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Stamm­daten: Diese Angaben sind für Anlagen­be­treiber verpflichtend

Lesezeit: 5 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Was sind Stamm­daten und für was sind sie wichtig? 

Stamm­daten dienen im ersten Schritt für die genaue Zuorden­bar­keit der EEG-Anlage. Gerade bei der Anmel­dung der Anlage ist die Korrekt­heit und Vollstän­dig­keit der Stamm­daten die Grund­lage dafür, dass die Anmel­dung durch den zustän­digen Netzbe­treiber genau zugeordnet werden kann und es hier zu keinen Verzö­ge­rungen und eventu­ellen Vergü­tungs­aus­fällen kommt. 

Diese Angaben sind seit September 2024 für jeden Direkt­ver­mark­tungs­ver­trag verpflich­tend im Portal zu pflegen. Die Stamm­daten müssen bei Neubau­an­lagen und Bestands­an­lagen jedoch zu unter­schied­li­chen Zeitpunkten im Portal gepflegt werden. Diese sind entspre­chend als Pflicht­feld oder als optional gekennzeichnet. 

Screenshot Portal Stammdaten

In den folgenden Abschnitten erhalten Sie Infor­ma­tionen zu den einzelnen Stamm­daten. 

Was ist die Markt­lo­ka­tions-ID und wo finde ich diese? 

Die Markt­lo­ka­tions-ID wird vom Netzbe­treiber vergeben und dient der eindeu­tigen Identi­fi­ka­tion Ihrer Anlage. Dabei ist die ID immer gleich aufge­baut: Sie ist 11-stellig und beginnt immer mit einer 1 oder 5.   

Wenn Ihre Anlage bereits in Betrieb ist, wird für die Anmel­dung zur Direkt­ver­mark­tung zwingend die Markt­lo­ka­tions-ID der Einspei­sung benötigt. Bei Anlagen, die bereits in das Netz einge­speist haben, kann die Markt­lo­ka­tion den bishe­rigen Abrech­nungen des Netzbe­trei­bers über die EEG-Vergü­tung bzw. Markt­prämie entnommen werden. Bei neu in Betrieb genom­menen Anlagen muss die Markt­lo­ka­tion beim Netzbe­treiber erfragt werden. 

Für eine Anlage kann es verschie­dene IDs geben (u.a. die der Einspei­sung oder die des Bezugs). Für die Direkt­ver­mark­tung benötigen wir die Markt­lo­ka­tions-ID der Einspei­sung. 

Wo finde ich die Vorgangs-/Anmel­de­nummer?

Die Vorgangs­nummer wird für noch nicht in Betrieb genom­mene Anlagen vom Netzbe­treiber vergeben. Die Vorgangs­nummer entspricht in der Regel der Nummer im Netzan­schluss­ver­trag des Netzbe­trei­bers oder bei kleineren Stadt­werken der Adresse der Anlage. Sollte Ihnen dies nicht bekannt sein, fragen Sie bei Ihrem zustän­digen Netzbe­treiber nach. 

Was sind die Techni­sche Ressource (TR-ID) und Steuer­bare Ressource (SR-ID)?

Diese IDs werden im Rahmen von Redis­patch 2.0 vom Netzbe­treiber vergeben. Sie werden für die Erfül­lung der Redis­patch-Anfor­de­rungen benötigt und können über unser Online-Portal übermit­telt werden. Wenn Sie die SR- und TR-ID für Ihre Anlage von Ihrem Netzbe­treiber erhalten haben, können Sie diese bequem über unser Online-Portal an uns übermit­teln. Dazu loggen Sie sich bitte wie gewohnt ein und wählen über das Portfolio die farblich markierte Vertrags-ID der entspre­chenden Anlage aus. Je nachdem, ob Ihre Anlage bereits als vollständig oder noch als unvoll­ständig angezeigt wird, stehen Ihnen nun zwei verschie­dene Wege zur Verfü­gung: 

