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Anzulegender Wert

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Inhaltsverzeichnis

In der Direktvermarktung wird der vom Anlagenbetreiber erzeugte Strom mittels eines Direktvermarktungspartners an der Börse verkauft. Der Direktvermarktungspartner zahlt dem Anlagenbetreiber monatlich den durchschnittlich an der Börse erzielten Strompreis aus. Dieser wird auch Marktwert genannt.Ist der Marktwert niedriger als die EEG-Vergütung, erhält der Anlagenbetreiber die Marktprämie. Diese wird vom Netzbetreiber ausgezahlt und gleicht die Differenz zwischen Börsenerlösen und der staatlich festgelegten EEG-Vergütung aus. Die Marktprämie wird jeden Monat neu errechnet und orientiert sich dabei an den Marktpreisen der Strombörse.Zusammen ergeben die Marktprämie und der Marktwert den anzulegenden Wert und sind in der Summe genau so hoch wie die fixe EEG-Vergütung.

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