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PV-Förde­rung: Alle Förder­mög­lich­keiten auf einen Blick

Lesezeit: 9 Minuten

Egal ob Einspei­se­ver­gü­tung oder zinsgüns­tige Kredite: Anlagen­be­trei­bende von Photo­vol­ta­ik­an­lagen haben die Möglich­keit sich verschie­dene Förder­maß­nahmen von Bund, Ländern und Kredit­in­sti­tuten zu sichern. In diesem Blogbei­trag geben wir einen Überblick über die gängigsten Förder­mög­lich­keiten und erklären, wer Anspruch auf eine Förde­rung hat und welche Kompo­nenten geför­dert werden können.

Was kann bei Photo­vol­taik geför­dert werden?

Förde­rung für die Sanie­rung von alten Photovoltaik-Anlagen

Im Zuge der Förde­rung von Photo­vol­taik-Anlagen spielen neben der Errich­tung von neuen Anlagen auch Bestands­an­lagen eine Rolle in Bezug auf Sanie­rungen bzw. Erwei­te­rungen. Dadurch soll eine effizi­ente Nutzung der regene­ra­tiven Energie­quellen gewähr­leistet werden. Wenn bspw. zur Errich­tung einer Photo­vol­taik-Anlage eine Dachsa­nie­rung erfor­der­lich ist, ist diese poten­ziell förder­fähig. Zudem sind Photo­vol­taik-Anlagen in der Regel sehr robust und leistungs­fähig, weshalb sich eine Sanie­rung durchaus lohnen kann. In Anbetracht der auslau­fenden Einspei­se­ver­gü­tung nach 20 Jahren lohnt sich an dieser Stelle insbe­son­dere die Umrüs­tung auf Eigen­ver­brauch, sodass die Lebens­dauer der regene­ra­tiven Anlagen ökono­misch und ökolo­gisch sinnvoll genutzt werden kann.

Förde­rung für den Photovoltaik-Neubau

Bei der Suche nach dem passenden Förder­pro­gramm für die eigene Photo­vol­taik-Anlage muss berück­sich­tigt werden, ob es sich um eine neue Anlage oder um eine Bestands­an­lage handelt, die mögli­cher­weise erwei­tert werden soll. Bei der Erwei­te­rung einer Bestands­an­lage wird dieser Vorgang bspw. inner­halb der Einspei­se­ver­gü­tung wie ein Neubau gewertet. Das bedeutet, dass die Förde­rung der Anlagen­er­wei­te­rung dann nicht mehr zum ursprüng­li­chen, sondern zum aktuellen Tarif in Anspruch genommen werden kann. Der bestehende Anlagen­teil erhält weiterhin den ursprüng­li­chen Fördersatz.

Förde­rung für Batte­rie­spei­cher in Privathaushalten

Strom­spei­cher können eine lohnende Inves­ti­tion sein: Schließ­lich kann mit ihnen der Eigen­ver­brauch an Solar­strom gestei­gert und folglich der Zukauf von Netzstrom reduziert werden. Aufgrund ihrer Vorteile im Bereich nachhal­tiger Energie­quellen bestehen mittler­weile unter­schied­liche Programme, die deren Einsatz fördern. Inner­halb der letzten Jahre rücken die Speicher im Vergleich zur herkömm­li­chen Photo­vol­taik-Förde­rung immer mehr in den Fokus, um den Ausbau von erneu­er­baren Energien zu fördern und die öffent­li­chen Strom­netze zu entlasten. Im Zuge der Förder­pro­gramme von Bund und Ländern wird also verstärkt auf die “netzdien­liche Integra­tion” von Photo­vol­taik-Anlagen in das öffent­liche Strom­netz geachtet. Die sinkende Einspei­se­ver­gü­tung macht an dieser Stelle deutlich, dass nun nicht mehr der Schwer­punkt einzig und allein auf der massiven Einspei­sung von Solar­strom in das öffent­liche Netz liegen soll. 

Welche Förde­rungs­mög­lich­keiten für Photo­vol­taik gibt es?

