Privileg eines bevorzugten Netzanschlusses erhalten sollen, ähnlich wie es im § 8 EEG 2023 für erneuerbare Energien vorgesehen ist. Dadurch sollen erneuerbare Energien und Speicher zumindest in dieser Hinsicht gleichgestellt werden. Entwickler von Batteriespeicherprojekten können in Zukunft erwartungsgemäß nun von einem beschleunigten Netzanschlussverfahren profitieren.

Wann tritt das Solarpaket 1 in Kraft?

Am Mittwoch, den 15. Mai, wurde das Gesetzespaket im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit größtenteils in Kraft. Zwar wurde das Solarpaket 1 bereits am 26. April vom Bundestag beschlossen, jedoch wurde der Entwurf von den Regierungsfraktionen in den letzten Wochen diskutiert und nochmals ergänzt. Das Solarpaket 1 bzw. das „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ kann hier nachgeschlagen werden: Bundesgesetzblatt zum Solarpaket 1

Wird es ein Solarpaket 2 geben?

Bisher gibt es keine Auskunft darüber, wann ein Solarpaket 2 kommen soll, jedoch äußerten sich die Sachverständigen beim Beschluss von Solarpaket 1, dass sie auf ein weiteres Solarpaket hoffen, um weitere Anpassungen vornehmen zu können.

Es ist aber klar: Solarenergie wird auch zukünftig eine zunehmend bedeutende Rolle spielen. Um die Klimaziele des Landes zu erreichen, ist es unerlässlich, den Ausbau von PV kontinuierlich voranzutreiben. Angesichts der ständigen Innovationen auf dem Solarmarkt ist zwar noch nicht absehbar, welche neuen Arten von Photovoltaikanlagen möglicherweise zusätzlich gefördert werden. Es steht jedoch fest, dass die Installation einer PV-Anlage in Zukunft immer einfacher werden soll.

Weiteres können Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) lesen.

70-Prozent-Regelung: Alles, was Sie wissen sollten 4.6 (27)

Was ist die 70-Prozent-Regelung?

Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 ist die Installation neuer Solaranlagen einfacher und unkomplizierter. Aber auch für bestehende Photovoltaik-Anlagen hat sich einiges geändert. Unter anderem ist die Einspeisebegrenzung, bei der Solaranlagen bisher auf 70 Prozent der erreichten Nennleistung abgeregelt wurden, ab dem 1. Januar 2023 entfallen.  

Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wollen Bund und Länder den Ausbau der erneuerbaren Energien noch schneller und effektiver vorantreiben. Ein Bestandteil der Novelle ist die Abschaffung der sogenannten Einspeisegrenze. Bisher durften Betreiber*innen von Solaranlagen 70 % der maximalen Nennleistung ins Netz einspeisen. Das heißt: Erst wenn die Anlage 70 % der maximal möglichen Anlagenleistung erreicht hat, regelt der Wechselrichter die Anlagenleistung automatisch herunter. Die 70 %-Regelung sollte verhindern, dass das öffentliche Stromnetz an sonnigen Tagen oder in den Mittagsstunden durch zu hohe Einspeisemengen überlastet wird. Die Wirkleistungsgrenze der PV-Anlage gibt vor, dass die Einspeiseleistung der Anlage auf 70 Prozent reduziert wird. Diese Regelung soll dabei helfen, eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern. Daher sprechen wir hier über 70-Prozent-Regelung.  

Indem man die PV-Kapazität auf 70 Prozent der maximalen Netzkapazität begrenzt, versucht man, die Netzstabilität zu gewährleisten und potenzielle Probleme wie Überlastung oder Spannungsspitzen zu vermeiden. In einigen Fällen können große Mengen an dezentral installierten PV-Anlagen dazu führen, dass mehr Energie in das Netz eigespeist wird, als dieses bewältigen kann, insbesondere während Spitzenzeiten oder wenn die Nachfrage gering ist.  

Seit September 2022 entfällt allerdings diese Regelung für Neuanlagen bis zu einer Leistung von 25 kWp und seit Januar 2023 für Bestandsanlagen bis 7 kWp. Für größere Photovoltaikanlagen bleibt die Verpflichtung zum Redispatch jedoch bestehen. 

70-Prozent-Regelung

Was ist der Unterschied zwischen der 70-Prozent-Regelung und Redispatch? 

Die 70-Prozent-Regelung und das Einspeisemanagement sind zwei eng miteinander verbundene Konzepte im Bereich der Photovoltaik und der erneuerbaren Energien, jedoch mit unterschiedlichem Fokus und unterschiedlichen Zielen.   

Unter Redispatch versteht man verschiedene Strategien und technische Maßnahmen, mit denen die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in das öffentliche Stromnetz geregelt wird. Dies geschieht mit dem Ziel, die Netzstabilität zu gewährleisten, Überlastungen zu vermeiden und die Integration der erneuerbaren Energien in das Stromnetz zu optimieren. Beim Einspeisemanagement wird beispielsweise die Einspeiseleistung von PV-Anlagen dynamisch an die Netzverhältnisse angepasst.   

In der Praxis können diese Systeme ineinandergreifen. Technologien des Einspeisemanagements wie intelligente Wechselrichter oder Steuerungssysteme können eingesetzt werden, um den Eigenverbrauch zu erhöhen und damit die 70-Prozent-Regel zu erfüllen. Mit diesen Technologien kann die Einspeiseleistung der Anlagen dynamisch angepasst werden, um den erzeugten Strom lokal zu nutzen, anstatt ihn ins Netz einzuspeisen. 

Für wen gilt die 70-Prozent-Regelung?

Für bestehende Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kWp gelten Sonderregelungen, nach denen die Messstellenbetreiber*innen verpflichtet sind, die alten Stromzähler durch intelligente Zähler zu ersetzen. Sobald diese Smart Meter installiert sind, gilt die 70-Prozent-Regel für bestehende Solaranlagen über 7 kWp nicht mehr, sofern der Verteilnetzbetreiber zustimmt. Ein Smart Meter sorgt dafür, dass Daten über die Stromproduktion oder den Netzzustand an den Energieversorger übermittelt werden.    

Bis 2030 müssen alle Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kWp mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. 

Wie funktioniert die 70-Prozent-Regelung bei Photovoltaik?

Aus technischer Sicht gibt es zwei Möglichkeiten, 70 % der Nennleistung in das öffentliche Netz einzuspeisen: die statische und die dynamische Wirkleistungsbegrenzung.  

Bei der statischen Wirkleistungsbegrenzung wird die 70-Prozent-Regelung bereits im Wechselrichter voreingestellt. Bei der dynamischen Wirkleistungsbegrenzung hingegen erkennt der Wechselrichter automatisch, wenn 70-Prozent überschritten werden, und schaltet sich entsprechend selbstständig ab.   

Die dynamische Wirkleistungsbegrenzung bezieht sich auf eine flexible Steuerung der Einspeiseleistung in Abhängigkeit von den aktuellen Netzverhältnissen oder dem Verbrauchsverhalten. Das bedeutet, dass die Photovoltaikanlage ihre Einspeiseleistung dynamisch anpasst, um bei Erreichen oder drohendem Überschreiten der 70-Prozent-Regel den Eigenverbrauch zu erhöhen. Dies kann durch intelligente Steuerungssysteme oder Wechselrichter erfolgen, die den Stromfluss und die Einspeisung in Echtzeit regeln können.  

Die Wahl zwischen statischer und dynamischer Wirkleistungsbegrenzung hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. den gesetzlichen Vorgaben, den Anforderungen des Netzbetreibers und den technischen Möglichkeiten der Anlagensteuerung. 

Haus mit PV-Anlage

Welche Auswirkungen hat die 70-Prozent-Regelung bei PV-Anlagen?

Auch auf die Vergütung des nicht eingespeisten Stroms hat die Begrenzung der Einspeisung von Solarstrom Auswirkungen. Ein Anspruch auf Vergütung des nicht eingespeisten Stroms besteht für PV-Anlagenbetreiber*innen in diesem Fall nicht. Die 70-prozentige Abregelung führt zu Einnahmeverlusten von ca. 2 Prozent bis 5 Prozent pro Jahr, je nach Standort und Ausrichtung der Anlage.   

Demgegenüber stehen die Förderung des Eigenverbrauchs, mögliche Kosteneinsparungen durch geringeren Strombezug aus dem Netz und die Entlastung des öffentlichen Stromnetzes durch lokal erhöhte Eigenversorgung. Die Umstellung auf die Abregelung erfordert jedoch technische Investitionen, wie zum Beispiel in intelligente Steuersysteme, und die strenge Einhaltung der Regeln, um die finanziellen Vorteile oder die Einhaltung der Regeln sicherzustellen. 

Was bedeutet die Abschaffung der 70-Prozent-Regelung für PV-Bestandsanlagen?

Der Wechselrichter verfügt bei PV-Anlagen unter 7 kWp, die vor dem 14. September 2022 installiert werden, über eine Drosselfunktion. Das System regelt automatisch herunter, sobald 70 Prozent der Nennleistung erreicht sind. Die Drosselfunktion bleibt auch dann aktiv, wenn die 70-Prozent-Regelung nicht mehr gilt. Außer bei manueller Abschaltung.    

Viele Betreiberinnen und Betreiber von Bestandsanlagen haben daher Angst vor dem Verlust von Einnahmen aus der Einspeisevergütung durch diese Regelung. Generell lässt sich jedoch sagen: Einnahmeverluste sind unwahrscheinlich. Heute sind die meisten PV-Anlagen nämlich so ausgelegt, dass ein möglichst hoher Anteil des Stroms selbst verbraucht wird.      

Zur Minimierung der Auswirkungen der 70-Prozent-Regelung und zur Maximierung der Vergütung für Solarstrom können Solaranlagenbetreiber*innen verschiedene Maßnahmen ergreifen.  

Die Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom ist eine Möglichkeit.  

Wenn ein Großteil des Solarstroms direkt vor Ort verbraucht wird, wird weniger Solarstrom in das öffentliche Netz eingespeist. Dadurch sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Solarstromproduktion abgeregelt wird. Beispielsweise kann ein Solaranlagenbetreiber seine elektrischen Geräte so steuern, dass sie zu den Tageszeiten in Betrieb sind, in denen die Solaranlage Strom produziert.    

Der Eigenverbrauch von Solarstrom sollte erhöht werden, um die 70-Prozent-Regelung zu vermeiden. Je höher der Eigenverbrauch des Solarstroms ist, desto geringer ist die Menge des eingespeisten Stroms. So geht keine Solarenergie ungenutzt verloren und die Energiekosten sinken erheblich.    

Die Einstellung eines Energiemanagers kann ein erster Schritt zur Erhöhung des Eigenverbrauchs sein. Im Falle eines Überschusses leitet der Energiemanager die Solarenergie an elektrische Verbraucher weiter und schaltet diese automatisch zu.  

Um die Mittagszeit, wenn die Sonne besonders hoch am Himmel steht, erzielen Solaranlagen zudem die höchsten Erträge. Besonders hoch ist die Stromnachfrage erst in den Abendstunden. Deshalb liegt der Eigenverbrauch des Solarstroms einer Photovoltaikanlage im Durchschnitt nur bei rund 30 Prozent.   

Wichtig zu wissen ist auch, dass die meisten PV-Anlagen ihre Nennleistung nur an wenigen Stunden im Jahr erreichen und nur dann, wenn die Anlage nach Süden ausgerichtet ist. Anlagen, die nach Ost-West ausgerichtet sind, erreichen diesen Wert zu keinem Zeitpunkt im Jahr. In der Praxis bedeutet das einen Verlust von 1 bis 3 Prozent der gesamten Leistung pro Jahr. Bei einer Anlage mit 7kWp entspricht dies etwa 70 bis 210 kWh. 

Die Schlüsselrolle von Anlagenzertifikaten: Netzanschluss und Betrieb von Photovoltaikanlagen in Deutschland 5 (88)

Die Herausforderungen für Betreibende von PV-Anlagen

Die heutigen Betreiber*innen von Photovoltaikanlagen stehen vor einer Vielzahl von Herausforderungen, darunter strengere und sich ändernde regulatorische Vorgaben. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf Anlagenzertifikate, die eine entscheidende Rolle für den Betrieb solcher Anlagen spielen.

Die Bedeutung von Anlagenzertifikaten für den Netzanschluss

Für den Netzanschluss von Stromerzeugungs- und Speicheranlagen in Deutschland ist ein Nachweis gemäß den Netzanschlussregeln von einer akkreditierten und zugelassenen Zertifizierungsstelle erforderlich. Anschlussnehmer*innen von Photovoltaikanlagen müssen verschiedene Zertifizierungen und Erklärungen vorlegen. In vielen Fällen ist zunächst ein Anlagenzertifikat erforderlich.

Allgemeine Definition von Anlagenzertifikaten

Die Anlagenzertifizierung ist eine projektspezifische Bewertung, die feststellt, ob eine Erzeugungsanlage mit ihren Komponenten die Voraussetzungen für den Netzanschluss erfüllt. Diese Bewertung richtet sich nach den Netzgegebenheiten und den Anforderungen des Netzbetreibers. In Deutschland wird die Anlagenzertifizierung im Mittelspannungsbereich obligatorisch, sobald eine Anschlussleistung von 135 kW erreicht wird. Die Vorgaben des Netzbetreibers werden in einem „Netzbetreiberabfragebogen (Vordruck E.9)“ dokumentiert und müssen während der Zertifizierung nachgewiesen werden.

Verschiedene Arten von Anlagenzertifikaten

Anlagenzertifikat Typ A


Dieses Standard-Anlagenzertifikat Typ A gilt für Anlagen, die nach dem 27. April 2019 genehmigt wurden und eine Anschlussleistung von über 950 kW (maximale Wirkleistung) haben. Es bestätigt die Einhaltung der Richtlinien VDE-AR-N 4110 (Mittelspannung) oder VDE-AR-N 4120 (Hochspannung). Das Anlagenzertifikat A sichert den netzkonformen Betrieb und die Vergütung der Anlage.

Anlagenzertifikat Typ B | Vereinfachtes Anlagenzertifikat

Das vereinfachte Anlagenzertifikat, auch Anlagenzertifikat B genannt, gilt für Anlagen mit einer Wirkleistung zwischen 135 kW und 950 kW. Es bestätigt die Einhaltung der Netzanschlussregeln gemäß VDE-AR-N 4110 oder VDE-AR-N 4105 für Niederspannungsanschlüsse.

Anlagenzertifikat Typ C


Das Anlagenzertifikat Typ C wird angewendet, wenn für die Erzeugungseinheit kein gültiges Einheitenzertifikat vorliegt. Es folgt einem zweistufigen Verfahren über das Anlagenzertifikat C und eine erweiterte Konformitätserklärung.

Unterstützung bei der Zertifizierung mit digitalen Tools

Die Bundesregierung hat erkannt, dass die Zertifizierung ein bedeutendes Hindernis für den Ausbau von PV-Anlagen darstellt und plant einige wichtige Änderungen. Künftig wird ein Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von 500 kW erforderlich sein, gemäß der Photovoltaikstrategie des BMWK. Einige Anlagen werden von den Vereinfachungen im Zertifizierungsprozess profitieren, während größere Anlagen weiterhin den regulären Aufwand auf sich nehmen müssen.

Eine Lösung: Die innovative Plattform certflow

Der steinige Weg zur Erlangung eines Anlagenzertifikats Typ B kann jedoch durch die Nutzung von digitalen Tools wie certflow verkürzt werden. Die Software unterstützt Fach- und Installationsbetriebe sowie Anlagenbetreiber effizient bei der Bewältigung des VDE 4110 Verfahrens zum Netzanschluss größerer Photovoltaikanlagen an das Mittelspannungsnetz. Dabei sind Plausibilitätsprüfungen und Konformitätserklärungen in den Prozess integriert. Die digitale Plattform bietet einen klaren und strukturierten Ablauf, der die Nutzer*innen durch den komplexen Zertifizierungsprozess führt. Dadurch können Zertifizierungen erheblich schneller abgeschlossen werden, was nicht nur Zeit, sondern auch Geld spart. Auf diese Weise kann das enorme Potenzial von Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Gewerbe- und Industrieunternehmen leichter und schneller erschlossen werden.

Fazit: Unverzichtbare Anlagenzertifikate für den erfolgreichen Betrieb

Insgesamt sind Anlagenzertifikate ein wichtiger Bestandteil, um die Netzkonformität und den reibungslosen Betrieb von Erzeugungsanlagen sicherzustellen. Sie bestätigen die Einhaltung der relevanten Netzanschlussregeln und sind in verschiedenen Varianten verfügbar, je nach Anlagenleistung und Zertifizierungsbedarf. Digitale Tools wie certflow tragen dazu bei, den komplexen Prozess der Anlagenzertifizierung zu vereinfachen und Photovoltaikanlagen schneller ans Netz zu bringen.

Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit certflow entstanden.

Die Zukunft ist erneuerbar: Eine neue Ära der Energieerzeugung 5 (89)

Zukunft Erneuerbare Energien - Blogbeitragsbild

Quick Facts: Zukunft der Erneuerbaren Energien

Ökostrom Anteil steigt stark

Der Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Bruttostromverbrauch ist im ersten Halbjahr des Jahres 2023 erstmals auf mehr als 50 Prozent gestiegen – Tendenz steigend.

Bahnbrechende Technologien

Innovationen in der Technologie für erneuerbare Energie haben in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte ermöglicht und das Potenzial dieser nachhaltigen Energiequellen weiter ausgebaut.

Speicher auf dem Vormarsch

Sie sind essentiell für die Energiewende, da Erneuerbare Energien (EE) in vielen Fällen stark witterungsabhängig sind und somit Speicherkapazitäten benötigt werden.

Von der Solarenergie, die das unerschöpfliche Potenzial der Sonne nutzt, über die Windkraft, die uns mit grünerer Energie aus natürlichen Luftströmungen versorgt, bis hin zu dem Stromspeicher, in dem überschüssige Energie gespeichert wird, um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen, haben erneuerbare Energien bereits bewiesen, dass sie eine zuverlässige und nachhaltige Alternative zu fossilen Brennstoffen sind.

Aber das ist nur der Anfang. Die Vielfalt der erneuerbaren Energien bietet uns eine breite Palette von Möglichkeiten, um unsere Energieversorgung zu revolutionieren. Die Welt befindet sich in einem raschen Wandel und mit ihm verändern sich auch unsere Methoden zur Energieerzeugung und -nutzung. Erneuerbare Energien wie Wind, Sonne und Wasserkraft haben sich in den letzten Jahren zu einer der wichtigsten Säulen der deutschen und globalen Energieversorgung entwickelt. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Wir können grüne Energie, die aus einer unerschöpflichen Quelle stammt und die Umwelt schont, nutzen. Die Zukunft der Energieerzeugung liegt im Bereich der erneuerbaren Energien.

In den nächsten 10 Jahren wird die Energiewende weiter voranschreiten und die Erzeugung von erneuerbaren Energien wird sich kontinuierlich erhöhen. Laut Daten von Statista vom März 2023 lag der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Deutschland bereits bei etwa 55,2%. Im Jahr 2022 betrug der Anteil der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen am gesamten deutschen Bruttostromverbrauch noch bei rund 46,2 Prozent. (Quelle: Monatlicher Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Deutschland bis 2023 | Statista)

Immer mehr Unternehmen und Privathaushalte setzen auf erneuerbare Energien und investieren in Technologien, die eine effizientere Erzeugung und Nutzung von Energie ermöglichen. Diese Investitionen zeigen bereits positive Auswirkungen: Die Kosten für Solarenergie und Windenergie sinken kontinuierlich und werden schon bald ohne finanzielle Unterstützung durch Subventionen wettbewerbsfähig im Vergleich zu fossilen Brennstoffen sein. (Quelle: Handelsblatt)

Die Energiewende wird nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch die Kosten für die Energieerzeugung senken und neue Arbeitsplätze schaffen. Darüber hinaus wird sie den Weg für eine nachhaltige und dezentrale Energieversorgung ebnen, die mehr Menschen auf der ganzen Welt Zugang zu Energie bietet. (Quellen: Erneuerbare Energien senken den Strompreis deutlich! – Agentur für Erneuerbare Energien (unendlich-viel-energie.de) / Ausbau der erneuerbaren Energien schafft Arbeitsplätze (rnd.de))

Zukunft der Solaranergie

Der Zubau von erneuerbaren Energien in Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten ein beeindruckendes Wachstum verzeichnet.

Doch um diese rasante Entwicklung noch mehr zu beschleunigen und dieses Potenzial zu erschließen gibt es politische Initiativen, wie die Einführung einer allgemeinen Solarpflicht. Das Bundesland Baden-Württemberg geht dabei als Vorreiter voran und führt als erstes Bundesland eine Solarpflicht für Wohn- und Nicht-Wohngebäude ein. Seit Anfang 2023 gilt diese Pflicht auch für Sanierungen. Das bedeutet, dass Hausbesitzer nun verpflichtet sind, eine Solaranlage zu installieren, wenn sie ihr Dach umfassend sanieren lassen. Quelle: Photovoltaik-Pflicht für alle neuen Wohngebäude ab 1. Mai: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de) / Energieminister wollen PV-Pflicht für alle Neubauten – dhz.net (deutsche-handwerks-zeitung.de))

Heute haben wir das Glück, dass es unzählige Arten von Photovoltaiklösungen gibt, die für jeden Einsatzbereich geeignet sind. Zum Beispiel die Kombination von Solaranlagen und landwirtschaftlichen Flächen, bekannt als Agri-PV, erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Auf solchen Feldern und Plantagen, auf denen gleichzeitig Getreide oder Obst angebaut wird, bietet dies zahlreiche Vorteile. Die PV-Module dienen als Schutzschild für die darunter wachsenden Pflanzen, indem sie sie vor schädlichen Wetterbedingungen wie Hagel, Starkregen oder intensiver Sonneneinstrahlung bewahren. Neben der Nutzung von Dächern eröffnen auch Fassaden hervorragende Möglichkeiten zur platzsparenden Installation von PV-Modulen.

Fortschritte im Bereich der Solarphotovoltaik: Bifaziale Solarmodule

Die Solarenergie ist eine äußerst kostengünstige Technologie im Bereich erneuerbarer Energien. Sie verwandelt direkte Sonnenenergie in elektrische Energie, indem Solarzellen das Sonnenlicht einfangen und die darin enthaltenen Elektronen in Bewegung versetzen, was zur Stromerzeugung führt. In den vergangenen Jahren konzentrierten sich die Forschungen vor allem auf die Integration von zweiseitigen Modulen, die sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite Solarzellen besitzen. Im Vergleich zu konventionellen einseitigen PV-Modulen, die nur auf einer Seite Sonnenlicht in elektrische Energie umwandeln können, bieten bifaziale oder zweiseitige Module den zusätzlichen Vorteil, auch das reflektierte Sonnenlicht von der Rückseite zu nutzen. Dies ermöglicht eine effizientere Ausnutzung des verfügbaren Sonnenlichts und erhöht den Gesamtertrag der Solarmodule. Durch die zusätzliche Energiegewinnung wird der Wirkungsgrad der Module erheblich gesteigert. Unter optimalen Bedingungen kann ein zweiseitiges Solarmodul typischerweise zusätzliche Erträge von 5 bis 15 % erzielen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genaue Höhe des zusätzlichen Ertrags von verschiedenen Faktoren abhängt und daher variieren kann. (Quelle: Fraunhofer ISE)

Nicht zu vergessen ist, dass die Rückseitenstrahlung weniger effizient eingefangen wird als die Vorderseitenstrahlung. Um diese Differenz messbar zu machen, wurde der Bifazialfaktor eingeführt. Dieser Wert gibt an, wie groß der Unterschied der Leistung (oder Wirkungsgrad) zwischen Vorder- und Rückseite ist.

