Egal ob Einspeisevergütung oder zinsgünstige Kredite: Anlagenbetreibende von Photovoltaikanlagen haben die Möglichkeit sich verschiedene Fördermaßnahmen von Bund, Ländern und Kreditinstituten zu sichern. In diesem Blogbeitrag geben wir einen Überblick über die gängigsten Fördermöglichkeiten und erklären, wer Anspruch auf eine Förderung hat und welche Komponenten gefördert werden können.
Was kann bei Photovoltaik gefördert werden?
Förderung für die Sanierung von alten Photovoltaik-Anlagen
Im Zuge der Förderung von Photovoltaik-Anlagen spielen neben der Errichtung von neuen Anlagen auch Bestandsanlagen eine Rolle in Bezug auf Sanierungen bzw. Erweiterungen. Dadurch soll eine effiziente Nutzung der regenerativen Energiequellen gewährleistet werden. Wenn bspw. zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage eine Dachsanierung erforderlich ist, ist diese potenziell förderfähig. Zudem sind Photovoltaik-Anlagen in der Regel sehr robust und leistungsfähig, weshalb sich eine Sanierung durchaus lohnen kann. In Anbetracht der auslaufenden Einspeisevergütung nach 20 Jahren lohnt sich an dieser Stelle insbesondere die Umrüstung auf Eigenverbrauch, sodass die Lebensdauer der regenerativen Anlagen ökonomisch und ökologisch sinnvoll genutzt werden kann.
Förderung für den Photovoltaik-Neubau
Bei der Suche nach dem passenden Förderprogramm für die eigene Photovoltaik-Anlage muss berücksichtigt werden, ob es sich um eine neue Anlage oder um eine Bestandsanlage handelt, die möglicherweise erweitert werden soll. Bei der Erweiterung einer Bestandsanlage wird dieser Vorgang bspw. innerhalb der Einspeisevergütung wie ein Neubau gewertet. Das bedeutet, dass die Förderung der Anlagenerweiterung dann nicht mehr zum ursprünglichen, sondern zum aktuellen Tarif in Anspruch genommen werden kann. Der bestehende Anlagenteil erhält weiterhin den ursprünglichen Fördersatz.
Förderung für Batteriespeicher in Privathaushalten
Welche Förderungsmöglichkeiten für Photovoltaik gibt es?
KfW Förderung Photovoltaik
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gilt als Träger eines bedeutenden, deutschlandweiten Programmes zur Förderung von Photovoltaik. Um die Förderung der KfW in Anspruch nehmen zu können, müssen die Anlagen die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen. Zusätzlich dürfen die Gebäude, auf welchen die Anlagen installiert sind, nicht zur primär Stromerzeugung gebaut worden sein – Wohnhäuser erfüllen dieses Kriterium. Innerhalb des Programms der KfW können neben dem Kauf der Anlage auch die Installationskosten sowie die Erweiterung von Bestandsanlagen gefördert werden. Damit können sowohl Neu-, als auch Bestandsanlagen auf Dächern, Fassaden oder Freiflächen die Förderungen beziehen. Insgesamt sind also Privatpersonen, Organisationen und Unternehmen die wesentlichen Zielgruppen des Förderprogramms.
Bafa Förderung Photovoltaik
Bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) handelt es sich um eine Institution mit breitem Aufgabenspektrum. Neben der Ausfuhrkontrolle fallen im Zuge dessen auch Fördermaßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verwendung von erneuerbaren Energien in das Aufgabengebiet der Bafa. Egal ob Heizung mithilfe von nachhaltigen Energiequellen, Elektromobilität oder Sanierung von alten Heizungen: Das Bafa bietet hierfür diverse Möglichkeiten zur Förderung. Dabei gilt, dass die Anträge für eine Förderung normalerweise bereits vor der Durchführung der geplanten Maßnahme bzw. vor dem vertraglichen Abschluss mit dienstleistenden Unternehmen vorliegen muss.
Hinweis: Ab dem 01. Juli 2021 werden die KfW- und die Bafa-Förderungen unter der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Die bisherigen Förderungen sollen in diesem Zug gebündelt und übersichtlicher gestaltet werden.
EEG-Einspeisevergütung
Bei der durch das EEG geregelten Einspeisevergütung handelt es sich um die bekannteste Förderung von Photovoltaikanlagen, welche durch die Bundesnetzagentur bei der Eintragung bzw. Anmeldung im Marktstammdatenregister festgelegt wird. Per Definition bezieht sie sich auf den Beitrag, den die Verteilnetzbetreiber für jede Kilowattstunde an Anlagenbetreibende bezahlen, die ihren überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Über einen Zeitraum von 20 Jahren erhalten die Betreibenden der Photovoltaikanlage einen festgelegten Vergütungssatz in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und der Anlagenart (z.B. Freifläche, oder Gebäude). Eine möglichst frühe Inbetriebnahme lohnt sich durchaus: Anlagenbesitzer*innen, die ihre Anlagen bis zum April 2019 in Betrieb genommen haben, erhalten je nach Größe ihrer Anlagen bis zum August 2039 eine Einspeisevergütung in Höhe von 10,48ct/kWh. Im Vergleich dazu liegt der Vergütungssatz einer im April 2020 in Betrieb genommenen Anlage bei 9,44ct/kWh. Insgesamt verändert sich also die Höhe der staatlich garantierten Einspeisevergütung fortlaufend, weshalb sie als Instrument zur politischen Steuerung des Ausbaus von Photovoltaik angesehen werden kann.
