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Mark­stammdaten­register (MaStR): Was beachten und welche Fristen gelten?

Lesezeit: 2 Minuten

Seit dem 31.01.2019 ist das Markt­stamm­da­ten­re­gister (MaStR) der Bundes­netz­agentur in Betrieb. Die Online­da­ten­bank mit zugehö­rigem Portal löst als zentrales Verzeichnis das Anlagen­re­gister und das Photo­vol­taik-Melde­portal ab. Um eine einheit­liche, vollstän­dige Daten­grund­lage zu schaffen und den Energie­markt trans­pa­rent zu machen, besteht Regis­trie­rungs­pflicht für alle Betreiber von Energie­er­zeu­gungs­an­lagen sowie für Markt­ak­teure, die Strom entweder verkaufen oder weiter­leiten. Was Sie dabei beachten müssen und welche Fristen bei der Regis­trie­rung für Ihre Anlage gelten, erfahren Sie in diesem Beitrag. Die Check­liste beinhaltet alle wichtigen Fristen und notwen­digen Schritte für die Anmel­dung der Anlage im ausführ­li­chen Überblick. Laden Sie sich die kosten­lose Check­liste herunter und regis­trieren Sie sich schnell und unkompliziert.

Welche Daten werden im Markt­stamm­da­ten­re­gister erfasst?

Erfasst werden Stamm­daten (Name, Adresse, Standort, Leistungs­wert, Zuord­nung,…) zu allen neuen und bestehenden Strom- und Gaser­zeu­gungs­an­lagen mittels erneu­er­barer und konven­tio­neller Energie. Nicht-konstante „Bewegungs­daten“ (Zähler­stand, Erzeu­gungs­menge, Speicher­füll­stand) werden nicht erfasst. Stamm­daten sind öffent­lich zugäng­lich, auf vertrau­liche Daten wie persön­liche Infor­ma­tionen oder geschäft­liche Daten haben nur berech­tigte Behörden Zugriff.

Wer muss was im Markt­stamm­da­ten­re­gister registrieren?

Alle Betreiber von Strom- und Gaser­zeu­gungs­an­lagen sind verpflichtet, sich und ihre Anlagen zu regis­trieren. Neben diesen Markt­ak­teuren müssen sich beispiels­weise auch Bilanz­kreis­ver­ant­wort­liche, Netzbe­treiber, Strom­händler und -liefe­ranten, Direkt­ver­markter und diverse Behörden regis­trieren. Regis­triert werden müssen alle ortsfesten Einheiten, die Strom erzeugen und speichern, unabhängig davon, ob sie eine EEG- oder KWKG-Förde­rung erhalten. Es gibt keine Alters­grenze: Alle Anlagen, die genutzt werden, somit auch Bestands­an­lagen, müssen gemeldet werden. Auch gibt es keine Mindest­größe für zu regis­trie­rende Anlagen, da das MaStR einen kompletten Überblick über die techni­schen Anlage­daten und die Markt­ak­teure liefert, d.h. auch kleinste Anlagen wie „Balkon­an­lagen“ müssen regis­triert werden. Sobald eine Anlage direkten oder auch indirekten Anschluss an das öffent­liche Strom­netz hat, muss diese gemeldet werden. Einzig Insel­an­lagen, die über keinen Netzan­schluss verfügen, müssen nicht regis­triert werden. 

Sobald eine Anlage, die direkt oder indirekt ans Strom­netz angeschlossen ist und Strom erzeugt, muss sie als Strom­erzeu­gungs­ein­heit gemeldet werden – unabhängig von Größe und Alter. Das gilt auch, wenn der von der Anlage erzeugte Strom teilweise oder komplett vor Ort verbraucht wird und nicht ins Netz einge­speist wird.

Wo kann ich mich im Markt­stamm­da­ten­re­gister eintragen?

Die Regis­trie­rung in das Markt­stamm­da­ten­re­gister erfolgt auf der Webseite der Bundes­netz­agentur. Diese finden Sie hier.

Fristen und To Do´s für die Regis­trie­rung finden Sie in dieser Check­liste zum kosten­losen Download.

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