Skip to content

Energie­versorgungs­unternehmen

Lesezeit: < 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

Unter­nehmen, die in der Energie­ver­sor­gung tätig sind, werden als Energie­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen oder kurz EVU bezeichnet. Dabei kann man „Energie­ver­sor­gung“ zweierlei verstehen:

  1. Mit der ersten Sicht auf den Begriff ist ledig­lich die Grund­ver­sor­gung von Endkunden, also das direkte Versorgen mit leitungs­netz­ver­knüpften Energie­trä­gern wie beispiels­weise Strom, Gas oder Fern-/Nahwärme gemeint.
  2. Die zweite Sicht beinhaltet alle Arten der Energie­ver­sor­gung, also auch das Belie­fern mit Brenn­stoffen wie beispiels­weise Holzpel­lets, Heizöl oder Kohle, aber auch der Betrieb von Kraft­werken oder der Energie­handel sind mit inbegriffen.

Nach §3 Satz 1 Nr. 18 EnWG (Energie­wirt­schafts­ge­setz) sind EVUs „natür­liche oder juris­ti­sche Personen, die andere mit Energie versorgen, ein Energie­ver­sor­gungs­netz betreiben oder an einem Energie­ver­sor­gungs­netz als Eigen­tümer Verfü­gungs­be­fugnis besitzen.” Sie erzeugen, verteilen und vertreiben also Energie und machen sie für Endver­brau­cher, ob privat oder gewerb­lich, verfügbar.

Auf der einen Seite gibt es die überre­gio­nalen EVUs, die über ein eigenes Hochspan­nungs­netz verfügen. Auf der anderen Seite gibt es die regio­nalen EVUs mit Stadt­werken oder Tochter­un­ter­nehmen. Zu den regio­nalen EVUs gehören auch Versorger ohne eigenes Hochspan­nungs­netz sowie Privat­per­sonen, die selbst Strom erzeugen.

Welche Energie­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen gibt es in Deutschland?

In Deutsch­land gibt es mehr als 900 Energie­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen. Zu den fünf größten Strom­an­bie­tern gehören:

  • E.ON
  • RWE
  • Vatten­fall Europe
  • EWE AG
  • EnBW

Zusammen bewerk­stel­ligen sie bis zu 80% der Strom­menge in Deutsch­land. Dadurch, dass es so viele EVUs gibt, sind Koope­ra­tionen unter­ein­ander oft gegeben, um die wenigen Hochspan­nungs­lei­tungen mitbe­nutzen zu können.

EVUs, die nur auf die Nutzung erneu­er­barer Energien zurück­greifen, wachsen heutzu­tage immer mehr.

Auf der Suche nach einem starken Partner? 

Wie hilfreich war dieser Artikel? 

Zum Bewerten auf die Sterne klicken 

Durch­schnitt­liche Bewer­tung 5 / 5. Anzahl Bewer­tungen: 5

Noch keine Bewer­tung, sei der Erste! 

Bild von EnBW Virtuelles Kraftwerk

EnBW Virtuelles Kraftwerk

Newsletter abonnieren
und mehr erfahren

Diese Themen könnten Sie interessieren:
Checkliste AgNes Reform
Checklisten
Check­liste: Netzent­gelt­be­freiung für Graustromspeicher

Lesezeit: < 1 minuteKurzbe­schrei­bung Was bedeutet die geplante AgNes-Reform für die Netzent­gelt­be­freiung von Batte­rie­spei­chern? Für bestehende und fortge­schrit­tene Graustrom-Speicher­­pro­­jekte können insbe­son­dere Bestands­schutz, finale Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dung (FID), Nachweis­füh­rung und Fristen relevant werden. Unsere kosten­lose Check­liste gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die zentralen Punkte des aktuellen AgNes-Festle­­gungs­­en­t­­wurfs und zeigt, was Sie für Ihr Batte­rie­spei­cher­pro­jekt jetzt

Jetzt lesen