KfW Förde­rung Photovoltaik

Die Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau (KfW) gilt als Träger eines bedeu­tenden, deutsch­land­weiten Programmes zur Förde­rung von Photo­vol­taik. Um die Förde­rung der KfW in Anspruch nehmen zu können, müssen die Anlagen die Anfor­de­rungen des Erneu­er­bare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen. Zusätz­lich dürfen die Gebäude, auf welchen die Anlagen instal­liert sind, nicht zur primär Strom­erzeu­gung gebaut worden sein – Wohnhäuser erfüllen dieses Krite­rium. Inner­halb des Programms der KfW können neben dem Kauf der Anlage auch die Instal­la­ti­ons­kosten sowie die Erwei­te­rung von Bestands­an­lagen geför­dert werden. Damit können sowohl Neu-, als auch Bestands­an­lagen auf Dächern, Fassaden oder Freiflä­chen die Förde­rungen beziehen. Insge­samt sind also Privat­per­sonen, Organi­sa­tionen und Unter­nehmen die wesent­li­chen Zielgruppen des Förderprogramms.

Bafa Förde­rung Photovoltaik

Bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kon­trolle (Bafa) handelt es sich um eine Insti­tu­tion mit breitem Aufga­ben­spek­trum. Neben der Ausfuhr­kon­trolle fallen im Zuge dessen auch Förder­maß­nahmen zur Energie­ein­spa­rung und zur Verwen­dung von erneu­er­baren Energien in das Aufga­ben­ge­biet der Bafa. Egal ob Heizung mithilfe von nachhal­tigen Energie­quellen, Elektro­mo­bi­lität oder Sanie­rung von alten Heizungen: Das Bafa bietet hierfür diverse Möglich­keiten zur Förde­rung. Dabei gilt, dass die Anträge für eine Förde­rung norma­ler­weise bereits vor der Durch­füh­rung der geplanten Maßnahme bzw. vor dem vertrag­li­chen Abschluss mit dienst­leis­tenden Unter­nehmen vorliegen muss.

Hinweis: Ab dem 01. Juli 2021 werden die KfW- und die Bafa-Förde­rungen unter der Bundes­för­de­rung für effizi­ente Gebäude (BEG) zusam­men­ge­fasst. Die bishe­rigen Förde­rungen sollen in diesem Zug gebün­delt und übersicht­li­cher gestaltet werden.

EEG-Einspei­se­ver­gü­tung

Bei der durch das EEG geregelten Einspei­se­ver­gü­tung handelt es sich um die bekann­teste Förde­rung von Photo­vol­ta­ik­an­lagen, welche durch die Bundes­netz­agentur bei der Eintra­gung bzw. Anmel­dung im Markt­stamm­da­ten­re­gister festge­legt wird. Per Defini­tion bezieht sie sich auf den Beitrag, den die Verteil­netz­be­treiber für jede Kilowatt­stunde an Anlagen­be­trei­bende bezahlen, die ihren überschüs­sigen Strom in das öffent­liche Strom­netz einspeisen. Über einen Zeitraum von 20 Jahren erhalten die Betrei­benden der Photo­vol­ta­ik­an­lage einen festge­legten Vergü­tungs­satz in Abhän­gig­keit vom Zeitpunkt der Inbetrieb­nahme, der Anlagen­größe und der Anlagenart (z.B. Freifläche, oder Gebäude). Eine möglichst frühe Inbetrieb­nahme lohnt sich durchaus: Anlagenbesitzer*innen, die ihre Anlagen bis zum April 2019 in Betrieb genommen haben, erhalten je nach Größe ihrer Anlagen bis zum August 2039 eine Einspei­se­ver­gü­tung in Höhe von 10,48ct/kWh. Im Vergleich dazu liegt der Vergü­tungs­satz einer im April 2020 in Betrieb genom­menen Anlage bei 9,44ct/kWh. Insge­samt verän­dert sich also die Höhe der staat­lich garan­tierten Einspei­se­ver­gü­tung fortlau­fend, weshalb sie als Instru­ment zur politi­schen Steue­rung des Ausbaus von Photo­vol­taik angesehen werden kann.

Private Photo­vol­taik-Kredite von Banken

Analog zu herkömm­li­chen Krediten gibt es bei zahlrei­chen Banken die Möglich­keit einen Solar­kredit zu beziehen. Dabei ist außerdem eine Kombi­na­tion aus der KfW-Förde­rung und besagtem Kredit möglich. Seit dem EEG 2019 stehen Banken für eine Refinan­zie­rungs­si­cher­heit durch den garan­tierten Einspei­se­preis ein. Manche Banken fordern im Zuge dessen einen Eintrag im Grund­buch der vorhan­denen Immobi­lien, da die Einspei­se­ver­gü­tung zwar über 20 Jahre hinweg festge­legt ist, jedoch nicht die Erzeu­gungs­menge, wodurch ein gewisses Risiko entsteht. Zinsen, Anschaf­fung der Anlage sowie Neben­kosten können bei einem solchen Solar­kredit steuer­lich geltend gemacht werden. Auch wenn die Einspei­se­ver­gü­tung sinkt, lohnt sich ein Solar­kredit durchaus: Ein Argument hierfür sind bspw. die hohen Finan­zie­rungs­quoten von bis zu 100% seitens der Banken - das kann auch für Privat­per­sonen als Anreiz dienen, um einen Solar­kredit in Anspruch zu nehmen. 