Eine häufig verwendete Art von bifazialen Solarzellen sind die PERC-Zellen, bei denen der Bifazialfaktor etwa 70 % beträgt. Das bedeutet, dass die Rückseite der Zelle ungefähr 70 % der Leistung der Vorderseite erreicht. Allein mit dieser Technologie können bereits signifikante Effizienzsteigerungen im Vergleich zu gewöhnlichen Solarzellen erzielt werden. Außerdem existieren auch die Heterojunction-Zellen. Sie liefern bemerkenswerte Ergebnisse mit einem Bifazialfaktor von ca. 95 %. Diese Solarzellen nutzen eine besondere Technologie, bei der auf dem Basismaterial zwei dünne Schichten amorphes Silizium abgeschieden werden. (Quelle: Bifaziale Solarmodule: Die Revolution der Solartechnik? (solaranlage-mit-speicher.de)). Zur Herstellung des Kontakts auf beiden Seiten der Zelle wird ein transparentes, leitfähiges Oxid verwendet. Dies ermöglicht eine noch effizientere Nutzung des einfallenden Lichts von der Rückseite. 

Zusätzlich eröffnet diese Technologie neue Anwendungsmöglichkeiten. Die Installation von Solarmodulen kann horizontal, vertikal oder sogar in schräger Ausrichtung erfolgen. Wenn Module beispielsweise auf Feldern installiert werden, bleibt die landwirtschaftliche Nutzung weiterhin erhalten. Die Ausrichtung der Module nach Osten und Westen ermöglicht es, dass morgens und abends Licht auf die Zellen fällt.

Weiteres Beispiel: Floating PV

Neben dem wachsenden Trend der Nutzung von bifazialen PV-Modulen sehen wirauch eine verstärkte Installation von PV-Anlagen auf Wasserflächen. Diese innovativen sogenannten Floating PV-Anlagen werden auf ruhigen Gewässern mithilfe von schwimmenden Unterkonstruktionen installiert. Durch Verankerung am Gewässergrund werden sowohl die PV-Module als auch die Wechselrichter gegebenenfalls über schwimmende Stromleitungen mit dem Festland verbunden. Selbst mit Eisbildung oder Austrocknung des Gewässers kann man eine Installation nicht zwingend ausschließen.

In Renchen befindet sich derzeit die größte schwimmende Photovoltaikanlage Deutschlands mit einer installierten Leistung von 750 kWp, die von der EnBW-Tochter Erdgas Südwest errichtet wurde. Diese Anlage liegt auf einem Baggersee und bietet durch ihre Lage auf dem Wasser besondere Vorteile. Durch die Kühlung des Wassers besteht sogar die Möglichkeit eines erhöhten Energieertrags im Vergleich zu herkömmlichen Freiflächen- oder Dachanlagen.

Floating PV-Anlagen sind auch auf globaler Ebene stark im Kommen. China ist führend in der Installation von schwimmenden PV-Anlagen. Einige der größten schwimmenden PV-Anlagen befinden sich hier, zum Beispiel der Longyangxia Dam Solar Park mit einer installierten Leistung von 150 MWp.

Japan ist ein weiteres Land, das intensiv in Floating PV investiert. Da hier nur begrenzter Platz für konventionelle Solaranlagen gibt, bieten schwimmende PV-Systeme eine gute Alternative. Der Yamakura Dam Solar Park in der Präfektur Chiba ist eine der größten Floating PV-Anlagen in Japan mit einer installierten Leistung von 13,7 MWp. Auch in Thailand wurde eine schwimmende PV-Anlage im Sirindhorn Dam Solar Park mit einer Leistung von 45,4 MWp errichtet.

Obwohl die Verbreitung von Floating PV in Amerika im Vergleich zu Europa und Asien noch begrenzt ist, gibt es auch dort einige Projekte. Der Walden Pond Solar Park in Massachusetts mit einer Leistung von 1,3 MWp ist ein Beispiel davon.
Die Potenziale der Solarenergie sind schier unerschöpflich. Mithilfe verschiedener Arten von Photovoltaikanlagen haben wir nicht nur die Möglichkeit unseren Energiebedarf zu befriedigen, sondern auch einen bedeutenden Beitrag zum Schutz des Klimas und zur Förderung der Energiewende zu leisten. Es obliegt uns, dieses immense Potenzial zu erkennen und die Entwicklung der Solarenergie mit Bewusstheit voranzutreiben.

Zukunft der Windenergie

Windenergie: Grundpfeiler der nachhaltigen Stromerzeugung

Die Windenergie stellt zweifellos eine der wichtigsten Säulen für die Umsetzung der Energiewende dar, wie bereits die bisherigen Zuwachsraten deutlich zeigen. Der Ausbau der Windenergie an Land und auf See ist daher unerlässlich, um den steigenden Strombedarf zu decken. Statt uns einfach dagegen zu stellen, ist es wichtig, aktiv mitzuwirken und den Ausbau der Windenergie ressourcenschonend mitzugestalten.

Windenergie spielt eine bedeutende Rolle in der deutschen Stromerzeugung aus mehreren Gründen. Einer dieser Gründe ist das große Potenzial an Windressourcen in Deutschland, insbesondere an der Nord- und Ostseeküste sowie in einigen bergigen Regionen. Diese natürlichen Bedingungen bieten sicherlich günstige Voraussetzungen für die Nutzung von Windenergie. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland rund 124 Terawattstunden Strom aus Windkraftanlagen erzeugt. Das entspricht einem Anteil von rund 22% an der gesamten Bruttostromerzeugung in Deutschland. (Quelle: Statista)

Es ist von großer Bedeutung, den Fortschritt des EnBW Offshore-Windparks namens “He Dreiht” zu erwähnen. Die endgültige Investitionsentscheidung, die am 23. März 2023 getroffen wurde, ebnet somit den Weg für den Bau des größten EnBW Offshore-Windparks mit einer beeindruckenden installierten Leistung von 960 MWp. Der Windpark wird in einer Entfernung von etwa 85 km nordwestlich von Borkum und etwa 110 km westlich von Helgoland errichtet und voraussichtlich Ende 2025 den kommerziellen Betrieb aufnehmen.
Nach der Fertigstellung wird die EnBW sowohl die technische und kaufmännische Betriebsführung als auch die Wartung und Instandhaltung des Windparks übernehmen. Die Nähe zu den bereits existierenden EnBW Offshore-Windparks “Hohe See” mit einer installierten Leistung von 497 MWp und “Albatros” mit einer installierten Leistung von 112 MWp wird der “He Dreiht” zugutekommen, ebenso wie der bereits vorhandene Service-Hub in der Küstenstadt Emden.

Gemäß dem Plan werden ca. 64 Turbinen der neuesten Generation von Vestas installiert. Diese Turbinen gehören zu den leistungsstärksten Anlagen, die derzeit in Betrieb sind, mit einer beeindruckenden Nennleistung von 15 MWp. (Quelle: EnBW)

Neue Perspektiven im Offshore-Sektor: Floating Wind

Die Fortschritte in den Floating-Wind-Technologien revolutionieren die Offshore-Windkraftindustrie und eröffnen ihr völlig neue Horizonte. Im Gegensatz zu konventionellen Windturbinen mit festen Fundamenten, die nur in Gewässern mit einer Tiefe von bis zu ca. 60 Metern installiert werden können und dadurch die Auswahl der Standorte stark begrenzen, bieten schwimmende Windturbinen die Möglichkeit, auch in tieferen Gewässern zu operieren. 

Der Großteil, ca. 80%, des weltweiten Potenzials an Offshore-Windenergie befindet sich in Gewässern, die tiefer als 60 Meter sind. Das bedeutet, dass wir bei unseren Bemühungen zur Dekarbonisierung nach Möglichkeiten in diesen tieferen Gewässern suchen müssen. Dank der fortschrittlichen Floating-Technologie können Windturbinen auf innovativen schwimmenden Fundamenten errichtet werden, was es ermöglicht, sie auch in tiefen Gewässerregionen zu betreiben. Die Türme und Rotoren, die mitunter beträchtliche Gewichte von mehreren hundert Tonnen aufweisen, werden durch robuste Stahl- und Betonschwimmkörper über der Wasseroberfläche gehalten. Diese Schwimmkörper können eine Tiefe von bis zu 80 Metern erreichen und sind durch Seile sicher am Meeresboden verankert. 

Ein weiterer Vorteil der schwimmenden Fundamente besteht darin, dass sie die Möglichkeit bieten, das Fundament und die gesamte Konstruktion der Windenergieanlage (WEA) schwimmend zum Standort zu transportieren. Die Offshore-Industrie hat im Jahr 2017 das weltweit erste kommerzielle schwimmende Offshore-Windprojekt, den Hywind Scotland-Windpark von Equinor/Masdar, mit 5 SGRE 6MW-Turbinen in Großbritannien realisiert. Die derzeit größte schwimmende Offshore-Windanlage ist das 50 MW Kincardine-Projekt in Schottland, das die Windfloat-Plattform von Principal Power und fünf Vestas V164-9.5 MW-Turbinen nutzt (eine Produktion von MHI Vestas Offshore Wind A/S, Hersteller aus Dänemark). (Quelle: Report Global Wind Energy Council).

Diese wegweisenden Projekte verdeutlichen eindrucksvoll das beeindruckende Potenzial der Floating-Wind-Technologien und markieren einen bedeutenden Schritt in Richtung einer effizienten Nutzung der Offshore-Windenergie.

Geplante Neuinstallation von schwimmenden Windkraftanlagen weltweit in MW

Stromspeicher: Die Energie-Zukunft Deutschlands

Deutschlands Strombedarf wird immer mehr durch erneuerbare Energien wie Windkraft und Photovoltaik gedeckt. Allerdings stellt die Erzeugung dieser Energieformen eine Herausforderung dar, da sie von der Verfügbarkeit von Sonne und Wind abhängig ist, die nicht konstant ist und nicht immer mit dem Strombedarf übereinstimmt. Dadurch entsteht eine Diskrepanz zwischen der Erzeugung und dem Bedarf an Strom. Um diese Schwankungen auszugleichen und eine zuverlässige Energieversorgung sicherzustellen, sind fortschrittliche Speichertechnologien von großer Bedeutung. Diese Technologien ermöglichen es, überschüssigen Strom zu speichern, wenn er verfügbar ist, und ihn dann zu nutzen, wenn die Nachfrage höher ist. Durch den Einsatz von Speichersystemen kann eine effiziente Nutzung der erneuerbaren Energien und eine kontinuierliche Stromversorgung gewährleistet werden.

Laut einer Studie des Fraunhofer ISE sind sowohl dezentrale als auch zentrale stationäre Batteriespeicher in großem Umfang notwendig, um eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten. Bis zum Jahr 2030 wird nach Berechnungen des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE eine elektrische Speicherkapazität von etwa 100 GWhel benötigt, bis 2045 sogar fast das Doppelte. Das Fraunhofer-Institut empfiehlt, Batteriespeicher an ehemaligen Standorten von fossiler Energieerzeugung oder Atomkraftwerken zu errichten, da dort die bereits vorhandene Anschlussleistung optimal genutzt werden kann. Dies trägt nicht nur zur effizienten Nutzung der Infrastruktur bei, sondern bietet auch Möglichkeiten zur Umwandlung ehemaliger fossil- oder atomkraftbetriebener Standorte in nachhaltige Energiezentren. (Quelle: Fraunhofer ISE Kurzstudie: Batteriegroßspeicher an ehemaligen Kraftwerksstandorten sinnvoll – Fraunhofer ISE)

Kurzzeit- und Langzeitspeicher

Es gibt verschiedene Kategorien von Speichertechnologien, die je nach Anwendung in Kurzzeit- und Langzeitspeicher unterteilt werden können. Kurzzeitspeicher sind in der Lage, innerhalb eines Tages mehrfach Energie aufzunehmen und abzugeben. Sie haben eine geringere Kapazität und dienen der schnellen Abdeckung kurzfristiger Energiebedarfe.
Langzeitspeicher hingegen müssen in der Lage sein, elektrische Energie über mehrere Tage oder Wochen zu speichern. Weitere Informationen über das Thema Batteriespeicher finden Sie hier.

Es werden bereits verschiedene Ansätze zur Speicherung von Energie entwickelt, darunter Lithium-Ionen-Batterien, thermische Energiespeicher und Organische Flow-Batterien. Diese Technologien bieten Lösungen für die Zwischenspeicherung von Energie. Angesichts des steigenden Bedarfs sind jedoch kontinuierliche Innovationen gefragt, um effizientere und leistungsfähigere Speicherlösungen zu finden. Die Branche arbeitet intensiv daran, neue Wege zu erforschen und zu entwickeln, um die Herausforderungen der Energiespeicherung zu bewältigen. Ziel ist es, innovative und nachhaltige Lösungen zu finden, die eine effiziente Zwischenspeicherung und Nutzung von Energie ermöglichen.

EnBW hat erfolgreich einen Solarpark mit integriertem Batteriespeicher in Betrieb genommen. Der Solarpark erstreckt sich entlang der A60 auf einer Fläche von 9,5 Hektar und verfügt über eine beeindruckende installierte Leistung von 7,6 MWp. Mit insgesamt 17.160 Solarmodulen ist der Solarpark in der Lage, jährlich 8 Millionen Kilowattstunden Strom zu erzeugen.
Zusätzlich trägt der Betrieb dieses Solarparks dazu bei, jährlich etwa 5.000 Tonnen CO2-Emissionen zu vermeiden. Der Batteriespeicher, der Teil des Solarparks ist, hat eine Kapazität von 2,7 MW und nutzt ausschließlich den lokal erzeugten PV-Strom. Dieser Solarpark mit Batteriespeicher ist ein herausragendes Beispiel für die effiziente Nutzung erneuerbarer Energie. (Quelle: EnBW)

In Windenergie investieren: Alles über die Investition in Windkraft 4.8 (121)

In Windkraftanlage investieren
Gute Erträge, ein moderates Risiko und gleichzeitig einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten: Es ist kein Wunder, dass die Windenergie eine attraktive Anlagemöglichkeit für viele privaten Investoren darstellt. Darüber hinaus nimmt Windenergie eine entscheidende Rolle in der Energiewende ein. Im Jahr 2021 wurden bereits 23% des Strombedarfs von der Windenergie gedeckt, Tendenz steigend.Alles, was Sie zum Thema Investitionen in Windkraft wissen müssen, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

Quick Facts Windenergie Investment

30.000

Rund 30.000 Windkraftanlagen sind aktuell im Betrieb. Diese decken 23 Prozent des gesamten Strombedarfs.

Vorteile

Das Investieren in Windkraft zieht viele Vorteile mit sich: Es ist nachhaltig, bietet attraktive Renditen und birgt meist ein moderates Risiko.

Anlageformen

Verschiedene Anlageformen sind möglich: Aktien, Anleihen, Crowdfunding und eine Direktbeteiligung sind möglich.

Welche Vorteile hat das Investieren in Windkraft?

Windkraft zählt zu den erneuerbaren Energien. Das bedeutet, dass sie unerschöpflich ist und keine fossilen Energieträger zur Erzeugung benötigt werden. Bei der Erzeugung von Strom aus Wind entstehen kaum klimaschädliche Treibhausgase. Die Förderung von erneuerbaren Energien ist ein entscheidendes Element im Kampf gegen die Erderwärmung. Aufgrund ihrer weltweiten Verfügbarkeit und die vergleichsweisen niedrigen Kosten wird die Windenergie eine steigende Bedeutung haben.  

Durch Investitionen in Windkraft fördert man als Anleger aktiv den Klimaschutz. Insgesamt werden hohe Geldsummen für die Planung, den Vertrieb und den Betrieb von Windkraftanlagen benötigt. Demnach werden vielversprechende Renditen möglich.  

Auch mit kleinen Summen lässt sich ein Investment in der Windenergiebranche realisieren: An Projekten können sich Anleger oft schon ab einem Wert von 100€ beteiligen.  

Darüber hinaus werden Investitionen in Windkraft staatlich gefördert. In Deutschland wird eine Abnahme des produzierten Stroms für die nächsten 20 Jahre garantiert. Somit handelt es sich um ein krisensicheres Investment, welches durch seinen Sachwert auch Inflationsschutz bietet. Im Falle einer Direktbeteiligung lassen sich durch das Investment Steuervorteile erzielen. Da man hier Mitunternehmer wird, kann man Steuerstundungen nutzen und die steuerliche Belastung in die Zukunft verlegen.  

Generell gibt es viele verschiedene Möglichkeiten in Windenergie zu investieren, sodass für jeden Anlagetyp eine passende Variante dabei ist. Diese werden im mittleren Teil des Blogartikels nochmal genauer erläutert.  

 

 

Vorteile eines Windkraftinvestments

Wie kann ich in Windenergie investieren?

Aktien kaufen

Eine Möglichkeit in Windkraft zu investieren, besteht darin, Aktien von Unternehmen zu kaufen, die Windkraftanlagen planen, herstellen oder bauen. Mit dem Kauf einer Aktie werden Unternehmensanteile gekauft. Dadurch können Gewinne durch die Ausschüttung von Dividenden oder den Verkauf der Aktien erzielt werden. Wem das einzelne Bewerten von Aktien zu zeitaufwendig und kompliziert ist, der kann in Aktienfonds investieren. Diese enthalten verschiedene Firmen in der Branche, die hohe ökologische und ethische Anforderungen erfüllen müssen. Da in einem Fonds mehrere Unternehmen enthalten sind, wird das Risiko gestreut und dadurch minimiert.

Anleihen kaufen

Bei einer Anleihe leiht man dem Unternehmen, das in Windkraft investiert, Geld. Sie werden mit einer festen Laufzeit vergeben. Man kauft damit keine Unternehmensanteile, sondern ist lediglich ein Kreditgeber. Als Anleger bekommt man regelmäßig das geliehene Geld plus Zinsen zurück. Grundsätzlich gilt eine Anleihe als weniger riskant als der Kauf von Aktien, da man im Fall einer Insolvenz eher Auszahlungen bekommt als die Miteigentümer. Wem bei einer Anlage außerdem Flexibilität wichtig ist, der ist auch bei der Investition in eine Anleihe gut aufgehoben: Häufig sind die Laufzeiten von diesen nämlich relativ kurz.

Crowdfunding

Wenn eine Gruppe von Personen gemeinsam ein Projekt angeht und einem Unternehmen Geld zur Realisierung eines Projektes zur Verfügung stellt, spricht man von Crowdfunding. Die Projekte werden auf Plattformen genau vorgestellt und die wichtigen Daten wie zum Beispiel die benötigten Geldsummen sowie angestrebte Renditen werden dargelegt. Das Crowdfunding stellt häufig die Ergänzung zu einer Teilfinanzierung einer Bank dar.

Direktbeteiligung und geschlossene Fonds

Bei einer Direktbeteiligung werden die Anleger durch die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags als Kommanditisten an einer Kommanditgesellschaft beteiligt. Dort fließen die Gelder aller Investoren zusammen. Sobald die benötigte Summe für die Investition erreicht ist, wird der Fonds geschlossen. Gemeinsam können dann zum Beispiel Windenergie-Vorhaben realisiert werden. In der Praxis bekommen die Investoren eine stille Teilhabe. Das bedeutet, dass sie zwar am Unternehmen beteiligt sind, aber kein Mitspracherecht bei Entscheidungen haben.Achtung! Bei einem einer Direktbeteiligung werden häufig höhere Summen fällig und sie sind häufig eine längere Laufzeit geknüpft.

Bürgergenossenschaften

Eine weitere Möglichkeit, um in Windkraft zu investieren, stellt die Mitgliedschaft in einer Energiegenossenschaft dar. Bei dieser Form der Anlage wird der Kapitalanleger gemeinsam mit vielen anderen Miteigentümer einer Windkraftanlage. Sie stellen eine Form der Bürgerbeteiligung dar und schließen sich meist regional mit dem Ziel zusammen ökologisch und unabhängig Energie zu erzeugen und damit aktiv an der Energiewende mitzuwirken. Bei Projekten dieser Art stellen meist Renditen einen angenehmen Nebeneffekt dar, sind aber nicht das Kernanliegen der Investoren. Insbesondere seit der Einführung des EEGs und der damit verbundenen Förderung hat die Gründung von Bürgergenossenschaften im Bereich der Erneuerbaren Energien massiv zugenommen.

Wie viel Rendite kann bei einer Investition in Windkraft erzielt werden?

Mit wie viel Rendite man bei der Investition in Windenergie rechnen kann, ist immer abhängig von der gewählten Form der Anlage und lässt sich pauschal auch nicht beantworten. Oftmals sind allerdings bei der Beteiligung an einer Windkraftanlage Renditen zwischen vier und sechs Prozent möglich.!Grundsätzlich lassen sich insbesondere mit Aktien, einer Direktbeteiligung oder der Beteiligung am Crowdfunding eher höhere Renditen erzielen. Allerdings muss hier auch bedacht werden, dass diese Formen des Investments auch häufig mit einem höheren Risiko verknüpft sind.Der Kauf von Anleihen bedeutet ein geringeres Risiko. Dafür sind die Renditen allerdings meist geringer als bei anderen Formen.

Ist das Investieren in Windkraft riskant?

Jede Form der Investition birgt ein gewisses Risiko mit sich. Im Hinblick auf die Windkraft ist dieses allerdings vergleichsweise gering. Erneuerbare Energien sind die Zukunft der Energiebranche und eine der elementarsten Bausteine, um die Erderwärmung zu stoppen und die Klimaziele zu erreichen. Demzufolge wird die Nachfrage nach Windenergie in den nächsten Jahren steigen. Darüber hinaus ist die Windkraft eine erprobte und bewährte Technologie, die sich in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt hat.Wer als Anleger das Risiko zusätzlich geringer halten möchte, sollte sich für die Investition in einen Fonds entscheiden, da hier unterschiedliche Unternehmen beteiligt sind und das Risiko somit gestreut ist. Gleichzeitig sollte man nie nur in einem Bereich investieren, das Portfolio sollte immer diversifiziert sein. Vertrauenswürdige Anbieter liefern dem Anleger genaue Angaben über die Dauer des Investments, die Kosten und geben realistische Renditen an. Darüber hinaus sollten Sie sich eindeutig im Klaren darüber sein, in welches Projekt Sie investieren und was konkret die Leistung Ihrer Kapitalanlage ist.

Fazit

Ökonomisch und vor allem ökologisch attraktiv – so lässt sich eine Investition in Windkraft zusammenfassend beschreiben. Wer sich für ein Investment dieser Art entscheidet, fördert damit aktiv die Energiewende und den Weg in eine klimaneutrale Zukunft. Unabhängig davon stellen Erneuerbare Energien die Zukunft dar. Ihre Bedeutung für die Stromerzeugung wird in den kommenden Jahren zunehmen. Die Möglichkeiten für ein Investment sind vielfältig. Für ein Investment ist kein technisches Wissen über die Funktionsweise von Windkraftanlagen notwendig. Wer trotzdem mehr über die Funktionsweise einer Windkraftanlage wissen möchte, kann das in diesem Blogbeitrag nachlesen.

Funktionsweise Windkraftanlage: Wie Windenergie erzeugt wird 4.9 (65)

Auf dem Bild sieht man ein Windrad im Sonnenuntergang.

Wenn Bewegungsenergie von Luftströmen zur elektrischen Stromerzeugung genutzt wird, spricht man von Windenergie. Um diese zu erzeugen, wandelt eine Windenergieanlage die kinetische Energie des Windes in elektrische Energie um. Die Windenergie zählt mit zu den Grundpfeilern der Energiewende: Ende des Jahres 2021 liefen in Deutschland 29.731 Windenergieanlagen, die insgesamt 23% des in Deutschland erzeugten Stroms ausmachten.

