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Sonstige
Direktvermarktung

Die Sonstige Direktvermarktung (§21a EEG 2023) ist eine Vermarktungsform, bei der Anlagenbetreiber ihren Strom ohne Inanspruchnahme einer Förderung durch das EEG an der Börse oder an einen Direktvermarkter verkaufen. Mit dem Virtuellen Kraftwerk der EnBW an Ihrer Seite erhalten Sie als Betreiber einer EE-Anlage in der Direktvermarktung auch ohne Förderanspruch stabile und planbare Erlöse.

Vorteile der Sonstigen Direktvermarktung

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Was ist die Sonstige Direkt­vermarktung?

Die sonstige Direktvermarktung ist eine Vermarktungsform von Strom, bei der Anlagenbesitzer den erzeugten Strom entweder selbst oder durch einen Direktvermarkter an der Börse vermarkten. Anders, als bei der EEG-Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell haben Anlagenbetreiber bei der Sonstigen Direktvermarktung von Strom allerdings keinen Anspruch (mehr) auf die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Darunter fallen Anlagen, die
Eine weitere Besonderheit der Sonstigen Direktvermarktung ist der Wegfall des Doppelvermarktungsverbots: Das bedeutet, dass in der Sonstigen Direktvermarktung die Grünstromeigenschaft des Stroms in Form von Herkunftsnachweisen separat vermarktet werden kann.

Sonstige Direktvermarktung und das Post EEG Zeitalter

Mit dem Auslaufen der EEG-Vergütung werden Anlagen zu Post-EEG-Anlagen und können in die Sonstige Direktvermarktung wechseln. Bis 2025 betrifft dies rund 200.000 Anlagen. Das Ende der EEG-Förderung bedeutet nicht das Ende der Anlagen, denn im EEG vorgesehen, dass betroffene Anlagen den Anspruch auf vorrangige Einspeisung behalten. Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Anlagen einer Veräußerungsform gemäß § 21b EEG 2023 zugeordnet werden können, wie der Sonstigen Direktvermarktung oder der Einspeisevergütung für Strom aus ausgeförderten Anlagen (§ 21 Abs. 1 Nr. 3). Mit der Sonstigen Direktvermarktung können auch nach Ende der Förderung Erlöse für den eingespeisten Strom erzielt werden. Betreiber müssen sich selbstständig um einen Direktvermarkter kümmern. 

Welche Erlöse erhalte ich in der Sonstigen Direkt­vermarktung?

Analog zur klassischen Direktvermarktung wird in der Sonstigen Direktvermarktung entweder der Börsen Spotpreis oder der technologiespezifische Monatsmarktwert vergütet. Dieser Monatsmarktwert ist unter www.netztransparenz.de veröffentlicht. Die Unterschiede zwischen der geförderten Direktvermarktung und der sonstigen Direktvermarktung sind sehr gering: Die Einspeisevergütung bzw. Förderung in Form der Marktprämie entfällt, dafür kann aber die Grünstromeigenschaft des Stroms in Form von Herkunftsnachweisen zusätzlich vermarktet werden. In unserem Rechner werden die Erlöse aus dem Verkauf von Grünstromzertifikaten noch nicht miteinberechnet. Der Erlös dieser Herkunftsnachweise wird in Zukunft im Zuge der sonstigen Direktvermarktung mitgekauft, damit sich Anlagenbetreibende nicht um eine separate Vermarktung kümmern müssen.

Ebenso gehören zur Sonstigen Direktvermarktung auch Festpreisvergütungsmodelle (Power Purchase Agreements), die trotz ausbleibender Förderung für stabile und planbare Erlöse sorgen. Mehr zu den sogenannten PPAs erfahren sie unter https://www.interconnector.de/power-purchase-agreement/

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Was sind die Voraussetzungen
für die Sonstige Direktvermarktung?

Für die erfolgreiche Vermarktung ist ein fristgerechter Wechsel in die Direktvermarktung sowie die Ausstattung der Anlage mit einer entsprechenden Messeinrichtung essentiell. Prinzipiell kann beim Virtuellen Kraftwerk der EnBW jede Anlage in die Sonstige Direktvermarktung eintreten.Während die Herstellung der Fernsteuerbarkeit für die Sonstige Direktvermarktung nicht gesetzlich verpflichtend ist (von uns als Direktvermarkter aber gefordert wird), müssen Anlagen mit mehr als 7 kWp mit einer Messeinrichtung zur viertelstündlichen Messung und Bilanzierung ausgerüstet sein (z.B. RLM- Zähler).
§

Voraussetzung für den Start in die Sonstige Direktvermarktung des virtuellen Kraftwerks ist eine gewährleistete Fernsteuerbarkeit Ihrer Erneuerbaren Anlage. Für die technische Anbindung haben wir Partner an der Seite, an die Sie sich wenden können.

Mehr Informationen zur Fernsteuerbarkeit und unseren Anbindungspartnern finden Sie hier.

Hinweis
Damit sich der Mehrerlös für Anlagenbesitzer auszahlt, sollten diese frühzeitig in die Direktvermarktung wechseln. Denn: Anlagenbetreibende, die ihre Anlage noch zu Förderungszeit in die Direktvermarktung beim Virtuellen Kraftwerk der EnBW angemeldet haben, bekommen auch nach 20 Jahren eine Vergütung ausgezahlt. Nach dem Ablauf der 20-jährigen Förderung läuft der Direktvermarktungsvertrag automatisch weiter.

Wie läuft die Sonstige
Direkt­vermarktung ab?

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Das sagen unsere Kunden

Sie haben Rückfragen zur Sonstigen Direktvermarktung? Kontaktieren Sie uns.

Pierre Fees, Head of Sales

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