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Photovoltaik Ausschreibung: Alles was Sie wissen müssen

Lesezeit: 7 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Bei Photovoltaik-Ausschreibungen handelt es sich um ein wettbewerbsorientiertes Verfahren, bei dem die Höhe der Vergütung von erneuerbarem Strom durch Ausschreibungen ermittelt wird. Das Ziel der Photovoltaik-Ausschreibung ist es, den niedrigstmöglichen Preis für den von den PV-Projekten erzeugten Strom zu erzielen.

Alle Angaben zu Terminen sowie Preisen sind ohne Gewähr und beziehen sich auf den Stand der Veröffentlichung des Beitrags im Juli 2022 mit einer anschließenden Aktualisierung der Zahlen zum Stand 01.01.2023.

Was ist eine Photovoltaik Ausschreibung?

Durch das Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 sind alle neu errichteten PV-Anlagen ab einer Leistung von mindestens 1001 kWp seit Januar 2023 ausschreibungspflichtig. Doch was bedeutet das? In der Regel erhalten Anlagen eine feste Einspeisevergütung, d.h. es wird gesetzlich festgelegt, wie viel Cent Anlagenbetreibende pro eingespeiste Kilowattstunde erhalten. Anlagenbetreibende können auf diese Weise ganz einfach berechnen, welche Vergütung sie erhalten, wenn Strom eingespeist wird oder was gespart wird, wenn sie Strom selbst verbrauchen.
Bei Ausschreibungen sieht das etwas anders aus. Die Regierung gibt nicht mehr den Preis für die Einspeisevergütung vor, sondern für das Marktvolumen. Es wird somit eine Leistungsmenge definiert, die von der Bundesnetzagentur in verschiedenen Segmenten ausgeschrieben wird. Betreibende von Anlagen mit einer Leistung größer 1001 kWp müssen sich im Rahmen einer Photovoltaik Ausschreibung für ihre Förderung „bewerben“. Dabei geben Anlagenbetreibende an, in welcher Größe sie ihre PV-Anlage bauen möchten, wo sich die Anlage befindet und welche Vergütung sie dafür erhalten wollen. Den Zuschlag erhalten diejenigen Anlagenbetreibenden, welche die günstigsten Gebote eingereicht haben, bis zu der Höhe, in der das Ausschreibungsvolumen erreicht ist. Darüberhinausgehende „zu teure“ Gebote erhalten im Rahmen der Ausschreibung keinen Zuschlag. Die Regierung kann auf diese Weise den Photovoltaik-Zubau deckeln und exakt vorherbestimmen, da Anlagen ohne Zuschlag häufig nicht gebaut werden. Mittlerweile existieren jedoch auch zahlreiche Großprojekte, in denen Solarparks ganz ohne staatliche EEG-Förderung rentabel gebaut und betrieben werden, wie beispielsweise der 187 MW Solarpark der EnBW in Brandenburg.

Warum gibt es Photovoltaik Ausschreibungen?

Anlagen bis mindestens 1001 kWp, die durch die klassische EEG-Einspeisevergütung gefördert werden, können ohne Begrenzung gebaut werden. Ausschreibungen wurden eingeführt, um Photovoltaik marktfähig zu machen und immer weiter an die tatsächlichen Börsenpreise heranzuführen. Aus diesem Grund gibt es in jeder Ausschreibungsrunde einen Höchstwert, durch den Bieter quasi „gezwungen“ werden die Projekte immer günstiger zu bauen, um den Zuschlag zu erhalten.
Um die Erneuerbaren Energien voranzubringen und aktiven Klimaschutz zu betreiben, stellt Photovoltaik eine der tragenden Säulen dar, mit denen die Energiewende voranschreiten soll. Schnell stellt sich also die Frage, weshalb der Zubau von Photovoltaik durch Instrumente wie Ausschreibungen begrenzt werden soll. Grund dafür liegt in der Regierungsplanung, die anderen großen Energieakteuren Raum lassen will, um fossile Energieträger wie Kohle nicht so schnell aus dem Netz zu drängen. Mengen für den Ausbau der Solar- und Windenergie werden darum so festgelegt, dass der Ausstieg aus fossilen Energieträgern wie in ursprünglichen Planungen vorgesehen durchgeführt wird und Verträge mit und von großen Energiekonzernen eingehalten werden.