Funktionsweise Windenergieanlage: Quick Facts auf einen Blick

Fakten Windkraftanlage

Wie ist eine Windkraftanlage aufgebaut? 

Turm

Windkraftanlagen sind schon aus der Ferne gut erkennbar. Der Turm der Anlage, der Windrädern ihre benötigte Höhe gibt, misst meist zwischen bis zu 160 Metern und ist die Verbindung zum Stromnetz. An ihm sind die Gondel und der Rotor befestigt. Innerhalb des Turms verlaufen Stromleitungen von der Gondel zum Boden. Diese ermöglichen die Einspeisung des erzeugten Stroms ins Netz.

Gondel bzw. Maschinenhaus
Das Herzstück einer Windkraftanlage ist die Gondel, welche auch Maschinenhaus genannt wird. In ihr befinden sich verschiedene Komponenten, die die Stromerzeugung ermöglichen, unter anderem zum Beispiel der Rotor und der Generator. Auf der Gondel befinden sich Sensoren Messinstrumente, welche verschiedene Parameter, wie zum Beispiel die Windgeschwindigkeit und Windrichtung, messen. Mit diesen Daten wird die Anlage gemäß ihrer Programmierung gesteuert. Die Gondel ist flexibel und beweglich: wie eine Sonnenblume wendet sie den Rotor immer der Windrichtung zu. Auf diese Weise wird immer die maximale Leistung der Windkraftanlage ermöglicht.
Generator zur Stromerzeugung
Der Generator wandelt die mechanische Rotationsenergie in elektrische Energie um. Der Antriebsstrang besteht aus einem Rotor, einem Getriebe, einer Bremse, einer Stromleitung und Steuerelektronik. Er nimmt aus der Bewegung des Windrads eine mechanische Drehzahlerhöhung vor. Hinter dem Getriebe befindet sich der Generator, der dann diese erhöhte Drehzahl in elektrischen Strom umwandelt.
Rotor
Das Windrad besteht aus drei Rotorblättern und der Nabe. Die Rotorblätter sind ähnlich wie die Tragflächen von Flugzeugen geformt und bestehen aus glas- bzw. kohlefaserverstärktem Kunststoff. Die Nabe verbindet die Rotorblätter mit der Gondel.
Windkraftanlage Skizze: So funktioniert eine Windkraftanlage

Wie wird Wind zu Strom?

Zunächst setzt der Wind das Windrad bzw. die Rotorblätter in Bewegung. Es entsteht Bewegungsenergie, auch genannt mechanische Energie. Die entstandene Rotationsenergie wird durch einen Generator in der Gondel der Windkraftanlage in elektrische Energie umgewandelt. Übrigens: Ein Dynamo eines Fahrrads funktioniert nach dem gleichen Prinzip.Über Stromleitungen im Turm der Windkraftanlage wird der erzeugte Strom ins allgemeine Stromnetz eingespeist. Dabei wird zunächst der Strom über einen Trafo und eine Schaltanlage in ein Innenparknetz gespeist, welches in einer Übergabestation zusammenläuft. Diese speisen dann den Strom in das öffentliche Verteilnetz ein. Später steht der erzeugte grüne Strom nun Haushalten und Unternehmen zur Verfügung.

Wie funktioniert die Stromerzeugung in der Windkraftanlage?

Wenn Wind auf die Rotorblätter drückt, fangen diese an sich zu bewegen. Damit treiben sie den Triebstrang im Inneren der Gondel an. An dieser Stelle kommt das Auftriebsprinzip zum Einsatz. Die Rotorblätter sind ähnlich gewölbt wie die Tragflächen von Flugzeugen. Dadurch muss der Wind auf der oberen Seite einen längeren Weg zurücklegen als auf der Unterseite. Auf diese Weise entsteht oberhalb des Flügels ein Unterdruck, der Kraft erzeugt und die Rotorblätter in Bewegung setzt.

Die Bewegung des Rotors wird durch ein Getriebe auf den Generator übertragen. Immer wenn das Windrad sich dreht, wird damit auch der Generator angetrieben. Mit Hilfe elektromagnetischer Induktion verwandelt der Generator mechanische Energie in elektrische Energie um. Generell funktioniert ein Generator folgendermaßen: Im Inneren befindet sich ein Magnet, der ein Magnetfeld erzeugt. Darin befindet sich wiederum eine mechanische Welle, genauer gesagt handelt es sich dabei um einen Kupferdraht. Dieser wird durch die Windkraft angetrieben und bewegt sich daraufhin als Leiter im Magnetfeld. An dieser Stelle wirkt nun die sogenannte Lorentzkraft. Diese sorgt dafür, dass sich Elektronen im Draht senkrecht zur Bewegungsrichtung verschieben. Zwischen den beiden Enden des Kupferdrahtes entsteht somit ein Ladungsgefälle, also elektrische Spannung.
Bei Windgeneratoren unterscheidet man zwischen Asynchron- und Synchrongeneratoren, welche beide in der Praxis verwendet werden. Bei Asynchrongeneratoren ist die Drehzahl im Regelfall auf zwei Stufen bei starker und niedriger Windgeschwindigkeit eingestellt. Aufgrund der konstanten Drehzahl lassen sie sich einfach mit dem Stromnetz verbinden. Im Gegensatz dazu haben Synchrongeneratoren keine bestimmte Drehzahl. Der erzeugte Strom variiert in Bezug auf Frequenz und Stärke ständig und kann deswegen nicht unmittelbar ins Netz eingespeist werden. Damit aus dem Wechselstrom Gleichstrom wird, kommt ein Umrichter zum Einsatz, der die Netzfrequenz reguliert.
Wie viel Strom erzeugt wird, hängt von der Windgeschwindigkeit ab.

Um Klimaneutralität bis ins Jahr 2045 zu erreichen, ist der Ausbau von Erneuerbaren Energien eine der wichtigsten Maßnahmen. Im Jahr 2021 stammten mehr als 50% des Stroms von Erneuerbaren aus der Windkraft. Aufgrund ihrer Verfügbarkeit und der ausgereiften Technologie wird sie in den kommenden Jahren zunehmend eine Schlüsselrolle im Kampf gegen die Erderwärmung einnehmen.

Checkliste PV-Anlage Finanzamt: Das müssen Sie beachten 5 (96)

Checkliste PV-Anlage Finanzamt

Betreibende von Photovoltaikanlagen müssen ihre Anlage an verschiedener Stelle anmelden: Um die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber, Stromversorger oder der Bundesnetzagentur kümmern sich in der Regel Projektierer. Für die Anmeldung der Anlage beim Finanzamt sind Anlagenbetreibende aber selbst zuständig.

Wer mit der eigenen Photovoltaikanlage Strom erzeugt und diesen entweder durch die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz, Stromabnahmeverträge oder den Verkauf an der Strombörse gewinnbringend verkauft, ist steuerrechtlich unternehmerisch tätig.

Damit Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage gut durch das Steuer-Labyrinth kommen, erklären wir Ihnen, zu welchen Steuerabgaben Anlagenbetreibende verpflichtet sind, welche Aufgaben erfüllt werden müssen und welche Fristen bei den Finanzämtern eingehalten werden müssen.

Photovoltaik & Finanzamt - Die wichtigsten Fakten

Übersicht: Welche Steuern fallen bei Photovoltaikanlagen an?

Auf die unternehmerische Tätigkeit werden die folgenden Steuern erhoben:

Umsatzsteuer

Diese wird auf den Austausch von Leistungen erhoben und entsteht durch die Dienstleistung und den Verkauf der Ware ‘Strom’. Mit der Kleinunternehmerregelung bei Umsätzen unter 17.500 Euro im Gründungsjahr und 50.000 Euro im Folgejahr kann eine Umsatzsteuer-Befreiung eintreten.

Einkommenssteuer

Diese Steuer wird den Gewinn, der beim Verkauf von Solarstrom erzielt wird, erhoben. Bei Eigenverbrauch wird die selbst verbrauchte Strommenge am Ende neutralisiert. Bei der Einkommenssteuer existiert keine Grenze, sie wird bereits bei geringsten Einnahmen und kleinsten Anlagen erhoben.

Gewerbesteuer

Diese wird für Anlagen ab 10 kW und jährlichem Überschuss von mehr als 24.500 Euro aufgrund der gewerblichen Tätigkeit des Stromverkaufs erhoben. Der Verkauf von Strom ist steuerrechtlich ein Gewerbebetrieb, dessen Betreiber steuerlich als Unternehmer gilt. Dennoch ist eine Gewerbeanmeldung erstens meist nicht nötig und liegt zweitens auch nicht im Zuständigkeitsbereich der Finanz-, sondern Gewerbeämter.

Alle weiteren und detailliertere Informationen zu den Steuerzusammensetzungen, Ausnahmen und Einzelfällen können Sie in unserem Umfangreichen Steuer-Blogbeitrag nachlesen.

Schritt 1: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von Einzelunternehmen ausfüllen

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen bildet die Grundlage für die korrekte steuerliche Behandlung der Anlage. Anlagenbetreibende sind dazu verpflichtet, die Photovoltaikanlage und deren Betrieb beim Finanzamt anzumelden. Der Fragebogen muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden, damit das Finanzamt die korrekte steuerliche Behandlung der Anlage in die Wege leiten kann. 

Erforderliche Daten

Fristen

Innerhalb des ersten Monats nach Inbetriebnahme der Anlage muss dem Finanzamt im Fragebogen mitgeteilt werden, dass der erzeugte Strom verkauft oder eingespeist wird.

Ausnahmen

Inselanlagen müssen nicht beim Finanzamt registriert werden.

Direktlinks zu den notwendigen Anlagen:

Schritt 2: Umsatzsteuervoranmeldung einreichen

Auf die generierten Umsätze aus dem PV-Betrieb fällt die Umsatzsteuer an: Im Kaufpreis der Photovoltaikanlage und den Installationskosten sind 19% Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) enthalten, die vom Finanzamt zurückerstattet werden. Die Einspeisevergütung vom Netzbetreiber enthält 19% Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abgeführt werden müssen. Aber: In der Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell erhalten Betreibende zum umsatzsteuerpflichtigen Marktwert die Marktprämie vom Netzbetreiber ausbezahlt. Die Prämie gilt als echter und somit nicht steuerbarer Zuschuss und ist somit nicht umsatzsteuerpflichtig.

Fall 1: Nach der Verrechnung ergibt sich ein Guthaben, das vom Finanzamt erstattet wird.

Fall 2: Nach der Verrechnung ergibt sich eine Zahllast. Die Ausgleichszahlung muss an das Finanzamt entrichtet werden.

Im Anschaffungsjahr der Anlage und dem Folgejahr muss monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden.

Nach Ablauf der ersten beiden Jahre ab Inbetriebnahme können Anlagenbetreibende einen Antrag auf vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen stellen. Bedingung hierfür ist, dass die Zahllast im Vorjahr unter 7.500 Euro liegt. Anlagen mit einer Vorjahreszahllast von über 7.500 Euro reichen auch nach zwei Jahren die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich ein.

Erforderliche Daten

Fristen

Die monatliche Voranmeldung muss spätestens am 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingehen. Bei Eintritt von Fall 2, also einer Zahllast gegenüber dem Finanzamt muss die Ausgleichszahlung bis spätestens zum 10. des Folgemonats getätigt werden oder per Bankeinzug erfolgen.

Auch die vierteljährliche Voranmeldung muss spätestens am 10. des auf die Einreichung folgenden Monats beim Finanzamt eingehen. 

Direktlink zu den notwendigen Anlagen:

Schritt 3: Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen

Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist die Zusammenfassung aller Umsatzsteuer-Voranmeldungen des Jahres und muss jedes Jahr am Jahresende eingereicht werden.

Erforderliche Daten

Fristen

Die Umsatzsteuerjahreserklärung muss bis spätestens 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen.

Direktlink zu den notwendigen Anlagen:

Schritt 4: Einkommenssteuererklärung einreichen

Sofern ein Gewinn entsteht, muss dieser versteuert werden. Dies fällt unter die Einkommenssteuer. Die Photovoltaikanlage findet den Eingang in die Erklärung durch die Anlage G – das Formular für Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb. Dort müssen Anlagenbetreibende den Gewinn, der mittels der Photovoltaikanlage generiert wird, angeben.

Der Gewinn wird mittels einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt. Die Gewinne, die jährlich mit der Anlage erwirtschaftet werden, werden mit Kosten und Ausgaben verrechnet: Einnahmen – Ausgaben + Kosten = Gewinn. Diese Rechnung kann auch vom Steuerberater übernommen werden. Bis zu einem jährlichen Gewinn von 17.500 Euro darf die Gegenüberstellung formlos erfolgen, ab dieser Summe muss das EÜR-Formular verwendet werden.

Erforderliche Daten

Fristen

Die Einkommenssteuererklärung muss jährlich bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden.

Anlage G und EÜR werden gemeinsam mit der Einkommenssteuererklärung eingereicht.

Tipps

Folgende Kosten können abgeschrieben werden: 

Absetzung für Abnutzung (AfA): Die Investition in eine PV-Anlage kann über die Betriebsdauer (20 Jahre) abgeschrieben werden. 5% können jährlich abgeschrieben werden und als Absetzung für Abnutzung (AfA) abgeschrieben werden.  

Investitionsabzug: Mit dieser Form der Sonderabschreibung können 40 % der Anschaffungskosten der Anlage auf einmal abgeschrieben werden. So können vor allem kleine und mittelgroße Betriebe bei Ausgaben von bis zu 200.00 Euro schnell einen erheblichen Teil der Investitionskosten steuerlich geltend machen und die restlichen Kosten danach regulär als AfA abschreiben.

Ausnahmen

Härteausgleich: Liegt der jährlich erwirtschaftete Gewinn der Anlage unter 410 Euro, ist der Gewinn nicht einkommensteuerpflichtig.

Teilweise Einkommensteuerbefreiung: Liegt der Gewinn zwischen 410 und 810 Euro im Jahr, muss die Einkommensteuer in Teilen gezahlt werden, wenn die Anlage nebenberuflich betrieben wird. Arbeitet der Anlagenbetreibende zusätzlich, werden die Gewinne aus den verschiedenen Arbeitsbereichen zusammengefasst.

Liebhaberei: Wird auf Dauer kein Gewinn erzielt, bringt der Betrieb der Anlage verhältnismäßig hohe Kosten mit sich oder wird der Strom zu großen Teilen selbst verbraucht, kann die Anlage beim Finanzamt als Liebhaberei-Betrieb angemeldet werden und somit die Einkommenssteuer umgehen. Neue Vereinfachungsregelung 2021: Anlagen bis zu einer installierten Gesamtleistung von 10 kW, Anlagen deren nicht eingespeister Strom ausschließlich im privaten Wohnraum verbraucht wird und Anlagen, die als ausgefördert gelten, können einen schriftlichen Antrag stellen, in dem die Gewinnerzielungsabsicht der Anlage widerlegt wird.

Direktlinks zu den notwendigen Anlagen:

Schritt 5: Gewerbesteuererklärung einreichen

Wenn das Finanzamt den Betrieb der Anlage als gewerbliche Tätigkeit einstuft, müssen die Gewinne versteuert werden. Die Höhe der Gewerbesteuer orientiert sich also dabei am Gewinn sowie der Gemeinde, in der sich die Anlage, also das Gewerbe, befindet. Grundsätzlich ist der gewerbliche Betrieb gegeben, wenn ein Verkauf des Stroms an das Netz oder Dritte wie den Direktvermarkter erfolgt. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Anlage allerdings auch von der Gewerbesteuer und somit der gewerblichen Tätigkeit befreit.

Erforderliche Daten

Fristen

Die Gewerbesteuererklärung muss bis zum 31.Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden.

Ausnahme

Die Gewerbesteuerpflicht entfällt, wenn die installierte Leistung der Anlage kleiner als 10 kW ist und der jährliche Überschuss unter 24.500 Euro liegt.

Direktlink zur notwendigen Anlage:

Alle Formulare können elektronisch an Ihr zuständiges Finanzamt gesendet werden: Im Elster-Portal finden Sie alle oben genannten Formulare ELSTER – Alle Formulare. 

Dieser Beitrag wurde in bestem Wissen verfasst und dient zur besseren Orientierung. Wir übernehmen keine Garantie für die Vollständigkeit der hier gemachten Angaben und empfehlen, darüber hinaus einen Steuerberater zu konsultieren. 

So finden Sie die richtige Direktvermarktungsform für Ihre Anlage 4.9 (129)

So finden Sie die richtige Direktvermarktungsform für Ihre Anlage - Blogbeitragsbild

Nachhaltig erzeugten Strom in die Direktvermarktung zu geben, kommt für viele Anlagentypen in Frage. Beim Virtuellen Kraftwerk der EnBW unterscheiden wir zwischen 3 Formen der Direktvermarktung: EEG-Direktvermarktung, Sonstige Direktvermarktung und Post-EEG Direktvermarktung. Mit unserem einfachen Selbsttest erfahren Sie, welche Form die richtige für Ihre Anlage ist.

Welche Form der Direktvermarktung ist die Richtige für meine Anlage?

Welche Form der Strom Direktvermarktung ist die Richtige für meine Anlage? Infografik

EEG-Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell

Hat eine Anlage Anspruch auf die Einspeisevergütung für nachhaltigen Strom, kommt sie für die Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell in Frage: Seit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 ist die Direktvermarktung für Neuanlagen ab 100 kW verpflichtend. Für Bestandsanlagen ist sie optional. In der EEG-Direktvermarktung verkaufen Anlagenbetreibende den Strom an einen Direktvermarkter. Im sogenannten Marktprämienmodell dieser Direktvermarktungsform erhalten Betreibende vom Netzbetreiber die Marktprämie und vom Direktvermarkter den Marktwert. Marktprämie und Marktwert ergeben immer mindestens den anzulegenden Wert, der der EEG-Vergütung entspricht. Der Marktwert schwankt je nach Verkaufspreis an der Börse, somit können die Erlöse über der EEG-Vergütung liegen, durch die Marktprämie aber nie darunter.

EEG-Direktvermarktung ist die richtige Form der Direktvermarktung für:

Sonstige Direktvermarktung

Hat eine Erzeugungsanlage keinen Anspruch auf die EEG-Einspeisevergütung, kann der Strom innerhalb der Sonstigen Direktvermarktung vermarktet werden. In dieser Vermarktungsform verkaufen Anlagenbetreibende ihren Strom ohne Inanspruchnahme der EEG-Förderung an der Börse oder an einen Direktvermarkter. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Anlage durch ihren Standort nicht für die EEG-Förderung qualifiziert ist, eine andere Förderung erhält oder freiwillig darauf verzichtet. Anlagenbetreibende erhalten in der Sonstigen Direktvermarktung nur den Marktwert ohne die Marktprämie ausbezahlt. Darüber hinaus entfällt in der Sonstigen Direktvermarktung das Doppelvermarktungsverbot für die Grünstromeigenschaft. Das bedeutet, dass in dieser Vermarktungsform Herkunftsnachweise des Stroms zusätzlich vermarktet werden dürfen.
Sonstige Direktvermarktung ist die richtige Form der Direktvermarktung für:

Post-EEG Direktvermarktung

Hat eine Erzeugungsanlage den Anspruch auf die EEG-Vergütung ausgeschöpft, kann der Strom in der Post-EEG Direktvermarktung vermarktet werden. Diese Form der Sonstigen Direktvermarktung betrifft also nur Anlagen, die 20 Jahre lang Anspruch auf die EEG-Förderung hatten, diese 20 Jahre allerdings nun überschritten sind. Wechseln Anlagenbetreibende bereits während des Zeitraums der 20-jährigen EEG-Förderung freiwillig in die Direktvermarktung, bietet sich nicht nur der finanzielle Vorteil gegenüber der EEG-Vergütung, sondern auch Vorteile beim Übergang in die nicht mehr EEG-geförderte Zeit und die Post-EEG Direktvermarktung – so erhält man beispielsweise weiterhin Erlöse ohne Zahlungsausfall in der Übergangszeit.
Post-EEG Direktvermarktung ist die richtige Form der Direktvermarktung für:

Das bedeuten die steigenden Strompreise für Marktwert & Direktvermarktung 4.7 (57)

Das bedeuten die steigenden Strompreise für Marktwert & Direktvermarktung - Blogbeitragsbild

2022 ist das Jahr der Rekorde: Gas, Strom und Öl kosten so viel wie nie zuvor, auch der Marktwert Solar liegt im August 2022 bei einem neuen Rekordhoch von 39,9 Cent pro Kilowattstunde.

Woher kommen die Höchststände, welche Rolle spielt der Ukraine-Krieg und welche Auswirkungen hat die Energiekrise auf die Erneuerbaren Energien und auch auf die Preise für die Direktvermarktung? Wir erklären, warum die Direktvermarktung durch diese Voraussetzungen noch lukrativer ist und wie auch Power Purchase Agreements durch die Preissteigungen attraktiver werden.

Wie haben sich die Strompreise entwickelt?

Die Strompreise sind so hoch wie seit vielen Jahren nicht mehr und der Aufwärtstrend scheint sich fortzusetzen. Am Day-Ahead Markt der EPEX Spot, an dem der Strom für den Folgetag gehandelt wird, folgte im vergangenen Jahr ein Strompreisrekord auf den nächsten.

Lag der Preis pro Kilowattstunde Strom im Mai 2021 noch bei 53,35 €/MWh (ca. 5,3 ct/kWh), hat dieser sich bis November 2021 mehr als verdreifacht auf 17,6 Cent pro Kilowattstunde bis hin zum Höchststand von 22,1 Cent pro Kilowattstunde im Dezember. 2022 sank der Strompreis im Januar an der Börse leicht auf 16,7 Cent pro Kilowattstunde, kletterte dann aber im August auf ein Preisniveau von 46,5 Cent pro Kilowattstunde.

Wodurch entsteht der allgemeine Strompreisanstieg?

Der Strompreis am Spotmarkt wird durch viele Faktoren beeinflusst und unterliegt immer Schwankungen, denn mit Erneuerbaren Energien ist die Stromerzeugung von den Wetterverhältnissen abhängig. Werden geringe Strommengen aus Erneuerbaren Energien eingespeist, steigt der Strompreis an. Warum stieg der Strompreis aber so stark an?

2021 wurde weniger Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen als noch im Vorjahr bei einem gleichzeitigen Anstieg des Strombedarfs in der sich wieder erholenden Industrie. Die Lücken im Stromnetz wurden daher im Rahmen der Merit Order durch fossile Energieträger wie Gas- oder Kohle geschlossen. Für die Stromerzeugung aus Kohle müssen allerdings sogenannte Emissionszertifikate gekauft werden, deren Mindestpreis angehoben wurde und durch die gestiegene Nachfrage ebenfalls innerhalb des letzten Jahres immens in die Höhe schnellte. Nicht zuletzt dank des anhaltenden Nord Stream 2 Konflikts beträgt die Differenz zwischen dem Gaspreis im Januar 2021 und dem im Dezember rund 100 Euro, weshalb die Stromproduktion aus Erdgas im letzten Quartal 2021 abnahm. Die hohen Preise sind also eine Folge des hohen Strombedarfs, der in den Wintermonaten raren Sonnenenergie und schwachen Windlage des vergangenen Herbstes in Kombination mit gestiegenen Preisen für Gas und CO2. Insgesamt ist allerdings auch eine allgemeine Erhöhung der Rohstoffpreise für Öl, Kohle und Gas zu verzeichnen.

Was sind die Ursachen des Strompreisanstiegs 2022?

