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Stammdaten: Diese Angaben sind für Anlagenbetreiber verpflichtend

Lesezeit: 5 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Was sind Stammdaten und für was sind sie wichtig?

Stammdaten dienen im ersten Schritt für die genaue Zuordenbarkeit der EEG-Anlage. Gerade bei der Anmeldung der Anlage ist die Korrektheit und Vollständigkeit der Stammdaten die Grundlage dafür, dass die Anmeldung durch den zuständigen Netzbetreiber genau zugeordnet werden kann und es hier zu keinen Verzögerungen und eventuellen Vergütungsausfällen kommt. 

Diese Angaben sind seit September 2024 für jeden Direktvermarktungsvertrag verpflichtend im Portal zu pflegen. Die Stammdaten müssen bei Neubauanlagen und Bestandsanlagen jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Portal gepflegt werden. Diese sind entsprechend als Pflichtfeld oder als optional gekennzeichnet. 

Screenshot Portal Stammdaten

In den folgenden Abschnitten erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Stammdaten. 

Was ist die Marktlokations-ID und wo finde ich diese?

Die Marktlokations-ID wird vom Netzbetreiber vergeben und dient der eindeutigen Identifikation Ihrer Anlage. Dabei ist die ID immer gleich aufgebaut: Sie ist 11-stellig und beginnt immer mit einer 1 oder 5.   

Wenn Ihre Anlage bereits in Betrieb ist, wird für die Anmeldung zur Direktvermarktung zwingend die Marktlokations-ID der Einspeisung benötigt. Bei Anlagen, die bereits in das Netz eingespeist haben, kann die Marktlokation den bisherigen Abrechnungen des Netzbetreibers über die EEG-Vergütung bzw. Marktprämie entnommen werden. Bei neu in Betrieb genommenen Anlagen muss die Marktlokation beim Netzbetreiber erfragt werden. 

Für eine Anlage kann es verschiedene IDs geben (u.a. die der Einspeisung oder die des Bezugs). Für die Direktvermarktung benötigen wir die Marktlokations-ID der Einspeisung. 

Wo finde ich die Vorgangs-/Anmeldenummer?

Die Vorgangsnummer wird für noch nicht in Betrieb genommene Anlagen vom Netzbetreiber vergeben. Die Vorgangsnummer entspricht in der Regel der Nummer im Netzanschlussvertrag des Netzbetreibers oder bei kleineren Stadtwerken der Adresse der Anlage. Sollte Ihnen dies nicht bekannt sein, fragen Sie bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber nach. 

Was sind die Technische Ressource (TR-ID) und Steuerbare Ressource (SR-ID)?

Diese IDs werden im Rahmen von Redispatch 2.0 vom Netzbetreiber vergeben. Sie werden für die Erfüllung der Redispatch-Anforderungen benötigt und können über unser Online-Portal übermittelt werden. Wenn Sie die SR- und TR-ID für Ihre Anlage von Ihrem Netzbetreiber erhalten haben, können Sie diese bequem über unser Online-Portal an uns übermitteln. Dazu loggen Sie sich bitte wie gewohnt ein und wählen über das Portfolio die farblich markierte Vertrags-ID der entsprechenden Anlage aus. Je nachdem, ob Ihre Anlage bereits als vollständig oder noch als unvollständig angezeigt wird, stehen Ihnen nun zwei verschiedene Wege zur Verfügung: 

  • Bei vollständigen Anlagen finden Sie rechts unterhalb der Erzeugungsgrafik die Kachel „Anlagenidentifikation“. In dieser Kachel können Sie auf den Button „Ändern/Ergänzen“ klicken und die beiden IDs eingeben. 
  • Bei unvollständigen Anlagen klicken Sie bitte in der Anlagenübersicht auf den Button „Stammdaten ausfüllen“. Unter dem dritten Punkt „Anlagenidentifikation“ können Sie die beiden IDs eintragen. 

Wichtig ist, dass es eine 1:1 Zuordnung zwischen der Marktlokations-ID und SR-ID gibt. Es können also mehrere TR-IDs gepflegt werden. Jede TR-ID hat eine eigene SEE-Nr. (MaStR-Nr. der Anlage). Wenn eine Anlage (MaLo) mehrere SEE-Nummern hat, muss der VNB entsprechend mehrere TR-IDs anlegen. Die Summe aller TR-IDs muss immer der Summe der Leistung der Anlage entsprechen. Sollte ein Anlagenteil nicht redispatch-pflichtig sein, muss vom VNB auch eine TR-ID vergeben werden, um die Anlage vollständig abzubilden. 

Was ist das erstmalige Inbetriebnahmedatum und wo finde ich es?