Wer kann oder muss bei einer Photovoltaik Ausschreibung teilnehmen?

Grundsätzlich können an einer Ausschreibung alle Betreibenden von Solaranlagen mit einer Leistung ab 1001 kWp und einer Obergrenze bei Freiflächenanlagen von 20 MW teilnehmen. Seit das EEG 2023 in Kraft getreten ist, müssen Anlagenbetreibende sogar ab einer installierten Leistung von 1001 kWp an der Ausschreibung teilnehmen.
Die Ausschreibungen des 1. Segments betreffen nur Gebote für Freiflächenanlagen sowie Solaranlagen, die auf, an oder in baulichen Anlagen errichtet werden sollen und weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind. Hingegen betreffen die Ausschreibungen des 2. Segments nur Gebote für Aufdachanlagen. Ein drittes Segment betrifft die Innovationsausschreibungen, d.h. Solaranlagen auf Gewässern, Ackerflächen, sofern diese zeitgleich zum Nutzpflanzenanbau verwendet werden, sowie auf Parkplatzflächen.

Wer ist für Photovoltaik Ausschreibungen zuständig?

Die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens sowie die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt durch die Bundesnetzagentur. Anlagenbetreibende tragen die volle Verantwortung, ihre Unterlagen frist- und formgerecht einzureichen.

Wie läuft ein Photovoltaik Ausschreibungsverfahren ab?

Vor dem Gebotstermin

Gebote müssen bis zum jeweiligen Gebotstermin bei der Bundesnetzagentur in Bonn eingegangen sein. In jedem Fall müssen dafür die Formatvorlagen der Bundesnetzagentur benutzt werden. Gebote, die entweder nicht fristgerecht oder mit falschen Formatvorgaben eingereicht werden, werden vom Ausschreibungsprozess ausgeschlossen. Die nötigen Formulare können Anlagenbetreibende spätestens fünf Wochen vor dem jeweiligen Gebotstermin auf der Seite der Bundesnetzagentur herunterladen und mithilfe eines geeigneten PDF-Reader-Programms direkt am Computer ausfüllen.

Auf folgendes muss vor dem Gebotstermin geachtet werden:

  • Formulare, die handschriftlich ausgefüllt werden, entsprechen nicht den Formatvorgaben und können daher nicht zugelassen werden;
    füllen Sie darum Ihre Formulare unbedingt digital aus
  • Gebote sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen müssen postalisch / per Bote eingereicht werden, elektronische Abgaben sind nicht möglich
  • Es müssen stets die aktuellen Formulare zum jeweiligen Gebotstermin genutzt werden, veraltete Formulare führen zum Ausschluss
  • Achten Sie darauf, dass Sie das korrekte Segment (1. Segment, 2.Segment, Innovationsausschreibung) ausgewählt haben
  • Ausgefüllte Gebotsformulare müssen zwingend in einem separaten verschlossenen Umschlag (Umschlag in Umschlag) den sonstigen Unterlagen beigefügt werden
  • Bietende, die keine natürliche Person sind, müssen eine solche als Kontaktperson für die Bundesnetzagentur benennen, dabei reicht die Angabe von Vor- und Nachname im Gebot

Bei der Einreichung des Gebots geben Anlagenbetreibende die Höhe der Vergütung an, mit der sie annehmen, dass sie ihre Anlage wirtschaftlich rentabel betreiben können. Wer ein Angebot abgeben will, muss zudem einige begleitende Dokumente hinterlegen, die im nächsten Abschnitt gelistet und beschrieben werden.

Zunächst muss eine sogenannte Sicherheit vorhanden sein. Dazu tätigt man die Sicherheit entweder als direkte Banküberweisung oder als Bürgschaft. Fällt die Wahl auf die Bankbürgschaft, sollte genug Zeit für die Beantragung bei der Hausbank eingeplant werden. Diese muss anschließend dem Gebot beigelegt werden.
Zusätzlich muss für jedes Gebot eine Gebühr überwiesen werden. Diese muss spätestens zum Tag des Gebotstermins auf dem Konto der Bundeskasse eingegangen sein. Des Weiteren erfordert jedes Gebot eine Erstsicherheit in Höhe von 5 Euro/kW. Genaue Angaben zur Höhe der Gebühr, den Überweisungsdaten sowie zur Erstsicherheit finden Sie hier.

