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70-Prozent-Regelung: Alles, was Sie wissen sollten

Lesezeit: 5 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Was ist die 70-Prozent-Regelung? 

Mit der Novel­lie­rung des Erneu­er­bare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 ist die Instal­la­tion neuer Solar­an­lagen einfa­cher und unkom­pli­zierter. Aber auch für bestehende Photo­vol­taik-Anlagen hat sich einiges geändert. Unter anderem ist die Einspei­se­be­gren­zung, bei der Solar­an­lagen bisher auf 70 Prozent der erreichten Nennleis­tung abgere­gelt wurden, ab dem 1. Januar 2023 entfallen.  

Mit der Novel­lie­rung des Erneu­er­bare-Energien-Gesetzes wollen Bund und Länder den Ausbau der erneu­er­baren Energien noch schneller und effek­tiver voran­treiben. Ein Bestand­teil der Novelle ist die Abschaf­fung der sogenannten Einspei­se­grenze. Bisher durften Betreiber*innen von Solar­an­lagen 70 % der maximalen Nennleis­tung ins Netz einspeisen. Das heißt: Erst wenn die Anlage 70 % der maximal mögli­chen Anlagen­leis­tung erreicht hat, regelt der Wechsel­richter die Anlagen­leis­tung automa­tisch herunter. Die 70 %-Regelung sollte verhin­dern, dass das öffent­liche Strom­netz an sonnigen Tagen oder in den Mittags­stunden durch zu hohe Einspei­se­mengen überlastet wird. Die Wirkleis­tungs­grenze der PV-Anlage gibt vor, dass die Einspei­se­leis­tung der Anlage auf 70 Prozent reduziert wird. Diese Regelung soll dabei helfen, eine Überlas­tung des Strom­netzes zu verhin­dern. Daher sprechen wir hier über 70-Prozent-Regelung.  

Indem man die PV-Kapazität auf 70 Prozent der maximalen Netzka­pa­zität begrenzt, versucht man, die Netzsta­bi­lität zu gewähr­leisten und poten­zi­elle Probleme wie Überlas­tung oder Spannungs­spitzen zu vermeiden. In einigen Fällen können große Mengen an dezen­tral instal­lierten PV-Anlagen dazu führen, dass mehr Energie in das Netz eigespeist wird, als dieses bewäl­tigen kann, insbe­son­dere während Spitzen­zeiten oder wenn die Nachfrage gering ist.  

Seit September 2022 entfällt aller­dings diese Regelung für Neuan­lagen bis zu einer Leistung von 25 kWp und seit Januar 2023 für Bestands­an­lagen bis 7 kWp. Für größere Photo­vol­ta­ik­an­lagen bleibt die Verpflich­tung zum Redis­patch jedoch bestehen. 

70-Prozent-Regelung

Was ist der Unter­schied zwischen der 70-Prozent-Regelung und Redis­patch? 

Die 70-Prozent-Regelung und das Einspei­se­ma­nage­ment sind zwei eng mitein­ander verbun­dene Konzepte im Bereich der Photo­vol­taik und der erneu­er­baren Energien, jedoch mit unter­schied­li­chem Fokus und unter­schied­li­chen Zielen.   

Unter Redis­patch versteht man verschie­dene Strate­gien und techni­sche Maßnahmen, mit denen die Einspei­sung von Strom aus erneu­er­baren Energie­quellen in das öffent­liche Strom­netz geregelt wird. Dies geschieht mit dem Ziel, die Netzsta­bi­lität zu gewähr­leisten, Überlas­tungen zu vermeiden und die Integra­tion der erneu­er­baren Energien in das Strom­netz zu optimieren. Beim Einspei­se­ma­nage­ment wird beispiels­weise die Einspei­se­leis­tung von PV-Anlagen dynamisch an die Netzver­hält­nisse angepasst.   

