Skip to content

Fernsteu­er­bar­keit

Lesezeit: 3 Minuten

Die Fernsteu­er­bar­keit ist eine technisch notwen­dige Voraus­set­zung für die Direkt­ver­mark­tung: Anlagen, deren Strom direkt­ver­marktet wird, müssen durch den Direkt­ver­markter fernsteu­erbar sein, denn der Direkt­ver­mark­tungs­partner muss die Einspei­sung der Anlage anhand der Preis­schwan­kungen an der Börse regulieren können.

Für Neubau­an­lagen ab 100kWp ist die Direkt­ver­mark­tung seit 2017 verpflich­tend. Mit der Novelle des Erneu­er­bare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde die Direkt­ver­mark­tung nach dem sogenannten Markt­prä­mi­en­mo­dell einge­führt: Anlagen­be­treiber erhalten vom Direkt­ver­markter monat­lich den Markt­wert und vom Netzbe­treiber die Markt­prämie. Aller­dings nur dann, wenn die Anlage fernsteu­erbar ist. Daher ist die Fernsteu­er­bar­keit der Anlage die Grund­vor­aus­set­zung für den Erfolg der Direktvermarktung.

Nur, wenn die Fernsteu­er­bar­keit über einen Partner von Inter­con­nector GmbH herge­stellt wurde und der Nachweis an den Netzbe­treiber weiter­ge­leitet werden kann, kann die Markt­prämie ausge­zahlt werden.

Warum ist Fernsteu­er­bar­keit notwendig?

Neben der gesetz­li­chen Pflicht zum Erhalt der Markt­prämie nutzen Direkt­ver­markter diese Option, um in Echtzeit auf Preis­schwan­kungen am Markt reagieren zu können und die Einspei­se­menge der Anlage anzupassen. Deswegen muss es dem Direkt­ver­markter jeder­zeit möglich sein, die Ist-Einspei­sung, d.h. die erzeugte Strom­menge abzüg­lich des Eigen­be­darfs, abzurufen und gegebe­nen­falls fernge­steuert zu reduzieren. 

Was wird ferngesteuert? 

Der Direkt­ver­markter kann die Leistung der Anlage fernsteuern. Er kann die Anlage herun­ter­re­geln und die Leistung auch wieder hochfahren. Dies geschieht selten, ist aber essen­ziell, um negative Strom­preise vermeiden zu können und den Strom zu besten Preisen zu vermarkten. 

Wie wird die Fernsteu­er­bar­keit hergestellt?

Man unter­scheidet zwischen zwei Arten der Fernsteuerbarkeit:

1. Fernsteu­er­bar­keit des Netzbetreibers

Die Steue­rung einer Anlage erfolgt in erster Linie nach den Vorgaben des Netzbe­trei­bers, Um das Netz stabil zu halten, muss die Anlage für den Netzbe­treiber fernsteu­erbar sein. Diese Anlagen­steue­rung funktio­niert in der Regel über Funkrund­steu­er­emp­fänger, Fernwerk­technik, analoge Signale oder digitale Signale.
Anlagen­be­treiber müssen dafür sorgen, dass die Anlagen­steue­rung zum Proto­koll des Netzbe­trei­bers passt. Hierbei gibt es einfache Möglich­keiten, sogenannte Proto­koll­um­sätze zu nutzen, um so mit relativ preis­werter Technik eine Steue­rung durch­führen zu können.

 

2. Fernsteu­er­bar­keit des Direktvermarkters

Für die Fernsteu­er­bar­keit des Direkt­ver­mark­ters wird eine weitere Schnitt­stelle einge­richtet, mittels der der Direkt­ver­markter die Anlagen­leis­tung zur Preis­ma­xi­mie­rung fernsteuern kann. Diese Schnitt­stelle benötigt zusätz­li­chen Einbau­platz, Inter­net­an­schluss, Hardware zur Übertra­gung von Verbrauchs-Messwerten sowie der eigent­li­chen Anlagensteuerung.

Wer stellt die Fernsteu­er­bar­keit her und was kostet das?

Anlagen­be­treiber müssen einen Dienst­leister ihrer Wahl eigens beauf­tragen, sich um die Anbin­dung Ihrer Anlage an das Virtu­elle Kraft­werk zu kümmern, d.h. Ihre Anlage fernsteu­erbar machen und sie mit der dafür notwen­digen Hardware ausstatten. Für die Herstel­lung der Fernsteue­rung arbeitet das Virtu­elle Kraft­werk der EnBW mit drei Partnern zusammen:

Die verschie­denen Anbieter sind auf unter­schied­liche Hardware spezia­li­siert und verfügen über eigene Hardware. Die Kosten ergeben sich durch den jewei­ligen Dienst­leister und der bereits vorhan­denen Hardware.

FAQ zur Fernsteu­er­bar­keit beim Virtu­ellen Kraft­werk der EnBW

Die Fernsteu­er­bar­keit ist eine technisch notwen­dige Voraus­set­zung für die Direkt­ver­mark­tung: Nur wenn diese über einen Partner von Inter­con­nector GmbH herge­stellt wurde und wir als Direkt­ver­markter die Anlage fernsteuern können, kann die Markt­prämie vom Verteil­netz­be­treiber ausge­zahlt werden.

