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Mark­stammdaten­register (MaStR): Was beachten und welche Fristen gelten?

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Seit dem 31.01.2019 ist das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur in Betrieb. Die Onlinedatenbank mit zugehörigem Portal löst als zentrales Verzeichnis das Anlagenregister und das Photovoltaik-Meldeportal ab. Um eine einheitliche, vollständige Datengrundlage zu schaffen und den Energiemarkt transparent zu machen, besteht Registrierungspflicht für alle Betreiber von Energieerzeugungsanlagen sowie für Marktakteure, die Strom entweder verkaufen oder weiterleiten. Was Sie dabei beachten müssen und welche Fristen bei der Registrierung für Ihre Anlage gelten, erfahren Sie in diesem Beitrag. Die Checkliste beinhaltet alle wichtigen Fristen und notwendigen Schritte für die Anmeldung der Anlage im ausführlichen Überblick. Laden Sie sich die kostenlose Checkliste herunter und registrieren Sie sich schnell und unkompliziert.

Welche Daten werden im Marktstammdatenregister erfasst?

Erfasst werden Stammdaten (Name, Adresse, Standort, Leistungswert, Zuordnung,…) zu allen neuen und bestehenden Strom- und Gaserzeugungsanlagen mittels erneuerbarer und konventioneller Energie. Nicht-konstante „Bewegungsdaten“ (Zählerstand, Erzeugungsmenge, Speicherfüllstand) werden nicht erfasst. Stammdaten sind öffentlich zugänglich, auf vertrauliche Daten wie persönliche Informationen oder geschäftliche Daten haben nur berechtigte Behörden Zugriff.

Wer muss was im Marktstammdatenregister registrieren?

Alle Betreiber von Strom- und Gaserzeugungsanlagen sind verpflichtet, sich und ihre Anlagen zu registrieren. Neben diesen Marktakteuren müssen sich beispielsweise auch Bilanzkreisverantwortliche, Netzbetreiber, Stromhändler und -lieferanten, Direktvermarkter und diverse Behörden registrieren. Registriert werden müssen alle ortsfesten Einheiten, die Strom erzeugen und speichern, unabhängig davon, ob sie eine EEG- oder KWKG-Förderung erhalten. Es gibt keine Altersgrenze: Alle Anlagen, die genutzt werden, somit auch Bestandsanlagen, müssen gemeldet werden. Auch gibt es keine Mindestgröße für zu registrierende Anlagen, da das MaStR einen kompletten Überblick über die technischen Anlagedaten und die Marktakteure liefert, d.h. auch kleinste Anlagen wie „Balkonanlagen“ müssen registriert werden. Sobald eine Anlage direkten oder auch indirekten Anschluss an das öffentliche Stromnetz hat, muss diese gemeldet werden. Einzig Inselanlagen, die über keinen Netzanschluss verfügen, müssen nicht registriert werden. 

Sobald eine Anlage, die direkt oder indirekt ans Stromnetz angeschlossen ist und Strom erzeugt, muss sie als Stromerzeugungseinheit gemeldet werden – unabhängig von Größe und Alter. Das gilt auch, wenn der von der Anlage erzeugte Strom teilweise oder komplett vor Ort verbraucht wird und nicht ins Netz eingespeist wird.

Wo kann ich mich im Marktstammdatenregister eintragen?

Die Registrierung in das Marktstammdatenregister erfolgt auf der Webseite der Bundesnetzagentur. Diese finden Sie hier.

Fristen und To Do´s für die Registrierung finden Sie in dieser Checkliste zum kostenlosen Download.

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