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Eigen­ver­brauch

Lesezeit: 2 Minuten
Viele Anlagen­be­treiber stellen sich die Frage, ob und ab wann sich der Eigen­ver­brauch ihres produ­zierten Stroms lohnt. Der Eigen­ver­brauch ist die Menge an Strom aus erneu­er­baren Energie­quellen (EE), die vom Anlagen­be­treiber eigens verbraucht wird. Doch wie können Anlagen­be­treiber von der Eigen­nut­zung des selbst­er­zeugten EE-Stroms profi­tieren und sogar Mehrerlöse erzielen? Auf diese und weitere grund­le­gende Fragen geben wir in folgenden Abschnitten Antworten. 

Wie erfolgt der Eigenverbrauch?

Die Mehrheit von EE-Anlagen­be­trei­bern nutzt ihren erzeugten Strom zu einem gewissen Teil selbst, sei es inner­halb der Anlage für die Strom­erzeu­gung oder zu anderen Zwecken wie beispiels­weise für Maschinen von Gewer­be­be­trieben. Meist handelt es sich dabei um Photo­vol­taik (PV)-Anlagen. Im Grunde wird zwischen dem Eigen­be­darf – der Energie­ver­brauch für interne Einrich­tungen – und dem Eigen­ver­brauch, der sonstigen Zwecken dient, unter­schieden. Die wesent­liche Voraus­set­zung für den Eigen­ver­brauch ist, dass der selbst­ge­nutzte EE-Strom nicht in das öffent­liche Strom­netz einge­speist wird. 

Ist der Eigen­ver­brauch trotz Direkt­ver­mark­tung möglich?

Ist die Erneu­er­bare-Energie-Anlage in der Direkt­ver­mark­tung gemeldet, so wird der überschüs­sige Strom, welcher nicht dem Eigen­ver­brauch dient, an der Energie­börse (EEX) vom Direkt­ver­mark­tungs­partner vermarktet. Dabei wird die selbst­ge­nutzte Strom­menge gemessen und an den Anschluss­netz­be­treiber übermit­telt. Der endgül­tige Erlös basiert schließ­lich auf dem gemes­senen einge­speisten Strom, der nicht selbst verbraucht wurde (Einspei­se­ver­gü­tung). Somit profi­tiert der Anlagen­be­treiber sowohl von der Deckung des Eigen­be­darfs und dem Eigen­ver­brauch als auch von der Direktvermarktung.

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Inwie­fern profi­tiert man vom Eigenverbrauch?

Für Betreiber von PV-Bestands­an­lagen wird im Zuge der EEG-Förde­rung die sogenannte Eigen­ver­brauchs­ver­gü­tung ausbe­zahlt – voraus­ge­setzt, die Inbetrieb­nahme der Anlage ist zwischen dem 01.01.2009 und 31.03.2012 (mit Übergangs­re­ge­lung bis 30.06.2012) erfolgt. Anlagen­be­treiber, deren PV-Anlagen außer­halb des genannten Zeitraums in Betrieb genommen wurden, erhalten keine Vergü­tung für den Eigen­ver­brauch. Da Neuan­lagen aufgrund des Markt­in­te­gra­ti­ons­mo­dells für 10 Prozent ihres jährlich erzeugten Stroms keine Einspei­se­ver­gü­tung erhalten, wird dieser Prozent­an­teil in der Regel selbst genutzt. Die unmit­tel­bare Nutzung des selbst­er­zeugten Stroms erzielt somit keine Mehrerlöse für Neuan­lagen, jedoch spart der Anlagen­be­treiber an den wegfal­lenden Kosten für den Bezug aus dem Stromnetz. 

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