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Überbauung vom Netzver­knüp­fungs­punkt – wie können Batte­rie­spei­cher die Netzan­schluss-Knapp­heit abfedern? 

Lesezeit: 3 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Netzverknüpfungspunkt?

Wer eine Photo­vol­ta­ik­an­lage, einen Windpark oder auch einen Batte­rie­spei­cher ans Strom­netz bringen will, muss an einen Netzver­knüp­fungs­punkt (NVP) angeschlossen werden. 
Der Netzver­knüp­fungs­punkt ist die techni­sche und recht­liche Schnitt­stelle zwischen einer Anlage eines Projek­tie­rers und dem öffent­li­chen Strom­netz, also der Punkt, an dem der Strom tatsäch­lich in das Netz des Netzbe­trei­bers einge­speist wird. Bei einer PV-Anlage auf einem Einfa­mi­li­en­haus ist der Netzver­knüp­fungs­punkt in der Regel der Hausan­schluss­kasten in der Straße. Bei einem Freiflä­chen-Solar­park, einem Windpark oder Großspei­cher ist der Netzver­knüp­fungs­punkt in der Regel ein Anschluss an die Mittel- oder Hochspan­nung, z.B. an eine Umspann­an­lage. 

Wichtig ist die Unter­schei­dung des NVP zum reinen Netzan­schluss: Letzterer bezeichnet die gesamte physi­sche Verbin­dung einer Anlage oder eines Gebäudes mit dem öffent­li­chen Strom­netz. Dabei geht es um die tatsäch­liche Infra­struktur, wie Kabel und Leitungen, die benötigt werden, um Strom zu übertragen, also den gesamten Vorgang der Errich­tung des Netzan­schlusses (Planung, Bau, Geneh­mi­gung und Bezah­lung). Der Netzver­knüp­fungs­punkt wiederum ist dann ledig­lich der konkrete physi­sche Punkt, an dem der Netzan­schluss an das öffent­liche Netz angeschlossen wird. Es ist der Ort, an dem die Energie von der Anlage oder dem Gebäude in das Netz einge­speist bzw. aus dem Netz entnommen wird, und in diesem Sinne ein Teil des Netzan­schlusses. Der Netzan­schluss endet also am Netzver­knüp­fungs­punkt. Bis zum NVP, einschließ­lich der Herstel­lung des Netzan­schlusses, ist der Netzbe­treiber verant­wort­lich, dahinter beginnt die Verant­wor­tung des Projek­tie­rers. 
Für die Herstel­lung eines Netzan­schlusses fallen in der Regel erheb­liche Kosten durch den Netzbe­treiber an, etwa für Kabel­trassen, Trafo­sta­tionen oder Verstär­kungen im Netz. Auch eine einma­lige Zahlung des Baukos­ten­zu­schusses kann fällig werden, wenn durch den Anschluss ein Netzausbau nötig wird. 
Gerade bei großen Erneu­er­baren-Projekten ist die Herstel­lung des Netzan­schlusses oft einer der größten Kosten­blöcke und genau deshalb ist es so attraktiv, bestehende Netzver­knüp­fungs­punkte effizi­enter zu nutzen. 

Sind Netzan­schlüsse für EE-Anlagen das neue Nadelöhr? 

Wer heute in Deutsch­land einen Wind- oder Solar­park reali­sieren will, stößt auf ein wachsendes Problem: der Netzan­schluss ist zum Bottleneck geworden. 
Projek­tierer warten teils jahre­lang auf einen geeig­neten Netzver­knüp­fungs­punkt, und die Koordi­na­tion zwischen Übertra­gungs- und Verteil­netz­be­trei­bern zieht sich endlos hin. Während­dessen bleiben poten­ziell tausende Megawatt an erneu­er­barer Energie ungenutzt. Gründe hierfür sind unter anderem lange Warte­zeiten beim Netzbe­treiber, begrenzte Kapazi­täten (Netzbe­treiber geneh­migen oft nur so viel Einspei­se­leis­tung, wie das Netz an diesem Punkt verkraften kann) und komplexe Zustän­dig­keiten (erfolgt der Anschluss beim Verteil­netz oder im Übertra­gungs­netz?). 

Die Folge: ein regel­rechter Stau von Projekten, die technisch längst umsetzbar wären, aber keine NVP-Zusage bekommen. 

Überbauung des Netzver­knüp­fungs­punkts – was bedeutet das? 

Hier setzt ein Ansatz an, der in Fachkreisen immer mehr Aufmerk­sam­keit erhält: die einspei­se­sei­tige Überbauung des Netzver­knüp­fungs­punkts. 

Dabei wird mehr Erzeu­gungs­leis­tung instal­liert, als der Netzan­schluss eigent­lich zulässt. Zum Beispiel: Ein vorhan­dener Netzan­schluss ist für 10MW ausge­legt. Statt eine 10-MW-Solar­an­lage zu bauen, instal­liert der Projek­tierer z.B. eine 15-MW-Anlage und setzt einen 5-MW-Batte­rie­spei­cher als Puffer ein. 

