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Webinar Recap: Meine PV-Anlage wird 20 Jahre alt – und jetzt?

Lesezeit: 3 Minuten

Das letzte Jahr der EEG-Förde­rung ist für einige PV-Anlagen bereits angebro­chen – höchste Zeit sich zu infor­mieren. Wie geht es weiter, wenn meine PV-Anlage bald aus dem Förder­zeit­raum entfällt? Was sind die nächsten mögli­chen Schritte, welche bietet mir die Anlage noch und welche Hürden kommen auf mich zu? Diese und noch mehr Fragen haben unsere Experten Jan Gühring und Pierre Fees im kürzli­chen Webinar für Sie beant­wortet. Über den Button gelangen Sie zum kostenosen Webinar on demand. Die wichtigsten Infos zum Nachlesen gibt’s hier. 

Kurz vorab: Das Ende der EEG-Förde­rung bedeutet nicht gleich­zeitig das Ende der Anlage selbst. Anlagen dürfen auch zukünftig normal weiter­be­trieben werden. Jedoch erhalten Anlagen­be­treiber fortan keine Vergü­tung mehr für ihren produ­zierten Storm. Umso wichtiger ist es, sich über die darauf­fol­genden Schritte klar zu werden.

Prüfen alter Bestandsanlagen 

Unter den bestehenden Altanlagen schlum­mern viele, die – entgegen der Vorgabe des EEGs – nicht alle vier Jahre einem PV-E-Check unter­zogen wurden. Dies sollte nun nachge­holt werden. Eine wichtige Rolle dabei spielen vor allem die Sicher­heit, schließ­lich wird bei der Strom­erzeu­gung immer Wärme produ­ziert, sowie die Ertrags­aus­wer­tung. Ein Blick auf die Ertrags­kurve lässt erkennen, dass es sich lohnt, alle paar Jahre den Pollen­staub auf der Anlage zu entfernen. 

Umgang mit Bestands­an­lagen auf dem eigenen Dach

Während Anlagen früher als Vollein­spei­sungs­an­lagen genutzt wurden, entwi­ckeln sie sich zuneh­mend zu Eigen­strom­an­lagen, d.h. der Strom wird vom Produ­zenten selbst genutzt. Nach heutigem Stand werden Erzeu­gungs­an­lagen, die aus dem EEG fallen, EEG-umlage­pflichtig. Eine 2018 ins Leben gerufene EU-Richt­linie (Verord­nung 2018/2001) möchte bis zum 30.06.2021 jedoch Anlagen bis 30kW von Umlagen und Abgaben befreien. Im besten Fall würde die deutsche Regie­rung die Entbin­dung der EEG-Umlage­pflicht bis Ende dieses Jahres umsetzen, um so den enormen Rechen­auf­wand in 2021 zu ersparen.

Direkt­ver­mark­tung

Derzeit erhalten aus dem EEG-fallende Anlagen, die Überschuss­strom einspeisen, keine weitere Vergü­tung. Die Direkt­ver­mark­tung stellt eine Lösung für dieses Problem dar. Anlagen­be­treiber erhalten so auch weiterhin Geld in mindes­tens der Höhe der EEG-Vergü­tung. Mittler­weile wurde im Virtu­ellen Kraft­werk auch die Direkt­ver­mark­tung für Klein­an­lagen bis 1kW reali­siert. Erstellen Sie jetzt unver­bind­lich Ihr Direkt­ver­mark­tungs­an­gebot und profi­tieren Sie bereits vor EEG-Ende von den Vorteilen.

Eigen­ver­brauch durch Stromspeicher

Weiterhin gilt, dass Bestands­an­lagen der Erzeu­gung an Ort und Stelle entspre­chen müssen. Strom kann also nicht an einem Ort erzeugt und an einem anderen genutzt werden. Ebenso muss das Haupt­ein­kommen auch in Zukunft einer anderen Quelle entspringen, um nicht als Strom­ver­trieb zu gelten.

Bei Durch­set­zung der genannten EU-Richt­linie bis Ende Juni 2021 oder früher, haben Strom­erzeuger ohne Speicher durch­schnitt­lich etwa 30% Eigen­strom­ver­brauch. Mit Speicher können hingegen im Durch­schnitt etwa 70% des produ­zierten Stroms selbst verbraucht werden. In beiden Fällen erfolgt eine Verän­de­rung des Messkon­zepts, welche auch eine wesent­liche Änderung der Anlage mit sich bringt. Der Zähler­platz muss den neuen Anfor­de­rungen entspre­chen und, sollte er schon alt sein, umgebaut werden.