Der Direkt­ver­markter kann die Leistung der Anlage fernsteuern. Er kann die Anlage herun­ter­re­geln und die Leistung auch wieder hochfahren. Dies geschieht selten, ist aber essen­ziell, um negative Strom­preise vermeiden zu können und den Strom zu besten Preisen zu vermarkten. 
Dass Anlagen in der Direkt­ver­mark­tung fernsteu­erbar sein müssen, ist im Erneu­er­bare-Energien-Gesetz (EEG) gesetz­lich vorge­schrieben. Der Direkt­ver­markter muss die Fernsteu­er­bar­keit der Anlage beim Netzbe­treiber (VNB) nachweisen. Nur dann erhalten Anlagen­be­treiber vom Netzbe­treiber die Markt­prämie ausbe­zahlt. Es gilt dringend zu beachten, dass die Fernsteu­er­bar­keit des Netzbe­trei­bers (VNB) unabhängig von der Fernsteu­er­bar­keit des Direkt­ver­mark­ters ist. 
  • Im Kunden­portal unter dem Punkt „Fernsteu­er­bar­keit“ einen unserer Partner-Fernsteu­er­bar­keits-Dienst­leister auswählen
  • Nach Auswahl im Portal wird der Anlagen­be­trei­bende bzw. der Ansprech­partner für die leittech­ni­sche Anbin­dung durch den Partner kontak­tiert, um die Herstel­lung der Fernsteu­er­bar­keit zu beauf­tragen (Es handelt sich hierbei um eine geson­derte Beauf­tra­gung bei einem separaten Fernsteuerbarkeits-Dienstleister.)
  • Termin verein­baren, um einen Techniker des Anbie­ters die Fernsteu­er­bar­keit testen, proto­kol­lieren und somit nachweisen zu lassen
  • Nachweis über die Fernsteu­er­bar­keit wird i.d.R vom Fernsteu­er­bar­keits­partner im Portal hochgeladen
  • Im Portal im letzten Schritt die Vorlage „Erklä­rung zur Fernsteu­er­bar­keit“ herun­ter­laden, diese unter­schreiben und wieder hochladen
  • Inter­con­nector GmbH versendet den Nachweis sowie die unter­schrieben Erklä­rung zur Fernsteu­er­bar­keit an den zustän­digen Verteil­netz­be­treiber. Erst dann erfolgt die Auszah­lung der Markt­prämie durch den Verteilnetzbetreiber

Bei Inter­con­nector GmbH ist derzeit nur ein RLM-Zähler zulässig, kein Smart Meter.
Außerdem ist die Fernsteu­er­bar­keit der Anlage durch den Direkt­ver­markter Pflicht, um eine Auszah­lung des Erlöses zu erhalten.

Ihr Ansprech­partner für alle techni­schen Fragen ist Ihr ausge­wählter Fernsteu­er­bar­keits-Partner. Jetzt Kontakt aufnehmen. Erste Infor­ma­tionen finden Sie hier.

Alle Fragen rund um das Portal beant­wortet Inter­con­nector GmbH. Bitte senden Sie eventu­elle Fragen an anbindung@interconnector.de

Solar-Log, ampere.cloud und ServiceZeit.com/IntegraSUN sind unsere Partner für die Herstel­lung der Fernsteu­er­bar­keit. Alle Infor­ma­tionen finden Sie hier.

Sie wollen mehr über die Fernsteu­er­bar­keit von PV-Anlagen erfahren?
In unserem Webinar on Demand erhalten Sie mehr Informationen. 

Wie hilfreich war dieser Artikel? 

Zum Bewerten auf die Sterne klicken 

Durch­schnitt­liche Bewer­tung 4.8 / 5. Anzahl Bewer­tungen: 9

Noch keine Bewer­tung, sei der Erste! 

Virtuelles Kraftwerk der EnBW

Virtuelles Kraftwerk der EnBW

Das Virtuelle Kraftwerk der EnBW verbindet Erzeuger und Verbraucher von erneuerbarer Energie mit Märkten und Möglichkeiten der Digitalisierung. Hierfür stellen wir als digitale Plattform Lösungen für eine dezentrale, digitale und sektorübergreifende Energiewelt zur Verfügung. Ziel ist es, den Energiebedarf und die Energieerzeugung optimal aufeinander abzustimmen und je nach Stromangebot und -nachfrage flexibel zu steuern.
Newsletter abonnieren
und mehr erfahren
Diese Themen könnten Sie interessieren:
Windenergie: Wissen und Details -Teaserbild
Energielexikon: Energiewissen kompakt & leicht verständlich
Windenergie

Lesezeit: 9 Minuten Was ist Windenergie? Defini­tion  Unter Windenergie versteht man die Nutzung der Bewegungs­en­ergie von Luftströ­mungen zur Erzeu­gung elektri­scher Energie. Die kineti­sche Energie der Luftmassen entsteht durch

Jetzt lesen
Energielexikon: Energiewissen kompakt & leicht verständlich
Wind­kraftanlage

Lesezeit: 1 minute Die Windenergie, auch Windkraft genannt, nutzt den Wind als erneu­er­bare Energie­quelle. Schon vor langer Zeit nutzte der Mensch Windmühlen, um Maschinen direkt vor Ort anzutreiben.

Jetzt lesen