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PV-Förderung: Alle Fördermöglichkeiten auf einen Blick

Lesezeit: 9 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Egal ob Einspeisevergütung oder zinsgünstige Kredite: Anlagenbetreibende von Photovoltaikanlagen haben die Möglichkeit sich verschiedene Fördermaßnahmen von Bund, Ländern und Kreditinstituten zu sichern. In diesem Blogbeitrag geben wir einen Überblick über die gängigsten Fördermöglichkeiten und erklären, wer Anspruch auf eine Förderung hat und welche Komponenten gefördert werden können.

Was kann bei Photovoltaik gefördert werden?

Förderung für die Sanierung von alten Photovoltaik-Anlagen

Im Zuge der Förderung von Photovoltaik-Anlagen spielen neben der Errichtung von neuen Anlagen auch Bestandsanlagen eine Rolle in Bezug auf Sanierungen bzw. Erweiterungen. Dadurch soll eine effiziente Nutzung der regenerativen Energiequellen gewährleistet werden. Wenn bspw. zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage eine Dachsanierung erforderlich ist, ist diese potenziell förderfähig. Zudem sind Photovoltaik-Anlagen in der Regel sehr robust und leistungsfähig, weshalb sich eine Sanierung durchaus lohnen kann. In Anbetracht der auslaufenden Einspeisevergütung nach 20 Jahren lohnt sich an dieser Stelle insbesondere die Umrüstung auf Eigenverbrauch, sodass die Lebensdauer der regenerativen Anlagen ökonomisch und ökologisch sinnvoll genutzt werden kann.

Förderung für den Photovoltaik-Neubau

Bei der Suche nach dem passenden Förderprogramm für die eigene Photovoltaik-Anlage muss berücksichtigt werden, ob es sich um eine neue Anlage oder um eine Bestandsanlage handelt, die möglicherweise erweitert werden soll. Bei der Erweiterung einer Bestandsanlage wird dieser Vorgang bspw. innerhalb der Einspeisevergütung wie ein Neubau gewertet. Das bedeutet, dass die Förderung der Anlagenerweiterung dann nicht mehr zum ursprünglichen, sondern zum aktuellen Tarif in Anspruch genommen werden kann. Der bestehende Anlagenteil erhält weiterhin den ursprünglichen Fördersatz.

Förderung für Batteriespeicher in Privathaushalten

Stromspeicher können eine lohnende Investition sein: Schließlich kann mit ihnen der Eigenverbrauch an Solarstrom gesteigert und folglich der Zukauf von Netzstrom reduziert werden. Aufgrund ihrer Vorteile im Bereich nachhaltiger Energiequellen bestehen mittlerweile unterschiedliche Programme, die deren Einsatz fördern. Innerhalb der letzten Jahre rücken die Speicher im Vergleich zur herkömmlichen Photovoltaik-Förderung immer mehr in den Fokus, um den Ausbau von erneuerbaren Energien zu fördern und die öffentlichen Stromnetze zu entlasten. Im Zuge der Förderprogramme von Bund und Ländern wird also verstärkt auf die „netzdienliche Integration“ von Photovoltaik-Anlagen in das öffentliche Stromnetz geachtet. Die sinkende Einspeisevergütung macht an dieser Stelle deutlich, dass nun nicht mehr der Schwerpunkt einzig und allein auf der massiven Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz liegen soll.

Welche Förderungsmöglichkeiten für Photovoltaik gibt es?

KfW Förderung Photovoltaik

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gilt als Träger eines bedeutenden, deutschlandweiten Programmes zur Förderung von Photovoltaik. Um die Förderung der KfW in Anspruch nehmen zu können, müssen die Anlagen die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen. Zusätzlich dürfen die Gebäude, auf welchen die Anlagen installiert sind, nicht zur primär Stromerzeugung gebaut worden sein – Wohnhäuser erfüllen dieses Kriterium. Innerhalb des Programms der KfW können neben dem Kauf der Anlage auch die Installationskosten sowie die Erweiterung von Bestandsanlagen gefördert werden. Damit können sowohl Neu-, als auch Bestandsanlagen auf Dächern, Fassaden oder Freiflächen die Förderungen beziehen. Insgesamt sind also Privatpersonen, Organisationen und Unternehmen die wesentlichen Zielgruppen des Förderprogramms.