Das Datum der erstmaligen Inbetriebnahme ist ein wichtiger Parameter für die Förderbedingungen und Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dabei gibt es verschiedene Definitionen und Arten, die es zu beachten gilt: 

  • Technisches Inbetriebnahmedatum: Dies ist das Datum, an dem die Anlage technisch betriebsbereit ist und erstmals Strom erzeugt. 
  • Im Marktstammdatenregister eingetragenes Inbetriebnahmedatum: Dies ist das Datum, dass im Marktstammdatenregister eingetragen wird und offiziell als Inbetriebnahmedatum gilt. Dieses wird von uns als Stammdatum verlangt. 
  • Lampentest: Ein Test, bei dem die Anlage kurzzeitig in Betrieb genommen wird, um ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. 

Das Datum der ersten Inbetriebnahme wird im Marktstammdatenregister definiert und kann dort eingesehen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Gemäß EEG §3 Begriffsbestimmungen Nr. 30 ist die „Inbetriebnahme“ wie folgt definiert: „Inbetriebnahme“ ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage ausschließlich mit erneuerbaren Energien oder Grubengas nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage. Die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde. Der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme. 

Achten Sie auch darauf, dass das eingegebene Datum korrekt ist und durch entsprechende Dokumente wie Inbetriebnahmeprotokoll oder Abnahmeprotokoll nachgewiesen werden kann. Im Marktstammdatenregister finden Sie die Angabe unter Öffentliche Daten >>> Aktuelle Einheitenübersicht >>> Reiter „Stromerzeugungseinheit“ >>> Suche nach der „MaStR-Nr. der Einheit“ >>> Reiter „EEG-Anlage“ >>> Feld „Datum der erstmaligen Inbetriebnahme der EEG-Anlage“. 

Was ist die Marktstammdatenregisternummer?

Die Marktstammdatenregisternummer (MaStR-Nr.) wird bei der Registrierung im Marktstammdatenregister vergeben, ist 15-stellig und beginnt immer mit SEE. Diese Nummer ist wichtig für die eindeutige Identifizierung Ihrer Anlage. Die Nummer können Sie bei Ihrem VNB anfragen. Die Anmeldung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister kann auch vor der Inbetriebnahme erfolgen.  
Wichtig bei der Übermittlung: Wir benötigen die MaStR-Nr. der Einheit, nicht die Nummer der EEG-Anlage! 

Screenshot Portal Stammdaten 3

Was ist die EEG-Einspeisevergütung/der anzulegende Wert?

Die EEG-Einspeisevergütung, auch anzulegender Wert genannt, ist ein fester Betrag, den Sie für die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien erhalten. Diese Vergütung ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage und wird von der Bundesnetzagentur festgelegt.

Die Einspeisevergütung ist notwendig, um die Einnahmen Ihrer Anlage zu berechnen und sicherzustellen, dass Sie die richtigen Beträge erhalten. Die Vergütungssätze können nach Inbetriebnahmejahr und Leistung Ihrer Anlage gestaffelt sein.  

Um den anzulegenden Wert einer Anlage mit gestaffelten Vergütungssätzen zu berechnen, muss man den Leistungs-Anteil je Stufe mit dem anzulegenden Wert multiplizieren und durch die Gesamtleistung teilen. 

Nachfolgend ein Beispiel zur Berechnung des anzulegenden Wertes einer 200 kW Solar-Anlage (Teileinspeisung) mit Marktprämie und Inbetriebnahme zwischen 01.02. und 31.07.2025:

Leistungsstufen Anz. Wert Anteil (∑ 200 kW)
bis 10 kW
8,34 ct/kWh
x
10 kW
=
83,4
ab 10 bis 40 kW
7,28 ct/kWh
x
30 kW
=
218,4
ab 40 bis 100 kW
6,02 ct/kWh
x
60 kW
=
361,2
ab 100 bis 1.000 kW
6,02 ct/kWh
x
100 kW
=
602,0
1.265,0
/ 200 =
6,325 ct/kWh

Zusätzliche Informationen zur Berechnung des Mischwerts finden Sie auch auf der Netztransparenz-Webseite.

Was ist der EEG-Anlagenschlüssel?

Der 33-stellige EEG-Anlagenschlüssel dient der eindeutigen Zuordnung und Erfüllung der Meldepflichten gegenüber dem Netzbetreiber. Sie finden diesen Schlüssel im Marktstammdatenregister, unter dem Reiter ‚EEG‘ im Anlagenblatt, in bereits erfolgten Abrechnungen seitens des Netzbetreibers oder in den Antragsunterlagen zur Inbetriebnahme.  

Screenshot Portal Stammdaten 4

Welche Aktualisierungen der Verträge und AGB auf das EEG 2023 gibt es?

Für neue Direktvermarktungsverträge in der geförderten Direktvermarktung gibt es Anpassungen an das EEG 2023. Diese gelten zum Herbst 2024. 

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Emilia Zaiser

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