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Direkt­vermarktungs­erlöse ab und unter 30 % Eigen­verbrauch

Lesezeit: 3 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Warum unterscheidet sich der Direktvermarktungserlös, den Anlagenbetreiber mit einem Eigenverbrauch unter 30% bekommen von dem, den Anlagenbetreiber mit einem Eigenverbrauch von mehr als 30% bekommen?

Früher konnten Betreiber von Anlagen, die aus erneuerbaren Energiequellen Strom erzeugen, für ihren eingespeisten Strom die für 20 Jahre gesetzlich garantierte EEG-Einspeisevergütung in Anspruch nehmen. Entgegen der weitläufig verbreiteten Ansicht erhalten Anlagenbetreiber auch in der Direktvermarktung, die mit der Gesetzesnovelle 2012 eingeführt und für Neuanlagen seit 2016 verpflichtend ist, für ihren Strom 20 Jahre lang eine ebenso gesetzlich geregelte Vergütung in Form der Marktprämie – mit einem Plus von 0,4 Cent pro Kilowattstunde im Vergleich zur EEG-Einspeisevergütung. Die Direktvermarktung von Strom aus EEG-geförderten Anlagen erfolgt im Regelfall nach dem sogenannten Marktprämienmodell: Neben dem erzielten Erlös aus dem Verkaufspreis des Stroms wird zusätzlich eine Förderung in Form der Marktprämie als Aufschlag auf den durchschnittlichen Börsenpreis gezahlt, sodass der anzulegende Wert immer mindestens so hoch ist, wie die fixe EEG-Vergütung, die 20 Jahre lang ab Inbetriebnahme ausbezahlt wird. 

Mit einem Eigenverbrauch von unter 30 Prozent verläuft die Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell: Die Summe aus dem monatlich erzielten Marktwert und der Marktprämie ist der sogenannte Anzulegende Wert. Ist der Marktwert niedriger als die EEG-Vergütung, erhält der Anlagenbetreiber die Marktprämie, die die Differenz zwischen dem monatlich schwankenden Marktwert und der fixen EEG-Vergütung ausgleicht. Ihre Höhe orientiert sich jeden Monat am gewichteten Mittelwert der Börsenpreise. Für Neuanlagen, die verpflichtend in die Direktvermarktung gehen müssen, ist eine Managementprämie in der Marktprämie enthalten, für Bestandsanlagen sind Markt- und Managementprämie getrennt. Dank der Managementprämie liegt der Mehrerlös immer über der fixen EEG-Vergütung. Vom Direktvermarkter erhalten Sie den Marktwert ausgezahlt und vom Netzbetreiber die Prämie(n) – ebenso wie die EEG-Vergütung 20 Jahre lang.

Wenn eine Anlage allerdings 30 Prozent Eigenverbrauch überschreitet, wird nicht der Marktwert abgerechnet, sondern der EPEX-Wert. Damit ist der Spot-Preis an der Strombörse EPEX (European Power Exchange) gemeint, die Spotbörse der EEX. Dort werden in Viertelstundenintervallen kurzfristige Stromlieferungen gehandelt, entweder für den Day-Ahead-Markt (Folgetag) oder für den Intraday-Markt (laufender Tag). Vermarkten wir Ihren Strom also an der Spotbörse, variiert der Preis je nach Uhrzeit, Nachfrage und Stromüberschuss bzw. -defizit. Wir rechnen den EPEX-Wert ab – diese Abrechnung unterscheidet sich also in der Hinsicht, dass der Preis schwankt und somit nach Zeitpunkt des Verkaufs höher und niedriger als der durchschnittliche Marktwert des Monats sein kann.

Der anzulegende Wert bleibt auch bei diesem Abrechnungsmodell für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage festgesetzt. Die Marktprämie orientiert sich am durchschnittlichen Marktwert des jeweiligen Monats und ist jeden Monat somit auf eine andere Summe festgelegt. Der EPEX-Preis kann jedoch unter oder über dem Marktwert (gewichteter Monatsdurchschnitt) liegen. Ist der EPEX-Spotpreis niedriger als der Marktwert, zahlt der Netzbetreiber trotzdem nur die Marktprämie aus, die sich am Marktwert orientiert und somit kann der anzulegende Wert in diesem Intervall nicht erreicht werden. Liegt der durchschnittliche Marktwert dieses Monats beispielsweise bei 4 ct/KWh und der EPEX-Spotpreis bei 3 ct/KWh, mag es auf der Abrechnung so scheinen, als ob ein Cent „fehlt“, denn die Marktprämie orientiert sich am Marktwert. Das bedeutet, dass sich die Höhe aus der Differenz zum Marktwert und nicht der zum EPEX-Wert ergibt. Liegt der EPEX-Preis allerdings über dem Marktwert, wird die Marktprämie auch in derselben Höhe ausgezahlt und ein Mehrerlös gegenüber dem anzulegenden Wert ist möglich. Der Netzbetreiber zahlt pro Monat immer gleich viel aus, aber EPEX Spotpreis unterscheidet sich.

Warum unterscheiden sich die beiden Abrechnungsmodelle abhängig vom Eigenverbrauch? Das Prognoserisiko für eine EE-Anlage steigt mit dem Eigenverbrauch. Somit bieten wir Direktvermarktung nach dem Spot-Preis an, da sich die Profilwertigkeit des eingespeisten Stroms mit steigendem Eigenverbrauch stark verschlechtert. Dadurch, dass eine Anlage meist nur noch zur Mittagsspitze einspeist, d.h. zu Zeiten an denen die Strompreise i.d.R. niedriger sind, ist der Strom weniger wert als der einer Anlage die auch in den Morgen- und Abendstunden einspeist. Dann wird das Prognoserisiko der Anlage quasi mit dem Börsenpreisrisiko gleichgesetzt und Anlagenbetreiber haben an den Preisschwankungsrisiken teil, da das erhöhte Prognoserisiko im Dienstleistungsentgelt eingepreist ist.

Wir bieten Ihnen Direktvermarktung – auch mit Eigenverbrauch

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