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Markt­stamm­da­ten­re­gister

Lesezeit: 2 Minuten

Was ist das Markt­stamm­da­ten­re­gister (MaStR)?

Defini­tion

Das Markt­stamm­da­ten­re­gister, kurz: MaStR, ist eine Online­da­ten­bank der Bundes­netz­agentur. Dazu gehört ein Portal zur Regis­trie­rung von Energie­er­zeu­gungs­an­lagen. Seit 31.01.2019 in Betrieb, löst es als zentrales Verzeichnis für den deutschen Strom- und Gasmarkt das Anlagen­re­gister und das Photo­vol­taik-Melde­portal ab. Das MaStR vereint alle Stamm­daten des Strom- und Gasmarkts in einem Register, um die Kommu­ni­ka­tion zwischen den Akteuren im Strom- und Gasmarkt zu erleichtern.

Wie melde ich mich im Markt­stamm­da­ten­re­gister an?

Um sich im Markt­stamm­da­ten­re­gister (MaStR) zu regis­trieren, müssen Sie zuerst ein Benut­zer­konto anlegen. Hier wird Ihr Name, Ihre E-Mail Adresse und Ihr Geburts­datum benötigt sowie ein Benut­zer­namen und ein Passwort. Nachdem Sie das Benut­zer­konto erstellt haben, können Sie sich einloggen und alle erfor­der­li­chen Infor­ma­tionen zur Ihrer Anlage hinter­legen. Die Regis­trie­rung finden Sie unter marktstammdatenregister.de.

Welche Daten werden im Markt­stamm­da­ten­re­gister erfasst?

Das MaStR erfasst Daten zu allen neuen und bestehenden Anlagen zur Strom- und Gaser­zeu­gung mittels erneu­er­barer und konven­tio­neller Energie. Erfasst werden Stamm­daten, d.h. konstante Daten (Name, Adresse, Standort, Leistungs­wert, Zuord­nung, Techno­logie). Sogenannte „Bewegungs­daten“ die sich stetig verän­dern (Zähler­stand, Erzeu­gungs­menge, Speicher­füll­stand) werden nicht erfasst. Die Daten sind öffent­lich zugäng­lich solange sie keine vertrau­li­chen Daten wie persön­liche Infor­ma­tionen oder Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nisse enthalten. Eine Mindest­größe für zu regis­trie­rende Einheiten gibt es nicht, da das MaStR einen kompletten Überblick über die techni­schen Anlage­daten und die Markt­ak­teure liefern will. 

Welche Anlagen müssen im Markt­stamm­da­ten­re­gister regis­triert werden?

Regis­triert werden müssen alle ortsfesten Einheiten, die Strom erzeugen und speichern, unabhängig davon, ob sie eine Förde­rung vom EEG oder KWKG erhalten. Des Weiteren gibt es keine Alters­grenze für Anlagen: Alle Anlagen, die noch genutzt werden, müssen gemeldet werden.

  • Solar­an­lagen
  • Windener­gie­an­lagen
  • Biomas­se­an­lagen
  • Wasser­kraft­an­lagen
  • Anlagen zur Strom­erzeu­gung aus Geo- und Solar­thermie, Grubengas, Klärschlamm
  • Verbren­nungs­an­lagen einschließ­lich KWK-Anlagen, Brenn­stoff­zellen und Notstrom­ag­gre­gaten (letztere nur, wenn sie ortsfest sind und für den Netzpar­al­lel­be­trieb geeignet)
  • Strom­spei­cher (v.A. Batte­rie­spei­cher im Zusam­men­hang mit einer Solaranlage)

Verbrauchs­an­lagen müssen nur regis­triert werden, wenn sie an das Hoch- oder Höchst­span­nungs­netz angeschlossen sind (i.d.R. indus­tri­elle Großverbraucher).

Wer muss sich im Markt­stamm­da­ten­re­gister registrieren?

  • Anlagen­be­treiber (müssen sich selbst und ihre Anlage registrieren)
  • Betreiber geplanter Anlagen (Projekte), wenn diese eine Zulas­sung nach dem Bundes-Immis­si­ons­schutz­ge­setz oder dem Windenergie-auf-See-Gesetz benötigen
  • Strom­netz­be­treiber
  • Akteure im Strom­markt (z.B. Direkt­ver­markter oder Stromgroßhändler)

Auch wenn Anlagen­be­treiber bereits in früheren Regis­tern der Bundes­netz­agentur gemeldet sind, müssen sie sich erneut im MaStR registrieren.

Welche Fristen zur Eintra­gung ins Markt­stamm­da­ten­re­gister gelten?

Projekte (Geplante Anlagen):
  • Regis­trie­rung inner­halb eines Monats nach Bekannt­gabe der Zulassung
EEG- und KWK-Anlagen:
  • Inbetrieb­nahme vor 01.07.2017: Regis­trie­rungs­frist 24 Monate nach Start des Online­por­tals (31.01.2021)
  • Inbetrieb­nahme nach 01.07.2017: Regis­trie­rungs­frist 1 Monat nach Inbetrieb­nahme der Anlage
Alle anderen Anlagen:
  • Inbetrieb­nahme vor 01.07.2017: Regis­trie­rungs­frist 24 Monate nach Start des Online­por­tals (31.01.2021)
  • Inbetrieb­nahme nach 01.07.2017: Regis­trie­rungs­frist 6 Monate nach Start des Online­por­tals (31.07.2019)
Für die Aktua­li­sie­rung ihrer Daten sind die Akteure selbst zuständig. Binnen eines Monats nach Eintritt einer Verän­de­rung muss diese im MaStR einge­tragen werden. Hat ein Anlage­be­treiber seine Anlage zwischen 01.07.2017 und dem 31.01.2019 bei der Bundes­netz­agentur regis­triert, gilt die Anlage als im MaStR regis­triert. Fehlende Daten im MaStR-Portal müssen vom Betreiber bis 31.01.2021 ergänzt werden. Wenn Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen ihre Anlagen nicht regis­trieren, können bestehende Vergü­tungs­an­sprüche zurück­ge­halten werden (z.B. Förder­aus­zah­lungen und Marktprämie). 

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