Bafa Förderung Photovoltaik

Bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) handelt es sich um eine Institution mit breitem Aufgabenspektrum. Neben der Ausfuhrkontrolle fallen im Zuge dessen auch Fördermaßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verwendung von erneuerbaren Energien in das Aufgabengebiet der Bafa. Egal ob Heizung mithilfe von nachhaltigen Energiequellen, Elektromobilität oder Sanierung von alten Heizungen: Das Bafa bietet hierfür diverse Möglichkeiten zur Förderung. Dabei gilt, dass die Anträge für eine Förderung normalerweise bereits vor der Durchführung der geplanten Maßnahme bzw. vor dem vertraglichen Abschluss mit dienstleistenden Unternehmen vorliegen muss.

Hinweis: Ab dem 01. Juli 2021 werden die KfW- und die Bafa-Förderungen unter der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Die bisherigen Förderungen sollen in diesem Zug gebündelt und übersichtlicher gestaltet werden.

EEG-Einspeisevergütung

Bei der durch das EEG geregelten Einspeisevergütung handelt es sich um die bekannteste Förderung von Photovoltaikanlagen, welche durch die Bundesnetzagentur bei der Eintragung bzw. Anmeldung im Marktstammdatenregister festgelegt wird. Per Definition bezieht sie sich auf den Beitrag, den die Verteilnetzbetreiber für jede Kilowattstunde an Anlagenbetreibende bezahlen, die ihren überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Über einen Zeitraum von 20 Jahren erhalten die Betreibenden der Photovoltaikanlage einen festgelegten Vergütungssatz in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und der Anlagenart (z.B. Freifläche, oder Gebäude). Eine möglichst frühe Inbetriebnahme lohnt sich durchaus: Anlagenbesitzer*innen, die ihre Anlagen bis zum April 2019 in Betrieb genommen haben, erhalten je nach Größe ihrer Anlagen bis zum August 2039 eine Einspeisevergütung in Höhe von 10,48ct/kWh. Im Vergleich dazu liegt der Vergütungssatz einer im April 2020 in Betrieb genommenen Anlage bei 9,44ct/kWh. Insgesamt verändert sich also die Höhe der staatlich garantierten Einspeisevergütung fortlaufend, weshalb sie als Instrument zur politischen Steuerung des Ausbaus von Photovoltaik angesehen werden kann.

Private Photovoltaik-Kredite von Banken

Analog zu herkömmlichen Krediten gibt es bei zahlreichen Banken die Möglichkeit einen Solarkredit zu beziehen. Dabei ist außerdem eine Kombination aus der KfW-Förderung und besagtem Kredit möglich. Seit dem EEG 2019 stehen Banken für eine Refinanzierungssicherheit durch den garantierten Einspeisepreis ein. Manche Banken fordern im Zuge dessen einen Eintrag im Grundbuch der vorhandenen Immobilien, da die Einspeisevergütung zwar über 20 Jahre hinweg festgelegt ist, jedoch nicht die Erzeugungsmenge, wodurch ein gewisses Risiko entsteht. Zinsen, Anschaffung der Anlage sowie Nebenkosten können bei einem solchen Solarkredit steuerlich geltend gemacht werden. Auch wenn die Einspeisevergütung sinkt, lohnt sich ein Solarkredit durchaus: Ein Argument hierfür sind bspw. die hohen Finanzierungsquoten von bis zu 100% seitens der Banken – das kann auch für Privatpersonen als Anreiz dienen, um einen Solarkredit in Anspruch zu nehmen.

Steuerliche Vorteile als Förderung nutzen

Sobald Privatpersonen eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb nehmen und Strom ins öffentliche Netz einspeisen, werden sie als Unternehmen eingestuft. Damit einhergehend müssen die entsprechenden organisatorischen und bürokratischen Anforderungen erfüllt werden. Als Vorteil erweist sich an dieser Stelle, dass die Kosten für die Anschaffung, Wartung und Reparatur der Anlage als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden können. Egal ob dafür erforderliche Umbauten am Hausdach oder laufende Kosten, wie etwa Versicherungsprämien: Diese Aspekte können steuerlich geltend gemacht werden. Die Einspeisevergütung sowie der Eigenbedarf müssen jedoch im Gegensatz dazu von den Anlagenbetreibende als Einnahmen gekennzeichnet werden, wodurch Steuerzahlungen erforderlich sind. Wenn die Einnahmen pro Jahr nicht die Grenze von 17.500 Euro übersteigen, können Anlagenbetreibende entscheiden, ob sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich dadurch von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen.