Die Ursachen für die Strompreisentwicklung in diesem Jahr sind ein Zusammenspiel diverser Faktoren:

Russlands Krieg gegen die Ukraine

Bereits seit Ende des Jahres 2021 lag ein Preisanstieg beim Gas vor, was bereits im Herbst auch die Strompreise nach oben schellen ließ. Russlands Krieg gegen die Ukraine dominiert seit Frühjahr 2022 nunmehr die Strompreisbildung: Durch Russlands Drosselung und Sanktionen der Gas-Lieferungen schreitet die Gasknappheit in Deutschland fort. Der Anstieg des Gaspreises ist eine der Ursachen für den immensen Anstieg der Strompreise, denn die Stromproduktion durch Gas muss nun mangelbedingt durch andere fossile Energieträger wie bspw. Kohle ausgeglichen werden. Mit dem Ukrainekrieg und den folgenden Sanktionen ist auch der Marktpreis für Kohle stark gestiegen, wodurch Strom aus Kohlekraftwerken ebenfalls teurer wurde.

Klimaerwärmung

Die Hitze und Trockenheit des Sommers 2022 führt darüber hinaus auch dazu, dass viele Kraftwerke nicht unter Volllast betrieben werden können, da die Flüsse zu warm sind und deshalb die Kraftwerke weniger Kühlwasser zur Verfügung haben. Auch Internationale Probleme, bspw. an den Atomkraftwerken in Frankreich, hatten eine preistreibende Wirkung.

Emissionszertifikate und CO2-Steuer

Für die Stromerzeugung aus Energiequellen mit CO2-Emissionnen, wie beispielsweise Kohle oder Gas, müssen Emissionszertifikate gekauft werden, deren Mindestpreis angehoben wurde und durch die gestiegene Nachfrage ebenfalls immens in die Höhe schnellte.Darüber hinaus wird seit 2021 die sogenannte CO2-Steuer als Ausgleich für den Ausstoß von CO2 durch fossile Energieerzeugung (durch Gas, Kohle oder Benzin) erhoben. Somit trägt die höhere Nachfrage nach Kohlestrom ebenso zur Preiserhöhung für Strom bei.Seit 2021 erholen sich die deutsche Wirtschaft und das produzierende Gewerbe von den Auswirkungen der globalen Corona Pandemie. Dennoch steigt die Nachfrage nach Strom und der Stromverbrauch zusätzlich, was ebenfalls eine preissteigernde Wirkung hat.

Wie ist die Marktwert Solar Prognose für 2022?

Simon Schweda, Leiter Produktentwicklung und -Management beim Virtuellen Kraftwerk, schätzte die Preisentwicklung für 2022 bereits Anfang des Jahres wie folgt ein: „Wir gehen davon aus, dass der Marktwert Solar 2022 auf einem vergleichsweise hohen Niveau rangieren wird. Aufgrund der Saisonalität von PV-Strom (im Sommer höhere Produktion als im Winter) werden die Marktwerte in den sonnenärmeren Wintermonaten tendenziell höher sein als in den Sommermonaten.“ Langfristig erwarte man aber erstmal keine dauerhaften Preise in der Kategorie um die 25 ct/kWh, meint Schweda. „Vereinzelte monatliche Preispeaks sind aber immer möglich.“  (*In einzelnen Monaten kann der Börsenpreis/Monatsmarktwert Solar abweichen.)

Die steigenden Strompreise mit allen Steuern, Zuschlägen und Entgelten werden natürlich an die Verbraucher weitergeben, aber inwiefern betreffen die Preisentwicklungen Betreiber von Erneuerbare Energien Anlagen?

Auf was ist der hohe Marktwert zurückzuführen?

Der rekordverdächtig hohe Marktwert Solar ist auf die Strompreisentwicklung an der Börse zurückzuführen. Der technologiespezifische Marktwert errechnet sich aus dem durchschnittlich an der Börse erzielte Strompreis aller geförderten Erzeugungsanlagen in Deutschland. Dieser wird monatlich auf www.netztransparenz.de veröffentlicht. Betrachten wir nur den Marktwert Solar lässt sich hier auch eine analoge Steigung zum Spotmarktpreis betrachten. Lag der Marktwert Solar im Mai 2021 noch bei 4,187 ct/kWh, stieg er im November bereits auf 18,307 ct/kWh. 2022 blieb er, bis auf ein zwischenzeitliches Peak von 20,7 Cent pro Kilowattstunde im März konstant im Bereich um 15 Cent pro Kilowattstunde, bis schließlich die bereits zu Anfang genannten Rekordzahlen von knapp 40 Cent pro Kilowattstunde im August erreicht wurden.

Wie können Anlagenbetreibende von den hohen Strompreisen profitieren?

Durch die hohen Preise an der Strombörse können Betreibende von EE-Anlagen Zusatzerlöse generieren. Das Hoch von Strompreis und Marktwert spielt vor allem in der Direktvermarktung Erneuerbarer Energien eine zentrale Rolle: Der Marktwert ist die Einnahme, von der Anlagenbetreiber in der Direktvermarktung profitieren. Anlagen mit laufender EEG-Förderung können von der Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell profitieren, auch Betreiber von Post-EEG Anlagen können mit der sonstigen Direktvermarktung ihre Einnahmen durch die hohen Preise maximieren:

In der EEG-geförderten Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell profitieren Anlagenbetreiber zusätzlich vom Sicherheitsnetz in Form der auf 20 Jahre zugesicherten EEG-Vergütung. Liegt der Strompreis unter der Höhe der EEG-Vergütung, gleicht die Marktprämie, die vom Netzbetreiber ausgezahlt wird, die Differenz zwischen Strompreis (Marktwert) und EEG-Vergütung aus. Liegt der Marktwert über der fixen Vergütung, profitieren Anlagenbetreiber vom höheren Verkaufspreis.

Die Direktvermarktung bietet die Möglichkeit, risikofrei von Mehrerlösen zu profitieren. Mit einer nie dagewesenen Höhe des Marktwertes lassen sich folglich aktuell auch hohe Zusatzerlöse generieren. Sollten starke Preisschwankungen auftreten, sind Anlagenbetreiber während des EEG-Förderungszeitraums durch den Mindestbetrag der EEG-Vergütung vor niedrigen Strompreisen geschützt.

In Zahlen ausgedrückt bedeutet das:
Die EEG-Einspeisevergütung sinkt seit 2012 monatlich um einen bestimmten Wert, der von der Erreichung der Zubauziele der vorausgegangenen Monate abhängt.

Wer beispielsweise zwischen dem 1. Februar 2022 und dem 01. März 2022 eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von bis zu 100kWp ans Netz anschließt, erhält 20 Jahre lang eine EEG-Vergütung von 6,13 Cent pro Kilowattstunde.
Der Marktwert Solar, den man in der Direktvermarktung ausbezahlt bekommt, liegt seit Juni 2021 über der fixen Einspeisevergütung. Ein frühzeitiger Wechsel in die Direktvermarktung generiert nicht nur angesichts der aktuell hohen Preise Mehrerlöse, sondern wird auch in Zukunft für risikoarme Mehreinnahmen sorgen.

Für Anlagen außerhalb der EEG-Vergütung oder Stromerzeuger, die sich das hohe Preisniveau garantiert für die Zukunft sichern möchten, sind auch Power Purchase Agreements eine attraktive Vermarktungsoption.

Was bedeuten die Entwicklungen für Anlagenbetreibende in der Direktvermarktung?

Der Direktvermarktungspartner gibt, wie der Stromanbieter, die gestiegenen Preise an Anlagenbetreibende weiter. Dies hat zum einen die positive Folge, dass die Erlöse der Vermarktung für Anlagenbesitzer, die durch den nachhaltig produzierten Strom an der Börse generiert werden, steigen. Auf der anderen Seite trägt der Direktvermarkter allerdings die Vermarktungskosten, die maßgeblich durch das Strompreisniveau sowie die Volatilität der Strommärkte und Preisschwankungen bzw. –steigungen, beeinflusst werden. Die Kosten sind deshalb durch den Strompreisanstieg stark gestiegen und stellen zudem ein erhöhtes Risiko mit Blick auf die Entwicklung in den nächsten Monaten und Jahren dar, das wiederum in Form des gestiegenen Preises für die Direktvermarktungsleistung weitergegeben wird.

Für Direktvermarkter und Stromanbieter sind die steigenden Strompreise eine nie dagewesene Herausforderung: Da Stromanbieter den Strom, den sie an Endkunden verkaufen, nur in den seltensten Fällen selbst erzeugen, müssen auch sie die hohen Strompreise an der Strombörse bezahlen und geben die Preisentwicklungen an die Kunden weiter. Dies hat momentan nicht nur die Insolvenz vieler Anbieter zur Folge, sondern auch den Rückgang neuer Vertragsabschlüsse. Viele Direktvermarkter müssen die Preisentwicklungen, wie Stromanbieter, an Kunden weitergeben, oder stellen sogar neue Vertragsabschlüsse komplett ein.

Auch Direktvermarkter wie das Virtuelle Kraftwerk der EnBW bekommen die Auswirkungen der Energiekrise und der steigenden Preisen zu spüren, ist aber weiterhin in der Position, alle Kunden bedienen zu können und auch neue Kunden willkommen zu heißen.

Wie kann man das Preisniveau für die Zukunft absichern?

Zur Erinnerung: Power Purchase Agreements, kurz PPAs, sind Stromlieferverträge, die den Verkauf von Strom zwischen zwei Parteien über einen festgelegten Zeitraum regeln. In der Regel wird der Vertrag zwischen einem Stromerzeuger und einem Stromabnehmer geschlossen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die damit einhergehende staatliche Förderung spielt in PPAs keine Rolle. In den Verträgen wird ein Festpreis für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart, der sich an den Strompreisen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses orientiert. Allerdings haben Anlagenbetreiber auch während des Förderzeitraums jederzeit die Möglichkeit, ihren Strom an jemand anderen zu verkaufen. Die Einspeisevergütung für 20 Jahre ist im Prinzip eine Fall-Back-Option und kein Zwang. Deshalb können Anlagenbetreiber bspw. ein PPA im Rahmen der Direktvermarktung mit einem Virtuellen Kraftwerk abschließen, um sich z.B. höhere Preise zu sichern oder günstige Marktsituationen zu ihrem Vorteil zu nutzen. So können PPAs vor allem derzeit Preis- aber auch Kalkulationssicherheit bieten.

Sind die Strompreise an der Börse so hoch wie 2022 lohnt sich der Blick in Richtung eines PPA: Jetzt ein PPA abzuschließen bedeutet, sich einen hohen Grundpreis für die gesamte Laufzeit des Vertrages zu sichern. Die Marktwerte und Strompreise können in den nächsten Monaten weiteren Schwankungen unterliegen. Mit einem PPA sichert man sich ein Preisniveau und ist unabhängig von diesen Schwankungen – das freut besonders Investoren, lässt aber auch Anlagenbetreibende in den aktuell stürmischen Zeiten ruhiger schlafen.

Beispiel: Beim Abschluss eines PPA für die nächsten zwei Jahre zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Preis, den Stromerzeuger für ihren Strom erhalten, die nächsten zwei Jahre immer bei Betrag X, beim aktuellen Preisniveau. Sinken die Strompreise nach Abschluss des PPA wieder, profitieren Erzeuger noch mehr vom hohen Strompreisniveau. Steigen die Preise nach Vertragsabschluss, hat sich der Erzeuger zwar ein hohes Preislevel für seinen Strom gesichert, kann aber von zukünftigen Preissteigungen für die Dauer der PPA-Laufzeit nicht mehr profitieren.

Ein PPA-Vertrag ist deshalb im Prinzip eine Versicherung bzw. Absicherung – man sichert sich ein (besseres) Preisniveau und macht sich damit unabhängig von Preisschwankungen. Wer risikofreudiger ist, fährt in einem Spotpreismodell besser, in dem man 1:1 die Börsenpreise verrechnet bekommt. Man muss sich also entscheiden, ob man lieber das Chance/Risiko-Modell (Spotpreis) möchte oder eher sicherheitsorientiert ist (PPA). Ein Wechsel zwischen den Modellen ist jedoch grundsätzlich mit etwas Vorlaufzeit möglich, sodass man seine Vermarktungsstrategie anpassen kann und nicht für die nächsten 20 Jahre festlegen muss.

PPAs bieten somit vor allem für Post-EEG oder Neubauanlagen Sicherheit und die Möglichkeit, risikofrei von den aktuellen Preisentwicklungen zu profitieren.

Welche positiven Effekte hat die Energiekrise auf die Erneuerbaren Energien?

Obwohl die aktuellen Entwicklungen und deren globale Auswirkungen eine Belastung für Deutschland und Europa darstellen, haben die steigenden Strompreise eine positive Auswirkung auf die Zukunft der Erneuerbaren Energien: Allen Negativschlagzeilen und belastend hohen Strompreisen zum Trotz sorgt die Energiekrise nicht nur für den Ausbau der Erneuerbaren und deren Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch für einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaneutralität:

EE-Strom wird zum selben Preis an der Börse gehandelt, wie fossiler Strom, ist jedoch nicht durch die Kosten für Brennstoffe oder Emissionszertifikate belastet. Somit steigt die Konkurrenzfähigkeit der Erneuerbaren. Während fossile Energieerzeugung immer teurer wird, sinken die Kosten für nachhaltige Stromerzeugung. Zeitgleich bleiben die Baukosten für Solar- und Windkraftanlagen (ungeachtet temporärer Lieferengpässe und Kostenschwankungen durch Pandemien und politischen Sanktionen) insgesamt niedrig, deren Investition sich durch die am Markt stetig steigenden Preise noch schneller amortisieren.

Sie haben Fragen zur Direktvermarktung?
Pierre Fees, Head of Sales

EEG Novelle 2023 – Die wichtigsten Fragen & Antworten 5 (125)

EEG Novelle 2023 - Die wichtigsten Fragen & Antworten - Beitragsbild
In der öffentlichen Berichterstattung fast schon unbemerkt wurde Anfang Juli das EEG 2023 beschlossen. Doch was hat es mit der Novellierung auf sich? In diesem Blogbeitrag klären wir, was in der Neuauflage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen wurde, welche Änderungen sich für alle Arten der erneuerbaren Energien (EE) ergeben und wie diese einzuordnen sind.

Was ist die EEG Novelle 2023?

Das EEG 2023 ist ein deutsches Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien. Das Hauptziel des Gesetzes ist es, den Anteil der Erneuerbaren am Gesamtenergiemix des Landes zu erhöhen. Zu diesem Zweck enthält das Gesetz eine Reihe von Maßnahmen: Die Festlegung von Mindestzielen für den Anteil Erneuerbarer an der Stromerzeugung, die Schaffung finanzieller Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien und die Setzung eines Rahmens für den Ausbau der Infrastruktur dieser. Das Gesetz ist eine der wichtigsten Säulen für den Übergang Deutschlands zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft und soll dem Land helfen, seine ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen.

Welches Ziel verfolgt das EEG 2023?

Das EEG 2023 verdichtet das Ziel der emissionsfreien Stromversorgung. So soll die inländische Stromversorgung bereits im Jahr 2035 treibhausgasneutral, also nahezu vollständig durch erneuerbare Energien, gestaltet werden. Bereits 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bei mindestens 80 % liegen. Mit der EGG Novelle 2023 wird der Fokus weiterhinauf den Ausbau von Photovoltaik und Windenergie gelegt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes zur Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung.
Ziele des EEG 2023
Ziele EEG 2021 vs. EEG 2023

Welche allgemeinen Änderungen ergeben sich durch das EEG 2023?

Mit der EEG Novelle 2023 wird erstmalig gesetzlich festgeschrieben, dass die Errichtung und der Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen und den dazugehörigen Nebenanlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt und der „öffentlichen Sicherheit dient“. Damit wird die Wichtigkeit des Ausbaus der Erneuerbaren direkt vom Gesetzgeber im Gesetz verankert, sodass sich beispielsweise im Rahmen von Gerichtsverfahren oder Streitfällen darauf bezogen werden kann. Die Definition wird deshalb voraussichtlich in Zukunft bei der Abwägung und Priorisierung von konkurrierenden Projekten oder auch bei Einsprüchen zum Beispiel gegen EE-Projekte herangezogen und stärkt die Position der erneuerbaren Energien besonders im juristischen und politischen Sinne.

Zudem wird das Hauptziel, die Erreichung von Klimaneutralität, zeitlich angepasst: Bis zum Jahr 2035 soll die inländische Stromversorgung treibhausgasneutral erfolgen. Um diese Ziele zu erreichen, wird insbesondere dem Ausbau von Wind- und Solarenergie eine große Bedeutung beigemessen.

Ausbauziele EEG 2023
EEG 2023: Ausbauziele nach Technologie bis 2023

Unter anderem sollen laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Allgemeinen folgende Punkte zur Erreichung dieser Ziele beitragen:

  • Eine der wohl bedeutendsten Änderungen des EEGs wurde schon vorgezogen und zum 01.07.2022 umgesetzt: Die Abschaffung der EEG-Umlage. Dies bedeutet, dass alle Paragraphen im EEG, die die EEG-Umlage behandeln, zum 01.07.2022 ungültig wurden. Das gilt sowohl für Neuanlagen als auch für Bestandsanlagen. Die EEG-Umlage wird jedoch nicht rückwirkend erstattet. Alle Kosten, die bisher durch die EEG-Umlage finanziert wurden (das sind vor allem die Einspeisevergütungen für EE-Anlagen), werden zukünftig aus dem Bundeshaushalt – also Steuern – finanziert.
  • Um die neuen Ausbauziele für Wind- und Solarenergie bis 2030 zu erreichen, werden die Ausschreibungsmengen für die Zeit bis zum Jahr 2028/29 erhöht. Auch die Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen im Zuge dessen beschleunigt werden.
  • Die Degression der Vergütungssätze für die Einspeisevergütung wird vorerst bis Anfang 2024 ausgesetzt. Anschließend ist eine halbjährliche Degression von 1 % geplant.
  • Künftig können auch Anlagen zur Erzeugung von Strom aus grünem Wasserstoff an Ausschreibungen beteiligt werden. Hierfür ist für das Jahr 2023 ein Ausschreibungsvolumen von 800 MW vorgesehen

Was wurde aus dem EEG 2023 Referentenentwurf nicht übernommen?

Neben einer Vielzahl von kleineren Änderungen möchten wir vor allem zwei nicht übernommene Themen aufführen:

Die viel diskutierte Verordnungsermächtigung für „Contracts for Difference“ (CfD) wurde für den Gesetzesentwurf gestrichen. Der sogenannte CfD bezeichnet eine Art Fördermodell, bei dem sowohl die positiven als auch negativen Abweichungen von einem festgelegten Referenzpreis an den Vertragspartner ausgezahlt werden. So erhalten Betreibende von EE-Anlagen eine feste Einspeisevergütung für ihren eingespeisten Strom, so wie in der heutigen EEG-Vergütung auch. Liegt der Preis, den der EE-Betreibende mit seinem eingespeisten Strom an der Börse erzielt, unter dem Betrag, der in der Einspeisevergütung festgehalten wurde, bekommt der Betreibende bisher die Differenz zur fixierten Einspeisevergütung ausgezahlt. Diese Differenz wird heute als Marktprämie bezeichnet und genauso im Rahmen der Direktvermarktung gehandhabt. Der Unterschied eines CfD im Vergleich zur heutigen Regelung der Einspeisevergütung zeigt sich jedoch in dem Fall, wenn der erzielte Marktpreis über der fixierten Einspeisevergütung liegt. Mit einem CfD hätte der Betreibende Geld zurückzahlen müssen, läge der Preis, den er an der Börse erzielt hat, über der festgelegten Vergütung. Die Vergütung des eingespeisten Stroms würde demnach unabhängig von den Börsenpreisen und unabhängig vom Einspeiseverhalten der Anlage immer konstant bleiben. Einerseits ein fairer Ansatz, da nicht nur Verluste, sondern auch Zusatzgewinne ausgeglichen werden. Andererseits würden sämtliche Anreize für netz- oder marktdienliches Verhalten (bspw. durch Batteriespeicher oder intelligente Anlagensteuerungen) entfallen. Insgesamt ein komplexes Thema mit vielschichtigen Auswirkungen. Im EEG 2023 wurde es nicht verankert, jedoch ist zu erwarten, dass es in zukünftigen Regulierungsentwürfen rund um das Strommarktdesign wieder diskutiert werden wird.

Und auch ein weiteres Vorhaben hat es – zur Freude vieler Wasserkraftanlagenbetreibenden – nicht in den Gesetzesentwurf geschafft. In der Branche gab es einen Aufschrei, als im Referentenentwurf festgehalten wurde, dass die Förderungen für neue Anlagen bis 500 kW entfallen sollte. Dieses Vorhaben wurde jedoch wieder verworfen, sodass auch weiterhin kleine Wasserkraftanlagen gefördert werden.

Welche Änderungen ergeben sich durch das EEG 2023 für Photovoltaik?

Das EEG 2023 misst dem Ausbau von Photovoltaik einen sehr hohen Stellenwert zu. So wurde festgelegt, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 80 % des im Inland erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen muss. In diesem Zusammenhang werden die Zubauziele von Photovoltaik auf ein Niveau von 22 GW pro Jahr gesteigert. Bis 2030 sollen so insgesamt 215 GW Solar-Leistung in Deutschland installiert sein. Durch diese ambitionierten Ziele ergeben sich besonders im Bereich der Solarenergie im EEG 2023 etliche Änderungen. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:
  • Die Regierung hat neue Regeln für die Vergütung von Strom aus Solaranlagen angekündigt, die vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden sollen: Bei der Einspeisevergütung wird künftig zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung unterschieden. Anlagen auf, an und in Gebäuden und Lärmschutzwänden bekommen neue anzulegende Werte zur Berechnung der Vergütung (Vergütungssätze). Anlagen, die ganz oder teilweise für den Eigenverbrauch genutzt werden, wird dabei eine geringere Förderung ausgezahlt.
  • Künftig wird es außerdem möglich sein, auf eine Dachfläche zeitgleich eine Volleinspeiseranlage und eine Teileinspeiseranlage zu erbauen. Bisher galten zwei Jahre Wartezeit, bis unter dem EEG eine Anlage erweitert werden durfte. Durch die neue Regelung sollen zukünftig keine Dachflächen mehr ungenutzt bleiben.
  • Die 70-%-Regel – also die pauschale Abregelung der Stromeinspeisung beim Erreichen einer Grenze von 70 % der Einspeiseleistung für alle Anlagen bis 25 kWp – entfällt ab dem 1. Januar 2023.
  • Die monatliche Reduzierung der Vergütung je nach Leistungszubau, der sogenannte „atmende Deckel“, wird abgeschafft. Ein Absinken der Einspeisevergütung wird erst zum 1. Februar 2024 und danach alle sechs Monate um jeweils 1 % stattfinden.
  • Bisher besteht für Solaranlagen, die auf, an und in Gebäuden und Lärmschutzwänden errichtet sind, ab 300 kW bis einschließlich 750 kW, nur für 80 % der in einem Kalenderjahr erzeugten Strommenge ein Anspruch auf Förderung (Marktprämie). Diese Regelung wird mit dem EEG 2023 zum 1. Januar 2023 auslaufen.
  • Besondere Solaranlagen – wie „Agri-PV“, „Floating-PV“ und „Parkplatz-PV“ – werden künftig in die Freiflächenausschreibungen integriert, wodurch sie eine dauerhafte Perspektive erhalten. Aufgrund der deutlich höheren Kosten erhalten bestimmte „Agri-PV“-Anlagen einen zusätzlichen Bonus. Zusätzlich entsteht mit den sogenannten „Moor-PV“ – Photovoltaikanlagen auf wiedervernässten Mooren – ein neues Segment.
  • Auch im Bereich der Netzbetreiber ändert sich etwas: Diese sind künftig verpflichtet, ein Portal zur Verfügung zu stellen das Interessenten eine unkomplizierte Möglichkeit bietet, eine Netzanfrage für eine geplante Photovoltaik-Anlage zu stellen. Diese Anfragen sollen digitalisiert und bundesweit vereinheitlicht werden. Zudem werden künftig Fristen vorgegeben, bis wann Anfragen vom Netzbetreiber bearbeitet werden müssen.
  • Beim PV-Mieterstrom wurde die 100-kW-Grenze aufgehoben, so dass ab dem 01. Januar 2023 auch größere Anlagen vom Mieterstromzuschlag profitieren können.

