Skip to content

Umsatz­steuer in der Direkt­vermarktung: Wer muss diese ausweisen?

Lesezeit: 2 Minuten
Sie haben den selbst erzeugten Strom Ihrer Anlage freiwillig oder verpflich­tend beim Virtu­ellen Kraft­werk in die Direkt­ver­mark­tung gegeben. Als Nutzer der Direkt­ver­mark­tung nach dem Markt­prä­mi­en­mo­dell erhalten Sie fortan Zahlungen von zwei verschie­denen Seiten, einer­seits von Ihrem Direkt­ver­markter und anderer­seits von Ihrem Netzbe­treiber (Zweistrom­mo­dell). Auf der Abrech­nung Ihres Direkt­ver­mark­ters, der Ihnen den Markt­wert auszahlt, wird auf Ihre Vergü­tung und die Dienst­leis­tungs­pau­schale Ihres Vermark­tungs­part­ners die Umsatz­steuer angelegt. Der Netzbe­treiber bezahlt Ihnen die Markt­prämie inklu­sive der Manage­ment­prämie. Auf dieser Abrech­nung findet sich aller­dings keine Umsatz­steuer. Was umsatz­steu­er­recht­lich im Zweistrom­mo­dell gilt, erklären wir Ihnen im Folgenden Beitrag. 
Grund­sätz­lich gilt, dass Leistungen, die Unter­nehmer gegen­über ihren Kunden erbringen, der Umsatz­steuer unter­liegen. Das bedeutet konkret, dass die Umsatz­steuer eine Steuer ist, die ein Unter­nehmer auf seine Umsätze zahlen muss. Die Umsatz­steuer auf Strom beträgt 19%. Die sogenannte Vorsteuer ist die Steuer, die ein Unter­nehmer zahlt, wenn er Leistungen von einem anderen Unter­nehmer erwirbt. Die Vorsteuer darf beim Finanzamt nur geltend gemacht werden, wenn der Unter­nehmer beim Verkauf seiner Leistungen selbst Umsatz­steuer erheben muss. Im Grunde genommen bezeichnen Umsatz- und Vorsteuer dasselbe – aus der Käufer­sicht betrachtet handelt es sich um Vorsteuer, aus der Verkäu­fer­sicht um Umsatz­steuer. Die beiden Umsatz­steu­er­va­ri­anten fallen folglich bei einem Leistungs­aus­tausch an. Die auf der Abrech­nung Ihres Direkt­ver­mark­ters ausge­wie­sene Umsatz­steuer basiert auf dieser Grund­lage. Laut dem am 19.09.2014 veröf­fent­lichten Schreiben des Bundes­mi­nis­te­riums für Finanzen (BMF) zur umsatz­steu­er­recht­li­chen Behand­lung von Photo­vol­taik- und KWK-Anlagen handelt es sich bei dem direkt vermark­teten Strom um eine umsatz­steu­er­lich relevante Strom­menge. Die Wertab­gabe, die durch den Leistungs­aus­tausch aus Strom­lie­fe­rung und Vermark­tung derselben entsteht, wird besteuert. Ihr Netzbe­treiber bezahlt Ihnen, je nach Anlagentyp, die Markt­prämie oder die Flexi­bi­li­täts­prämie aus. Bei diesen Prämien handelt es sich laut Schreiben des BMF um echte, nicht­steu­er­bare Zuschüsse. Die Prämien sind nicht als Gegen­leis­tung für die Strom­lie­fe­rung zu betrachten (wie die finan­zi­elle Vergü­tung des Direkt­ver­mark­ters), sondern als eine zusätz­liche Förde­rung. Das bedeutet, sie unter­liegen nicht der Umsatz­steuer. Das gilt auch, wenn ein Dritter, wie der Direkt­ver­markter, in die Vermark­tung einge­bunden wird. 
Die Einspei­sung des in der Anlage erzeugten Stroms und deren Vergü­tung durch den Direkt­ver­markter unter­liegt der Umsatz­steuer, da ein Leistungs­aus­tausch vorliegt. Bei der Markt­prämie, einem gesetz­lich angeord­neten Förder­be­trag, der vom Netzbe­treiber ausbe­zahlt wird, handelt es sich um einen rein finan­zi­ellen Ausgleich. Dieser unter­liegt daher nicht der Umsatzsteuer. 
wind_wasser

Wir vermarkten Ihre erzeugte Energie optimal an der Börse

Unabhängig von Anlagen­größe und -art – sogar bei Eigenverbrauch 

Wie hilfreich war dieser Artikel? 

Zum Bewerten auf die Sterne klicken 

Durch­schnitt­liche Bewer­tung 4.8 / 5. Anzahl Bewer­tungen: 22

Noch keine Bewer­tung, sei der Erste! 

Virtuelles Kraftwerk der EnBW

Virtuelles Kraftwerk der EnBW

Das Virtuelle Kraftwerk der EnBW verbindet Erzeuger und Verbraucher von erneuerbarer Energie mit Märkten und Möglichkeiten der Digitalisierung. Hierfür stellen wir als digitale Plattform Lösungen für eine dezentrale, digitale und sektorübergreifende Energiewelt zur Verfügung. Ziel ist es, den Energiebedarf und die Energieerzeugung optimal aufeinander abzustimmen und je nach Stromangebot und -nachfrage flexibel zu steuern.
Newsletter abonnieren
und mehr erfahren
Diese Themen könnten Sie interessieren:
Windenergie: Wissen und Details -Teaserbild
Energielexikon: Energiewissen kompakt & leicht verständlich
Windenergie

Lesezeit: 9 Minuten Was ist Windenergie? Defini­tion  Unter Windenergie versteht man die Nutzung der Bewegungs­en­ergie von Luftströ­mungen zur Erzeu­gung elektri­scher Energie. Die kineti­sche Energie der Luftmassen entsteht durch

Jetzt lesen
Energielexikon: Energiewissen kompakt & leicht verständlich
Wind­kraftanlage

Lesezeit: 1 minute Die Windenergie, auch Windkraft genannt, nutzt den Wind als erneu­er­bare Energie­quelle. Schon vor langer Zeit nutzte der Mensch Windmühlen, um Maschinen direkt vor Ort anzutreiben.

Jetzt lesen