Nachhaltig erzeugten Strom in die Direktvermarktung zu geben, kommt für viele Anlagentypen in Frage. Beim Virtuellen Kraftwerk der EnBW unterscheiden wir zwischen 3 Formen der Direktvermarktung: EEG-Direktvermarktung, Sonstige Direktvermarktung und Post-EEG Direktvermarktung. Mit unserem einfachen Selbsttest erfahren Sie, welche Form die richtige für Ihre Anlage ist.
Welche Form der Direktvermarktung ist die Richtige für meine Anlage?
EEG-Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell
Hat eine Anlage Anspruch auf die Einspeisevergütung für nachhaltigen Strom, kommt sie für die Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell in Frage: Seit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 ist die Direktvermarktung für Neuanlagen ab 100 kW verpflichtend. Für Bestandsanlagen ist sie optional. In der EEG-Direktvermarktung verkaufen Anlagenbetreibende den Strom an einen Direktvermarkter. Im sogenannten Marktprämienmodell dieser Direktvermarktungsform erhalten Betreibende vom Netzbetreiber die Marktprämie und vom Direktvermarkter den Marktwert. Marktprämie und Marktwert ergeben immer mindestens den anzulegenden Wert, der der EEG-Vergütung entspricht. Der Marktwert schwankt je nach Verkaufspreis an der Börse, somit können die Erlöse über der EEG-Vergütung liegen, durch die Marktprämie aber nie darunter.
- Anlagen mit Anspruch auf EEG-Vergütung
- Verpflichtend: Neubauanlagen ab 100 kW seit 2017
- Freiwillig: Bestandsanlagen
Sonstige Direktvermarktung
- Anlagen ohne Anspruch auf EEG-Vergütung
Post-EEG Direktvermarktung
- Anlagen, deren Anspruch auf EEG-Vergütung nach 20 Jahren ausgeschöpft ist
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