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Redispatch 2.0
Seit dem 01. Oktober 2021 ist Redispatch 2.0 in Kraft und sorgt noch immer für Unruhe.Betreibende Erneuerbarer Energien Anlagen über 100 kWp müssen neuen Pflichten nachkommen. Anlagen, die noch nicht in der Direktvermarktung sind, trifft es besonders hart. Das Virtuelle Kraftwerk übernimmt für Sie die Rolle als Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR) und damit auch den Großteil der komplexen Aufgaben, die auf Anlagenbetreibende zukommen.Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen und Vorteilen für Redispatch 2.0 mit dem Virtuellen Kraftwerk.
Inhalt
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Mehr InformationenIhre Vorteile auf einen Blick:
- Sorgenfrei durch den Redispatch 2.0
- Wir übernehmen die Rolle EIV und BTR für Sie
- Stammdaten schnell und einfach im übersichtlichen Tool melden
- Sie erhalten Mehrerlöse für Ihren Strom in der Direktvermarktung
- Keine bösen Überraschungen: Wir halten Sie up-to-date
- Transparent und unkompliziert: Wir stehen Ihnen bei allen Fragen als zuverlässiger Partner zur Seite


Das sind die Voraussetzungen für Redispatch 2.0:
- Nur wenn ein Direktvermarktungsvertrag mit dem Virtuellen Kraftwerk besteht oder abgeschlossen wird, kann die Redispatch 2.0 Dienstleistung in Anspruch genommen werden
- Für Redispatch 2.0 ist die Herstellung der Fernsteuerbarkeit durch den Anlagenbetreibenden Voraussetzung für die erfolgreiche Direktvermarktung und Übernahme der Redispatch 2.0 Pflichten. Dabei können einmalige Kosten auf Sie zukommen. Gerne vermitteln wir Sie hier an unsere kompetenten Partner.
- Es wird eine Fernsteuerbarkeit mit Schnittstelle zum Direktvermarkter benötigt. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber nicht für den Zugriff durch den Direktvermarkter geeignet ist.
Weitere Informationen & Veranstaltungen
Redispatch 2.0 kurz erklärt
Die Synchronisation von Angebot und Nachfrage im Stromnetz wird zunehmend zur Herausforderung. Veränderte Lastflüsse durch den Ausbau erneuerbarer Energien, der Ausstieg aus der Kernenergie und die Integration europäischer Strommärkte sind nur einige der Gründe, warum zunehmend mehr für die Erhaltung der Netz- und Systemstabilität getan werden muss. Der Redispatch 2.0 soll hier Abhilfe schaffen.
Mit der Einführung müssen auch Betreibende von Anlagen der erneuerbaren Energien eine Verschiebung ihrer geplanten Stromproduktion zur Vermeidung von Netzengpässen vornehmen. Konkret bedeutet das, dass auch Erneuerbare-Energien-Anlagen künftig im Falle eines drohenden Netzengpasses abgeregelt werden können. Ziel ist es somit, die Netzführung zu optimieren und Kosten für die Behebung von Netzengpässen zu reduzieren.

Mit der Direktvermarktung
durch den Redispatch 2.0
Neue Aufgaben für Anlagenbetreibende
Anlagenbetreibende bleiben vom Redispatch 2.0 nicht unverschont. Eine wesentliche Aufgabe wird die Mitteilung der Stammdaten, Stammdatenänderungen und Nichtverfügbarkeiten Ihrer Anlage an den Netzbetreiber sein. Auch Prognosefahrpläne ihrer Stromerzeugung sowie das zugehörige Redispatch-Potenzial müssen in Zukunft an den Übertragungsnetzbetreiber gemeldet werden.
Wir kümmern uns für Sie um den Redispatch 2.0
Ihre neuen Aufgaben erfordern fachkundiges Wissen. Bei Fehlern oder Missachtung Ihrer neuen Pflichten können sonst schnell hohe Strafen auf Sie zukommen. Ihre neue Verantwortung hinsichtlich der komplexen, energiewirtschaftlichen Aufgaben können Sie durch einen Wechsel in die Direktvermarktung ganz einfach auf uns als Einsatzverantwortlichen (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR) übertragen. Nachdem Sie einmalig Ihre Stammdaten in unserem übersichtlichen Tool gemeldet haben, müssen Sie zukünftig lediglich Ihre Nichtverfügbarkeiten an uns melden.
Ihr Einstieg in die Direktvermarktung
Die Direktvermarktung ist für Betreibende von Anlagen > 100 kWp, die nach dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden, verpflichtend. Für Bestandsanlagen, d.h. Anlagen, die sich noch im EEG-Vergütungszeitraum befinden, jedoch vor dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden, lohnt sich der freiwillige Wechsel in die Direktvermarktung nun zusätzlich.
Weniger Sorgen - Mehr Erlöse
Alle Sorgen um die komplizierte Umsetzung im Rahmen des Redispatch 2.0 sind passé. Als Ihr Direktvermarkter übernehmen wir für Sie die Rolle des EIV und BTR.
Zudem erwarten Sie in der freiwilligen Direktvermarktung weitere Mehrerlöse im Vergleich zur EEG-Einspeisevergütung. Mit jeder eingespeisten Kilowattstunde erhalten Sie zusätzlich die sogenannte Managementprämie in Höhe von 0,4 Cent. Bei einer Nennleistung Ihrer Anlage von bspw. 200 kWp bringt Ihnen das Mehrerlöse in Höhe von 800 Euro pro Jahr – und das völlig risikofrei.
FAQ zu Redispatch 2.0
Allgemeine Fragen
An wen sende ich meine Zuordnungsliste?
Wenn Sie als Kunde eine Zuordnungsliste (= ID der Technischen Ressource zu einer steuerbaren Ressource) erhalten oder aufgefordert werden, diese herunterzuladen, senden Sie diese bitte an service@interconnector.de.
Sie haben Fragen zum Redispatch 2.0?
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