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Co-Location

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Was ist Co-Location? 

Unter Co-Location versteht man die Instal­la­tion einer EE-Freiflä­chen­an­lage und eines Batte­rie­spei­chers am selben Standort und mit einem gemein­samen Netzan­schluss. Dieses Konzept bietet eine intel­li­gente Lösung für die Heraus­for­de­rungen der Flächen­nut­zung und Netzan­bin­dung von Batte­rien und anderen erneu­er­baren Energien (EE). Durch die gemein­same Nutzung von Flächen und Infra­struktur können sowohl die Effizienz als auch die Wirtschaft­lich­keit der Anlagen deutlich gestei­gert werden. 

Was sind die Vorteile von Co-Location? 

Zum einen wird durch die Nutzung bereits vorhan­dener Flächen der zusätz­liche Flächen­be­darf minimiert, was insbe­son­dere in dicht besie­delten oder landwirt­schaft­lich genutzten Gebieten von Vorteil ist. 

Zum anderen erfor­dert die Instal­la­tion beider Anlagen an einem Standort nur ein Geneh­mi­gungs­ver­fahren, was den bürokra­ti­schen Aufwand reduziert und die Planungs- und Geneh­mi­gungs­pro­zesse beschleu­nigen kann. 

Ein zusätz­li­cher Pluspunkt sind die gerin­geren spezi­fi­schen Kosten pro Anlage. Durch die gemein­same Nutzung von Infra­struktur wie Netzan­schluss und Zuwegung sinken die Gesamt­kosten gegen­über der Errich­tung von EE-Anlage und Batterie als Einzel­pro­jekte. 

Darüber hinaus können Syner­gien in der Betriebs­füh­rung genutzt werden, da beide Systeme gemeinsam verwaltet und gewartet werden können. Dies führt zu einer effizi­en­teren Betriebs­füh­rung und poten­ziell niedri­geren Betriebs­kosten. 

Ein beson­ders wichtiger Vorteil der Co-Location ist die Entlas­tung des Netzan­schlusses. Durch Maßnahmen wie Einspei­se­be­gren­zung kann der Netzan­schluss entlastet werden, was die Integra­tion der Anlagen in das Strom­netz erleich­tert und die Netzsta­bi­lität unter­stützt. 

Co-Location Batteriespeicher

Welche Möglich­keiten von Co-Location gibt es? 

Bei Co-Location-Projekten kommt es entschei­dend darauf an, ob der Speicher als Grünstrom­spei­cher oder Graustrom­spei­cher betrieben wird – denn das hat direkte Auswir­kungen auf die regula­to­ri­sche Behand­lung und mögliche Förder­op­tionen. 

Co-Location Grünstrom­spei­cher

Ein Co-Location-Projekt gilt als Grünstrom­spei­cher, wenn der Speicher ausschließ­lich mit Strom aus der angebun­denen EE-Anlage geladen wird. Die Strom­flüsse müssen messtech­nisch sauber getrennt und dokumen­tiert werden. Für solche Projekte gibt es bezogen auf die Förde­rung drei typische Konstel­la­tionen: 

  • Förde­rung der Gesamt­an­lage im Rahmen der EEG-Innova­ti­ons­aus­schrei­bungen (nur für Neuan­lagen) 
  • Förde­rung nur der EE-Anlage, der Speicher bleibt förder­frei 
  • Weder EE-Anlage noch Speicher erhalten eine Förde­rung (merchant-basiert) 

Zudem können sie helfen, Abrege­lungen von EE-Anlagen zu verrin­gern, indem sie Überschüsse zwischen­spei­chern. 

 

Co-Location Graustrom­spei­cher 

Ein Speicher wird als Graustrom­spei­cher einge­stuft, wenn er ausschließ­lich über das öffent­liche Netz geladen wird – etwa bei Nachrüs­tung im Bestands­park. Auch hier kann eine Co-Location mit gemein­samem Netzan­schluss erfolgen. Die beiden häufigsten Fälle sind: 

  • Förde­rung der EE-Anlage, Speicher wird separat betrieben und bleibt förder­frei 
  • Keine Förde­rung für EE-Anlage oder Speicher 

Der Speicher kann in diesen Fällen zur Flexi­bi­li­täts­ver­mark­tung ähnlich wie ein stand-alone Speicher einge­setzt werden, z.B. über Arbitra­ge­handel und Regel­en­er­gie­märkte. Zudem muss durch geeig­nete Messkon­zepte sicher­ge­stellt werden, dass keine unbeab­sich­tigten Rückwir­kungen auf den Förder­status der EE-Anlage entstehen und sich der grüne Strom aus der EE-Anlage mit dem grauen Strom des Graustrom­spei­chers vermi­schen (Abgren­zungs­prinzip). 

Insbe­son­dere bei Co-Location-Projekten mit Graustrom­spei­cher ist eine frühzei­tige Abstim­mung mit dem zustän­digen Verteil­netz­be­treiber (VNB) unerläss­lich. Fragen zu Netzan­schluss, Bilan­zie­rung, Messkon­zepten und Rückspei­sung sollten im Vorfeld geklärt werden, um regula­to­ri­sche Risiken zu vermeiden. 

Auch bei Grünstrom­spei­chern ist die Einhal­tung der Förder­richt­li­nien zentral, etwa im Hinblick auf zeitgleiche Erzeu­gung und Speiche­rung, Ausschluss von Netzbezug und die korrekte Umset­zung messtech­ni­scher Anfor­de­rungen. 

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