Welche Änderungen ergeben sich durch das EEG 2023 für Wasserkraft?

Der Referentenentwurf sah vor, kleine Wasserkraftanlagen mit einer Leistung mit bis zu 500 kW künftig nicht mehr zu fördern. Im letztendlichen Gesetzestext wurde dies jedoch nicht umgesetzt. Somit gibt es im EEG 2023 keine Änderungen für Wasserkraft – sogar kleine Wasserkraftanlagen werden weitergefördert.

Welche Änderungen ergeben sich durch das EEG 2023 für Windkraft?

Auch im Bereich der Windkraft gab es im EEG 2023 einige Änderungen. Wir haben eine Übersicht der wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:

Neben ausgedehnten Ausbauzielen für die Solarenergie werden mit dem EEG 2023 auch die Ausbauziele und Ausschreibungsmengen für Windkraft angepasst. So sollen bis zum Jahr 2030 insgesamt rund 115 GW Windleistung in Deutschland installiert sein. Dabei sollen die Ausbauraten bei Windenergie an Land auf ein Niveau von 10 GW pro Jahr gesteigert werden.

Zusätzlich zu diesen Zielen wurde die sogenannte Südquote, also die Sonderbehandlung bei Ausschreibungen in der Südregion Deutschlands, gestrichen. Der notwendige Ausbau von Windkraft im Süden Deutschlands soll stattdessen durch eine Verbesserung der Korrekturfaktoren für schlechte Windstandorte erreicht werden. Es wird zudem davon ausgegangen, dass die Erhöhung des Ausschreibevolumens zu einem steigenden Ausbau von Windkraftanlagen in der Südregion Deutschlands führt.

  • Um die EEG-Ausbauziele zu erreichen, werden detaillierte Änderungen und Fortschritte im „Windenergie-auf See-Gesetz (WindSeeG)“ festgehalten. Die wichtigsten Punkte sind unteranderem folgende:
    Der Ausbau der Windenergie auf See (Offshore) soll zukünftig auf zwei gleichberechtigte Säulen gestellt werden. Neben der Ausschreibung von bereits voruntersuchten Flächen werden künftig auch bisher nicht voruntersuchte Flächen ausgeschrieben.
  • Im Detail werden besonders die Ausbauziele für Offshore-Anlagen erhöht: Mindestens 30 GW bis zum Jahr 2030, mindestens 40 GW bis zum Jahr 2035 und mindestens 70 GW bis zum Jahr 2045.

Die Novelle des „Windenergie-auf See-Gesetz (WindSeeG)“ soll alle Verfahren beschleunigen: Die Netzanbindung wird früher vergeben, die Planungs- und Genehmigungsverfahren werden gestrafft und die Prüfungen gebündelt.
Detaillierte Ziele und Änderungen für Onshore Windkraft, werden im neu beschlossenen „Wind-an-Land-Gesetz“ festgehalten.

Welche Änderungen ergeben sich durch das EEG 2023 für Biogas / Biomasse?

Die Förderung von Biomasse fokussiert sich mit dem EEG 2023 stärker auf hochflexible Spitzenlastkraftwerke. Zu diesem Zweck darf Biomethan nur noch an hochflexiblen Kraftwerken eingesetzt werden, die maximal an 10 % der Stunden eines Jahres Strom erzeugen. Zudem entfällt die Größenbegrenzung von bisher 10 MW für Biomethananlagen.

Das EEG 2023 hält zudem fest, dass künftig nur noch Neuanlagen an Biomethanausschreibungen teilnehmen können. Anlagen, die bereits mit anderen erneuerbaren Energien oder fossilen Energieträgern betrieben werden, sind damit ausgeschlossen. Des Weiteren wird vorgeschrieben, dass Biomethananlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 10 MW ab dem 1. Januar 2028 so umgestellt werden können müssen, dass der Strom in den Anlagen ausschließlich auf der Basis von Wasserstoff erzeugt werden kann.

Was ändert sich durch das EEG 2023 bei der Einspeisevergütung?

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht zwei wichtige Änderungen der Einspeisevergütung vor: Zum einen die kontinuierliche Absenkung (Degression oder auch der sogenannte „atmende Deckel“) des Einspeisevergütungssystems. Sie wird bis Anfang 2024 ausgesetzt. Anschließend wird die Vergütung alle sechs Monate um 1 % reduziert werden. Zum anderen ist künftig die Vergütung bei Volleinspeisungsanlagen, also Anlagen, die ihren gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen, höher als bei Anlagen, die ihren Strom (nahezu) selbst nutzen und ausschließlich Überschüsse ins Netz einspeisen (Überschusseinspeisung).

Dabei ist es künftig erlaubt, eine Anlage zur Volleinspeisung und eine Anlage zum Eigenverbrauch gleichzeitig auf demselben Dach installieren zu lassen. Auf den Eigenverbrauch muss daher nicht verzichtet werden. Dächer, die zu groß für den Eigenverbrauch sind, erhalten eine höhere Einspeisevergütung für überschüssigen Solarstrom. Einzige Voraussetzung für diese Aufteilung ist der Einbau separater Messgeräte in beiden Systemen. So soll es auch möglich sein, von einer Volleinspeisung flexibel auf eine Übereinspeisung und umgekehrt umzuschalten.

Vergütungssätze ab Januar 2022
Vergütungssätze ab 01.01.2023

Welche Auswirkungen hat die EEG Novelle 2023?

Obwohl die EEG-Novelle 2023 noch in den Kinderschuhen steckt, wird sie in jedem Fall positive Auswirkungen auf den Weiterausbau erneuerbarer Energien und auch auf die deutsche Wirtschaft haben. Das EEG 2023 hat viele Hemmnisse für den weiteren Ausbau der Solarenergie aus dem Weg geräumt. Die Anpassung des Ausbaukorridors und stabilere Einspeisevergütungen senden deutliche Signale. Die steuerlichen und bürokratischen Hürden bei der Umsetzung von Solaranlagen wurden minimiert und auch die Einkommensteuer- und Gewerbesteuerbefreiung für kleine Solaranlagen eingeführt. Jedoch sind auch noch viele operative Prozesse und Gesetzesauslegungen offen bzw. ungeklärt, sodass sich bei einigen Themen der gewünschte Effekt nach Vereinfachung, Beschleunigung und Komplexitätsabbau leider nicht sofort ab 2023 einstellen wird.

Was ist unsere Bewertung zum EEG 2023?

Eine abschließende und umfassende Bewertung aller Änderungen des EEG 2023 ist allein schon wegen der großen Menge der Änderungen kaum möglich. Es lässt sich festhalten, dass die EEG Novelle sowohl viele positive als auch einige kritisch zu bewertende Aspekte mitbringt. Unsere Bewertung fällt somit vorerst zunächst wie folgt aus:

Mit der Zielanpassung der Klimaneutralität bis 2035 werden die Zeichen auf grüne Energie gesetzt. Die lang überfällige Anpassung der Zubaukorridore und das Einführen einer konstanteren Einspeisevergütungen setzen deutliche Signale.

Kritisch zu betrachten sind die ambitionierten Zubauziele im Bereich der Onshore-Windenergie. Zwar werden die Ausbauziele deutlich angehoben, jedoch liegt der Ausbau bei den jeweiligen Bundesländern, welche bis 2028 Zeit haben diesen zu regeln. Dies lässt vermuten, dass der Ausbau der Windenergie trotz der ehrgeizigen Ziele eher schleppend erfolgen wird.

Im Bereich der Photovoltaik ändert sich besonders bei den Neuanlagen einiges. Durch die umfassenden Änderungen bei den Ausschreibungen werden erfreulicherweise viele bürokratische Hürden genommen. Besonders die Befreiung kleiner Solaranlagen von der Einkommens- und Gewerbesteuer stellt eine klare Entlastung dar. Auch das nach oben korrigieren der Zubauziele ist eine positive Entwicklung. Nicht außer Acht zu lassen ist jedoch, dass die Branche schon bei den aktuellen – deutlich geringeren – Zubauzielen an ihre Kapazitätsgrenzen gerät. So werden zwar viele bürokratische Hürden mit dem EEG 2023 beseitigt, doch auch dies wird die wohl größte Herausforderung bei der Zielerreichung für den Solarausbau nicht verringern: Den enormen Handwerkermangel. Spezielle Ausbildungspfade und eine überdurchschnittliche Bezahlung der Handwerker sind zwar mögliche Lösungsansätze, jedoch ist zu bezweifeln, dass die Branche das ehrgeizige Ziel von 22 GW Photovoltaik jährlich auffangen können wird.

EEG 2023: Webinare

EEG 2023: FAQ

Für ab dem 30. Juli 2022 in Betreib genommene Anlagen werden ab dem 30.07.2022 folgende Vergütungssätze gezahlt:

  • Volleinspeisung (Anzulegender Wert mit Direktvermarktung):
    • Anlagen bis 10 kWp: 13,4 Cent
    • Anlagen bis 40 kWp: 11,3 Cent
    • Anlagen bis 100 kWp: 11,3 Cent
    • Anlagen bis 300 kWp: 9,4 Cent
    • Anlagen bis 750 kWp: 6,2 Cent
  • Teileinpeisung (Anzulegender Wert mit Direktvermarktung):
    • Anlagen bis 10 kWp: 8,6 Cent
    • Anlagen bis 40 kWp: 7,5 Cent
    • Anlagen bis 750 kWp: 6,2 Cent

Für ab dem 30. Juli 2022 in Betreib genommene Anlagen werden ab dem 01.01.2023 folgende Vergütungssätze gezahlt:

  • Volleinspeisung (Anzulegender Wert mit Direktvermarktung):
    • Anlagen bis 10 kWp: 13,4 Cent
    • Anlagen bis 40 kWp: 11,3 Cent
    • Anlagen bis 100 kWp: 11,3 Cent
    • Anlagen bis 400 kWp: 9,4 Cent
    • Anlagen bis 1000 kWp: 8,1 Cent
  • Teileinpeisung (Anzulegender Wert mit Direktvermarktung):
    • Anlagen bis 10 kWp: 8,6 Cent
    • Anlagen bis 40 kWp: 7,5 Cent
    • Anlagen bis 1000 kWp: 6,2 Cent
Nein. Zum 01.07.2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft. Das bedeutet, dass alle Paragraphen im EEG, die die EEG-Umlage behandeln, zum 01.07.2022 ungültig wurden. Das gilt sowohl für Neuanlagen als auch für Bestandsanlagen. Die EEG-Umlage wird nicht rückwirkend erstattet.
Ja, auf jeden Fall. Die freiwillige Direktvermarktung ist grundsätzlich für alle Anlagen unabhängig ihres Betriebsmodus oder installierten Leistung möglich.

Stand 20.08.2022 gibt es noch keine Reinform des Gesetzes. Eine der zuverlässigsten Quellen ist unserer Meinung nach momentan die Synopse zur EEG Novelle 2023 der Stiftung Umweltenergierecht.

Prinzipiell sind wir offen für alle Anlagen. Jedoch ist die Direktvermarktung meist erst ab einer Größe von mindestens 60 kWp wirtschaftlich. Über unseren Ertragspotenzialrechner können Sie herausfinden, ob sich die Direktvermarktung für Sie lohnt.

Sie haben Fragen zum EEG 2023 und suchen Lösungen?
Pierre Fees, Head of Sales

PV-Förderung: Alle Fördermöglichkeiten auf einen Blick 4.5 (48)

PV-Förderung auf einen Blick - Blogartikel Bild

Egal ob Einspeisevergütung oder zinsgünstige Kredite: Anlagenbetreibende von Photovoltaikanlagen haben die Möglichkeit sich verschiedene Fördermaßnahmen von Bund, Ländern und Kreditinstituten zu sichern. In diesem Blogbeitrag geben wir einen Überblick über die gängigsten Fördermöglichkeiten und erklären, wer Anspruch auf eine Förderung hat und welche Komponenten gefördert werden können.

Was kann bei Photovoltaik gefördert werden?

Förderung für die Sanierung von alten Photovoltaik-Anlagen

Im Zuge der Förderung von Photovoltaik-Anlagen spielen neben der Errichtung von neuen Anlagen auch Bestandsanlagen eine Rolle in Bezug auf Sanierungen bzw. Erweiterungen. Dadurch soll eine effiziente Nutzung der regenerativen Energiequellen gewährleistet werden. Wenn bspw. zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage eine Dachsanierung erforderlich ist, ist diese potenziell förderfähig. Zudem sind Photovoltaik-Anlagen in der Regel sehr robust und leistungsfähig, weshalb sich eine Sanierung durchaus lohnen kann. In Anbetracht der auslaufenden Einspeisevergütung nach 20 Jahren lohnt sich an dieser Stelle insbesondere die Umrüstung auf Eigenverbrauch, sodass die Lebensdauer der regenerativen Anlagen ökonomisch und ökologisch sinnvoll genutzt werden kann.

Förderung für den Photovoltaik-Neubau

Bei der Suche nach dem passenden Förderprogramm für die eigene Photovoltaik-Anlage muss berücksichtigt werden, ob es sich um eine neue Anlage oder um eine Bestandsanlage handelt, die möglicherweise erweitert werden soll. Bei der Erweiterung einer Bestandsanlage wird dieser Vorgang bspw. innerhalb der Einspeisevergütung wie ein Neubau gewertet. Das bedeutet, dass die Förderung der Anlagenerweiterung dann nicht mehr zum ursprünglichen, sondern zum aktuellen Tarif in Anspruch genommen werden kann. Der bestehende Anlagenteil erhält weiterhin den ursprünglichen Fördersatz.

Förderung für Batteriespeicher in Privathaushalten

Stromspeicher können eine lohnende Investition sein: Schließlich kann mit ihnen der Eigenverbrauch an Solarstrom gesteigert und folglich der Zukauf von Netzstrom reduziert werden. Aufgrund ihrer Vorteile im Bereich nachhaltiger Energiequellen bestehen mittlerweile unterschiedliche Programme, die deren Einsatz fördern. Innerhalb der letzten Jahre rücken die Speicher im Vergleich zur herkömmlichen Photovoltaik-Förderung immer mehr in den Fokus, um den Ausbau von erneuerbaren Energien zu fördern und die öffentlichen Stromnetze zu entlasten. Im Zuge der Förderprogramme von Bund und Ländern wird also verstärkt auf die „netzdienliche Integration“ von Photovoltaik-Anlagen in das öffentliche Stromnetz geachtet. Die sinkende Einspeisevergütung macht an dieser Stelle deutlich, dass nun nicht mehr der Schwerpunkt einzig und allein auf der massiven Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz liegen soll.

Welche Förderungsmöglichkeiten für Photovoltaik gibt es?

KfW Förderung Photovoltaik

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gilt als Träger eines bedeutenden, deutschlandweiten Programmes zur Förderung von Photovoltaik. Um die Förderung der KfW in Anspruch nehmen zu können, müssen die Anlagen die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen. Zusätzlich dürfen die Gebäude, auf welchen die Anlagen installiert sind, nicht zur primär Stromerzeugung gebaut worden sein – Wohnhäuser erfüllen dieses Kriterium. Innerhalb des Programms der KfW können neben dem Kauf der Anlage auch die Installationskosten sowie die Erweiterung von Bestandsanlagen gefördert werden. Damit können sowohl Neu-, als auch Bestandsanlagen auf Dächern, Fassaden oder Freiflächen die Förderungen beziehen. Insgesamt sind also Privatpersonen, Organisationen und Unternehmen die wesentlichen Zielgruppen des Förderprogramms.

Bafa Förderung Photovoltaik

Bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) handelt es sich um eine Institution mit breitem Aufgabenspektrum. Neben der Ausfuhrkontrolle fallen im Zuge dessen auch Fördermaßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verwendung von erneuerbaren Energien in das Aufgabengebiet der Bafa. Egal ob Heizung mithilfe von nachhaltigen Energiequellen, Elektromobilität oder Sanierung von alten Heizungen: Das Bafa bietet hierfür diverse Möglichkeiten zur Förderung. Dabei gilt, dass die Anträge für eine Förderung normalerweise bereits vor der Durchführung der geplanten Maßnahme bzw. vor dem vertraglichen Abschluss mit dienstleistenden Unternehmen vorliegen muss.

Hinweis: Ab dem 01. Juli 2021 werden die KfW- und die Bafa-Förderungen unter der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Die bisherigen Förderungen sollen in diesem Zug gebündelt und übersichtlicher gestaltet werden.

EEG-Einspeisevergütung

Bei der durch das EEG geregelten Einspeisevergütung handelt es sich um die bekannteste Förderung von Photovoltaikanlagen, welche durch die Bundesnetzagentur bei der Eintragung bzw. Anmeldung im Marktstammdatenregister festgelegt wird. Per Definition bezieht sie sich auf den Beitrag, den die Verteilnetzbetreiber für jede Kilowattstunde an Anlagenbetreibende bezahlen, die ihren überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Über einen Zeitraum von 20 Jahren erhalten die Betreibenden der Photovoltaikanlage einen festgelegten Vergütungssatz in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und der Anlagenart (z.B. Freifläche, oder Gebäude). Eine möglichst frühe Inbetriebnahme lohnt sich durchaus: Anlagenbesitzer*innen, die ihre Anlagen bis zum April 2019 in Betrieb genommen haben, erhalten je nach Größe ihrer Anlagen bis zum August 2039 eine Einspeisevergütung in Höhe von 10,48ct/kWh. Im Vergleich dazu liegt der Vergütungssatz einer im April 2020 in Betrieb genommenen Anlage bei 9,44ct/kWh. Insgesamt verändert sich also die Höhe der staatlich garantierten Einspeisevergütung fortlaufend, weshalb sie als Instrument zur politischen Steuerung des Ausbaus von Photovoltaik angesehen werden kann.

Private Photovoltaik-Kredite von Banken

Analog zu herkömmlichen Krediten gibt es bei zahlreichen Banken die Möglichkeit einen Solarkredit zu beziehen. Dabei ist außerdem eine Kombination aus der KfW-Förderung und besagtem Kredit möglich. Seit dem EEG 2019 stehen Banken für eine Refinanzierungssicherheit durch den garantierten Einspeisepreis ein. Manche Banken fordern im Zuge dessen einen Eintrag im Grundbuch der vorhandenen Immobilien, da die Einspeisevergütung zwar über 20 Jahre hinweg festgelegt ist, jedoch nicht die Erzeugungsmenge, wodurch ein gewisses Risiko entsteht. Zinsen, Anschaffung der Anlage sowie Nebenkosten können bei einem solchen Solarkredit steuerlich geltend gemacht werden. Auch wenn die Einspeisevergütung sinkt, lohnt sich ein Solarkredit durchaus: Ein Argument hierfür sind bspw. die hohen Finanzierungsquoten von bis zu 100% seitens der Banken – das kann auch für Privatpersonen als Anreiz dienen, um einen Solarkredit in Anspruch zu nehmen.

Steuerliche Vorteile als Förderung nutzen

Sobald Privatpersonen eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb nehmen und Strom ins öffentliche Netz einspeisen, werden sie als Unternehmen eingestuft. Damit einhergehend müssen die entsprechenden organisatorischen und bürokratischen Anforderungen erfüllt werden. Als Vorteil erweist sich an dieser Stelle, dass die Kosten für die Anschaffung, Wartung und Reparatur der Anlage als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden können. Egal ob dafür erforderliche Umbauten am Hausdach oder laufende Kosten, wie etwa Versicherungsprämien: Diese Aspekte können steuerlich geltend gemacht werden. Die Einspeisevergütung sowie der Eigenbedarf müssen jedoch im Gegensatz dazu von den Anlagenbetreibende als Einnahmen gekennzeichnet werden, wodurch Steuerzahlungen erforderlich sind. Wenn die Einnahmen pro Jahr nicht die Grenze von 17.500 Euro übersteigen, können Anlagenbetreibende entscheiden, ob sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich dadurch von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen.

Regionale Förderungen

Anlagenbetreibende von privaten Photovoltaik-Anlagen haben außerdem auch die Möglichkeit regionale Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Hilfreich ist im Zuge dessen die Recherche in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Hier haben Interessierte die Möglichkeit sich über die unterschiedlichen Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen zu informieren.

Welche Photovoltaik Förderungen gibt es regional?

Auch einige Bundesländer bieten im Bereich Photovoltaik Förderprogramme an. Die inhaltliche Bandbreite erstreckt sich dabei von Zuschüssen über Anschaffungshilfen, Übernahmen von Erstberatungskosten bis hin zu Darlehen mit vergünstigten Zinsen. Besonderes Augenmerk liegt seit einigen Jahren vor allem auf der Förderung von Energiespeichern sowie von Ladesäulen für die Elektromobilität. Neben Mieterstrom spielen im Zuge der Energiewende erneuerbare Energien, wie etwa Solarstrom, zur Abkehr von fossilen Brennstoffen eine zentrale Rolle innerhalb der Förderprogramme.

Photovoltaik Förderung in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie das Förderprogramm regenerativer Energien progres.nrw initiiert. Darunter fallen Förderaktivitäten im Zuge der Energiepolitik, die schwerpunktmäßig auf rationelle Energieverwendung, Erneuerbare Energien, Maßnahmen zum Energie sparen sowie Nah- und Fernwärme ausgerichtet sind. Das übergeordnete Ziel bezieht sich dabei auf die Förderung regenerativer Energiequellen sowie auf effiziente und nachhaltige Verwendung von Energie, sodass CO2-Emissionen reduziert werden können. Um auf die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen angemessen zu reagieren, wird das Förderprogramm fortlaufend aktualisiert. Im Zentrum stehen dabei fünf Programmbereiche mit individuellen Förderrichtlinien: Markteinführung, Innovation, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Wärme- und Kältenetze sowie Elektromobilität. Darüber hinaus können Kommunen bei der Erstellung eines Energiekonzeptes Förderungen in Anspruch nehmen.

Photovoltaik Förderung in Niedersachsen

Innerhalb des „Batteriespeicher für Privathaushalte“ Programms in Niedersachen fördert die NBank den Ausbau von Solarenergie. Im Zuge dessen können Privathaushalte finanzielle Zuschüsse in Anspruch nehmen, die sich für die Investition in eine Photovoltaik-Anlage in Kombination mit einem stationären Batteriespeicher entscheiden. Entscheidend ist dabei, dass es sich entweder um einen Neubau mit mindestens 4 kWp oder um die Erweiterung einer Bestandsanlage um mindestens 4 kWp handelt. Das Vorhaben zielt darauf ab, Investitionen im Bereich Solarenergie in Verbindung mit effizienten Stromspeichern zu fördern, sodass der Ausbau der Solarenergie im Allgemeinen vorangetrieben wird und Dachflächen möglichst vollständig für die Energiewende genutzt werden. Der Zuschuss beläuft sich dabei auf maximal 40% der Nettoinvestitionskosten für das Batteriespeichersystem und gewährt die Möglichkeit für unterschiedliche Boni.