Steuer­liche Vorteile als Förde­rung nutzen 

Sobald Privat­per­sonen eine Photo­vol­taik-Anlage in Betrieb nehmen und Strom ins öffent­liche Netz einspeisen, werden sie als Unter­nehmen einge­stuft. Damit einher­ge­hend müssen die entspre­chenden organi­sa­to­ri­schen und bürokra­ti­schen Anfor­de­rungen erfüllt werden. Als Vorteil erweist sich an dieser Stelle, dass die Kosten für die Anschaf­fung, Wartung und Reparatur der Anlage als Betriebs­aus­gaben steuer­lich abgesetzt werden können. Egal ob dafür erfor­der­liche Umbauten am Hausdach oder laufende Kosten, wie etwa Versi­che­rungs­prä­mien: Diese Aspekte können steuer­lich geltend gemacht werden. Die Einspei­se­ver­gü­tung sowie der Eigen­be­darf müssen jedoch im Gegen­satz dazu von den Anlagen­be­trei­bende als Einnahmen gekenn­zeichnet werden, wodurch Steuer­zah­lungen erfor­der­lich sind. Wenn die Einnahmen pro Jahr nicht die Grenze von 17.500 Euro übersteigen, können Anlagen­be­trei­bende entscheiden, ob sie die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung in Anspruch nehmen und sich dadurch von der Zahlung der Umsatz­steuer befreien lassen. 

Regio­nale Förderungen

Anlagen­be­trei­bende von privaten Photo­vol­taik-Anlagen haben außerdem auch die Möglich­keit regio­nale Förder­pro­gramme in Anspruch zu nehmen. Hilfreich ist im Zuge dessen die Recherche in der Förder­da­ten­bank des Bundes­mi­nis­te­riums für Wirtschaft und Techno­logie. Hier haben Inter­es­sierte die Möglich­keit sich über die unter­schied­li­chen Förder­pro­gramme für Photo­vol­taik-Anlagen zu informieren.

Welche Photo­vol­taik Förde­rungen gibt es regional? 

Auch einige Bundes­länder bieten im Bereich Photo­vol­taik Förder­pro­gramme an. Die inhalt­liche Bandbreite erstreckt sich dabei von Zuschüssen über Anschaf­fungs­hilfen, Übernahmen von Erstbe­ra­tungs­kosten bis hin zu Darlehen mit vergüns­tigten Zinsen. Beson­deres Augen­merk liegt seit einigen Jahren vor allem auf der Förde­rung von Energie­spei­chern sowie von Ladesäulen für die Elektro­mo­bi­lität. Neben Mieter­strom spielen im Zuge der Energie­wende erneu­er­bare Energien, wie etwa Solar­strom, zur Abkehr von fossilen Brenn­stoffen eine zentrale Rolle inner­halb der Förderprogramme. 

Photo­vol­taik Förde­rung in Nordrhein-Westfalen 

In Nordrhein-Westfalen hat das Minis­te­rium für Wirtschaft, Innova­tion, Digita­li­sie­rung und Energie das Förder­pro­gramm regene­ra­tiver Energien progres.nrw initi­iert. Darunter fallen Förder­ak­ti­vi­täten im Zuge der Energie­po­litik, die schwer­punkt­mäßig auf ratio­nelle Energie­ver­wen­dung, Erneu­er­bare Energien, Maßnahmen zum Energie sparen sowie Nah- und Fernwärme ausge­richtet sind. Das überge­ord­nete Ziel bezieht sich dabei auf die Förde­rung regene­ra­tiver Energie­quellen sowie auf effizi­ente und nachhal­tige Verwen­dung von Energie, sodass CO2-Emissionen reduziert werden können. Um auf die sich ständig ändernden Rahmen­be­din­gungen angemessen zu reagieren, wird das Förder­pro­gramm fortlau­fend aktua­li­siert. Im Zentrum stehen dabei fünf Programm­be­reiche mit indivi­du­ellen Förder­richt­li­nien: Markt­ein­füh­rung, Innova­tion, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Wärme- und Kälte­netze sowie Elektro­mo­bi­lität. Darüber hinaus können Kommunen bei der Erstel­lung eines Energie­kon­zeptes Förde­rungen in Anspruch nehmen.

