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Direkt­vermarktungs­erlöse ab und unter 30 % Eigenverbrauch

Lesezeit: 3 Minuten

Warum unter­scheidet sich der Direkt­ver­mark­tungs­erlös, den Anlagen­be­treiber mit einem Eigen­ver­brauch unter 30% bekommen von dem, den Anlagen­be­treiber mit einem Eigen­ver­brauch von mehr als 30% bekommen?

Früher konnten Betreiber von Anlagen, die aus erneu­er­baren Energie­quellen Strom erzeugen, für ihren einge­speisten Strom die für 20 Jahre gesetz­lich garan­tierte EEG-Einspei­se­ver­gü­tung in Anspruch nehmen. Entgegen der weitläufig verbrei­teten Ansicht erhalten Anlagen­be­treiber auch in der Direkt­ver­mark­tung, die mit der Geset­zes­no­velle 2012 einge­führt und für Neuan­lagen seit 2016 verpflich­tend ist, für ihren Strom 20 Jahre lang eine ebenso gesetz­lich geregelte Vergü­tung in Form der Markt­prämie - mit einem Plus von 0,4 Cent pro Kilowatt­stunde im Vergleich zur EEG-Einspei­se­ver­gü­tung. Die Direkt­ver­mark­tung von Strom aus EEG-geför­derten Anlagen erfolgt im Regel­fall nach dem sogenannten Markt­prä­mi­en­mo­dell: Neben dem erzielten Erlös aus dem Verkaufs­preis des Stroms wird zusätz­lich eine Förde­rung in Form der Markt­prämie als Aufschlag auf den durch­schnitt­li­chen Börsen­preis gezahlt, sodass der anzule­gende Wert immer mindes­tens so hoch ist, wie die fixe EEG-Vergü­tung, die 20 Jahre lang ab Inbetrieb­nahme ausbe­zahlt wird. 

Mit einem Eigen­ver­brauch von unter 30 Prozent verläuft die Direkt­ver­mark­tung nach dem Markt­prä­mi­en­mo­dell: Die Summe aus dem monat­lich erzielten Markt­wert und der Markt­prämie ist der sogenannte Anzule­gende Wert. Ist der Markt­wert niedriger als die EEG-Vergü­tung, erhält der Anlagen­be­treiber die Markt­prämie, die die Diffe­renz zwischen dem monat­lich schwan­kenden Markt­wert und der fixen EEG-Vergü­tung ausgleicht. Ihre Höhe orien­tiert sich jeden Monat am gewich­teten Mittel­wert der Börsen­preise. Für Neuan­lagen, die verpflich­tend in die Direkt­ver­mark­tung gehen müssen, ist eine Manage­ment­prämie in der Markt­prämie enthalten, für Bestands­an­lagen sind Markt- und Manage­ment­prämie getrennt. Dank der Manage­ment­prämie liegt der Mehrerlös immer über der fixen EEG-Vergü­tung. Vom Direkt­ver­markter erhalten Sie den Markt­wert ausge­zahlt und vom Netzbe­treiber die Prämie(n) – ebenso wie die EEG-Vergü­tung 20 Jahre lang.

Wenn eine Anlage aller­dings 30 Prozent Eigen­ver­brauch überschreitet, wird nicht der Markt­wert abgerechnet, sondern der EPEX-Wert. Damit ist der Spot-Preis an der Strom­börse EPEX (European Power Exchange) gemeint, die Spotbörse der EEX. Dort werden in Viertel­stun­den­in­ter­vallen kurzfris­tige Strom­lie­fe­rungen gehan­delt, entweder für den Day-Ahead-Markt (Folgetag) oder für den Intraday-Markt (laufender Tag). Vermarkten wir Ihren Strom also an der Spotbörse, variiert der Preis je nach Uhrzeit, Nachfrage und Strom­über­schuss bzw. -defizit. Wir rechnen den EPEX-Wert ab – diese Abrech­nung unter­scheidet sich also in der Hinsicht, dass der Preis schwankt und somit nach Zeitpunkt des Verkaufs höher und niedriger als der durch­schnitt­liche Markt­wert des Monats sein kann.

Der anzule­gende Wert bleibt auch bei diesem Abrech­nungs­mo­dell für 20 Jahre ab Inbetrieb­nahme der Anlage festge­setzt. Die Markt­prämie orien­tiert sich am durch­schnitt­li­chen Markt­wert des jewei­ligen Monats und ist jeden Monat somit auf eine andere Summe festge­legt. Der EPEX-Preis kann jedoch unter oder über dem Markt­wert (gewich­teter Monats­durch­schnitt) liegen. Ist der EPEX-Spotpreis niedriger als der Markt­wert, zahlt der Netzbe­treiber trotzdem nur die Markt­prämie aus, die sich am Markt­wert orien­tiert und somit kann der anzule­gende Wert in diesem Inter­vall nicht erreicht werden. Liegt der durch­schnitt­liche Markt­wert dieses Monats beispiels­weise bei 4 ct/KWh und der EPEX-Spotpreis bei 3 ct/KWh, mag es auf der Abrech­nung so scheinen, als ob ein Cent „fehlt“, denn die Markt­prämie orien­tiert sich am Markt­wert. Das bedeutet, dass sich die Höhe aus der Diffe­renz zum Markt­wert und nicht der zum EPEX-Wert ergibt. Liegt der EPEX-Preis aller­dings über dem Markt­wert, wird die Markt­prämie auch in derselben Höhe ausge­zahlt und ein Mehrerlös gegen­über dem anzule­genden Wert ist möglich. Der Netzbe­treiber zahlt pro Monat immer gleich viel aus, aber EPEX Spotpreis unter­scheidet sich.

Warum unter­scheiden sich die beiden Abrech­nungs­mo­delle abhängig vom Eigen­ver­brauch? Das Progno­se­ri­siko für eine EE-Anlage steigt mit dem Eigen­ver­brauch. Somit bieten wir Direkt­ver­mark­tung nach dem Spot-Preis an, da sich die Profil­wer­tig­keit des einge­speisten Stroms mit steigendem Eigen­ver­brauch stark verschlech­tert. Dadurch, dass eine Anlage meist nur noch zur Mittags­spitze einspeist, d.h. zu Zeiten an denen die Strom­preise i.d.R. niedriger sind, ist der Strom weniger wert als der einer Anlage die auch in den Morgen- und Abend­stunden einspeist. Dann wird das Progno­se­ri­siko der Anlage quasi mit dem Börsen­preis­ri­siko gleich­ge­setzt und Anlagen­be­treiber haben an den Preis­schwan­kungs­ri­siken teil, da das erhöhte Progno­se­ri­siko im Dienst­leis­tungs­ent­gelt einge­preist ist. 

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