Private Photovoltaik-Kredite von Banken
Steuerliche Vorteile als Förderung nutzen
Regionale Förderungen
Anlagenbetreibende von privaten Photovoltaik-Anlagen haben außerdem auch die Möglichkeit regionale Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Hilfreich ist im Zuge dessen die Recherche in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Hier haben Interessierte die Möglichkeit sich über die unterschiedlichen Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen zu informieren.
Welche Photovoltaik Förderungen gibt es regional?
Photovoltaik Förderung in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie das Förderprogramm regenerativer Energien progres.nrw initiiert. Darunter fallen Förderaktivitäten im Zuge der Energiepolitik, die schwerpunktmäßig auf rationelle Energieverwendung, Erneuerbare Energien, Maßnahmen zum Energie sparen sowie Nah- und Fernwärme ausgerichtet sind. Das übergeordnete Ziel bezieht sich dabei auf die Förderung regenerativer Energiequellen sowie auf effiziente und nachhaltige Verwendung von Energie, sodass CO2-Emissionen reduziert werden können. Um auf die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen angemessen zu reagieren, wird das Förderprogramm fortlaufend aktualisiert. Im Zentrum stehen dabei fünf Programmbereiche mit individuellen Förderrichtlinien: Markteinführung, Innovation, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Wärme- und Kältenetze sowie Elektromobilität. Darüber hinaus können Kommunen bei der Erstellung eines Energiekonzeptes Förderungen in Anspruch nehmen.
Photovoltaik Förderung in Niedersachsen
Innerhalb des „Batteriespeicher für Privathaushalte“ Programms in Niedersachen fördert die NBank den Ausbau von Solarenergie. Im Zuge dessen können Privathaushalte finanzielle Zuschüsse in Anspruch nehmen, die sich für die Investition in eine Photovoltaik-Anlage in Kombination mit einem stationären Batteriespeicher entscheiden. Entscheidend ist dabei, dass es sich entweder um einen Neubau mit mindestens 4 kWp oder um die Erweiterung einer Bestandsanlage um mindestens 4 kWp handelt. Das Vorhaben zielt darauf ab, Investitionen im Bereich Solarenergie in Verbindung mit effizienten Stromspeichern zu fördern, sodass der Ausbau der Solarenergie im Allgemeinen vorangetrieben wird und Dachflächen möglichst vollständig für die Energiewende genutzt werden. Der Zuschuss beläuft sich dabei auf maximal 40% der Nettoinvestitionskosten für das Batteriespeichersystem und gewährt die Möglichkeit für unterschiedliche Boni.
Photovoltaik Förderung in Bayern
Das 10.000-Häuser-Programm wurde im August 2019 initiiert, um die Anschaffung von Batteriespeichern zu fördern. Die Kriterien zur Förderung beziehen sich dabei auf die parallele Anschaffung eines Speichers mit einer Photovoltaikanlage, die Leistung der Solarstromanlage (mindestens 3kW Leistung) und die Speicherkapazität (mindestens 3 kWh). Insgesamt kann dabei eine Förderung von mindestens 500 Euro in Anspruch genommen werden – die Obergrenze liegt bei 3.200 Euro. Je größer die Photovoltaik-Anlage und der dazugehörige Speicher sind, desto höher fällt die Förderung aus. Das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ umfasst die Errichtung von Ladesäulen, deren Netzanschluss sowie die Montage. Die Kriterien zur Förderung beziehen sich dabei auf die öffentliche Zugänglichkeit der Ladesäulen, deren Betrieb mithilfe von Erneuerbaren Energien, eine Mindestbetriebsdauer von sechs Jahren sowie auf die Erfüllung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung. Die Obergrenze der Förderung liegt pro Antragsteller*in bei maximal 150.000 Euro. Das Förderprogramm wurde zwar zum 31.12.2020 beendet, allerdings ist hierfür ein Nachfolgeprogramm vorgesehen.
Photovoltaik Förderung in Hessen
Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG) fokussiert sich auf die hundertprozentige Förderung von nachhaltigen Energiequellen und Energieeffizienz. Je nachdem welche Maßnahme in Anspruch genommen werden kann, können im Zuge einer Anteilsfinanzierung Zuschüsse gewährt werden, die maximal 30%, 50% oder bis zu 100% der förderfähigen Kosten abdecken. Gefördert werden dabei kommunale Maßnahmen zur Investition, innovative Energietechnologien, Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verwendung von nachhaltigen Energiequellen sowie Energieberatungen, Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke.