Regionale Förderungen

Anlagenbetreibende von privaten Photovoltaik-Anlagen haben außerdem auch die Möglichkeit regionale Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Hilfreich ist im Zuge dessen die Recherche in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Hier haben Interessierte die Möglichkeit sich über die unterschiedlichen Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen zu informieren.

Welche Photovoltaik Förderungen gibt es regional?

Auch einige Bundesländer bieten im Bereich Photovoltaik Förderprogramme an. Die inhaltliche Bandbreite erstreckt sich dabei von Zuschüssen über Anschaffungshilfen, Übernahmen von Erstberatungskosten bis hin zu Darlehen mit vergünstigten Zinsen. Besonderes Augenmerk liegt seit einigen Jahren vor allem auf der Förderung von Energiespeichern sowie von Ladesäulen für die Elektromobilität. Neben Mieterstrom spielen im Zuge der Energiewende erneuerbare Energien, wie etwa Solarstrom, zur Abkehr von fossilen Brennstoffen eine zentrale Rolle innerhalb der Förderprogramme.

Photovoltaik Förderung in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie das Förderprogramm regenerativer Energien progres.nrw initiiert. Darunter fallen Förderaktivitäten im Zuge der Energiepolitik, die schwerpunktmäßig auf rationelle Energieverwendung, Erneuerbare Energien, Maßnahmen zum Energie sparen sowie Nah- und Fernwärme ausgerichtet sind. Das übergeordnete Ziel bezieht sich dabei auf die Förderung regenerativer Energiequellen sowie auf effiziente und nachhaltige Verwendung von Energie, sodass CO2-Emissionen reduziert werden können. Um auf die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen angemessen zu reagieren, wird das Förderprogramm fortlaufend aktualisiert. Im Zentrum stehen dabei fünf Programmbereiche mit individuellen Förderrichtlinien: Markteinführung, Innovation, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Wärme- und Kältenetze sowie Elektromobilität. Darüber hinaus können Kommunen bei der Erstellung eines Energiekonzeptes Förderungen in Anspruch nehmen.

Photovoltaik Förderung in Niedersachsen

Innerhalb des „Batteriespeicher für Privathaushalte“ Programms in Niedersachen fördert die NBank den Ausbau von Solarenergie. Im Zuge dessen können Privathaushalte finanzielle Zuschüsse in Anspruch nehmen, die sich für die Investition in eine Photovoltaik-Anlage in Kombination mit einem stationären Batteriespeicher entscheiden. Entscheidend ist dabei, dass es sich entweder um einen Neubau mit mindestens 4 kWp oder um die Erweiterung einer Bestandsanlage um mindestens 4 kWp handelt. Das Vorhaben zielt darauf ab, Investitionen im Bereich Solarenergie in Verbindung mit effizienten Stromspeichern zu fördern, sodass der Ausbau der Solarenergie im Allgemeinen vorangetrieben wird und Dachflächen möglichst vollständig für die Energiewende genutzt werden. Der Zuschuss beläuft sich dabei auf maximal 40% der Nettoinvestitionskosten für das Batteriespeichersystem und gewährt die Möglichkeit für unterschiedliche Boni.

