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Anzule­gender Wert

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Inhaltsverzeichnis

In der Direkt­ver­mark­tung wird der vom Anlagen­be­treiber erzeugte Strom mittels eines Direkt­ver­mark­tungs­part­ners an der Börse verkauft. Der Direkt­ver­mark­tungs­partner zahlt dem Anlagen­be­treiber monat­lich den durch­schnitt­lich an der Börse erzielten Strom­preis aus. Dieser wird auch Markt­wert genannt. Ist der Markt­wert niedriger als die EEG-Vergü­tung, erhält der Anlagen­be­treiber die Markt­prämie. Diese wird vom Netzbe­treiber ausge­zahlt und gleicht die Diffe­renz zwischen Börsen­erlösen und der staat­lich festge­legten EEG-Vergü­tung aus. Die Markt­prämie wird jeden Monat neu errechnet und orien­tiert sich dabei an den Markt­preisen der Strom­börse. Zusammen ergeben die Markt­prämie und der Markt­wert den anzule­genden Wert und sind in der Summe genau so hoch wie die fixe EEG-Vergütung. 

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