Bei gespei­chertem Strom besteht keine Umlage­pflicht, sodass sich zwei Möglich­keiten ergeben: AC-Speicher oder DC-Speicher. Beim AC-Speicher kann der Wechsel­richter in gutem Zustand (50.2 Hz Regel einge­halten, Überspan­nungs­schutz einge­baut etc.) behalten werden. Probleme können jedoch durch Wandlungs­ver­luste auftreten. Der DC-Speicher kann direkt in die Reihen­schal­tung der Module (String) einge­baut werden, wodurch der Vorteil eines höheren Wirkungs­grades entsteht. Der Wechsel­richter kann je nach Zustand bleiben oder ausge­tauscht und verkauft werden.

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Umgang mit Bestands­an­lagen auf fremden Dächern

Was geschieht mit den Anlagen, die nach einem früheren Modell auf einem angemie­teten Dach angebracht wurden und den EEG-Förde­rungs­zeit­raum nun ausge­schöpft haben?
Da der Erzeu­gungs- und Verbrauchsort in diesen Fällen nicht überein­stimmt, gilt der Eigen­ver­brauch des Stroms als ein „Verkauf an Dritte“. 

Drei Möglich­keiten kommen hierbei in Betracht:

  • Die Direkt­ver­mark­tung
  • Der Verkauf an Dritte (die Bewohner des Gebäudes)
  • Die Verpach­tung der Anlage.

Bei der letzten Option wird Strom nicht verkauft, sondern einfach die Anlage verpachtet. So können Dritte den Strom quasi selbst erzeugen. Ebenso wie der Verkauf an Dritte ist auch die Verpach­tung immer noch EEG-umlage­pflichtig. In den nächsten Monaten wird sich hier einiges tun. Zur Sicher­heit empfiehlt es sich jedoch, Kontakt zu einem Steuer­be­rater aufzu­su­chen, da das herkömm­liche Mieter­strom­mo­dell hier nicht funktioniert. 

Verfahren beim Neuaufbau der Anlage 

Neue PV-Module sind heute deutlich leistungs­fä­higer als sie es vor 20 Jahren noch waren. Alte Module vom Dach zu nehmen und die Anlage neu aufzu­bauen, kann also sinnvoll sein. Für die neuen Module erhalten Sie neben den neuen Garan­tien auch weitere 20 Jahre der EEG-Förde­rung. Dabei muss die Neuan­lage den heutigen Krite­rien entspre­chen: Überspan­nungs­schutz AC und DC, Brand­schutz, die richtige Anbrin­gung Ihres Wechsel­rich­ters und verän­derte Anfor­de­rungen an Zähler­plätze seien hier genannt. Die Infra­struktur wie Dachhaken, Strom­lei­tungen und Schienen kann geprüft und bei langfristig gutem Zustand weiter­ge­nutzt werden.

Die Branche hat sich in den letzten 20 Jahren stark weiter­ent­wi­ckelt und bietet heute auch komplette Systeme an, über die es sich lohnen kann, Infor­ma­tionen einzuholen.

Möglich­keiten zur Nutzung Ihrer Altmo­dule gibt es viele. Neben dem Verkauf hilft auch der Einsatz der Anlage im sonnigen Ausland (z.B. über Ingenieure ohne Grenzen) sowie als Spende an Schulen, sodass Schüler die nachhal­tige Energie­er­zeu­gung am Modell sehen können. Ebenso können die Module auch auf das Garten­haus oder bei Freunden mit Unter­stüt­zung eines kleinen Batte­rie­spei­chers instal­liert werden.

Unsere Empfeh­lung: Nutzen Sie bereits jetzt die Chance in die Direkt­ver­mark­tung einzu­steigen. Schaffen Sie recht­zeitig die nötigen Voraus­set­zungen wie die Einrich­tung der Fernsteu­er­bar­keit Ihrer Anlage und eines RLM-Zählers. Weitere Infor­ma­tionen finden Sie in unserem Artikel “Die 6 Schritte bis zur Strom Direktvermarktung”.

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Pierre Fees, Head of Sales

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