Photo­vol­taik Förde­rung in Niedersachsen 

Inner­halb des “Batte­rie­spei­cher für Privat­haus­halte” Programms in Nieder­sa­chen fördert die NBank den Ausbau von Solar­energie. Im Zuge dessen können Privat­haus­halte finan­zi­elle Zuschüsse in Anspruch nehmen, die sich für die Inves­ti­tion in eine Photo­vol­taik-Anlage in Kombi­na­tion mit einem statio­nären Batte­rie­spei­cher entscheiden. Entschei­dend ist dabei, dass es sich entweder um einen Neubau mit mindes­tens 4 kWp oder um die Erwei­te­rung einer Bestands­an­lage um mindes­tens 4 kWp handelt. Das Vorhaben zielt darauf ab, Inves­ti­tionen im Bereich Solar­energie in Verbin­dung mit effizi­enten Strom­spei­chern zu fördern, sodass der Ausbau der Solar­energie im Allge­meinen voran­ge­trieben wird und Dachflä­chen möglichst vollständig für die Energie­wende genutzt werden. Der Zuschuss beläuft sich dabei auf maximal 40% der Netto­in­ves­ti­ti­ons­kosten für das Batte­rie­spei­cher­system und gewährt die Möglich­keit für unter­schied­liche Boni.

Photo­vol­taik Förde­rung in Bayern

Das 10.000-Häuser-Programm wurde im August 2019 initi­iert, um die Anschaf­fung von Batte­rie­spei­chern zu fördern. Die Krite­rien zur Förde­rung beziehen sich dabei auf die paral­lele Anschaf­fung eines Speichers mit einer Photo­vol­ta­ik­an­lage, die Leistung der Solar­strom­an­lage (mindes­tens 3kW Leistung) und die Speicher­ka­pa­zität (mindes­tens 3 kWh). Insge­samt kann dabei eine Förde­rung von mindes­tens 500 Euro in Anspruch genommen werden - die Obergrenze liegt bei 3.200 Euro. Je größer die Photo­vol­taik-Anlage und der dazuge­hö­rige Speicher sind, desto höher fällt die Förde­rung aus. Das Förder­pro­gramm “Ladeinfra­struktur für Elektro­fahr­zeuge in Bayern” umfasst die Errich­tung von Ladesäulen, deren Netzan­schluss sowie die Montage. Die Krite­rien zur Förde­rung beziehen sich dabei auf die öffent­liche Zugäng­lich­keit der Ladesäulen, deren Betrieb mithilfe von Erneu­er­baren Energien, eine Mindest­be­triebs­dauer von sechs Jahren sowie auf die Erfül­lung der Vorgaben der Ladesäu­len­ver­ord­nung. Die Obergrenze der Förde­rung liegt pro Antragsteller*in bei maximal 150.000 Euro. Das Förder­pro­gramm wurde zwar zum 31.12.2020 beendet, aller­dings ist hierfür ein Nachfol­ge­pro­gramm vorgesehen.

Photo­vol­taik Förde­rung in Hessen 

Energe­ti­sche Förde­rung im Rahmen des Hessi­schen Energie­ge­setzes (HEG) fokus­siert sich auf die hundert­pro­zen­tige Förde­rung von nachhal­tigen Energie­quellen und Energie­ef­fi­zienz. Je nachdem welche Maßnahme in Anspruch genommen werden kann, können im Zuge einer Anteils­fi­nan­zie­rung Zuschüsse gewährt werden, die maximal 30%, 50% oder bis zu 100% der förder­fä­higen Kosten abdecken. Geför­dert werden dabei kommu­nale Maßnahmen zur Inves­ti­tion, innova­tive Energie­tech­no­lo­gien, Energie­ef­fi­zi­enz­pläne und -konzepte zur Erzeu­gung und Vertei­lung von erneu­er­baren Energien, Maßnahmen zur Steige­rung der Energie­ef­fi­zienz und zur Verwen­dung von nachhal­tigen Energie­quellen sowie Energie­be­ra­tungen, Akzep­tanz­maß­nahmen und betrieb­liche Energieeffizienznetzwerke.

