Was ist das Marktstammdatenregister (MaStR)?
Definition
Das Marktstammdatenregister, kurz: MaStR, ist eine Onlinedatenbank der Bundesnetzagentur. Dazu gehört ein Portal zur Registrierung von Energieerzeugungsanlagen. Seit 31.01.2019 in Betrieb, löst es als zentrales Verzeichnis für den deutschen Strom- und Gasmarkt das Anlagenregister und das Photovoltaik-Meldeportal ab. Das MaStR vereint alle Stammdaten des Strom- und Gasmarkts in einem Register, um die Kommunikation zwischen den Akteuren im Strom- und Gasmarkt zu erleichtern.
Wie melde ich mich im Marktstammdatenregister an?
Welche Daten werden im Marktstammdatenregister erfasst?
Welche Anlagen müssen im Marktstammdatenregister registriert werden?
Registriert werden müssen alle ortsfesten Einheiten, die Strom erzeugen und speichern, unabhängig davon, ob sie eine Förderung vom EEG oder KWKG erhalten. Des Weiteren gibt es keine Altersgrenze für Anlagen: Alle Anlagen, die noch genutzt werden, müssen gemeldet werden.
- Solaranlagen
- Windenergieanlagen
- Biomasseanlagen
- Wasserkraftanlagen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Geo- und Solarthermie, Grubengas, Klärschlamm
- Verbrennungsanlagen einschließlich KWK-Anlagen, Brennstoffzellen und Notstromaggregaten (letztere nur, wenn sie ortsfest sind und für den Netzparallelbetrieb geeignet)
- Stromspeicher (v.A. Batteriespeicher im Zusammenhang mit einer Solaranlage)
Verbrauchsanlagen müssen nur registriert werden, wenn sie an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz angeschlossen sind (i.d.R. industrielle Großverbraucher).
Wer muss sich im Marktstammdatenregister registrieren?
- Anlagenbetreiber (müssen sich selbst und ihre Anlage registrieren)
- Betreiber geplanter Anlagen (Projekte), wenn diese eine Zulassung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder dem Windenergie-auf-See-Gesetz benötigen
- Stromnetzbetreiber
- Akteure im Strommarkt (z.B. Direktvermarkter oder Stromgroßhändler)
Auch wenn Anlagenbetreiber bereits in früheren Registern der Bundesnetzagentur gemeldet sind, müssen sie sich erneut im MaStR registrieren.
Welche Fristen zur Eintragung ins Marktstammdatenregister gelten?
- Registrierung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Zulassung
- Inbetriebnahme vor 01.07.2017: Registrierungsfrist 24 Monate nach Start des Onlineportals (31.01.2021)
- Inbetriebnahme nach 01.07.2017: Registrierungsfrist 1 Monat nach Inbetriebnahme der Anlage
- Inbetriebnahme vor 01.07.2017: Registrierungsfrist 24 Monate nach Start des Onlineportals (31.01.2021)
- Inbetriebnahme nach 01.07.2017: Registrierungsfrist 6 Monate nach Start des Onlineportals (31.07.2019)
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