In unserem ersten Webinar „Warum es sich nicht lohnt, nur 99 kWp-Anlagen zu bauen“ hat Experte Simon Schweda Einblicke und Antworten auf Ihre Fragen rund um die Direktvermarktung gegeben. Sie konnten nicht am Webinar teilnehmen oder möchten die behandelten Themen noch einmal nachlesen? Wir haben die wichtigsten Punkte hier für Sie zusammengefasst. Außerdem gibt es das Webinar hier nochmals in voller Länge zum Ansehen.
Was hat es mit der 100 kW Grenze auf sich?
Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2016 wurde die verpflichtende Direktvermarktung für Anlagen ab einer Größe von 100 kW eingeführt. Diese gesetzlich auferlegte Grenze hat weitläufig zu einer Scheu vor der Direktvermarktung geführt. Neben der Fernsteuerbarkeit, die mit Aufwand verbunden aber heute fast kostenneutral herzustellen ist, ist die Installation von Lastgangzählern ein Hindernis für viele Anlagenbesitzer. Sobald der Strom einer EE-Anlage direktvermarktet wird, muss ein Lastgangzähler installiert werden. Ein solcher Zählerwechsel muss beantragt werden und kommt mit höheren Kosten einher, unter anderem auch, weil Lastgangzähler viertelstündlich ausgelesen werden. Bei einer Gegenrechnung mit den Direktvermarktungserlösen ab einer Anlagengröße von 100kW wird allerdings deutlich, dass die größere Leistung der Anlage und die dadurch größere Menge an direkt vermarktetem Strom Mehreinnahmen generiert, die die Kosten für Fernsteuerbarkeit und Zähler – vor allem über 20 Jahre lang – auf Null rechnen.
Was bedeutet Fernsteuerbarkeit und was muss man dabei beachten?
Fernsteuerbarkeit ist eine verpflichtende Voraussetzung für die Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell. Eine EE-Anlage, deren Strom direkt an der Börse vermarktet wird, muss vom Direktvermarkter ferngesteuert werden können. Windräder oder Photovoltaik-Anlagen beispielsweise sind vom Wetter abhängig und erzeugen nicht konstant Strom. Der Direktvermarkter braucht also Zugang und Einsicht in die Leistung und Stromproduktion, um bei einem Stromüberschuss an der Börse die Anlage abregeln zu können. So können negative Börsenpreise verhindert werden. Wir als Direktvermarkter kümmern uns um die Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage und organisieren einen Servicepartner, der die Anlage technisch anbindet und somit fernsteuerbar macht. Sie füllen die “Erklärung der Fernsteuerbarkeit” aus und wir leiten diese an den Netzbetreiber weiter. Bestandsanlagen, die freiwillig in die Direktvermarktung wechseln, müssen die Fernsteuerbarkeit bis zum Start in die Direktvermarktung nachweisen. Neuanlagen haben bis zum Monatsersten des nächsten Monats Zeit.
Was ist das Zweistrommodell?
In der Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell setzt sich der Direktvermarktungserlös aus dem sogenannten Marktwert, dem Wert des Stroms an der Börse, und der Marktprämie zusammen. Ihr Erlös setzt sich also aus zwei Bestandteilen zusammen, daher spricht man bei der Vergütung vom sogenannten Zweistrommodell. Es gibt zwei Zahlungsströme: Anlagenbetreiber erhalten vom Direktvermarkter den Marktwert gutgeschrieben und vom Netzbetreiber die Marktprämie. Mehr dazu und wie die zwei Zahlungen steuerlich behandelt werden, können Sie in unserem Blogbeitrag lesen.
Was genau wird mit der Dienstleistungspauschale des Direktvermarkters gedeckt?
Das Entgelt, das wir für die Direktvermarktung erheben, errichtet sich aus Prognosen, Marktexpertise und Börsenzugang. Ein großer Faktor ist das Thema Ausgleichsenergie. Wir als Direktvermarkter tragen – neben den Bilanzkreisverantwortlichen – das Ausgleichsenergierisiko. Wir prognostizieren anhand der Einsicht in die Anlage und die Fernsteuerbarkeit die Strommengen. Jede Anlage gehört zu einem Bilanzkreis, einer Art Bankkonto, das man alle 15 Minuten auf Null bringen muss. Als Direktvermarkter müssen wir einschätzen, welche Menge sich auf dem “Konto” befinden. Pro Viertelstunde wird prognostiziert, was ins Netz eingespeist und verkauft wird. Bei Abweichungen von der Prognose muss der Netzbetreiber das Defizit oder den Überschuss über den Regelenergiemarkt bedienen. Die Kosten für die Regelenergie sind in die Direktvermarktungspauschale inkludiert und werden von uns getragen. Daher sind wir an exakten Prognosen interessiert – ein Kernpunkt hierbei ist also auch die Fernsteuerbarkeit.
Kann ich auch noch größere Mehrerlöse durch die Direktvermarktung generieren?
In der Direktvermarktung unterscheidet man zwischen dem Marktprämienmodell und der Spot-Bepreisung. Der Mehrerlös im Marktprämienmodell besteht aus den 0,4 Cent pro Kilowattstunde mehr (enthalten in der Marktprämie). Das Marktprämienmodell birgt kein Risiko, denn der Marktwert spiegelt den gesamtdeutschen Wert aller Anlagen. Man kann sich auch für Spot-Bepreisung des direktvermarkteten Stroms entscheiden. Wenn eine Anlage beispielsweise Ost-West ausgerichtet ist, produziert sie Strom, wenn dieser mehr Wert ist – also in geringeren Mengen verfügbar ist (morgens und abends). In diesem Vergütungsmodell werden exakt die Zeiten und Preise vergütet, in denen Strom einspeist wird. Die Preise am Spot-Markt schwanken viertelstündlich. Speist man in einer preislich hohen Viertelstunde ein, kann der Erlös über dem im Marktprämienmodell liegen. Denn: Die Marktprämie wird auch in diesem Modell als Add-On vom Netzbetreiber bezahlt. Aber die Höhe der Prämie orientiert sich nicht am schwankenden Spot-Preis, sondern am Marktwert, also dem gewichteten Durchschnittspreis aller Anlagen in Deutschland pro Monat. So sind bei hohen Spot-Preisen größere Erlöse als im Marktprämienmodell möglich, bei geringeren Spot-Preisen aber auch Defizite. Im Vergleich zum Marktprämienmodell sind also die Chancen auf größere Erlöse gegeben, ein Risiko für geringere Erlöse jedoch auch.
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