Was bedeutet Tolling?
Ein Tolling ist ein Vergütungsmodell in der Batterievermarktung, bei dem der Betreiber eines Batteriespeichers die Vermarktung seines Speichers an einen spezialisierten Marktteilnehmer überträgt und dafür eine fixe vertraglich vereinbarte Vergütung erhält. Häufig wird Tolling als Synonym für ein Capacity Purchase Agreement (CPA) verwendet.
Wie funktioniert die Vergütung beim Tolling Agreement
Bei einem Tolling Modell erhält der Betreiber eines Batteriespeicherssystems (BESS), in der Regel Graustromspeichers, eine fixe vertraglich vereinbarte Vergütung pro Jahr. Im Gegenzug überlässt er dem Vermarkter die freie Nutzung der Speicherkapazität. Der Vermarkter kann den Speicher anschließend nach seinem eigenen Ermessen z.B. an den verschiedenen Energie- und Flexibilitätsmärkten einsetzen.
Die Vergütung erfolgt in der Regel als Fixpreis und ist unabhängig davon, welche Erlöse der Vermarkter tatsächlich erzielt. Damit übernimmt der Vermarkter einen Großteil der Markt- und Vermarktungsrisiken.
Wie hoch ist die Vergütung beim Tolling-Agreement?
Wie hoch die Vergütung ausfällt, hängt unter anderem von der nutzbaren Leistung, der nutzbaren Speicherkapazität, der zulässigen Zyklenzahl, dem Standort, eventuellen Einschränkungen am Netzanschluss und den technischen Parametern des Batteriespeichers ab. Grundsätzlich gilt: Je mehr Flexibilität ein Speicher für die Vermarktung bietet, desto attraktiver kann ein Tolling Agreement ausfallen.
Für Investoren und finanzierende Banken kann diese Planbarkeit ein Vorteil sein. Die festen und kalkulierbaren Einnahmen erleichtern häufig die Bewertung zukünftiger Cashflows und können dadurch die Finanzierung von Batteriespeicherprojekten unterstützen. Die üblicherweise fünf- bis zehnjährigen Vertragslaufzeiten tragen dabei zu einer höheren Planungssicherheit bei.
Wann wird das Tolling Modell eingesetzt?
Das Tolling-Modell wird vor allem bei Stand-alone-Batteriespeichern und Co-Location-Graustromspeichern eingesetzt. Voraussetzung ist, dass der Speicher unabhängig vermarktet werden kann und dem Vermarkter die notwendige Flexibilität zur Verfügung steht.
Co-Location Graustrom:
Bei einer Co-Location mit Graustromspeicher können Erzeugungsanlage und Batteriespeicher energiewirtschaftlich getrennt betrachtet werden. Der Speicher lässt sich dadurch unabhängig vermarkten, was klassische Tolling-Modelle ermöglicht.
Co-Location Grünstrom:
Bei einer Co-Location mit Grünstromspeicher wird der Speicher dagegen überwiegend gemeinsam mit der Erzeugungsanlage betrieben, beispielsweise zur Optimierung eines Solar- oder Windparks. Da die Vermarktung hier stärker an die Stromerzeugung gekoppelt ist, kommen klassische Tolling-Modelle in der Regel nicht oder nur eingeschränkt infrage.
Welche Risiken hat der Batteriespeicherbetreiber beim Tolling Agreement?
Das größte Risiko besteht darin, dass der Betreiber nur begrenzt von steigenden Markterlösen profitiert. Die Vergütung bleibt in der Regel auch dann unverändert, wenn der Vermarkter deutlich höhere Erlöse erzielt. Der Vermarkter trägt hier also nicht nur die alleinigen Risiken aus der Vermarktung, sondern auch die Chancen.
Zudem bleibt der Betreiber weiterhin für Betrieb, Wartung und Verfügbarkeit des Batteriespeichers verantwortlich. Nichtverfügbarkeiten der Batterie wie technische Ausfälle als auch Abweichungen von den vereinbarten Degradations- und Wirkungsgradkurven können je nach Vertragsgestaltung gegebenenfalls zu Vergütungsabschlägen führen.
Da Tolling Agreements meist langfristig abgeschlossen werden, ist die Flexibilität des Betreibers eingeschränkt. Außerdem besteht ein Kontrahentenausfallrisiko, da die vereinbarte Vergütung von der Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Vermarktungspartners abhängt. Die Auswahl eines finanzstarken und bonitätsstarken Tollers ist daher ein zentraler Erfolgsfaktor. Insbesondere Banken und Investoren legen bei der Finanzierung von Batteriespeicherprojekten großen Wert auf die Kreditwürdigkeit und langfristige Stabilität des Vertragspartners, da diese maßgeblich zur Absicherung der erwarteten Cashflows beiträgt. Mit ihrer starken Marktposition und hohen Bonität ist die EnBW in diesem Zusammenhang ein von Banken und Investoren häufig bevorzugter Vertragspartner.
Welche Alternativen zum Tolling gibt es in der Batterievermarktung?
Alternativ zum Tolling können Betreiber an den tatsächlich erzielten Vermarktungserlösen beteiligt werden.
Profit-Share bzw. Fully Merchant
Beim Profit-Share- beziehungsweise Fully-Merchant-Modell werden die tatsächlich erzielten Vermarktungserlöse zwischen Speicherbetreiber und Vermarkter nach einem zuvor festgelegten Schlüssel aufgeteilt. Eine feste Vergütung vom Vermarkter an den Betreiber ist dabei nicht vorgesehen. Der wirtschaftliche Erfolg des Projekts hängt unmittelbar von den Erlösen ab, die an den relevanten Strommärkten erwirtschaftet werden. Entwickeln sich die Märkte positiv, können die Erträge deutlich über denen eines Tolling-Modells liegen. Fallen die Erlöse jedoch geringer aus als erwartet, trägt der Betreiber dieses Risiko entsprechend mit.
Profit-Share mit Floor bzw. Merchant with Floor
Merchant with Floor kombiniert eine garantierte Mindestvergütung (Floor) mit einer Beteiligung an den erzielten Erlösen. Dadurch bietet das Modell einen Mittelweg zwischen der Planungssicherheit eines Tolling Agreements und den Renditechancen eines Fully-Merchant-Modells.
Zusammengefasst unterscheiden sich die Modelle vor allem in der Verteilung von Risiko und Ertragschancen: Während das Tolling-Modell auf maximale Planbarkeit setzt, bieten Fully Merchant und Merchant with Floor eine stärkere Beteiligung an den tatsächlichen Markterlösen, allerdings um den Preis höherer Unsicherheit.
Was sind die Vor- und Nachteile beim Vergütungsmodell Tolling?
Das Tolling Agreement bietet eine hohe Erlös- und Planungssicherheit, begrenzt jedoch die Teilnahme an zusätzlichen Markterlösen.
Tolling Agreement Vorteile
- Hohe Planbarkeit der Erlöse
- Geringes Markt- und Strompreisrisiko
- Kann die Finanzierung erleichtern
- Stabile Cashflows durch Fixpreis
- Geringerer Vermarktungsaufwand für den Betreiber
Tolling Agreement Nachteile
- Begrenzte Beteiligung an Mehrerlösen
- Langfristige Vertragsbindung
- Weniger Flexibilität bei Marktentwicklungen
- Abhängigkeit vom Vermarktungspartner
- Verantwortung für technischen Betrieb bleibt bestehen
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