Wieso sind Batte­rie­spei­cher bei der Überbauung des Netzver­knüp­fungs­punktes Schlüsseltechnologie? 

Damit diese „Überbauung“ funktio­niert, braucht es einen intel­li­genten Speicher­be­trieb: Überschüs­sige Erzeu­gung (die den Netzan­schluss überlasten würde) wird dann nicht abgere­gelt, sondern zwischen­ge­spei­chert. In Zeiten, in denen die Erzeu­gung unter der Anschluss­ka­pa­zität liegt, wird der gespei­cherte Strom kontrol­liert ins Netz abgegeben (bzw. durch den Speicher hinsicht­lich Einspei­se­zeit­punkt preis­ge­steuert verschoben). 

Erzeu­gungs­an­lage und Batte­rie­spei­cher­system (BESS) teilen sich dabei denselben Netzver­knüp­fungs­punkt, auch Co-Location genannt. Wird der Speicher dabei ausschließ­lich mit lokal erzeugtem erneu­er­barem Strom geladen, spricht man auch von einer Grünstrom­bat­terie. 

Welche Vorteile bringt die Überbauung des Netzver­knüp­fungs­punkts mit Speicher? 

  • Effizi­ente Nutzung bestehender Netzan­schlüsse: 
    Ein Netzan­schluss, der ursprüng­lich beispiels­weise nur für 10MW ausge­legt war, kann faktisch „mehr leisten“, weil die Speicher­an­lage die Leistungs­kurve glättet. 
  • Schnel­lere Umset­zung von Projekten: 
    Statt monate­lang auf einen neuen Netzan­schluss zu warten, kann der vorhan­dene Anschluss optimal genutzt werden. 
  • Reduzierte Abrege­lung („Curtailment“): 
    Ohne Speicher müssten Erzeu­gungs­an­lagen bei hoher Produk­tion häufig herun­ter­ge­re­gelt werden – was Erträge schmä­lert und Ressourcen verschwendet. Ein Speicher verrin­gert die Menge an Ausfall­ar­beit, indem er Abrege­lungen reduziert. 
  • Kosten- und Ressour­cen­scho­nung: 
    Der aufwen­dige Ausbau von Netzka­pa­zi­täten wird verzö­gert oder teilweise vermieden. 

Was sind dabei mögliche Herausforderungen? 

Eine mögliche Heraus­for­de­rung könnten regula­to­ri­sche Unsicher­heiten sein. Mit der Einfüh­rung von flexi­blen Netzan­schluss­ver­ein­ba­rungen (§ 8a EEG) und der gesetz­lich veran­kerten Möglich­keit des Cable Pooling (§ 8 Abs. 2 EEG) hat der Gesetz­geber aller­dings wichtige Voraus­set­zungen geschaffen, um mehrere Erzeu­gungs­an­lagen und Speicher an einem Netzver­knüp­fungs­punkt bündeln zu können und somit Überbau­ungen des Netzver­knüp­fungs­punktes zu verein­fa­chen. 

Aller­dings bleibt die Umset­zung in der Praxis heraus­for­dernd: Ein verbind­li­cher Anspruch auf solche Verein­ba­rungen besteht bislang nicht, sie hängen vom Wohlwollen des Netzbe­trei­bers ab. Zudem sind techni­sche Anfor­de­rungen und Bilan­zie­rungs­re­geln nur grob umrissen. Für Projek­tierer bedeutet das: Fortschritte ja, aber keine echte Planungs­si­cher­heit. 

Auch die wirtschaft­liche Ausle­gung einer Überbauung ist komplex und kann heraus­for­dernd sein: Betreiber müssen das optimale Verhältnis zwischen PV-Leistung, Netzan­schluss­ka­pa­zität, Speicher­größe und Speicher­dauer finden. Jede Dimen­sion beein­flusst das Verhältnis von erzeugtem, nutzbarem und vergüt­barem Strom. BESS ermög­li­chen eine bessere Netzaus­las­tung als auch die Aufnahme von mehr erzeugtem PV-Strom, treiben aber auch die Kosten. Am Ende entscheidet eine sensible Abwägung zwischen zusätz­li­chen Erlös­po­ten­zialen und den erfor­der­li­chen Inves­ti­tionen über die Wirtschaft­lich­keit des Projekts. 

Die Überbauung von Netzver­knüp­fungs­punkten könnte sich zu einer Schlüs­sel­stra­tegie der Energie­wende entwi­ckeln. Statt monate­lang auf neue Netzan­schlüsse zu warten, werden bestehende Kapazi­täten intel­li­gent „überbaut“ und mit Batte­rie­spei­chern abgepuf­fert.  

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