Photovoltaik Förderung in Bayern

Das 10.000-Häuser-Programm wurde im August 2019 initiiert, um die Anschaffung von Batteriespeichern zu fördern. Die Kriterien zur Förderung beziehen sich dabei auf die parallele Anschaffung eines Speichers mit einer Photovoltaikanlage, die Leistung der Solarstromanlage (mindestens 3kW Leistung) und die Speicherkapazität (mindestens 3 kWh). Insgesamt kann dabei eine Förderung von mindestens 500 Euro in Anspruch genommen werden – die Obergrenze liegt bei 3.200 Euro. Je größer die Photovoltaik-Anlage und der dazugehörige Speicher sind, desto höher fällt die Förderung aus. Das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ umfasst die Errichtung von Ladesäulen, deren Netzanschluss sowie die Montage. Die Kriterien zur Förderung beziehen sich dabei auf die öffentliche Zugänglichkeit der Ladesäulen, deren Betrieb mithilfe von Erneuerbaren Energien, eine Mindestbetriebsdauer von sechs Jahren sowie auf die Erfüllung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung. Die Obergrenze der Förderung liegt pro Antragsteller*in bei maximal 150.000 Euro. Das Förderprogramm wurde zwar zum 31.12.2020 beendet, allerdings ist hierfür ein Nachfolgeprogramm vorgesehen.

Photovoltaik Förderung in Hessen

Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG) fokussiert sich auf die hundertprozentige Förderung von nachhaltigen Energiequellen und Energieeffizienz. Je nachdem welche Maßnahme in Anspruch genommen werden kann, können im Zuge einer Anteilsfinanzierung Zuschüsse gewährt werden, die maximal 30%, 50% oder bis zu 100% der förderfähigen Kosten abdecken. Gefördert werden dabei kommunale Maßnahmen zur Investition, innovative Energietechnologien, Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verwendung von nachhaltigen Energiequellen sowie Energieberatungen, Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke.

Photovoltaik Förderung in Sachsen

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) verfolgt innerhalb ihres Förderprogrammes das Ziel nachhaltige Energiequellen sowohl im privaten, als auch im gewerblichen und öffentlichen Bereich zu unterstützen. Im Zentrum stehen dabei Vorhaben, die zu einer Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom beitragen mithilfe von Stromspeichern (inklusive Quartierspeichern und Nachrüstsätze) und deren Kombination mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Eine der Voraussetzungen bezieht sich dabei auf die Kopplung des Stromspeichers mit einer Photovoltaik-Anlage: Diese muss in das öffentliche Netz einspeisen und über eine Kapazität von mindestens 2 kWh verfügen.

Hinweis: Laut der offiziellen Mitteilung der SAB vom 30.05.2021 ist das Programm derzeit ausgesetzt.

Photovoltaik Förderung in Baden Württemberg

Das Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ zielt darauf ab, den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen in Baden-Württemberg attraktiver zu gestalten bzw. diesen voranzutreiben, sodass die Verteilnetze entlastet werden können. Konkret werden hier stationäre, netzdienliche Batteriespeicher in Kombination mit einer neuen, in das öffentliche Netz einspeisenden Photovoltaik-Anlage gefördert, die mindestens fünf Jahre zu diesem Zweck betrieben werden. Die Förderung wird als Investitionszuschuss in Abhängigkeit des Batteriespeichers in Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität des Batteriespeichers festgemacht – die Maximalgrenze liegt bei 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems. Je nach Leistung variiert der minimale Zuschuss von 400 Euro bis hin zum maximalen Zuschuss mit 45.000 Euro. Zudem wird innerhalb des Förderprogramms „Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften“ die energetische Sanierung sowie der Umbau bestehender Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften innerhalb von Baden-Württemberg zur Reduzierung von Barrieren gefördert, wenn unterschiedliche KfW-Angebote über die L-Bank, der Staatsbank in Baden-Württemberg, in Anspruch genommen werden.

Photovoltaik Förderung in Schleswig Holstein

Das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ erstreckt sich unter anderem auf die Förderung von Stromspeichern und PV-Balkonanlagen. Stromspeicher müssen hierbei mindestens eine Kapazität von 3 kWh vorweisen. Eine weitere Voraussetzung im Zuge dessen ist eine Bestandsanlage oder eine Neuinstallation einer Gebäude-PV-Anlage mit einer Mindestleistung von 5 kWp sowie Anschluss an den bereits erwähnten Stromspeicher. Wenn diese Anforderungen erfüllt werden, kann die Fördersumme von 800 Euro sowie 200 Euro, die als Zuschuss für Photovoltaik-Balkonanlagen dienen, für Installations- und Anschlusskosten gewährt werden. Wenn der Stromspeicher zusammen mit der Neuerrichtung einer Photovoltaik-Anlage (mind. 5 kWp) installiert wird, steigt der Förderbetrag für den Stromspeicher auf 75% der Kosten, die für die Förderung in Betracht gezogen werden. Die maximale Fördersumme liegt hier bei 1.200 Euro.

Photovoltaik Förderung in Thüringen

Mithilfe des Förderprogramms „Solar Invest“ setzt sich das Thüringer Umweltministerium für die Verwendung von Solarenergie im Strom- und Wärmesektor ein. Das im Oktober 2016 ins Leben gerufene Programm unterstützt damit aktiv den Klimaschutz und fördert den Ausbau erneuerbarer Energien. Konkret werden im Zuge dessen lokale Akteure der Energiewende gefördert, wie etwa Kommunen, kommunale Unternehmen, die Thüringer Wohnungswirtschaft, kleine bzw. mittelständische Unternehmen und Bürgerenergiegenossenschaften. Das Programm setzt sich dabei für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen zur Erhöhung des Eigenbedarfs im Zusammenspiel mit Batteriespeichern ein. Außerdem werden Bestandsanlagen mit Batteriespeichern und sonstigen Speichern unterstützt. Zusätzlich zu Mieterstrommodellen sollen in Zukunft auch Beratungsleistungen und Investitionen rund um Mieterwärmemodelle gefördert werden. Dadurch soll die Entwicklung innovativer und effizienter Wärmekonzepte vorangetrieben werden. Bioenergie ist ebenfalls einer der Schwerpunkte des Programmes, da diese in Thüringen beim Ausbau von Erneuerbaren Energien eine zentrale Rolle spielt. Die Obergrenze der möglicher Zuschüsse liegt je nach Vorhaben bei maximal 100.000 Euro – bei Projekten mit Gesamtausgaben, die unter 1.000 Euro liegen, kann aufgrund der Bagatellgrenze kein Förderanspruch geltend gemacht werden.

Wie lange dauert es, bis man die Photovoltaik Förderung erhält?

Je nach Kredit bzw. Förderungsprogramm ist es möglich, dass die Auszahlung innerhalb von 12 Monaten erfolgt. Im Zuge dessen können bspw. einmalige Förderzuschüsse, zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss, reine Finanzierungskredite oder die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde in Teil- oder ggf. auch Vollbeträgen ausgezahlt werden.

Wer hat Anspruch auf eine Photovoltaik Förderung?

Egal ob Unternehmer*in, Freiberufler*in oder Privatperson: Fördermittel oder zinsgünstige Finanzierung, bspw. mittels des KfW-Kredits, kann jeder beantragen, der eine Solaranlage, so zum Beispiel eine PV-Anlage mit Stromspeicher, installieren möchte. Im Rahmen der EEG-Vergütung erhalten Anlagenbetreibende für jede Kilowattstunde an eigens erzeugtem Strom eine festgelegte Einspeisevergütung, sobald in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das gilt für Privathaushalte wie auch für Unternehmen, Gewerbetreibende und sonstige Anlagenbetreibende.

Welche Photovoltaik Förderung ist die Richtige für mich?

Die Entscheidung für ein Förderprogramm bzw. einen Kredit muss unter Beachtung der jeweiligen individuellen Rahmenbedingungen erfolgen. Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem die installierte Leistung der Anlage, Standort, Eigenverbrauch sowie die Kombination mit einem Batteriespeichersystem. Grundsätzlich können zwei unterschiedliche Arten der Förderung in Anspruch genommen werden: Zum einen spielen Investitionsförderungen für die Anschaffung einer PV-Anlage und zum anderen „betriebliche“ Förderungen in Form der Einspeisevergütung nach dem EEG eine Rolle. Insgesamt kann aber festgehalten werden, dass die Fördermittel im Idealfall bereits vor der Vertragsunterzeichnung bewilligt sein sollten, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Einige Förderungen, speziell KfW, erhalten Anlagenbetreibende sogar nur, wenn sie vor der Beauftragung bzw. dem Kauf einer PV-Anlage beantragt wurden. Dabei empfiehlt es sich generell die unterschiedlichen Angebote konkret zu vergleichen in Bezug auf Höhe der finanziellen Mittel, Umfang, Auszahlung und Tilgung. Zudem lohnt es sich in Erfahrung zu bringen, ob unterschiedliche Fördermöglichkeiten miteinander kombiniert werden können.

Die 6 Schritte bis zur Strom Direktvermarktung 5 (20)

Anlagen mit einer Energieerzeugung über 100 kWp sind seit dem EEG 2016 dazu verpflichtet, ihren Strom in die Direktvermarktung zu geben und ihn somit von einem Direktvermarkter an der Börse verkaufen zu lassen. Aber auch Anlagen, die kleiner als 100 kWp sind oder solche, die keinen Anspruch (mehr) auf eine gesetzliche Förderung haben, können von der Direktvermarktung profitieren. Dabei sorgen wir als Direktvermarkter dafür, einen guten Preis für Ihren Strom an der Börse zu erzielen. In den folgenden sechs Schritten zeigen wir Ihnen, wie Sie den Strom Ihrer Anlage schnell und einfach in die Direktvermarktung bringen. Außerdem haben wir eine Checkliste mit allen wichtigen Schritten erstellt, die Sie sich am Ende des Blogbeitrags kostenlos herunterladen können.

Schritt 1: Erlöse berechnen und Angebot anfordern

Über unsere Homepage gelangen Sie direkt zur Angebotsstrecke mit unserem Ertragspotenzialrechner. Dort geben Sie nur wenige Anlagedaten ein, wie beispielsweise Leistung und Erzeugungstechnologie und lassen Ihre geschätzten Direktvermarktungserlöse berechnen. In der Übersicht wird Ihnen ebenfalls die Höhe des Vermarktungsentgelts angezeigt. In nur 4 Schritten erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.

Ihr unverbindliches Direktvermarktungsangebot

Jetzt unsere Angebotsstrecke ausfüllen und Ihr individuelless Angebot erhalten

Schritt 2: Angebot und Zugang zum Kundenportal erhalten

Wir erstellen auf Basis der von Ihnen angegebenen Daten ein individuelles Angebot. Dieses Direktvermarktungsangebot sowie die erstmaligen Login-Daten für das Kundenportal erhalten Sie über zwei separate E-Mails von uns.

Schritt 3: Vertrag abschließen und Stammdaten ergänzen

Entscheiden Sie sich für unser Angebot, können Sie das unterschriebene Dokument direkt im Kundenportal hochladen. In diesem Zuge benötigen wir weitere Informationen zu Ihrer Anlage, die Sie im Anschluss direkt im Kundenportal hinterlegen. Gleichzeitig haben Sie hier alle Vertragsdaten, offenen Aufgaben und Fristen im Überblick.

Schritt 4: Fernsteuerung für die Direktvermarktung herstellen

Jede EE-Anlage, die in der Direktvermarktung ist, benötigt eine für uns als Direktvermarkter zugängliche Fernsteuereinrichtung. Hierzu geben Sie einfach die im Kundenportal angefragten Informationen an und entscheiden sich für einen unserer drei Fernsteuerbarkeits-Dienstleister. Die von Ihnen hinterlegten Kontaktdaten der zuständigen Person für die Fernsteuerbarkeit werden an den entsprechend ausgewählten Servicepartner weitergeleitet, der Sie für einen Termin kontaktiert. Es erfolgt eine technische Abstimmung bzgl. der Anbindung und Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage.

Sobald die Fernsteuerbarkeit hergestellt ist, erhalten Sie vom Anbindungspartner ein Testprotokoll. Anschließend prüfen wir, ob die Anbindung in unser System erfolgreich war, führen einen finalen Fernsteuertest durch und protokollieren diesen Test als Nachweis. Danach müssen Sie die „Erklärung der Fernsteuerbarkeit“ im Kundenportal herunterladen und unterschrieben wieder hochladen. Wir leiten das Formular an den Netzbetreiber weiter, damit Sie zum Direktvermarktungsstart Ihre volle Vergütung erhalten.

Bitte berücksichtigen Sie die Einhaltung der Frist zum Nachweis der Fernsteuerbarkeit.

Schritt 5: Anlage zur Anmeldung beim Netzbetreiber freigeben

Sobald Sie alle notwendigen Daten im Kundenportal vervollständigt haben, geben Sie die Anlage zur Anmeldung an den Netzbetreiber frei.

Die Anmeldung führen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch. Um die Direktvermarktung zu Ihrem gewünschten Termin zu starten, müssen Sie bestimmte Anmeldefristen einhalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag zu den Fristen für die Direktvermarktung.

wind_wasser

Sie möchten mehr über unsere Direktvermarktung erfahren?

Direktvermarktung für alle Anlagenarten und -größen – auch bei Eigenverbrauch

Schritt 6: Erlöse erhalten

Bestätigt der Netzbetreiber die Anmeldung der Anlage in die Direktvermarktung, informieren wir Sie über das Portal darüber.

Nun befindet sich Ihre Anlage in der Direktvermarktung und Sie erhalten ab dem Folgemonat Ihre Erlöse aus der Direktvermarktung. Dabei bekommen Sie von dem Netzbetreiber die Marktprämie und von uns den Marktwert ausbezahlt.

To-do während der Direktvermarktung: Redispatch-Pflichten erfüllen

Nachdem Sie im dritten Schritt einmalig Ihre Stammdaten in unserem Kundenportal gemeldet haben, können wir für Sie die verpflichtende Rolle als EIV & BTR übernehmen. Sie müssen zukünftig lediglich Ihre Nichtverfügbarkeiten über das Kundenportal an uns melden, damit wir diese an den zuständigen Netzbetreiber weitergeben können.

Ihr Weg in die Direktvermarktung!

Mit diesen Schritten steht Ihnen und der Direktvermarktung mit dem Virtuellen Kraftwerk der EnBW nichts mehr im Weg! Für eine schnelle Übersicht haben wir alle Schritte in einer Checkliste zusammengefasst, die Sie sich nachfolgend kostenlos herunterladen können. 

Alle 6 Schritte in die Direktvermarktung finden Sie in dieser Checkliste zum kostenlosen Download.

Was ist bei der Fernsteuerbarkeit von PV-Anlagen zu beachten? 5 (23)

Teaserbild: Was ist bei der Fernsteuerbarkeit von PV-Anlagen zu beachten?
Wer nachhaltigen Strom in die Direktvermarktung geben möchte, dessen Anlage muss vom Direktvermarkter fernsteuerbar sein – zusätzlich zur verpflichtenden Fernsteuerung des Netzbetreibers. Was genau das bedeutet, wie Sie die Fernsteuerbarkeit herstellen können und welche Rolle unser Kundenportal dabei spielt, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Was ist die Fernsteuerbarkeit?

Die Fernsteuerbarkeit ist eine technisch notwendige Voraussetzung für die Direktvermarktung: Anlagen, deren Strom direktvermarktet wird, müssen durch den Direktvermarkter fernsteuerbar sein, denn dieser muss die Einspeisung der Anlage anhand der Preisschwankungen an der Börse regulieren können.

Für Neubauanlagen ab 100kWp ist die Direktvermarktung seit 2017 verpflichtend. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde die Direktvermarktung nach dem sogenannten Marktprämienmodell eingeführt: Anlagenbetreibende erhalten vom Direktvermarkter monatlich den Marktwert und vom Netzbetreiber die Marktprämie. Allerdings werden Anlagenbetreibende durch den Netzbetreiber pönalisiert, wenn diese nicht über eine Fernsteuerung für den Direktvermarkter verfügen. Mit der sogenannten Erklärung zur Fernsteuerbarkeit erteilen Anlagenbetreibende dem Direktvermarkter die Befugnis, die Ist-Einspeisung ihrer Anlage jederzeit abzurufen und sie bei Bedarf ferngesteuert reduzieren oder erhöhen zu können. Daher ist die Fernsteuerbarkeit der Anlage die Grundvoraussetzung für den Erfolg der Direktvermarktung.

Warum ist Fernsteuerbarkeit überhaupt notwendig?

Wenn es um die Menge an produziertem Strom durch Photovoltaik-Anlagen geht, spielt das Wetter eine große Rolle. In der Funktion eines Händlers vermittelt der Direktvermarktungspartner den eingespeisten Strom an die Strombörse, an welcher die Preise wie üblich durch Angebot und Nachfrage bestimmt sind. Treffen hohe und unkalkulierbare Erzeugungsmengen auf eine geringe Nachfrage, fallen an der Strombörse die Preise. Im drastischen Fall sinken diese sogar auf null oder in den negativen Bereich.

Um dies zu verhindern, muss es dem Direktvermarkter jederzeit möglich sein, die Ist-Einspeisung, d.h. die erzeugte Strommenge abzüglich des Eigenbedarfs, abzurufen und gegebenenfalls ferngesteuert zu reduzieren. Dadurch kann der Direktvermarkter in Echtzeit auf Preisschwankungen am Markt reagieren und die Einspeisemenge der Anlage anpassen. Um die Fernsteuerbarkeit für den Direktvermarkter sicherzustellen, muss der Anlagenbetreiber die erforderliche Technik rechtzeitig einrichten. Wie genau dieser Prozess abläuft, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ausführliche Informationen zu unseren Fernsteuerbarkeits-Partnern finden Sie hier

Welche Arten der Fernsteuerbarkeit gibt es?

Es gibt zwei Arten der Fernsteuerbarkeit. Die Herstellung der Fernsteuerbarkeit mit dem Netzbetreiber und die Herstellung der Fernsteuerbarkeit mit dem Direktvermarkter.

Was ist die Fernsteuerbarkeit mit dem Netzbetreiber?

Die Steuerung einer Anlage erfolgt in erster Linie nach den Vorgaben des Netzbetreibers. Üblicherweise betrachtet der Netzbetreiber dabei jedoch bloß den Netzzustand und verantwortet zudem, dass die eingespeiste Energie an die Verbraucher weitergeleitet werden kann. Die Anlagensteuerung durch den Netzbetreiber funktioniert in der Regel über Funkrundsteuerempfänger, Fernwerktechnik, analoge Signale oder digitale Signale. Anlagenbetreibende sind zum technischen Einbau einer solchen Steuerung verpflichtet. Sie ist gleich nach Errichtung der Anlage herzustellen und Grundvoraussetzung, bevor eine Anlage ans Netz der öffentlichen Versorgung angeschlossen werden kann.

Wie wird die Fernsteuerbarkeit mit dem Direktvermarkter hergestellt?

Für die Fernsteuerbarkeit des Direktvermarkters wird eine weitere Schnittstelle eingerichtet, sodass der Direktvermarkter einen direkten Zugriff auf die Anlagensteuerung erhält. Die größte Schwierigkeit bei der Direktvermarktung besteht darin, die richtige Einspeiseleistung auszuweisen. Hierfür gibt es unterschiedliche Messverfahren. Bei der Volleinspeisung entspricht die eingespeiste Energie der erzeugten Energie, sodass der Wert direkt aus der Anlagensteuerung entnommen werden kann. Besteht ein Eigenverbrauch, muss dieser gemessen und schließlich ausgewiesen werden. Für Neubeantragungen über 135kWp gilt seit 28.04.2019 eine neue Norm des Verbands VDE. Anlagenbetreibende müssen demnach eine Anlagensteuerung mit integrierter DV-Schnittstelle zur Verfügung stellen. Im Folgenden sowie in all unseren Beiträgen sprechen wir immer von der Fernsteuerbarkeit des Direktvermarkters.

Welche Voraussetzungen müssen bei der Fernsteuerbarkeit für eine Direktvermarktungsschnittstelle geschaffen sein?

Internetanschluss

Monatlich wird etwa 1 GB Datenvolumen durch die Direktvermarktung beansprucht. Zusätzliches Datenvolumen wird benötigt, wenn auch das Anlagenmonitoring über den Internetanschluss läuft.  Viele der Anlagen sind in das Mobilfunknetz eingebunden. Wir empfehlen folglich ein LTE Modem, da Deutschland auch zukünftig auf LTE setzen wird, während man das UMTS-Netz mit der Zeit abbaut. 

Anlagensteuerung / Wechselrichter

Anlagensteuerungen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Dieser Punkt muss direkt mit dem Anlagenerrichter geklärt werden. Es muss beachtet werden, die Anlagensteuerung dazu zu befähigen, den zweiten Steuerungsrichter miteinzuschließen. 

Eigenverbrauch 

Zur Berechnung des Eigenverbrauchs und der sich daraus erschließenden Einspeiseleistung kommen Möglichkeiten wie eine eingebaute Messung der Anlagensteuerung zur Übertragung von Verbrauchs-Messwerten zum Einsatz. Das Setzen eines gewissen Wandlerplatzes geht dabei mit entsprechenden Investitionen einher. 

Einbauplatz 

Zusätzliche Geräte benötigen in Folge auch eine entsprechende Einbauplatz-Möglichkeit. 

Was müssen Anlagenbetreibende für die Fernsteuerbarkeit in der Direktvermarktung erledigen?

Schritt 1: Fernsteuerbarkeit Direktvermarktung im Portal abschließen
Schritt 2: Fernsteuerbarkeit Direktvermarktung im Portal abschließen
Schritt 3: Fernsteuerbarkeit Direktvermarktung im Portal abschließen
Schritt 4: Fernsteuerbarkeit Direktvermarktung im Portal abschließen
Schritt 5: Fernsteuerbarkeit Direktvermarktung im Portal abschließen
Fernsteuerbarkeit zusammengefasst:
Ihre To-dos, um den Fernsteuerbarkeitsnachweis zu erhalten
Checkliste zum Ausdrucken jetzt kostenfrei herunterladen

Wie läuft die Fernsteuerbarkeit bei Neuanlagen ab?

Direkt im Anschluss an die Planung der Anlage geht es um das Festlegen der Steuerungstechnik. Wer von einer Direktvermarktung seines Stroms profitieren möchte, sollte bereits sehr frühzeitig den Direktvermarktungspartner einbinden, da dieser Aspekt bei der Auswahl der Steuerungstechnik eine wichtige Rolle spielt. Je frühzeitiger Sie uns bzw. unsere Fernsteuerbarkeits-Partner also in die Planung einbinden und uns Informationen zur Verfügung stellen, desto schneller können wir Ihnen mit Tipps für eine preiswerte und gut funktionierende Lösung helfen.
Parallel dazu erfolgt die Aufsetzung des Direktvermarktungsvertrags und die Eintragung in das dafür vorhergesehene Kundenportal. Mit uns als Ihr Direktvermarktungspartnerpartner sollten Sie etwa 2-6 Wochen für diesen Prozess vorsehen. 

Die darauffolgende Bestellung der Direktvermarktungs-Technik bei unserem Partner dauert im Normalfall etwa zwei Wochen. Es folgt die Montage der Technik, welche von Ihrem gewünschten Techniker in der Regel ohne Schwierigkeiten installiert werden kann. Vereinbaren Sie dann mit etwa zwei Wochen Vorlauf einen Termin bei Ihrem Technik-Partner, um die anschließende Inbetriebnahme der Anlage mit einem Test der Fernwirkanbindung durch den Energieversorger durchzuführen. So zeigt sich direkt, ob die verbaute Technik korrekt funktioniert. Mit dem Abregelungstest erfolgt schließlich der Startschuss für die Direktvermarktung. Dieser Test liefert den Nachweis für den Netzbetreiber, dass die Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage über den Direktvermarkter funktioniert und ist insofern sehr wichtig, da es ansonsten zu Pönalisierungen kommen kann. Mit der finalen Errichterbestätigung bzw. dem Inbetriebnahmeprotokoll Ihres Technik-Partners sowie dem Fernsteuerbarkeitsnachweis Ihres Direktvermarkters erbringen sie den Nachweis zur Vermeidung von Pönalisierungen (§ 10b EEG 2023) und bekommen somit die volle Vergütung. 

