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Was ist Direkt­vermarktung? Einfach erklärt (mit PDF-Infoblatt)

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Sie haben eine Wind-, Biogas- oder Solar­an­lage und fragen sich, welche Möglich­keiten Sie haben, Ihren selbst erzeugten Strom zu verkaufen? Wir zeigen Ihnen, was es mit der Direkt­ver­mark­tung auf sich hat. 

Gestern EEG-Vergü­tung, heute Direktvermarktung

Vor der Strom Direkt­ver­mark­tung wurde vom Staat geregelt, dass Betreiber von Erneu­er­bare-Energien-Anlagen (EE) ihren grünen Strom an den zustän­digen Netzbe­treiber verkaufen. Dafür erhielten sie eine festge­legte Einspei­se­pau­schale, die sich EEG-Vergü­tung nennt. Diese EEG-Vergü­tung war höher angesetzt als der Strom­preis an der Börse und diente als Anreiz für die Anlagen­be­treiber.
Im Jahr 2012 änderte sich das Erneu­er­bare-Energien-Gesetz (EEG): Die Direkt­ver­mark­tung von Strom wurde ermög­licht. Anlagen­be­treiber konnten nun den selbst erzeugten Strom direkt an der Börse verkaufen. Die Vermark­tung des Stroms läuft über einen Direkt­ver­mark­tungs­partner, der sich mit Markt­pro­gnosen auskennt und sich auf den Strom­handel spezia­li­siert hat.
Zunächst war diese Direkt­ver­mark­tung freiwillig, im EEG 2016 wurde diese jedoch verpflich­tend. Neuan­lagen, die mehr als 100 kWp produ­zieren, vermarkten nun ihren Strom direkt an der Börse oder durch einen Direktvermarkter.

Entwicklung Direktvermarktung
Entwick­lung Direkt­ver­mark­tung (Quelle: www.netztransparenz.de)
Diese Statistik zeigt die Entwick­lung der instal­lierten Leistungen von EEG-Anlagen zwischen 2010 und 2018, deren Strom mit der geför­derten Direkt­ver­mark­tung verkauft wurde. Seit 2012 kann man einen signi­fi­kanten Anstieg der instal­lierten Leistung im Bereich der Solar­energie erkennen. 

Direkt­ver­mark­tung für Ihre EE-Anlage 

Das Virtu­elle Kraft­werk als zuver­läs­siger Direktvermarkter 

Direkt­ver­mark­tung: Mögliche Mehrerlöse mit dem Marktprämienmodell

Der Direkt­ver­mark­tungs­partner vermarktet den erzeugten Strom des Anlagen­be­trei­bers und zahlt diesem monat­lich den durch­schnitt­lich an der Börse erzielten Strom­preis (sogenannter „Markt­wert“). Dieser allge­mein­gül­tige Markt­wert wird monat­lich auf der Webseite www.netztransparenz.de veröf­fent­licht. Markt­prämie und monat­li­cher Markt­wert ergeben zusammen den anzule­genden Wert. Dieser anzule­gende Wert ist im EEG definiert und garan­tiert dem Anlagen­be­treiber eine fixe Vergü­tung über 20 Kalen­der­jahre. Die Markt­prämie gleicht dabei immer die Diffe­renz zwischen dem monat­lich schwan­kenden Markt­wert und dem gesetz­lich zugesi­cherten fixen anzule­genden Wert aus. 
Direktvermarktung Anzulegender Zusammensetzung

Fernsteu­er­bar­keit als Voraus­set­zung für die Direktvermarktung

Eine weitere, gesetz­lich vorge­schrie­bene Voraus­set­zung für die Direkt­ver­mark­tung ist die Fernsteu­er­bar­keit der Anlage. Sie ermög­licht dem Direkt­ver­mark­tungs­partner, die Leistung der Anlage nach Bedarf zu reduzieren. Fehlt der Nachweis der Fernsteu­er­bar­keit, so kann die Markt­prämie nicht an den Anlagen­be­treiber ausge­zahlt werden. 

Was ist Direkt­ver­mark­tung? Infoblatt jetzt kostenlos downloaden.

Alle wichtigen Fakten zur Direkt­ver­mark­tung zusam­men­ge­fasst können Sie sich hier herun­ter­laden. Dank der Direkt­ver­mark­tung können Mehrerlöse für den Anlagen­be­treiber rausspringen und so langfristig eine sichere und flächen­de­ckende Versor­gung mit Grünstrom erreicht werden. Nutzen Sie unseren Ertrags­po­ten­zi­al­rechner für Direkt­ver­mark­tung und prüfen Sie Ihren finan­zi­ellen Vorteil.

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