  • Bei vollstän­digen Anlagen finden Sie rechts unter­halb der Erzeu­gungs­grafik die Kachel “Anlagen­iden­ti­fi­ka­tion”. In dieser Kachel können Sie auf den Button “Ändern/Ergänzen” klicken und die beiden IDs eingeben. 
  • Bei unvoll­stän­digen Anlagen klicken Sie bitte in der Anlagen­über­sicht auf den Button “Stamm­daten ausfüllen”. Unter dem dritten Punkt “Anlagen­iden­ti­fi­ka­tion” können Sie die beiden IDs eintragen. 

Wichtig ist, dass es eine 1:1 Zuord­nung zwischen der Markt­lo­ka­tions-ID und SR-ID gibt. Es können also mehrere TR-IDs gepflegt werden. Jede TR-ID hat eine eigene SEE-Nr. (MaStR-Nr. der Anlage). Wenn eine Anlage (MaLo) mehrere SEE-Nummern hat, muss der VNB entspre­chend mehrere TR-IDs anlegen. Die Summe aller TR-IDs muss immer der Summe der Leistung der Anlage entspre­chen. Sollte ein Anlagen­teil nicht redis­patch-pflichtig sein, muss vom VNB auch eine TR-ID vergeben werden, um die Anlage vollständig abzubilden. 

Was ist das erstma­lige Inbetrieb­nah­me­datum und wo finde ich es? 

Das Datum der erstma­ligen Inbetrieb­nahme ist ein wichtiger Parameter für die Förder­be­din­gungen und Vergü­tungs­sätze nach dem Erneu­er­bare-Energien-Gesetz (EEG). Dabei gibt es verschie­dene Defini­tionen und Arten, die es zu beachten gilt: 

  • Techni­sches Inbetrieb­nah­me­datum: Dies ist das Datum, an dem die Anlage technisch betriebs­be­reit ist und erstmals Strom erzeugt. 
  • Im Markt­stamm­da­ten­re­gister einge­tra­genes Inbetrieb­nah­me­datum: Dies ist das Datum, dass im Markt­stamm­da­ten­re­gister einge­tragen wird und offiziell als Inbetrieb­nah­me­datum gilt. Dieses wird von uns als Stamm­datum verlangt. 
  • Lampen­test: Ein Test, bei dem die Anlage kurzzeitig in Betrieb genommen wird, um ihre Funkti­ons­fä­hig­keit zu überprüfen. 

Das Datum der ersten Inbetrieb­nahme wird im Markt­stamm­da­ten­re­gister definiert und kann dort einge­sehen werden. Weitere Infor­ma­tionen finden Sie hier.

Gemäß EEG §3 Begriffs­be­stim­mungen Nr. 30 ist die „Inbetrieb­nahme“ wie folgt definiert: „Inbetrieb­nahme“ ist die erstma­lige Inbetrieb­set­zung der Anlage ausschließ­lich mit erneu­er­baren Energien oder Grubengas nach Herstel­lung der techni­schen Betriebs­be­reit­schaft der Anlage. Die techni­sche Betriebs­be­reit­schaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauer­haften Betrieb vorge­se­henen Ort und dauer­haft mit dem für die Erzeu­gung von Wechsel­strom erfor­der­li­chen Zubehör instal­liert wurde. Der Austausch des Genera­tors oder sonstiger techni­scher oder bauli­cher Teile nach der erstma­ligen Inbetrieb­nahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetrieb­nahme. 

Achten Sie auch darauf, dass das einge­ge­bene Datum korrekt ist und durch entspre­chende Dokumente wie Inbetrieb­nah­me­pro­to­koll oder Abnah­me­pro­to­koll nachge­wiesen werden kann. Im Markt­stamm­da­ten­re­gister finden Sie die Angabe unter Öffent­liche Daten »> Aktuelle Einhei­ten­über­sicht »> Reiter “Strom­erzeu­gungs­ein­heit” »> Suche nach der “MaStR-Nr. der Einheit” »> Reiter “EEG-Anlage” »> Feld “Datum der erstma­ligen Inbetrieb­nahme der EEG-Anlage”. 