In der Praxis können diese Systeme inein­an­der­greifen. Techno­lo­gien des Einspei­se­ma­nage­ments wie intel­li­gente Wechsel­richter oder Steue­rungs­sys­teme können einge­setzt werden, um den Eigen­ver­brauch zu erhöhen und damit die 70-Prozent-Regel zu erfüllen. Mit diesen Techno­lo­gien kann die Einspei­se­leis­tung der Anlagen dynamisch angepasst werden, um den erzeugten Strom lokal zu nutzen, anstatt ihn ins Netz einzu­speisen. 

Für wen gilt die 70-Prozent-Regelung? 

Für bestehende Anlagen mit einer instal­lierten Leistung von mehr als 7 kWp gelten Sonder­re­ge­lungen, nach denen die Messstellenbetreiber*innen verpflichtet sind, die alten Strom­zähler durch intel­li­gente Zähler zu ersetzen. Sobald diese Smart Meter instal­liert sind, gilt die 70-Prozent-Regel für bestehende Solar­an­lagen über 7 kWp nicht mehr, sofern der Verteil­netz­be­treiber zustimmt. Ein Smart Meter sorgt dafür, dass Daten über die Strom­pro­duk­tion oder den Netzzu­stand an den Energie­ver­sorger übermit­telt werden.    

Bis 2030 müssen alle Solar­an­lagen mit einer Leistung von mehr als 7 kWp mit einem intel­li­genten Messsystem ausge­stattet sein. 

Wie funktio­niert die 70-Prozent-Regelung bei Photovoltaik? 

Aus techni­scher Sicht gibt es zwei Möglich­keiten, 70 % der Nennleis­tung in das öffent­liche Netz einzu­speisen: die stati­sche und die dynami­sche Wirkleis­tungs­be­gren­zung.  

Bei der stati­schen Wirkleis­tungs­be­gren­zung wird die 70-Prozent-Regelung bereits im Wechsel­richter vorein­ge­stellt. Bei der dynami­schen Wirkleis­tungs­be­gren­zung hingegen erkennt der Wechsel­richter automa­tisch, wenn 70-Prozent überschritten werden, und schaltet sich entspre­chend selbst­ständig ab.   

Die dynami­sche Wirkleis­tungs­be­gren­zung bezieht sich auf eine flexible Steue­rung der Einspei­se­leis­tung in Abhän­gig­keit von den aktuellen Netzver­hält­nissen oder dem Verbrauchs­ver­halten. Das bedeutet, dass die Photo­vol­ta­ik­an­lage ihre Einspei­se­leis­tung dynamisch anpasst, um bei Errei­chen oder drohendem Überschreiten der 70-Prozent-Regel den Eigen­ver­brauch zu erhöhen. Dies kann durch intel­li­gente Steue­rungs­sys­teme oder Wechsel­richter erfolgen, die den Strom­fluss und die Einspei­sung in Echtzeit regeln können.  

Die Wahl zwischen stati­scher und dynami­scher Wirkleis­tungs­be­gren­zung hängt von verschie­denen Faktoren ab, u.a. den gesetz­li­chen Vorgaben, den Anfor­de­rungen des Netzbe­trei­bers und den techni­schen Möglich­keiten der Anlagen­steue­rung. 

Haus mit PV-Anlage

Welche Auswir­kungen hat die 70-Prozent-Regelung bei PV-Anlagen? 

Auch auf die Vergü­tung des nicht einge­speisten Stroms hat die Begren­zung der Einspei­sung von Solar­strom Auswir­kungen. Ein Anspruch auf Vergü­tung des nicht einge­speisten Stroms besteht für PV-Anlagenbetreiber*innen in diesem Fall nicht. Die 70-prozen­tige Abrege­lung führt zu Einnah­me­ver­lusten von ca. 2 Prozent bis 5 Prozent pro Jahr, je nach Standort und Ausrich­tung der Anlage.   