Welche Fristen müssen bei der Fernsteuerbarkeit beachtet werden?

Bereits vor Vertragsabschluss kann die Fernsteuerbarkeit in unserem Portal angegangen werden. Was kostet die Fernsteuerbarkeit und was kommt alles auf Sie zu? Treten Sie hierzu rechtzeitig in Kontakt mit Ihrem Technik-Partner.
Die Fernsteuerbarkeit muss bis Ende des Folgemonats der EEG-Inbetriebnahme (d.h. der erstmaligen Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft) oder bis spätestens zum Start der Direktvermarktung hergestellt werden. Wenn Sie sich fragen, welches Datum beim Netzbetreiber gilt, wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber, um die genaue Frist zur Herstellung der Fernsteuerbarkeit zu erfahren. In unserem zum Thema „Fristen: Bis wann muss ich meine Anlage für die Direktvermarktung anmelden?“ erfahren Sie außerdem alles zu den Fristen für den Fernsteuerbarkeitsnachweis.

Was passiert, wenn die Fernsteuerbarkeit nicht rechtzeitig hergestellt wird?

Bei einer Fristverzögerung – sprich Sie befinden sich bereits in der Direktvermarktung, die Fernsteuerbarkeit ist aber noch nicht hergestellt – ist es möglich, dass Ihnen der Netzbetreiber für den angefangenen Monat keine Marktprämie erstattet. Wir empfehlen Ihnen folglich die unbedingte Einhaltung der Fristen. 

Fernsteuerbarkeit: FAQ

Die Fernsteuerbarkeit ist eine technisch notwendige Voraussetzung für die Direktvermarktung: Nur wenn diese über einen Partner von Interconnector GmbH hergestellt wurde und wir als Direktvermarkter die Anlage fernsteuern können, kann die Marktprämie vom Verteilnetzbetreiber ausgezahlt werden.

Dass Anlagen in der Direktvermarktung fernsteuerbar sein müssen, ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesetzlich vorgeschrieben. Der Direktvermarkter muss die Fernsteuerbarkeit der Anlage beim Netzbetreiber (VNB) nachweisen. Nur dann erhalten Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber die Marktprämie ausbezahlt. Es gilt dringend zu beachten, dass die Fernsteuerbarkeit des Netzbetreibers (VNB) unabhängig von der Fernsteuerbarkeit des Direktvermarkters ist.
  • Im Kundenportal unter dem Punkt „Fernsteuerbarkeit“ einen unserer Partner-Fernsteuerbarkeits-Dienstleister auswählen
  • Nach Auswahl im Portal wird der Anlagenbetreibende bzw. der Ansprechpartner für die leittechnische Anbindung durch den Partner kontaktiert, um die Herstellung der Fernsteuerbarkeit zu beauftragen (Es handelt sich hierbei um eine gesonderte Beauftragung bei einem separaten Fernsteuerbarkeits-Dienstleister.)
  • Termin vereinbaren, um einen Techniker des Anbieters die Fernsteuerbarkeit überprüfen zu lassen
  • Der Partner für die Fernsteuerbarkeit meldet uns die Anlage anschließend als testbereit und es wird durch uns ein finaler Fernsteuertest durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit nachzuweisen und bei Erfolg wird der Nachweis in das Portal hochgeladen
  • Im Portal im letzten Schritt die Vorlage „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit“ herunterladen, diese unterschreiben und wieder hochladen
  • Interconnector GmbH versendet den Nachweis sowie die unterschrieben Erklärung zur Fernsteuerbarkeit an den zuständigen Verteilnetzbetreiber.

Bei Interconnector GmbH ist derzeit nur ein RLM-Zähler zulässig, kein Smart Meter.
Außerdem ist die Fernsteuerbarkeit der Anlage durch den Direktvermarkter Pflicht, um eine Auszahlung des Erlöses zu erhalten.

Ihr Ansprechpartner für alle technischen Fragen ist Ihr ausgewählter Fernsteuerbarkeits-Partner. Jetzt Kontakt aufnehmen. Erste Informationen finden Sie hier.

Alle Fragen rund um das Portal beantwortet Interconnector GmbH. Bitte senden Sie eventuelle Fragen an anbindung@interconnector.de

Solar-Log, Amperecloud und ServiceZeit.com/IntegraSUN sind unsere Partner für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit. Alle Informationen finden Sie hier.

Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!
Pierre Fees, Head of Renewables Sales

Stromspeicher Kosten: Welche Kosten für PV-Speicher fallen an? 4.9 (43)

Stromspeicher Kosten: Welche Kosten für PV-Speicher fallen an?

Die Anzahl der installierten Stromspeicher in Deutschland nimmt schon seit einigen Jahren deutlich zu und dabei wird die Technik immer ausgefeilter. Doch welche Kosten fallen für einen Stromspeicher aktuell an? In diesem Blogartikel erklären wir, welche Faktoren maßgeblich die Kosten für einen Stromspeicher beeinflussen und geben hilfreiche Praxis-Tipps, wie Sie diese Kosten reduzieren können.

Wofür fallen bei einem Stromspeicher Kosten an?

Mit der Anschaffung eines Stromspeichers sind einige Kosten verbunden. Neben Anschaffungskosten und Kosten für den Einbau des Speichers, fallen auch laufende Kosten an, die bei der Kostenkalkulation nicht unbeachtet bleiben sollten. Dazu zählen beispielsweise Kosten für den laufenden Betrieb und für die Wartung der Anlage. Sollen Stromspeicher in ihrem Preis miteinander verglichen werden, sollten daher immer alle möglichen anfallenden Kosten betrachtet werden. Denn es ist durchaus möglich, dass die Anschaffungskosten eines Modells höher sind, jedoch andere Faktoren günstiger. Auch die technischen Parameter des einen Modells gegenüber einem anderen können deutlich besser sein und sich aufgrund einer höheren nutzbaren Speicherkapazität, z.B. mehr Kilowattstunden Strom, speichern lassen. Bei der Anschaffung eines Stromspeichers ist es besonders wichtig, den Vorteil einer Speicherung gegenüber der Einspeisung des Stroms ins Netz abzuwägen. Als Bezugsgröße kann daher der Preis pro gespeicherte Kilowattstunde hinzugezogen werden.

Als wichtige Faktoren, die die Kosten des Stromspeichers beeinflussen, lassen sich also folgende festhalten:

Wie hoch sind die Stromspeicher Kosten für die Anschaffung?

Der Anschaffungspreis eines Stromspeichers hängt stark von der Größe des Speichers, der möglichen Leistung und der Speichertechnologie ab. So lassen sich sowohl Blei- als auch Lithium-Ionen-Stromspeicher verwenden. Auf den ersten Blick scheinen die bleibasierten Speicher günstiger, doch unter Betrachtung der Anzahl an Vollzyklenzahl, Lebensdauer und zulässigen Entladetiefe des Speichers lässt sich feststellen, dass sich Blei- und Lithium-Ionen-Stromspeicher in Bezug auf die gespeicherte Energie preislich kaum voneinander unterscheiden. Je nach Speicherkapazität müssen zwischen 5.000 und 30.000 Euro für die Anschaffung eines Stromspeichers eingerechnet werden. Jedoch sagt der alleinige Anschaffungspreis des Speichersystems wenig über die letztendlichen Kosten aus. Um diese näher zu bestimmen, sollte vielmehr der Preis pro Kilowattstunde Speicherkapazität betrachtet werden.

Wie hoch sind die Stromspeicher Kosten für den Einbau?

Nach der Anschaffung des Speichers muss dieser fachgerecht montiert werden. So fallen also auch für den Einbau je nach Aufwand, abhängig von Komplexität, von Verkabelungen und von Kalibrierung, einige Kosten an. Beispielsweise muss bei einer Stromspeicher Nachrüstung häufig der Wechselrichter ausgetauscht werden, was sich wiederum in den Kosten widerspiegelt. Die genauen Kosten für den Einbau eines Stromspeichers sind also abhängig von zahlreichen individuellen Faktoren. Es lässt sich jedoch festhalten, dass eine fachgerechte Installation je nach Aufwand zwischen 800 und 3.000 Euro liegt. In seltenen Einzelfällen kann der Einbau auch bis zu 4.000 Euro kosten, wenn beispielsweise Sonderwünsche oder ein ungewöhnlicher Aufwand vorliegen.

Wie hoch sind die Stromspeicher Kosten für den Betrieb?

Die Kosten eines Stromspeichers beziehen sich nicht allein auf die reinen Anschaffungs- und Installationskosten, sondern umfassen auch laufende Kosten, die bei der Investition nicht vergessen werden sollten. Unter die laufenden Kosten fallen primär die Kosten für die Versicherung. Die Jahresbeiträge für diese variieren je nach Größe des Speichers. Einige Versicherungen können auch für PV-Anlage und Stromspeicher gleichzeitig abgeschlossen werden. Dann orientieren sich die Kosten an der Anlagengröße. Doch auch die Inspektion und Wartung des Speichers fallen unter die Betriebskosten. Weiter unten erfahren Sie, welche Faustformel für den groben Richtwert der Betriebskosten Ihres Stromspeichers verwendet werden kann.

Wie hoch sind die Stromspeicher Kosten für die Wartung?

Unter die laufenden Kosten eines Stromspeichers fallen neben der Versicherung auch Kosten für Inspektionen und die Wartung des Speichers. Wie teuer die Wartung ist, wird von den meisten Herstellern nicht angegeben und orientiert sich maßgeblich an der Größe des Speichers. Als Faustregel lässt sich jedoch festhalten, dass etwa 1 bis 2 % der Investitionskosten pro Jahr für die Wartung des Stromspeichers eingeplant werden können. In diese Rechnung sind bereits Versicherungskosten einberechnet.

Wie hoch sind die Stromspeicher Kosten pro kWh?

Um die Kosten für einen Stromspeicher genauer zu bestimmen, sollte beim Kauf eines Stromspeichers auch der Preis pro Kilowattstunde Speicherkapazität herangezogen werden. Dieser Wert wird jedoch von vielen Herstellern nicht angegeben, lässt jedoch erkennen, ob sich die Investition in einen Stromspeicher lohnt oder ob es sinnvoller ist, den überschüssigen Strom der PV-Anlage zu vermarkten. Denn ohne einen Stromspeicher muss die durch die PV-Anlage erzeugte Energie entweder direkt verbraucht oder ins öffentliche Netz eingespeist werden. Dieser Wert sollte jedoch nicht nur bei der allgemeinen Abwägung, sondern auch beim Kostenvergleich von unterschiedlichen Speichern genau berechnet werden.

Grob lässt sich festhalten, dass je nach Modell mit ungefähr 1.000 bis 1.800 Euro pro Kilowattstunde-Speicherkapazität geplant werden kann. Ein genauerer Richtwert lässt sich in nur wenigen Schritten berechnen:

Zunächst müssen die Kosten für die komplette Investition (Anschaffungskosten und Einbau/Montage) durch die speicherbare Strommenge geteilt werden. So kann der Preis für eine gespeicherte kWh berechnet werden. Bei teuren Anlagen kann dieser bis zu 60 Cent/kWh erreichen, während günstige Anlagen bei 15 bis 30 Cent/kWh liegen.

Die speicherbare Strommenge setzt sich aus der Nennkapazität multipliziert mit der Anzahl der Vollzyklen zusammen (Speicherbare Strommenge = Nennkapazität * Anzahl Vollzyklen). Häufig beeinflussen dabei die zulässige Entladetiefe und auch der Wirkungsgrad die technisch nutzbare Kapazität.

Wie werden die Stromspeicher Kosten pro kWh berechnet?

Die Rechenschritte lassen sich in drei Schritte unterteilen:

Berechnung anhand eines Beispiels

Gegeben sind folgende Werte:

Schritt 1 für die Berechnung:
Technisch nutzbare Kapazität = Nennkapazität * Entladetiefe in % / 100 * Wirkungsgrad in % / 100
Für unser Beispiel: 9 kWh * 0,8 * 0,9 = 6,48

Schritt 2 für die Berechnung:
Speicherbare Strommenge = Technisch nutzbare Kapazität * Anzahl Vollzyklen
Für unser Beispiel: 6,48 x 8.000 = 51.840 kWh

Schritt 3 für die Berechnung:
Spezifische Speicherkosten = Anschaffungskosten / Speicherbare Strommenge
Für unser Beispiel: 15.000 Euro / 51.840 kWh = 0,289 € pro kWh

Das bedeutet: In diesem Beispiel liegen die Kosten für eine gespeicherte Kilowattstunde Strom bei rund 29 Cent.

Wie lassen sich Stromspeicher Kosten reduzieren?

Es zeigt sich also, dass die Investition in einen Stromspeicher meist mit hohen Kosten verbunden ist. Doch es gibt einige Möglichkeiten, um die Kosten bis zu einem gewissen Grad zu reduzieren. Um die Investitionskosten nicht alleine übernehmen zu müssen, können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen eine Stromspeicher Förderung vom Bund, einzelnen Banken und einigen Bundesländern oder Kommunen in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen für eine Förderung unterscheiden sich je nach Fördermodell und auch die einzelnen Bundesländer unterscheiden sich sowohl bei der Förderungsbewilligung als auch bei der Förderhöhe teils sehr.

Neben der passenden Förderung ist es jedoch vor allem wichtig, die passende Speichergröße zu wählen. So können zu hohe Investitionskosten aufgrund eines zu großen Stromspeichers vermieden werden. Mit nur wenigen Schritten lässt sich ein Richtwert für die Photovoltaik Speicher Größe berechnen. Benötigt werden dazu hauptsächlich die Angabe des ungefähren Jahresstromverbrauchs, die Leistungsgröße der PV-Anlage und Angaben über das Verbrauchsverhalten, also die Zeiträume, in denen der Strom primär genutzt wird.

Neben diesen Faktoren sollten Stromspeicher, ebenso wie die PV-Anlage, regelmäßig professionell gewartet werden. So wird Verschleiß vorgebeugt und der Speicher lebt länger.

Welche Gesamtkosten fallen für den Stromspeicher an?

Die Kosten für einen Stromspeicher hängen von vielen Faktoren ab, die sich alle unterschiedlich teuer auf die Gesamtkosten auswirken. Die Gesamtkosten setzen sich aus den Anschaffungs- und Installationskosten, sowie den Kosten für den Betrieb und die Wartung zusammen. Zusätzlich lohnt es sich bei der ersten Kostenrechnung einen Blick auf die Kosten pro Kilowattstunde Speicherkapazität zu werfen.

Gesamtkosten Beispiel für eine kleine Anlage

Prinzipiell kosten Stromspeicher zwischen 1.000 bis 1.800 Euro pro Kilowattstunde-Speicherkapazität. Kleine Speicher sind jedoch verhältnismäßig teurer als große Stromspeicher. So kosten Stromspeicher mit 5 bis 6 kWh Speicherkapazität circa 5.000 bis 7.000 Euro in der Anschaffung. Angenommen Sie möchten sich einen 5 kWh großen Speicher zulegen, so können Sie von Investitionskosten von circa 6.000 Euro ausgehen.

Zusätzlich müssen die Kosten für die Installation berechnet werden. Diese sind bei kleinen Anlagen meistens weniger teuer als bei großen Anlagen, sodass in diesem Beispiel von einer Summe von 1.000 Euro für die Installation ausgegangen werden kann.

Ausgaben für laufende Kosten wie Versicherung, Instandhaltung und Wartung lassen sich mit ein bis zwei % der Investitionskosten pro Jahr berechnen. Für dieses Beispiel wären das dann 140 Euro, die jährlich für Betriebskosten anfallen würden.

Somit kommen wir in diesem Beispiel auf Gesamtkosten von insgesamt 7.000 Euro für die Anlage und Installation, zusätzlich der 140 Euro jährlich.

Gesamtkosten Beispiel für eine mittlere Anlage

Angenommen Sie installieren einen Speicher mit einer Speicherkapazität von 10 kWh, dann kostet dieser durchschnittlich 12.000 Euro, variabel je nach Nennkapazität, Entladetiefe, Anzahl an Vollzyklen und Wirkungsgrad.Angenommen, die fachliche Installation bewirkt aufgrund der Speichergröße einen Mehraufwand, sind die Kosten für den Einbau auf circa 2.000 Euro anzusetzen. In diesem Beispiel kostet die Anlage insgesamt 14.000 Euro. Zusätzlich kommen noch circa 280 Euro für laufende Betriebskosten jährlich hinzu.

Gesamtkosten Beispiel für eine große Anlage

Auch Unternehmen können von Stromspeichern profitieren. Hier nehmen die Stromspeichergrößen jedoch deutlich größere Dimensionen an als bei privaten Haushalten. Angenommen, eine große Druckerei möchte sich einen Stromspeicher anschaffen. Abhängig vom jährlichen Stromverbrauch läge eine realistische Speichergröße bei circa 40 kWh. Bei einer solchen Größe kann mit reinen Anschaffungskosten von circa 45.000 Euro gerechnet werden.Aufgrund der Speichergröße werden in diesem Beispiel wahrscheinlich auch die Installationskosten relativ hoch sein und bei circa 3.500 Euro liegen, sodass die Anlage in der Anschaffung und Installation insgesamt circa 48.500 Euro kosten wird. Die laufenden Kosten beschränken sich in diesem Beispiel auf circa 970 Euro jährlich.
Sie haben Fragen rund um das Thema Stromspeicher?
Pierre Fees, Head of Sales

Photovoltaik Speicher Größe berechnen: Die optimale Speichergröße 5 (40)

Photovoltaik Speicher Größe berechnen: Die optimale Speichergröße

Welche Größe ein geplanter Stromspeicher haben soll, ist wohl eine der brennendsten Fragen, wenn es um die Anschaffung eines solchen Speichers geht. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die wichtigsten Kriterien, die die Größe des Stromspeichers beeinflussen und gibt eine Anleitung, wie Sie in nur wenigen Schritten einen Richtwert für die passende Speicherkapazität Ihres Stromspeichers ausrechnen können.

Welche Größe bzw. Speicherkapazität sich für den individuellen Gebrauch am besten eignet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der aktuellen wirtschaftlichen Marktsituation, die die letztendlichen Kosten des Stromspeichers beeinflusst, sind vor allem die Leistung der installierten Photovoltaikanlage, der Eigenverbrauchsanteil und der gewünschte Autarkiegrad ausschlaggebend für die benötigte Stromspeichergröße.

Photovoltaik-Leistung

Ein wichtiger Faktor, der die Größe des Stromspeichers beeinflusst, ist die Größe der betreffenden Photovoltaikanlage. Die Größe einer PV-Anlage wird durch die installierte Leistung ausgedrückt (kWp). Um einen Richtwert zur groben Abschätzung, in welchen Maß die PV-Anlage den tatsächlichen Strombedarf decken kann, zu erhalten, lohnt es sich das Verhältnis von Kilowatt-Peak pro Megawattstunde (kWp/MWh) anzuschauen. Ist der Stromverbrauch im Verhältnis zur Anlage relativ gering, wird eine große Menge überschüssiger Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Das bedeutet also: Je höher der Anteil an Überschussstrom aus der PV-Anlage ist, desto größer sollte der Stromspeicher letztendlich sein.

Autarkiegrad

Der Autarkiegrad bezeichnet den Anteil des selbst genutzten Solarstroms am gesamten Stromverbrauch. Als Faustregel lässt sich festhalten: Je höher der Autarkiegrad sein soll, desto größer muss der Speicher dimensioniert werden.

Eigenverbrauch

Anstatt des gewünschten Autarkiegrads kann die Speichergröße auch anhand des gewünschten Eigenverbrauchanteils festgelegt werden. Der Eigenverbrauch sollte jedoch nicht mit dem Autarkiegrad verwechselt werden, denn im Gegensatz zum Autarkiegrad bezeichnet der Eigenverbrauch den Anteil des selbst genutzten Solarstroms am produzierten Solarstrom. Trotz dieses Unterschieds gilt hier die gleiche Faustregel: Je höher der Eigenverbrauchsanteil sein soll, desto größer muss der Speicher sein.

Wirtschaftlichkeit

Sowohl beim Eigenverbrauchsanteil als auch bei dem Autarkiegrad sollte jedoch weiterhin die Wirtschaftlichkeit des geplanten Speichers eine signifikante Rolle bei der letztendlichen Speichergröße spielen. Ist beispielsweise ein hoher Autarkie- oder Eigenverbrauchsanteil gewünscht, wird ein großer Speicher benötigt, was mit höheren Investitionskosten einhergeht.

Was wird für das Berechnen der Photovoltaik Speicher Größe benötigt?

Um die Größe des Stromspeichers zu berechnen, werden einige Kennzahlen hinzugezogen. So spielen sowohl der ungefähre Jahresstromverbrauch des Haushalts oder Unternehmens, die Leistungsgröße der PV-Anlage, als auch der Anteil des tagsüber verbrauchten Stroms eine Rolle. Mit diesen Angaben lässt sich ein ungefährer Richtwert für die Größe des Stromspeichers bestimmen.

Angabe Jahresstromverbrauch

Der individuelle Jahresstromverbrauch für den Privatgebrauch lässt sich durch eine einfache Faustformel in vier Schritten berechnen:

Angenommen zwei Personen wohnen gemeinsam auf 80 m2 und besitzen zwei PCs, einen Herd, einen Fernseher, eine Waschmaschine und eine Spülmaschine. In diesem Beispiel sähe die Errechnung des Jahresstromverbrauchs dann wie folgt aus:

Der Jahresstromverbrauch liegt in diesem Beispiel bei 2.320 kWh.

Um einen ungefähren Richtwert zu ermitteln, reicht es jedoch meistens schon, sich an den Durchschnittszahlen für den Jahresstromverbrauch zu orientieren. Doch auch die letzte Jahresstromrechnung kann als Grundlage herangezogen werden und bietet auch Unternehmen einen guten Ansatz zur Berechnung.

Infografik durchschnittlicher Stromverbrauch pro Jahr
Durchschnittlicher Jahresstromverbrauch für Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser

Angabe Leistungsgröße der PV-Anlage

Soll ein Stromspeicher gemeinsam mit einer PV-Anlage installiert werden, ist es von Vorteil schon zu Beginn die Leistungsgröße der geplanten PV-Anlage zu ermitteln. Um die maximale Größe der zu installierenden PV-Anlage zu berechnen, genügt es zunächst die nutzbare Dachfläche in Quadratmetern durch zehn zu teilen. So erhält man einen groben Richtwert.

Bei einer Dachfläche von 60 m2 wäre dann beispielsweise eine Leistung von 6 kWh realistisch.

Anteil des tagsüber verbrauchten Stroms

Der Anteil des tagsüber verbrauchten Stroms bezieht sich auf das Verbrauchsverhalten der betreffenden Verbraucher, also die Zeiträume, in denen der Strom primär genutzt wird. Soll ein hoher Eigenverbrauchsanteil bzw. Autarkiegrad erreicht werden und wird primär morgens und abends Strom verbraucht, ist prinzipiell ein größerer Speicher notwendig, als wenn vor allem tagsüber, beispielsweise über die Mittagszeit, Strom benötigt wird. Grund dafür ist die Hauptzeit der Stromproduktion der Photovoltaikanlage: Diese findet vor allem tagsüber statt, während in den frühen Morgen- und späten Abendstunden kaum mehr Strom über die PV-Anlage abgegeben wird.

Wie wird die Photovoltaik Stromspeicher Größe berechnet?