Photo­vol­taik Förde­rung in Sachsen

Die Sächsi­sche Aufbau­bank (SAB) verfolgt inner­halb ihres Förder­pro­grammes das Ziel nachhal­tige Energie­quellen sowohl im privaten, als auch im gewerb­li­chen und öffent­li­chen Bereich zu unter­stützen. Im Zentrum stehen dabei Vorhaben, die zu einer Erhöhung des Eigen­ver­brauchs von Solar­strom beitragen mithilfe von Strom­spei­chern (inklu­sive Quartier­spei­chern und Nachrüst­sätze) und deren Kombi­na­tion mit Ladesta­tionen für Elektro­fahr­zeuge. Eine der Voraus­set­zungen bezieht sich dabei auf die Kopplung des Strom­spei­chers mit einer Photo­vol­taik-Anlage: Diese muss in das öffent­liche Netz einspeisen und über eine Kapazität von mindes­tens 2 kWh verfügen.

Hinweis: Laut der offizi­ellen Mittei­lung der SAB vom 30.05.2021 ist das Programm derzeit ausgesetzt.

Photo­vol­taik Förde­rung in Baden Württemberg

Das Förder­pro­gramm “Netzdien­liche Photo­vol­taik-Batte­rie­spei­cher” zielt darauf ab, den Ausbau von Photo­vol­taik-Anlagen in Baden-Württem­berg attrak­tiver zu gestalten bzw. diesen voran­zu­treiben, sodass die Verteil­netze entlastet werden können. Konkret werden hier statio­näre, netzdien­liche Batte­rie­spei­cher in Kombi­na­tion mit einer neuen, in das öffent­liche Netz einspei­senden Photo­vol­taik-Anlage geför­dert, die mindes­tens fünf Jahre zu diesem Zweck betrieben werden. Die Förde­rung wird als Inves­ti­ti­ons­zu­schuss in Abhän­gig­keit des Batte­rie­spei­chers in Euro pro kWh nutzbarer Speicher­ka­pa­zität des Batte­rie­spei­chers festge­macht - die Maximal­grenze liegt bei 30 Prozent der Netto­in­ves­ti­ti­ons­kosten des Batte­rie­spei­cher­sys­tems. Je nach Leistung variiert der minimale Zuschuss von 400 Euro bis hin zum maximalen Zuschuss mit 45.000 Euro. Zudem wird inner­halb des Förder­pro­gramms “Finan­zie­rung von Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften” die energe­ti­sche Sanie­rung sowie der Umbau bestehender Wohnungen von Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften inner­halb von Baden-Württem­berg zur Reduzie­rung von Barrieren geför­dert, wenn unter­schied­liche KfW-Angebote über die L-Bank, der Staats­bank in Baden-Württem­berg, in Anspruch genommen werden.

Photo­vol­taik Förde­rung in Schleswig Holstein 

Das Förder­pro­gramm “Klima­schutz für Bürge­rinnen und Bürger” erstreckt sich unter anderem auf die Förde­rung von Strom­spei­chern und PV-Balkon­an­lagen. Strom­spei­cher müssen hierbei mindes­tens eine Kapazität von 3 kWh vorweisen. Eine weitere Voraus­set­zung im Zuge dessen ist eine Bestands­an­lage oder eine Neuin­stal­la­tion einer Gebäude-PV-Anlage mit einer Mindest­leis­tung von 5 kWp sowie Anschluss an den bereits erwähnten Strom­spei­cher. Wenn diese Anfor­de­rungen erfüllt werden, kann die Förder­summe von 800 Euro sowie 200 Euro, die als Zuschuss für Photo­vol­taik-Balkon­an­lagen dienen, für Instal­la­tions- und Anschluss­kosten gewährt werden. Wenn der Strom­spei­cher zusammen mit der Neuerrich­tung einer Photo­vol­taik-Anlage (mind. 5 kWp) instal­liert wird, steigt der Förder­be­trag für den Strom­spei­cher auf 75% der Kosten, die für die Förde­rung in Betracht gezogen werden. Die maximale Förder­summe liegt hier bei 1.200 Euro.