Demge­gen­über stehen die Förde­rung des Eigen­ver­brauchs, mögliche Kosten­ein­spa­rungen durch gerin­geren Strom­bezug aus dem Netz und die Entlas­tung des öffent­li­chen Strom­netzes durch lokal erhöhte Eigen­ver­sor­gung. Die Umstel­lung auf die Abrege­lung erfor­dert jedoch techni­sche Inves­ti­tionen, wie zum Beispiel in intel­li­gente Steuer­sys­teme, und die strenge Einhal­tung der Regeln, um die finan­zi­ellen Vorteile oder die Einhal­tung der Regeln sicher­zu­stellen. 

Was bedeutet die Abschaf­fung der 70-Prozent-Regelung für PV-Bestandsanlagen? 

Der Wechsel­richter verfügt bei PV-Anlagen unter 7 kWp, die vor dem 14. September 2022 instal­liert werden, über eine Drossel­funk­tion. Das System regelt automa­tisch herunter, sobald 70 Prozent der Nennleis­tung erreicht sind. Die Drossel­funk­tion bleibt auch dann aktiv, wenn die 70-Prozent-Regelung nicht mehr gilt. Außer bei manueller Abschal­tung.    

Viele Betrei­be­rinnen und Betreiber von Bestands­an­lagen haben daher Angst vor dem Verlust von Einnahmen aus der Einspei­se­ver­gü­tung durch diese Regelung. Generell lässt sich jedoch sagen: Einnah­me­ver­luste sind unwahr­schein­lich. Heute sind die meisten PV-Anlagen nämlich so ausge­legt, dass ein möglichst hoher Anteil des Stroms selbst verbraucht wird.      

Zur Minimie­rung der Auswir­kungen der 70-Prozent-Regelung und zur Maximie­rung der Vergü­tung für Solar­strom können Solaranlagenbetreiber*innen verschie­dene Maßnahmen ergreifen.  

Die Erhöhung des Eigen­ver­brauchs von Solar­strom ist eine Möglich­keit.  

Wenn ein Großteil des Solar­stroms direkt vor Ort verbraucht wird, wird weniger Solar­strom in das öffent­liche Netz einge­speist. Dadurch sinkt die Wahrschein­lich­keit, dass die Solar­strom­pro­duk­tion abgere­gelt wird. Beispiels­weise kann ein Solar­an­la­gen­be­treiber seine elektri­schen Geräte so steuern, dass sie zu den Tages­zeiten in Betrieb sind, in denen die Solar­an­lage Strom produ­ziert.    

Der Eigen­ver­brauch von Solar­strom sollte erhöht werden, um die 70-Prozent-Regelung zu vermeiden. Je höher der Eigen­ver­brauch des Solar­stroms ist, desto geringer ist die Menge des einge­speisten Stroms. So geht keine Solar­energie ungenutzt verloren und die Energie­kosten sinken erheb­lich.    

Die Einstel­lung eines Energie­ma­na­gers kann ein erster Schritt zur Erhöhung des Eigen­ver­brauchs sein. Im Falle eines Überschusses leitet der Energie­ma­nager die Solar­energie an elektri­sche Verbrau­cher weiter und schaltet diese automa­tisch zu.  

Um die Mittags­zeit, wenn die Sonne beson­ders hoch am Himmel steht, erzielen Solar­an­lagen zudem die höchsten Erträge. Beson­ders hoch ist die Strom­nach­frage erst in den Abend­stunden. Deshalb liegt der Eigen­ver­brauch des Solar­stroms einer Photo­vol­ta­ik­an­lage im Durch­schnitt nur bei rund 30 Prozent.   

Wichtig zu wissen ist auch, dass die meisten PV-Anlagen ihre Nennleis­tung nur an wenigen Stunden im Jahr errei­chen und nur dann, wenn die Anlage nach Süden ausge­richtet ist. Anlagen, die nach Ost-West ausge­richtet sind, errei­chen diesen Wert zu keinem Zeitpunkt im Jahr. In der Praxis bedeutet das einen Verlust von 1 bis 3 Prozent der gesamten Leistung pro Jahr. Bei einer Anlage mit 7kWp entspricht dies etwa 70 bis 210 kWh. 

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