Für den Verkauf von Strom aus einer Erneuerbare-Energien-Anlage an einen regionalen Netzbetreiber erhält der Anlagenbetreiber eine Vergütung. Diese Vergütung liegt über dem Marktpreis für Strom und deckt somit die Kosten des Anlagenbetreibers. Diese Einspeisevergütung, oder auch EEG-Vergütung (Erneuerbare-Energien-Gesetz) genannt, ist vom Staat festgelegt und fördert die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien.
Die EEG-Vergütung sinkt jährlich, für Photovoltaik-Strom (PV) monatlich, sodass ein Kostendruck für Anlagen mit einer späteren Inbetriebnahme entsteht. Damit sollen Anlagen günstiger und schneller hergestellt werden, um am Markt bestehen zu können. Dieser EEG-Vergütungssatz bleibt daraufhin für Solarstrom über 20 Jahre konstant. Je später eine PV-Anlage also gebaut wird, desto geringer ist die EEG-Vergütung.
Bis 2012 galt nur die fixe EEG-Vergütung. Mit dem EEG 2012 wurde das Marktprämienmodell mit der Strom Direktvermarktung eingeführt. Dabei verkaufen Anlagenbetreiber ihren selbst erzeugten Strom über einen Direktvermarkter an der Börse. Gefördert wird die Direktvermarktung mit der Marktprämie und der Managementprämie. Diese garantieren dem Anlagenbetreiber einen Mehrerlös gegenüber der fixen EEG-Vergütung. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016 sind alle Anlagen mit einer Leistung über 100 kWp verpflichtet, in die Direktvermarktung zu gehen.
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