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Eigenverbrauch

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Viele Anlagenbetreiber stellen sich die Frage, ob und ab wann sich der Eigenverbrauch ihres produzierten Stroms lohnt. Der Eigenverbrauch ist die Menge an Strom aus erneuerbaren Energiequellen (EE), die vom Anlagenbetreiber eigens verbraucht wird. Doch wie können Anlagenbetreiber von der Eigennutzung des selbsterzeugten EE-Stroms profitieren und sogar Mehrerlöse erzielen? Auf diese und weitere grundlegende Fragen geben wir in folgenden Abschnitten Antworten.

Wie erfolgt der Eigenverbrauch?

Die Mehrheit von EE-Anlagenbetreibern nutzt ihren erzeugten Strom zu einem gewissen Teil selbst, sei es innerhalb der Anlage für die Stromerzeugung oder zu anderen Zwecken wie beispielsweise für Maschinen von Gewerbebetrieben. Meist handelt es sich dabei um Photovoltaik (PV)-Anlagen. Im Grunde wird zwischen dem Eigenbedarf – der Energieverbrauch für interne Einrichtungen – und dem Eigenverbrauch, der sonstigen Zwecken dient, unterschieden. Die wesentliche Voraussetzung für den Eigenverbrauch ist, dass der selbstgenutzte EE-Strom nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.

Ist der Eigenverbrauch trotz Direktvermarktung möglich?

Ist die Erneuerbare-Energie-Anlage in der Direktvermarktung gemeldet, so wird der überschüssige Strom, welcher nicht dem Eigenverbrauch dient, an der Energiebörse (EEX) vom Direktvermarktungspartner vermarktet. Dabei wird die selbstgenutzte Strommenge gemessen und an den Anschlussnetzbetreiber übermittelt. Der endgültige Erlös basiert schließlich auf dem gemessenen eingespeisten Strom, der nicht selbst verbraucht wurde (Einspeisevergütung). Somit profitiert der Anlagenbetreiber sowohl von der Deckung des Eigenbedarfs und dem Eigenverbrauch als auch von der Direktvermarktung.

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Inwiefern profitiert man vom Eigenverbrauch?

Für Betreiber von PV-Bestandsanlagen wird im Zuge der EEG-Förderung die sogenannte Eigenverbrauchsvergütung ausbezahlt – vorausgesetzt, die Inbetriebnahme der Anlage ist zwischen dem 01.01.2009 und 31.03.2012 (mit Übergangsregelung bis 30.06.2012) erfolgt. Anlagenbetreiber, deren PV-Anlagen außerhalb des genannten Zeitraums in Betrieb genommen wurden, erhalten keine Vergütung für den Eigenverbrauch. Da Neuanlagen aufgrund des Marktintegrationsmodells für 10 Prozent ihres jährlich erzeugten Stroms keine Einspeisevergütung erhalten, wird dieser Prozentanteil in der Regel selbst genutzt. Die unmittelbare Nutzung des selbsterzeugten Stroms erzielt somit keine Mehrerlöse für Neuanlagen, jedoch spart der Anlagenbetreiber an den wegfallenden Kosten für den Bezug aus dem Stromnetz.

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