Als Marktprämienmodell wird das Vergütungsmodell in der geförderten EEG-Direktvermarktung bezeichnet. Anders, als in der fixen EEG-Vergütung, erhalten Anlagenbetreiber in diesem Modell Zahlungen vom Netzbetreiber und vom Direktvermarkter. Der Direktvermarkter vermarktet den erzeugten Strom des Anlagenbetreibers an der Börse und zahlt diesem den durchschnittlich an der Börse erzielten Strompreis, den monatlich auf www.netztransparenz.de veröffentlichten Marktwert. Der Netzbetreiber zahlt dem Anlagenbetreiber die Marktprämie.
Gemeinsam entsprechen beide Zahlungsströme immer der Höhe des anzulegenden Werts. Dieser anzulegende Wert ist im EEG definiert und garantiert dem Anlagenbetreiber eine fixe Vergütung über 20 Kalenderjahre. Die Marktprämie gleicht dabei immer die Differenz zwischen dem monatlich schwankenden Marktwert und dem gesetzlich zugesicherten fixen anzulegenden Wert aus.
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