Photovoltaik Förderung in Bayern

Das 10.000-Häuser-Programm wurde im August 2019 initiiert, um die Anschaffung von Batteriespeichern zu fördern. Die Kriterien zur Förderung beziehen sich dabei auf die parallele Anschaffung eines Speichers mit einer Photovoltaikanlage, die Leistung der Solarstromanlage (mindestens 3kW Leistung) und die Speicherkapazität (mindestens 3 kWh). Insgesamt kann dabei eine Förderung von mindestens 500 Euro in Anspruch genommen werden – die Obergrenze liegt bei 3.200 Euro. Je größer die Photovoltaik-Anlage und der dazugehörige Speicher sind, desto höher fällt die Förderung aus. Das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ umfasst die Errichtung von Ladesäulen, deren Netzanschluss sowie die Montage. Die Kriterien zur Förderung beziehen sich dabei auf die öffentliche Zugänglichkeit der Ladesäulen, deren Betrieb mithilfe von Erneuerbaren Energien, eine Mindestbetriebsdauer von sechs Jahren sowie auf die Erfüllung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung. Die Obergrenze der Förderung liegt pro Antragsteller*in bei maximal 150.000 Euro. Das Förderprogramm wurde zwar zum 31.12.2020 beendet, allerdings ist hierfür ein Nachfolgeprogramm vorgesehen.

Photovoltaik Förderung in Hessen

Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG) fokussiert sich auf die hundertprozentige Förderung von nachhaltigen Energiequellen und Energieeffizienz. Je nachdem welche Maßnahme in Anspruch genommen werden kann, können im Zuge einer Anteilsfinanzierung Zuschüsse gewährt werden, die maximal 30%, 50% oder bis zu 100% der förderfähigen Kosten abdecken. Gefördert werden dabei kommunale Maßnahmen zur Investition, innovative Energietechnologien, Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verwendung von nachhaltigen Energiequellen sowie Energieberatungen, Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke.

Photovoltaik Förderung in Sachsen

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) verfolgt innerhalb ihres Förderprogrammes das Ziel nachhaltige Energiequellen sowohl im privaten, als auch im gewerblichen und öffentlichen Bereich zu unterstützen. Im Zentrum stehen dabei Vorhaben, die zu einer Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom beitragen mithilfe von Stromspeichern (inklusive Quartierspeichern und Nachrüstsätze) und deren Kombination mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Eine der Voraussetzungen bezieht sich dabei auf die Kopplung des Stromspeichers mit einer Photovoltaik-Anlage: Diese muss in das öffentliche Netz einspeisen und über eine Kapazität von mindestens 2 kWh verfügen.

Hinweis: Laut der offiziellen Mitteilung der SAB vom 30.05.2021 ist das Programm derzeit ausgesetzt.

Photovoltaik Förderung in Baden Württemberg

Das Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ zielt darauf ab, den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen in Baden-Württemberg attraktiver zu gestalten bzw. diesen voranzutreiben, sodass die Verteilnetze entlastet werden können. Konkret werden hier stationäre, netzdienliche Batteriespeicher in Kombination mit einer neuen, in das öffentliche Netz einspeisenden Photovoltaik-Anlage gefördert, die mindestens fünf Jahre zu diesem Zweck betrieben werden. Die Förderung wird als Investitionszuschuss in Abhängigkeit des Batteriespeichers in Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität des Batteriespeichers festgemacht – die Maximalgrenze liegt bei 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems. Je nach Leistung variiert der minimale Zuschuss von 400 Euro bis hin zum maximalen Zuschuss mit 45.000 Euro. Zudem wird innerhalb des Förderprogramms „Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften“ die energetische Sanierung sowie der Umbau bestehender Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften innerhalb von Baden-Württemberg zur Reduzierung von Barrieren gefördert, wenn unterschiedliche KfW-Angebote über die L-Bank, der Staatsbank in Baden-Württemberg, in Anspruch genommen werden.

Photovoltaik Förderung in Schleswig Holstein

Das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ erstreckt sich unter anderem auf die Förderung von Stromspeichern und PV-Balkonanlagen. Stromspeicher müssen hierbei mindestens eine Kapazität von 3 kWh vorweisen. Eine weitere Voraussetzung im Zuge dessen ist eine Bestandsanlage oder eine Neuinstallation einer Gebäude-PV-Anlage mit einer Mindestleistung von 5 kWp sowie Anschluss an den bereits erwähnten Stromspeicher. Wenn diese Anforderungen erfüllt werden, kann die Fördersumme von 800 Euro sowie 200 Euro, die als Zuschuss für Photovoltaik-Balkonanlagen dienen, für Installations- und Anschlusskosten gewährt werden. Wenn der Stromspeicher zusammen mit der Neuerrichtung einer Photovoltaik-Anlage (mind. 5 kWp) installiert wird, steigt der Förderbetrag für den Stromspeicher auf 75% der Kosten, die für die Förderung in Betracht gezogen werden. Die maximale Fördersumme liegt hier bei 1.200 Euro.

