Die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit Sitz in Bonn ist die höchste staatliche Regulierungs- und Wettbewerbsbehörde für sogenannte Netzmärkte. Neben dem Telekommunikationsmarkt, der Post und dem Schienennetz ist die BNetzA seit 2005 auch für den Strom- und Gasmarkt zuständig.
Nach der Liberalisierung des Strommarktes 1998 fusionierten einige Energieversorger aufgrund des steigenden Wettbewerbsdrucks zu vier Großkonzernen (RWE AG, E.ON SE, EnBW AG, Vattenfall Europe GmbH) und kontrollierten 90% aller deutschen Kraftwerkskapazitäten. Kleinere Unternehmen hatten Schwierigkeiten, wettbewerbsfähig zu bleiben, da sie gebührenpflichtig die bestehende Infrastruktur der Großkonzerne nutzen mussten. 2005 reagierte die Regierung mit einer stärkeren Marktregulation und übertrug der BNetzA fortan die Zuständigkeit für Strom- und Gasmärkte. Durch die Einführung einheitlicher Netzentgelte wurde der Zugang zur bestehenden Infrastruktur erleichtert und das Monopol des Netzbetriebs geschwächt.
Was sind die Aufgaben der Bundesnetzagentur?
Zentrale Aufgabe des staatlichen Organs ist es, den Wettbewerb am Markt zu fördern, also zu regulieren und die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen dieser Netzmärkte sicherzustellen. Die Wertschöpfungskette der Stromerzeugung wird ebenfalls vom Staat beeinflusst. Gesetze wie das EEG regulieren einige Aspekte des Handels. Der Netzbetrieb wird von der BNetzA beaufsichtigt. Zusätzlich überwacht die BNetzA die Ermittlung der EEG-Umlage. Diese wird von den Übertragungsnetzbetreibern jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr auf Basis von gutachterlichen Prognosen festgelegt und bekannt gegeben.
Des Weiteren fungiert die BNetzA als Moderator zwischen Energiekonzernen und Verbrauchern: Sie erstellt zusätzlich zu bestehenden Gesetzen Richtlinien für Kommunikation sowie Regeln für den Energiemarkt.
Der Strommarkt befindet sich nicht nur hinsichtlich der Energiewende im Wandel. Auch die Digitalisierung ermöglicht neue Geschäftsmodelle und Zugang für neue Teilnehmer am Markt. Vor allem im Strommarkt gibt es neben großen Erzeugern eine große Anzahl kleiner Anlagen. Hierfür werden die bestehenden Regeln der BNetzA stetig weiterentwickelt und angepasst. Zusätzlich muss auch eine einheitliche und umfassende Datengrundlage gesichert werden. Zu diesem Zweck führte die BNetzA im Januar 2019 das Marktstammdatenregister, kurz MaStR, ein. Als zentrales Verzeichnis löst diese Onlinedatenbank das Anlagenregister und das Photovoltaik-Meldeportal ab. Die Einführung dieser Onlinedatenbank hat zum Ziel, ein umfassendes behördliches Register zu erstellen, das den Strom- und Gasmarkt abbildet und somit die Transparenz steigert.
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