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ZEREZ: Neue Pflicht für Hersteller und Netzbetreiber

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Ab dem 01. Februar 2025 dürfen Erzeugungsanlagen ohne gültiges ZEREZ-Zertifikat nicht mehr an das Stromnetz angeschlossen werden. Was ist ZEREZ und gilt die Registrierung auch für Sie?  Wir klären Sie auf.

Was ist ZEREZ?

Das Zentralregister für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) ist ein System, in dem Hersteller von Einheiten oder Komponenten für Stromerzeugungsanlagen ihre Zertifikate registrieren müssen. Als zentrale Datenbank digitalisiert und vereinheitlicht ZEREZ die Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien bei der Zertifizierung von Einheiten und Komponenten und bei der Beantragung von Betriebsgenehmigungen. ZEREZ wurde auf Initiative und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Gruppen von Marktteilnehmern wie Netzbetreibern und Herstellern umgesetzt. 

ZEREZ verknüpft alle Einheitenzertifikate mit einer eindeutigen Registernummer. Die ZEREZ-Registernummer (ZEREZ-ID) dient dazu, den Netzanschlussprozess effizienter zu gestalten. Zukünftig genügt die Angabe dieser Registernummer im Netzanschlussprozess und der Netzbetreiber kann die notwendigen Daten abrufen. 

Das Register umfasst Zertifikate aller Spannungsebenen und ist bis zum 31.01.2025 noch freiwillig. Die Registrierungspflicht ergibt sich aus der Verordnung über den Nachweis elektrotechnischer Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV).  

Die Einheiten- und Komponentenzertifikate sind Nachweise über die elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und elektrischen Komponenten, die von akkreditierten Zertifizierungsstellen ausgestellt werden. Diese Zertifikate spielen eine entscheidende Rolle im Netzanschlussprozess und bei der Anlagenzertifizierung, da sie sicherstellen, dass nur konforme Anlagen an das Stromnetz angeschlossen werden. Darüber hinaus bilden sie eine wesentliche Grundlage für die Netzberechnungen und die Auslegung der Netzanschlusspunkte. 

Für wen gilt die ZEREZ-Pflicht?

Für Sie als Betreiber einer PV-Anlage oder einer anderen Bestandsanlage ergeben sich durch ZEREZ keine neuen Pflichten. Die Registrierungspflicht gilt nur für Hersteller von Energieerzeugungseinheiten, nicht für Betreiber von Bestandsanlagen (vgl. § 4 Abs. 3 NELEV). Ihr Netzbetreiber möchte zukünftig im Rahmen des Netzanschlussverfahrens nur noch die ZEREZ-ID der von Ihnen geplanten Einheiten und Komponenten wissen. Mit dieser ZEREZ-ID kann er dann alle für seine Netzplanung notwendigen Informationen abrufen. Damit soll der Netzanschlussprozess für alle Beteiligten vereinfacht und beschleunigt werden. 

Hersteller von Anlagen oder Komponenten für Stromerzeugungsanlagen sind ab dem 01.02.2025 verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Zertifikate in ZEREZ zu registrieren (§ 4 Abs. 3 NELEV). Netzbetreiber sind ab dem 01.02.2025 verpflichtet, beim Anschluss von Stromerzeugungsanlagen an das Stromnetz nur noch die Registrierungsnummern (ZEREZ-ID) aus dem ZEREZ zu verwenden. 

Die Überprüfung der Gültigkeit von Einheiten- bzw. Komponentenzertifikaten sowie die Übermittlung von Leistungsparametern im Rahmen des Inbetriebnahmeverfahrens erfolgt zukünftig nur noch über ZEREZ. Die Netzbetreiber sind jedoch nicht berechtigt, Informationen über Einheiten- und Komponentenzertifikate auf anderem Wege als über das Register anzufordern (§ 4 Abs. 10 NELEV). Entsprechend müssen Anlagenbetreiber, die eine neue Energieerzeugungsanlage ans Netz bringen wollen, diese Registernummer im Rahmen des Inbetriebnahmeverfahrens mitteilen (§ 4 Abs. 9 NELEV). Damit wird das bisherige Verfahren vereinfacht und der Versand von physischen Dokumenten zwischen den Anlagenbetreibern, Zertifizierungsstellen und Netzbetreibern entfällt.

Habe ich als Anlagenbetreiber eine ZEREZ-Pflicht?

Nein, für Sie als Betreiber einer PV-Anlage oder einer anderen Bestandsanlage ergeben sich durch ZEREZ keine neuen Pflichten.

Was muss ich noch über ZEREZ wissen?

  • ZEREZ ist aufgrund der Vorgaben der Neuregelung durch die NELEV-Änderungsverordnung bisher kostenlos. Für die Registrierung und die Nutzung der Basisfunktionen des Registers fallen keine Gebühren an.  
  • In ZEREZ werden nur Einheiten- und Komponentenzertifikate von Erzeugungsanlagen gelistet, die Registrierung von Erzeugungsanlagen erfolgt im Marktstammdatenregister.  
  • Sollte ein Zertifikat nicht im ZEREZ gelistet sein, müssen Sie sich an den jeweiligen Hersteller wenden.  
  • Je nach Art des Zertifikats und des zertifizierten Gerätes ist die Angabe bestimmter Parameter verpflichtend, um das Zertifikat in das Register eintragen zu können. 
  • Zusätzlich gibt es eine digitale Schnittstelle zum ZEREZ, die derzeit nur für Netzbetreiber zur Verfügung steht. 

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