Photovoltaik Förderung in Thüringen

Mithilfe des Förderprogramms „Solar Invest“ setzt sich das Thüringer Umweltministerium für die Verwendung von Solarenergie im Strom- und Wärmesektor ein. Das im Oktober 2016 ins Leben gerufene Programm unterstützt damit aktiv den Klimaschutz und fördert den Ausbau erneuerbarer Energien. Konkret werden im Zuge dessen lokale Akteure der Energiewende gefördert, wie etwa Kommunen, kommunale Unternehmen, die Thüringer Wohnungswirtschaft, kleine bzw. mittelständische Unternehmen und Bürgerenergiegenossenschaften. Das Programm setzt sich dabei für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen zur Erhöhung des Eigenbedarfs im Zusammenspiel mit Batteriespeichern ein. Außerdem werden Bestandsanlagen mit Batteriespeichern und sonstigen Speichern unterstützt. Zusätzlich zu Mieterstrommodellen sollen in Zukunft auch Beratungsleistungen und Investitionen rund um Mieterwärmemodelle gefördert werden. Dadurch soll die Entwicklung innovativer und effizienter Wärmekonzepte vorangetrieben werden. Bioenergie ist ebenfalls einer der Schwerpunkte des Programmes, da diese in Thüringen beim Ausbau von Erneuerbaren Energien eine zentrale Rolle spielt. Die Obergrenze der möglicher Zuschüsse liegt je nach Vorhaben bei maximal 100.000 Euro – bei Projekten mit Gesamtausgaben, die unter 1.000 Euro liegen, kann aufgrund der Bagatellgrenze kein Förderanspruch geltend gemacht werden.

Wie lange dauert es, bis man die Photovoltaik Förderung erhält?

Je nach Kredit bzw. Förderungsprogramm ist es möglich, dass die Auszahlung innerhalb von 12 Monaten erfolgt. Im Zuge dessen können bspw. einmalige Förderzuschüsse, zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss, reine Finanzierungskredite oder die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde in Teil- oder ggf. auch Vollbeträgen ausgezahlt werden.

Wer hat Anspruch auf eine Photovoltaik Förderung?

Egal ob Unternehmer*in, Freiberufler*in oder Privatperson: Fördermittel oder zinsgünstige Finanzierung, bspw. mittels des KfW-Kredits, kann jeder beantragen, der eine Solaranlage, so zum Beispiel eine PV-Anlage mit Stromspeicher, installieren möchte. Im Rahmen der EEG-Vergütung erhalten Anlagenbetreibende für jede Kilowattstunde an eigens erzeugtem Strom eine festgelegte Einspeisevergütung, sobald in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das gilt für Privathaushalte wie auch für Unternehmen, Gewerbetreibende und sonstige Anlagenbetreibende.

Welche Photovoltaik Förderung ist die Richtige für mich?

Die Entscheidung für ein Förderprogramm bzw. einen Kredit muss unter Beachtung der jeweiligen individuellen Rahmenbedingungen erfolgen. Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem die installierte Leistung der Anlage, Standort, Eigenverbrauch sowie die Kombination mit einem Batteriespeichersystem. Grundsätzlich können zwei unterschiedliche Arten der Förderung in Anspruch genommen werden: Zum einen spielen Investitionsförderungen für die Anschaffung einer PV-Anlage und zum anderen „betriebliche“ Förderungen in Form der Einspeisevergütung nach dem EEG eine Rolle. Insgesamt kann aber festgehalten werden, dass die Fördermittel im Idealfall bereits vor der Vertragsunterzeichnung bewilligt sein sollten, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Einige Förderungen, speziell KfW, erhalten Anlagenbetreibende sogar nur, wenn sie vor der Beauftragung bzw. dem Kauf einer PV-Anlage beantragt wurden. Dabei empfiehlt es sich generell die unterschiedlichen Angebote konkret zu vergleichen in Bezug auf Höhe der finanziellen Mittel, Umfang, Auszahlung und Tilgung. Zudem lohnt es sich in Erfahrung zu bringen, ob unterschiedliche Fördermöglichkeiten miteinander kombiniert werden können.

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