Was ist die Marktstammdatenregisternummer? 

Die Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter­nummer (MaStR-Nr.) wird bei der Regis­trie­rung im Markt­stamm­da­ten­re­gister vergeben, ist 15-stellig und beginnt immer mit SEE. Diese Nummer ist wichtig für die eindeu­tige Identi­fi­zie­rung Ihrer Anlage. Die Nummer können Sie bei Ihrem VNB anfragen. Die Anmel­dung Ihrer Anlage im Markt­stamm­da­ten­re­gister kann auch vor der Inbetrieb­nahme erfolgen.  
Wichtig bei der Übermitt­lung: Wir benötigen die MaStR-Nr. der Einheit, nicht die Nummer der EEG-Anlage! 

Screenshot Portal Stammdaten 3

Was ist die EEG-Einspei­se­ver­gü­tun­g/der anzule­gende Wert? 

Die EEG-Einspei­se­ver­gü­tung, auch anzule­gender Wert genannt, ist ein fester Betrag, den Sie für die Einspei­sung von Strom aus Erneu­er­baren Energien erhalten. Diese Vergü­tung ist entschei­dend für die Wirtschaft­lich­keit Ihrer Anlage und wird von der Bundes­netz­agentur festge­legt.

Die Einspei­se­ver­gü­tung ist notwendig, um die Einnahmen Ihrer Anlage zu berechnen und sicher­zu­stellen, dass Sie die richtigen Beträge erhalten. Die Vergü­tungs­sätze können nach Inbetrieb­nah­me­jahr und Leistung Ihrer Anlage gestaf­felt sein.  

Um den anzule­genden Wert einer Anlage mit gestaf­felten Vergü­tungs­sätzen zu berechnen, muss man den Leistungs-Anteil je Stufe mit dem anzule­genden Wert multi­pli­zieren und durch die Gesamt­leis­tung teilen. 

Nachfol­gend ein Beispiel zur Berech­nung des anzule­genden Wertes einer 200 kW Solar-Anlage (Teilein­spei­sung) mit Markt­prämie und Inbetrieb­nahme zwischen 01.02. und 31.07.2025:

Leistungs­stufen Anz. Wert Anteil (∑ 200 kW) 
bis 10 kW 
8,34 ct/kWh
10 kW 
=
83,4
ab 10 bis 40 kW 
7,28 ct/kWh
30 kW 
=
218,4
ab 40 bis 100 kW 
6,02 ct/kWh
60 kW 
=
361,2
ab 100 bis 1.000 kW 
6,02 ct/kWh
100 kW 
=
602,0
1.265,0
/ 200 = 
6,325 ct/kWh

Zusätz­liche Infor­ma­tionen zur Berech­nung des Misch­werts finden Sie auch auf der Netztrans­pa­renz-Webseite.

Was ist der EEG-Anlagenschlüssel? 

Der 33-stellige EEG-Anlagen­schlüssel dient der eindeu­tigen Zuord­nung und Erfül­lung der Melde­pflichten gegen­über dem Netzbe­treiber. Sie finden diesen Schlüssel im Markt­stamm­da­ten­re­gister, unter dem Reiter ‘EEG’ im Anlagen­blatt, in bereits erfolgten Abrech­nungen seitens des Netzbe­trei­bers oder in den Antrags­un­ter­lagen zur Inbetrieb­nahme.  

Screenshot Portal Stammdaten 4

Welche Aktua­li­sie­rungen der Verträge und AGB auf das EEG 2023 gibt es? 

Für neue Direkt­ver­mark­tungs­ver­träge in der geför­derten Direkt­ver­mark­tung gibt es Anpas­sungen an das EEG 2023. Diese gelten zum Herbst 2024. 

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