Was ist Photovoltaik Liebhaberei?
Definition
Als Photovoltaik Liebhaberei bezeichnet man den Betrieb einer PV-Anlage ohne eine direkte Gewinnerzielungsabsicht, bspw. durch den überwiegenden Eigenverbrauch. Das Finanzamt kann den Anlagenbetrieb dann als „Liebhaberei“ einstufen. Dies hat den Vorteil, dass auf minimale Gewinne durch Resteinspeisung keine Einkommensteuer gezahlt werden muss und die Gewinnermittlung entfällt. Es gibt allerdings auch einen Nachteil bei der Photovoltaik Liebhaberei: Die Verluste beim Betrieb der PV-Anlage können nicht mehr steuerlich geltend gemacht und mit Gewinnen verrechnet werden.
Damit eine PV-Anlage als „Liebhaberei“ eingestuft wird, darf die installierte Leistung aller eigenen Anlagen 10 kW/kWp nicht überschreiten. Außerdem muss der erzeugte Strom in den eigenen Immobilien verbraucht werden und die Inbetriebnahme der Anlagen muss nach dem 31. Dezember 2033 oder vor mehr als 20 Jahren erfolgen bzw. erfolgt sein.
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