Inhaltsverzeichnis
- 1 Warum hat die Frage, ob Kunden ihre Erneuerbare-Energien-Anlage zur Deckung des Eigenbedarfs einsetzen möchten, eine Relevanz für den Strompreis des Kunden?
- 2 Der dynamische Stromtarif für optimierten Eigenverbrauch
- 3 Wo erfährt der Kunde, ob es seitens der Stromlieferanten Beschränkungen bezüglich des Eigenverbrauchs gibt?
- 4 Bedeutet eine Beschränkung immer direkt eine Preissteigerung durch den Stromlieferanten?
- 5 Gibt es Alternativen zu einer AGB-Beschränkung?
- 6 Wie funktioniert die Eigenverbrauchsdeckung über den Reststromtarif?
Warum hat die Frage, ob Kunden ihre Erneuerbare-Energien-Anlage zur Deckung des Eigenbedarfs einsetzen möchten, eine Relevanz für den Strompreis des Kunden?
Wenn Kunden eine Erneuerbare-Energien-Anlage zum Eigenbedarf nutzen möchten, dürfen sie das bei vielen Lieferanten gar nicht oder nur in geringem Umfang bzw. haben dadurch gegebenenfalls preisliche Nachteile.
Warum ist das so? Der Stromlieferant erstellt auf Basis von historischen Lastgängen seines Kunden Prognosen für dessen zukünftigen Lastverlauf. Diese Prognosen werden im Rahmen des Bilanzkreismanagements zwischen den Lieferanten bereitgestellt und über die Strombörse ausgeglichen. Lesen Sie zur genaueren Erläuterung unseren Glossarbeitrag ‚Bilanzkreis‘.
Sobald ein Kunde eine Erneuerbare-Energien-Anlage baut und diese zur Deckung seines Eigenbedarfs nutzt, ist sein Lastvorgang für den Lieferanten schlechter planbar. Die Kalkulation eines festen Preises über die gesamte Vertragslaufzeit des Kunden ist somit schwierig. Als Ausgleich kalkuliert er in Folge für den Kunden weitere Risikozuschläge ein – der Strompreis des Kunden steigt.
Der dynamische Stromtarif für optimierten Eigenverbrauch
Wo erfährt der Kunde, ob es seitens der Stromlieferanten Beschränkungen bezüglich des Eigenverbrauchs gibt?
Bedeutet eine Beschränkung immer direkt eine Preissteigerung durch den Stromlieferanten?
Gibt es Alternativen zu einer AGB-Beschränkung?
Wie funktioniert die Eigenverbrauchsdeckung über den Reststromtarif?
Die Stromproduktion einer Erneuerbare-Energien-Anlage ist in der Regel stark witterungsabhängig. Gleichzeitig schwankt auch der Stromverbrauch. Abhängig von Uhrzeit, Witterung und weiteren Faktoren kann es somit zu zwei Fällen kommen.
- Es wird weniger Strom produziert als verbraucht. Für Besitzer einer Photovoltaikanlage ist das häufig abends der Fall, wenn die Sonne untergeht und dafür im Haus viele Lichter angeschaltet werden. In diesem Fall muss Strom, sogenannter Reststrom, vom öffentlichen Netz bezogen werden. Diesen Strom können wir liefern, um so den Strombetrieb einwandfrei weiterlaufen zu lassen.
Unser Reststromtarif verzichtet dabei auf die oben genannten Risikozuschläge. Stattdessen bietet der Tarif dem Kunden die Möglichkeit, ohne zusätzlichen Aufwand an der tatsächlichen Strompreisentwicklung des Spotmarktes teilzuhaben. - Es wird mehr Strom produziert als zu dem Zeitpunkt benötigt. In diesem zweiten Fall muss der überschüssige Strom in das Netz eingespeist werden, um somit anderen Verbrauchern zur Verfügung zu stehen. Über die Strom Direktvermarktung wird der erzeugte Strom optimal an der Strombörse vermarktet und der Anlagenbesitzer erhält folglich eine Vergütung für jede eingespeiste kWh.
Als Ihr Partner liefern wir Ihnen beides aus einer Hand. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an für den Reststromtarif und die Direktvermarktung.

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