Power Purchase Agreement
Inhalt
Warum lohnt sich ein PPA Vertrag?
Im Vergleich zu einer Vergütung zu Spotmarktpreisen oder dem technologiespezifischen Monatsmarktwert erhalten Sie bei einem PPA Vertrag über die gesamte Vertragslaufzeit einen Festpreis. In Kombination mit den verschiedenen Vertragslaufzeiten haben Sie Planungssicherheit hinsichtlich der Erträge Ihrer Anlage.
Dank unseres Standardvertrags und den einfachen Prozessschritten konnten wir den Aufwand eines Vertragsabschlusses deutlich reduzieren. Zudem profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung des Virtuellen Kraftwerks und haben mit der EnBW einen bonitätsstarken Abnehmer an Ihrer Seite.
- Festpreis Vergütung
- Vertragslaufzeiten ab einem Jahr
- Aufwandsreduzierung durch Standardverträge
- Bonitätsstarker Offtaker
- Langjährige Erfahrung in der Abwicklung
Was ist ein PPA Vertrag?
PPAs beschreiben einen langfristigen Stromliefervertrag zwischen dem Energieerzeuger und dem Energieverbraucher bzw. einem Energiehändler als Zwischenstufe. Hierbei wird unterschieden zwischen einem Corporate-PPA-Vertrag und dem Utility-PPA-Vertrag.
Der Corporate-PPA-Vertrag wird zwischen dem Energieerzeuger und dem Energieverbraucher abgeschlossen. Der Utility PPA stellt hingegen einen Vertrag zwischen dem Energieerzeuger und einem Energieversorger bzw. Direktvermarkter dar. Bei diesem Modell verkauft der Direktvermarkter den Strom an der Börse oder liefert ihn direkt an einen Verbraucher.
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Die Informationen dieser Seite richten sich primär an Anlagenbetreiber, Projektierer oder Investoren, die den Strom aus einer EE-Anlage verkaufen möchten (Utility PPA).
Für wen eignet sich ein PPA Vertrag?
PPA für Bestandsanlagen
PPA für Neuanlagen
Was sind die allgemeinen Voraussetzungen für einen PPA Vertrag?
- Anlagengröße: Hier muss zwischen Anlagen, die sich noch im Bau oder in der Planung befinden, sogenannte Neuanlagen, oder bereits Energie in das öffentliche Netz einspeisen, sogenannte Bestandsanlagen, unterschieden werden. Die Mindestgröße für Bestandsanlagen beträgt 2 MWp, für Neuanlagen liegt die Grenze bei 10 MWp. Diese Grenzen beziehen sich immer auf die Einzelleistung der jeweiligen Anlage und nicht auf ein summiertes Portfolio.
- Kein Eigenverbrauch: Aufgrund der langen Vertragslaufzeiten und der damit verbundenen Komplexität der Ertrags- und Preisprognosen, bieten wir einen PPA-Vertrag aktuell nur für Volleinspeiser Anlagen an.
- Lieferumfang: Neben dem gesamten, in der EE-Anlage produzierten Strom umfasst der Lieferumfang auch die dafür ausgestellten Herkunftsnachweise (Kurz HKN). Mehr zum Thema HKN erfahren Sie auch unter "Herkunftsnachweis"
- Anlagenstandort: Der Anlagenstandort der zu vermarkteten Anlage muss sich in Deutschland befinden.
Welche EE-Technologien können einen PPA Vertrag abschließen?
PPA Vertrag für Photovoltaik
PPA Vertrag für Windkraft
Welche Laufzeiten gibt es bei einem PPA Vertrag?
- Für Neuanlagen: 5 - 15 Jahre
- Für Bestands- und Post-EEG Anlagen: 1 - 5 Jahre
Wie bildet sich der Preis eines PPA Vertrags?
Durch unseren PPA Vertrag erhalten Sie einen pauschalen Betrag für jede eingespeiste MWh Strom + die dazu gehörigen Herkunftsnachweise über die gesamte Vertragslaufzeit. Dieses Preismodell nennt sich „pay-as-produced“.
Der pauschale Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Die Grundlage bilden die Marktpreise an der Strombörse EEX zum Zeitpunkt der Anfrage. Davon abgezogen werden Risikofaktoren über die Dauer der Vermarktung (z.B. Umwelteinflüsse, Preisschwankungen, Markteinflüssen) sowie die Vermarktungskosten für die Aufwände des Stromvermarkters.
Festpreis Kalkulation
Die standortspezifischen Faktoren können sich je nach Lage und Gegebenheiten positiv oder negativ auf den Vermarktungspreis auswirken. Aufgewertet wird der Preis letztendlich mit der Vergütung für die Herkunftsnachweise.
Einflussfaktoren auf den Preis
- Photovoltaikanlagen: Ausrichtung und Neigung
- Windkraftanlagen: Narbenhöhe, Hersteller und Typ
- Vertrag: Vermarktungsbeginn, Vertragslaufzeit
- Markt: Preisniveau zum Zeitpunkt der Anfrage