Für immer mehr Betreiber von Wind- und Solaranlagen endet die 20-jährige EEG-Förderung. Viele fragen sich:
- Kann meine Anlage weiter betrieben werden?
- Wie vermarkte ich meinen Strom künftig?
- Muss ich jetzt aktiv werden?
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Möglichkeiten nach Ende der EEG-Förderung bestehen und was Sie rechtzeitig beachten sollten.
Was bedeutet Post EEG?
Mit dem Ende der EEG-Förderung wird eine Anlage zur sogenannten Post-EEG-Anlage. Was genau dieser Begriff bedeutet, erklären wir in unserem Glossarbeitrag.
Das wichtigste auf einen Blick
- EEG-Förderung endet grundsätzlich nach 20 Kalenderjahren
- Die Anlage kann weiterhin betrieben werden
- Die häufigste Anschlusslösung für Post-EEG-Anlagen ist die sonstige Direktvermarktung
- Die Anschlusslösung sollte idealerweise 3 bis 4 Monate vor Förderende geplant werden
- Bestehende Direktvermarktungskunden sollten uns spätestens 2 Monate vor Förderende informieren
Wann sollte ich aktiv werden?
Zeitpunkt
Empfehlung
Was passiert nach Ende der Förderung?
Die häufigste Anschlusslösung: Sonstige Direktvermarktung
Welche Möglichkeiten bestehen nach dem Ende der Förderung?
Für viele Post-EEG-Anlagen ist die sonstige Direktvermarktung die naheliegendste Anschlusslösung. Dabei wird der erzeugte Strom weiterhin in das öffentliche Netz eingespeist und über einen Direktvermarkter an der Strombörse vermarktet. So kann die Anlage auch nach dem Ende der EEG-Förderung weiter betrieben werden. Dafür müssen bestimmte technische und messtechnische Anforderungen erfüllt sein und ein entsprechender Direktvermarktungsvertrag abgeschlossen werden.
Lebenszyklus einer PV-Anlage: Ihre Optionen nach dem Ende der EEG-Förderung

Option 1: Weiterbetrieb in der sonstigen Direktvermarktung
Anlagen, die keinen Anspruch mehr auf eine EEG-Förderung haben oder freiwillig darauf verzichten, können ihren erzeugten Strom im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung vermarkten. Hierfür schließen Anlagenbetreibende einen Vertrag mit einem Direktvermarkter, der den eingespeisten Strom abnimmt und an der Börse vermarktet.
Voraussetzung hierfür ist, dass die technischen und messtechnischen Anforderungen erfüllt werden. Für die Direktvermarktung ist eine viertelstündliche registrierende Leistungsmessung (RLM) sowie die Herstellung der Fernsteuerbarkeit der Anlage erforderlich. Bei Anlagen, welche sich zuvor in der geförderten Direktvermarktung befanden, sind diese Voraussetzungen meist bereits erfüllt.
Läuft die EEG-Förderung Ihrer Anlage in den nächsten Monaten oder Jahren aus?
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In unserem Blogbeitrag „Die 6 Schritte bis zur Strom Direktvermarktung“ erfahren Sie alle Schritte, um den Strom Ihrer Anlage direkt vermarkten zu lassen.
Option 2: Eigenverbrauch optimieren
Option 3: Repowering
Option 4: Rückbau
Was Sie als bestehender Direktvermarktungskunde beim Auslauf der Förderung beachten müssen.
Läuft die EEG-Förderung Ihrer Anlage aus und Sie haben einen bestehenden Vertrag mit uns, ist eine rechtzeitige Information über das bevorstehende Förderende erforderlich. So können wir den Wechsel von der geförderten in die sonstige Direktvermarktung fristgerecht vorbereiten und einen nahtlosen Übergang sicherstellen.
Nach Ihrer Mitteilung übernehmen wir die notwendigen Marktprozesse. Dazu gehören insbesondere die Abmeldung Ihrer Anlage aus der geförderten Direktvermarktung sowie die Anmeldung in der sonstigen Direktvermarktung beim zuständigen Netzbetreiber. Mit dem Wechsel in die sonstige Direktvermarktung gelten die entsprechenden bereits geschlossenen vertraglichen Regelungen.
Haben Sie Ihre Anlage um einen Batteriespeicher erweitert oder Ihren Eigenverbrauch nachträglich angepasst, informieren Sie uns bitte ebenfalls. Änderungen am Eigenverbrauch oder an der Anlagenkonfiguration können Auswirkungen auf die Vermarktung haben und müssen im Direktvermarktungsvertrag entsprechend berücksichtigt werden.
Um ausreichend Zeit für die erforderlichen Abstimmungen und Meldungen zu haben, empfehlen wir, sich mindestens zwei Monate vor dem Auslaufen der EEG-Förderung mit uns in Verbindung zu setzen.
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