Nach dem Gebotstermin

Sobald der Gebotstermin erreicht ist, prüft die Bundesnetzagentur alle fristgerecht eingereichten Gebote auf die genannten Voraussetzungen und verteilt anschließend die Zuschläge innerhalb des ausgeschriebenen Volumens wie folgt:

  • Wenn alle Gebote das Ausschreibungsvolumen übersteigen, erhalten nur die günstigsten Gebote den Zuschlag
  • Bei Geboten mit derselben angegebenen Vergütungshöhe, wird das Gebot mit der geringeren Leistung vorgezogen
  • Es entscheidet das Los, sofern sowohl Gebotswert und Gebotsmenge mehrerer Gebote identisch sind und sich an der Zuschlagsgrenze befinden

Zur Bewahrung der Transparenz des Verfahrens, werden alle Zuschläge, die in der jeweiligen Ausschreibungsrunde verteilt werden, unter Angabe von Bieter und Standort auf der Seite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Was bedeutet Segment 1 und Segment 2 und was ist der Unterschied?

Die Bedeutung der Segmente ist recht simpel und unterscheidet im Kern die Art der PV-Anlage:

  • Segment 1: Freiflächenanlagen (§ 37 EEG 2021)
  • Segment 2: Aufdachanlagen, genauer gesagt Anlagen „die auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand errichtet werden sollen“ (§ 38c EEG 2021)

Welche Formulare muss man bei einer Photovoltaik Ausschreibung einreichen?

Die einzureichenden Formulare finden Anlagenbetreibende bei der Bundesnetzagentur unter der jeweiligen Seite des zugehörigen Gebotstermins (die jeweilige Webseite wird immer erst einige Woche vor dem Gebotstermin veröffentlicht).

Folgende Formulare sind bei einer PV Ausschreibung einzureichen:

  • Formular zur Gebotsabgabe (postalisch) mit Angaben zum Bieter und zum Gebot (Achten Sie darauf, das Formular zum korrekten Gebotstermin auszufüllen; das ausgefüllte Gebotsformular wird in einem separaten verschlossenen Umschlag (Umschlag im Umschlag) den anderen Unterlagen beigefügt)
  • Vollmachtsurkunde mit Angaben zum Bevollmächtigten, wenn Anschrift/Firma des Bevollmächtigten von den Angaben zum Bieter im Gebotsformular abweichen
  • Formblatt zum Standort, sofern sich der Standort der geplanten Anlage über mehrere Gemarkungen erstreckt
  • Bürgschaftsformular, sofern die Erstsicherheit nicht zusammen mit der Gebotsgebühr überwiesen wird, sondern durch die Bürgschaft eines Kreditinstituts oder -versicherers gestellt wird
    Kosten: 50€/kWp)
  • Überweisung der Teilnahmegebühr, die aktuell durchschnittlich zwischen 400€ und 700€ liegt. Die Höhe variiert von Ausschreibung zu Ausschreibung sowie zwischen den Technologien. Daher empfiehlt es sich, die genaue Gebühr vor jeder Runde nochmal zu überprüfen.

Im Falle einer Gebotsrücknahme ist zudem das Formular für die Gebotsrücknahme form- und fristgerecht vor dem Gebotstermin einzureichen.

Was muss man bei einer PV Ausschreibung beachten?

Bevor Anlagenbetreibende an einer PV Ausschreibung teilnehmen, sind auch abseits des konkreten Ausschreibungsverfahrens einige Punkte zu beachten.

Im Falle der erfolgreichen Teilnahme an einer Ausschreibung ist die Eigenversorgung nicht mehr zuverlässig und führt bei Zuwiderhandlungen zu einem Verlust von Zahlungen. Strenge Ausnahmen sind in § 27a Satz 2 EEG 2021 geregelt.
Darüber hinaus handelt es sich bei PV Ausschreibungen um ein bieterbezogenes Verfahren, d.h. Bieter können ihre erfolgreichen Gebote für unterschiedliche Projekte nutzen, sie können die Gebote jedoch nicht veräußern. Folglich muss der Bieter zum Zeitpunkt des Gebotsantrags auch gleichzeitig Betreiber der Solaranlage sein. Anschließend, also nach Erhalt des Zuschlags, kann die Anlage jedoch veräußert werden.

