Gestern EEG-Vergütung, heute Direktvermarktung
Vor der Strom Direktvermarktung wurde vom Staat geregelt, dass Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE) ihren grünen Strom an den zuständigen Netzbetreiber verkaufen. Dafür erhielten sie eine festgelegte Einspeisepauschale, die sich EEG-Vergütung nennt. Diese EEG-Vergütung war höher angesetzt als der Strompreis an der Börse und diente als Anreiz für die Anlagenbetreiber.
Im Jahr 2012 änderte sich das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Die Direktvermarktung von Strom wurde ermöglicht. Anlagenbetreiber konnten nun den selbst erzeugten Strom direkt an der Börse verkaufen. Die Vermarktung des Stroms läuft über einen Direktvermarktungspartner, der sich mit Marktprognosen auskennt und sich auf den Stromhandel spezialisiert hat.
Zunächst war diese Direktvermarktung freiwillig, im EEG 2016 wurde diese jedoch verpflichtend. Neuanlagen, die mehr als 100 kWp produzieren, vermarkten nun ihren Strom direkt an der Börse oder durch einen Direktvermarkter.
Direktvermarktung für Ihre EE-Anlage
Direktvermarktung: Mit dem Marktprämienmodell Mehrerlöse erzielen
Die E-World steht vor der Tür. Auch in diesem Jahr werden hoch innovative Lösungen für die Energiewelt von Morgen im Mittelpunkt stehen. Als kleinen Vorgeschmack haben wir Florian Vetter, unserem Head of Sales, ein paar Fragen gestellt.
Fernsteuerbarkeit als Voraussetzung für die Direktvermarktung
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Alle wichtigen Fakten zur Direktvermarktung zusammengefasst können Sie sich hier herunterladen. Dank der Direktvermarktung können Mehrerlöse für den Anlagenbetreiber rausspringen und so langfristig eine sichere und flächendeckende Versorgung mit Grünstrom erreicht werden. Nutzen Sie unseren Ertragspotenzialrechner für Direktvermarktung und prüfen Sie Ihren finanziellen Vorteil.
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