Um die individuell passende Speichergröße zu berechnen, kann zunächst die Größe der betreffenden PV-Anlage hinzugezogen und folgende Faustformel angewendet werden: Der PV-Speicher sollte in etwa eine Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität pro Kilowatt Peak (kWp) Anlagenleistung betragen.

Um die geeignete Stromspeichergröße jedoch genauer zu berechnen, werden auch die weiteren der eben aufgeführten Faktoren herangezogen. Die Formel dafür lautet:

(Jahresstromverbrauch ÷ 365 Tage) * Verbrauchsverhalten

Wird vor allem morgens und abends Strom verbraucht, wird für das Verbrauchsverhalten der Wert 0,5 angesetzt. Wird der meiste Strom am Tag verbraucht, wird für das Verbrauchsverhalten der Wert 0,33 verwendet.

Welche Photovoltaik Stromspeicher Größe eignet sich für Einfamilienhäuser?

Der durchschnittliche Stromspeicher in einem Einfamilienhaus hat eine nutzbare Kapazität von 5 bis 15 kWh. Um die genaue benötigte Größe zu errechnen, lässt sich die oben genannte Formel anwenden.

Geht man beispielsweise von einer vierköpfigen Familie aus, die einen durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 4.500 kWh hat und den meisten Strom morgens und abends verbraucht, ergibt sich folgende Rechnung:

Nach dieser Berechnung wäre für die vierköpfige Familie ein Speicher mit etwa 6 kWh Kapazität geeignet.

Welche Photovoltaik Stromspeicher Größe eignet sich für Mehrfamilienhäuser?

Angenommen in einem Mehrfamilienhaus wohnen sechs Parteien und insgesamt 16 Personen. Zusammengerechnet haben die Haushalte einen gesamten Jahresstromverbrauch von 18.000 kWh. Der Strom wird vor allem morgens und abends genutzt. Unter diesen Voraussetzungen lässt sich folgende Rechnung aufstellen:

In diesem Fall benötigt das Mehrfamilienhaus einen Stromspeicher mit einer Kapazität von etwa 24 kWh.

Welche Photovoltaik Stromspeicher Größe bei Gewerbe?

Je nach Branche werden im Gewerbe sehr große Mengen an Strom verbraucht. Dies ist nötig, um Maschinen am Laufen zu halten, die reibungslose Produktion zu gewährleisten oder die Versorgung von Standorten sicherzustellen. Großunternehmen der Industrie verbrauchen dabei gigantische Mengen an Strom, während kleine oder mittelständische Unternehmen weniger Strom benötigen.

Angenommen eine große Druckerei, die hauptsächlich tagsüber produziert, möchte sich einen Stromspeicher anschaffen. Der jährliche Stromverbrauch liegt dabei bei circa 41.200 kWh. Dann könnte die Berechnung der geeigneten Stromspeichergröße in diesem Beispiel dann wie folgt aussehen:

Die Druckerei müsste in diesem Fall in einen Stromspeicher mit einer Kapazität von etwa 37 kWh investieren.

Wo finde ich einen Stromspeicher Rechner?

Neben der eigenständigen Berechnung der geeigneten Stromspeichergröße, hat die HTW Berlin einen Rechner herausgebracht, der die ideale Stromspeichergröße mit nur wenigen Angaben berechnet. Der Unabhängigkeitsrechner ermittelt dabei sowohl den Autarkiegrad als auch den Eigenverbrauchsanteil der betreffenden PV-Anlage inklusive eines Stromspeichers. Das Tool hilft dabei, die ideale Größe des geplanten Stromspeichers zu ermitteln.

Stromspeicher Größe berechnen: Der Unabhängigkeitsrechner der HTW Berlin
Stromspeicher Größe berechnen: Der Unabhängigkeitsrechner der HTW Berlin
Sie haben Fragen rund um das Thema Stromspeicher?
Pierre Fees, Head of Sales

Stromspeicher Förderung 2022: Übersicht aller Fördermöglichkeiten für PV-Speicher auf einen Blick 4.8 (41)

Stromspeicher Förderung 2022: Übersicht aller Fördermöglichkeiten für PV-Speicher auf einen Blick - Blogbeitrag Bild

Egal ob Neubau oder Nachrüstung: Anlagenbetreibende von Photovoltaikanlagen haben die Möglichkeit sich zusätzlich zur PV-Anlage einen Stromspeicher einzubauen. In diesem Blogbeitrag geben wir einen Überblick über verschiedene Fördermaßnahmen für Stromspeicher von Bund, Ländern und Kreditinstituten und erklären, welche Förderung für wen wann am besten geeignet ist.

Welche Stromspeicher Förderungen gibt es?

Neben der Förderung einer neuen PV-Anlage ist auch der Einbau eines Stromspeichers häufig förderberechtigt. Förderungen können von Anlagenbetreibenden beim Bund, einzelnen Banken und einigen Bundesländern oder Kommunen beantragt werden.

Stromspeicher Förderungen vom Bund

Das bisherige Förderprogramm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ der KfW galt als eines der wichtigsten Programme zur Förderung von Stromspeichern und bietet einen zinsgünstigen Förderkredit. Seit dem 1. Juli 2021 fällt das Förderprogramm, wie auch alle anderen Programme der KfW, unter die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die die bisherigen Förderprogramme von KfW und BAFA im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren vereint. Hintergrund der Neuerung ist das Ziel einer vereinfachten Antragstellung und in diesem Zuge gleichzeitig die Umsetzung von energieeffizienten Sanierungs- oder Neubauprojekte attraktiver zu gestalten.

Stromspeicher Förderungen von Banken

Neben der staatlichen Förderung bieten auch zahlreiche Banken Möglichkeiten zur Finanzierung von Stromspeichern an. Verschiedene Regionalbanken, Geschäftsbanken und sogenannte Ökobanken haben mittlerweile Finanzierungsmodelle und Kredite im Angebot. Bei Förderdarlehen für Batteriespeicher von Banken handelt es sich um rückzahlungspflichtige Kredite. Die Konditionen für Laufzeiten und Jahreszinsen sind jedoch attraktiver als bei herkömmlichen Bankkrediten.

Stromspeicher Förderungen von Bundesländern

Einen Großteil der Förderungen für Stromspeicher machen die Bundesländer aus. Jedoch gibt es sowohl bei der Förderungsbewilligung als auch bei der Förderhöhe Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Eine genaue Auflistung der Stromspeicher-Förderprogramme der Bundesländer finden Sie weiter unten in diesem Blogbeitrag.

Regionale Fördermöglichkeiten

Neben bundes- oder landesweiten Förderungen gibt es auch einige Städte beispielsweise in Bayern und Nordrhein-Westfalen, die die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern bezuschussen. Darüber hinaus gibt es einige Stromanbieter und Stadtwerke, die den Einbau von Stromspeichern bezuschussen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel ist in der Regel das Bestehen eines wirksamen Strom-/ Erdgas-bzw. Wärmeliefervertrages mit dem jeweiligen Anbieter.

Was muss ich bei einer Stromspeicher Förderung beachten?

Spielt man mit dem Gedanken in einen Stromspeicher zu investieren, sollte man sich frühzeitig um eine Förderung kümmern, denn der Stromspeicher darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht installiert sein. Beantragt man die Förderung zu spät und der Stromspeicher ist schon in Betrieb, ist eine Förderung in der Regel nicht mehr möglich.

Nahezu alle Förderungen erfolgen entweder als Darlehen oder als Zuschuss. Darlehen müssen zurückgezahlt werden, Zuschüsse nicht. Daher sind die Budgets für die Förderung begrenzt, was bedeutet, dass bei großem Interesse Fördertöpfe schnell aufgebraucht sind. Mehrere Förderungen gleichzeitig zu beantragen ist jedoch keine gute Idee, denn die meisten Fördermaßnahmen stellen zur Bedingung, dass keine anderen Fördermittel für denselben Zweck bezogen werden dürfen, eine Kombination verschiedener Fördermaßnahmen ist also in den meisten Fällen nicht möglich. Grundsätzlich gilt: Antragsteller sollten im Vorhinein alle Bedingungen der Förderungen genau prüfen.

Entscheidet man sich beispielsweise für ein Förderprogramm von Bund, Ländern oder Kommunen ist zu beachten, dass dieses automatisch an bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft ist. Manche Förderprogramme bezuschussen beispielsweise nur die Nachrüstung eines Stromspeichers, andere fördern ausschließlich die gemeinsame Installation von PV-Anlage und Speicher. Häufig sind in den Förderungen auch Voraussetzungen für die Mindestspeicherkapazität des Speichers vorhanden. Ebenso ist oftmals auch das Verhältnis zwischen Nennleistung der Photovoltaikanlage und der nutzbaren Speicherkapazität vorgeschrieben.

Das bedeutet, bei und vor allem vor der Antragstellung auf Förderung eines Stromspeichers sollten folgende Punkte beachtet werden:

Welche Fördermöglichkeiten gibt es vom Bund?

Lange galt das Förderprogramm KfW 275 „Erneuerbare Energien – Speicher“ als besonders lukrativ zur Förderung von Solarstromspeichern. Das Programm beinhaltete einen zinsgünstigen Kredit, sowie einen Tilgungszuschuss, wurde jedoch zum 31. Dezember 2018 eingestellt. Eine staatliche Förderung eines Stromspeichers ist natürlich trotzdem möglich.

Bis zum 01. Juli 2021 war die Förderung noch über das KfW Förderungsprogramm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ möglich. Seitdem wurden die bisherigen Förderprogramme von KfW und BAFA unter die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Somit ist eine KfW-Förderung über das neue Programm weiterhin möglich, eine BAFA Förderung für Batteriespeicher gibt es jedoch nicht, denn diese fördert eine Energieberatung für Wohngebäude.

Die Förderung des BEG unterscheidet zwischen der Antragstellung zwischen „Wohngebäuden“ (WG) und „Nichtwohngebäuden“ (NWG). Für die Förderung von Stromspeichern gilt in beiden Fällen, dass die Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung mitgefördert wird, solange für die betreffenden Anlagen keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch genommen wird. Die gleichzeitige Förderung von EE-Anlagen und Stromspeicher ist über diese Förderung in der Regel möglich. Mehr Informationen zu allen Förderungsbedingungen sind in den jeweiligen Merkblättern der KfW und BEG für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zu finden.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es von Banken?

Neben staatlichen Krediten über die KfW, werden Kredite für Stromspeicher häufig auch von Banken und Sparkassen vergeben. Vor allem spezialisierte Umweltbanken bieten häufig Darlehen oder Kredite für die Investition in einen Stromspeicher an, beispielhaft lassen sich hier die UmweltBank und die Süd-West-Kreditbank nennen:

Häufig laufen die Förderungen der Bundesländer ebenfalls über Banken, um einige Beispiele zu nennen:

Ist die Anschaffung eines Stromspeichers geplant und Interesse an einem Bankkredit vorhanden, lohnt es sich in jedem Fall die eigene Hausbank und andere umliegende Banken zu kontaktieren, ob die Förderung eines Stromspeichers möglich ist.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es in den einzelnen Bundesländern?

Der Großteil der Förderungen läuft über die Bundesländer. Diese Förderungen sind unabhängig von einer KfW-Förderung, können jedoch nur von Privatpersonen oder Unternehmen beantragt werden, deren EE-Anlage im jeweiligen Bundesland angeschlossen ist. Die Förderprogramme der Bundesländer sind nicht einheitlich geregelt, sodass sich die Förderbedingungen der einzelnen Bundesländer teils stark unterscheiden. Dabei zu beachten ist der aktuelle Stand der Fördermöglichkeiten: Sind die Fördergelder eines Bundeslandes ausgeschöpft, können keine Anträge mehr gestellt werden und das Bundesland entscheidet individuell, ob es einen weiteren Förderungszeitraum geben wird. Während der Coronakrise wurden viele Förderprogramme pausiert, jedoch planmäßig zum größten Teil 2022 wieder aufgenommen. Die folgende Auflistung bietet daher einen Überblick über Stromspeicher-Förderprogramme der einzelnen Bundesländer, kann jedoch keinen tagesaktuellen Status der Förderprogramme abbilden. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf der entsprechenden Website des jeweiligen Bundeslandes.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert netzdienliche Photovoltaik-Stromspeicher mit einer Speicherkapazität von mindestens 2 kWh. Pro kWh Speicherkapazität werden Speicher mit 200 Euro bezuschusst, wenn die installierte PV-Anlage eine Leistung unter 30 kWp hat. Hat die PV-Anlage eine installierte Leistung von mehr als 30 kWp, werden Stromspeicher mit 300 Euro pro kWh Speicherkapazität bezuschusst. Maximal werden jedoch 45.000 Euro pro Vorhaben bezuschusst. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Fördermittel erschöpft, aktuelle Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite der L-Bank.

Bayern

Bayern fördert in seinem „10.000-Häuser-Programm“ Stromspeicher in Verbindung mit einer PV-Anlage in Ein- und Zweifamilienhäusern. Voraussetzung für dir Förderung ist, dass das Verhältnis von Nennleistung zur nutzbaren Speicherkapazität 1:1 betragen muss und, dass der installierte Speicher mindestens eine Speicherkapazität von 3 kWh aufbringt. Pro 3 kWh Speicherkapazität wird ein Zuschuss von 500 Euro ausgezahlt, je zusätzlicher 1 kWh werden weitere 100 Euro bezuschusst. Maximal wird jedoch eine Speicherkapazität von 30 kWh gefördert. Das PV-Speicher-Programm ist wurde am 22. April 2022 eingestellt, daher ist aktuell keine Antragstellung möglich.

Berlin

Über das „Förderprogramm für Solarstromspeicher EnergiespeicherPLUS“ werden in Berlin Stromspeicher gefördert, die gleichzeitig mit der dazugehörigen PV-Anlage errichtet werden. Dabei muss das Verhältnis von nutzbarer Speicherkapazität und Nennleistung der PV-Anlage mindestens 1,2 kWp je 1 kWh betragen. Zudem muss die Garantie für die Batterien mindestens 10 Jahre und die Eigenverbrauchsquote mindestens 50 % betragen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden Stromspeicher mit 300 Euro pro kWh bezuschusst. Maximal werden jedoch 15.000 Euro pro Vorhaben bezuschusst.

Brandenburg

Im November 2019 startete in Brandenburg das „Kleinspeicher-Programm für Privathaushalte“. Das Programm umfasst eine Förderung von bis zu 30 % der Investitionskosten, jedoch höchstens 3.000 Euro. Das Kleinspeicherprogramm ist Stand April 2022 momentan nicht aktiv.

Bis 2020 förderte Bandenburg mit dem Programm „RENplus 2014-2020“ Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz und Speichersysteme von Unternehmen und Kommunen. Aufgrund von Ausschöpfung der Förderbudgets wurde das Programm jedoch Mitte 2021 eingestellt. Ob künftig weitere Förderprogramme geplant sind, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt.

Bremen

Aktuell keine Förderung von Stromspeichern.

Hamburg

Aktuell keine Förderung von Stromspeichern.

Hessen

Aktuell keine Förderung von Stromspeichern.

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern fördert unter anderem Stromspeicher für Gewerbe, Vereine und kommunale Körperschaften. Dabei müssen die Ausgaben bei mindestens 20.000 Euro liegen. Im Falle einer Beratung oder Planung müssen die Ausgaben mindestens 5.000 Euro betragen. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu maximal 50%, solange die die Amortisationszeit des Projektes bei mindestens fünf Jahren liegt. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website der Landeshauptstadt Schwerin.

Niedersachsen

Niedersachen fördert ebenso wie Baden-Württemberg netzdienliche Photovoltaik-Stromspeicher. Um eine Förderung zu erhalten, muss die Leistung der betreffenden PV-Anlage mindestens 4 kWp betragen, wobei das Verhältnis zwischen Nennleistung der Anlage und der nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp je 1 kWh betragen muss. Zusätzlich muss der Speicher eine Zweitersatzgarantie von mindestens 10 Jahren haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können bis zu 40 % des Nettopreises des Speichersystems bezuschusst werden. Weitere Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie auf der Website der N-Bank. Mit Stand Juni 2022 können aktuell keine Anträge mehr für das Programm gestellt werden.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen können Antragsteller über das „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) eine Anteilsfinanzierung für stationäre Stromspeicher einer neu gebauten PV-Anlage beantragen. Voraussetzung für die Finanzierung ist, dass das Verhältnis von Nennleistung der Anlage und der nutzbaren Speicherkapazität maximal 1:3 beträgt. Ist dies gegeben, werden 150 Euro pro kWh Speicherkapazität bezuschusst, maximal jedoch 75.000 Euro. Pro Standort wird nur ein Stromspeicher gefördert. Seit April 2022 sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), GbRs und Sozietäten für dieses Programm nicht mehr antragsberechtigt.

Rheinland-Pfalz

Das Speicher-Förderprogramm Rheinland-Pfalz fördert Stromspeicher, die gleichzeitig mit der dazugehörigen PV-Anlage errichtet werden. Dabei muss die Speicherkapazität über 5 kWh liegen und die Neuanlage eine Leistung von mindestens 5 kWp haben. Die Eigenverbrauchsquote muss bei 50 % liegen. Unter diesen Voraussetzungen werden Stromspeicher pro kWh mit 100 Euro bezuschusst. Für Privatspeicher werden maximal 1.000 Euro pro Installation bezuschusst. Stand Juni 2022 können im Solar-Speicher-Programm keine Förderanträge mehr gestellt werden. Laut Angaben des Landes ist ein neues Programm in Planung. Dieses soll sich jedoch nur an Kommunen richten.

Saarland

Im Saarland gibt es aktuell keine Förderung für Stromspeicher. Das Energiespeicher-Programm wurde 2020 abgewickelt und beendet. Vor Beendigung des Programms wurde sowohl die Installation als auch die Nutzung von Speicherlösungen gefördert. Gefördert wurden alle Speicher mit der Kapazität von mindestens 3 und maximal 30 kWh, bei denen die Eigennutzung mindestens 50 % jährlich betrug. Einen Anspruch auf die Förderung gab es jedoch auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen nicht, es wurde im Einzelfall entschieden.

Sachsen

In Sachsen erhalten Antragsteller sowohl im Falle einer Installation im Zuge des Baus einer Neuanlage als auch bei einer Speichernachrüstung eine Förderung über die „sächsische Förderrichtlinie Speicher“. Die Förderung ist ausdrücklich nicht mit einem Förderkredit der KfW kombinierbar. Um die Förderung zu erhalten, muss der Speicher ebenso mit einer PV-Anlage als auch mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sein und eine minimale Speicherkapazität von 2 kWh haben. Beträgt die Eigenverbrauchsquote zusätzlich mindestens 50 %, wird der Stromspeicher, sowohl bei Neuanlagen als auch im Falle einer Nachrüstung, mit 1.000 Euro bezuschusst. Pro kWp Speicherkapazität werden zusätzliche 200 Euro bezuschusst. Da die Förderung jedoch nur ab mindestens 1.400 Euro ausgezahlt wird, muss der Speicher mindestens 2 kWh Speicherkapazität haben. Maximal werden 40.000 Euro pro Vorhaben finanziert. Stand Juni 2022 können aufgrund von zu hoher Nachfrage derzeit keine Neuanträge für das Programm gestellt werden.

Sachsen-Anhalt

Mit der „Richtlinie Speicherförderprogramm“ fördert Sachsen-Anhalt Stromspeicher von PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp, die eine Zweitersatzgarantie von mindestens 10 Jahren und eine Zweckbindung von 5 Jahren vorweisen kann. Die Eigenverbrauchsquote muss bei mindestens 50 % liegen und das Verhältnis von Nennleistung der PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität muss mindestens 1,2 kWp je 1 kWh betragen. Sind alle Bedingungen erfüllt, können bis zu 30 % der Ausgaben, jedoch maximal 5.000 Euro, bezuschusst werden. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Fördermittel erschöpft, aktuelle Informationen zum Förderprogramm finden Sie direkt auf der Website des Bundeslandes. Stand Juni 2022 sind die Förderbudgets erschöpft und eine Antragsstellung derzeit nicht möglich.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein bezuschusst im Zuge des „Klimaschutz-Förderprogramms Stromspeicher“ beim Bau einer PV-Neuanlage mit einer Mindestspeicherkapazität von 2 kWh. Die dazugehörige PV-Anlage muss dabei mindestens 3 kWp und darf maximal 30 kWp Leistung erbringen. Unter diesen Bedingungen werden Stromspeicher mit bis zu 400 Euro pro kWh bezuschusst. Die Installation und Anschlusskosten des Speichers werden mit bis zu 200 Euro, allerdings maximal 50 % der Kosten, bezuschusst. Momentan ist das Programm nicht aktiv, aktuelle Informationen finden Sie direkt auf der Website des Förderprogramms.

Thüringen

In Thüringen haben Antragsteller im Speicherförderprogramm „Solar Invest“ die Chance Zuschüsse für den Neubau einer PV-Anlage inklusive Stromspeicher aber auch alleinig für den geplanten Stromspeicher (auch im Falle einer Nachrüstung) zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die PV-Anlage oder der Speicher mindestens 1.000 Euro kostet, die PV-Anlage eine maximale Leistung von 10 kWh hat und maximal den Jahresverbrauch des Betreibers an Strom erzeugt. Dabei muss der Eigenverbrauchsanteil bei mindestens 60 % liegen. Neuanlagen mit Speicher werden mit 900 Euro pro kWp bezuschusst. Stromspeicher erhalten, auch im Falle einer Nachrüstung, 300 Euro Zuschuss pro kWp Speicherkapazität. Zum April 2022 wurde das Programm wegen mangelnder Fördermittel eingestellt. Aktuelle Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie auf der Website der Thüringer Aufbaubank.

Welche regionalen Stromspeicher Förderungen gibt es?

Neben bundes- oder landesweiten Förderungen bieten einige Städte, Kommunen und lokale Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke eigene Förderprogramme für die Bezuschussung eines Stromspeichers. Hilfreich ist im Zuge dessen die Recherche in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Hier haben Interessierte die Möglichkeit sich über die unterschiedlichen Förderprogramme für Stromspeicher zu informieren. Auch lohnt es sich neben der selbstständigen Internetrecherche beim jeweiligen Energieversorger oder der Stadt- oder Gemeindeverwaltung direkt nachzufragen, ob es bestehende oder geplante Förderprogramme für Stromspeicher gibt. Förderungen von Stadtwerken oder Energieversorgern sind im Regelfall an die Bedingung geknüpft, dass der Antragsteller Kunde des jeweiligen Unternehmens ist.

Die nachfolgende Nennung zeigt beispielhafte Förderungen einzelner Städte, Kommunen und Energieversorgungsunternehmen sowie Stadtwerke auf:

Fazit: Welche Stromspeicher Förderung ist die Richtige für mich?

Die Entscheidung, welches Förderprogramm bzw. welcher Kredit der Richtige für Sie ist, muss unter Betrachtung einiger individueller Rahmenbedingungen erfolgen. Unter anderem zu beachten ist dabei, ob es sich um die Investition in einen Stromspeicher in Kombination mit einer Neuanlage oder um eine Speicher-Nachrüstung einer Bestandsanlage handelt. Zudem sind sowohl die installierte Leistung des Speichers als auch der PV-Anlage, der Standort der betreffenden Anlage und der Eigenverbrauch ausschlaggebende Punkte für die Förderung. Grundlegend ist zu beachten, dass Förderungen in den meisten Fällen nicht miteinander kombinierbar sind (Achtung: Ausnahmen bestätigen die Regel! Es lohnt sich, mögliche Kombinationen im Einzelfall zu prüfen.) und der Zeitpunkt der Antragstellung häufig ausschlaggebend für die letztendliche Förderung ist.
Sie haben Fragen rund um das Thema Stromspeicher?
Pierre Fees, Head of Sales