Photovoltaik Förderung in Sachsen
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) verfolgt innerhalb ihres Förderprogrammes das Ziel nachhaltige Energiequellen sowohl im privaten, als auch im gewerblichen und öffentlichen Bereich zu unterstützen. Im Zentrum stehen dabei Vorhaben, die zu einer Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom beitragen mithilfe von Stromspeichern (inklusive Quartierspeichern und Nachrüstsätze) und deren Kombination mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Eine der Voraussetzungen bezieht sich dabei auf die Kopplung des Stromspeichers mit einer Photovoltaik-Anlage: Diese muss in das öffentliche Netz einspeisen und über eine Kapazität von mindestens 2 kWh verfügen.
Hinweis: Laut der offiziellen Mitteilung der SAB vom 30.05.2021 ist das Programm derzeit ausgesetzt.
Photovoltaik Förderung in Baden Württemberg
Das Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ zielt darauf ab, den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen in Baden-Württemberg attraktiver zu gestalten bzw. diesen voranzutreiben, sodass die Verteilnetze entlastet werden können. Konkret werden hier stationäre, netzdienliche Batteriespeicher in Kombination mit einer neuen, in das öffentliche Netz einspeisenden Photovoltaik-Anlage gefördert, die mindestens fünf Jahre zu diesem Zweck betrieben werden. Die Förderung wird als Investitionszuschuss in Abhängigkeit des Batteriespeichers in Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität des Batteriespeichers festgemacht – die Maximalgrenze liegt bei 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems. Je nach Leistung variiert der minimale Zuschuss von 400 Euro bis hin zum maximalen Zuschuss mit 45.000 Euro. Zudem wird innerhalb des Förderprogramms „Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften“ die energetische Sanierung sowie der Umbau bestehender Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften innerhalb von Baden-Württemberg zur Reduzierung von Barrieren gefördert, wenn unterschiedliche KfW-Angebote über die L-Bank, der Staatsbank in Baden-Württemberg, in Anspruch genommen werden.
Photovoltaik Förderung in Schleswig Holstein
Das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ erstreckt sich unter anderem auf die Förderung von Stromspeichern und PV-Balkonanlagen. Stromspeicher müssen hierbei mindestens eine Kapazität von 3 kWh vorweisen. Eine weitere Voraussetzung im Zuge dessen ist eine Bestandsanlage oder eine Neuinstallation einer Gebäude-PV-Anlage mit einer Mindestleistung von 5 kWp sowie Anschluss an den bereits erwähnten Stromspeicher. Wenn diese Anforderungen erfüllt werden, kann die Fördersumme von 800 Euro sowie 200 Euro, die als Zuschuss für Photovoltaik-Balkonanlagen dienen, für Installations- und Anschlusskosten gewährt werden. Wenn der Stromspeicher zusammen mit der Neuerrichtung einer Photovoltaik-Anlage (mind. 5 kWp) installiert wird, steigt der Förderbetrag für den Stromspeicher auf 75% der Kosten, die für die Förderung in Betracht gezogen werden. Die maximale Fördersumme liegt hier bei 1.200 Euro.
Photovoltaik Förderung in Thüringen
Mithilfe des Förderprogramms „Solar Invest“ setzt sich das Thüringer Umweltministerium für die Verwendung von Solarenergie im Strom- und Wärmesektor ein. Das im Oktober 2016 ins Leben gerufene Programm unterstützt damit aktiv den Klimaschutz und fördert den Ausbau erneuerbarer Energien. Konkret werden im Zuge dessen lokale Akteure der Energiewende gefördert, wie etwa Kommunen, kommunale Unternehmen, die Thüringer Wohnungswirtschaft, kleine bzw. mittelständische Unternehmen und Bürgerenergiegenossenschaften. Das Programm setzt sich dabei für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen zur Erhöhung des Eigenbedarfs im Zusammenspiel mit Batteriespeichern ein. Außerdem werden Bestandsanlagen mit Batteriespeichern und sonstigen Speichern unterstützt. Zusätzlich zu Mieterstrommodellen sollen in Zukunft auch Beratungsleistungen und Investitionen rund um Mieterwärmemodelle gefördert werden. Dadurch soll die Entwicklung innovativer und effizienter Wärmekonzepte vorangetrieben werden. Bioenergie ist ebenfalls einer der Schwerpunkte des Programmes, da diese in Thüringen beim Ausbau von Erneuerbaren Energien eine zentrale Rolle spielt. Die Obergrenze der möglicher Zuschüsse liegt je nach Vorhaben bei maximal 100.000 Euro – bei Projekten mit Gesamtausgaben, die unter 1.000 Euro liegen, kann aufgrund der Bagatellgrenze kein Förderanspruch geltend gemacht werden.
Wie lange dauert es, bis man die Photovoltaik Förderung erhält?
Wer hat Anspruch auf eine Photovoltaik Förderung?
Welche Photovoltaik Förderung ist die Richtige für mich?
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