Photo­vol­taik Förde­rung in Thüringen

Mithilfe des Förder­pro­gramms “Solar Invest” setzt sich das Thüringer Umwelt­mi­nis­te­rium für die Verwen­dung von Solar­energie im Strom- und Wärme­sektor ein. Das im Oktober 2016 ins Leben gerufene Programm unter­stützt damit aktiv den Klima­schutz und fördert den Ausbau erneu­er­barer Energien. Konkret werden im Zuge dessen lokale Akteure der Energie­wende geför­dert, wie etwa Kommunen, kommu­nale Unter­nehmen, die Thüringer Wohnungs­wirt­schaft, kleine bzw. mittel­stän­di­sche Unter­nehmen und Bürger­en­er­gie­ge­nos­sen­schaften. Das Programm setzt sich dabei für die Förde­rung von Photo­vol­taik-Anlagen zur Erhöhung des Eigen­be­darfs im Zusam­men­spiel mit Batte­rie­spei­chern ein. Außerdem werden Bestands­an­lagen mit Batte­rie­spei­chern und sonstigen Speichern unter­stützt. Zusätz­lich zu Mieter­strom­mo­dellen sollen in Zukunft auch Beratungs­leis­tungen und Inves­ti­tionen rund um Mieter­wär­me­mo­delle geför­dert werden. Dadurch soll die Entwick­lung innova­tiver und effizi­enter Wärme­kon­zepte voran­ge­trieben werden. Bioen­ergie ist ebenfalls einer der Schwer­punkte des Programmes, da diese in Thüringen beim Ausbau von Erneu­er­baren Energien eine zentrale Rolle spielt. Die Obergrenze der mögli­cher Zuschüsse liegt je nach Vorhaben bei maximal 100.000 Euro - bei Projekten mit Gesamt­aus­gaben, die unter 1.000 Euro liegen, kann aufgrund der Bagatell­grenze kein Förder­an­spruch geltend gemacht werden.

Wie lange dauert es, bis man die Photo­vol­taik Förde­rung erhält?

Je nach Kredit bzw. Förde­rungs­pro­gramm ist es möglich, dass die Auszah­lung inner­halb von 12 Monaten erfolgt. Im Zuge dessen können bspw. einma­lige Förder­zu­schüsse, zinsgüns­tige Kredite mit Tilgungs­zu­schuss, reine Finan­zie­rungs­kre­dite oder die Einspei­se­ver­gü­tung pro Kilowatt­stunde in Teil- oder ggf. auch Vollbe­trägen ausge­zahlt werden. 

Wer hat Anspruch auf eine Photo­vol­taik Förderung?

Egal ob Unternehmer*in, Freiberufler*in oder Privat­person: Förder­mittel oder zinsgüns­tige Finan­zie­rung, bspw. mittels des KfW-Kredits, kann jeder beantragen, der eine Solar­an­lage, so zum Beispiel eine PV-Anlage mit Strom­spei­cher, instal­lieren möchte. Im Rahmen der EEG-Vergü­tung erhalten Anlagen­be­trei­bende für jede Kilowatt­stunde an eigens erzeugtem Strom eine festge­legte Einspei­se­ver­gü­tung, sobald in das öffent­liche Netz einge­speist wird. Das gilt für Privat­haus­halte wie auch für Unter­nehmen, Gewer­be­trei­bende und sonstige Anlagenbetreibende. 

Welche Photo­vol­taik Förde­rung ist die Richtige für mich?

Die Entschei­dung für ein Förder­pro­gramm bzw. einen Kredit muss unter Beach­tung der jewei­ligen indivi­du­ellen Rahmen­be­din­gungen erfolgen. Zu berück­sich­tigen sind dabei unter anderem die instal­lierte Leistung der Anlage, Standort, Eigen­ver­brauch sowie die Kombi­na­tion mit einem Batte­rie­spei­cher­system. Grund­sätz­lich können zwei unter­schied­liche Arten der Förde­rung in Anspruch genommen werden: Zum einen spielen Inves­ti­ti­ons­för­de­rungen für die Anschaf­fung einer PV-Anlage und zum anderen “betrieb­liche” Förde­rungen in Form der Einspei­se­ver­gü­tung nach dem EEG eine Rolle. Insge­samt kann aber festge­halten werden, dass die Förder­mittel im Ideal­fall bereits vor der Vertrags­un­ter­zeich­nung bewil­ligt sein sollten, um finan­zi­elle Engpässe zu vermeiden. Einige Förde­rungen, speziell KfW, erhalten Anlagen­be­trei­bende sogar nur, wenn sie vor der Beauf­tra­gung bzw. dem Kauf einer PV-Anlage beantragt wurden. Dabei empfiehlt es sich generell die unter­schied­li­chen Angebote konkret zu verglei­chen in Bezug auf Höhe der finan­zi­ellen Mittel, Umfang, Auszah­lung und Tilgung. Zudem lohnt es sich in Erfah­rung zu bringen, ob unter­schied­liche Förder­mög­lich­keiten mitein­ander kombi­niert werden können. 

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