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Liebha­berei

Lesezeit: < 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

Was ist Photo­vol­taik Liebhaberei?

Defini­tion

Als Photo­vol­taik Liebha­berei bezeichnet man den Betrieb einer PV-Anlage ohne eine direkte Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht, bspw. durch den überwie­genden Eigen­ver­brauch. Das Finanzamt kann den Anlagen­be­trieb dann als „Liebha­berei“ einstufen. Dies hat den Vorteil, dass auf minimale Gewinne durch Restein­spei­sung keine Einkom­men­steuer gezahlt werden muss und die Gewinn­ermitt­lung entfällt. Es gibt aller­dings auch einen Nachteil bei der Photo­vol­taik Liebha­berei: Die Verluste beim Betrieb der PV-Anlage können nicht mehr steuer­lich geltend gemacht und mit Gewinnen verrechnet werden. 
Damit eine PV-Anlage als „Liebha­berei“ einge­stuft wird, darf die instal­lierte Leistung aller eigenen Anlagen 10 kW/kWp nicht überschreiten. Außerdem muss der erzeugte Strom in den eigenen Immobi­lien verbraucht werden und die Inbetrieb­nahme der Anlagen muss nach dem 31. Dezember 2033 oder vor mehr als 20 Jahren erfolgen bzw. erfolgt sein. 

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