Des Weiteren besteht ein Projektbezug der Gebote, d.h. Bieter müssen für jedes Gebot angeben, wo sie welche Anlage zu errichten beabsichtigen. Zwar können Bieter zu einem späteren Zeitpunkt ihre bezuschlagten Gebote auch Solaranlagen zuordnen, die an anderer Stelle als der angegebenen errichten werden, jedoch erfolgt in diesem Fall eine Kürzung der Vergütung.

Was ist im EEG zur PV Ausschreibung geregelt?

Die gesetzlichen Grundlagen für Ausschreibungen werden im EEG 2021 festgeschrieben. Insbesondere zu beachten sind die §§ 28a bis 35a und 37 bis 38b EEG 2021.

Im EEG ist zu PV Ausschreibungen folgendes geregelt:

Wo finde ich die Termine für PV Ausschreibungen und wie oft finden sie statt?

Alle Termine für Ausschreibungen sind auf der Seite der Bundesnetzagentur zu finden. Es kommt vor, dass sich Termine verschieben, daher empfiehlt es sich diese regelmäßig auf der oben angegebenen Seite zu überprüfen.Die wichtigsten Termine für PV Ausschreibungen sind:

Wie hoch ist der bürokratische Aufwand für die Teilnahme an einer Ausschreibung?

Sechs Wochen vor dem Termin werden Ausschreibungsunterlagen für den jeweiligen Termin von der BnetztA bereitgestellt. Ein großer Nachteil: Keine Unterlagen gleichen der anderen, es gibt nahezu immer ein paar Änderungen was im Umkehrschluss auch zu einer höheren Fehleranfälligkeit führen kann.Ein wichtiger Teil der Vorbereitung ist die Wirtschaftlichkeits-Berechnung, da diese die Grundlage für die Schätzung des Gebotswerts darstellt. Für den gesamten Prozess der Ausschreibung ist es möglich und auch nicht unüblich, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Was sind die häufigsten Fehler die Anlagenbetreibende machen?

Natürlich ist es bei der Komplexität des Ausschreibungs-Prozesses nicht selten, dass Fehler passieren. Es lohnt sich jedoch, Sorgfalt auszuüben und ein Mehr-Augen-Prinzip einzuführen, um ärgerliche Fehler zu vermeiden. Die häufigsten Fehlerquellen sind:

Was ist nach dem Zuschlag zu beachten?

Zunächst prüft die Bundesnetzagentur nach dem Gebotstermin alle rechtzeitig eingegangenen Gebote nach den zuvor genannten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Ausschreibungsverfahren. Im Internet gibt sie dann nach abgeschlossener Prüfung und ggf. Losung die Ergebnisse des Zuschlagsverfahrens bekannt. Zusätzlich dazu, werden die Bieter per E-Mail sowie mit einem offiziellen Schreiben per Post benachrichtigt.Nach der Zuschlagserteilung überweist die Bundesnetzagentur die Projektsicherungsbeiträge der Gebote, die den Zuschlag erhalten haben. Das Geld geht auf das Konto des jeweils regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) ein.Nun beginnt die Realisierung des Projekts, die innerhalb von 18 Monaten umgesetzt werden sollte, denn danach wird der Zuschlag um 0,3ct/kWh verringert. Weiterhin ist zu beachten, dass die Anlage spätestens nach 24 Monaten nach Bekanntgabe der Zuschlagserteilung in Betrieb genommen werden muss. Andernfalls erlöschen erteilte Zuschläge und somit der Anspruch auf die gesicherte Förderung. Bei fristgerechter Inbetriebnahme endet der Förderzeitraum 25 Monate nach der Bekanntgabe des Zuschlags.Sollte das Projekt den Zuschlag nicht erhalten haben, ist eine erneute Teilnahme an den nachfolgenden Ausschreibungen jederzeit und unbegrenzt möglich.Für Bieter ist es ebenso möglich, vom Zuschlag zurückzutreten oder diese zu übertragen. In diesem Fall gibt es jedoch bestimmte Vorgaben, die bei einer Weitergabe eingehalten werden müssen. Möchte man sein Gebot zurückziehen, gibt es ein offizielles Formular der BNetzA das zu verwenden ist.

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