Das letzte Jahr der EEG-Förderung ist für einige PV-Anlagen bereits angebrochen – höchste Zeit sich zu informieren. Wie geht es weiter, wenn meine PV-Anlage bald aus dem Förderzeitraum entfällt? Was sind die nächsten möglichen Schritte, welche bietet mir die Anlage noch und welche Hürden kommen auf mich zu? Diese und noch mehr Fragen haben unsere Experten Jan Gühring und Pierre Fees im kürzlichen Webinar für Sie beantwortet. Über den Button gelangen Sie zum kostenosen Webinar on demand. Die wichtigsten Infos zum Nachlesen gibt’s hier.
Kurz vorab: Das Ende der EEG-Förderung bedeutet nicht gleichzeitig das Ende der Anlage selbst. Anlagen dürfen auch zukünftig normal weiterbetrieben werden. Jedoch erhalten Anlagenbetreiber fortan keine Vergütung mehr für ihren produzierten Storm. Umso wichtiger ist es, sich über die darauffolgenden Schritte klar zu werden.
Prüfen alter Bestandsanlagen
Umgang mit Bestandsanlagen auf dem eigenen Dach
Während Anlagen früher als Volleinspeisungsanlagen genutzt wurden, entwickeln sie sich zunehmend zu Eigenstromanlagen, d.h. der Strom wird vom Produzenten selbst genutzt. Nach heutigem Stand werden Erzeugungsanlagen, die aus dem EEG fallen, EEG-umlagepflichtig. Eine 2018 ins Leben gerufene EU-Richtlinie (Verordnung 2018/2001) möchte bis zum 30.06.2021 jedoch Anlagen bis 30kW von Umlagen und Abgaben befreien. Im besten Fall würde die deutsche Regierung die Entbindung der EEG-Umlagepflicht bis Ende dieses Jahres umsetzen, um so den enormen Rechenaufwand in 2021 zu ersparen.
Direktvermarktung
Derzeit erhalten aus dem EEG-fallende Anlagen, die Überschussstrom einspeisen, keine weitere Vergütung. Die Direktvermarktung stellt eine Lösung für dieses Problem dar. Anlagenbetreiber erhalten so auch weiterhin Geld in mindestens der Höhe der EEG-Vergütung. Mittlerweile wurde im Virtuellen Kraftwerk auch die Direktvermarktung für Kleinanlagen bis 1kW realisiert. Erstellen Sie jetzt unverbindlich Ihr Direktvermarktungsangebot und profitieren Sie bereits vor EEG-Ende von den Vorteilen.
Eigenverbrauch durch Stromspeicher
Weiterhin gilt, dass Bestandsanlagen der Erzeugung an Ort und Stelle entsprechen müssen. Strom kann also nicht an einem Ort erzeugt und an einem anderen genutzt werden. Ebenso muss das Haupteinkommen auch in Zukunft einer anderen Quelle entspringen, um nicht als Stromvertrieb zu gelten.
Bei Durchsetzung der genannten EU-Richtlinie bis Ende Juni 2021 oder früher, haben Stromerzeuger ohne Speicher durchschnittlich etwa 30% Eigenstromverbrauch. Mit Speicher können hingegen im Durchschnitt etwa 70% des produzierten Stroms selbst verbraucht werden. In beiden Fällen erfolgt eine Veränderung des Messkonzepts, welche auch eine wesentliche Änderung der Anlage mit sich bringt. Der Zählerplatz muss den neuen Anforderungen entsprechen und, sollte er schon alt sein, umgebaut werden.
Bei gespeichertem Strom besteht keine Umlagepflicht, sodass sich zwei Möglichkeiten ergeben: AC-Speicher oder DC-Speicher. Beim AC-Speicher kann der Wechselrichter in gutem Zustand (50.2 Hz Regel eingehalten, Überspannungsschutz eingebaut etc.) behalten werden. Probleme können jedoch durch Wandlungsverluste auftreten. Der DC-Speicher kann direkt in die Reihenschaltung der Module (String) eingebaut werden, wodurch der Vorteil eines höheren Wirkungsgrades entsteht. Der Wechselrichter kann je nach Zustand bleiben oder ausgetauscht und verkauft werden.
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Umgang mit Bestandsanlagen auf fremden Dächern
Was geschieht mit den Anlagen, die nach einem früheren Modell auf einem angemieteten Dach angebracht wurden und den EEG-Förderungszeitraum nun ausgeschöpft haben?
Da der Erzeugungs- und Verbrauchsort in diesen Fällen nicht übereinstimmt, gilt der Eigenverbrauch des Stroms als ein „Verkauf an Dritte“.
Drei Möglichkeiten kommen hierbei in Betracht:
- Die Direktvermarktung
- Der Verkauf an Dritte (die Bewohner des Gebäudes)
- Die Verpachtung der Anlage.
Bei der letzten Option wird Strom nicht verkauft, sondern einfach die Anlage verpachtet. So können Dritte den Strom quasi selbst erzeugen. Ebenso wie der Verkauf an Dritte ist auch die Verpachtung immer noch EEG-umlagepflichtig. In den nächsten Monaten wird sich hier einiges tun. Zur Sicherheit empfiehlt es sich jedoch, Kontakt zu einem Steuerberater aufzusuchen, da das herkömmliche Mieterstrommodell hier nicht funktioniert.
Verfahren beim Neuaufbau der Anlage
Neue PV-Module sind heute deutlich leistungsfähiger als sie es vor 20 Jahren noch waren. Alte Module vom Dach zu nehmen und die Anlage neu aufzubauen, kann also sinnvoll sein. Für die neuen Module erhalten Sie neben den neuen Garantien auch weitere 20 Jahre der EEG-Förderung. Dabei muss die Neuanlage den heutigen Kriterien entsprechen: Überspannungsschutz AC und DC, Brandschutz, die richtige Anbringung Ihres Wechselrichters und veränderte Anforderungen an Zählerplätze seien hier genannt. Die Infrastruktur wie Dachhaken, Stromleitungen und Schienen kann geprüft und bei langfristig gutem Zustand weitergenutzt werden.
Die Branche hat sich in den letzten 20 Jahren stark weiterentwickelt und bietet heute auch komplette Systeme an, über die es sich lohnen kann, Informationen einzuholen.
Möglichkeiten zur Nutzung Ihrer Altmodule gibt es viele. Neben dem Verkauf hilft auch der Einsatz der Anlage im sonnigen Ausland (z.B. über Ingenieure ohne Grenzen) sowie als Spende an Schulen, sodass Schüler die nachhaltige Energieerzeugung am Modell sehen können. Ebenso können die Module auch auf das Gartenhaus oder bei Freunden mit Unterstützung eines kleinen Batteriespeichers installiert werden.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie bereits jetzt die Chance in die Direktvermarktung einzusteigen. Schaffen Sie rechtzeitig die nötigen Voraussetzungen wie die Einrichtung der Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage und eines RLM-Zählers. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel „Die 6 Schritte bis zur Strom Direktvermarktung“.
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